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KanauMmÄger

EAVGeveraS-Ämeiger Giadi und Land

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Kr. 14

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12. Sarmas

1928

D

Veginn der Berliner LänderLonlerenz

Dv. NeLevsen übev das Sevhattnis von Reich und Ländern - Scharfe Kritik BazilLes an der Weimarer Verfassung

Berlin, 16. Jan. Um 10.15 Uhr eröffnete der Reichskanzler Dr. Marx im Konferenzsaal der Reichskanzlei die Länderkonferenz, an der sämtliche Reichsminister mit ihren Staatssekretären, Reichsaußenminister Dr. Stresemann roar durch seine Krankheit an der Teilnahme verhindert, Reichssparkommissar StaatSminister a. D. Dr. S a e m i s ch, Staatssekretär Dr. Meißner, Ge­sandter Dr. Hantel v. Heimh a'u'se n und die Ländervertreter, im ganzen etma 100 Personen, teilmahnren.

Dev KeiEsLanzres

hieß in seiner Begrüßungsansprache die Herren willkommen, wies auf die historische Bedeutung des Verhandlungssaales hin, in dem 1878 der Berliner Kongreß und im November 1918 die bedeutsame Aussprache mit den Vertretern der einzelnen Frei­staaten unter dem Vorsitz des damaligen Volksbeauf- 8ien und späteren Reichspräsidenten Ebert statt-

. Er skizzierte dann kurz

die Aufgaben der Länderkonferenz, wobei er besonedrs hervorhob, daß jede Neurege­lung in den Beziehungen zwischen Reich und Län­der auf der Grundlage vollster gegenseitiger Loyali­tät erfolgen müsse. Es werde sich ferner vor allem darum handeln müssen, einzelnen Ländern durch Uebernahme gewisser Verwaltungszweige auf das Reich zu helfen, ferner die Beseitigung der Enklaven und Exklaven mit möglichster Beschleunigung zu meirerpen und im Reich uno in den ändern aus dem Wege umfassender Verwaltungsmaßnahmen wesentliche Ersparnisse zu erzielen. Die Reichsregie­rung erwarte von den Beratungen

praktische Resultate,

jedenfalls aber eine Vertiefung und Stärkung des Bewußtseins, daß die Einheit der Nation und des Reiches unser wertvollstes und bestes Gut sei, das dem deutschen Volke aus den Stürmen der Kriegs­und Nachkriegszeit geblieben sei.

Nach gefchäftsordnungsmäßigen Mitteilungen begannen zu der Frage der verfassungsrechtlichen Beziehungen zwischen Reich und Ländern die Refe­rate und Korreferate. Als Referenten sind hierzu bekanntlich vorgesehen der Präsident des Hamdur- ger Senats, Bürgermeister Dr. Petersen, und der württembergische Staatspräsident Bazille, und als Korreferenten der bayerische Ministerpräsident Dr. Held und der preußische Ministerpräsident Dr. h. c. Braun.

Der erste Referent der Länderkonferenz, der Hamburger Bürgermeister

Bv. Wetevseu

besprach insbesondere die einzelnen V o r s ch l ä g e zur Reform d e's Reiches. Wenn über die Einzelheiten der Umgestaltung keine Uebereinstim­mung bestehe, seien sich doch alle Vorschläge grund­sätzlich in folgenden Punkten einig:

1. Durchführung des demokratischen Prinzips der Reichsvcrfassung auch bei der Einwirkung der Län­der auf die Willensbildung des Reiches.

2. Stärkung der Reichsgewalt.

3. Vereinheitlichung der politischen Willensbll- dung in einem einzigen Reichsparlament und damit Vermehrung der Stetigkeit in der Verwaltung des Reiches.

4. Aufbau lebendiger unterer und mittlerer Lelbftverwaltungsbezirke und Verkürzung des In­stanzenweges zur Zentralregierung.

5. Neugliederung des Reiches in Gebilde, die kul­turell und wirtschaftspolitisch lebensfähig sind und im Rahmen des Reiches ein Eigenleben führen.

