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Orfünung***»^ »^ Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung fnpq*'»^erer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachsief«n»"§ «be- out BMjahlung deS Bezugspreises. / Fürplahvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./'Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956, 3952,3938

scheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / SrzugSpretS- .Vür den halben tonat IM. 1.-, für b-n ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummern Freitages. amStag 12 T^pfg / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe Im Anzeigenteil von 28 mm Breit. R-pfg., im Reklameletl von 68 mm Breite 23 R-Pfg. / Offertengeblihr 50 R-Pso

Das Lisuskte.

Der Bildungsausschuß des Reichstags befaßte gestern u. a. mit dem § 3 des Schulgesetzes, der Gemeinschaftsschule behandelt.

Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte ern die Einzelberatung der Besoldungsnovelle

Ueber die bisherige praktische Auswirkung preußischen Gnadenaktion anläßlich des 80. Ge- tstages des Reichspräsidenten erfahren wir von ändiger Stelle, daß die Zahl der Einzelgnaden­eise in Preußen inzwischen bereits 50 000 über» itten hat.

Wie aus Bozen gemeldet wird, veröffentlichen Amtsbürgermeister von Südtirol einen Erlaß, rach die Inschriften auf Grabsteinen nur noch italienischer Sprache abgefaßt sein dürfen, alle tschen Grabinschriften sollen durch italienische tzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit afen bedroht.

Die Stva-veGtsvefovm.

Berlin, 10. Nov. 3m Strafrechtsausschuß des chstags referierte Abg. Brod auf (Dem.) über . Ergebnis der Beratung im Unterausschuß, ob zweckinäßig sei, in das neue Strafgesetzbuch eine sinition des BegriffsTäler" und des Begriffs ittelbarer Täter" aufzunehmsn. Der Unteraus- ih habe sich einstimmig für die Annahme dieser den Begriffsdefinitionen ausgesprochen. Demzu- ze erhält der vierte Abschnitt die Ueberschrift äterschaft und Teilnahme", und beginnt mit dem reimzefügten Paragraph 27a:

T a t e r" ist, wer die Tat selbst begeht, Täter auch, wer sich zur Ausführung der Tat eines deren bedient, von dem er weiß oder sich vor- ilt, daß er die Tat nicht vorsätzlich begeht^ oder tzt zurechnungsfähig ist (mittelbarer Täter)."

8 28 bleibt unverändert.

§ 29 erhält die neue Fassung:Wer vorsätzlich en anderen zu der von diesem begangenen Tat timmt hat, wird als Anstifter gleich einem ter bestraft."

8 30 und 31 bleiben unverändert.

§ 32 erhält die neue Fasiung:Wegen einer t, deren Strafbarkeit durch besondere Eigen- aften oder Verhältnisse begründet wird, sind mit» bare Täter, Anstifter und Gehilfen strafbar, wenn 4e Eigenschaften oder Verhältnisse bei ihnen, . dem, dessen sich der mittelbare Täter zur Aus- )rung bedient, oder beim Täter vorliegen. Liegen beim mittelbaren Täter oder beim Anstifter nicht r, so kann die Strafe gemildert werden. Bestimmt s Gesetz, daß besondere Eigenschaften oder Der- ltnisse die Strafe schärfen, mildern oder aus­ließen, so gilt das nur für den Täter oder Teil- Hmer, bei dem sie vorlieaen."

Der Ausschuß schloß sich Dem Beschluß des Unter» sschufses an.

Es folgte die Weiterberatung des sechsten AL- nittes des Gesetzentwurfs, der den bedingten :raferlaß behandelt. Abg. Stöcker (Komm.) be- ctragte, die Ueberschriftbedingter Straferlaß" streichen und statt dessenbedingte Verurteilung" setzen. Ministerialdirektor Dr. Bumke betonte, ß die Länderregierungen aus Grund ihrer prak- chen Erfahrungen dafür eingetreten seien, den erichten den bedingten Straferlaß nur bei Frei- ätsstrafen bis zu sechs Monaten zu übertragen, amit sei keineswegs ausgesprochen, daß bei hohe- n Strafen der Verurteilte unter keinen Umständen 'dingt begnadigt werden solle.

