KanaueMzeiger
VWGeneral Sltszergev Mr^lÄ^KAaua« Stadt und Land
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M. 21
Mittwoch den
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25. La««ss
1928
Das netteste.
— Im Bildungsausschuß des Reichstages gab gestern Reichsinnenminister v. Keudell im Namen der Reichsregierung eine Erklärung zur Frage der Kosten des Reichsschulgesetzes ab. Die Reichsregierung stellt den Ländern eine einmalige Beihilfe vis zu 30 Millionen in Aussicht.
— Im Reichstag wurde gestern die erste Beratung des Reichshaushaltsplanes für 1928 beendet. Gleichzeitig wurde die Interpellation über die Ruhrentschädigung der Industriellen behandelt und erledigt.
— In einer in Essen stattgefundenen gemeinsamen Sitzung der Berteter der vier Bergarbeiter- verbände wurde beschlossen, das Arbeitsabkommen für den Ruhrbergbau und die Lohnordnung für den Ruhrbergbau zum 30. April 1928 zu kündigen.
— Der Limbourgprozeß hat gestern einen sensationellen Ausgang genommen. Der Bruder des Klägers wurde wegen Meineidsverdachts verhaftet.
Die Kosten des AeßchsWut- gesetzes
Die Rerchsvegkevuug M den LSndevn eine einmsUgs BeWUte bis zu 30 MiUkone« in AuSficht
GeusatkoneKev AnSsans des Veletdisungspesresies Limbouvs
gegen Aodens
• Bin, 24. Jan. Die Beleidigungsklage des Provinziallandlagsabgeordnelen Dr. Limbourg gegen den verantwortlichen Schriftleiter des „Stadtanzeigers für Köln und Umgebung“, Dr. Rodens, wegen des Vorwurfs der politischen Unzuverlässigkeit und der Teilnahme an der separatistischen Bewegung unter Dr. Dorten ist heute, nach sechstägiger Verusungsverhandlung, zusammengebrochen. Unter der Last der von der Verteidigung des beklagten Dr. Rodens vorgebrachten Beweise mußte die Klage i zurückgenoinmen werden. Heute mittag wurden zwei * Briefe des Bruders des PrivaMägers an Dr. Dorten «ms den Jahren 1919 und 1’923 dem Gericht vorge-
WW^^MMMMä^Maember 1323 Halle
behrWRoet Kreis Bitzburg durch die Tätigkeit von Pfarrer Bobmann. Dr. Limbourg und Peter Limbourg zu einem Musterkreis innerhalb der Dorten- scheu Bewegung geworden sei. In diesem Briefe wurden auch führende Bürger von Bitzburg verdächtigt und zur Ausweisung empfohlen. Die Sitzun- wurdè darauf nach Erklärungen des Gerichts und der Verteidigungen geschlossen. Peter Limbourg wurde sofort im Gerichtssaal unter dem dringenden Verdacht des Meineid es verhaftet.
Berlin, 24. Jan. Der Bildungsausschuß des Reichstages begann heute die Debatte über 88 19 unb 20
Reichslnnenlninister v. Keudell gab folgende Erklärung ab: Die Umfrage über die mutmaßliche Höhe der Kosten, die die Durchführung des Reichsschulgesetzes möglicherweise verursachen wird, hat die schon früher vertretene Auffassung der Reichsregierung, daß es
sehr schwer, w-nn nicht unmöglich sei, diese Kosten zu schätzen,
bestätigt Die Unterrichtsministerien der Länder haben, soweit sie nicht die Angabe von Zahlen überhaupt für unmöglich erklären, mehr oder weniger nachdrücklich betont, daß den von ihnen vorgenommenen Schätzungen eine starke Unsicherheit anhafte, da es völlig unmöglich sei, vorher zu sagen, ob und in welch.'in Umfange die Erziehungsberechtigten von ihrem Recht, die Einrichtung von Schulen zu beantragen, Gebrauch machen und welche finanziellen Auswirkungen die Genehmigung solcher Anträge haben würde.
Die Reichsregicrung bestreitet nicht, daß die zes den Ländern und Gemein-
Die Reichsreaicrur Einführung des Gesetz, den, denen die Aufbringung der Schullasten obliegt, Mehrkosten verursachen kann. Angesichts der ge» spannten Finanzlage der Länder und Gemeinden
ist sie
bereit, den Ländern eine einmalige Beihilfe bis zu 30 Millionen Mk. in Aussicht zu stellen.
