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’ i Das KeNsKe.
— Der Reichstag hat die Novelle zum Reichs- ersorgungsgesetz verabschiedet.
— Der Bildungsausschuß des Reichstages hat eftern ohne Abstimmungen vorzunehmen, bte Der- andlungen über den Reichsschulgesetzentwurf ab« ebrochen und die Weiterberatung auf den 9. Java r 1928 vertagt.
— Der Reichsarbeitsminister hat dem Reichstag eine Denkschrift über die „Wohnungsnot und ihre Zekämpfung" zugeleitet.
— Der Schlichter in der Schwerindustrie hat ,eftern einen Schiedsspruch gefällt.
— Die Zahl der bei dem Brand des Waisen- laufes in Quebec ums Leben gekommenen Kinder beträgt 33.
Nev Eenev Schiedsspruch
Düsseldorf, 15. Dez. Der Schiedsspruch in der, des Schiedsspruches Arbeitszeit- und Lohnfrage der Schwerindustrie ist ’ Der Stundenlohn f
heute nachmittag gefällt worden. Er zerfällt in zwei Teile, deren erster die Frage der
vom 18. Februar folgendes:
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<$«&§&»«$ des KâgsVSniert.
Berlin, 15. Dez. Auf der Tagesordnung der jeutigen Reichstagssitzung stand die zweite Beratung der
Novelle zum Reichsverforgungsgefetz und zu anderen Versorgungsgesetzen. Die Vorlage will die Renten entsprechend der gestern beschlossenen Befoldungserhöhung erhöhen. Der Ausschuß hat weitere Erböhungn über die Regierungsvorlage hinaus beschlossen. Der Entwurf bringt auch eine Erhöhung der Kriegsbeschädigten- und -Hinterbliebenenbezüge
Nachdem die * Regierungsparteien ihre Zu- ftimmung zur Vorlage ausgesprochen und bedauert hatten, daß die ungünstige Finanzlage die Erfüllung weitergehender berechtigter Wünsche unmöglich gemacht habe, äußert
Reichsarbeitsminister Dr. Brauns starke Bedenken aegen die Einführung von Sterbegeldern für die Kriegshinterbliebenen.
Arbeitszeit
in allen Einzelheiten unb durchweg bei den einzelnen Werekn individuell regelt. Dieser Schiedsspruch für die Arbeitszeit ist ein ausführliches Dokument, in dem sich die von dem Reichsarbeitsminister in seinem Brief an die Großeijenindustrie feftgelegten Richtlinien hinsichtlich der prinzipiellen Durchführung der Verordnung vom 16. Juli 1927 und der in dieser Verordnung vorgesehenen AusnahmemöAichkeiten unter Zuhilfenahme der alten Bundesoerordnung über die Beschränkung der Sonntagsruhe auf zwölf Stunden verwirklicht finden. Die Ausnahmen sind durchweg im Sinne von befristeten Ueber« gangsbestimmungen festgelegt. Für die Mehrarbeit unb Ueberarbest gilt die am 11. Mai und 23. Juni 1927 getroffene Regelung. Der Z u - schlag erhöht sich jedoch mit Wirkung vom 1. Jan. 1928 auf 25 Prozent. Diese Arbeitszeitregelung gilt vom 1. Januar 1928 bis zum 1. Dezember 1928 und ist von da ab erstmals mit einmonatiger Frist zum Monats schloß kündbar. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 19. Dezember.
Der zweite Schiedsspruch, der die
Lohnverhältnisse
regelt, heißt:
Stundenlohn für Tariflohn beträgt f 21jährigen Facharbeiter 78 Pfennig, fi 21jährigen Hilfsarbeiter 60 Pfennig. Die Akkord- und Lchrlingslöhne sind gemäß der Vereinbarung vom 10. Dezember 1927 in den hierfür eingesetzten Kommissionen zu regeln. Die ande-
ren Bestimmungen des Schieosspruches vom 18. Februar 1927 bleiben bestehen. Die Errechnungsweise für den Lohnausgleich wird von der vorerwähnten Aktordkommission festgelegt. Es gelten dafür Bestimmungen des Abkommens vom 10. Dezember 1927. Dieser Schiedsspruch gilt ab 1. Januar 1928 bis 1. Oktober 1928 unkündbar und ist von da
ab mit einmonatiger Frist jeweils zum Monats- schlutz kündbar. Erklärungsfrist (gegenseitig und gegenüber dem Schlichter) bis zum 19. Dezember 1927, 18 Uhr. Der Schiedsspruch ist von dem Schlichter für das Rheinland, Dr. Jötten, unter-
r) bis zum 19 chiedsspruch ist
von dem
zeichnet.
