Einzelbild herunterladen
 

General Anzeiger für

Ganau Stadt und Land

scheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / SezugspreiS: Für den halben mat IM.1.-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag 1Z, mstag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite st-pfg., im ReNameteil von 68 mm Sreite 25 R-Pfg. ^ Offertengebühr 50 R.pfg.

S. 221

Gamstas de»

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. < Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platzvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet., Geschäftsstelle: Hammerstr.S / Fernspr. 3956, 3957,3958

19. K-vemder

1922

Gigens oder geborgte Währung?

Dev KekchsbankvvÄKdenL gesen die AuslandSveVssbttlduns.

ife Gefahren des AffenEOen Kmanzvolitik.

Zochum, 18. Nov. Auf Einladung der Weftfäli- Verwaltungsakademie. Abteilung Bochum, der Wirtschaftlichen Gesellschaft in Münster in Wests, der Volkswirtschaftlichen Vereinigung des Rhei- -Westfälischen Industriegebietes in Duisburg Herr Reichsbankpräsident Dr. Hjalmar Schacht 1 Vortrag' überEigene oder geborgte Wäh- l". Er führte u. a. aus:

ne stabile Währung ist auf die Dauer nicht öglich, ohne eine ausgeglichene Volkswirtschaft.

Begriff Währung umfaßt die Notwendigkeit, nationale Volkswirtschaft mit einer ausreichen- Menge wertbeständiger Zahlungsmittel zu ver- i ©in Währungsgeld, das zu einem Teil durch Gerungen (z. B. Wechsel) gedeckt ist, bedarf einer geglichenen internationalen Zahlungsbilanz und s ausgeglichenen Staatshaushaltes. Die B e - I b u n g unserer Zahlungsbilanz hat Dawesplan nicht ausräumen inen. Nach dem Dawesplan soll von Deutsch- > die Zahlung von 2% Mill. RM. jährlich mög- t in fremder Valuta erfolgen. Wegen der vor- chhrücheN Undurchführbarkeit so großer jährlicher .undszählungen in"bie Durchführung dieser Aus- ^szahlungen von dem subjektiven Urteil des so- mnten Transferkomitees abhängig gemacht. Be- zungen um eine Ausgleichung unserer Zahlungs- nz find deshalb nach wie vor von ständiger Un= üßheft bedroht. Der Haushalt und die Zahlungs- nz .ft vom Zeitpunkt der Markstabilisierung ab '->iHpn^mirfrl Rabatten lüorben, nidyk ^bißlid) aus Mirft eigner Produktionsübevschüsse, sondern der Kredithilfe des Auslandes. Durch solche kre- »anspruchnahme wird die Gleichgewichtslage ter Zahlungsbilanz nicht für die Dauer herbei- ihrt, sondern es wird nur die Endabrechnung msgeschoben. Ein solches Hinausschieben ist nicht die Dauer möglich.

üuslandskredite sind nur insoweit zu verantwor- als damit die heimische Produktion angespornt d und zu Kapitalrücklagen, d. h. zu Ersparnissen

ch Deutschland Hereinkommen- cht mit Nahrungsmitteln und ustriellen Rohstoffen bezahlt werden, die überall Weichandel leicht verwertbar sind, sondern nur

mgen kann. Die nai Kredite tpnnen ni

gertigfabritaten, um deren Absatzmöglichkeiten icifter'internationaler Konkurrenzkampf herrscht, n wird im Ausmaß unserer Auslandsverschul- gen Maß halten müssen.