Diese Bechilfe soll in erster Linie dazu dienen,
memoen/ in den neuen Rechtss
u erleich
Das Gericht gab nach Bekanntgabe der Zurückziehung des Berufungsantrages durch den Vertreter des ^nnatjlägers, Dr Sack, in Anbetracht der außergewöhnlichen Bedeutung des Prozesses nach kurzer Beratung folgende Erklärung ab:
Es ist keine verächtliche Sonderbündelei, wenn Gesichts der Tatsache, daß die Verhältnisse in der Reichshauptstadt sehr ungünstig waren, Ende 1918 und Anfang 1919 des Gedanke eines Rheinlandstaates, natürlich im Rahmen des Reiches, erwogen wurde. Ferner war es durchaus in der Ordnung, daß um die genannte Zeit führende Männer des Volkes angesichts des Bekanntwerdens der Annek- tionspläne Frankreich- die Möglichkeiten beraten haben, diese Pläne zu durchkreuzen, unter Umständen auch durch Bildung eines Bundesstaates. Ferner hat es nichts mit Sonderbündelei zu tun, wenn berufene Leute in den schlimmen Tagen des Jahres 1923 im völligen Einverständnis mit der Reichsund Staatsxegierung an die Franzosen in Wirt- chaftsfragen herangetreten find, um eine Erleichte-
am
rung herbeizuführen.
Zum Schluß erhiell R.-A. Grim m das Wort. In seiner lebhaften, beredten und gemütsbewegten Art warf er einen Rückblick auf die Zeit, die den Untergrund für diesen Prozeß abgegeben hat. Er erinnerte an die heroische Rolle, die das Meinland damals spielte, als es die Treue, die Preußen ihm 1813 erwies, vergäll, und steifte klar heraus, wie der Wider st and des Rheinlandes gegen, die Absichten der Feinde, entgegen der Aussage eines Dr. Liebing, spontan aus der Vevölke- l u n g herauswuchs. Der Ruhrkampf war ein Zweites Moskau, das den Neo-Mpoleonismus zuschanden werden ließ. Damals schieden sich die Geister: in die anständigen, die mit dem deutschen Rheinland aushielten, und die unanständigen, die mit Dorten und seinen Genossen sympathisierten. Unter dem sichtbaren Eindruck dieser von glühender Vaterlandsliebe getragenen Aus- suhrungm wird die Sitzung geschlossen. Der Lim- vourg-Prozeß ist zu Ende.
Die Svilkchen SondevzusriblSse
Berlin, 24. Jan. Der Vorsitzende der volkspartei- W«n Reichstagsfraktion, Reichsminister a. D. Dr. ^ch o l z hat in der Frage der örtlichen Sonderzu- ichläge für die Beamten am 20. Januar einen Brief ?n den Reichsfinanzminister^Dr. Köhler gerichtet, in dein es heißt: Die preußische Regierung hat be- âuglich der in den letzten drei Monaten des Vor- lohres zur Auszahlung gekommenen örtlichen Son- èerzuschiäg« eine für die Beamten günstigere Regelns getroffen, als die Reichsregierung in ihrer Verordnung vom 16. Dezember. Ich bitte deshalb im ^mvernohmen mit meinen politischen Freunden singend, die Angelegenheit einer Nachprüfung zu unterziehen und sich dem Vorgehen Preußens an« *vüießen. Eine solche Reaslung wäre auch aeeig«
Ein voller Ersatz der Kosten, die die Durchführung des Reichsschulgesetzes etwa erfordert, insbesondere eine Beteiligung des Reiches an den laufenden Kosten des Volksschulwesens, muß nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern auch deshalb abgelehnt werden, weil es kaum möglich sein wird, die Kosten, die auf Grund der Durchführung des Schulgesetzes erwachsen, von denjenigen Ausgaben zu trennen, die das in stetiger Entwicklung befindliche Volksschulwesen auch ohne den Erlaß dieses Gesetzes verursachen wird.
