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13» Dezember

Lrfcheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat NM. 1.-, für den ganzen Monat NM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag 1L, SamStag 12 N«pfg. / Anzeigenpreise: Für 1mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Greife ; N«Kfg., im NsNaineteil von 68 mm Breite 25 N«pfg. / Offertengebühr so N-pfg.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall bsr^ Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplahvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet, xGeschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956, 3957,3958

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M. 361

Das to*.

Die 48. Tagung des Dölkerbundsrates wurde i-ftern geschlossen. Die deutsche Delegation hat 'stern abend Genf verlassen.

Auf die bekannte Eingabe der Großeisen- adustriellen zur Verordung über die Arbeitszeit : der G ro ß si jen-Jnd ustrie vom 16. Juli 1927 hat n Reichsminister gestern geantwortet.

Das Reichskabinett hat gestern auf Vorschlag es Reichsfinanzministers beschlossen, einen ein- laligen Betrag von etwa 25 Millionen Mark für ne einmalige Weihnachtsgabe an die Invaliden, iozialrentner, Werkpensionäre und Krisenfürsorgs- erechtigte zur Verfügung zu stellen.

In Frankfurt a. O. begann gestern der Tot- Hlagsprozeß wegen der Arsnsdorfer Zwischenfälle.

Ms Genfs« rtâi«s»ms seWtsKsn.

Die 48. Tagung des Völkerbundsrates hat gestern fr Ende erreicht. Die Delegationen sind aus Genf bgereift und die deutsche Delegation wird heute in Zerlin wieder eintreffen. Will man das Ergebnis er kurzen Tagung zusammenfassen, so ist diesmal ' vielleicht noch weniger als sonst ein Loblied auf den ohen Rat des Völkerbundes gerechtfertigt. Es hat ich von neuem gezeigt, daß der Genfer Boden an Vertagungen und Kompromissen fruchtbarer ist, als in klaren, kurzen Entscheidungen. Man hat die frage der Danziger Staatshoheit auf der Wester- llatte nicht kurzerhand im bejahenden Sinne zu ösen vermocht, obgleich zwei nichtdeutsche Juristen wn internationalem Ruf sich unbedingt für das stecht Danzigs ausgesprochen haben. Man will Yonzig und Polen -och einmal Gslegsnheii geben, sireFt zu verhandeln, mW^ekst,' trenn bei dieser Nsthode keine Einigung erzielt wird, soll auf der Närztagung des Rates ein Vorschlag des Bericht- nfkitters gemacht werden. Diese ganz unnötige Der- chleppung ist in Danzig mit Recht mit großer Un= Mriedenheit ausgenommen worden. Es muß aber loch berücksichtigt werden, daß unsere Tätigkeit im Völkerbunüsrat uns immerhin die Möglichkeit gibt, Denn auch nur allmählich, die Lösung durchzusetzen, >ie den Interessen Danzigs Rechnung trägt. Das mag nicht sehr viel sein, es ist aber jedenfalls mehr,

Insbesondere sehe ich keinen Anlaß, bei den Thomas-Stahlwerken und den ausschließlich oder zu einem erheblichen Teile von ihnen gespeisten Walzenstraßen, soweit sie die Erzeugnisse der Tho­maswerke in einer Hitze weiterverarbeiten, von der Durchführung der Verordnung zum 1. Januar 1928 abzusehen. Ein Ausbau dieser Werke ist mit verhältnismäßig geringem Kostenaufwand möglich unb^ könnte bei rechtzeitiger Inangriffnahme am 1. Januar 1928 im wesentlichen beendet sein. Den genannten Werken wird die Einführung des Drei- ichichtensystems anstelle des Zweischichtensystems dadurch wesentlich erleichtert werden, als es nach der Bundesratsoerordnung betreffend Ausnahme- von dem Verbot der Sonntagsarbeit nunmehr möglich sein wird, die sonntägliche Betriebsruhe auf 12 Stunden zu beschränken. In wie weit in tiefen Werken unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen als Danzig ohne den deutschen Ratssitz erreichen Lage und ohne Ueberschreitung des notwendigen Ausmaßes von der Sonntagsarbeit tatsächlich Ge­brauch zu machen sein wird, muß den Tarif- und Schlichtungsverhandlungen überlassen bleiben.

