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Hlonfag den 5. Dezember 1927

nr. 2?4

wenigstens eine Erinnerungsurkunde verlangen will bzw. auch eine Bewertung. Im Festzuge beabsichtigt der Mittelrheinkreis zum Ausdruck zu bringen, daß sein Bezirk ein Weinbaugebiet ist. Es wird ange­regt, daß die Mittetrheiner mit Dampfern von Mainz nach Köln fahren. Der Haushaltsplanent- wurf wird genehmigt. Der Kreis stellt 85 Kampf­richter für Köln.

AWs ÄÜSV Wett.

Das LNaeivvistM eènsv Gans- LsGtee.

Aus Berlin wird gemeldet, daß in dem Prozeß gegen das Ehwaar Land wegen Mißhandlung der Haustochter Sch. von dem Amtsgericht der Zigarrenhändler Land wegen gefährlicher Körper­verletzung zu 4 Monaten, die Ehefrau Land wegen wiederholter gefährlicher Körperverletzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt wurde.

Vor dem Amtsgericht gelangte die Mißhand- lungeaffäre gegen den Zigarrenhändler Rudolf ^ano und seine Frau Marie zur Aburteilung.

Schon einmal hatte eine Verhandlung stattge- f.nben, die aber abgebrochen wurde, weil der Ver­dacht auftauchte, daß bei Frau ßanb Sadismus vorliege. San.-Rat Dr. Leppmann wurde mit einer Untersuchung der Angeklagten beauftragt. Gleich- .itig sollte er die Glaubwürdigkeit der jetzt 16jähr. Herwig Sch. nachprüfen. Inzwischen sind die beiden Angeklagten

aus der Haft entlassen

worden.

Die Derhandlung fand unter Ausschluß der Öffentlichkeit statt. Unter Tränen gab die Ange­klagte einen teil der Anschuldigungen zu. Das Mädchen sei sehr unsauber gewesen und habe die Arbeit vernachlässigt.

Dors.:

inü soll derartig eingeschüchtert gewesen sein, daß es, als eine Dame vom Jugend­

amt auf die Anzeigen hin erschien, nicht wagte, ihre K.agen vorzubringen.

Angekl.: Ich war ja gar nicht dabei. Dors.: Sie sollen das Mädchen in Gegenwart Ihres Mannes gezwungen haben, sich bis aufs Hemd auszuziehen und sie

mit der Hundepeitsche geschlagen

der ein und

haben. Dasselbe soll Ihr Mann getan haben, das Hemd herunterriß. Angekl.: Sie hatte schmutziges Hemd. Mein Mann kam dazu ärgerte sich über den Zustand des Hemdes. Er zog daran, und das Hemd zerriß. Dors.: Haben Sie

daran, und das Hemd zerriß. Dors.: Haben Sie bei dieser Gelegenheit die Hundepeitsche gebraucht? Angkel. (zögernd): Ja. Dors.: In Ihrer Wut sollen Sie das Mädchen mit dem heißen Bügel­

eisen verbrannt haben. Angekl.: Das geschah versehentlich. Dors.: Und einmal sollen Sie ihr das Gesicht mit Iod verbrannt haben. Angekl.: Sie sollte für meinen Jungen d'

ie Jodtinktur er-

neuern lassen. Beim Einpinseln schrie bas Kind furchtbar. Ich tupfte mir etwas auf die Nase, das brannte sehr, und da sollte sie es auch versuchen, sie schlug die Flasche beiseite, und da kann ihr etwas ms Gesicht gespritzt ein. Dors.: Dann wieder mußte sie sich ausziehen, und Sie gossen chr eine Wanne kaltes Wasser über den Körper. Angekl.: Das ist nicht wahr. Ich habe ihr auch nicht mit dem Wäscheknüppel ins Gesicht geschlagen. Dors.: Nach dem ärztlichen Attest war die Nase dick ge­schwollen. Angekl.: Sie ist einmal die Keller­treppe mit dem Waschfaß heruntergefallen. Dors, (zum Ehemann Land): Haben Sie sie nicht auch mit der Hundepeitsche geschlagen? Angekl.: Das bestreite ich. Daß ich sie einmal mit dem Kopf auf die Erde gestoßen habe, gebe ich zu.