)ie gesamte Auslandsverschuldung, kurzfristig nd langfristig, kann mit annähernd 10 Milliar­den Reichsmark beziffert werden.

ere gegenüberstehenden Auslandsforderungen ften sich auf einige Milliarden belaufen. Deutsch- d kann den, von seinen Gläubigern verlangten renexvort ohne eine gewisse Kreditgewährung das Ausland nicht leisten. Unsere gegenwärtige slandsschuldenlast bedingt

n Zinsen und Tilgungsraten eine jährliche jahmng von % Milliarden RM. 3m laufenden ieparationsjahr find außerdem annähernd Milliarde Reichsmark in bar zu übertragen, eine geraume Zeit muß man ferner mit der Be- fung eines Einfuhrüberschusses über unsere irenausfuhr rechnen, der in den ersten neun Mo­en dieses Jahres rund 3 Milliarden RM. be- gen hat. Damit ergibt fich'schon heute eine jähr- 'e Zahlungsverpflichtung an das Ausland von igen Milliarden. Es kann nur lp ewige Jahre lern, daß wir das Defizit unserer Zahlungsbilanz es Jahr durch Aufnahme von ein paar Millar- t neuer Auslandskredite decken. Was den Import rländiicher Waren betrifft, zu dem jeder geliehene Uar Anreiz gibt, so handelt es sich bei diesem Jm- tt nur wenig um Produktionsmittel zur unmittel- -en Rationalisierung, sondern um Rohstoffe und chrungsmittel, von denen nur ein geringer Teil arbeitet wieder ins Ausland geht, während der >ßte Teil zu einem heimischen Mehrkonsum auf edit führt. Wie weit aber der bloße vermehrte asatz im Innern die künftige Exportfähigkeit der reffenden Industrien steigern wird, dafür ist bis- 7 weder praktisch, noch cheoretisch ein Beweis Aefert

Die Reichsbank kann nicht in unbeschränktem Umfange durch Umtausch von Dollars in deutsche Banknoten der deutschen Volkswirtschaft Kredit und Kapital zur Verfügung stellen. Es würde das zu einer Inflation führen, die sich in einer unerhörten Steigerung von Preisen und Löhnen ausdrücken müßte.

r Zahlungsmittelumlauf eines Landes muß in iem abgewogenen Verhältnis zu dem Umfang der irtschaftlichen Betätigung stehen. Der heutige Ro- numlauf der Reichsbank ist teils durch die in ihrem esitz befindlichen Handelswechsel voll belegt. Wenn e Roichsbank ihren Notenumlauf nicht erhöhen ill, so ergibt sich zwingend, daß der Zufluß neuen uslandsgeldes nicht durch Umtausch in deutsches eld bei der Reichsbank nutzbar gemacht werden nn, es sei denn, daß gleichzeitig das Wechselporte- uille der Reichsbank zurückgeht, daß also die bis= rigen Wechseleinreicher von der Kreditgewährung

derrReichsbank weniger Gebrauch machen. Es würde also nur der Auslandskredit anstelle des Reichs­bankkredites treten, also nicht etwa einen zusätzlichen Kredit für die deutsche Wirtschaft bedeuten. Dächer ist die Möglichkeit, Produktkapital im Wege der Aus­landsverschuldung nach Deutschland wirksam und zweckmäßig hereinzubringen, eine sehr begrenzte.

Die gesteigerte Spartätigkeit muß dahin streben, einen Teil der verloren gegangenen Kapitalien sobald als möglich aus eigener Kraft zu ersetzen.

Zwischen der Verschuldung der öffentlichen Hand und der Verschuldung einer Privatfirma liegt der große Unterschied, daß die Priavtfirma ihre eigene Haut zu Markte trägt, während die Verwalter der öffentlichen Hand die Haut ihrer Steuerzahler zu Markte tragen.

Die Mahnung gerade an die öffentliche hand, mit Ausländsanleihen zurückhaltend zu sein, ist deshalb besonders berechtigt.