Ebenso wenig wie bei den Thomaswerken und den zu ihnen gehörigen warm einsetzenden Walzen­straßen kann bei den kalt einsetzenden Walzen­straßen, gleichviel ob sie aus Thomas- oder Martin- stahlwerken gespeist werden, sowie den Hammer­und Preßwerken eine Hinausschiebung der Verord­nung in Betracht kommen, zumal bei dem jetzigen Stande der Technik der jetzige Umfang der Erzeu­gung sich in der Regel auch bei achtstündiger Ar­beitszeit aufrechterhalten lassen wird, wenn unter Anwendung der in der Arb eitszeitoerordnung vor­gesehenen Möglichkeiten zweischichtig gearbeitet wird.

Anders liegen die Verhältnisse bei denjenigen Werken, die zu einer grundlegenden Betriebsum- stellung durch einen Umbau ihrer Martins-Oefen, Elektro- oder Tiegelstahlöfen schreiten müssen, für die größere Kostenaufwendungen und längere Bau­zeiten erforderlich sind. Ich bin gerne bereit, für diese Stahlwerke und die von ihnen in einer Hitze gespeisten Walzenstraßen, soweit sie nicht wegen gleichzeitiger Belieferung durch das Thomaswerk

würde.

Der hartnäckigste Streit ging diesmal um die pol- ttisch-litauischen Beziehungen. Auch hier ist keines­wegs eine glatte und einwandfreie Entscheidung erzielt worden. Die Möglichkeit von Konflikten bleibt bestehen. Es ist aber immerhin ein Gewinn, daß die unmittelbaren Beziehungen zwischen War­schau und Kowno angebahnt worden sind und daß von litauischer Seite aus die Beendigung des Kriegszustandes ausgesprochen worden ist. Daß mir trotz des Völkerbundes unsere Augen im Osten offen­halten müssen, ist selbstverständlich.

Ms t^MMssaw»

Genf, 12. Dez. (Sonderdienst). Die letzte Sitzung der 48. Tagung des Völkerbundsrats begann mit der

Regelung derSalamis'-Affâre.

gehörig angesehen wird. Die Juristen fügen hinzu, richt des Juristenkomitees vor, der darauf hinaus­kommt, daß der Rat nur auf Wunsch des Gemisch­ten Schiedsgerichtes eine Interpretierung der Ar­tikel 192 und evtl. 190 des Versailler Vertrages zu geben hat. In dem Bericht wird festgestellt, daß grundsätzlich der Rat in keiner Frage intervenieren darf, die bereits von einem anderen internationalen Organ abhängig ist, wenn das Ersuchen um Inter­vention des Rates nur von einer der beiden Par­teien eingereicht wird, und wenn der Fall mit Zu­stimmung beider Parteien von dem internationalen Organ behandelt und als zu seiner Zuständigkeit geörig angesehen wird.. Die Juristen fügen hinzu, daß, wenn diese Regel nicht ausgestellt wird, die Situation aller internationalen Gerichte zweifelhaft würde und dem Völkerbundsrat andererseits eine untragbare Last aufgebürdet würhe.

Es bleibt also dabei, daß der Rat sich mit der Salamisfrage nicht mehr befaßt, falls nicht mehr das Gemischte Schiedsgericht ihn um eine Inter­pretierung der genannten Artikel ersuchen sollte. Der griechische Delegierte Politis bemerkte, daß er sich freue, daß der Geist des Völkerbundes über den Geist der reinen Rechtswissenschaft gesiegt habe.

Der zweite Punkt der Tagesordnung betraf die Zusammensetzung und Befugnisse der Kommission, die sich mit dem "endgültigen Reglement für den

Zutritt der Danziger Behörde zur Westerplatte befassen wird. Es sind nun einfach die beiden Re­gierungen zu nochmaligen direkten Verhandlungen aufgefordert worden, die unter Vorsitz des Völker- bundskommissars stattfinden werden. Sollten die Verhandlungen zu keinem Resultat führen, so wird der Berichterstatter Villegas beauftragt, für die nächste Tagung bestimmte Anträge au ltellâ

Die âifOeèdunK d. NeichsavvettS- Minifteriuurs im EeuS-rMki.

âskne Msemâe GèsMrMOrebtms des DBsrsMrhtenftzftems. VssSÄrrKssB KMshttL. mm sinssr MGrsai fite dse MasiS«-, ^SeSLeo- ussd TiegetsiahrwevSe.

