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Ganau Stadt und Land
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1922
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Sei unverschuldetem Ausfall der Liejemng infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.xGeschäftsstelle: Hamm«rstr.9 / Fernspr. 3956, 3957,3958
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GenevÄ Anzeigen M
Mrs NsrsEe.
— In der gestrigen Stadtverordnetenverfamm- ung wurde beschlossen, dem Magistrat 70 000 Mk. ür die Instandsetzung von Altwohnungen bereit- siustellen. Des weiteren wurde der Magistrat eracht, eine Vorlage über die Einrichtung von 60 ^Behelfswohnungen auszuarbeiten.
U — Auf Antrag Dr. Stresemanns wird in der b erschleichen Schulfrage das Haager Schiedsgericht angerufen werden.
— In der Westerplattenfrage haben ine Völker- undsjuristen ein für Danzig günstiges Gutachten rstaüet.
— Im preußischen Haushaltsausschuß ist der Be- chluß gefaßt worden, den Beamten bis Weihnachten inen Teil ihrer neuen Bezüge auszuzahlen.
— Das „Echo der Gegenwart" meldet: Die Erektionen des Eschweiler Bergwerksvereins und er Hüttengesellschaft Rote Erde haben Stillegungs- nträge bei der Regierung gestellt.
— In der französischen Kammer kam es gestern ei der Beratung des Budgets für Elsaß-Lothringen ü heftigen Tumulten.
Die Vensrsnsevbbhnnsen im KE.
Berlin, 8. Dez. Im Haushaltsausschuß des Reichstages begründete heute Reichstagspräsident q ?öbe selbst einen vom Abg. Lucke (W. Vgg.) eingemachten Antrag, daß nicht der Reichspräsident son- )ern der Reichstagspräsident die Amtsbezeich - i u n g e n für die Beamten des Reichstages fest- etzen soll, wie dies bisher bei allen Parlamenten )er Welt, auch beim Reichstag üblich gewesen sei. Der Antrag wurde jedoch abgelehnt und die Fassung >er~ neuen - Besoldungsordnung angenommen: .Aenderungen der in diesem Gesetze vorgesehenen Amtsbezeichnungen erfolgen durch den Reichspräsilenten."
»Der Ausschuß nahm dann die Abstimmungen über
die Pensionen, ft Abschnitt V der Besoldungsordnung vor.
Nach der bisherigen Satzung sollten die Pensionen bei Grundgehältern von 6000 bis 11000 Mark AN 16 v. H., bei 11000 bis 16 000 Mark um 12. x H. erhöht werden.
Auf Antrag der Regierungsparteien wurde heute beschlossen, alle Pensionen bei Grundgehältern von 6000 auf 12 000 Mark um 16 v. h., die höheren überhaupt nicht zu steigern. Das neue Grundgehalt soll dabei höchstens 13 200 Mark betragen. Alle anderen Anträge wurden abgelehnt, auf Antrag der Regierungsparteien aber die Regierung noch ersucht, baldigst eine Rouelle zu dem bereits vorliegenden Wartestandsgesetzentwurf vorzulegen, damit Vartestandsbeamte, deren Wiederverwendung ausgeschlossen erscheint, in den Ruhestand über- führt werden können.
Die Schlußvorschriflen der Besoldungsordnung wurden im wesentlichen in der Fassung der ersten Lesung genehmigt.
Zur Anlage V,
Wohnungsgeldzuschutz
lagen Anträge der Demokraten, Kommunisten und 'der Wirtschaftlichen Vereinigung vor, die Wohnungsgeldzuschüsse zugunsten der unteren Gehaltsklassen zu erhöhen. Auch die Sozialdemokraten traten dafür ein. Die Anträge wurden jedoch abgelehnt es blieb bei der Regierungsvorlage.
Zur Diätenordnung wurde unter Ablehnung weitergehender Anträge der Linken ein Antrag der Regierungsparteien angenommen, der das Diäten- Dienstalter und seine Anrechnung bei planmäßiger Anstellung verbessert. Darauf trat eine einstündige Pause in den Ausschutzverhandlungen ein, weil vor Beginn der Beratung der Besoldungsordnung A der zurzeit noch nicht anwesende Reichsfinanzminister Dr. Köhler eine Erklärung abgeben will.