Peterson führte weiter aus: Wenn aber eine Beseitigung der jetzigen Fehler nicht denkbar wäre, müßten die Möglichkeiten des Einheitsstaates näher geprüft werden. Der Plan der Bildung freier Reichsländer mit eigenem Landtag er- fcheint Petersen unmöglich, weil seine Voraus­setzungen die Zerbröckelung Preußens wäre. Preußen aber müsse erhalten bleiben, bis es im Reiche aufgehen könne. Der umge­kehrte Wog wäre verhängnisvoll. Dr. Petersen schloß mit dem

Vorschlag der Einsetzung eines Sachverständigen- ausschusses,

der sich zufammensetzon soll aus Politikern und Ver- waldungspraktikern, Staats- und Verwaltungsrecht­lern, Vertretern der Wirtschaft einschließlich der Arbeitnehmerorganijationen. Den Vorsitz soll ein Vertrauensmann der Reichs- und Länderregierung führen. Der Ausschuß hätte die vorliegenden Ent­würfe für die Umgestaltung des Reiches durchzuarbeiten, einige Vorschläge zu machen und diese für die weitere Beschlußfassung den zuständi- Sen Stetten zur Verfügung zu stellen.

Im Anschluß an das Referat des Hamburger Bürgermeisters Dr. Petersen sprach der würltem- d-rglsche

GtaatSvvüVdent BarMe

9n seinem VortragReich und Länder" betonte Ba­

zille nach einer eingehenden Besprechung der funda­mentalen Grundsätze der Verfassung Bismarcks, auf deren Grundlage sich das Rutsche Volk mit größter Schnelligkeit zum kraftvollsten Volk der Erde ent­wickelte, daß die Bismarckjche Verfassung ein System von Gewichten und Gegengewichten bil­dete, in dem jedes Gewicht mit seiner vollen Kast wirken konnte, ohne die Wirksamkeit der anderen zu vernichten.

Alsdann zählte der Redner die Punkte auf, in denen

eine Preisgabe der Grundsätze der Bismarck- fchen Politik der Weimarer Verfassung erfolgte.

Inter den Folgen, die das Verlassen der Bismarck- chen Grundsätze herbeiführte, unterstrich Bazille be- anders die auf dem Gebiet des Finanzwesens, wo ich geradezu groteske Zustände entwickelt hätten. Er führte dabei aus: Das Reich wälzt die Aus­gaben, die es ihrer inneren Natur nach selbst tra­gen muß, die Kleinrentnerfürsarge und sozial- laften, auf die Länder und Gemeinden ab. Es zwingt sie weiterhin, teils direkt, teils indirekt zu immer neuen Ausgaben. Wichtige Steuern dagegen, die für die Länder und Gemeinden ganz unentbehr­lich waren und find, vor allem die Einkommen­steuer, nimmt sie in die eigene Gesetzgebung und Verwaltung und überweist dann von ihrem Ertrag den größten Teil den Ländern und Gemeinden mit dem Verlangen, damit auszukommen, obwohl den Organen des Reiches jeder ausreichende Einblick in du' Ffnanzasbarung. der LMMt- M dWleiâü»â ihre Bedürfnisse und in die Möglichkeiten sparsame­rer Verwaltung fehlt und immer fehlen wird. Ver­waltungsreformen sind zwar nötig und möglich.

3n Wahrheit liegt die Krankheit, unter der die Steuerzahler leiden, nicht in der Existenz der Länder und den Einrichtungen ihrer Verwal­tung, sondern allein in den Irrtümern, in denen die Baumeister der Reichsverfassung befangen waren.

Auch die Klagen der Städte haben ihren Grund in den Gesetzen und Maßnahmen des Reiches, die die Länder zu Eingriffen in die Selbstverwaltung nö­tigten. Betrachtet man- die Verfassung von Wei­mar im ganzen, so hat zwar auch sie sich bemüht, Gegengewichte anzubringen, aber sie hat die Ele­mente fremder Verfassungen so unglücklich mit­einander vermischt, daß die neue Reichsoerfassung einer Maschine gleicht, deren Räder nicht ineinan­der greifen und miteinander wirken, sondern von denen jedes dem Gang des anderen stört. Der Redner behandelte weiter

die Vor- und Nachteile des unitarischen und förderativen Staates und in der Frage des rechten Weges und der Zurückführung der unitarischen Bewegung auf das richtige Maß und die richtigen Mittel.

