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KanaueMzeiger

VWGeneral Sltszergev Mr^^KAaua« Stadt und Land

«rf^tint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Renat JtDL 1-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, FrettaglZ, SamStag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 R-Pfg., im Rellaineteil von 68 mm Breite 25 R-Pfg. / Offertengeblihr so R-Pfg.

M. 21

Mittwoch den

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streit usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung ober auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorfchnft u.Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet. ^Geschäftsstelle: Hammerstr.S / Fernspr. 3956, 3952,3958

25. La««ss

1928

Das netteste.

Im Bildungsausschuß des Reichstages gab gestern Reichsinnenminister v. Keudell im Namen der Reichsregierung eine Erklärung zur Frage der Kosten des Reichsschulgesetzes ab. Die Reichsregie­rung stellt den Ländern eine einmalige Beihilfe vis zu 30 Millionen in Aussicht.

Im Reichstag wurde gestern die erste Bera­tung des Reichshaushaltsplanes für 1928 beendet. Gleichzeitig wurde die Interpellation über die Ruhrentschädigung der Industriellen behandelt und erledigt.

In einer in Essen stattgefundenen gemein­samen Sitzung der Berteter der vier Bergarbeiter- verbände wurde beschlossen, das Arbeitsabkommen für den Ruhrbergbau und die Lohnordnung für den Ruhrbergbau zum 30. April 1928 zu kündigen.

Der Limbourgprozeß hat gestern einen sen­sationellen Ausgang genommen. Der Bruder des Klägers wurde wegen Meineidsverdachts verhaftet.

Die Kosten des AeßchsWut- gesetzes

Die Rerchsvegkevuug M den LSndevn eine einmsUgs BeWUte bis zu 30 MiUkone« in AuSficht

GeusatkoneKev AnSsans des Veletdisungspesresies Limbouvs

gegen Aodens

Bin, 24. Jan. Die Beleidigungsklage des Provinziallandlagsabgeordnelen Dr. Limbourg ge­gen den verantwortlichen Schriftleiter desStadtan­zeigers für Köln und Umgebung, Dr. Rodens, we­gen des Vorwurfs der politischen Unzuverlässigkeit und der Teilnahme an der separatistischen Bewegung unter Dr. Dorten ist heute, nach sechstägiger Verusungsverhandlung, zusammengebrochen. Unter der Last der von der Verteidigung des beklagten Dr. Rodens vorgebrachten Beweise mußte die Klage i zurückgenoinmen werden. Heute mittag wurden zwei * Briefe des Bruders des PrivaMägers an Dr. Dorten «ms den Jahren 1919 und 1923 dem Gericht vorge-

WW^^MMMMä^Maember 1323 Halle

behrWRoet Kreis Bitzburg durch die Tätigkeit von Pfarrer Bobmann. Dr. Limbourg und Peter Lim­bourg zu einem Musterkreis innerhalb der Dorten- scheu Bewegung geworden sei. In diesem Briefe wurden auch führende Bürger von Bitzburg ver­dächtigt und zur Ausweisung empfohlen. Die Sitzun- wurdè darauf nach Erklärungen des Gerichts und der Verteidigungen geschlossen. Peter Limbourg wurde sofort im Gerichtssaal unter dem dringenden Verdacht des Meineid es verhaftet.

Berlin, 24. Jan. Der Bildungsausschuß des Reichstages begann heute die Debatte über 88 19 unb 20

Reichslnnenlninister v. Keudell gab folgende Erklärung ab: Die Umfrage über die mutmaßliche Höhe der Kosten, die die Durchführung des Reichs­schulgesetzes möglicherweise verursachen wird, hat die schon früher vertretene Auffassung der Reichs­regierung, daß es

sehr schwer, w-nn nicht unmöglich sei, diese Kosten zu schätzen,

bestätigt Die Unterrichtsministerien der Länder haben, soweit sie nicht die Angabe von Zahlen über­haupt für unmöglich erklären, mehr oder weniger nachdrücklich betont, daß den von ihnen vorgenom­menen Schätzungen eine starke Unsicherheit anhafte, da es völlig unmöglich sei, vorher zu sagen, ob und in welch.'in Umfange die Erziehungsberechtigten von ihrem Recht, die Einrichtung von Schulen zu beantragen, Gebrauch machen und welche finan­ziellen Auswirkungen die Genehmigung solcher An­träge haben würde.