Der Haushaltsausschutz setzte nach der Pause die Beratung der Besoldungsvorlage bei der Besoldungsordnung A (2lufftetgenbe Gehälter) fort. Diese leitete
Reichsfinanzminister Dr. Köhler
mit folgender Erklärung ein:
Die Reichsregierung hat bei der Einbringung des Gesetzentwurfes über Aenderung der Bezüge der Beamten erklärt, daß die Vorlage zwar im einzelnen selbstverständlich nicht unabänderlich sei, daß aber Aenderungen, deren finanzielle Auswirkung die Gesamtkosten wesentlich erhöhten, nicht möglich seien. Die Regierung hat deshalb keine Bedenken gegen verschiedene Beschlüsse erhoben, die im Laufe der ersten Lesung innerhalb dieses Rahmens gestellt und angenommen worden sind. Sie hat auch keine Einwendungen gegen den Antrag auf Neufestsetzung der Bezüge der Gruppe 2c (Rogierungsrats- gruppe) geltend gemacht, well durch die Ausführung des Anttages selbst keine wesentliche Mehrbelastung entstehen würde. Sie knüpft aber an diese ihre Stellungnahme die ausdrückliche Voraussetzung, daß durch diese Aenderung keine Rückwirkungen auf andere Besoldungsgruppen sich ergeben dürfen. Die gestrige Aussprache im Haushaltsausschuß, in der bereits verschiedene Rückwirkungen pngemeldet wurden, hat der Reichsregierung Anlaß
Deutsche Probleme in Genf
GHevsMsfisn und Danzig VDV dem ÄSWsvbnnVsvat.
DsvLneisuns dev obevithleftschen Gshntsvage an Den Aaasev ^svishtsbaf.
Genf, 8. Dez. Der Völkerbundsrat behandelte heute nachmittag in einer fast dreistündigen öffentlichen Sitzung zunächst die oberschlesische S ch u l f r a g e, in der Reichsminister Dr. Stresemann nach Darlegung des bekannten deutschen Rechtsstandpunkes mitteilte, daß Deutschland zur endgültigen Klärung der grundsätzlichen Rechtsfrage beabsichtige, sich an den Internationalen Ständigen Gerichtshof im Haag zu wenden, um die definitive Auslegung über die Einschulungsbestimmungen der Genfer Konvention zu erlangen. Gleichzeitig beantragte Reichsminister Dr. Stresemann, naß der Rat die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofes auch als maßgebend für die endgültige Zuteilung der Schulkinder oss Jahrganges 1927/28 anerkennt. Nach längerer Aussprache, an der sich außer dem deutschen Ratsmitglied nur das Kolum- bische Ratsmitglied Urrutia, nicht aber der polnische Vertreter beteiligte, wurde in diesem Sinne beschlossen.
SssrLastStrg Dsv Svase Dss vol- Mchcn âSssAhafSKs in Bamis.
Als zweiter Punkt der Tagesordnung stand die Frage des Anlegehafens zur Uebemünterung der polnischen Kriegsschiffe im Danziger Hafen zur Debatte. Nach kurzen Erklärungen des Danziger Senatspräsidenten, Sahm, und des polnischen Vertreters wurde beschlossen, die Entscheidung auf die nächste Tagung zu verschieben. In der Zwischenzeit soll die Danziger Regierung gesetzgeberische Maßnahmen über das Einlaufen und den Aufenthalt polnischer Kriegsschiffe im Hafen von Danzig für Friedenszeiten treffen. Gleichzeitig sollen zwischen Polen und Danzig entsprechende Verhandlungen geführt werden.
Das SatE«, Mes dl» G»«vs- »SnttSt Dee we»e«vlalir.
