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Orfünung***»^ »—^ Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung fnp’q* •'»^erer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachsief«n»"§ «be- out BMjahlung deS Bezugspreises. / Fürplahvorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./'Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956, 3952,3938
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Das Lisuskte.
— Der Bildungsausschuß des Reichstags befaßte gestern u. a. mit dem § 3 des Schulgesetzes, der Gemeinschaftsschule behandelt.
— Der Haushaltsausschuß des Reichstags setzte ern die Einzelberatung der Besoldungsnovelle
— Ueber die bisherige praktische Auswirkung preußischen Gnadenaktion anläßlich des 80. Ge- tstages des Reichspräsidenten erfahren wir von ändiger Stelle, daß die Zahl der Einzelgnadeneise in Preußen inzwischen bereits 50 000 über» itten hat.
— Wie aus Bozen gemeldet wird, veröffentlichen Amtsbürgermeister von Südtirol einen Erlaß, rach die Inschriften auf Grabsteinen nur noch italienischer Sprache abgefaßt sein dürfen, alle tschen Grabinschriften sollen durch italienische tzt werden. Zuwiderhandlungen werden mit afen bedroht.
Die Stva-veGtsvefovm.
Berlin, 10. Nov. 3m Strafrechtsausschuß des chstags referierte Abg. Brod auf (Dem.) über . Ergebnis der Beratung im Unterausschuß, ob zweckinäßig sei, in das neue Strafgesetzbuch eine sinition des Begriffs „Täler" und des Begriffs ittelbarer Täter" aufzunehmsn. Der Unteraus- ih habe sich einstimmig für die Annahme dieser den Begriffsdefinitionen ausgesprochen. Demzu- ze erhält der vierte Abschnitt die Ueberschrift äterschaft und Teilnahme", und beginnt mit dem reimzefügten Paragraph 27a:
„T a t e r" ist, wer die Tat selbst begeht, Täter auch, wer sich zur Ausführung der Tat eines deren bedient, von dem er weiß oder sich vor- ilt, daß er die Tat nicht vorsätzlich begeht^ oder tzt zurechnungsfähig ist (mittelbarer Täter)."
8 28 bleibt unverändert.
§ 29 erhält die neue Fassung: „Wer vorsätzlich en anderen zu der von diesem begangenen Tat timmt hat, wird als Anstifter gleich einem ter bestraft."
8 30 und 31 bleiben unverändert.
§ 32 erhält die neue Fasiung: „Wegen einer t, deren Strafbarkeit durch besondere Eigen- aften oder Verhältnisse begründet wird, sind mit» bare Täter, Anstifter und Gehilfen strafbar, wenn 4e Eigenschaften oder Verhältnisse bei ihnen, . dem, dessen sich der mittelbare Täter zur Aus- )rung bedient, oder beim Täter vorliegen. Liegen beim mittelbaren Täter oder beim Anstifter nicht r, so kann die Strafe gemildert werden. Bestimmt s Gesetz, daß besondere Eigenschaften oder Der- ltnisse die Strafe schärfen, mildern oder ausließen, so gilt das nur für den Täter oder Teil- Hmer, bei dem sie vorlieaen."
Der Ausschuß schloß sich Dem Beschluß des Unter» sschufses an.
Es folgte die Weiterberatung des sechsten AL- nittes des Gesetzentwurfs, der den bedingten :raferlaß behandelt. Abg. Stöcker (Komm.) be- ctragte, die Ueberschrift „bedingter Straferlaß" streichen und statt dessen „bedingte Verurteilung" setzen. Ministerialdirektor Dr. Bumke betonte, ß die Länderregierungen aus Grund ihrer prak- chen Erfahrungen dafür eingetreten seien, den erichten den bedingten Straferlaß nur bei Frei- ätsstrafen bis zu sechs Monaten zu übertragen, amit sei keineswegs ausgesprochen, daß bei hohe- n Strafen der Verurteilte unter keinen Umständen 'dingt begnadigt werden solle.
, Nach weiterer Diskussion wurde die Beratung if Freitag vertagt.
lnsWutzavbeSt am Stvaksess^.