Die Reichsregicrung bestreitet nicht, daß die zes den Ländern und Gemein-

Die Reichsreaicrur Einführung des Gesetz, den, denen die Aufbringung der Schullasten obliegt, Mehrkosten verursachen kann. Angesichts der ge» spannten Finanzlage der Länder und Gemeinden

ist sie

bereit, den Ländern eine einmalige Beihilfe bis zu 30 Millionen Mk. in Aussicht zu stellen.

Diese Bechilfe soll in erster Linie dazu dienen,

memoen/ in den neuen Rechtss

u erleich

Das Gericht gab nach Bekanntgabe der Zurück­ziehung des Berufungsantrages durch den Vertreter des ^nnatjlägers, Dr Sack, in Anbetracht der außergewöhnlichen Bedeutung des Prozesses nach kurzer Beratung folgende Erklärung ab:

Es ist keine verächtliche Sonderbündelei, wenn Gesichts der Tatsache, daß die Verhältnisse in der Reichshauptstadt sehr ungünstig waren, Ende 1918 und Anfang 1919 des Gedanke eines Rheinland­staates, natürlich im Rahmen des Reiches, erwogen wurde. Ferner war es durchaus in der Ordnung, daß um die genannte Zeit führende Männer des Volkes angesichts des Bekanntwerdens der Annek- tionspläne Frankreich- die Möglichkeiten beraten haben, diese Pläne zu durchkreuzen, unter Umstän­den auch durch Bildung eines Bundesstaates. Ferner hat es nichts mit Sonderbündelei zu tun, wenn be­rufene Leute in den schlimmen Tagen des Jahres 1923 im völligen Einverständnis mit der Reichs­und Staatsxegierung an die Franzosen in Wirt- chaftsfragen herangetreten find, um eine Erleichte-

am

rung herbeizuführen.

Zum Schluß erhiell R.-A. Grim m das Wort. In seiner lebhaften, beredten und gemütsbewegten Art warf er einen Rückblick auf die Zeit, die den Untergrund für diesen Prozeß abgegeben hat. Er erinnerte an die heroische Rolle, die das Meinland damals spielte, als es die Treue, die Preußen ihm 1813 erwies, vergäll, und steifte klar heraus, wie der Wider st and des Rheinlandes gegen, die Absichten der Feinde, entgegen der Aussage eines Dr. Liebing, spontan aus der Vevölke- l u n g herauswuchs. Der Ruhrkampf war ein Zweites Moskau, das den Neo-Mpoleonismus zu­schanden werden ließ. Damals schieden sich die Geister: in die anständigen, die mit dem deut­schen Rheinland aushielten, und die unanständi­gen, die mit Dorten und seinen Genossen sym­pathisierten. Unter dem sichtbaren Eindruck dieser von glühender Vaterlandsliebe getragenen Aus- suhrungm wird die Sitzung geschlossen. Der Lim- vourg-Prozeß ist zu Ende.

Die Svilkchen SondevzusriblSse

Berlin, 24. Jan. Der Vorsitzende der volkspartei- W«n Reichstagsfraktion, Reichsminister a. D. Dr. ^ch o l z hat in der Frage der örtlichen Sonderzu- ichläge für die Beamten am 20. Januar einen Brief ?n den Reichsfinanzminister^Dr. Köhler gerichtet, in dein es heißt: Die preußische Regierung hat be- âuglich der in den letzten drei Monaten des Vor- lohres zur Auszahlung gekommenen örtlichen Son- èerzuschiäg« eine für die Beamten günstigere Rege­lns getroffen, als die Reichsregierung in ihrer Ver­ordnung vom 16. Dezember. Ich bitte deshalb im ^mvernohmen mit meinen politischen Freunden singend, die Angelegenheit einer Nachprüfung zu unterziehen und sich dem Vorgehen Preußens an« *vüießen. Eine solche Reaslung wäre auch aeeig«

Ein voller Ersatz der Kosten, die die Durchführung des Reichsschulgesetzes etwa erfordert, insbesondere eine Beteiligung des Reiches an den laufenden Kosten des Volksschulwesens, muß nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern auch deshalb abgelehnt werden, weil es kaum möglich sein wird, die Kosten, die auf Grund der Durchführung des Schulgesetzes erwachsen, von denjenigen Ausgaben zu trennen, die das in stetiger Entwicklung befind­liche Volksschulwesen auch ohne den Erlaß dieses Gesetzes verursachen wird.

