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Ganau Stadt und Land

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1922

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Liejemng infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.xGeschäftsstelle: Hamm«rstr.9 / Fernspr. 3956, 3957,3958

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Bezugspreis: Für den halben Monat RM. 1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn , Einzelnummer 10, Freitag 13, Samstag 12 R-Psg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm breite 8 R-Pfg.. im ReNameteil von 68 mm Breite 25 R-Pfg. , Offertengebühr 50 R-Psg.

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GenevÄ Anzeigen M

Mrs NsrsEe.

In der gestrigen Stadtverordnetenverfamm- ung wurde beschlossen, dem Magistrat 70 000 Mk. ür die Instandsetzung von Altwohnungen bereit- siustellen. Des weiteren wurde der Magistrat er­acht, eine Vorlage über die Einrichtung von 60 ^Behelfswohnungen auszuarbeiten.

U Auf Antrag Dr. Stresemanns wird in der b erschleichen Schulfrage das Haager Schieds­gericht angerufen werden.

In der Westerplattenfrage haben ine Völker- undsjuristen ein für Danzig günstiges Gutachten rstaüet.

Im preußischen Haushaltsausschuß ist der Be- chluß gefaßt worden, den Beamten bis Weihnachten inen Teil ihrer neuen Bezüge auszuzahlen.

DasEcho der Gegenwart" meldet: Die Erektionen des Eschweiler Bergwerksvereins und er Hüttengesellschaft Rote Erde haben Stillegungs- nträge bei der Regierung gestellt.

In der französischen Kammer kam es gestern ei der Beratung des Budgets für Elsaß-Lothringen ü heftigen Tumulten.

Die Vensrsnsevbbhnnsen im KE.

Berlin, 8. Dez. Im Haushaltsausschuß des Reichstages begründete heute Reichstagspräsident q ?öbe selbst einen vom Abg. Lucke (W. Vgg.) einge­machten Antrag, daß nicht der Reichspräsident son- )ern der Reichstagspräsident die Amtsbezeich - i u n g e n für die Beamten des Reichstages fest- etzen soll, wie dies bisher bei allen Parlamenten )er Welt, auch beim Reichstag üblich gewesen sei. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt und die Fassung >er~ neuen - Besoldungsordnung angenommen: .Aenderungen der in diesem Gesetze vorgesehenen Amtsbezeichnungen erfolgen durch den Reichspräsi­lenten."

»Der Ausschuß nahm dann die Abstimmungen über

die Pensionen, ft Abschnitt V der Besoldungsordnung vor.

Nach der bisherigen Satzung sollten die Pensio­nen bei Grundgehältern von 6000 bis 11000 Mark AN 16 v. H., bei 11000 bis 16 000 Mark um 12. x H. erhöht werden.

Auf Antrag der Regierungsparteien wurde heute beschlossen, alle Pensionen bei Grund­gehältern von 6000 auf 12 000 Mark um 16 v. h., die höheren überhaupt nicht zu steigern. Das neue Grundgehalt soll dabei höchstens 13 200 Mark betragen. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt, auf Antrag der Regierungs­parteien aber die Regierung noch ersucht, bal­digst eine Rouelle zu dem bereits vorliegenden Wartestandsgesetzentwurf vorzulegen, damit Vartestandsbeamte, deren Wiederverwendung ausgeschlossen erscheint, in den Ruhestand über- führt werden können.

Die Schlußvorschriflen der Besoldungsordnung wurden im wesentlichen in der Fassung der ersten Lesung genehmigt.

Zur Anlage V,

Wohnungsgeldzuschutz

lagen Anträge der Demokraten, Kommunisten und 'der Wirtschaftlichen Vereinigung vor, die Woh­nungsgeldzuschüsse zugunsten der unteren Gehalts­klassen zu erhöhen. Auch die Sozialdemokraten tra­ten dafür ein. Die Anträge wurden jedoch abgelehnt es blieb bei der Regierungsvorlage.

Zur Diätenordnung wurde unter Ablehnung weitergehender Anträge der Linken ein Antrag der Regierungsparteien angenommen, der das Diäten- Dienstalter und seine Anrechnung bei planmäßiger Anstellung verbessert. Darauf trat eine einstündige Pause in den Ausschutzverhandlungen ein, weil vor Beginn der Beratung der Besoldungsordnung A der zurzeit noch nicht anwesende Reichsfinanzmi­nister Dr. Köhler eine Erklärung abgeben will.