Am Montag abend wird sich eine Delegation m zehn Mitgliedern des Strafrechtsausschusses des eichstages nach Wien begeben, um dort mit dem nterausschuß des österreichischen Strafrechtsaus- juffes die schon seit langem geplanten Derhand- lngen über die deutsch-österreichische Rechtsan- leichung zu beginnen.
Die Mitglieder der Abordnung werden nach rathonen ausgewäht, und zwar stellen die Sozialdemokraten und die Deutschnationalen je zwei Mitglieder, das Zentrum, die Dolkspartei, die Demo- aten, die Wirtschastspartei, die Bayerische Volks- artet und die Romunisten je einen Abgeordneten, für die demokratische Fraktion ist, laut „Doss, stg." der Abgeordnete Brodaus genannt worden, on den Sozialdemokraten die Abgeordneten Landserg und Dr. Rosenfeld, und von der Bayerischen jolkspartei der frühere Reichsjustizminister Abge- rdneter Dr. Emminger.
Die Beratungen werden am Dienstag im Wieler Parlamentsgebäude beginnen und wahrschein- ich auch noch den Mittwoch über dauern. Die Be- atungen werden sich an der Hand des Strafrechts- mtwurfes und der bisher vom deutschen Straf- echtsausschuß beschlossenen Abänderungen ent« wickeln. Es ist vorgesehen, daß solche Aussprachen Don Zeit zu Zeit wiederholt werden und daß sie abwechselnd in Berlin und Wien stattfinden.
Sie âvedtte fSv de« tälein- wobnunsSban.
Die neue Verordnung Im Reichsrat genehmigt.
Berlin, 10. Nov. Der Reichsrat genehmigte in seiner öffentlichen Vollsitzung vom Donnerstag eine
DteBevatung derVetotdunss- vorlass.
Berlin, 10. Nov. Der Haushaltsausschuß des Reichstages setzte die Einzelberatung des Besoldungsgesetzes beim Paragraph 10 fort, der bestimmt, daß
die ledigen Beamten geringeren Wohnungs- geldzufchuh erhalten. Nach dem ändernden Beschluß des Reichsrats sollen Die Ledigen die Hälfte des Wohnungs- geldzuschusses bekommen, was etwas über die Regierungsvorlage hinausgeht.
Ministerialdirektor Dr. Lotholz erklärte, daß zu den ledigen Beamten nicht die verwitweten und geschiedenen zu zählen seien.
Die Linksparteien beantragten Streichung des Paragraphen 10, die Wirtschaftspartei will Woh- nungsgeldzufchuß für die ledigen Beamten vom 40. Lebensjahr ab.
Abg. Harmony (Dntl.) begründet den Antrag der Regierungsparteien,
den ledigen Beamten vom 45. Lebensjahr ab vollen Wohnungsgeldzuschuh zu gewähren.
Ministerialdirektor L o t h o l z erklärte, maßgebend für die Kürzung des Wohnungsgeldzuschuffes der Ledigen war, daß durch den Einbau der Frauenzuloge die Ledigen einen Sondergewinn erhalten und das die finonzille Situation eine Einschränkung der Mehrbelastung namentlich auch für Die Post und die Länder erfordere. Ein Unterschied zwischen männlichen und weiblichen Ledigen werde nicht gemacht. Bei Geistlichen liege eine besondere Situation vor, weshalb sie nicht als Ledige behandelt werden sollten, auch soweit sie nicht verheiratet sind.
Nach weiterer Debatte wurde unter Ablehnung aller Aenderungsantrâge der Antrag der Regierungsparteien angenommen und Paragraph 10 so verabschiedet.
Die Paragraphen 11 und 12, die das Ortsklassen - Verzeichnis betreffen, wurden nach kurzer Aus- spräche unverändert angenommen. Ministerial- direktor Lotholz hatte erklärt, daß, sobald diese Besoldungsvorlage verabschiedet ist, die Vorarbeiten für das neue Ortsklassenoerzeichnis weiter gefördert werden sollten.
Beim Abschnit 3, der die
Kinderzuschläge
betrifft und mit Paragraph 13 beginnt, verlangte Abg. Frau Bohm-Schucht (Soz.) Erhöhung des bisher mit 20 Mk. zu gering festgesetzten Kindergeldes und Gewährung des Kinderzuschlages auch für uneheliche Kinder.