, Nach weiterer Diskussion wurde die Beratung if Freitag vertagt.

lnsWutzavbeSt am Stvaksess^.

Am Montag abend wird sich eine Delegation m zehn Mitgliedern des Strafrechtsausschusses des eichstages nach Wien begeben, um dort mit dem nterausschuß des österreichischen Strafrechtsaus- juffes die schon seit langem geplanten Derhand- lngen über die deutsch-österreichische Rechtsan- leichung zu beginnen.

Die Mitglieder der Abordnung werden nach rathonen ausgewäht, und zwar stellen die Sozialdemokraten und die Deutschnationalen je zwei Mitglieder, das Zentrum, die Dolkspartei, die Demo- aten, die Wirtschastspartei, die Bayerische Volks- artet und die Romunisten je einen Abgeordneten, für die demokratische Fraktion ist, lautDoss, stg." der Abgeordnete Brodaus genannt worden, on den Sozialdemokraten die Abgeordneten Lands­erg und Dr. Rosenfeld, und von der Bayerischen jolkspartei der frühere Reichsjustizminister Abge- rdneter Dr. Emminger.

Die Beratungen werden am Dienstag im Wie­ler Parlamentsgebäude beginnen und wahrschein- ich auch noch den Mittwoch über dauern. Die Be- atungen werden sich an der Hand des Strafrechts- mtwurfes und der bisher vom deutschen Straf- echtsausschuß beschlossenen Abänderungen ent« wickeln. Es ist vorgesehen, daß solche Aussprachen Don Zeit zu Zeit wiederholt werden und daß sie abwechselnd in Berlin und Wien stattfinden.

Sie âvedtte fSv de« tälein- wobnunsSban.

Die neue Verordnung Im Reichsrat genehmigt.

Berlin, 10. Nov. Der Reichsrat genehmigte in seiner öffentlichen Vollsitzung vom Donnerstag eine

DteBevatung derVetotdunss- vorlass.

Berlin, 10. Nov. Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte die Einzelberatung des Besol­dungsgesetzes beim Paragraph 10 fort, der bestimmt, daß

die ledigen Beamten geringeren Wohnungs- geldzufchuh erhalten. Nach dem ändernden Beschluß des Reichs­rats sollen Die Ledigen die Hälfte des Wohnungs- geldzuschusses bekommen, was etwas über die Regierungsvorlage hinausgeht.

Ministerialdirektor Dr. Lotholz erklärte, daß zu den ledigen Beamten nicht die verwitweten und geschiedenen zu zählen seien.

Die Linksparteien beantragten Streichung des Paragraphen 10, die Wirtschaftspartei will Woh- nungsgeldzufchuß für die ledigen Beamten vom 40. Lebensjahr ab.

Abg. Harmony (Dntl.) begründet den An­trag der Regierungsparteien,

den ledigen Beamten vom 45. Lebensjahr ab vollen Wohnungsgeldzuschuh zu gewähren.

Ministerialdirektor L o t h o l z erklärte, maß­gebend für die Kürzung des Wohnungsgeldzuschuffes der Ledigen war, daß durch den Einbau der Frauenzuloge die Ledigen einen Sondergewinn er­halten und das die finonzille Situation eine Ein­schränkung der Mehrbelastung namentlich auch für Die Post und die Länder erfordere. Ein Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Ledigen werde nicht gemacht. Bei Geistlichen liege eine besondere Situation vor, weshalb sie nicht als Ledige behan­delt werden sollten, auch soweit sie nicht verheiratet sind.

Nach weiterer Debatte wurde unter Ablehnung aller Aenderungsantrâge der Antrag der Re­gierungsparteien angenommen und Paragraph 10 so verabschiedet.

Die Paragraphen 11 und 12, die das Ortsklassen - Verzeichnis betreffen, wurden nach kurzer Aus- spräche unverändert angenommen. Ministerial- direktor Lotholz hatte erklärt, daß, sobald diese Be­soldungsvorlage verabschiedet ist, die Vorarbeiten für das neue Ortsklassenoerzeichnis weiter gefördert werden sollten.

Beim Abschnit 3, der die

Kinderzuschläge

betrifft und mit Paragraph 13 beginnt, verlangte Abg. Frau Bohm-Schucht (Soz.) Erhöhung des bis­her mit 20 Mk. zu gering festgesetzten Kindergeldes und Gewährung des Kinderzuschlages auch für un­eheliche Kinder.