Da sich nicht voraussehen läßt, wann den Ländern und Gemeinden erstmals besondere Kosten erwachsen und welches Ausmaß sie in den verschie- denen Gebieten erreichen, so ist vorgesehen, daß das Nähere über die Art der Verteilung von der Reichsregierung im Einvernehmen mit dem Reichsrat festgesetzt wird.
Der Minister erklärte dann weiter, es sei schwierig, wenn nicht unmöglich, genaue Unterlagen über die Kosten zu beschaffen, umsoweniger, als die endgültige Fassung noch gar nicht ' ',' ;
Abg. Rönneburg (Dem.)' findet die Kostenhöhe überraschend. Offenbar sei die Regierung der Kostenfrage zu spät nähergetreten. Es stehe außer Frage, daß den Ländern, die Kosten in voller Höhe zu erstatten seien, wie dies auch beim Finanzausgleich und bei der Länderkonferenz zum Ausdruck gekommen sei.
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Abg. Fleißner (Soz.) meint, die Kostenfrage sei von außerordentlich weittragender Bedeutung für die Gesamtheit. Interessant wäre es, zu erfahren, wie der Reichsfinanzminister über die Kostenfrage denke. Sein Stillschweigen zu diesem Problem berühre sellsam.
Reichsinnenminister v. Keudell bittet, von einer Zitierung des Reichsfinanzministers Abstand zu nehmen, da er die Erklärung namens der Reichsregierung schon verlesen habe, an der auch natür-
net, die im Westen bestehend« Erregung in der Beamtenschaft über die starke Kürzung der örtlichen Sonderzuschläge zu dampfen. Augenscheinlich hat die gerade im Westen des Reiches von einzelnen Abgeordneten entfachte Bewegung gegen die Besoldungsvorlage und die damit heraufbeschworene Gefahr ihrer Ablehnung durch den Reichstag auch Sie genötigt, den Abbau der örtlichen Sonderzuschläge stärker vorzunehmen, als es geplant war. Ich benutze diese Gelegenheit, auf den am 17. d. Mts. im Haushaltsausschuß von meinen Freunden Dr. Zapf, Dr. Cremer und Morath gestellten Antrag hinzuweifen, in eine Nachprüfung einzutreten, ob nicht die Sätze der Besatzungszulage erhöht werden können.
Die „Tägl. Rundschau" schreibt hierzu: Dieser Brief spricht für sich selbst und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Was für die preußischen Beamten recht ist, muß für die Reichsbeamtenschaft billig ein. Es würd« ja auch zu fortgesetzten Unzuträglichkeiten führen, wenn Reichsbeamt« und preußische Beamte in ein und demselben Otte verschiedene Zulagen erhielten. Ebenso wird die besondere Lage der Beamten in den besetzten Gebieten allseitig anerkannt. Warum es hier überhaupt zum Abbau der Sonderzuschläge gekommen ist, ergibt sich aus dem allgemeinen Kampfe um die Beioldunrs-
lich der Reichsfinanzminister beteiligt gewesen sei. Der Minister wendet sich dann der Frage zu, ob die Kosten vom Reiche in voller höhe zu tragen seien. Eine einheitliche Auffassung bestehe unter den Sachverständigen hierin nicht. Die Kostenfrage hänge im übrigen auch stark davon ab, in welchem Maße die Erziehungsberechtigten von ihrem Antragsrecht Gebrauch machen würden.
Ministerialrat Löffler betont, Preußen, Württemberg, Mecklenburg-Schwerin und Lübeck hätten bestimmte Unterlagen zur Kostenfrage nicht beibringen können.
Mimsterdivektor Kästner vertieft Stellen aus Ausführungen des preußischen Kultusministers, in denen er die Auffassung vertritt, daß es Sache der Reichsregierung sei, die Kosten zu tragen. Preußen habe errechnet einen Kostenaufwand von 59,1 Millionen Mark.
Der Vertreter der bayerischen Regierung schließt sich den Ausführungen Preußens über die finanzielle Frage ausdrücklich an. Bayern müsse auf volle Erstattung der Kosten bestehen.
Wg. Hofmann (Ztr.) steht auf dem Standpunkt, wenn Kosten erwachsen, so soll das Reich die einmaligen Aufwendungen tragen. Die Fortführung des Schulwesens fei jedoch Sache der
Länder.