Da sich nicht voraussehen läßt, wann den Län­dern und Gemeinden erstmals besondere Kosten erwachsen und welches Ausmaß sie in den verschie- denen Gebieten erreichen, so ist vorgesehen, daß das Nähere über die Art der Verteilung von der Reichsregierung im Einvernehmen mit dem Reichs­rat festgesetzt wird.

Der Minister erklärte dann weiter, es sei schwie­rig, wenn nicht unmöglich, genaue Unterlagen über die Kosten zu beschaffen, umsoweniger, als die end­gültige Fassung noch gar nicht ' ',' ;

Abg. Rönneburg (Dem.)' findet die Kosten­höhe überraschend. Offenbar sei die Regierung der Kostenfrage zu spät nähergetreten. Es stehe außer Frage, daß den Ländern, die Kosten in voller Höhe zu erstatten seien, wie dies auch beim Finanzaus­gleich und bei der Länderkonferenz zum Ausdruck gekommen sei.

ung noch gar

e.

Abg. Fleißner (Soz.) meint, die Kostenfrage sei von außerordentlich weittragender Bedeutung für die Gesamtheit. Interessant wäre es, zu erfah­ren, wie der Reichsfinanzminister über die Kosten­frage denke. Sein Stillschweigen zu diesem Problem berühre sellsam.

Reichsinnenminister v. Keudell bittet, von einer Zitierung des Reichsfinanzministers Abstand zu nehmen, da er die Erklärung namens der Reichs­regierung schon verlesen habe, an der auch natür-

net, die im Westen bestehend« Erregung in der Be­amtenschaft über die starke Kürzung der örtlichen Sonderzuschläge zu dampfen. Augenscheinlich hat die gerade im Westen des Reiches von einzelnen Abgeordneten entfachte Bewegung gegen die Be­soldungsvorlage und die damit heraufbeschworene Gefahr ihrer Ablehnung durch den Reichstag auch Sie genötigt, den Abbau der örtlichen Sonderzu­schläge stärker vorzunehmen, als es geplant war. Ich benutze diese Gelegenheit, auf den am 17. d. Mts. im Haushaltsausschuß von meinen Freunden Dr. Zapf, Dr. Cremer und Morath gestellten An­trag hinzuweifen, in eine Nachprüfung einzutreten, ob nicht die Sätze der Besatzungszulage erhöht wer­den können.

DieTägl. Rundschau" schreibt hierzu: Dieser Brief spricht für sich selbst und bedarf keiner wei­teren Erläuterung. Was für die preußischen Beamten recht ist, muß für die Reichsbeamtenschaft billig ein. Es würd« ja auch zu fortgesetzten Unzuträg­lichkeiten führen, wenn Reichsbeamt« und preu­ßische Beamte in ein und demselben Otte verschie­dene Zulagen erhielten. Ebenso wird die besondere Lage der Beamten in den besetzten Gebieten allsei­tig anerkannt. Warum es hier überhaupt zum Ab­bau der Sonderzuschläge gekommen ist, ergibt sich aus dem allgemeinen Kampfe um die Beioldunrs-

lich der Reichsfinanzminister beteiligt gewesen sei. Der Minister wendet sich dann der Frage zu, ob die Kosten vom Reiche in voller höhe zu tragen seien. Eine einheitliche Auffassung bestehe unter den Sachverständigen hierin nicht. Die Kostenfrage hänge im übrigen auch stark davon ab, in welchem Maße die Erziehungsberechtigten von ihrem An­tragsrecht Gebrauch machen würden.

Ministerialrat Löffler betont, Preußen, Württemberg, Mecklenburg-Schwerin und Lübeck hätten bestimmte Unterlagen zur Kostenfrage nicht beibringen können.

Mimsterdivektor Kästner vertieft Stellen aus Ausführungen des preußischen Kultusministers, in denen er die Auffassung vertritt, daß es Sache der Reichsregierung sei, die Kosten zu tragen. Preu­ßen habe errechnet einen Kostenauf­wand von 59,1 Millionen Mark.

Der Vertreter der bayerischen Regierung schließt sich den Ausführungen Preußens über die finan­zielle Frage ausdrücklich an. Bayern müsse auf volle Erstattung der Kosten bestehen.