Berlin, 12. Dez. Auf die bekannte Eingabe der Großeisenindustriellen zur Verordnung über die Arbeitszeit in der Großindustrie vom 16. Juli 1927 hat der Reichsarbeitsminister am 12. Dezem­ber im wesentlichen, wie folgt geantwortet:

Nach eingehender Prüfung der vorgebrachten Bedenken gegen das Inkrafttreten der Verordnung am 1. Januar 1928 bin ich nicht in der Lage, dem Antrag auf eine Hinausschie­bung des Jnkraftretens für die Ge­samtheit der durch die Verordnung getroffenen Werke zu entsprechen. Es muß vielmehr bei der Durchführung der Verordnung zum 1. Januar 1928 sein Bewenden haben.

Ich habe zunächst die von Ihnen betonten Schwierigkeiten auf dem Gebiete des Arbeitsmark­tes und des Wohnungswesens nachprüfen lassen und aufgrund der Berichte der Landesämter für Arbeitsvermittlung festgestellt, daß die Arbeiter­schwierigkeiten üsterwindbar sein werden.

Ungeich ernster als die auf dem Gebiete des Arbeitsmarktes und des Wohnungsmarktes liegen­den Schmierigkeiten find die Gründe allgemeiner wirtschaftlicher Art, die in ihrer Eingabe geltend gemacht werden. Aber auch diese können nicht zu einem allgemeinen Aufschub des Inkrafttretens der Verordnung führen.

diesem zuzurechnen sind, einen Aufschub in dem unbedingt erforderlichen Maße zu bewilligen. Ich setze dabei voraus, daß die Aenderungsarbeiten be­reits in Angriff genommen find oder doch wenig­stens so weit vorbereitet, daß sie spätestens am 1. Januar 1927 ausgenommen werden können und daß ihre Vollendung mit allen Kräften betrieben wird, um sie, wenn irgend möglich, noch vor dem Beginn der sommerlichen Hitze des Jahres 1928 zu erreichen. Die Gewerbeaufsichtsbeamten werden an­gewiesen werden, die Inangriffnahme und den Fortgang der Umstellungsarbeiten zu überwachen. Keinesfalls könnte ein Aufchub über das Jahr 1928 hinaus in Frage kommen.

Betriebe, die von dieser Ausnahme Gebrauch machen wollen, haben ihre Anträge unter eingehen­der Darlegung der Verhältnisse alsbald dem zu­ständigen Gewerbeaufsichtsbeamten einzureichen. Da­bei ist insbesondere anzugeben, in welchem Umfange ein Umbau geplant ist, ob die Umbauten bereits begonnen sind, oder, falls dies noch nicht der Fall ist, zu welchem Zeitpunkt die Inangriffnahme er­folgen wird, welche Produktionssteigerung und im Zusammenhang damit, welche Ersparung von Ar-

Dann erklärte der Ratspräsident Cheng-loh die 48. Tagung des Völkerbundsrates für geschlossen.

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Die LandtagjSfraktion der sozialdemokratischen Partei des Landes Braunschweig hat beschlossen, die

beitern aus dem Umbau zu erwarten ist und bis zu welchem Zeitpunkt der Umbau bei äußerster Be­schleunigung durchgeführt sein wird. Die Gèwerbe- aufsichtsbeamten werden die Anträge nach Prüfung und Begutachtung durch Vermittlung ihrer Landes­regierungen dem Reichsarbeitsministerium zur Ent­scheidung zulesten.

Hiernach wird mit einer größeren Anzahl von Anträgen insbesondere für die Martin-Stahlwerke zu rechnen sein. Da ich auf eine eingehende Prü­fung der Verhältnisse in jedem einzelnen Falle Wert lege, wird die Entscheidung kaum so rechtzeitig er­folgen können, daß ihre Durchführung vom 1. Jan. 1928 ab den Betrieben zugemutet werden kann. Ich sehe mich daher genötigt, für diejenigen Martin-, Elektro- und Tiegelstahlwerte einschließlich der zu­gehörigen Walzwerke, für die bis zum 31. Dezember 1927 Anträge auf Hinausschiebung des Inkraft­tretens bei den Gewerbeaufsichtsbeamten einge­gangen sind, schon jetzt einen Aufschub von einem Monat zu bewilligen. Ob und in welchem Umfange dieser Aufschub über den 31. Januar 1928 hinaus verlängert werden muß, wird dann in der Entschei­dung über die einzelnen Anträge festgestellt werden.

