General Anzeiger ââ
^anâu Stadt und Land
ErfüllungSort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Lezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung deS Lezugsprelses. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.^Geschästsstelle: Hammrrstr.S / Fernspr. 3956,3957,3958
rschetnt täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / LezugSpreiS: Für den halben tonst RM. 1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitags, ÄmStag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Lreite R-Pfg., im ReNameteil von 68 mm Lreite 25 R-Pfg. z Offertengebühr 50 R-Pfg.
W. 299
1 —BaawawuMTW
Ds««evstas de«
22. Dezember
1928
DaS KsWM-Z.
— Zwischen dem deutschen Botschafter Hoesch und Briand fand gestern eine Unter- >ung statt.
— In den deutsch-polnischen Handelsver- gsverhandlungen tritt über Weihnachten te Pause ein. Von einem Abbruch der Ver- ndlungen ist nicht die Rede.
— Der vom badischen Landesschlichter gelte Schiedsspruch für die badiche Textil- wstrie wurde heute vom Reichsarbeits- nister in allen Teilen für verbindlich er- irt.
— Lord Birkenheads Angriff gegen die tgner der englischen Kirchenresc .m droht zu ter Kabinettskrise zu führen.
— Gestern ist die Stabilisierung der italis- schen Lira durch Wiedereinfüh' ung der Gold- irität auf der Basis von 19 ihre für einen ollar, 92 46 Lire für 1 Pfund Sterling und 36 Papierlira für eine Goldlira beschlossen orden.
Kosen die Nnvtetrevrvltttevnns
Wie der „Demokratische Zeitungsdlensl" aus eichstagskreisen hört, ist fast bei allen Parteien eigung vorhanden, Maßnahmen gegen ie Splitterparteien auf gesetzlichem lege durchzuführen. Ob die Entscheidung des taaiLgerichtshofes von direkter oder indirekter Wirkung für das Reichswahlgesetz sein wird, müsse j bgewartet werden. Was die Wahlgesetze der Caner angehe, so dürfe voraussichtlich ein Zusahan- :ag züm Art. 17 der Weimarer Verfassung die itstandenen Schwierigkeiten beseitigen. r diesem S' müßte zum Ausdruck gebracht werden, daß Maßnahmen gegen die Zersplitterung des jen Lebens, ;. 2. die Stellung einer Kanon und die Notwendigkeit einer fest zusehenden lnzahl von Unterschriften bei Einreichung der Vahlvorschläge, nicht mit dem Gedanken der allemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Vahl in Widerspruch stehen. Ein solcher Zujah- ntrag bedürfe allerdings der Zweidrittelmehrheit.
OoeW bek Nviand
Paris, 2L Dez. Botschafter v. Hoesch, der ieser Tage von seinem mehrtätigen Aufenthalt in Berlin zurückgekehrt ist, hatte heute nachmittag eine Interredung mit Außenminister Briand. Sie diente >er Fortsetzung des deutsch-französischen Meinungs- mstausches über eine Reihe schwebender Fragen, ne schon früher Gegenstand der Unterhaltung zwi- chen dem deutschen Botschafter und dem französi- ^-■»ren und auch in Genf zwi- chen Minister Briand und Reichsminister des lleußeren Dr. Stresemann zur Erörterung standen.
VerSndevunsen in dev Kelchs- webe
Berlin, 21. Dez. General der Infanterie, Rheinhardt, Oberbefehlshaber der Gruppe II, scheidet am 31. Dezember 1927 aus dem Heere aus. Mit Wirkung vom 1. Januar 1928 werden ernannt Generalleutnant Freiherr Kreß von Kressen- st e i n, Kommandeur der 7. Division und Befehlshaber des Wehrkreises VII zum Oberbefehlshaber der Gruppe II unter gleichzeitiger Enthebung von der Stelle des Landeskommandanten in Bayern, von Ruith, Jnfanterieführer VII zum Kom- imanbeur der 7. Division, Befehlshaber des Wehrkreises VII und zum Landeskommandanten in Bayern, Generalmajor Freiherr Seutter von Lötzen, Chef des Staabes des Truppenkomman- dos I, Beauftragter mit Wahrnehmung der Ge- heg Infanterieführers VII, zum Jnfanterieführer VII.