Hierzu sei notwendig:

1. Die Reichszuständigkeit in der Gesetzgebung und Verwaltung soll nicht in die Grenzen des Jahres 1914 zurückgeführt werden. Aber auf der anderen Seite ist sie weit über die Grenzen des Notwendigen und Zweckmäßigen hinausgegangen und muß deshalb auf das richtige Maß zurückge- bracht werden. Die lleberschreitung der notwendi­gen Schranken durch das Reich ist allein daran schuldig, daß Doppelarbeit und Leerläufe in der Verwaltung und Reibungen und Gegensätze zwi­schen Reich und den Ländern entstanden sind. Die württembergische Regierung behält sich vor, eine besondere Denkschrift über diese Teile des Prob­lems der Reichsregierung und dem Reichsrat vor- zulegen.

2. Der Reichsrat muß wieder eine ähnliche Stellung bekommen wie der Bundesrat der Bis- marckschen Verfassung, und wie sie der Senat in der amerikanischen Unionsverfassung hat.

3. Der Dualismus zwischen dem Reich und Preußen läßt sich nur schwer beseitigen. Es fragt ich, ob der richtige Weg dadurch gefunden wird, daß man den Faden wieder zusammenknüpft, den die Weimarer Verfassung zerschnitten hat, also die organische Verbindung Preußens mit dem Reiche wiederherstellt. Dies ist nicht mehr auf dem Wege der Bismarckschen Verfassung möglich, sondern nur auf die umgekehrte Art, daß nämlich der Reichs­präsident gleichzeitig preußischer Staatspräsident und der Reichskanzler preußischer Ministerpräsident ist. Ohne Beseitigung des reinen parlamentarischen Systems läßt sich aber diese organische Verbindung nicht Herstellen. Das parlamentarische System darf aber kein Hemmnis sein, da die Allmacht des Parla­ments sowieso einer Beschränkung bedarf. Das läßt ich am besten auf dem Wege erreichen, den die amerikanische Unionsverfassung eingeschlagen hat, nach der die vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannten Minister des Vertrauens des Parlaments nicht bedürfen. Will man aber daran esthalten, daß die Minister auch des Vertrauens der Parlamente bedürfen, so ist dies dann praktisch besten» noch in der Form möglich, daß sie abzu­

treten haben, wenn mindestens zwei Drittel der Abgeordneten ihnen das vertrauen entzieht. Es ist notwendig, den überragenden Einfluß, den die preußische Bevölkerung bei der Wahi des Reichs­präsidenten und des Reichstages hat, ein Gegen­gewicht dadurch zu geben, daß Preußen im Ver­hältnis zu der Gesamtheit der Reichsratsstimmen aus die Zahl der Bismarckscheu Reichsverfassung beschränkt wird.

Der notwendige Fina-zfrieden zwischen dem Reich und den Ländern ist nur auf folgendem Wege wiederherstellbar:

a) Die Ansprüche der Länder auf Abfindung für die von ihnen abgetretenen Lahnen, Post-, Steuer- und Zollgebäude sind bis jetzt nicht be­friedigt worden. Die nötigen Vereinbarungen sollen gleich in Angriff geommen werden.

b) Nichts ist wohl verkehrter, als den Ländern ihre bisherigen Steuerquellen zu nehmen und sie dem Reich zuzuführen. Eine wirksame Abhilfe ist nur dadurch möglich, daß den Ländern die Finanz- Hoheit über die wichtigsten direkten Steuern wieder zurückgegeben wird.

Wenn einzelne deutsche Staaten auch bei rich­tiger Verteilung der Zuständigkeiten von Reich und Ländern und bei richtiger Verteilung der Lasten und Einnahmen sich als nicht mehr lebensfähig er» weisen, so sollen sie nicht künstlich am Leben er­halten werden. Der freiwillige Anschluß an ein anderes deutsches Land ist zweckmäßig. Es muß oa^i- 0^- iuLiuc aeiara! werden, daß im Reichs- -af keine DcrWebüng der Mâchtoerhällnisfe ftatt- indet. Nichts wäre verkehrter, als wenn der mäch- igere Staat die kleineren feine Macht fühlen ließe, um sie mit diesem Mittel zum Aufgsben ihrer Selbständigkeit zu zwingen. Wo Enklaven, Ex­klaven und Kondominate die Verwaltung stören, wird es nicht schwierig sein, sie durch Verein­barungen zu beseitigen. Schließlich betonte der Redner: Die Lage Deutschlands ist so, daß nur schnelle und gründliche Reformen der Verfassung es vor dem Wege in eine abschüssige Entwicklung bewahren können. Man verkennt das Wesen namentlich der süddeutschen Bevölkerung, wenn man glaubt sie lasse sich direkt oder indirekt zu Zuge- ständnissen zwingen, van deren Berechtigung sie nicht überzeugt ist.