Die SSeAttnsnahms des GewesS Säften.
Eur Recktsanspruch dieser Art besteht bisher weder in der So.âatverslcherung noch in der Beamtenbe» folbung. Die Einführung des Sterbegeldes beim Berforgungsmefen würde aber zu ähnlichen Forde- rungen auf'anderen Gebieten führen, zumal heute schon einige Beamtenverbände solche Ansprüche an« gemeldet haben. Das Sterbegeld würd^ Personen zugute kommen, die in keinen n ä h e- enzu demKriegsgefal- aben. Ich bitte dringend, diesen
ren Beziehung lenen gestanden h Beschluß des Ausschusses abzulehnen. (Hört, hört!
bei der Opposition).
Nach kurzer Einzelberatung werden die Aen- derungsanträge der Oppositionsparteien abgelehnt.
Das vom Ausschuß gegen den Widerspruch des Reichsarbeitsministers beschlossene Sterbegeld für kriegerhinterbliebene wird in namentlicher Abstimmung mit 385 gegen 19 Stimmen angenommen. Dagegen haben nur die Minister und einige Zentrumsabge,ordnete gestimmt. Die Vorlage wird in der Ausschußfassung in zweiter und dritter Leiung angenommen.
Es folgen die gestern zurückgestellten Abstimmungen über die
Angenommen wird eine Entschließung der Regierungsparteien, in der der schleunige Abbau entbehrlicher Behörden, Vereinfachung der Verwaltung durch Zusammenlegung von Behörden und Vereinigung des Dersorgungs- wesens mit der Finanzverwaltung verlangt wird. Auf die Länder und Gemeinden soll im gleichen Sinne eingemirft werden. Durch Neuverteilung der Behördenaufgaben soll eine Ersparnis der Beamten erreicht werden. Den Beamten soll die nebenberufliche Tätig- . k e i t, vor allem der Warenhandel, untersagt werden.
Die allgemeine Teuerung ist seit der am 1. März 1927 erfolgten achtprozentigen Lohnerhöhung rund drei Prozent gestiegen. Für die Arbeiter, insbesondere die Stunoenlöhner, ergibt sich seit August durch die damals eingesetzte Arbeitszeitverkürzung größtenteils ein Lohnausfall. Gleichwohl ist eine allgemeine Lohnerhöhung in dem sonst in letzter Zeit vielfach üblichen Ausmaße nicht tunlich. Die Gewerkschaften verkennen bei der weiterverarbeitenden Industrie die zurzeit oort-andene gebdlich und wirtschaftlich mißliche Lage nicht. Die erzeugende Industrie hat seit 1924 die Preise nicht erhöht unb den Auslandsmarkt trog der mit diesen Geschäften verbundenen Verluste gehalten. Bezüglich der Ertraalosigkeit oder der außerordentlich geringen Rente des Jnlandsgeschäs- tes hat der Sachverstäirdige dem Reichsârbsirs- minifterium Zahlen vorgelegt, ernstlich angezweifelt • werden Durch die Verordnung vom 1927 und die gemäß der Arbeitszestverordnung er« folgte Verdoppelung der Mehrarbeitszufchläge wird die Industrie stark belastet. Es liegen also zwischen den Parteien ganz besondere Verhältnisse vor. Beibe müssen sich auf die Regelung der Arbeitszeft umstellen. Der Arbeitnehmer muß für den Vorteil der Arbeitsverkürzung einen wenigstens zeitweisen Ausfall an Verdienst auf sich nehmen.
die nicht konnten.
16.
Juli
Unter Berücksichtigung alles dessen erschien eine Erhöhung der Stundenverdienste um 2 Prozent angemessen.