Abg. Harmony (Dntl.) begründete einen Antrag der Regierungsparteien, der gleichfalls die
Verordnung über die Verwendung des Kredits zur Förderung des Kleinwohnungsbaues. Diese Verordnung faßt die Bestimmungen der bisherigen Verordnungen, die ziemlich unübersichtlich geworden waren, zusammen unter Fortlassung einer Reihe unpraktischer und unnötiger Bestimmungen Für das Weiterverleihen sollen nicht mehr die Selbstkosten des Reiches maßgebend sein und der Zinssatz ein möglichst niedriger, sondern der Zinssatz soll sich den wirtschaftlichen Verhältnissen anpassen, damit ein größerer Anreiz zum Umschlag der Zwischenkredite gegeben wird. Die Reichsregierung hat im Ausschuß die Erklärung abgegeben, daß vor der Hand nicht beabsichtigt sei, gewisse Wohnungstypen als besonders kreditwürdig zu bezeichnen, sodaß al o der sogenannte Typenausschuß zunächst nicht in Wirksamkeit treten wird.
ein
Reich und LSndev.
Zu der gestrigen gemeinsamen Beratung der Zentrumsfraktionen über das Problem „Reich und Länder" bemerkt die „Germania": Das Zentrum kann an diese Frage nur auf der Grundlage eines föderalistischen Programms Herangehen. Einer besonderen Kommission wurde die Aufgabe zugewiesen, das reichhaltige Material und die Anregungen der Referate zu prüfen und das Ergebnis einer neuen gemeinsamen Sitzung der Fraktionen vorzulegen. Diese Sitzung soll stattfinden, wenn beide Parlamente wieder versammelt sind.
Entgegen einer von andrer Seite verbreiteten Darstellung wird in der „Germania" ausdrücklich betont, daß sich die gestrige Zentrumsfraktionsitzung mit keinem Wort mit dem Reparation s- ) r o b I e m, der Besoldungsreform und )em inneren Verhältnis der Koali - tionsparteien zueinander beschäftigt hat. Die Verhandlungen galten ausschließlich dem Problem „Reich und Länder".
Die Guadenevwelse itt veenSen.
Berlin, 10. Nov. Ueber Die bisherige praktische Auswirkung der preußischen Gnadenakrion anläßlich des 80. Geburtstages des Reichspräsidenten er«
Zuschläge für uneheliche Kinder gewähren und außerdem für durch Krankheit dauernd erwerbsunfähige Kinder den Zuschlag ohne Rücksicht auf das Lebensalter weiter geben will.
Ministerialdirektor Dr. L o t h o l z erklärt«, Die Regierung werde Den Wünschen bezüglich Der un= ehelichen Kinder entgegenkommen und ebenso dem Antrag Der Regierungsparteien wegen der erwerbsunfähigen Kinder zustimmen. Es sollten auch im Falle der Bedürftigkeit Kinderzuschläge für Berufs- und Schulausbildung gewährt werden.
Mit den durch die Annahme der Anträge der Regierungsparteien bedingten Aenderungen wurde Paragraph 13 genehmigt.
Paragraph 14 handell von den Zulagen. Auf Anfragen bemerkt Ministerialdirektor Dr. Lotholz, Zulagen für Ueberstunden und Nachtdienst gehören nicht in das Besoldungsgesetz, sondern seien Sachen der Verwaltung. Ueber die Ministerialzulagen strebe man ein Einvernehmen mit Preußen an. Auf Antrag der Regierungsparteien wurde eine Bestimmung eingefügt, nach wecher Beamte alle Bezüge, die sie als Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder von Gesellschaften beziehen, an welchen das Reich beteiligt ist, abzuliefern haben. 3m übrigen blieb Paragraph 14 unverändert.
Es folgte Absatz 2
„Außerplanmäßige Beamten“.
Die Regierungsparteien beantragten hierzu, daß die außerplanmäßige Dienstzeit fünf Jahre, bei Ver- sorgungsanwärtern vier Jahre, bei den vor dem 1. Januar 1925 eingestellten Postbeamtinnen acht Jahre nicht übersteigen solle. Nach weiterer Debatte wurden die Anträge der Regierungsparteien und mit diesen Aenderungen Paragraph 15 angenommen.