Von den rund 5^ Milliarden Reichsmark lang­fristiger Ausländsanleihen, die bisher ausgenommen sind, entfallen 2% Milliarden Reichsmark auf die öffentliche Hand, 2^ Milliarden Reichsmark auf die Privatwirtschaft und eine halbe Milliarde Reichsmark auf halböffentliche Anleihen, wie z. B. die der Rentenbankkreditanstalt usw. Von den 2% Milliarden Ausländsanleihen der öffentlichen Hand entfallen reichlich 900 Millionen Reichsmark auf das Reich, knapp 300 Mill. Reichsmark auf staat­lich oder kommunal garantierte Anleihen, während der Rest von rund 1300 Mill. Reichsmark an­nährend hälftig auf die Länder und hälftig auf die ßommunen= und Äommunulverbünbe entfällt. Die Reichsbank hat, wenn die Währung durch eine falsche öffentliche Finanzpolitik gefährdet wird, die Pflicht, hierauf aufmerksam zu machen. Aus diesem Grund hat die Reichsbank wiederholt, vom ersten Augenblick der Stabilisierung an, zur Beschränkung in den Ausgaben der öffentlichen Hand gemahnt.

Von kommunalpolitischer Seite ist immer wieder betont worden, daß die Kommunen nur für wirk­lich notwendige wirtschaftliche, sogenannte produk­tive Zwecke ihre Ausländsanleihen aufnähmen, aber ich stelle hier fest, daß, wenn

Luxusausgaben der Städte

bzw. nicht dringliche Ausgaben unterlassen worden wären, man wahrscheinlich nicht eine einzige kom­munale Ausländsanleihe hätte aufzunehmen brau­chen.

Die seitens der deutschen Kommunen veraus­gabten Summen für den Bau von Stadien, Schwimmbädern, Grünanlagen, Schmuckplähe für Gelände- und Güterkäufe, Messegebäude, Festhallen, Hotelbauten, Bürohäuser, Plane­tarien, Flugplätze, Theater- und Museumsbau­len, für Kreditgewährung und Beteiligung in der Privatwirtschaft usw. ergeben einen Ge­samtbetrag, der nicht weit hinter dem Gesamt­betrag der von den Städten aufgenommenen Ausländsanleihen zurückbleibt.

Die Reichsbank muß ihren Blick auf das Gesamt­problem der Wirtschafts- und Währungsfragen richten. Bevor wir weiter kommunale Auslandsan- leihen aufnehmen, muß ein klares Gesamtbild ge­schaffen werden über die kommunalen Finanzen im Reich. Die öffentliche Hand ist nur in verschwindend geringem Umfange selbst in diesem produzierend, muß vielmehr die Sorge für das Aufbringen von Devisen der Privatwirtschaft überlassen..Die Privat­wirtschaft trägt auch in dieser Beziehung ihre eigene Haut zu Markte, während die öffentliche Verwal­tung die Haut ihrer wirtschaftlichen Bevölkerung zu Markte trägt. Wenn die für Zins- und Til­gungsdienst, für Bartransfer und Einfuhrüberbe- Zahlung notwendigen Devi en im normalen Ver- lauf der Wirtschaft in Deutschland nicht aufgebracht werden, wenn dann die Reichsbank ihre Devisen vorerst hergeben und damit ihren Notenumlauf sehr stark einschränken müßte, so würde sich dies in einem krisenhaften Liquidierungsprozeß unserer Wirtschaft auswirken. Solche Krise nach Möglich- keit zu vermeiden, muß im Rahmen der Reichsbank­politik liegen, und sie muß deshalb vor einer über­mäßigen Auslandsverschuldung pflichtgemäß recht­zeitig warnen.

Bei einer Fortsehuna der bisherigen Politik der Auslandsverschuldung werden wir, wenn überhaupt nicht ohne die schwersten Krisen im­stande sein, die benötigten Devisen aufzubringen.

Gebiete bewußt sind, und zwar nicht nur die öffent­lichen, sondern auch die privaten Stellen. In un­serer jungen Republik herrscht noch an zahlreichen Stellen

Mangel an Verantwortungsgefühl.

Es war keine Verantwortung in der Finanz-

Die Ausschutzverband- lunsen über das neue

Steafsetebdmb.