Wg. Rosenbaum (Komm.) beantragt fvr- 'ie persönliche Anwesenheit des Reichs- inifters für die nächste Sitzung, um genaue , sie über die Kostenfrage zu geben.
Der Vorsitzende Wg. Dr. Mumm (Dntl.)
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die
mimsier von Dem Wustsche, SZnstch ar« andere Parteien anschließen, Kenntnis zu geben.
Nächste Sitzung Mittwoch.
^in neues volSsvavèeMchee Antvas rn § 26
Berlin, 25. Jan. Der interfraktionelle Ausschuß
gierungsparteien für das Schulgesetz trat, 'hrere Blätter melden, noch gestern abend zusammen, um sich erneut mit der Kostensrage und 8 20 zu beschäftigen. Der Dienstag vormittag im Bildunasausschuß mitgeteilte Vorschlag des Reichs- innenminiffers Dr. v. Keudell wird, laut D. A. Z., von der Koalition als geeignete Grundlage für die Verhandlungen mit den Ländern betrachkel. Es ist in Aussicht genommen, die Länder auch auf die Neuregelung des Finanzausgleichs hinzuweisen, so daß auch für den endgültigen Finanzausgleich eine gewisse Aussicht darauf besteht, daß Leistungs* ichwachen Ländern die etwa entstehenden Mehrkosten aus dem Schulgesetz aus einem Ausgleichs-
der Rel
wie mel
fond zur Verfügung gestellt werden. Im übrigen wird erneut darauf hingewiesen, daß die ganze Durchführung des Gesetzes mindestens noch zwei Jahre Zeit hat, daß sich also inzwischen über die enauere Erhebungen und
Finanzierungsfrage gi bessere Unterlagen find
Zu Paragraph 20 hat die Deutsche Volksparke folgenden Antrag eingebracht: „3n den Gebieten des Reiches, in denen bisher eine nach Bekenntnissen nicht getrennte Volksschule nach Gesetz oder Herkommen besteht, verbleibt es bei dem bisherigen Zustande." Die Aussprache über diesen Antrag ergab, wie es in dem genannten Blatte heißt, daß auch auf dem steinigen Boden des Kampfes nm die Behandlung der Simultanschulländer eine Verständigung immerhin nicht ganz ausgeschlossen ist. Bei der Interpretation des volksparteilichen Antrages ist daran gedacht, dem Staaksgerichtshof die Definition der Simultanschulländer zu überlassen.
ien lassen werden.
Vorlage. Durch die scharf« Opposition seines Ge- werkjchaftsflügels war das Zentrum geneigt, den Beamten überhaupt nur 75 v. h. der ihnen zugedachten Erhöhung zu bewilligen. Es hat diese Absicht erst aufgegeben, als es den entschiedenen Widerstand der übrigen Parteien, insbesondere der Deutschen Volkspartei, gegen eine solche Regelung erkannte. Die zustandegekommene Regelung ist ein Kompromiß, zu dem sich auch die Deutsche Volkspartei bekennen mußte, wollte sie unter Umständen nicht das ganze Gesetz gefährden. — Eine Antwort des Herrn Reichsfinanzministers auf das Schreiben der volksparteilichen Reichsdagsfraktion liegt bei der Kürze der Zeit selbstverständlich noch nicht vor. Doch erwartet man in volksparteilichen Kreisen bestimmt, daß der Reichsfinanzmimster sich der Berechtigung der vorgetragenen Wünsche nicht gut entziehen kann.
«rednevs Nachfolge vov dem Relchsvat
Berlin. 24. Jan. Das ReichsjustiznÄnisterium hat dem Reichsrat vorgefchlogen, zum Nachfolger Dr. Niedners als Präsidenten des IV. Strafsenats beim Reichsgericht den Reichsgerichtsrat Lorenz zu ernennen. Die Vorlage steht, nach »Voss. Ztg." bereits für die morgige Sitzung des Reichsrates auf! der Tagesordnung.