Gesif, 8. Dez. Als dritter und letzter Punkt wurde die Frage der Souveränität auf her Westerplatte beraten, für die ein Rechtsgutachten vor- liegt. Das von dem Engländer Sir Cecil Hurst und dem Italiener Pilotti ausgearbeitete Gutachten stellt einleitend hinsichtlich der Ucberwachung der Sicherheitsvorschriften aus der Westerplatte fest, daß dieses Gebiet kein exterritoriales Recht genieße und infolgedessen die Souveränität Danzigs über die Westerplatte unberührt bleibe. Unter dem Vorbehalt zweier Punkte, Gebrauch des Geländes zur Löschung von Munition und Aufstellung der Sicherheitsoorschriften durch einen gemischten Ausschuß bleiben die Rechte Danzigs auf seinem Gebiete unberührt. Bei der an Polen erteilten Konzession auf dem Westerplattengelände handele es sich um eine Berechtigung öffentlich-rechtlicher Art. Von diesem Standpunkt aus erscheine das Recht Polens, auf der Westerplatte eine bewaffnete Abteilung als Wache für das Kriegsmaterial zu unterhalten, als ein Aufsichtsrecht, das auch die Verpflichtung in sich schließe, die Beachtung der Vorschriften seitens aller der polnischen Oberhoheit unterstehenden Personen sicherzustellen. Ander^rietts obliege es Danzig, als Inhaber der souveränen Gewalt, sich zu vergewissern, daß die
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gegeben, die Lage erneut zu prüfen, insbesondere lich der^ endgültigen Regelung vorläufige Zahlungen wegen der etwaigen Auswirkung auf den Etat des Reiches sowohl wie auf den Haushalt der Betriebsverwaltungen der Reichspost und der Reichsbahn. Die Reichsregierung konnte auch nicht vorüber- gehen an den Folgerungen, die aus den angemelde- ten Rückwirkungen sich für die finanzielle. Lage der Länder und Gemeinden ergeben mußten. Die
Reichsregierung kam bei Prüfung der Gesamtlage einhellig zu dem Ergebnis, daß ein weiteres Entgegenkommen gegenüber Wünschen und Anträgen auf Aend-erung der Bezüge einzelner Besoldungsgruppen über die Beschlüsse der ersten Lesung hinaus aus finanziellen Gründen durchaus unmöglich sind
Die in der ersten Lesung neu geschaffene Gruppe Ib (7 100 bis 10 600 Mark) wurde unter Wiederherstellung der Regierungsvorlage wieder beseitigt.
Zur Besoldungsgruppe A 4c wurde in einer Entschließung der Regierung ersucht, Vorsorge zu treffen, daß die bis zum 30. September 1927 zur Regierungs- usw. Inspektoren ernannten Beamten ihre bisherige Amtsbezeichnung weiterführen und daß die Amtsbezeichnung Regierungs- usw. Inspektor den Beamten der Obersekretär-Gruppe A 4c auch künftig sichergestellt wird. Nach Ablehnung verschiedener sozialdemokratischer Anträge vertagte der Ausschuß die Weiterberatung auf Freitag.
WârMrhisvosMiMe fite bie pVentz. Veamisn.
Berlin, 8. Dezember. Die vom Unkerausschutz des Hauplausschusses des Preußischen Landtages zur Besoldungsreform angenommene Antrag ermächtigt bekanntlich die Staatsregierung „Vorbehalt-
von dem gemischten Ausschuß ausgestellten Vorschriften durchgeführt werden, wobei es nötigenfalls von dem Kommandanten der polnischen Wachlabteilung die Befolgung der notwendigen Maßnahmen fordern kann. Danzigs Beamte, die sind, die Beachtung sollen das Zutritts-
von ihrer Regierung beauftragt
der Vorschriften zu überwachen, sollen das Zutrittsrecht zu» dem Gelände der Westerplatte haben und das Recht besitzen zu fordern, daß die polnischen Behörden auf der Westerplatte ihre Amtsbefugnisse gegenüber Personen durchführen, die zu der Wache gehören oder gegenüber den im Dienst der polnischen Regierung auf der Westerplatte beschäftigten Zivielpersonen.
Was die Zollfrage anbelangt, so kommt das Gutachten nach einem allgemeinen Hinweis auf die Danzig-polnische Zollkonvention vom Jahre 1920 zu dem Schluß, daß Polen nicht das Recht besitze, die Danziger Beamten der Zollverwaltung auf dem Danziger Gebiet, also auf der Westerplatte, auszuschalten und daß die Regierung der Freien Stadt Danzig das Recht habe, durch ihre eigenen Beamten
den Schmuggel auf der Westerplatte zu verhindern und sich zu vergewissern, daß alle Waren die auf der Westerplatte gelöscht und nach Polen weiterbe- fövdert werden, unter die Gruppe Kriegsmaterial und Sprengstoffe fallen.
Präsident Sahm stimmte diesem Gutachten in vollem Umfange zu, während der polnische Kommissar in Danzig, Straßburger, die juristischen und vraktischen Schwierigkeiten bei der Durchführung Dieses Gutachtens, das mit der polnischen Gesetzgebung in Widerspruch stehe, betonte und die Einholung eines weiteren Gutachtens beim Internationalen Ständigen Gerichtshof im Haag verlangte.
Ein vom Reichsaußenminister Dr. Stresemann an den polnischen Vertreter gerichteten 'Appell, auf die Einholung eines weiteren Rechtsgutachtens zu verzichten und das jetzt vorliegende Rechtsgutachten anzunehmen, wurde vom englischen Außenminister Sir Austen Chamberlain unter
stützt. .