Der Haushaltsausschutz setzte nach der Pause die Beratung der Besoldungsvorlage bei der Besol­dungsordnung A (2lufftetgenbe Gehälter) fort. Diese leitete

Reichsfinanzminister Dr. Köhler

mit folgender Erklärung ein:

Die Reichsregierung hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfes über Aenderung der Bezüge der Beamten erklärt, daß die Vorlage zwar im ein­zelnen selbstverständlich nicht unabänderlich sei, daß aber Aenderungen, deren finanzielle Auswirkung die Gesamtkosten wesentlich erhöhten, nicht möglich seien. Die Regierung hat deshalb keine Bedenken gegen verschiedene Beschlüsse erhoben, die im Laufe der ersten Lesung innerhalb dieses Rahmens ge­stellt und angenommen worden sind. Sie hat auch keine Einwendungen gegen den Antrag auf Neufest­setzung der Bezüge der Gruppe 2c (Rogierungsrats- gruppe) geltend gemacht, well durch die Ausführung des Anttages selbst keine wesentliche Mehr­belastung entstehen würde. Sie knüpft aber an diese ihre Stellungnahme die ausdrückliche Voraus­setzung, daß durch diese Aenderung keine Rückwir­kungen auf andere Besoldungsgruppen sich ergeben dürfen. Die gestrige Aussprache im Haushaltsaus­schuß, in der bereits verschiedene Rückwirkungen pngemeldet wurden, hat der Reichsregierung Anlaß

Deutsche Probleme in Genf

GHevsMsfisn und Danzig VDV dem ÄSWsvbnnVsvat.

DsvLneisuns dev obevithleftschen Gshntsvage an Den Aaasev ^svishtsbaf.

Genf, 8. Dez. Der Völkerbundsrat behandelte heute nachmittag in einer fast dreistündigen öffent­lichen Sitzung zunächst die oberschlesische S ch u l f r a g e, in der Reichsminister Dr. Strese­mann nach Darlegung des bekannten deutschen Rechtsstandpunkes mitteilte, daß Deutschland zur endgültigen Klärung der grundsätzlichen Rechts­frage beabsichtige, sich an den Internationalen Ständigen Gerichtshof im Haag zu wenden, um die definitive Auslegung über die Einschulungsbestim­mungen der Genfer Konvention zu erlangen. Gleich­zeitig beantragte Reichsminister Dr. Stresemann, naß der Rat die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes auch als maßgebend für die endgültige Zuteilung der Schulkinder oss Jahrganges 1927/28 anerkennt. Nach längerer Aussprache, an der sich außer dem deutschen Ratsmitglied nur das Kolum- bische Ratsmitglied Urrutia, nicht aber der polnische Vertreter beteiligte, wurde in diesem Sinne be­schlossen.

SssrLastStrg Dsv Svase Dss vol- Mchcn âSssAhafSKs in Bamis.

Als zweiter Punkt der Tagesordnung stand die Frage des Anlegehafens zur Uebemünterung der polnischen Kriegsschiffe im Danziger Hafen zur Debatte. Nach kurzen Erklärungen des Danziger Senatspräsidenten, Sahm, und des polnischen Vertreters wurde beschlossen, die Entscheidung auf die nächste Tagung zu verschieben. In der Zwischen­zeit soll die Danziger Regierung gesetzgeberische Maßnahmen über das Einlaufen und den Aufent­halt polnischer Kriegsschiffe im Hafen von Danzig für Friedenszeiten treffen. Gleichzeitig sollen zwischen Polen und Danzig entsprechende Verhand­lungen geführt werden.

Das SatE«, Mes dl» G»«vs- »SnttSt Dee we»e«vlalir.

Gesif, 8. Dez. Als dritter und letzter Punkt wurde die Frage der Souveränität auf her Wester­platte beraten, für die ein Rechtsgutachten vor- liegt. Das von dem Engländer Sir Cecil Hurst und dem Italiener Pilotti ausgearbeitete Gutachten stellt einleitend hinsichtlich der Ucberwachung der Sicherheitsvorschriften aus der Westerplatte fest, daß dieses Gebiet kein exterritoriales Recht genieße und infolgedessen die Sou­veränität Danzigs über die Westerplatte unberührt bleibe. Unter dem Vorbehalt zweier Punkte, Ge­brauch des Geländes zur Löschung von Munition und Aufstellung der Sicherheitsoorschriften durch einen gemischten Ausschuß bleiben die Rechte Dan­zigs auf seinem Gebiete unberührt. Bei der an Po­len erteilten Konzession auf dem Westerplattenge­lände handele es sich um eine Berechtigung öffent­lich-rechtlicher Art. Von diesem Standpunkt aus er­scheine das Recht Polens, auf der Westerplatte eine bewaffnete Abteilung als Wache für das Kriegs­material zu unterhalten, als ein Aufsichtsrecht, das auch die Verpflichtung in sich schließe, die Beach­tung der Vorschriften seitens aller der polnischen Oberhoheit unterstehenden Personen sicherzustellen. Ander^rietts obliege es Danzig, als Inhaber der souveränen Gewalt, sich zu vergewissern, daß die