Beim Paragraph 16, der die
Diälarzeit
behandelt, beantragt Abg. Groß (Ztr.) folgende Einfügung: „Die zur Zeit des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Dienste befindlichen außerplanmäßigen Beamten rücken wie die planmäßigen Beamten weiter im Grundgehalt auf. Nach kurzer Aussprache wird dieser Antrag angenommen und mit ihm der größte Teil des Paragraph 16.
Dom Abschnitt 3 (Allgemeine Dorschriften) bleiben Paragraphen 17 und 18 unverändert. Beim Paragraph 19 kritisiert Abg. S t ü ck l e n (Soz.) die Kleiderbeihilsen für Offiziere und Generale. Dasselbe könnten auch Staatssekretäre und andere Zivil- beamte verlangen. Die Bestimmung über Kleiderbezüge wird darauf zurückgestellt, Paragraph 19 im übrigen genehmigt.
Die Besprechung des Paragraph 20 wird auf Freitag vertagt.
BESSES
fährt Der Amtliche Preußische Pressedienst, daß die Zahl Der Einzelgnadenerweise in Preußen inzwischen bereits 5000 überschritten hat. Die Mehrzahl dieser Einzelgnadenerweise besteht in dem Erlaß der Strafe, die Minderheit in bedingter Aussetzung der Strafe unter Bewährungsfrist. Auch die Zahl 5000 ist jedoch nur als ein vorläufiges Teilergebnis zu betrachten. Das abschließende Ergebnis über die Gesamtzahl der Einzelgnadenerweise wird erst in ein bis zwei Monaten vorliegen, Da Die in der allgemeinen Verfügung vom 2. Oktober 1927 angeordnete Durchprüfung der Strafakte noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, und von Den Oberstaatsanwälten, die die ersten Listen zum 1. November einzurichten hatten, noch ständig weitere Listen ein» gehen.
Der RevaeationSanSschutz.
Die das „B. X“ zu dem Reickskabinelksbeschluh über die SRaffung eines in "rmmsiteliest a Repa rationsausschusses berichtet, ist die Bildung eines parlamentarischen Beirates geplant, in dem alle Fraktionen des Reichstages, also auch die Oppositionsparteien. mit Ausnahme der beiden Flügelparteien, der völkischen und der Kommunisten, Vertreter entsenden sollen.
LVeltkonsvetz her Secunde dev Gowietunwn.
Moskau, 10. Nov. Heute trat im Gewerkschafts- Hause der Weltkongreß der Freunde der Sowjetunion zusammen, an dem 947 Delegierte aus 43 Ländern teilnehmen. Der Kongreß setzt sich aus,den Mitgliedern der zur Feier der Oktoberrevolutton her eingetroffenen ausländischen Arbeiter-, Bauern» und Genossenschaftsdelegationen, ferner aus Den Mitgliedern Der Delegationen der Orientvölker und vielen bekannten Vertretern der Politik, Wissenschaft und Kunst des Auslandes zusammen. Der Kongreß wird sich mit den Ergebnissen des zehnjährigen Aufbaues Der Sowjetunion und Der Kriegsgefahr be» fassen. Das Referat über die erste Frage hielt Rykom.
rteUbskuauzmkttifte« und rresievuussvoalttion.
Man kann in der Oppositionspresse schon seit Tagen lesen, die Stellung des Reichsfinanzministers sei erschüttert. Diese Ansicht findet eine gewisse äußere Stütze in der Tatsache, daß Dr. Köhler im Zusammenhänge mit der Besoldungsvorlage von einigen prominenten Parteigenossen scharf bekämpft wird. Der frühere preußische Ministerpräsident Stegerwald, der Führer des gewerkschaftlichen Zentrumsflügels, hat rundweg erklärt, daß er den Besoldungsentwurf nicht mitmachen könne. Daß der Zentrumsabgeordnete Jmbufch, ein Vertreter derselben Zentrumsrichtung, in gewerkschaftlichen Organen aus demselben Grunde dem Finanzminister Fehde geschworen hat, ist bekannt. Es ist aber doch noch etwas anderes, wenn ein Mann wie Stegerwald in einem Zeitungsartikel eine scharfe Absage an die Adresse seines Parteifreundes Köhler richtet. Es ergibt sich daraus, daß der Gewerkschaftsflügel des Zentrums der geplanten Besoldungserhöhung in der Tat in scharfer Opposition gegenübersteht, weil er eine Erhöhung der Beamtenbezüge ohne gleichzeitige Lohnerhöhungen im Interesse des Arbeiters nicht für wünschenswert hält. Der Reichsfinanzminister stößt also bei einem Teil seiner Partei mit der Besoldungsvorlage auf entschiedene Ablehnung.