Abg. Harmony (Dntl.) begründete einen An­trag der Regierungsparteien, der gleichfalls die

Verordnung über die Verwendung des Kredits zur Förderung des Kleinwohnungsbaues. Diese Verord­nung faßt die Bestimmungen der bisherigen Ver­ordnungen, die ziemlich unübersichtlich geworden waren, zusammen unter Fortlassung einer Reihe unpraktischer und unnötiger Bestimmungen Für das Weiterverleihen sollen nicht mehr die Selbst­kosten des Reiches maßgebend sein und der Zinssatz ein möglichst niedriger, sondern der Zinssatz soll sich den wirtschaftlichen Verhältnissen anpassen, damit ein größerer Anreiz zum Umschlag der Zwischenkredite gegeben wird. Die Reichsregierung hat im Aus­schuß die Erklärung abgegeben, daß vor der Hand nicht beabsichtigt sei, gewisse Wohnungstypen als besonders kreditwürdig zu bezeichnen, sodaß al o der sogenannte Typenausschuß zunächst nicht in Wirksamkeit treten wird.

ein

Reich und LSndev.

Zu der gestrigen gemeinsamen Beratung der Zentrumsfraktionen über das ProblemReich und Länder" bemerkt dieGermania": Das Zentrum kann an diese Frage nur auf der Grundlage eines föderalistischen Programms Heran­gehen. Einer besonderen Kommission wurde die Aufgabe zugewiesen, das reichhaltige Material und die Anregungen der Referate zu prüfen und das Ergebnis einer neuen gemeinsamen Sitzung der Fraktionen vorzulegen. Diese Sitzung soll statt­finden, wenn beide Parlamente wieder versammelt sind.

Entgegen einer von andrer Seite verbreiteten Darstellung wird in derGermania" ausdrücklich betont, daß sich die gestrige Zentrumsfraktions­itzung mit keinem Wort mit dem Reparation s- ) r o b I e m, der Besoldungsreform und )em inneren Verhältnis der Koali - tionsparteien zueinander beschäftigt hat. Die Verhandlungen galten ausschließlich dem Pro­blemReich und Länder".

Die Guadenevwelse itt veenSen.

Berlin, 10. Nov. Ueber Die bisherige praktische Auswirkung der preußischen Gnadenakrion anläß­lich des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten er«

Zuschläge für uneheliche Kinder gewähren und außerdem für durch Krankheit dauernd erwerbs­unfähige Kinder den Zuschlag ohne Rücksicht auf das Lebensalter weiter geben will.

Ministerialdirektor Dr. L o t h o l z erklärt«, Die Regierung werde Den Wünschen bezüglich Der un= ehelichen Kinder entgegenkommen und ebenso dem Antrag Der Regierungsparteien wegen der erwerbs­unfähigen Kinder zustimmen. Es sollten auch im Falle der Bedürftigkeit Kinderzuschläge für Berufs- und Schulausbildung gewährt werden.

Mit den durch die Annahme der Anträge der Regierungsparteien bedingten Aenderungen wurde Paragraph 13 genehmigt.

Paragraph 14 handell von den Zulagen. Auf Anfragen bemerkt Ministerialdirektor Dr. Lotholz, Zulagen für Ueberstunden und Nachtdienst gehören nicht in das Besoldungsgesetz, sondern seien Sachen der Verwaltung. Ueber die Ministerialzulagen strebe man ein Einvernehmen mit Preußen an. Auf Antrag der Regierungsparteien wurde eine Bestim­mung eingefügt, nach wecher Beamte alle Bezüge, die sie als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder von Gesellschaften beziehen, an welchen das Reich beteiligt ist, abzuliefern haben. 3m übrigen blieb Paragraph 14 unverändert.

Es folgte Absatz 2

Außerplanmäßige Beamten.

Die Regierungsparteien beantragten hierzu, daß die außerplanmäßige Dienstzeit fünf Jahre, bei Ver- sorgungsanwärtern vier Jahre, bei den vor dem 1. Januar 1925 eingestellten Postbeamtinnen acht Jahre nicht übersteigen solle. Nach weiterer Debatte wurden die Anträge der Regierungsparteien und mit diesen Aenderungen Paragraph 15 angenom­men.

