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HanauMnzÄgev

EsW^eMral Anzeiger Giadt und Land

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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. - Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platzvorschrift u. Erscheinungslage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet., Geschäftsstelle: Hammerstr.4 / Fernspr. 3956, 3957,3958

28. Lanna«

1928

Das neueste.

-3m Haushaltsausschuß des Reichstages wurde eine Reihe Entschließungen der Regierungsparteien zur Linderung der landwirtschaftlichen Notlage angenommen.

Der Bildungsausschuß des Reichstages hat gestern eine einmalige Reichsbeihilfe zu den Kosten des Schulgesetzes beschlossen.

Abgeordneter Dr. Kahl verlangte gestern bei der Beratung des Justizetats im Reichstag die Be­endigung der Strafrechtsroform vor der Reichstags- auflösung.

Die Kommunisten haben im Reichstag ein Mißtrauensvotum gegen den Neichsjustizmimster eingebracht.

Thüringen hat dem Reich die Uebernahme von Geschäften der thüringischen Steuerverwaltung angeboten.

Dre eknmattss Heit&g&eS&üfe? ruv VmrrhWhDuers des «IGurgeretzLS

Annahme im Bildungsausschuß.

Berlin, 26. Jan. Im Bildungsausschuß des Reichstages wurde die Beratung des Schulgesetzes fortgesetzt.

Senator Krause -Hamburg erklärte, die Ham­burgische Schulverwaltung habe ihre Kostenrechnung sehr sorgfältig aufgestellt und sei dabei aus 1150 )00 Mark für dauernde Ausgaben gekommen. Die Ham­burgische Regierung könne diese Mittel nicht auf» bringen.

Damit war die Besprechung der Kostenkrage be­endet. Unter Ablehnung aller übrigen Einträge wurde der Antrag der Regierungsparteien ange» nommen, der folgenden neuen § 21 in die Vorlage

^ur Bestreitung yon Mehrkosten, die infolge der

^Verwendung der Mittel und Beze ung ihrer Bet teilung entscheidet die Reichsregierung im Einver­nehmen mit dem Reicherät."

Im Anschluß an die Regelung der Kostensrage wurde auch ein Antrag der Deutschen SSoUspartei angenommen, wonach die länderrechtlichen Bestim­mungen über das Schulvermogen durch das Reichs- schulgesetz unberührt bleiben sollen.

§ 19 wurde in der Fassung der Regierungsvor­lage genehmigt:

Die Länder haben die zur Durchführung dieses Gesetzes erhobenen Vorschriften so rechtzeitig zu er­lassen, daß spätestens zwei Jahre nach seiner Ver­kündung mit der Durchführung begonnen werden kann."

Der Ausschuß begann dann die Beratung der Frage der Hilfsschulen, die am Freitag fortgesetzt werden soll. Sodann will der Ausschuß die Bera­tung des § 20 in Angriff nehmen, der den Weiter­bestand der Simultanschule zum Gegenstand hat.

BatzseLZGeS -KosâVdat und AsWS'Ämlsesetz

München, 26. Jan. Im Haushaltsausschuß des Landtages erklärte bei Beratung des Kultusetats Kultusminister Dr. Goldenberger auf eine Anfrage wegen des Verhältnisses der Kirchenverträge Bay. erns zu dem zukünftigen Reichsschulgesetz, wenn ein Reichsgesetz zustande komme, das diese Verträge berühre, so ergebe sich die Wirkung, daß Reichsrecht Landesrecht breche. Welche Folgen die bayrische Re­gierung dann gegenüber den Vertragspartnern zu ziehen habe, bedürfe noch der Erwägung. Gegenüber wehrfach in der Debatte aufgetretenen Kritiken an den Konkordatsperträgen betonte der Minister, daß nach Auffassung der bayerischen Regierung eine Verfassungswidrigkeit in diesen Verträgen nicht ge- geben sei.

Öle Sevwattungsvekovm auf dem Mavrw

SWhigen überträgt seine Steuerverwaltung aufs Reich.