Bon Landgerichtsdirektor Dr. H. Wunderlich, M. d. R

In der deutschen Presse und im deutschen Parteileben kündigt sich schon jetzt, obwohl der Reichstag noch nicht einmal das dritte Jahr seiner vierjährigen Legislaturperiode hinter sich hat, mehr oder weniger laut der Kampf um

Niemand wird aber ern

nur eine vorüber

gehende internationale Zahlungsunfähigkeit Deutsch­lands ins Auge fassen wollen. Darum ergibt jede Ueberlegung immer wieder, daß es richtig ist, durch Sparsamkeit und Haushalt im Innern ein über­mäßiges Anwachsen der Auslandsverschuldung zu vermeiden. Auch hinsichtlich des Tempos, in dem wir selbst dringliche Ausländsanleihen aufnehmen, müssen wir uns einer freiwilligen Beschränkung unterwerfen, wenn nicht der deutsche Geldmarkt der Kontrolle des Zentralnoteninstituts völlig entzogen und der Willkür beliebiger Anleihenehmer ausgelie­fert werden soll. Der Gefährdung der Geld- und Währungspolitik des Zentralnoteninstituts kann nur begegnet werden, wenn alle maßgeblichen Stellen in Deutschland sich chrer Verantwortung auf diesem

Politik privater Wirtschaftskreise, während Reichs- regierung und Reichsbank den Strom von Aus­ländsanleihen abzubremsen wünschten, sich auf dem Rücken der deutschen Währung kurzfristig an das Ausland zu verschulden. Es war keine verant­wortliche Finanzpolitik, in einer Zeit größter Sa­

wörtliche Finanzpolitik, in einer Zeit groß! pitalknappheit, wo 7prozenlige Pfandbrief gels verfügbarer Anlagekapitalien kaum pari no­tierten, eine Aktienhausse lediglich auf Kredit auf­zubauen und das Publikum, das nicht über das nötige Kapital verfügte, zur Verschuldung in Aktienkäufen zu veranlassen bei Kursen, die eine noch nicht Zprozentige Rente in Aussicht stellten. Es war keine verantwortliche Finanzpolitik, wenn eine Stadtverwaltung für viele Millionen Paläste aufführte und Rittergüter kaufte, um im selben

e man­

eine Stadtverwaltung für viele Willi aufführte und Rittergüter kaufte, u Atemzug zu erklären, man könne keine Wohnun­gen bauen, weil die Reichsbank sich einer Aus­ländsanleihe hierfür widersetze. Es war keine ver­antwortliche Finanzpolitik, durch übersteigerte Steuern große Fonds in der öffentlichen Hand an- zufammeln, um sie dann im Kreditgeschäft zu ver­wenden oder in privatwirtschaftlichen Erwerbungen anzulegen. Es war keine verantwortliche Finanz-

Politik, wenn eine Staatsbank ihren Anteil an öffentlichen Geldern mit der Begründung bean­spruchte, diese Gelder der totalen Wirtschaft ihres Bezirkes zuführen zu müssen und dann diese Gel­der monatelang dem Berliner Börsenplätze zur Verfügung stellte.

Alle diese Beispiele, die sich wohl noch ver­mehren ließen, entsprangen rückständigen Auf­fassungen einer vom Jnflationsgeist getränkten Epi­sode, Auffassungen, die endlich einmal verschwinden müssen.

Wenn toir_ uns so den vorgekommenen Jrr- schließen, und bereit Dürfen wir anderer-

mehren ließen, ent!

tümern und Fehlern nicht oer1

sind, aus ihnen zu lernen, so

seits vom Ausland eine gerechte Beurteilung aus dem Grunde erwarten, weil niemals zuvor ein Volk vor so schwierige Aufgaben gestellt worden ist wie Deutschland nach diesem Kriege. Deutsch­land ist heute einer der stärksten Helfer bei der Wiederherstellung internationaler Wohlfahrt. Wir werden auch ferner zeigen, daß wir die Kraft und den Willen haben, inmitten eines politisch durch­einander gewirbelten Europas zu bleiben ein freies, demokratisches, d. h. verantwortungsbewußtes Volk, ein ruhender Pol für friedliche zivilisatorische

Arbeit.

