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HanaueAnzeiger

WVGEkat Anzeiger fKr^r*âaum «Stadt und Land

Anzeiger für.

MAanao «Stadt und Land

^Srscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Lezugsprets: Für den halben ânat RM.1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag 1S, Samstag 12 R«Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 4 R-Pfg., im RrNaineteil von 68 mm Breite 25 R-Pfg. , Offertengebühr 50 R-Pfg.

re. 296

Montas de«

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Sezieher keinen Anspruch auf Liefemng oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des ÄezugspreiseS. / Fürplahvorschrist u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.,Geschäftsstelle: Hammerstr.S / Fernspr. 3956, 3952,3958

19. Dezemdev

1928

Das Kerrette.

Der Schiedsspruch in der Eisenindustrie trv sowohl von den Arbeitgebern wie Arbeit- ) chmern abgelehnt.

Der Reichstag hat sich nach Annahme ir Lohnsteuersenkung auf den 19. Januar ?rtagt.

Der Reichsrat hat bei der Etatsberatung e erste Rate für den Neubau des Panzer- Hiffes A gestrichen. Die Reichsregierung wird n Reichstag eine Doppelvorlage einbringen.

Der Staatsgerichtshof hat die Anfechtung >r Wahlen in MecklenLurg-Strelitz, Hamburg nd H e s s e n für berechtigt erklärt.

Im Staate Massachusetts ist das ameri- inische U-Boot S IV gesunken. Nach den letzten Reibungen sollen von der Besatzung noch sechs Rann am Leben sein.

Ssv NsstM d. Kepavatrous- 1 agents«

Paris, 18. Dez. Der Bericht Parker Gilberts it, wie derTemps" betont, ein Dokument on höchster Bedeutung. Es ist daher durchaus erständlich, daß sich die Presse sehr eifrig mit em Bericht des Reparationsagenten befchöf- igt. Bei Betrachtung der Reparationsfrage 'om französischen Standpunkt aus muß immer aran festgehalten werden, daß nach franzö- ifcher Auffassung das deutsche Reparations- noblem nur einen Teil der internationalen vchuldenregelung bildet. Frankreich, und Mmnentlich Ministerpräsident Poincare, halten rnentwegt daran fest, daß eine Revision des öawesplanes nur im Rahmen einer allge- neinen Revision der interalliierten Schulden ich durchführen lasse.

Dies vorausgeschickt, ist aus den offiziösen Kommentaren zu entnehmen, daß eine Bemer- :ung Parker Gilberts unangenehm berührte, ;um mindestens überraschend für die f anzö- ische Meinung gekommen ist. Parker Gilbert sagt nämlich an einer Stelle seines Berichtes wörtlich: Weder das Reparationsproblem noch die mit ihm zusammenhängenden Fragen wer­den eine endgültige Lösung finden, solange nicht fefteht, was Deutschland unter eigener Verantwortung zu zahlen hat.

Das bedeutet, so führt derTemps" aus, daß die endgültige Festsetzung der deutschen Reparationsschuld unter Voraussetzungen stattfinden soll, die zur Beunruhigung in höch­stem Maße Anlaß geben, denn nach der Auf­fassung Parker Gilberts habe Deutschland dann die Verantwortung allein zu tragen. Eine Aus­landskontrolle falle also fort.

Auch die übrige Presse beschränkt sich aus­schließlich darauf, die Forderung des General­agenten nach Festsetzung der Zahlungsver­pflichtungen Deutschlands hervorzuheben. So schreibt dasOeuvre": Man kann die Frage jedenfalls unter der Bedingung eröffnen, daß die Gläubiger Deutschlands, die gleichzeitig die Schuldner Amerikas sind, eine Festsetzung ihres Schuldenbetrages erhalten und zwar in . einem dem Betrag der deutschen Schulden ent­sprechenden Verhältnis. Wenn sie Deutschland Abstriche bewilligen und Amerika sie dazu treibt, wird Amerika das ist nicht mehr als recht und billig einen entsprechenden Rabatt bewilligen müssen.

DerQuotidien" ist zwar damit einverstan­den, daß Parker Gilbert endgültig das Repa­rationsproblem löse und Deutschland wie eine volljährige Persönlichkeit voll verantwortlich sein soll, betont aber, daß die vom Repa­rationsagenten aufgeworfenen Fragen so ernst und schwer seien, daß sie ein langes und ein­gehendes Studium erfordern.