Beim Paragraph 16, der die

Diälarzeit

behandelt, beantragt Abg. Groß (Ztr.) folgende Einfügung:Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Dienste befindlichen außerplanmäßigen Beamten rücken wie die planmäßigen Beamten weiter im Grundgehalt auf. Nach kurzer Aussprache wird dieser Antrag angenommen und mit ihm der größte Teil des Paragraph 16.

Dom Abschnitt 3 (Allgemeine Dorschriften) blei­ben Paragraphen 17 und 18 unverändert. Beim Paragraph 19 kritisiert Abg. S t ü ck l e n (Soz.) die Kleiderbeihilsen für Offiziere und Generale. Das­selbe könnten auch Staatssekretäre und andere Zivil- beamte verlangen. Die Bestimmung über Kleider­bezüge wird darauf zurückgestellt, Paragraph 19 im übrigen genehmigt.

Die Besprechung des Paragraph 20 wird auf Freitag vertagt.

BESSES

fährt Der Amtliche Preußische Pressedienst, daß die Zahl Der Einzelgnadenerweise in Preußen inzwischen bereits 5000 überschritten hat. Die Mehrzahl dieser Einzelgnadenerweise besteht in dem Erlaß der Strafe, die Minderheit in bedingter Aussetzung der Strafe unter Bewährungsfrist. Auch die Zahl 5000 ist jedoch nur als ein vorläufiges Teilergebnis zu betrachten. Das abschließende Ergebnis über die Ge­samtzahl der Einzelgnadenerweise wird erst in ein bis zwei Monaten vorliegen, Da Die in der allge­meinen Verfügung vom 2. Oktober 1927 angeordnete Durchprüfung der Strafakte noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, und von Den Oberstaats­anwälten, die die ersten Listen zum 1. November einzurichten hatten, noch ständig weitere Listen ein» gehen.

Der RevaeationSanSschutz.

Die dasB. X zu dem Reickskabinelksbeschluh über die SRaffung eines in "rmmsiteliest a Repa rationsausschusses berichtet, ist die Bildung eines parlamentarischen Beirates geplant, in dem alle Fraktionen des Reichstages, also auch die Opposi­tionsparteien. mit Ausnahme der beiden Flügel­parteien, der völkischen und der Kommunisten, Ver­treter entsenden sollen.

LVeltkonsvetz her Secunde dev Gowietunwn.

Moskau, 10. Nov. Heute trat im Gewerkschafts- Hause der Weltkongreß der Freunde der Sowjet­union zusammen, an dem 947 Delegierte aus 43 Ländern teilnehmen. Der Kongreß setzt sich aus,den Mitgliedern der zur Feier der Oktoberrevolutton her eingetroffenen ausländischen Arbeiter-, Bauern» und Genossenschaftsdelegationen, ferner aus Den Mit­gliedern Der Delegationen der Orientvölker und vie­len bekannten Vertretern der Politik, Wissenschaft und Kunst des Auslandes zusammen. Der Kongreß wird sich mit den Ergebnissen des zehnjährigen Auf­baues Der Sowjetunion und Der Kriegsgefahr be» fassen. Das Referat über die erste Frage hielt Rykom.

rteUbskuauzmkttifte« und rresievuussvoalttion.

Man kann in der Oppositionspresse schon seit Tagen lesen, die Stellung des Reichsfinanz­ministers sei erschüttert. Diese Ansicht findet eine gewisse äußere Stütze in der Tatsache, daß Dr. Köhler im Zusammenhänge mit der Be­soldungsvorlage von einigen prominenten Parteigenossen scharf bekämpft wird. Der frühere preußische Ministerpräsident Steger­wald, der Führer des gewerkschaftlichen Zen­trumsflügels, hat rundweg erklärt, daß er den Besoldungsentwurf nicht mitmachen könne. Daß der Zentrumsabgeordnete Jmbufch, ein Ver­treter derselben Zentrumsrichtung, in gewerk­schaftlichen Organen aus demselben Grunde dem Finanzminister Fehde geschworen hat, ist bekannt. Es ist aber doch noch etwas anderes, wenn ein Mann wie Stegerwald in einem Zeitungsartikel eine scharfe Absage an die Adresse seines Parteifreundes Köhler richtet. Es ergibt sich daraus, daß der Gewerkschafts­flügel des Zentrums der geplanten Besoldungs­erhöhung in der Tat in scharfer Opposition gegenübersteht, weil er eine Erhöhung der Be­amtenbezüge ohne gleichzeitige Lohnerhöhun­gen im Interesse des Arbeiters nicht für wün­schenswert hält. Der Reichsfinanzminister stößt also bei einem Teil seiner Partei mit der Be­soldungsvorlage auf entschiedene Ablehnung.