Wg. Hofmann (Ztr.) steht auf dem Stand­punkt, wenn Kosten erwachsen, so soll das Reich die einmaligen Aufwendungen tragen. Die Fort­führung des Schulwesens fei jedoch Sache der

Länder.

Wg. Rosenbaum (Komm.) beantragt fvr- 'ie persönliche Anwesenheit des Reichs- inifters für die nächste Sitzung, um genaue , sie über die Kostenfrage zu geben.

Der Vorsitzende Wg. Dr. Mumm (Dntl.)

mell

die

mimsier von Dem Wustsche, SZnstch ar« andere Parteien anschließen, Kenntnis zu geben.

Nächste Sitzung Mittwoch.

^in neues volSsvavèeMchee Antvas rn § 26

Berlin, 25. Jan. Der interfraktionelle Ausschuß

gierungsparteien für das Schulgesetz trat, 'hrere Blätter melden, noch gestern abend zusammen, um sich erneut mit der Kostensrage und 8 20 zu beschäftigen. Der Dienstag vormittag im Bildunasausschuß mitgeteilte Vorschlag des Reichs- innenminiffers Dr. v. Keudell wird, laut D. A. Z., von der Koalition als geeignete Grundlage für die Verhandlungen mit den Ländern betrachkel. Es ist in Aussicht genommen, die Länder auch auf die Neuregelung des Finanzausgleichs hinzuweisen, so daß auch für den endgültigen Finanzausgleich eine gewisse Aussicht darauf besteht, daß Leistungs* ichwachen Ländern die etwa entstehenden Mehr­kosten aus dem Schulgesetz aus einem Ausgleichs-

der Rel

wie mel

fond zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen wird erneut darauf hingewiesen, daß die ganze Durchführung des Gesetzes mindestens noch zwei Jahre Zeit hat, daß sich also inzwischen über die enauere Erhebungen und

Finanzierungsfrage gi bessere Unterlagen find

Zu Paragraph 20 hat die Deutsche Volksparke folgenden Antrag eingebracht:3n den Gebieten des Reiches, in denen bisher eine nach Bekenntnissen nicht getrennte Volksschule nach Gesetz oder Her­kommen besteht, verbleibt es bei dem bisherigen Zustande." Die Aussprache über diesen Antrag er­gab, wie es in dem genannten Blatte heißt, daß auch auf dem steinigen Boden des Kampfes nm die Behandlung der Simultanschulländer eine Verstän­digung immerhin nicht ganz ausgeschlossen ist. Bei der Interpretation des volksparteilichen Antrages ist daran gedacht, dem Staaksgerichtshof die Defini­tion der Simultanschulländer zu überlassen.

ien lassen werden.

Vorlage. Durch die scharf« Opposition seines Ge- werkjchaftsflügels war das Zentrum geneigt, den Beamten überhaupt nur 75 v. h. der ihnen zuge­dachten Erhöhung zu bewilligen. Es hat diese Ab­sicht erst aufgegeben, als es den entschiedenen Wi­derstand der übrigen Parteien, insbesondere der Deutschen Volkspartei, gegen eine solche Regelung erkannte. Die zustandegekommene Regelung ist ein Kompromiß, zu dem sich auch die Deutsche Volks­partei bekennen mußte, wollte sie unter Umständen nicht das ganze Gesetz gefährden. Eine Antwort des Herrn Reichsfinanzministers auf das Schreiben der volksparteilichen Reichsdagsfraktion liegt bei der Kürze der Zeit selbstverständlich noch nicht vor. Doch erwartet man in volksparteilichen Kreisen bestimmt, daß der Reichsfinanzmimster sich der Berechtigung der vorgetragenen Wünsche nicht gut entziehen kann.

«rednevs Nachfolge vov dem Relchsvat

Berlin. 24. Jan. Das ReichsjustiznÄnisterium hat dem Reichsrat vorgefchlogen, zum Nachfolger Dr. Niedners als Präsidenten des IV. Strafsenats beim Reichsgericht den Reichsgerichtsrat Lorenz zu ernennen. Die Vorlage steht, nach »Voss. Ztg." be­reits für die morgige Sitzung des Reichsrates auf! der Tagesordnung.