Weimar, 26. Jan. Dem Landtag von Thü- ^ngen ist ein Gesetzentwurf zur Uebertragung von Geschäften der Steuerverwaltung auf die Reichs»

âafrechisveform und

MoaSttionskrire

Dvwsende Mahnung âah!s au den SUM^tad

Berlin, 27. Jan. Präsident Löbe eröffnet die Sitzung des Reichstags um 14 Uhr.

Die zweite Lesung des Haushaltsplanes für das Reitzsjustizministerium wird fortgesetzt.

Abg. Dr. Bell (Ztr.)

bedauert einleitend die Tatsache, daß zwischen Volk und Justiz die Entfremdung ständig zunehine und daß sich dementsprechend' auch die Organe der Justiz nicht mehr ihres früheren Ansehens erfreuten. Der Redner warnt die Organe der Justiz vor dem schädlichen Nebeneinander ober gar Gegeneinander der einzelnen Organe bei Wahrung ihrer Standesinteressen. Von der fetzigen Haager Tagung für internationales Privatrecht erwarte man wesentliche Fortschritte in der Rechlsoerständi- gung der beteiligten Kulturnationaen hinsichtlich der Regelung der internationalen privatrechtlichen Normen. Das gleiche sei von der Sommertagung in Rom für internationales Urheberrecht zu er­hoffen. Alle Besprechungen auf wechselseitige An­näherung der Völker auf dem Gebiete der Rechts­pflege verdienten nachdrückliche Unterstützung.

Wenn aber das Völkerrecht dauernden Bestand haben und der Völkerbund seiner Aufgabe gerecht werden solle, so müsse dabei auch die sitlliche Idee des Rechts zum Durchbruch kommen.

Mit dem in der sittlichen Kechfstbee begründeten Kulturrecht fei aber die Aufrechterhaltung einer fremden Besatzung schlechterdings unerträglich.

Mitten im Frieden sollen Millionen deutscher Be­völkerung im Rheinland fremdem Recht überliefert bleiben. V.ölke.rrecht und Mechtsfriede drängten ge» AiateiMrh-.mi£..-Saijinrr^in^^ an^rtrnnliA>n Ä,

was geht auf dem Balkan vov?

die Rechtsangleichung auf dem Gebiete des Wirt- schafts- und Derkehcsrechtes. Gegemvärtig wird an der Vereinheitlichung des Aktienrechts gearbeitet Die Rechtsangleichung ist nur ein Ausdruck der historisch begründeten, tatsächlich bestehenden und durch keinen Aki der Weltpolitik aufzuhattendea

Geisteseinheil der beiden Länder.

Eine Schicksalsfrage für die Strafrechtsreform wäre die Auflösung des Reichstages, von der jetzt schon soviel gesprochen wird. Die Strafrechlsresorm würde auf ein? ganz unbestimmte Zeit verschoben werden, wenn es nicht gelingt, sie in dieser Legis­laturperiode zu vollenden. (Hört, hört!) Doran würde nichts zu ändern sein etwa durch *in Ueber» gangsgesetz, das die bisherige Ausschußarbeit dem kommenden Reichstag überweist. Die Rechtseinheit mit Oesterreich wäre dann aufs äußerste gefährdet.

Der Weltkrieg hat die verworrenen Der- hâltniffe auf dem Balkan keineswegs ver­bessert, er ist nach wie vor der gefährlichste Hexenkeffel Europas; schon mehrere Male sah es ernstlich so aus, als wenn dort der Brand zu einem neuen Dölkerkriege sich entfachen sollte. Die schier unüberbrückbaren Gegensätze zwischen den einzelnen Balkanvölkern bestehen weiter. Die unterlegenen Staaten werden die Schmach der Friedensverträge nie vergeßen; die weit über Verdienst vergrößertenSieger" haben schwer mit den nationalen Minder­heiten ihrer Länder zu kämp^n.

Dabei stehen sich die Jntereffen der Groß­mächte auf der östlichsten Halbinsel Europas nach wie vor schroff gegenüber. Es ist durch den Ausgang d°s Weltkrieges lediglich eine Verschiebung eingetreten. Deutschland und Oesterreich sind dort völlig ausgeschieden; auch Rußland hat seinen früher so gewaltigen Ein- fluh eingebüht, wenn es auch die Zerriffenheit des Balkans mit besonderer Vorliebe für die

ist durch ich eine

Es gibt natürlich politische Situationen, die ohne Rücksicht auf ein großes Gesetzgebungswerk Reichstagsauslösung erfordern. Ich kann aber keine hochpolitischen Gründe dafür finden.

die jetzt

Alle für schnelle Neuwahlen vorgebrachtea Gründe müssen zurücklrelen hinter der Rotwea- digkeit, das erfolgreich begonnene Werk der Strafrechtsreform nicht einfach in Scherben zu schlagen.