Darin unb in der etwa zwei Prozent, gen Erhöhung, die sich aus der Verdoppelung des Mehrstunldenzu- schlavus ergibt, ist der Lohnausgleich für die zurück- liegende 3eit mit abgegolten. Für die weiter ab 1. Januar 1928 vorgesehene Arbestsverkürzung ist er für die Stundenlöhner im Verhältnis von 50 zu 50, bezüglich der Akkord- und Prämienarbester so ,yt bemessen, daß sie 40/100 des Ausfalles tragen und die Arbeitgeber 60/100. Diese Entscheidung ist das wohl- abgewogene Ergebnis aus dem Inbegriff des gesamten Derhandlungsmaterials und liegt daher sachlich richtig. Danach ergibt sich unter Berücksichtigung
In ihrem letzten Absatz verlangt die Entschließung eine jährliche Uebersicht darüber, ob nicht Länder und ©emeinben ihre Beamten höher eingefruft haben als das Reich. Dieser Absatz wird in namentlicher Abstimmung mit 186 gegen 167 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
In einer weiteren angenommenen Entschließung wird die Reichsregierung ersucht, den Arbeitern der Reichsbehörden und Reichsbetriebe der Wirtschaftslage in den einzelnen Orten ange« paßte Zulagen zu gewähren und auf die Reichsbahn in gleichem Sinne etnzuwirken.
Dev KetGSvst miS dem Beßol- duttsSserstz ernvevsSanderr.
Berlin. 15. Dez. Der Reichsrat erklärte sich in ^iner öffentlichen Vollsitzung vom Donnerstag ei n st i m m i g mit der Besoldungsvorlage in der Fassung der Reichstagsbeschlüsse einverstan-
Bayern, Thüringen, Württemberg und einige andere kleinere Staaten ließen erklären, daß sie zwar insbesondere aus finanziellen Gründen mit der Vorlage nicht einverstanden wären, aber im Interesse der Beamtenschaft von einem Einspruch Abstand nähmen. Einverstanden erklärte sich der Reichsrat auch mit einer Verordnung, die gleichzeitig mit der Besoldungsordnung in Kraft treten oll, wonach die bisherigen örtlichen Sonderzu- chläge aufgehoben werden sollen. Nur in )en Orten des besetzten Gebietes wird längstens
den.
in Kraft treten
en Sonderz u-
tzten Gebietes wird längstens _____________ Gewährung der Besatzungszu- age noch der Zuschlag gewährt, aber zu einem ermäßigten Prozentsatz. Das Kriegsschadenschluß- gesetz wurde angenommen. Aus stnanzlellen Gründen ist vom Reichsrat an den Sätzen der Vorlage
ür die Dauer der
nichts geändert worden.
Berlin, 15. Dez. Der Hauptvorstand des Ge- wertvereins Deutscher Metallarbeiter ertlärt zu der Entscheidung in der Eifeniirdustrie u. a.: Die Entscheidung des Reichsarbeilsministers bezüglich der Verordnung über die Arbeitszeit in der Großeisenindustrie hat uns stark enttäuscht. Die rhei- nisch-wcstjälijchcn Hütten- und Walzwerksarbeiter haben nach Beendigung der Ruhraktion am 17. Dezember 1923 einer vorübergehenden Verlängerung der Arbeitszeit in der sich en Erwartung zuge- stinlnil,, daß nach einer Besserung der wic^chaft- lichen Verhältnisse die achtstündige Arbeitszeit wiederum eingesührt wird. Erst am 4. April 1925 ist nach wiederholtem Drängen für die Hochofenarbeiter die dreigeteilte Schicht aus dem Verord- ■ eingeführt worden Die am 16. Juli 1927" erlassene Verordnung für die Arbeiter in den Hochöfen und Röhrengießereien der Martin Thomas, Bessemer-, E eklro und Tiegel-Stahlwerken, in den Puddctwerken, Walz-, Preß werien sollte am 1. Januar 1928 bi stündige Arbeitszeit bringen. Die Entscheidung des Reichsarbeitsininisters weicht von dem Sinne der Verordnung wesentlich ab. Wohl wird grundsätzlich an derselben festgehalten, aber andererseits werden Ausnahmen gestattet, die der Außerkraftsetzung für die Dauer bis zu einem Jab"s fast völlig gleichkommen. Wenn auch anerkannt werden soll, daß tech-
NUNgS!