Versuche mit neuen Uniformen bei der Reichswehr.
Berlin, 21. Dez. Um Erfahrungen zu sammeln, inwieweit die am jetzigen Schnitt des Reichswehrrockes geltend gemachten Nachteile, insbesondere die geschlossenen Kragen, durch Einführung solcher mit Halsausschnitt behoben werden können, läßt das Reichswehrministerium zunächst durch einzelne Truppenteile ein neues Rockmodell für den Dienst und als Ausgehanzug erproben. Der Rock wird im Dienst gewöhnlich mit unterdecktem Halsausschnitt getragen. Bei kalter und schlechter Witterung kann er auch geschlossen werden. Zum Ausgehanzug ist weißes oder feldgraues Hemd mit gleichfarbigem Sportkragen und feldgrauem Schnitt gestattet.
Die GehaUsvegelun» bee ÄeitbS- «n» SSaaisansetteUten
Berlin, 21. Dez. Die am Montag den 19. Dez. im Reichsfinanzministerium zwischen den Tarifparteien begonnenen Verhandlungen sirckr, wie uns die Behördenfochgruppe des Gewerkschaftsbundes der Angestellten mitteilt, heute abgebrochen worden, da in verschiedenen Punkten, insbesondere über die Grundvergütungssätze in den unteren unb mittleren Gruppen, eine Einigung nicht zu erzielen war, Morgen wird der Finanzmimster Voraussicht, lich die Vertreter der Angestelltenverbarche zu einer Besprechung empfangen. Die ißerbanbumg.n sollen am 23. Dezember fortgefeöi werden. Eme
Hilfsmaßnahmen für
SsschreuSen
vas EvgobnIS des ^abtuettSratS
des ächs-
Berlin, 2L Dez. Unter dem Vorsitz i Reichspräsidenten haben das Re Ministerium und das preußische Staatsministerium unter Hinzuziehung des Reichsbankpräsidenten und des Generaldirektors der Reichsbahngesellschaft heute eine gemeinsame Sitzung über Hilfsmaßnahmen für Ostpreußen abgehalten. Mit Rücksicht auf die durch die Friedensverträge geschaffene einzigartige wirtschaftliche Notlage dieser vom übrigen Deutschland getrennten Provinz, die nach Ursache und Ausmaß mit der Lage keines anderen deutschen Landesteile vergleichbar ist, wurde bei der ernsten Finanzlage des Reiches und Preußen beschlossen, im Anschluß das bisher Geschehene sofort weitere wirtschaftliche Hilfen zu leisten. Es sind Erleichterungen frir die landwirtschaftlichen Kredite, sowohl durch
Auflösung der Hamburger Bürgerschaft
hamburg. 21. Dez. Aufgrund eines Schreibens nach Art. 14 der Hamburger Verfassung kommt des Präsidenten des Senats, worin dieser dem Prä- ' "
f theilten der Bürgerschaft Mitteilung von dem Urteil des Staatsgerlchtshoses in Leipzig macht, verlas Präsident Roß zu Beginn der heutigen Bürger- schaftssitzung eine Erklärung, in der es heißt:
„Der Staats gerichtshof in Leipzig hat am 17. Dezember aufgrund des Art. 19 RV. entschieden, daß das Bürgerschaftswahlgesetz vom 27. Juni 1927 in mehreren Punkten gegen die Reichsoerfassung verstößt. Diese Entscheidung ist endgültig. Der Staatsgerichtshof hat sich mit der Feststellung der Tatsache, daß die von ihm genannten Bestimmungen des Wahlgesetzes verfassungswidrig sind, begnügt. Die notwendigen Folgerungen daraus zu ziehen, bleibt der Bürgerschaft überlassen. Die Frage, ob sie sofort zu ziehen sind, oder ob die Zustellung des mit Gründen versehenen Beschlusses abzuwarten ist, beantwortet der Bürgerausschuß in einhelliger Auffassung dahin, daß der Entscheid durch die Verkündung gültig geworden ist. Kein Zweifel kann darüber bestehen, daß die Bürgerschaft, nachdem ihr di« verfassungsmäßige Grundlage entzogen ist, von .diesem Augenblick an seine rechtsverbindlichen Akte mehr vornehmen kann, weder sie noch der Bürger- ausschuß als ihr Organ. Ein Auslösungsbeschluß
Abschlagszahlung als Folge der Neuregelung dürfte vor Weihnachten nicht mehr in Betracht kommen.