Der Dorsitzende hielt dem Angeklagten vor, daß er bei der Polizei zugegeben habe, daß seine Frau die Haustochter wiederholt mit der Hundepeitsche gemißhandelt und an den Haaren herumgeschleift habe. Er selbst habe sich höchstens fünfmal an dem Kind vergriffen. Es wurde dann

die 16jährige Hedwig Sch. als Zeugin aufgerufen. Sie ist ein frisches, sehr nett aussehen­des, zartes Mädchen und sieht jetzt noch wie ein Kind aus. Nach langem Zögern erklärte sie, daß sie gegen ihre Tante aussagen wolle. Dors.: Wes­halb haben sie den Damen vom Jugendamt nicht die Wahrheit gesagt, sondern alles als gut hin- gestellt? Zeugin: Frau Land drohte wir, daß ich in die Erziehungsanstalt komme. Bors.: Wie wurden Sie von Onkel und Tante behandelt? Zeugin: Zu­erst gut, bis zur Krankheit der Tante. Dors.: War sie auch gegen ihren Mann und ihren Jungen eben­so reizbar? Zeugin: Nein, nur gegen mich. Dors.: Was ist passiert? Zeugin: Sie hat mich mit der Hundepeitsche gehauen, einmal mit dem umgedreh­ten Ende über die Nase. Ich hatte davon ein blaues Gesicht Dors.: Wie kam sie dazu? Zeugin: Ich hatte etwas verkehrt gemacht. Dors.: Weshalb wurden Sie an den Haaren geschleift und mit Füßen getreten? Zeugin:

Weil am Oberhemd ein Knopf fehlte.

Die Zeugin bestätigte auch die Anklage, daß sie im Winter 1926

eine Rächt im Keller ohne Deckbett schlafen mußte, und daß ihr das Kissen weggenom­men wurde. Dors.: Sie wollen sich einmal in Gegenwart des Mannes und des Jungen haben ausziehen müssen. Zeugin: Ja, ich glaube, das Hemd war abends nach der Arbeit schmutzig. Das Hemd hatte oben keinen Knopf und war zuge- N.otet. Das ärgerte die Tante und sie holte die Hunoe- peitsche. Dorf.: Der Onkel soll auch geschlagen haben. Zeugin: Nein. Dors.: Dor der Polizei haben Sie es aber gesagt. Die Zeugin gab da­rauf keine Antwort. Dors.: Das Verbrennen mit dem Bügeleisen bestreitet die Tante. Zeugin: Ich hatte das Bügeleisen nicht sauber gemocht, und da ist sie mir damit über den Arm gefahren. Dors.: War das absichtlich oder versehentlich? Zeugin: Das weiß ich nicht.

Dors.: Sie sollen wasserscheu gewesen sein. Zeugin: Nein. Ich mußte um ^7 Uhr aufstehen und hatte bis abends 10 Uhr fortwährend zu arbeiten, so daß ich teils nicht fertig wurde und keine Zeit hatte, etwas für mich zu machen. Das Mädchen hat Tritte gegen das Schienenbein erhalten, so daß die Haut herunterging. Während der Pfingstfeiertage sei sie immer bis zum Abend in der Küche einge- pserrt gewesen und habe als Mittagbrot nur Stullen gehabt.

Durch die weiteren Zeugenvernehmungen wurde Frau Land auf das Schwerste belastet, insbesondere von ihrer früheren Freundin, Frau Fürcks, die oft Augenzeuge der allerschwersten Mißhandlungen ge­wesen ist. Das Mädchen wurde an den Haaren und Ohren herausgeschleift und mit der Hundepeitsche geschlagen. Einmal hatte die Kleine einen schmutzi­gen Oellappen liegen lassen, Frau Land

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stopfte ihn ihr in den Wund.