Das GewerkschaftsblattLe Peuple" ist der Ansicht, daß die Anregung Parker Gilberts, den Gesamtbetrag der deutschen Schuld festzu­setzen nicht ohne vorherige Fühlungnahme mit der Berliner Regierung und den Regie­rungen der Gläubigerstaaten gegeben worden sei und erklärt, es sei also mit einer Wieder­eröffnung der Aussprache über das Repara- tionsproblem zu rechnen. Die rechtsstehende Presse in Deutschland bekunde die Absicht, den Feldzug für eine Revision des Dawesplanes wieder aufzunehmsn und das bedeute, daß die durch den Bericht Parker Gilberts aufgewor­fene Kontroverse sobald nicht erschöpft sein werde.

Die rechtsstehende französische Presse schweigt mit Ausnahme desEcho de Parrs , das den Standpunkt vertritt, daß lebe Forde­rung nach einer Revision oder Nachprüfung des Dcnvesvlones auf Saiten Fraukrstchs er»

Oie Hessischen Wahlen ungültig

Die GittkchsömSrmg des MahövovMSüss vevfaMtssswidvis

Leipzig, 18. Dez. Der Staatsgerichtshof des Deutschen Reiches beschäftigte sich am Samstag unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten Oegge mit der für das Auftreten neuer Parteien bei Parlamentswahlkämpfen grundlegenden Frage, ob die Aufstellung von Vorschlagslisten von der Stellung einer Kaution und der Beschaffung einer größeren Zahl von Unterschriften abhängig ge­macht werden darf. Vor der Landlagswahi am 3. Juli in Mecklenburg-Strelitz hat der Landesaus- schuß in einer am 5. Mai erlassenen Notverord-

nuna bestimmt, Wahlvorschläge von Parteien, die im Landtag bisher noch nicht vertreten zuzulassen, wenn 1200 Unterschriften

egen die ärmeren Parteien aus, Parteien, wie dies bei der Wirt-

im tranotag bisher noch nicht vertreten waren, nur zuzulassen, wenn 1200 Unterschriften beigebracht und 3000 Mark Kaution gestellt waren. In dieser Bestimmung sah die Partei für Volksrecht und Aufwertung eine verfassungswidrige Beschränkung des Wahlrechts und erhob Klage gegen das Land Neu-Strelitz beim Staatsgerichtshof, die Notver­ordnung und entsprechend auch die Landtagswahl vom 3. Juli d. I. für ungültig, ferner den jetzigen Landtag als zu unrecht bestehend zu erklären und festzustellen, daß seine Beschlüsse der Gültigkeit ent­behren. In der heutigen Verhandlung vertrat Rechtsanwalt Wüst in eingehenden Darlegungen den Standpunkt der Volksrechtspartei. Der Erlaß der Notverordnung durch den Landesausschuß sei nach § 20 der Mecklenburg-Strelitzschen Ver­fassung nicht berechtigt gewesen, da keine unvorher­sehbaren Ereignisse und auch keine dringende Not­lage Vorgelegen habe. Auch der Umstand, daß der neue Landtag die Notverordnung gutgeheißen habe, ändere nichts an dieser Tatsache, da der Landtag selbst nicht rechtsmäßig zustande gekommen sei. Die Notverordnung verhindere in einem Land, das überhaupt nur 65 000 Wahlberechtigte habe, voll­ständig die Bildung neuer Parteien und wirke sich hauptsächlich gegen ~ ' während reiche Bi _ schaftspartei der Fall gewesen sei, die Kaution auf- "bringen könnten. Damit zusammenhängend sei auch die Wahlfreiheit verletzt, da Wähler nicht die Partei ihres Vertrauens wählen konnten. Ebenso werde durch die Verordnung, wenn in einem tiei- nen Land 1200 Unterschriften aufgebracht werden müßten, das Wahlgeheimnis verletzt. Darin, daß lediglich den neuen Parteien die beschränkenden Bestimmungen auferlegt seien, liege eine Verletzung der Wahlgleichheit. Der Vertreter der Mecklen- burg-Strelitzer Regierung erklärte demgegenüber, daß die Notverordnung unter Zustimmung sämt­licher Parteien mit Ausnahme der Kommunisten erlassen und von dem neuen Landtag genehmigt moröHi sei. Es handle sich bei der ganzen Frage um Gebiet der freien Landesgesetzgebung. Der Grundrrrtum der Frage liege darin, daß die Wahl­berechtigung und die Wählbarkeit verwechsell wor­den seien. Die Beschränkung bezöge sich lediglich auf die Wählbarkeit und berührte nicht die Grun^ rechte der Wahlberechtigung.