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gegeben, die Lage erneut zu prüfen, insbesondere lich der^ endgültigen Regelung vorläufige Zahlungen wegen der etwaigen Auswirkung auf den Etat des Reiches sowohl wie auf den Haushalt der Betriebs­verwaltungen der Reichspost und der Reichsbahn. Die Reichsregierung konnte auch nicht vorüber- gehen an den Folgerungen, die aus den angemelde- ten Rückwirkungen sich für die finanzielle. Lage der Länder und Gemeinden ergeben mußten. Die

Reichsregierung kam bei Prüfung der Gesamtlage einhellig zu dem Ergebnis, daß ein weiteres Ent­gegenkommen gegenüber Wünschen und Anträgen auf Aend-erung der Bezüge einzelner Besoldungs­gruppen über die Beschlüsse der ersten Lesung hin­aus aus finanziellen Gründen durchaus unmöglich sind

Die in der ersten Lesung neu geschaffene Gruppe Ib (7 100 bis 10 600 Mark) wurde unter Wieder­herstellung der Regierungsvorlage wieder beseitigt.

Zur Besoldungsgruppe A 4c wurde in einer Entschließung der Regierung ersucht, Vorsorge zu treffen, daß die bis zum 30. September 1927 zur Regierungs- usw. Inspektoren ernannten Beamten ihre bisherige Amtsbezeichnung weiterführen und daß die Amtsbezeichnung Regierungs- usw. Inspek­tor den Beamten der Obersekretär-Gruppe A 4c auch künftig sichergestellt wird. Nach Ablehnung verschiedener sozialdemokratischer Anträge vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf Freitag.

WârMrhisvosMiMe fite bie pVentz. Veamisn.

Berlin, 8. Dezember. Die vom Unkerausschutz des Hauplausschusses des Preußischen Landtages zur Besoldungsreform angenommene Antrag er­mächtigt bekanntlich die StaatsregierungVorbehalt-

von dem gemischten Ausschuß ausgestellten Vor­schriften durchgeführt werden, wobei es nötigen­falls von dem Kommandanten der polnischen Wachlabteilung die Befolgung der notwendigen Maßnahmen fordern kann. Danzigs Beamte, die sind, die Beachtung sollen das Zutritts-

von ihrer Regierung beauftragt

der Vorschriften zu überwachen, sollen das Zutritts­recht zu» dem Gelände der Westerplatte haben und das Recht besitzen zu fordern, daß die polnischen Behörden auf der Westerplatte ihre Amtsbefugnisse gegenüber Personen durchführen, die zu der Wache gehören oder gegenüber den im Dienst der polnischen Regierung auf der Westerplatte be­schäftigten Zivielpersonen.

Was die Zollfrage anbelangt, so kommt das Gutachten nach einem allgemeinen Hinweis auf die Danzig-polnische Zollkonvention vom Jahre 1920 zu dem Schluß, daß Polen nicht das Recht besitze, die Danziger Beamten der Zollverwaltung auf dem Danziger Gebiet, also auf der Westerplatte, auszu­schalten und daß die Regierung der Freien Stadt Danzig das Recht habe, durch ihre eigenen Beamten

den Schmuggel auf der Westerplatte zu verhindern und sich zu vergewissern, daß alle Waren die auf der Westerplatte gelöscht und nach Polen weiterbe- fövdert werden, unter die Gruppe Kriegsmaterial und Sprengstoffe fallen.

Präsident Sahm stimmte diesem Gutachten in vollem Umfange zu, während der polnische Kom­missar in Danzig, Straßburger, die juristischen und vraktischen Schwierigkeiten bei der Durchführung Dieses Gutachtens, das mit der polnischen Gesetz­gebung in Widerspruch stehe, betonte und die Ein­holung eines weiteren Gutachtens beim Interna­tionalen Ständigen Gerichtshof im Haag verlangte.

Ein vom Reichsaußenminister Dr. Strese­mann an den polnischen Vertreter gerichteten 'Appell, auf die Einholung eines weiteren Rechts­gutachtens zu verzichten und das jetzt vorliegende Rechtsgutachten anzunehmen, wurde vom englischen Außenminister Sir Austen Chamberlain unter­

stützt. .