Der Fall Elaß und die Persönlichkeit Elaß werden offenbar sehr überschätzt. Dasselbe gilt von der so­genannten Notverordnung. Ich habe aus dem Stu­dium der Akter, weniger den Eindruck der Gefähr­lichkeit, als der Lächerlichkeit, Dummheit und Min­derwertigkeit gewonnen. Aus Artikel 48 der Reichs-

Propaganda seiner Weltideen ausnutzt. Eng­land tritt in der lebten Zeit äußerlich weniger in die Erscheinung, um so emsiger aber ar­beitet es hinter den Kulissen und hat überall seine Hand im Spiele.

Besonders augenscheinlich tritt der Gegen* satz zwischen Frankreich und Italien auf dem

Balkan zutage. Das erst fonberer Sönnet Jugosl Zeit in Paris Schutz und Hilfe fand, und war auch zeitweise allmächtig in Bukarest. Italien hatte sich während des Weltkrieges in Albanien festgesetzt, mußte aber unter englischem Druck im Jahre 1922 seine Besitzungen wieder auf­geben, doch fing Mussolini schon bald als Ml

tere war stets ein be-

lawiens, das zu jeder

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weder mit seiner Würde noch mit seiner eicßftèUung im Rate der Völker als vereinbar er» achten. Deutschlands aufrichtiger Wille, mit feinem Nachbarlande Gemeinschaftsinteressen durchzufüh- ren, stoße auf eine Barriere, wenn man unerbitt­lich auf seinem Schein bestehe.

Der Gedanke einer Verreichlichung der Justiz lasse sich aus dem gesamten Fragenkomplex der Neuregelung des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern und der Verwaltungsreform nicht heraus­greifen.

Der Redner wandte sich sodann den Fragen der Justizreform zu, die einmal in der

Rationierung der Gesetzgebung,

im Abbau der Justiz und in der Sammlung und Sichtung der Gesetze bestehe.

Cs gelte jetzt, die Gesetzgebungsmaschine einiger­maßen zum Stillstand zu bringen. Die zweite Re­formaufgabe bestehe in der notwendigen Kodifi­kation des geltenden Rechts.

Zur Frage der

Vertrauenskrise in der Justiz

setzte sich der Redner nachdrücklich für die Unab­hängigkeit und Gewisfcnsfreiheit der Richter ein, die aber auch gegen Mißgriffe und Fehlsprüche in ihren Reihen energisch Stellung nehmen müßten. In der von den Deutschnationalen beanstandeten Anordnung des preußischen Justizministers, wonach ihm bei wichtigen politischen und Presseprozessen fortlaufend berichtet werden solle, liege keineswegs ein unzulässiger Eingriff in die Rechtssprechung vor. Der Wunsch nach

Einschränkung der politischer Prozesse

teile er von ganzem Herzen, glaube aber, daß die Hochflut diefer Prozesse vorüber fei, weil die Repu­blik ihre schwersten Stürme hinter sich habe.

Zum Fall Claß erklärt der Redner, er habe sich icmeraeit als Reichsjustizminister über diesen F " ebenso wie über die anderen hochpolitischen Pro­zesse fortlaufend eingehend berichten lassen. Er sei aber vor Abschluß der Voruntersuchung aus seiner Amtsstellung ausgeschieden und könne über den weiteren Verlauf des Verfahrens keine Auskunft geben.

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Fall nicht größer war, so lag das wohl daran, daß sie kompensiert wurde durch die Entrüstung über die gecadezu unsinnige Haussuchung bei meinem Parteifreund Vögel er.