Weitere Klagen hatte. die Volksrechtspartei qe- gen die Freie Stadt Hamburg und das Land H e e n erhoben, in denen ähnliche Bestimmungen erlassen worden waren, nur daß diese auf qesetz- lajem Wege und nicht im Wege der Notverord­nung erfolgten.

In den Abendstunden wurde folgendes

verkündet:

tieteU

Auf Antrag der Aufwertungspartei von Meck- lenburg-Strelitz wird entschieden, daß die Notver­

folgen werde. Der Dawesplan sei schließlich nur noch eine neue Etappe auf dem langen Wege der von Frankreich verlangten Opfer. Im übrigen erklärt dieses Blatt, man könne Deutschlands Schuld nur dann festsetzen, wenn man zu gleicher Zeit die Frage regele, welche Verpflichtungen Frankreich gegenüber Eng­land und den Vereinigten Staaten habe.

Amerika rmd OSSbevts SahveS- beviGS

Washington, 17. Dez. Der Jahresbericht Parker Gilberts hat in hiesigen offiziellen Kreisen außerordentliches Interesse heroorge- rufen und lebhafte Kommentare ausgelöst. Be­sonders viel besprochen wird die Feststellung des Reparationsagenten, daß die Frage der Reparationen ebenso wie die übrigen schweben­den Probleme keine definitive Lösung finden würden, bevor Deutschland nicht von der Auf­sicht des Auslandes befreit wäre und seine Kriegsschulden selbständig regeln könne.

Allgemein wird der Bericht dahin ausge­legt, daß die Periode der deutschen Anleiheauf- nahme in Amerika wenigstens vorläufig ein Ende gefunden habe, trotzdem in Finanzkreisen die Auffassung vertreten wird, daß gerade durch den Bericht Deutschlands Kredit eher ver­bessert, als verschlechtert würde.

ordnung vom 5. Mai 1927 und die Abänderungen des Landeswahlgesetzes gegen die Reichsverfassung und das Landeswahlgesetz verstoßen. Bon den Zu­satzanträgen wird der Staatsgerichtshof nicht be­rührt. In der Begründung hätt sich der Staats­gerichtshof in allen Punkten für zuständig, weil dem keine Bestimmungen der Reichsverfassung entgegenstehen. Die Antragsteller sind als partei­fähig zu erachten, weil politische Parteien im Hin­blick auf Wahlstreitigkeiten eine aktive Legitimation zugebilligt werden muß. Für die Notverordnung hat kein Anlaß vorgelegen, denn ein Notstand war in den Verhältnissen nicht gegeben. Die kommen­den Landtagswahlen ordneten sich in den nor­malen Verlauf vollkommen ein. Die den politischen Parteien gegenüber geltend gemachten Bedingungen der Regierung verstoßen gegen § 17 der Reichsoer- fassung. Es ist durch sie die Gleichheit der Wahl nicht mehr gewährleisteet; dann bezieht sich die Wahlberechtigung bei der Verhältniswahl auch aus die Wahlvorschläge, die nicht mehr als Vorberei­tung des Abstimmungsvorganges anzusehen sind. Eine formale Gleichheit muß bei der Aufstellung der Vorschläge gegeben sein. Auch die Allgemein­heit der Wahl wird durch die Bestimmungen ver­letzt. Es ist unzulässig, den Wahlvorschlag von einer Geldsumme abhängig zu machen. Ferner dürfen nicht mehr Unterschriften zur Gültigkeit des Wahloorschlages verlangt werden, als zur Fest­stellung seiner Ernsthaftigkeit notwendig sind. Die Grenze muß zum mindesten die Zahl sein, die im Wahlgesetz des Reichstages vorgesehen ist. Insofern ist 'u^ai das Wahlgeheimnis d^ Reichstages verstoßen worden. Im Hinblick auf die Zusatzan- träge, die. eine Entscheidung über die Auflösung des Landtages und die Rückgängigmachung seiner Beschlüsse verlangen, bieten sich fstr den Staats- erichtshof keine Handhaben. Das Gericht kann nur auf dis Folgerungen, die sich aus seinem Urteil er­geben, Hinweisen.