Die Reichstagsfraktion des Zentrums wird in diesen Tagen unter Hinzuziehung der Landtagsfraktion tagen. Man kann sich vorstellen, daß die Geister heftig aufeinander platzen werden. Der Finanzminister Dr. Köhler setzt sich mit seiner ganzen Kraft für seine Vorlage ein. Auf der anderen Seite weiß man, daß Stegerwald im Zentrum einen starken Anhang besitzt. Aber so sehr man dort auch gewohnt ist, auf die Wünsche des Gewerkschaftsflügels Rücksicht zu nehmen — in diesem Falle muß das Zentrum doch zum Reichsfinanzminister halten. Es ist ein Ding der Unmöglichkeit, daß das Zentrum feinen eigenen Minister preisgibt, und daß gerade in einem Augenblick, in dem die Opposition gegen Dr. Köhler Sturm läuft und fein Haupt als Sühne für den Zwischenfall mit dem Reparationsagenten fordert. Es kommt hinzu, daß die Besoldungsvorlage vollkommen auf der Verantwortung des gegenwärtigen Reichsfinanzministers beruht. Dr. Köhler hat erklärt, er fei nach gewissenhafter Prüfung der rechnerischen Unterlagen zu der Ueberzeugung gelangt, daß die Erhöhung der Beamftenbesoldung zum mindesten noch im kommenden Etatsjahre sicher aus den vorhandenen Steuermitteln gedeckt werden kann. Seine Ziffern sind durch die ministerielle Verantwortlichkeit verbürgt, nicht die des Herrn Stegerwald. Man kann gar nicht wissen, ob ohne Stützung durch den gegenwärtigen Reichsfinanzminister die Besoldungsvorlage überhaupt noch aufrecht zu erhalten wäre. Es ist deshalb erklärlich, daß bei dem Meinungskampf zwischen Stegerwald und Köhler der Reichsfinanzminister in der Zentrumsfraktion feine Stellung behauptet und gegen jeden Angriff von außen gedeckt wird.
Die Regierungsparteien werden heute in einer interfraktionellen Besprechung nunnlehr insgesamt zu den Angriffen gegen Dr. Köhler Stellung nehmen, nachdem das Zentrum sich in interner Fraktionsberatung mit dieser Frage beschäftigt hat. Man kann es als ganz selbstverständlich betrachten, daß die Regierungskoalition sich nun auch fernerhin geschlossen für den Reichsfinanzminister und seine Vorlage einsetzt. Sie wird es ebenso wie das Kabinett ablehnen, jetzt auf dem Posten des Reichsfinanzministers einen Wechsel überhaupt ins Auge zu fassen. Der Entwurf, den Dr. Köhler vorgelegt hat, ist mit den Vertretern der Regierungsparteien vorher besprochen und, von einigen Differenzpunkten abgesehen, im Einvernehmen mit ihnen eingebracht worden. Die Regierungsparteien haben also gar keinen Grund, an ihrer bisherigen Stellung zu Dr. Köhler irgend etwas zu ändern. Auch die Auseinandersetzungen zwischen dem Reichsfinanzminister und dem Reparationsagenten können dazu keinen Anlaß bieten. Es ist deshalb zu begrüßen, daß die Deutschnationalen sich durch einen Fraktionsbeschluh erneut an die Besoldungsvorlage gebunden und damit auch dem Reichsfinanzminister eine Stütze geboten haben. Die Deutsche Volkspartei hat niemals einen Zweifel daran gelassen, daß sie für die Besoldungsvorlage der Regierung eintritt, wobei sie sich natürlich das Recht vorbehält, in