Fehlgriffe von Richtern kommen vor, und die Richter müssen sich auch die Kritik gefallen lassen Ich wende mich nur gegen den immer wiederholten generellen Vorwurf der Behauptung einer unwah­ren Taliache. Die zweifellos vorhandenen Ge­brechen der Justiz liegen zum Teil darin begründet, daß der seelisch intellektuelle Prozeß des Ueber» gangs in die neue Zeit noch nicht abgeschlossen ist Zu seiner Beschleunigung könnten auch die Repu­blikaner beitragen, wenn sie sich darum bemühen, daß diese Republik auch von den Andersdenkenden allmählich als ein wohnliches Vaterland empfunden wird.

Mir ist es unverständlich, wie mein fehr geschâtz- ter Kollege in derVoffnchen Zeitung" von bei Richtern sagen kann, sie würden durch formal» juristische Konsirutnonen daran gehindert,, die Mrklichkeil des Lebens zu sehen. Notwendig ist

eine Einschränkung der gesetzgeberischen Ihberpvobuttion

und eine grundlegende Reform der Reichstagsaus- schüsie. Das Reichsjuflizminifterium sollte die Ge­setzentwürfe aller Ressorts auf ihre Gründlichkeit und Entbehrlichkeit prüfen. Die Spezialfrage der Rechtsangleichung innerhalb der Länder des Rei­ches sollte noch vor der Lösung des Gesamtpro­blems des Verhältnisses zwischen' Reich und Lân- dern geregelt werden. Ich werde jedenfalls für die dahingehende Entschließung der Demokraten stimmen. Es war ein großer Fehler, daß er sich mch' entschließen konnte, Richtlinien über die Fra­gen des Unitarismus und Föderalismus aufzu­stellen.

zbehördm Augegangen. Durch das aus drei grapsen bestehende Gesetz wird das Finanzmi- nilterium ermächtigt, die Verwaltung der Grund- ll e u e r n, per Gewerbesteuern und der Auf-

r t u n g s st e u e r n vom bebauten Grundbesitz l°w!e der Zuschläge der Gemeinden und der Kreise Ur Grundsteuer und zur Gewerbesteuer durch den ^lchsminister der Finanzen den Reichsfinanzbehör- ,übertragen zu lassen und die Maßnahmen zu Juten, die er infolge der Uebertragung für erfor» nir? erachtet. Insbesondere soll das Finanzmi- "'ltertum ermächtigt werden, die lanbesgefeg» «Jen Vorschriften durch Verordnung entsprechend Z andern oder aufzuheben. Das Finanz- 'Ministerium handelt im Einvernehmen mit dem Mi-

Her für Inneres und Wirtschaft, Abteilung nnsres, soweit die Maßnahmen die Zuschläge der .^kinden und Kreise zur Grundsteuer und Ge- h; ® ctler betreffen. Das Reich perpflichtet sich.

Kosten die für Hilssorgane der Erhebung bis * SOO 000 Mark jährlich zu übernehmen. 1

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Abs. Dv. Äa&I (a 0v.) Hadert zunächst den gegenwärtigen Stand der Ausschuharbeit an der Strafrechtsreform.

mancher Gegensätze seien in diesem Aus­schuß doch viele Antränge einstimmig angenommen worden. Die Verhandlungen mit Oesterreich hätten einen erfreulichen Anfang genommen. Das bis­herige Ergebnis fei die Verständigung über den ganzen allgemeinen Teil. Das umstrittene Problem der Todesstrafe fei bisher zurückgestellt worden. Die Stvafrechtsemheit soll aber nicht das einzige und letzte Ziel der deutsch-österreichischen Rechls- angleichung fein Vor 1917 lag ein Plan vor für

Die KbKndung des ebemattse« Gotdaev L»evzogshau§eS

Die Deutsche Volksparkei hat als ihr Ziel den deutschen (Einheitsstaat ausgestellt. In diesem Ziel gehe ich mit Herrn Dr. Cremer einig. Bismarck hat zweifellos in feiner eigenen Verfassung nicht den letzten und größten Ausdruck der beuqdien Einheit gesehen. Das weiß ich aus seinem eigenen Munde. Er würde heute nicht rückwärts, sondern vorwärts sagen. Er würde freilich auch festhalten an dem tausendjährigen Grundgesetz deutscher Ent- Wicklung, der

Respektierung des Stammes und des volkstümlichen innerhalb der Einheit und der Allgemeinheit.