Der polnische Vertreter machte darauf den Vorschlag der Wiederaufnahme neuer Verhand­lungen- in Danzig, bei denen die juristische Seite der Angelegenheit ausgeschaltet bleiben sollte und ledig­lich nach einer praktischen Lösung gesucht werde.

Briand verwarf seinerseits ebenfalls die Ein­

d verwarf seinerseits ebenfalls die Ein- 5 weiteren Rechtsgutachtens, das die

holung eines

Behandlung -der Frage der Westerplatte, die nun­mehr zum 17. Male vor dem Rate liegt, nicht wei­ter bringen werde und schlug die Einsetzung eines Ausschusses vor, der sich auf das vorliegende Rechts­gutachten zu stützen und die Auffassung der Ju­risten, daß weitere direkte Verhandlungen in Dan­zig das beste seien, zu verwirklichen hätte,

Präsident Sahm erklärte sich mit* dem Vor­schläge einverstanden unter der Voraussetzung, daß

für diese direkten Verhandlungen eine feste Grund­lage geschaffen werde, die nur in dem vorliegenden juristischen Rechtsgutachten bestehen könne.

Schließlich wurde auf den Vorschlag Polens die Entscheidung über diese Materie vertagt und der Berichterstatter, das chilenische Ratsmitglied Ville­gas, beauftragt, im Einvernehmen mit Danzig und Polen und dem Völkerbundskommissar in Danzig in einer der nächsten Sitzungen entsprechend dem Stande der heutigen Aussprache einen Bericht oor- zulegen.

nach Maßgabe der Regierungsvorlage" an die Ve-

amten zu leisten. Der Zweck dieses Antrages ist, den Beamten noch vor dem Weihnachtsfeft eine weitere Vorschußzahlung auf die Vesol- dungserhöhung zu verschaffen, die ja bekanntlich be­reits ab 1. Oktober also rückwirkend, in Kraft ge­setzt werden wird. Auf die hiernach zu erwartende Nachzahlung haben die Beamten zwar bereits einen Vorschuß erhallen, der aber erst etwa die Hälfte ihres Anspruches deckt. Die andere Hälfte, vielleicht aber auch nur 80 Prozent dieses Betrages, soll nun auch noch vor Weihnachten zur Ausschüttung ge­langen, was für den preußischen Staat eine Aus­gabe von 25 Millionen Mark bedeuten würde. Der Antrag wurde von allen Parteien, mit Ausnahme der Wirtschaftsparlei, die erst die Deckungsfrage ge- klärt wissen will, gebilligt und im Einverständnis mit der Regierung beschlossen. Dabei fei daran er­innert, daß über 300 000 preußische Beamte von der Neuregelung betroffen werden, eine Zahl, die einen Rückschluß auf die technischen Erfordernisse einer solchen Neuregelung zulüht.

Das Gnds dev stndenWchen GeSbsSdeVwattnng.

Berlin, 8. Dez. Der Amtliche Preußische Presse­dienst meldet: Nachdem die Studenten der preußi­schen Hochschulen in den Abstimmungen erklärt haben, daß sie eineStudentenschaft" nicht mehr bilden wollen, hat Kultusminister Dr. Becker seinen Ausführungen im Landtag entsprechend den Hochschulen mitgeteilt, daß eine als G e s a m t v e r - t r e t u n g aller Studenten und als Glied der Hochschulen staatlich anerkannteStudentenschaft"

danach nicht mehr b e st ä n d e. Der Bildung freier Vereine stände kein Hindernis im Wege. Nur könnte ein solcher freier Verein nicht als Gesamt­vertretung aller Studenten anerkannt werden. Da­raus folgt, daß die freie Vereinigung keinen An­spruch erheben könnte, als Rechtsnachfolger der bisherigen Studentenschaft angesehen zu werden. Die Hochschulbehörden werden im Einvernehmen mit dem vorläufigen Vermöge? sb errat und dem geschäftsführenden Vorstand der früheren Studen­tenschaft für baldige Liquidation der bisherigen studentenschaftlichen Einrichtungen sorgen.

Ängviffs sesen bie KeSGS- Vssßevnns in Schwerzes MÄtSssn.