- und Hammer-
ie ersehnte acht-
nische Schwierigkeiten vorhanden sind, so wird denselben doch in viel zu weitgehender Weise 7ed)nung getragen. Die Bestimmung, daß die zuständigen Gewerbeaufsichtsbeamten die betrieblichen Umbauten kontrollieren sollen, um damit auf eine schnellere Durchführung der Verordnung für die einzelnen Werke hinzuwirken, bietet wenig Gewähr dafür, daß eine tatsächliche Beschleunigung eintritt. Wir sehen zujammenfassend, in der Verkürzung der Sonntagsruhe die Aufhebung der gesundheitlichen Vorteile, die in der Herabsetzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden liegen. Durch die Entscheidung des Rcichsarbeitsininisters sind in überaus reichem Maße die Belange der Wirtschaft und weniger die in ihrer Gesundheit gefährdete Arbeiterschaft berücksichtigt worden. Zu dem in- zwischen gefällten Schiedsspruch, der bezüglich der Lohnfrage und der Arbeitszeit nicht befriedigen kann, wird der Gewerkverein Deutscher Metallarbeiter in einer Konferenz am Sonntag im rheinisch-westfälischen Industriegebiet Stellung nehmen.
Ltngünsiège Aussichten für das Schulgesetz.
Das «hinsMÄs Shaos.
Noch jedes Mal, wenn die Nachrichten aus China über den nun schon über zwei Jahre dauernden Bürgerkrieg ganz ausblieben oder nur spärlich flossen, war es die bekannte „Ruhe vor dem Sturm". Kurze Zeit später kamen dann Schlag auf Schlag Ueberraschungen, die Lage hatte sich wieder einmal ganz anders entwickelt, wie die Kenner von Land und Leuten angenommen und nach früheren Vorfällen erwartet hatten. Neue Faktoren tauchten plötzlich auf; Größen, mit denen man schon lange Zeit gar nicht mehr gerechnet hatte, traten erneut in die Arena!
So auch jetzt! Allgemein hatte man erwartet, daß es nun nach der Bereinigung der Südheere zum Kampfe gegen den Norden in der Gegend um Peking kommen würde. Ja, es fehlte nicht an Stimmen völlig ernst zu nehmender Berichterstatter, die die Entscheidung für nahe bevorstehend hielten. Doch China scheint nicht zur Ruhe kommen zu sollen und den Bürgerkrieg bis zur Neige auskosten zu müssen; allerdings kann das Chaos kaum noch größer werden, wie es gegenwärtig ist.
Wie ein Blitz aus heiterem Himmel schlug die Nachricht von dem roten Terror in Kanton ein. Nun erhalten wir die Aufklärung über die ungeheuerlichen Vorgänge, die allem Anschein nach auf Machenschaften der Sowjets zurückzuführen sind. Der derzeitige Führer der Kuomintang, Wantingwe, hat schon am 9. Dezember den in Kanton befehligenden General Tschangfagua aufgefordert, sofort die Regimenter seines Unterführers Huantsisans zu entlassen, weil sie offen mit den Kommunisten sympathisierten. Gleichze'tig sandte Wantingwe den Befehl, tatkräftig gegen die Kommunisten vorzugehen und vor allem das Sowjetkor.st'lat in Kanton, das ihr Hauptquartier war, zu durchsuchen und das Personal auszuweisen. Die Kommunisten erhielten von diesen Telegrammen Kenntnis und kamen der Ausführung der befohlenen Maßnahmen dadurch zuvor, daß sie selbst einen Aufstand anzettelten. In kurzer Zeit hatte sich der Mob in den Besitz des Chinesenviertels gesetzt und drang plündernd auch gegen die Fremdenniederlastungen vor.
In dem sogenannten Hause zur Organisation des Friedens, wo die frühere Regierung ihre Räume gehabt hatte, wurde die Rote Fahne gehißt, eine kommunistische Regierung trat unter dem Namen „Dolksrat" in Tätigkeit, ihr Präsident wurde Suahtsaotsen, der als Mitglied des Zentralkomitees der chinesischen Kommunistenpartei schon lange bekannt ist. In der Regierung wirkte auch der Sekretär des russischen Sendboten Borodin besonders tätig mit.
Wie sich jetzt herausstellt, hat sich der Aufstand nicht nur auf Kanton beschränkt, sondern das ganze Yangtse-Gebiet ergriffen. In Schanghai brach ein Streik der Angestellten der Straßenbahn aus, bei dem es zu blutigen Exzessen kam, ebenso drohte das Zollpersonal mit einem Streik. In Tschangtscha, wo sich besonders viele Niederlassungen deutscher Häuser befinden, wurde ebenfalls eine komunistische Regierung ausgerufen, wodurch die Bevölkerung auf das ärgste in Schrecken gefetzt wurde. Noch weiter stromaufwärts regte sich wieder die alte Bauernorganisation der roten Speere und in Jtschang bildete sich eine Horde der „Unverwundbaren", die mehrere tausend Mann stark zur Unterstützung der Kommunisten den
Berlin, 15. Dez. Als erster von den Reichs- kagsansschössen ist am Donnerstag der Bildungs- ausschuß in die Weihnachtsserien gegangen und hat sich bis tum 9. Januar vertagt.