Auf den Antrag der Dolksrechtspartei Hamburg wird entschieden, daß die diesbezüglichen Bestim­mungen des Landeswahlgesetzes ebenfalls gegen die Reichsverfassung verstoßen. Die Begründung erfolgt wie bei der Aufwertungspartei von Meck­lenburg. Ueber die Zuständigkeitsfrage, die vom Bürgerschaftsvertreter bestritten wurde, ist zu sa­gen, daß sich der Staatsgerichtshof für zuständig hält und daß die Bürgerschaft daraus keinen An­spruch erheben kann.

In der Sache der hessischen Parteien, (Reichs­partei des Deutschen Mittelstandes und National­sozialistische Arbeiterpartei) wird ebenfalls ent­schieden, daß der § 17 Abs. 2 und 3 der Verord­nung vom 27. September gegen die Reichs­verfassung verstößt. Es ist besonders zu erwähnen, daß in Hessen die geheime Wahl nicht gewähr­leistet worden ist. Die Hilfsanträge, die sich auf die Ungültigkeitserklärung der Beschlüsse und Auf­lösung des Parlamentes beziehen, werden zurück­gewiesen. Der hessische Staatsgerichtshof ist zustän­dig, über di Auflösung des Landtags zu entscheiden.

Ueber die in letzter Zeit bereits mehrfach aufgeworfene Frage der Priorität der Reparationszahlungen gegenüber den An­leihen wird ebenfalls in kürzester Zeit eine end­gültige Erklärung von berufener Seite er­wartet.

GrrsSand »Mb dev Revavatèstts-

London, 19. Dez. Der Berichterstatter des Daily Telegraph" schreibt zu dem Bericht des Generalagenten, die amtlichen Kreise in Lon­don sind natürlich nicht geneigt, irgendwelche Meinung über den Bericht auszusprechen, be­vor sie nicht die Schlußfolgerung des General­agenten nach jeder Richtung geprüft haben. Die Prüfung wird beträchtliche Zeit in An­spruch nehmen. Wenn die in letzter Zeit ge­meldeten Gerüchte über Rücktrittsabsichten des Generalagenten. eine Grundlage haben, dann würde man den Bericht als Testament eines Scheidenden zu betrachten haben, andernfalls würde der herausfordernde Charakter nicht leicht zu verstehen sein und alles würde sehr ver­früht erscheinen.

Dsv KeWssat sssm ReMS- Hausbalt fite 1928

Berlin. 17. Dez. Der Reichsrat hielt heute unter Ruf, nur undurchsichtig. Der Berichterstatter stellt 2wm Bodte des Reichssinanzministers Dr.' zum Schluß fest, daß der Reichsrat den Etat durch

Köhler eine Sitzung ab, in der zunächst das vom Reichstag beschlossene Gesetz für die Weihnachts- bechilfe für Sozial- und Kleinrentner, die Novelle

ium

Reichsversorgungsgesetz, das Kraftfahrzeug­steuergesetz, die deutsch-dänischen Zollvereinbarungen für genießbare Eingeweide, die Zolländerung für Autob estandtoile und das Gesetz über Ausfuhr von Kunstwerken bestätigt wurden. Genehmigt wurde auch eine Verordnung des Arbeitsministers, wonach auch im Jahre 1928 100 000 ausländische Land­arbeiter, im Notfalls noch 10 000 mehr, zugelassen werden. Der Reichsrat trat dann in die Beratung

des Etats für 1928 ein.

Zum neuen Reichsetat führte der Hauptbericht- erftatter, preußischer Ministerialdirektor Dr. Brecht, u. a. folgendes aus:

Der Entwurf des Reichshaushalts für 1928

ist vorläufig ein Torso. Die Sachausgaben sind vollständig, aber die Ausgaben für diejenigen, Me die Aufgaben durchführen sollen, sind wegen der Besoldungsreform nur 'n geschätzten Gesamtsum­men aufgeführt, weshalb der Reichsrat zu der Zahl der Stellen und zu den Eingruppierungen erst Stel­lung nehmen kamr, wenn der Ergänzungsbaushalt vorliegt. Die Klarheit und Übersichtlichkeit des Entwurfes ist weiter erhöht.

Materiell ist es gelungen, den Entwurf für 1928 in der starken Höhe von 9,5 Milliarden Reichsmark ins Gleichgewicht zu bringen.