Dev pveuMibe Etat für 1928.

Berlin, 18. Nov. Der Haushaltsplan des preu­ßischen Staates für 1928 ist jetzt dem Preußischen Smatsrat zugegangen. Er bringt u. a. eine inte­ressante Uebersicht über die Veränderungen in der Zahl der Staatsbediensteten. Nach dieser Uebersicht ergibt sich gegen 1927 ein Mehr an Staatsbedienste- ten von 2889, und gegenüber 1913 ein Mehr von 7 1 766. Bon 1913 zu 1928 ist gestiegen: Die Zahl der planmäßigen Beamten um 59 v. H., die Zahl der Angestellten um 291 v. H., die Zahl der Arbeiter um 48 o. H. Dagegen hat sich die Zahl der Hilfs­beamten gesenkt um 32 v. H., so daß für die Kopf­zahl der Staatsbediensteten eine Steigerung ver­bleibt um 56 v. H. Der Bruttoetat sieht vor, an laufenden Einnahmen 3864 Millionen, an einmaligen Einnahmen 183 Millionen, also insgesamt 4047 Mill. gegen 3645 Mill, im Jahre 1927. An dauern­den Ausgaben 3816 Mill., an einmaligen Ausgaben 305 Millionen, also insgesamt 4121 Millionen gegen 3645 Millionen im Jahre 1927. Es bleibt also ein Zuschußbedarf von 74 Millionen. Diese 74 Millio­nen verlangt Preußen vom Reich als Deckung seiner Mehrausgaben für die Besoldungsreform.

Bevaavbertevfiverk in Lothringen.

Saarbrücken, 18. Nov. Die Direktion der de

Wendelschen Kohlengruben in Lothringen beabsich­tigt, eine neue Arbeitsordnung einzuführen, die von den Bergarbeitern, weil sie eine Verlängerung der Arbeitszeit im Gefolge hätte, abgelehnt wurde. Um der Forderung auf Beibehaltung der alten Arbeitsordnung Nachdruck zu verschaffen, erklärte die Belegschaft des SchachtesGargan" am Mitt­woch den passiven Widerstand. Daraufhin, wurden 43 Bergarbeiter wegen Gehorsamsverweigerung von der Direktion sofort entlassen. Als die Forde­rung der Bergarbeiter auf Zurücknahme dieser Maßregelung abgelehnt wurde, traten am Mitt­woch nachmittag die Belegschaften sämtlicher Wendelschen Schächte in den Solidaritätsstreik

de ein.

Paris, 19. Nov. DieHumanits" berichtet aus F o r b a ch, daß die gesamte Belegschaft der Bergwerke in Klein-Rosseln in den Streik getreten seien. Es handle sich um 12 000 Arbeiter. Es besteht die Gefahr, daß infolge der eifrig betriebenen Propaganda mehr als 30 000 Arbeiter die Arbeit niederlegen werden

bie nächsten Reichstagswahlen an, und ganz ssen, daß die Wah- )der Mai bestimmt

kundige Thebaner wollen wissen, daß die Wah­len für den nächsten April oder Mai bestimmt zu erwarten sind. Wäre es wirklich an dem,

so wäre an die Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuches, das der 32. Ausschuß des Reichstags feit dem 21. September 1927 in sehr eingehenden Debatten berät, nicht mehr zu denken. Nicht nur monatelange, sorgsamste Ar­beit wäre nutzlos vertan, sondern die Reform unseres Strafrechts wäre auf ganz unbestimmte Zeit vertagt, denn es ist kaum anzunehmen, daß der nächste Reichstag das Riesenwerk sofort wieder aufnimmt. Es ist deshalb sehr nützlich, wenn die deutsche Oeffentlichkeit sich auch ein­mal damit beschäftigt, welche unleugbaren Ver­besserungen im Strafrecht schon die bisherigen Verhandlungen im Ausschuß ergeben haben, und sich klar wird, was es für das Rechtsleben bedeutet, wenn die Reform scheitert.