Schließlich machte die Zeugin Anzeige beim Wohlfahrtsamt. Als die Dame kam, war die Kleine nicht anwesend, sie wollte in zwei Stunden wieder­kommen. Diese Zeit benutzte Frau Land, in ihrer Gegenwart Hedwig so zu beeinflussen, daß sie der Dame erklärte:Es geht mir sehr gut, ich bekomme sehr gut zu essen." Einer Zeugin Mader hat sich Hed­wig schließlich anvertraut. Zuerst sagte sie immer:Ich darf nichts sagen, sonst schlägt mich die Tante tot."

Der Zeuge Bitterwolf, der bei den Eheleuten Land gearbeitet hat, hat die schwersten Mißhand­lungen beobachtet. Bei den geringsten Kleinigkeiten wurde das Kind mit der Hundepeitsche bearbeitet.

San.-Rat Dr. Leppmann bezeichnete die Ange­klagte als eine Frau mit sadistischem Anflug. Der Amtsanwalt ließ einige Punkte der Anklage fallen, und beantragte mit Rücksicht auf bas Gutachten und die bisherige Unbestraftheit der Angeklagten mil­dernde Umstände. Von einer Gefängnisstrafe könne man daher absehen (I).

Das Gericht fällte das an der Spitze wiederge­gebene UrteiL

Abenieriev sèneS amevèkanèschen Sèlmstavs in BesSin.

Zurzeit weilt in Berlin die amerikanische

Bühnen- und Filmdarstellerin Fay Marbe, deren exzentrische Anwan iungen in Newyork uni) Holly­wood das übliche Aufsehe

wood das übliche Aufsehen erregt haben, zuletzt wegen eines selbst für amerikanische Verhältnisse nicht alltäglichen Vertragsabschlusses mit einer Ver­sicherung sgesellschaft, bei der angeblich das Lächeln" des Stars für eine Million Dollar ver­sichert wurde, ähnlich den Millionenoersicherungen

Chaplins Plattfüßen, Tom Mix' Reitkünsten

D-D IT C'yu^'VKi*' ^>UU44 I U nt IL. ^vm 4/11^ U IV L4-X. Wt I I t. V I* und den unwahrscheinlich hohen Eintaxierungen der führenden Filmmagnaten in den Hollywooder Direktionsbüros. Fay Marbe kam nach Berlin, um in den hiesigen Ateliers, von mehreren Gesellschaf­ten dazu aufgefordert, für den deutschen Film tätig zu sein.

Bereits in den ersten Tagen ihres Berliner Aufenthalts wurde die amerikanische Diva Anlaß eines öffentlichen Zwischenfalls, durch den chr, wenn auch ohne ihr absichtliches Verschulden, die Bekanntschaft mit der Polizei der Reichshauptstadt vermittelt wurde. Fay Marbe unternahm in ihrem mit nach Europa gebrachten Auto eine Rundfahrt durch Berlin, begleitet von einem hierzu engagier­ten Filmoperateur, um sich an verschiedenen Stellen der Stadt photographieren zu lassen, wozu eine Reihe historischer Denkmäler und Baulichkeiten den Hintergrund abgeben sollte. Bei dieser, keienswegs von schlechter Absicht, höchstens echt amerikanischem Reklamebedürfnis diktierten -Beschäftigung der Diva kam es infolge eines Mißverständnisses angesichts des Reichstagsgebäudes zu einem Zusammenstoß mit einer empörten Volksmenge, vor der sich der bedrohte Filmstar nur durch schleunige Flucht im Auto retten konnte.