Dieser Bescheid verschafft den Parteien und dem Schlichter die nötige Klarheit über den am 1. Jan. 1928 eintretenden Rechtszustand und ermöglicht da­mit die schnelle Beendigung des anhängigen Schlich­tungsverfahrens.

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Berlin. 12. Dez. Im Anschluß an das Schreiben des Reichsarbeitsministers an die Eisenindustrie be­merkt dieTägl. Rundschau":

Gleichzeitig mit den Auseinandersetzungen über die Notverordnung laufen bekanntlich auch Ver­handlungen über die Lohnfrage. Eine Entschei­dung wird wahrscheinlich schon im Laufe des heu­tigen Tages von dem Schlichter getroffen werden. Soweit sich übersehen läßt, bestehen für die eisen­schaffende Industrie keine unüberwindlichen Schwierigkeiten, da in diesen Industrien überwie­gend Akkordarbeit geleistet wird und die Arbeit­geber bereit sind, die Akkordprämie zu erhöhen. Anders liegen die Dinge aber für die Eisenverar- arbeitende Industrie, wo fast nur nach Stunden­lohn gearbeitet wird. Diese Industrie ist durch ihren Tarif mit der eisenschaffenden Industrie ver­bunden und könnte eine nennenswerte Lohn­erhöhung nicht ertragen. Es besteht die Gefahr, daß sich doch noch ein gewisser Konflikt entwickelt, wenn etwa durch einen Schiedsspruch und durch eine Verbindlichkeitserklärung eine Lage geschaffen werden sollte, die die eisenverarbeitende Industrie nuyi ertragen kann.

PressesUmmen.

Berlin, 13. Dez. Zu dem Schreiben des Reichs­arbeitsministers an die Großindustriellen über die Arbeitszeit erklärt dieB ö r s e n - Z e i t u n g": Die Gewerkschaften haben gesiegt, die Wirtschaft ist unterlegen. DieDeutsche Tageszei­tung", sagt, die endgültige Entscheidung darüber, ob der dringend notwendige und von allen Einsich­tigen herbeigewünschte Arbeitsfriede im Ruhrrovier erhalten bleiben werde, werde vielleicht davon ab­hängen, welche Vorschläge der heute zu erwartende Schiedsspruch über die von den Gewerkschaften ge­teilten Lohnforderungen macht. DieD. A. Z." chreibt: Kommt heute ein Schiedsspruch zustande, )er ebenfalls den Wünschen der Gewerkschaften entgegenkommt, dann ist es höchst zweifelhaft, ob unter den neuen Arbeitsbedingungen die Produk­tion überhaupt aufrecht erhalten werden kann.

DasBerliner Tageblatt" schreibt: Von den Gewerkschaften ist bereits in den Verhand­lungen bekundet worden, daß man ihrerseits eine weitere Zuspitzung der Situation vermeiden wolle. Schon aus diesem Grunde ist zu erwarten, daß die Schwerindustrie nunmehr ihre Drohung rück­gängig macht und ihren Stillegungs-Entschluß zu­rücknehmen wird. DerVorwärts" vermißt in der Antwort des Reichsarbeitsministers eine Be­merkung über die Stillegungsdrohung. Für die Schlichtungsverhandlungen enthält die Antwort eine prinzipielle Entscheidung: Achtstundentag in der Schwerindustrie. Auf dieser Basis werden die Gewerkschaften weiterkämpfen. DieRote Fahne" fordert auf denFaustschlag ins Gesicht der Arbeiterklasse" Streik der Metallarbeiter, Bergarbeiter und Transportarbeiter am 1. Januar 1926.

neue Regierung ohne Anlehnung an eine andere Partei zu bilben. Sie wird also drei Minister stellen. Von 48 Abgeordnetensitzen hat die sozial­demokratische Partei 24 inne. Die Ministerwahl wird am Mittwoch stattfinden.

t Me AvSÄtSlase des KsWstass.