Der polnische Vertreter machte darauf den Vorschlag der Wiederaufnahme neuer Verhandlungen- in Danzig, bei denen die juristische Seite der Angelegenheit ausgeschaltet bleiben sollte und lediglich nach einer praktischen Lösung gesucht werde.
Briand verwarf seinerseits ebenfalls die Ein
d verwarf seinerseits ebenfalls die Ein- ’5 weiteren Rechtsgutachtens, das die
holung eines
Behandlung -der Frage der Westerplatte, die nunmehr zum 17. Male vor dem Rate liegt, nicht weiter bringen werde und schlug die Einsetzung eines Ausschusses vor, der sich auf das vorliegende Rechtsgutachten zu stützen und die Auffassung der Juristen, daß weitere direkte Verhandlungen in Danzig das beste seien, zu verwirklichen hätte,
Präsident Sahm erklärte sich mit* dem Vorschläge einverstanden unter der Voraussetzung, daß
für diese direkten Verhandlungen eine feste Grundlage geschaffen werde, die nur in dem vorliegenden juristischen Rechtsgutachten bestehen könne.
Schließlich wurde auf den Vorschlag Polens die Entscheidung über diese Materie vertagt und der Berichterstatter, das chilenische Ratsmitglied Villegas, beauftragt, im Einvernehmen mit Danzig und Polen und dem Völkerbundskommissar in Danzig in einer der nächsten Sitzungen entsprechend dem Stande der heutigen Aussprache einen Bericht oor- zulegen.
nach Maßgabe der Regierungsvorlage" an die Ve-
amten zu leisten. Der Zweck dieses Antrages ist, den Beamten noch vor dem Weihnachtsfeft eine weitere Vorschußzahlung auf die Vesol- dungserhöhung zu verschaffen, die ja bekanntlich bereits ab 1. Oktober also rückwirkend, in Kraft gesetzt werden wird. Auf die hiernach zu erwartende Nachzahlung haben die Beamten zwar bereits einen Vorschuß erhallen, der aber erst etwa die Hälfte ihres Anspruches deckt. Die andere Hälfte, vielleicht aber auch nur 80 Prozent dieses Betrages, soll nun auch noch vor Weihnachten zur Ausschüttung gelangen, was für den preußischen Staat eine Ausgabe von 25 Millionen Mark bedeuten würde. Der Antrag wurde von allen Parteien, mit Ausnahme der Wirtschaftsparlei, die erst die Deckungsfrage ge- klärt wissen will, gebilligt und im Einverständnis mit der Regierung beschlossen. Dabei fei daran erinnert, daß über 300 000 preußische Beamte von der Neuregelung betroffen werden, eine Zahl, die einen Rückschluß auf die technischen Erfordernisse einer solchen Neuregelung zulüht.
Das Gnds dev stndenWchen GeSbsSdeVwattnng.
Berlin, 8. Dez. Der Amtliche Preußische Pressedienst meldet: Nachdem die Studenten der preußischen Hochschulen in den Abstimmungen erklärt haben, daß sie eine „Studentenschaft" nicht mehr bilden wollen, hat Kultusminister Dr. Becker seinen Ausführungen im Landtag entsprechend den Hochschulen mitgeteilt, daß eine als G e s a m t v e r - t r e t u n g aller Studenten und als Glied der Hochschulen staatlich anerkannte „Studentenschaft"
danach nicht mehr b e st ä n d e. Der Bildung freier Vereine stände kein Hindernis im Wege. Nur könnte ein solcher freier Verein nicht als Gesamtvertretung aller Studenten anerkannt werden. Daraus folgt, daß die freie Vereinigung keinen Anspruch erheben könnte, als Rechtsnachfolger der bisherigen Studentenschaft angesehen zu werden. Die Hochschulbehörden werden im Einvernehmen mit dem vorläufigen Vermöge? sb errat und dem geschäftsführenden Vorstand der früheren Studentenschaft für baldige Liquidation der bisherigen studentenschaftlichen Einrichtungen sorgen.
Ängviffs sesen bie KeSGS- Vssßevnns in Schwerzes MÄtSssn.