Die Reichstagsfraktion des Zentrums wird in diesen Tagen unter Hinzuziehung der Land­tagsfraktion tagen. Man kann sich vorstellen, daß die Geister heftig aufeinander platzen wer­den. Der Finanzminister Dr. Köhler setzt sich mit seiner ganzen Kraft für seine Vorlage ein. Auf der anderen Seite weiß man, daß Steger­wald im Zentrum einen starken Anhang be­sitzt. Aber so sehr man dort auch gewohnt ist, auf die Wünsche des Gewerkschaftsflügels Rück­sicht zu nehmen in diesem Falle muß das Zentrum doch zum Reichsfinanzminister halten. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß das Zentrum feinen eigenen Minister preisgibt, und daß gerade in einem Augenblick, in dem die Opposition gegen Dr. Köhler Sturm läuft und fein Haupt als Sühne für den Zwischenfall mit dem Reparationsagenten fordert. Es kommt hinzu, daß die Besoldungsvorlage voll­kommen auf der Verantwortung des gegen­wärtigen Reichsfinanzministers beruht. Dr. Köhler hat erklärt, er fei nach gewissenhafter Prüfung der rechnerischen Unterlagen zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Erhöhung der Beamftenbesoldung zum mindesten noch im kommenden Etatsjahre sicher aus den vorhan­denen Steuermitteln gedeckt werden kann. Seine Ziffern sind durch die ministerielle Ver­antwortlichkeit verbürgt, nicht die des Herrn Stegerwald. Man kann gar nicht wissen, ob ohne Stützung durch den gegenwärtigen Reichs­finanzminister die Besoldungsvorlage über­haupt noch aufrecht zu erhalten wäre. Es ist deshalb erklärlich, daß bei dem Meinungs­kampf zwischen Stegerwald und Köhler der Reichsfinanzminister in der Zentrumsfraktion feine Stellung behauptet und gegen jeden An­griff von außen gedeckt wird.

Die Regierungsparteien werden heute in einer interfraktionellen Besprechung nunnlehr insgesamt zu den Angriffen gegen Dr. Köhler Stellung nehmen, nachdem das Zentrum sich in interner Fraktionsberatung mit dieser Frage beschäftigt hat. Man kann es als ganz selbst­verständlich betrachten, daß die Regierungs­koalition sich nun auch fernerhin geschlossen für den Reichsfinanzminister und seine Vorlage einsetzt. Sie wird es ebenso wie das Kabinett ablehnen, jetzt auf dem Posten des Reichs­finanzministers einen Wechsel überhaupt ins Auge zu fassen. Der Entwurf, den Dr. Köhler vorgelegt hat, ist mit den Vertretern der Re­gierungsparteien vorher besprochen und, von einigen Differenzpunkten abgesehen, im Ein­vernehmen mit ihnen eingebracht worden. Die Regierungsparteien haben also gar keinen Grund, an ihrer bisherigen Stellung zu Dr. Köhler irgend etwas zu ändern. Auch die Aus­einandersetzungen zwischen dem Reichsfinanz­minister und dem Reparationsagenten kön­nen dazu keinen Anlaß bieten. Es ist deshalb zu begrüßen, daß die Deutschnationalen sich durch einen Fraktionsbeschluh erneut an die Besoldungsvorlage gebunden und damit auch dem Reichsfinanzminister eine Stütze geboten haben. Die Deutsche Volkspartei hat niemals einen Zweifel daran gelassen, daß sie für die Besoldungsvorlage der Regierung eintritt, wo­bei sie sich natürlich das Recht vorbehält, in