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Die italienische Regierung hat dem schwerleidenden Deutschtum in Südtirol einen neuen Schlag versetzt. Sie hat durch eine Verfügung des Schulamtes in Trient an die fürstbischöflichen Ordinariate von Trient und Brixen die Einführung des italienischen Religionsunterrichtes in sämtlichen Volksschulklaffen Südtirols angeordnet. Dom kommenden Schuljahre 1928/29 ab soll in allen Schulklassen sowie in denen der Unterstufen der Orte, die seit 1926/27 italienische Kindergärten besitzen, der italienische Religionsunterricht eingeführt werden; in den beiden folgenden Jahren soll der italienische Zwangsunterricht auch in den restlosen Gemeinden, die bisher noch keine italienischen Zwangskindergärten besaßen, zur Einführung gelangen. Um die Entrechtung voll zu machen, wird in Zukunft auch der Gebrauch sämtlicher deutscher Religionsbücher und Katechismen radikal verboten, und zwar auch in solchen Schulklaffen, in denen gegenwärtig noch deutscher Religionsunterricht zugelaffen ‘ft.
Diese neueste Gewaltmaßnahme soll den deutschen Unterricht in Südtirol endgültig be- fettigeu Man hatte bisher gehofft, daß das faschistische System bei allen brutalen Maßnahmen, die es gegen den deutschen Unterricht in Südtirol ergriffen hat, wenigstens den deutschen Religionsunterricht verschonen werde. Denn die religiöse Erziehung der Kinder in der Muttersprache gehört zu den ursprünglichsten Rechten jeder Volksgemeinschaft. Ein Eingriff in dieses Recht ist zu allen Zeiten und von allen Völkern als eine Versündigung gegen die Unrechte jedes Volkes angesehen
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die auf den Schutz der natürlichen Rechte aller Minderheiten gerichtet ist, heute besonders groß ist und in Kongreffen mannigfachster Art ihren sichtbaren Ausdruck findet.
Die italienische Maßnahme richtet sich aber nicht nur gegen die katholische Kirche, die in diesem Falle aufs stärkste betroffen ist, sondern auch gegen die deutsche Sprache und die deutsche Kultur. Aus allen Verordnungen, ine die römische Regierung und die Bozener Präfektur in letzter Zeit erlaffen hat, spricht das ganz offenkundige Bestreben, mit den Resten des deutschen Sprachunterrichts in Südtirol reinen Tisch zu machen. Die Hoffnungen, die hier und da an die Trennung der Provinz Bozen von Trient geknüpft worden sind, haben sich nicht erfüllt. Mussolini hat sogar in einer noch nicht lange zurückliegenden Rede darauf hingewiesn, daß die Trennung Bozens von Trient mißverstanden worden sei unb daß sie in Wahrheit nur den Zweck habe, die schnellste Italianisierung des deutschen Landes zu erreichen. Dieser Ankündigung entsprach die Ernennung des Abgeordneten Giarratana zum außerordentlichen Kommissar des faschistischen Provinzialverbandes Bozen, der als besonders deutschfeindlich bekannt ist.
Seitdem dieser Mann in Bozen sitzt, häufen sich die Erlasse gegen die deutsche Sprache In einem Oktobererlaß vorigen Jahres wurde grundsätzlich verordnet, daß in sämtlichen Volksschulen der Provinz die italienische Sprache zwangsweise einzuführen sei. Ausgenommen waren nur einige Nebengemeinden,, in denen Gewerbeschulen mit Ergänzungskursen für den gemischtsprachlichen Unterricht bestehen. Es olgten dann die Erlasse gegen die deutschen Aufschriften an Läden, in Gastwirffchaften, Cafèhäusern usw., die bis ins kleinste die Bezeichnungen auf Wäsche, Hausrat, Bestecken, Gläsern, Flaschen, Taffen regelten. An alten Straßennamen durften nur diejenigen beide- halten werden, die für Italien und die italienische Kultur und Geschichte »keine Beleidi S bedeuten". In der Auslegung dieses Er- ; war man, wie sich denken läßt, sehr „großzügig".
Politisch sind die Deutschen Südtirols ebenfalls fast mundtot gemacht. Eine Vereins- und Versammlungsfreiheit gibt es nicht mehr. Die alten Gemeindeparlamente aus österreichischer Zeit sind aufgelöst und durch Amtsbürgermeister ersetzt; selbst den deutschen Abgeordneten im italienischen Parlament Dr. Tinzl und Baron Sternbach hat man kürzlich die Ausübung ihrer parlamentarischen Tätigkeit )urch die Auflösung ihrer Sekretariate unae- heuer erschwert.