tim das bemrasnahmie Eigentum
Die „Köln. Ztg." schreibt über die Annahme der Freigabebill: Mit der erneuten Annahme des Gesetzes über die Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Eigentums durch eine große Mehrheit von 223 gegen 26 Stimmen im amerikanischen Repräsentantenhaus sind wieder einmal die Wege für eine endgültige Freigabe geebnet worden, und wieder, wie vor einem Jahr, wird es vom Senat abhängen, ob die Freigabe zur Wahrheit wird. Während die meisten andern Ländern, die im Krieg gegen Deutschland kämpften, bald nach Friedensschluß in dem sogenannten Ausgleichsverfahren einen Weg fanden, die noch offenstehenden Forde- rungen gegenseitig auszugleichen, hielt sich Amerika, wie aus dem Völkerbund, auch von diesem Verfahren fern. Es bestand also für den Deutschen, der Dorkriegsansprüche gegen einen Amerikaner oder eine amerikanische Gesellschaft hatte, kein Rechtsmittel, sich wieder in den Besitz seines Eigentums zu setzen. Sein Eigentum war von dem Treu- händer für das feindliche Vermögen gleich nach dem Eintritt Amerikas in den Weltkrieg beschlagnahmt, und ist bisher von feinem Gesetz wieder freigegeben worden.
Die Vorgeschichte der Freigobebill ist recht ver- zwickt. Schon der Anfang der leidigen Angelegen- Heit, die Beschlagnahme an sich, war ein offener Vertrauensbruch, und zwar deswegen, weil zur Zeit des Kriegsausbruchs zwischen Deutschland und Amerika ein Uebereinkommen bestand und noch Gültigkeit hatte, dessen Artikel 23 lautete:
Wenn ein Krieg zwischen den beiden vertrag- schließenden Parteien bestehen sollte, so soll den Kaufleuten jedes Landes, die in dem Lande ansässig sind, erlaubt sein, dort neun Monate zu bleiben, um ihre Außen st ände einzuziehen und ihre Angelegenheit zu erledigen, und sie sollen dann frei unter Mitnahme all ihres Eigentums und unbehindert abreifen sönnen,
Ermöglichung des Absatzes von Pfandbriefen zu angemessenen Bedingungen als auch durch Beschaffung zweitstelliger Realkredite vorgesehen. Den landwirtschaftlichen Kleinbetrieben
sehen.
sollen dabei andere nicht hypothekarisch gesicherte Darlehensformen ermöglicht werden.
Neben der Umwandlung kurzfristiger in langfristige Kredite zu tragbaren Bedingungen ist namentlich der Rrnlenbankgrundfchuidzinsen und der Schullalten beabsichtigt. Es soll auf dem Gebiete des Güterverkehrs der abgeschnürten Lage Ostpreußens in erweitertem Maße Rechnung getragen werden. Die zur Durchführung dieser Maßnahmen erforderlichen Mittel werden von den Regierungen des Reiches und Preußens unverzüglich angefordert werden. Die.Durchführung der Maßnahmen wird im Einvernehmen mit der oftpreu- ßifchen Wirtschaft erfolgen.
ebenfalls nicht in Frage, da ein Antrag, wir chn Art. 14 vorsieht, nur angenommen oder abgslehnt werden kann. Die einzige Folgerung, die somit ge
zogen werden kann, und in diesem Augenblick gezogen werden muß, ist die, daß die Bürgerschaft sich für ausgelöst erachtet und auseinandergeht, indem sie gleichzeitig den Senat auffordert, die erforderlichen Neuwahlen binnen kürzester Zeil vornehmen zu lassen. Bis zum Zusammentritt der neuen Bürgerschaft würde nach der Hamburger Verfassung der Bürgerausschuß der früheren Bürgerschaft die Funktionen des Bürgerausschusses wahrzunehmen haben. Ich bitte Sie, sich meiner Erklärung anzuschließen und damit einen Schlußstrich unter unsere Arbeit zu ziehen."