Das bedeutet praktisch den Verzicht auf die Durchberatung des Schulgesetzes in den nächsten Monaten, da bis zum April die Arbeit des Reichstages mit der Etatberatung mehr als hinreichend ausgefüllt ist. In parlamentarischen Kreisen hat man noch in der vergangenen Woche die Hoffnung gehabt die erste Lesung des Schugesetzes wenigstens technisch im Ausschuß durchführen zu können. Es hat sich aber inzwischen gezeigt, daß die Gegensätze gerade bei den wichtigsten noch offenstehenden Fragen fast unüberwindlich sind. Eine Uebereinstimmung zwischen Zentrum, Deutschnationalen und Deutscher Volkspartei war weder zu erzielen bei der geistlichen Schulaufsicht, noch bei der Schutzfrist für die Simultanschulen. Das Zentrum hat sich also davon überzeugt, daß ein Schulgesetz, wie es bestenfalls aus der gegenwärtigen Koalition herauskommen könnte, vom Standpunkt des Zentrums aus eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes nicht bedeuten würde und daß unter diesen Umständen vorläufig sein Interesse an einer Beschleunigung der Beratungen verloren ist. Nur die Oeuticbnationaler, holten noch zäh an dem
Gesetz fest, während die Volkspartei nach wie vor grundsätzlich bereit ist, mitzuarbeiten, aber die süd- )eut[d)en Simultanschulen nicht opfern will und ich mit aller Entschiedenheit jedem Versuch wider- etzt, die geistliche Schulaufsicht auf Umwegen wirrer zu errichten. Im allgemeinen gesehen, sind ba« )er die Aussichten des Schulgesetzes auch nach den Weihnachtsferien mehr als u n g ü st i g, und es wäre verständlich, wenn Herr von Keudell unter diesen Umständen innerlich bereits auf das Schulgesetz in seiner augenblicklichen Form Verzicht geleistet hätte.
3m Reichstag wird davon geflüstert, daß Herr von Keudell während der Weihnachtspause ein neues Gesetz ausarbeiten wolle, das sich in sehr viel engeren Grenzen hält und sich lediglich darauf beschränkt, Ausführungsbetkimmungen zu geben über den Artikel 147 Abs. 2 der Reichsverfassung, in dem die Stellung der drei Schularten zueinander gekennzeichnet wird.
Dabei bleibt trotzdem noch die Frage offen, ob auch auf der schmäleren Basis eine Verständigung möglich ist. Jedenfalls spricht zurzeit noch alles dafür, daß der Keudell'sche Entwurf das Schicksal seiner Vorgänger teilen und in der Versenkung verjchwin-
Marsch nach Kanton antrat.
Doch die rote Regierung war nur von kurzer Dauer, denn alle Kreise der Stadt wandten sich in einer bisher nie erlebten Einmütigkeit gegen die Kommunisten. Die sämtlichen Textilfabrikanten in Schanghai, die sonst in erbittertem Konkurrenzkämpfe gegeneinanderstehen, gründeten einen Verein, dem nicht nur die Europäer und Japaner, sondern auch die Chi- nesen beitraten. Außerdem wurde in Kanton selbst eine antibolschewistische Liga ins Leben gerufen, die Zweiqoereine in Schanghai und Tschingtscha hat. Sofort rückte auch von Schanghai General Li gegen Kanton vor. In Eilmärschen traf seine Vorhut vor Kanton ein, die Besatzungen der Vorstädte zogen sich nach heftigem Kampfe zurück, die nationalistischen Truppen reichten den amerikanischen und eng- Truppen reichten den amerikanischen und engl. Soldaten in den Fremdenniederlassungen im Chinesenviertel gefangen gehalten wurden.
Der Siegeszug der Trupp Li wurde jedoch in der Stad
en des Generals
. t selbst dadurch
ausgehalt-n, daß die Besatzung von einigen
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