Einen sehr wichtigen Fortschritt der Rechts­entwicklung bringen die neuen Vorschriften über den Irrtum. Hier besteht ja heute nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts der sehr

schwierige, im Einzelfalle höchst unerquickliche Unterschied zwischen dem sogenannten straf­

rechtlichen und dem sogenannten außerstraf­rechtlichen Irrtum; dieser soll den Vorsatz im­mer ausschließen, jener dagegen unbeachtlich

sein. Hier hatte zunächst die sogenannte Rechts­irrtum-Verordnung vom 18, 1. 1917, die sich aber nur auf die Vorschriften über wirtschaft­liche Maßnahmen beschränkte, neue, die Praxis mehr befriedigende Bahnen eingeschlagen. Der Entwurf knüpft an diese Entwicklung an und regelt nunmehr das ganze Gebiet des Irrtums über die Rechtswidrigkeit neu. Wenn jemand aus Irrtum einen Sachverhalt annimmt, der die Tat rechtfertigen würde (der Totschläger z. B. glaubte, sein Opfer habe ihn tätlich an­greifen wollen, während es nur im Scherz einen Arm drohend erhob), so kann er nie wegen vorsätzlicher Begehung bestraft werden, wegen fahrlässiger nur dann, wenn sein Irr­tum auf Fahrlässigkeit beruhte. Handelte ferner der Täter in Unkenntnis über bestimmte Rechtsnormen (er kannte z. B. nicht eine der vielen Seuchenvorschriften), dann bleibt er straffrei und kann nur bestraft werden, wenn sein Irrtum unentschuldbar war, dann aber auch nur innerhalb des Strafrahmens der mil­dernden Umstände. Diese, auf den Abg. D. Dr. Kahl zurückgehende Formulierung des neuen § 20 löst endlich einen langen, weitschichtigen von der Praxis als sehr unbequem empfunde­nen Streit der Meinungen in einer einiger­maßen befriedigenden Weise.

Nach bisherigem Rechte ist der Teilnehmer an einer strafbaren Handlung nur dann straf­bar, wenn der Haupttäter dabei vorsätzlich ge­handelt hat und zurechnungsfähig gewesen ist (sogenannte Accessorietät der Teilnahme). Das führte zu höchst unbilligen. Ergebnissen, wenn sich im Strafverfahren herausstellte, daß der Haupttäter z. B. geisteskrank war. Aus dem Gesichtspunkt der Teilnahme konnte dann gegen Anstifter und Gehilfen nicht vorgegangen werden. Der Entwurf bricht mit diesem Grund­satz und bestimmt in dem neuen, vom Ausschuß gebilligten § 31, daß die Strafbarkeit des An­stifters und der Gehilfen unabhängig von der Strafbarkeit dessen fein soll, der die Tat aus­führt; zweifellos ein wesentlicher Fortschritt in der Rechtsentwicklung.

Eine außerordentliche Bedeutung für die Strafjustiz hat der Abschnitt über den beding­ten Straferlaß, der kürzlich vom Ausschuß nach der Regierungsvorlage verabschiedet worden ist. Der Gedanke, Verurteilte sich den Erlaß ihrer Strafe durch gute Führung während einer Probezeit selbst verdienen zu lassen, hat sich allmählich im Gnadenrecht der deutschen Justizverwaltungen durchgesetzt. Zum ersten Male regelte das sächsische Justizministerium in einer Verordnung aus dem Jahre 1895 diese Frage für die Jugendlichen. Die anderen Justizverwaltungen folgten. In der Folgezeit wurde die zunächst nur für Jugendliche gedachte Maßnahme auf die ausgedehnt, die ihre Strafe