Nach Dieser Erklärung des Präsidenten der Bürgerschaft gaben noch die Vertrter verschiedene Fraktionen Erklärungen über den Standpunkt ihrer Parteien ab. Besonders bemerkenswert ist, daß der Abgeordnete Schönberg als Vertreter der Mittelstandspartei in seiner Erklärung den Hamburgischen Staat kostenpflichtig für die der Partei entstandenen Kosten machte.
Nach dieser Erklärung schloß der PrâsideM der Bürgerschaft die Sitzung.
Noch ein Jahr nach der Kriegserklärung legte die amerikanische Regierung in einer Denkschrift des Senators Martins unzweideutig dar, daß zwar im allgemeinen Verträge durch Kriegsausbruch zwischen zwei Rationen ungültig würden, daß die-
er Vertrag aber ausdrücklich den Kriegsfall vor- ähe und daher zu Recht bestehe. Später noch be-
onte ein Erlaß, den Präsident Wllson genehmigte, >aß die Regierung der Bereinigten Staaten unter seinen Umständen den Kriegszustand ausnutzen und daß sie gewissenhaft alle privaten Rechte achten werde. Auch ein späteres Gesetz vom 4. März 1923, das vorsah, daß alle Vermögen, die den Betrag von 10000 Dollar nicht übersteigen, unangetastet bleiben sollten, zeigt, daß man die Rückgabe als vertraglich ansah. Vor einem Jahr war bte Lage genau wie jetzt: das Repräsentantenhaus nahm mit großer Mehrheit die Vorlage an. Voller Hoffnungen blickten die geschädigten Deutschen nach drüben, um schon vierzehn Tage später durch den gegenteiligen Beschluß des Senats alle Hoffnungen schwinden zu sehen. Was die eigentlichen Gründe der Ablehnung waren, ist schwer zu entscheiden, ebenso wie es jetzt unmöglich ist. klar zu sehen, was der Senat beschließen wird. Aber einige der Umstände, die damals sicherlich mitgespielt haben, wie z. B. die be- oorsteyenden Präsidentenwahlen, haben sich jetzt eher noch verschärft, so daß es voreilig wäre, die Schlacht schon als geschlagen anzusehen. Die große Gefahr besteht darin, daß auch jetzt drüben niemand wegen der bevorstehenden Wahlen das Odium all- zugroßer „Deutschfreundlichkeit" auf sich laden möchte. So darf man den verschiedenen Stimmen, die sich drüben in letzter Zeit für die Rückgabe eingesetzt haben, nicht zuviel Bedeutung beimessen. Vorläufig ist dieser dunkle Fleck auf dem amerikanischen Schild trotz aller schönen Reden, wie wir sie noch jüngst bei der Steubenfeier aus dem Munde hervorragender Amerikaner gehört haben, noch nicht getilgt. Als Fortschritt gegenüber dem Vorjahr ist lediglich festzustellen, daß Präsident Coolidge sich etwas entschiedener als bisher für die Freigabe in feiner letzten Botschaft an den Kongreß eingesetzt hat.
Das Jettatter der Gtbieds
„Abrüstung" und „Sicherheit" sind die beiden Schlagworte, die schon seit längerer Zeit die Außenpolitik aller Völker beherrscht. Aber mit Ausnahme der im Weltkrieg unterlegenen Staaten hat bisher noch keine Regierung ernstlich den Abrüstungsgedanken erwogen oder sich mit den Wegen befaßt, auf denen dieses so überaus wichtige Problem gelöst werden könnte. Auch die zahlreichen KonfereWen, die oft monatelang gedauert haben, haben die Frage bisher nicht gefördert, im Gegenteil, die Schwierigkeiten sind fast noch größer geworden und nach der Drei-Mächte-Konferenz in Genf hat das Wettrüsten zur See sogar Ausdehnungen angenommen, wie man sie bis dahin noch nicht erlebt hatte.