Die Bevölkerung der süddeutschen Staaten ist dem Reichsgeüankcn treu ergeben, aber sie will nach ihren eigenen Gewohnheiten, Gefühlen und Idealen leben und wird niemals einen Zwang vertragen, von dessen Berechtigung sie nicht überzeugt ist.

Weder in einem zentralisierten noch in einem dezentralisierten Einheitsstaat wird viel Rücksicht auf ihre Eigenart genommen werden. Sie befürchtet ferner mit Recht, daß ihre wirtschaftlichen Interessen, wenn ihr Land zu einer von Berlin völlig ab­hängigen Provinz geworden ist, nicht mit derselben Sorgfalt und Liebe gepflegt und daß die Berlin näheren Reichsteil« bevorzugt werden. Die in den Einzelstaaten vereinigte Bevölkerung fühlt sich als eine Einheit und selbständige Staatspersönlich- keit und ist, von Ausnahmen vielleicht abgesehen, nicht gesonnen, diesen Zustand preiszugeben. Nur die äußerste Vorsicht und die schleunige Rückkehr zu den Grundsätzen der Staatsweisheit, die Deutschland vor dem Weltkriege großgemacht haben, können uns vor der Entwicklung zur Anarchie und Diktatur bewahren.

âovvefevat Dv. ^dH

Auf der Länderkonferenz erstattete der bayerische Ministerpräsident Dr. Held das erste Korreferat über das ThemaReich und Länder". Er betonte, daß er mit den ersten Referenten des Tages durch­aus einig gehe in der Auffassung über den Kam- promischarakter der Weiinarer Berfassung zwischen Bundesstaat und Einheitsstaat und ferner darin, daß man

die Entscheidung darüber, wie die Weimarer Verfassung umzugestalten sei, nicht mehr lange hinausschieben dürfe.

In dem Ziel dieser Umgestaltung stehe er jedoch auf dem entgegengesetzten Standpunkt wie der erste Referent. Die Forderung des Einheitsstaates wird gewöhnlich mit dem Hinweis auf die Gehältqr der Landesminister und hie Ausgaben der Landespar­lamente begründet. Dabei wird verschwiegen, daß bei Beseitigung dieser Landeseinrichtungen sofort neue Organe und Behörden notwendig würden, deren Kosten nicht wesentlich get.nger wären. Für den Emhsitüjrait wird auch 'N- Feld gerü )rt, daß die notwendige Verwaltungsreform nur im Ein­heitsstaat rationell durchgeführt werden könne. Da­bei wird übersehen, daß die Vereinfachung der Ver­waltung nur unter Berücksichtigung der individu­ellen Bedürfnisse der einzelnen Landesteile, nicht aber nach einem einheitlichen Schema für das ganze Reichsgebiet durchgeführt werden kann.

wirkliche (Ersparnisse könnten hier nur erzielt werden durch einen Abbau der Staat sauf gaben.

Die notwendige Verbilligung ist im Bundesstaat in gleicher Weise und sogar noch zweckmäßiger durch­führbar als im Einheitsstaat. Man sollte daher von einer umstürzenden Umgestaltung der Verfassung zum Einheitsstaat absehen und zunächst die Mängel der Weimarer Verfassung beseitigen.