Davon entfallen nur 145,3 Millionen Reichsmark auf den außerordentlichen Haushalt (im Vorjahre 476,2 Millionen). Dies hängt mit der Einschränkung des Anleihewesens zusammen. Es stehen jetzt noch 914 Millionen Mark aus früher bewilligten An­leihen unbenutzt offen, und um diesen Betrag werter zu vermindern, soll der sogenannte Betriebsmittel fonds, der aus Münzgewinnen des Jahres 1924 entstanden war, aufgelöst und mit 62 Millionen zur Deckung des Anleihebedarfes verwendet werden, so daß sich die offenen Anleihebewilligungen auf 852 Millionen Mark vermindern.

Die Herabsetzung ^er auße ordentlichen Ausgaben ist teils dadurch erre'cht, daß ein Teil der Ausgaben aus bem außerordentlichen Haushalt in de ordent­lichen Haushalt übernommen worden ist, teils da­durch, daß das Tempo für die Kanalbauten, die den Hauptstock der außerordentlichen Ausgaben bilden, sehr stark verlangsamt wurde. Hier sind nur 58,1 Millionen eingesetzt. Ist so der außerordentliche Haushalt stark zusammengeschrumpft, so war dies beim ordentlichen Haushalt nicht möglich. Hier stehen 9356 Millionen im Regierungsentwurf für 1928 einer Summe von 8657 Millionen für 1927 gegenüber.

Die ordentlichen Ausgaben zur Erfüllung des Londoner Abkommens

aus dem haushalt steigen allein um 396,3 Millionen, die Ueberweisungen an die Länder um 324,9 Mil­lionen, die übrigen Ausgaben sind um rund 22 Mil­lionen gesenkt. Diese Senkung entfällt lediglich auf die einmaligen Ausgaben. Die Ausschüsse des Reichs­rates haben es für notwendig gehalten, für die schwer leidenden östlichen und südöstlichen Grenz- Sebiete 20 Millionen und für die westlichen besetzten lebiete neben den im haushalt bereits vorgesehenen Mitteln noch 8,3 Millionen wieder einzusetzen.

Der Redner gab dann ein Gesamtbild über die Verteilung der Nettoausgaben in Höhe von 9300,4 Millionen Reichsmark. Davon entfallen f die drei Hauptposten für die Liquidation des Krieges (Londoner Abkommen, innere Kriegslasten, Versorgung der alten Kriegsteilnehmer) rund 3177 Millionen Reichsmark.

an

Wenn nun auch der Haushalt für 1928 ins Gleich­gewicht gebracht werden konnte, so muß man doch, wie der Redner ausführt, mit großer Sorge dem kommenden haushalt für 1929 entgegensehen,

wo sich die haushaltsmäßigen Leistungen für das Londoner Abkommen noch um weitere 292,8 Mil­lionen Reichsmark erhöhen. Bei gleichbleibenden Ausgaben müssen im Jahre 1929 noch reichlich % Milliarden Reichsmark über die übrigen Ein­nahmequellen hinaus gesucht werden. Selbst wenn keine Rückschläge eintreten und sich die Steuerein­nahmen günstig entwickeln, wird die Deckung außer­ordentliche Schwierigkeiten bereiten. Allerdings kann eine wesentliche Hilfe für 1929 aus dem Rück­fluß der Kleinwohnungsbaukredite von 200 Mil­lionen Reichsmark erwartet werden. Aber selbst

rng autzer- Allerdings

dann

bleibt noch eine halbe Milliarde ungedeckt und für die späteren Jahre stehen diese besonderen Mittel nicht zur Verfügung. Es muß daher auf weitere große Ersparnisse mit aller Kraft h'Ngc- arbeitet werden. Eine wesentliche Erleichterung kannte allerdings von dem Posten für die inneren Kriegslasten zu erwarten sein, da die Ausgaben für die Besetzung deutscher Gebiete außer den über Re­parationskonto gehenden Leistungen trotz starker Senkung immer noch 60 bis 70 Millionen im nächsten Jahre verschlingen. Der Reichsrat spricht die Hoffnung aus, daß die Befreiung von diesen für alle Beteiligten vollständig unfruchtbaren Aufwen­dungen baldigst erreicht wird.

Ob Zusammenlegungen von Reichs- und Länder- behörden oder eine andere Aufteilung der Aufgaben zwischen Reich, Ländern und Gemeinden große Er­sparnisse bringen können, ist eine umstrittene Frage.

Die deutsche Verwaltung ist sicherlich weder echt noch teuer und auch im ganzen besser als ihr Der Berichterstatter stellt