Es besteht im Reichstag keine Neigung, vor dem Beginn der Weihnachtsferien den Beweis eines vielleicht ungewöhnlichen parla­mentarischen Arbeitseifers abzulegen und die erste Lesung des Reichshaushaltsplanes noch vor dem Feste zu erledigen. Die Durchfüh­rung dieser ursprünglichen Absicht hätte zur Voraussetzung gehabt, daß die Abgeordneten noch in der Weihnachtswoche zusammenge­blieben wären und erst drei oder vier Tage vor dem heiligen Abend ihre Koffer gepackt hätten. Die Abneigung gegen eine derartig lange Ausdehnung der Session kann man persönlich begreifen. Es ist auch an sich kein großer Verlust, wenn die Debatte über den Reichshaushalt und die damit verbundene all­gemeine Aussprache erst im Januar stattfin­det. Die Hauptsache ist auch in diesem Falle die Ausschußberatung und es ist dafür Sorge getragen, daß damit unter allen Umständen schon in der zweiten Januarwoche begonnen werden kann. Trotzdem hätte die Erledigung der ersten Etatberatung noch vor dem Weih­nachtsfeste manches für sich. Man kann dabei ganz davon absehen, daß der Reichstag ur­sprünglich die erste Lesung des Etats unbe­dingt noch vor. der Weihnachtspause erledigen wollte und daß eine Verkürzung des Arbeits­programms dem Parlament immer als ein schlechtes Beispiel angerechnet wird. Vom rein sachlichen Gesichtspunkte aus hätte die erste Etatlesung noch vor dem Weihnachtsfeste den Vorteil, daß sie nicht unter dem Schatten stünde, den der Bericht des Reparationsagen­ten zweifellos über die deutsche Finanzgeba­rung breiten wird. Die Aussprache wäre un­abhängiger und freier. Im Januar wird der Bericht Parker Gilberts bekannt fein und es wird sich dann nicht vermeiden lassen, daß die Sprecher der Parteien sich auch mit dieser außerorparlamentarischen Stelle wenigstens unmittelbar auseinandersetzen, was die Aus­sprache sicher nicht erleichtert.

Man kann dem Reichstag im übrigen nicht den Vorwurf der Fahnenflucht vor der Arbeit machen. Es wird in dieser Woche noch arbeitsreiche Tage geben, bis das unbedingt Notwendige unter Dach und Fach gebracht worden ist. Dazu zählt in erster Linie die Be­soldungsvorlage, die unbedingt am Mittwoch vom Reichstage endgültig verabschiedet wer­den soll. Man wird am Mittwoch schon früh am Tage anfangen und ist entschlossen, wenn es nötig sein sollte, bis in die Nach^ zu tagen. An sich brauchte die Erledigung der Besol- dangsoorlage im Plenum keine Schwierig- ketten zu machen. Die Probleme sind im Haushaltsausschuß alle durchgesprochen, die Streitpunkte alle soweit geklärt, daß sich die Vollversammlung des Reichstages wohl da­rauf beschränken könnte, Beschlüsse zu fassen. Die Regierungsparteien' werden sich wohl auch bei dem rednerischen Teil auf das Aller- notwendigste beschränken. Von den Opposi­tionsparteien wird man eine gleiche Zurück­haltung nicht erwarten können. Es ist damit zu rechnen, daß mindestens ein Tell der Agi­tationsanträge, die im Ausschuß gestellt und abgelehnt worden sind, im Plenum des Reichstags seine Wiederauferstehung feiert und auch mit großem rednerischen Aufwande nach außen hin vertreten wird. Es ist für die Oppositionsparteien ja ein Leichtes, in ihren Anträgen einen Mehraufwand von neuen Millionen zu fordern, da sie genau wissen, daß ihre Anträge doch nur den Wert einer Kundgebung haben. Der Wert wird nicht ein­mal sehr groß sein, da die Beamten genau zwischen den Schaugerichten der Opposition und der wirklichen Hilfe zu unterscheiden wissen, die ihnen die Vorlage bietet. Trotzdem wird im Reichstag heute und morgen sicher noch manche Rede zum Fenster hinaus ge­halten werden und es wird allerlei Anstren­gungen bedürfen, um pünktlich das vor­gesetzte Ziel zu erreichen.

Die Diätenfrage, die im Preußischen Land­tage durch den bekannten Antrag der Deut- chen Volkspartei aufgeworfen worden ist, pielt auch im Reichstag eine Rolle. Sie ollte ursprünglich mit dem Besoldungsgesetz verbunden werden, doch wird diese Verkoppe­lung vorraussichtlich nicht stattfinden. Auch im Reichstage tritt mit der Erhöhung der Beamtenbesoldung eine Diätenerhöhung automatisch ein, da der Betrag der Auf­wandsentschädigung auf den vierten Teil eines Ministergehaltes festgesetzt ist. 3m