Der Kernpunkt des innerdeutschen Problems ist das Problem Reich und Preußen. Der Redner legt dann die verschiedenen Vorschläge zur Lösung dieses Problemes dar und betonte, bei einer Lösung des Problemes, wie sie auch fein möge, müßten die Länder unbedingt folgende Forderungen erheben: Verfassungsautonomie der Länder und ihre Siche­rung, Gebiet sau tonomie der Länder, Einschränkung der "Gesetzgebungsrechte des Reiches, Sicherstellung der Länl>ërverwaltung gegen Eingriffe der Reichs- verwaltung, Wiederherstellung einer größeren finan­ziellen Selbständigkeit der Länder durch eine Aus­scheidung der Steuerquellen und Rückübertragung der Steuerverwaltung für die eigenen Steuerquellen, ein Finanzausgleich der die Erhaltung der Lânder- selbständigkenit ermöglicht, Ausbau des Reichsrates als Gesetzgebunczsfaktor und verfassungsmäßige Sicherung aller dieser Rechte der Länder. Für eine durchgreifende Revision der Verfassung n dem ange­deuteten förderalistischen Sinn ist aber nach vielfach vertretener Auffassung die Zeit noch nicht gekommen. Immerhin ließe sich aber ein gewißes Mindestpro- LranW ,M J&&£feE»2SL^ unhM- Verfässimgsänderung. .^r ^ame^ mir "allem in Be­tracht:

1. Eine Verbesserung des Finanzausgleiches, der den Lebensinteressen der Länder wirklich Rechnung trägt.

2. Ein Ausbau weiterer Zuständigkeiten zu Gun- sten der Länder in Bezug auf das Veschaffimgswesen für Heer und Verkehrswesen könnte ohne weiteres vom Reiche aus Rechnung getragen werden. Die ge­radezu unerträgliche Zentralisierung auf tulturettem Gebiete würde eine Verödung der jetzt bestehenden deutschen Kulturzentren bedeuten, deren Mannig- faltioifeit für die Erhaltung des hochstehenden deut­schen Geistes- und Kulturlebens von grundlegender Bodeutung ist Der gesunde Wettbewerb der einzel­nen Staaten und Stämme im Deutschen Reiche ist nicht möglich, wenn die einzelnen Landesteile im Einheitsstaats von einer Zentrale abhängig werden, die ihnen den Lebensunterhalt bemessen und deren letzten Entscheidungen und Weisungen sie zu folgen hätten. Die Vorschläge, die ich gemacht habe, liegen nicht weniger im Interesse der Länder. Gerade wer die Einheit des Reiches als das höchste Gut des deutschen Staatsbürgers ansieht, muß das Einheits­reich mit feinen nivellierenden und zerstörenden Ein­flüssen abweisen. Wir sind aber gerne bereit, trotz dieser Ablehung mit dem Reiche Hand in Hand zu gehen, um Schwierigkeiten u. Gefahren für das Reich und im Verhältnis der Länder zum Reiche zu be­seitigen.

Auch

MruMevvEdsttt Dv. Bvauu der die heutigen Verhandlungen mit seinem Referat abschloß, betonte die Norwendigkeit einer ruhigen und sachgemäßen Entwicklung der in Frage stehen­den Probleme. Er unterstrich, daß man an die Dinge ohne Rücksicht auf Parteiständpunkte heran­gehen müsse. , , _

So ist mit den vier großen Referaten zunächst die Grundlage geschaffen worden, auf der sich die morgige Diskussion entwickeln kann. Naturgemaß läßt sich am Abend des ersten Tages noch nicht sa­gen zu welchen Beschlüssen die Konferenz kommen wird Soviel aber kann man immerhin bereits fest, stellen daß die heutigen Verhandlungen die großen Probleme freimütig offengelegt haben, so daß sich nunmehr aus der morgen beginnenden Mskussiov die schließlichen Ergebnisse der Konferenz heraus kristallisieren können.

Zum Sav GeSlev

Berlin, 16. Jan. Wie den Blättern mitgeteilt wird, ist die Reichsregierung augenblicklich durch die Länderkonferenz und andere Vorgänge so belastet, daß eine Entscheidung über die Nachfolge des bis­herigen Reichswehrministers vor Ende -der Woche nicht zft erwarten ist.

MetavavbetterrattSföattd in Sachsen

Halle, 16 Jan. Eine in Halle abgehaltene Kon­ferenz der Metallarbeiter beschoß einstimmig, den vom Landesschichter gefällten Schiedsspruch abzu- lehnen und den Organisationen im Tarifgebiet Magdeburg, Anhalt und Halle zu empfehlen, mit sofortiger Wirkung in den Ausstand zu treten. Sollte es zu einer Arbeitsniederlegung kommen, ja