Es darf das Werk der Reichseinheit nur' so ge» ichaffen werden, daß dabei die Freude am Reich keinen Schaden erleidet. (Beifall.)

Von den Kommunisten ist ein Mißtrauens» a n t r a g gegen den Reichsjustizminister einge» gangen.

Um 16.25 Uhr wird die Weiterberatung auf Freitag vertagt.

iMuse angenommen. Die Kommunisten stimmten ba» gegen, während die Sozialdeinotraten und her Ver­treter des Volks rechte Partei sich der Stimme ent» tnelten. Nunmehr wird die Auseinandersetzung^» kommission, die die endgültige Verteilung des Ver»

Weimar, 26., Jan. Der Landtag von Thüringen

hat heute die Gesetzesvorlage wegen der vermögens- rmmmnion, oie ote endgültige Verteilung des V rechtlichen zluseinanberfeßung zwischen dem Lande mögen» vorzunehmen hat, ihre Arbeit ausnebn., Thüringen unb dem ehemaligen Gothaer Herzogs--------

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I dehnungsmöglichkeit für den Geburtenüber­schuß feiner Heimat erkannt hatte. Hierbei mußte es naturgemäß zu Zusammenstößen mit den östlichen Nachbarn kommen, die von Anfang an auf beiden Seiten sehr scharf be- i handelt wurden und sich häufig bis zum Aeußersten zuspitzten. Zwar gab es auch eine nicht allzulange Zeitspanne, in der beide Staa­ten das Streitbeil begruben; es schien, als wenn der Vertrag von Nettuno den Eifer­süchteleien ein Ende und dabei auch dem Bal­kan den Frieden bringen würde. Aber in Rom wurde das Bündnis nicht ratifiziert, Italien suchte Anschluß an Albanien und Ungarn, um von dort aus Jugoslawien noch mehr als bis­her bedrohen zu können.

Dec im Dezember 1926 geschlossene Ver­trag von Tirana rief in Belgrad ungeheure Erregung hervor, lange Zeit schien es, als ob ein Zusammenstoß unvermeidlich wäre, doch gaben die Serven schließlich dem wohlgemein­ten Rate Frankreichs nach und erfüllten, wenn auch schweren Herzens, die Bedingungen Ita­liens. Aber die Ruhe sollte nur von kurzer Zeit sein. Die Demonstration Mussolinis vor Tanger beantwortete Frankreich mit der Ver­öffentlichung des mit Serbien geschloffenen Bündnisses, schon wenige Tage später erwei­terte Muffolini wesentlich den Vertrag von Tirana und zeigte damit auf das Deutlichste, daß Rom bei eigentliche Herr in Albanien ist. Jugoslawien schloß sich noch enger an Frank­reich an, mit dem es schon im Jahre 1920 ein Defensivbündnis geschlossen hatte. Man weiß, daß zahlreiche serbische Offiziere in der fran­zösischen Armee Dienst tun und daß die Re­organisation des jugoslawischen Heeres unter französischer Le'wng .mb nach französischen Dienstvorschriften erfolgt, so daß im Kriegs­fälle das Heer Jugoslawiens ohne Schwierig­keiten unter französischem Befehl und Schulter an Schulter mit den Verbündeten kämpfen kann. Es ist auch über allen Zweifel erhaben, Daß Frankreich nach Belgrad viele Waffen und zahlreiches Kriegsgerät geliefert hat und noch liefert.

Einen weiteren Bundesgenossen suchte und fand Italien in Ungarn. Es ist hauptsächlich

Mussolinis Einfluß zuzuschreiben, daß der Völkerbundsrat im Jahre 1927 die Finanz- unb Militärkon^olle in Ungarn aufgehoben hat, nachdem schon vorher Italien der Für- svrecher Ungarns in der bekannten Franken- Älscheraffäre gewesen war, die für Ungarn zlimpflicher verlief, als man zuerst annehmen 'onhte. Ungarn ist jedoch durch den Friedens- oertrag von Trianon zu militärischer Ohn­macht verurteilt und darf vor allem keine Waffen einführen. Doch Mussolini setzte sich, wie ihm von der kleinen Entente bei jeder Ge-