Genf. 9. Dez. (Vom Sonderberichterstatter des VDZ-Büros.) In zwei Genfer Blättern sind heute gleichzeitig Artikel erschienen, die sich in An­griffen auf Reichsregierung und Reichsbehörden gefallen und die ehrlichen Verständigungsabsichten Deutsch­lands aufs gröbste verdächtigen. Der eine dieser Artikel in derSuisse" stammt vo r Karl Mertens, der sich als Pazifist in der französischen Presse einen Namen gemacht hat, der andere von dem Pariser Korrespondenten des Journal de GenLve, einem als Mitarbeiter des Echo de Paris sehr bekannten fran­zösischen Journalisten. Man versucht darin,

Mertens. Bötticher und Förster als die Vor­läufer einer wirtlichen deutsch-französischen Verständigung hinzustellen und erhebt sie gleich­zeitig zu Märtyrern.

Es ist, wie der Sonderberichterstatter des VDZ- Büros zu diesen Artikeln bemerkt, höchst seltsam, daß eine derartige Propaganda, die bereits im Septem­ber in weiten Kreisen der Völkerbundsversammlung peinlichstes Aufsehen hervorgerufen hatte, auch jetzt wieder am Sitz des Völkerbundes ausgenommen wird, in einem Zeitpunkt, in dem die deutsch-j»uu zösische Annäherung gerade auch von französischer Seite immer stärker betont wird. Nach dem Skandal vom letzten September, wo die Schmähartikel der Menschheit" vor dem Generalsekretär des Völker­bundes und den Genfer Hotels durch Zeitungsaus­rufer zum Kaufe angeboten wurden und außerdem allen Journalisten durch die Post zugeschickt wurden, muß man jetzt wieder die gleichen bedauerlichen Vorgänge feststellen. Man muß sich fragen, was damit bezweckt ist. Die Vermutung, daß diese Kampagne im Einverständnis mit der französischen Delegation unternommen wird, kann mit Fug und Recht als gegenstandslos zurückgewiesen werden.

Man muß vielmehr fest annehmen, daß es sich um lleberblelbfel aller französischer Kriegs- Propaganda handelt, die offenbar mit Hilfe gewisser militärischer Kreise Frankreichs wieder aufleben konnte.

Aber welchen Ursprung diese Kampagne auch immer haben mag, so muß doch gesagt werden, daß sie auf keinen Fall die in Frankreich und Deutschland in den letzten Jahren mit Erfolg eingeleitete Verständi­gungspolitik erleichtert. Daß diese Artikel in den deutschen Kreisen Genfs ganz erheblichen Unwillen erregen, ist selbstverständlich. Umsomehr, als diese Unfreundlichkeiten in Zeiten, wo der deutsche Außen­minister zur Teilnahme an Ratstagungen und Völkerbundsarbeiten in Genf weilt und in einem Lande veröffentlicht werden, das die Gastfreund­schaft immer und bewußt pflegt. Die mit dieser Eigenschaft gepflegtester Gastfreundschaft verbundene Unparteilichkeit der Schweiz und der öffentlichen Meinung steht jedenfalls in einem schreienden Ge­gensatz zu der Kampagne, der man hier beiwohnt, und die sich angeblicher deutscher Pazifisten bedient, um die von den verantwortlichen Staatsmännern Frankreichs und Deutschlands trotz zahlloser innerer Schwierigkeiten mit Erfolg eingeleitete Verstandi- gungspolitik von einem dritten Lande aus zu durch­kreuzen.

VSeiben die bestehenden «SW^ veßovmen?

Berlin, 8. Dez. Der Bil'dungs.lusschu^ Reichs- taaes fetzte die Beratung der Urberg a n g s- b e ft; m m u n g e n 3 « M R e i 4 fort. Nach dem Entwurf gelten alle nach Lckenni nisten nicht getrennten Volkss./ân als Gemein­schaftsschuleb, alle bestehenden evangelischen katho­lischen und jüdischen Volksschulen ohne Resigwns- unterricht als Bekenntnisfreie schulen. Sie sind un­verzüglich in Uebereinstimmung mit den entspre­chenden Bestimmungen des neuen Gesetzes für die einzelne Schulart zu bringen.

Die Deutschnationalen, das Zentrum, die Bay­rische Volkspartei und die Wirtschaftliche Vereini­gung wollten die Vorlage unverändert lassen, aber einen Zusatz machen,wonach in Gebieten des Reiches, in denen feit dem 1. Oktober 1918 die Schulform geändert worden ist, innerhalb eines Jahres nach Beginn der Durchführung des neuen Reichsschulgefetzes einem Antrag auf Umwandlung in die frühere Schulform stattzugeben ist, wenn mehr als die Hälfte der Erziehungsberechtigten ihn unterstützt."