Genf. 9. Dez. (Vom Sonderberichterstatter des VDZ-Büros.) In zwei Genfer Blättern sind heute gleichzeitig Artikel erschienen, die sich in Angriffen auf Reichsregierung und Reichsbehörden gefallen und die ehrlichen Verständigungsabsichten Deutschlands aufs gröbste verdächtigen. Der eine dieser Artikel in der „Suisse" stammt vo r Karl Mertens, der sich als Pazifist in der französischen Presse einen Namen gemacht hat, der andere von dem Pariser Korrespondenten des Journal de GenLve, einem als Mitarbeiter des Echo de Paris sehr bekannten französischen Journalisten. Man versucht darin,
Mertens. Bötticher und Förster als die Vorläufer einer wirtlichen deutsch-französischen Verständigung hinzustellen und erhebt sie gleichzeitig zu Märtyrern.
Es ist, wie der Sonderberichterstatter des VDZ- Büros zu diesen Artikeln bemerkt, höchst seltsam, daß eine derartige Propaganda, die bereits im September in weiten Kreisen der Völkerbundsversammlung peinlichstes Aufsehen hervorgerufen hatte, auch jetzt wieder am Sitz des Völkerbundes ausgenommen wird, in einem Zeitpunkt, in dem die deutsch-j»uu zösische Annäherung gerade auch von französischer Seite immer stärker betont wird. Nach dem Skandal vom letzten September, wo die Schmähartikel der „Menschheit" vor dem Generalsekretär des Völkerbundes und den Genfer Hotels durch Zeitungsausrufer zum Kaufe angeboten wurden und außerdem allen Journalisten durch die Post zugeschickt wurden, muß man jetzt wieder die gleichen bedauerlichen Vorgänge feststellen. Man muß sich fragen, was damit bezweckt ist. Die Vermutung, daß diese Kampagne im Einverständnis mit der französischen Delegation unternommen wird, kann mit Fug und Recht als gegenstandslos zurückgewiesen werden.
Man muß vielmehr fest annehmen, daß es sich um lleberblelbfel aller französischer Kriegs- Propaganda handelt, die offenbar mit Hilfe gewisser militärischer Kreise Frankreichs wieder aufleben konnte.
Aber welchen Ursprung diese Kampagne auch immer haben mag, so muß doch gesagt werden, daß sie auf keinen Fall die in Frankreich und Deutschland in den letzten Jahren mit Erfolg eingeleitete Verständigungspolitik erleichtert. Daß diese Artikel in den deutschen Kreisen Genfs ganz erheblichen Unwillen erregen, ist selbstverständlich. Umsomehr, als diese Unfreundlichkeiten in Zeiten, wo der deutsche Außenminister zur Teilnahme an Ratstagungen und Völkerbundsarbeiten in Genf weilt und in einem Lande veröffentlicht werden, das die Gastfreundschaft immer und bewußt pflegt. Die mit dieser Eigenschaft gepflegtester Gastfreundschaft verbundene Unparteilichkeit der Schweiz und der öffentlichen Meinung steht jedenfalls in einem schreienden Gegensatz zu der Kampagne, der man hier beiwohnt, und die sich angeblicher deutscher Pazifisten bedient, um die von den verantwortlichen Staatsmännern Frankreichs und Deutschlands trotz zahlloser innerer Schwierigkeiten mit Erfolg eingeleitete Verstandi- gungspolitik von einem dritten Lande aus zu durchkreuzen.
VSeiben die bestehenden «SW^ veßovmen?
Berlin, 8. Dez. Der Bil'dungs.lusschu^ Reichs- taaes fetzte die Beratung der Urberg a n g s- b e ft; m m u n g e n 3 « M R e i 4 ” fort. Nach dem Entwurf gelten alle nach Lckenni nisten nicht getrennten Volkss./ân als Gemeinschaftsschuleb, alle bestehenden evangelischen katholischen und jüdischen Volksschulen ohne Resigwns- unterricht als Bekenntnisfreie schulen. Sie sind unverzüglich in Uebereinstimmung mit den entsprechenden Bestimmungen des neuen Gesetzes für die einzelne Schulart zu bringen.
Die Deutschnationalen, das Zentrum, die Bayrische Volkspartei und die Wirtschaftliche Vereinigung wollten die Vorlage unverändert lassen, aber einen Zusatz machen, „wonach in Gebieten des Reiches, in denen feit dem 1. Oktober 1918 die Schulform geändert worden ist, innerhalb eines Jahres nach Beginn der Durchführung des neuen Reichsschulgefetzes einem Antrag auf Umwandlung in die frühere Schulform stattzugeben ist, wenn mehr als die Hälfte der Erziehungsberechtigten ihn unterstützt."