Oerr Kamps gegen d. deutsche Online rn GüdSvol

Die italienische Regierung hat dem schwer­leidenden Deutschtum in Südtirol einen neuen Schlag versetzt. Sie hat durch eine Verfügung des Schulamtes in Trient an die fürstbischöf­lichen Ordinariate von Trient und Brixen die Einführung des italienischen Religionsunter­richtes in sämtlichen Volksschulklaffen Süd­tirols angeordnet. Dom kommenden Schul­jahre 1928/29 ab soll in allen Schulklassen sowie in denen der Unterstufen der Orte, die seit 1926/27 italienische Kindergärten besitzen, der italienische Religionsunterricht eingeführt werden; in den beiden folgenden Jahren soll der italienische Zwangsunterricht auch in den restlosen Gemeinden, die bisher noch keine italienischen Zwangskindergärten besaßen, zur Einführung gelangen. Um die Entrechtung voll zu machen, wird in Zukunft auch der Ge­brauch sämtlicher deutscher Religionsbücher und Katechismen radikal verboten, und zwar auch in solchen Schulklaffen, in denen gegen­wärtig noch deutscher Religionsunterricht zu­gelaffenft.

Diese neueste Gewaltmaßnahme soll den deutschen Unterricht in Südtirol endgültig be- fettigeu Man hatte bisher gehofft, daß das faschistische System bei allen brutalen Maß­nahmen, die es gegen den deutschen Unterricht in Südtirol ergriffen hat, wenigstens den deut­schen Religionsunterricht verschonen werde. Denn die religiöse Erziehung der Kinder in der Muttersprache gehört zu den ursprünglich­sten Rechten jeder Volksgemeinschaft. Ein Ein­griff in dieses Recht ist zu allen Zeiten und von allen Völkern als eine Versündigung gegen die Unrechte jedes Volkes angesehen

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die auf den Schutz der natürlichen Rechte aller Minderheiten gerichtet ist, heute besonders groß ist und in Kongreffen mannigfachster Art ihren sichtbaren Ausdruck findet.

Die italienische Maßnahme richtet sich aber nicht nur gegen die katholische Kirche, die in diesem Falle aufs stärkste betroffen ist, sondern auch gegen die deutsche Sprache und die deutsche Kultur. Aus allen Verordnungen, ine die römische Regierung und die Bozener Prä­fektur in letzter Zeit erlaffen hat, spricht das ganz offenkundige Bestreben, mit den Resten des deutschen Sprachunterrichts in Südtirol reinen Tisch zu machen. Die Hoffnungen, die hier und da an die Trennung der Provinz Bozen von Trient geknüpft worden sind, haben sich nicht erfüllt. Mussolini hat sogar in einer noch nicht lange zurückliegenden Rede darauf hingewiesn, daß die Trennung Bozens von Trient mißverstanden worden sei unb daß sie in Wahrheit nur den Zweck habe, die schnellste Italianisierung des deutschen Lan­des zu erreichen. Dieser Ankündigung entsprach die Ernennung des Abgeordneten Giarratana zum außerordentlichen Kommissar des faschisti­schen Provinzialverbandes Bozen, der als be­sonders deutschfeindlich bekannt ist.

Seitdem dieser Mann in Bozen sitzt, häu­fen sich die Erlasse gegen die deutsche Sprache In einem Oktobererlaß vorigen Jahres wurde grundsätzlich verordnet, daß in sämtlichen Volksschulen der Provinz die italienische Sprache zwangsweise einzuführen sei. Ausgenommen waren nur einige Nebengemeinden,, in denen Gewerbeschulen mit Ergänzungskursen für den gemischtsprachlichen Unterricht bestehen. Es olgten dann die Erlasse gegen die deutschen Aufschriften an Läden, in Gastwirffchaften, Cafèhäusern usw., die bis ins kleinste die Be­zeichnungen auf Wäsche, Hausrat, Bestecken, Gläsern, Flaschen, Taffen regelten. An alten Straßennamen durften nur diejenigen beide- halten werden, die für Italien und die italie­nische Kultur und Geschichte »keine Beleidi S bedeuten". In der Auslegung dieses Er- ; war man, wie sich denken läßt, sehr großzügig".

Politisch sind die Deutschen Südtirols eben­falls fast mundtot gemacht. Eine Vereins- und Versammlungsfreiheit gibt es nicht mehr. Die alten Gemeindeparlamente aus österreichischer Zeit sind aufgelöst und durch Amtsbürger­meister ersetzt; selbst den deutschen Abgeord­neten im italienischen Parlament Dr. Tinzl und Baron Sternbach hat man kürzlich die Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit )urch die Auflösung ihrer Sekretariate unae- heuer erschwert.