Fay Marbe hatte für ihre photographischen Aufnahmen unglückseligerweise den Platz vor dem Bismarck-Denkmal, das gegenüber dem Reichstag liegt, auserkoren und eifrige Kurbeltätigkeit ihres Kameramannes hatte rasch eine große Menschen­menge angelockt, die das Schauspiel der Eitelkeits­exzesse des amerikanischen Stars neugierig ver­folgte. Das Verhängnis wollte es, daß Fay Marbe für ihre letzte Aufnahme eine der aus dem ameri­kanischen Magazin bekannt gewordenen exzentri­schen Giolposen wählte und mit übermäßig betonter Bewunderung zu der Statue Bismarcks empor­blickte. Diese von ihr eingenommene Stellung führte zu einem für sie folgenschweren Mißverständnis, denn das Publikum, das glaubte, daß die Auslän­derin eine Verächtlichmachung des Denkmals beab­sichtigte, was der unvorsichtigen Diva jedoch fern gelegen hatte, nahm Partei gegen sie und machte Anstalten zu tätlichem Vorgehen. In diesem Moment griff ein vorüberkommender Polizeibeamter in die bedrohliche Situation ein und sprach Verhaftung der Ruhestörerin aus, der darob das millionenversicherte Lächeln auf den Lippen erstarb. Aber sie faßte sich rascher, als es der Beamte und das Publikum er­wartet hatten, nannte ihre Adresse, sprang ins Auto und entfloh durch das Brandenburger Tor.

Die Menge, über diese Flucht erst recht ausge­bracht, verfolgte das Auto bis Unter die Linden vor das Hotel, in dem die Amerikanerin logierte, und versuchte dort, mit Gewalt in die Halle einzu­dringen; der Ansturm konnte indessen abgewehrt werden. Am anderen Morgen mußte sich die Diva allerdings dazu bequemen, einem in ihrem Hotel er­scheinenden Polizeibeamten zur Wache zu folgen. Dort nahm der Zwischenfall jedoch ein glimpfliches Ende, denn die Diva konnte sich rechtfertigen, und die Polizei ihrerseits hatte keine gesetzliche Handhabe, Photographieren vor einem Denkmal als etwas Verbotenes anzusehen und die Mißachtung des

nicht existierenden Gesetzes mit einer ahnden.

Darum flog Ruth Elder über den

Strafe zu

Ozean?

aus Paris

Die Ozeanfliegerin Ruth Elder hat nicht weniger als 23 neue Kleider nach ihrer Heimat gebracht. Es verlautet nichts darüber, ob sie den für die Einfuhr ausländischer Luxuswaren festge­setzten, sehr hohen Zoll bezahlen mußte, oder ob man ihn mit Rücksicht auf ihre Leistung erlassen

hat.

Mnwobnev Hanaus!

Mit Genehmigung des Herrn Staatl. Polizei- verwalter Kaiser in Hanau a. M. vom 7. Oktober 1927 A. I. 6172 findet in der Zeit vom 1. bis 20. Dezember 1927 in der Stadtgemeinde Hanau eine

Hausjammlung zu Gunsten einer Weihnachtsbescherung für notleidende Kr i eg er wai s e n, Krieger­hinterbliebenen, sowie Sozial- und Unfallrentner statt.

Groß ist die Not und das Elend in den Hütten dieser Armen. Viel Worte haben keinen Sinn. Gebe ein jeder nach seinen Kräften ein Scherflein dazu, damit wir diesen bedauernswerten Opfern einmal im Jahr, wenn auch nur für Stunden, eine Freude bereiten können. Groß ist die Zahl, darum halte sich niemand fern.

Die Sammlung wird polizeilich überwacht und sind nur die Personen zur Sammlung berechtigt, die einen polizeilich gestempelten Ausweis sowie die Genehmigung in amtlich beglaubigter Form bei ihrer Tätigkeit mit sich führen.

Geldspenden können auch dem SkontoK x i e g s- kinderhilfe" bei der Ständischen Leihbank in Hanau a. M. oder auf deren Postscheckkonto 4220 Frankfurt o. M. überwiesen werden.

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