Anstatt die Verhandlungen über Sicherheit und Abrüstung — wie es eigentlich das gegebene wäre — miteinander zu verbinden, räumt man der ersteren Frage überall den Vorrang ein: die einzelnen Staaten garantieren sich durch Verträge den gegenseitigen Besitzstand, versprechen sich einander im Kriegsfälle zu helfen, aber nichts Feindliches gegeneinander zu unternehmen. Die ersten Verträge dieser Art wurden durch die Haager Friedenskonferenz eingeführt, obwohl sie damals noch lange nicht so häufig waren wie heute. Im Grunde genommen war die ganze Entente eigentlich nichts anders als ein Sicherheitsvertrag gegen Deutschland und seine fBerbün» deten, in dem sich die einzelnen Staaten nicht nur chren Besitz garantieren, sondern sich darüber hinaus noch gegenfettig Teile des besiegten Gegners versprachen.
Immer wieder wurden seit dem Ende des Weltkrieges Versuche unternommen, die Entente zu verewigen. Besuche wurden in den Hauptstädten der anderen Staaten von den Staatsoberhäuptern gemacht, die Reden betonten immer wieder, das Weiterbestehen der allen Kriegsfreundschaft, aber in Wirklichkeit hatten sich die Verhältnisse gegen 1914 völlig verändert. Immer mehr traten Gegensätze zwischen den einzelnen Staaten zutage, besonders nach dem die gemeinsamen Interessen nach der Niederlage Deutschlands nicht mehr so schwerwiegend waren, daß sie eine Verbrüderung auf Tod und Leben nötig gemacht hätten. Dagegen hat Frankreich, das angeblich sich noch immer von dem völlig entwaffneten Deutschland bedroht sieht, sich seine Grenzen im Vertrage von Locarno sichern lasten, England hat dafür die Garantie übernommen. Mit aller Gewall strebte damals Polen auch ein „Ostlocarno" an, das auch ihm feine Grenzen gegen Deutschland sicherte. Noch einmal wurde diese Frage bei der jüngsten Ratstagung in Genf angeschnitten, als es sich darum handelte, den litauisch-polnischen Konflikt aus der Welt zu schaffen.
Frankreich hat seine getreuen Vasallen durch mehr oder weniger ausgedehnte Verträge an sich zu fesseln gewußt; mit Belgien, Polen und der Tschechoslowakei bestehen Militärbündnisse; neuerdings hat Briand auch mit Jugoslawen einen Schiedsvertrag geschlossen als Antwort auf das Bündnis, das im Dezember 1926 Italien mit Albanien eingegangen ist. Briand ist nun vor kurzer Zeit einen Schritt weitergegangen. Als geschickter Diplomat, der er nun einmal ist, hat er als Zeitpunkt für diesen Vorstoß die nicht geringe Spannung gewählt, die zwischen Amerika und England wegen des kläglichen Ausgangs der Drei- Mächte-Konferenz und der daraufhin einsetzenden großen Rüstungen zur See herrscht. Briand hatte aber noch zwei andere Dinge vor Augen: Einmal wollte er seinen alten Lieblingsgedanken, die frühere Entente, wiederherzustellen, von neuem aufnehmen, sodann aber hat er immer die Hoffnung noch nicht aufgegeben, daß Amerika an den französischen Kriegsschulden etwas nachläßt. Er ließ daher dem Leiter des Auswärtigen Amtes in Washington Cellogg, durch den französischen Botschafter Claude einen Vertragsentwurf unterbreiten, der sehr herzlich gehalten war und zugleich die Möglichkeit zuließ, auch Verhandlungen über andere Punkte einzuleiten.
Dieses Mal hat Briand jedoch nicht den gewünschten Erfolg gehabt; Cellogg ist gegen alle Andeutungen, soweit sie nicht den Schiedsvertrag betreffen, sehr zurückhaltend geblieben, so daß Frankreich die Hoffnung die Streichung eines Teiles seiner Kriegsschulden aufgeben muß. Auch hat sich das Weiße Haus für die Antwort sehr lange Zeit genommen. Die Antwort wäre aber auch jetzt noch nicht getom-