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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ✓ Lei unverschuldetem Ausfall btr Lieferung infolge höherer Gevall, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrist u.Erscheinungstag« der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./ Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3957,3958
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Das LUveKs.
— Das Heinkel-Flugzeug D. 1220 ist gestern von Jabon nach den Azoren geflogen und dort glatt .anbet.
— Der Strafrechtsausschuß lehnte di" Beseiti- ng der lebenslänglichen Zuchthausstrafe ab.
— Die neuen Richtlinien für die Aufnahme von rslandsanleihen find von den Ländern auf zwei ihre anerkannt worden.
— Aus der Denkschrift Parker Gilberts werden ute verschiedene Einzelheiten veröffentlicht.
— Präsident Coolidge hat das Agrement für die mennung des Botschaftsrats v. Prittwitz zum otschafter in Washington erteilt.
— Wie der „Demokratische Zeitungsdienst" von verrichteter Stelle erfährt, ist der vorgesehene Be- tzungsabbau völlig beendet.
— In Amerika haben Wolkenbrüche katastro- Hale Verheerungen angerichtet.
Luv Kvase der VsvwaltunsS- vs§ovm.
Keine sentimentale Rücksicht auf Geschichtliches."
W.-Gladbach, 4. Nov. Im Rahmen der staats- olitischen Vorträge, die die R e i ch s z e n t r a l e ü r Heimatdien st, Landesabteilung Industrie- ebiet, in M.-Gladbach ab hält, sprach der Düssel- orfer Regierungspräsident Berge- 1 ann über Vereinfachung und Ver - illigung der Verwaltung. Da Berge- nann Sozialdemokrat ist, ist seine Feststellung, daß m demokratischen Volksstaat „die Verwal- ungsburenukratie sehr stark" sei, be- oiiders Wertvoll: die Verwaltungsbureaukratie nütze Den aus, daß weder im Reich noch in Preußen feste starlamentsmehrheiten vorhanden seien.
Was dem Bürger am meisten den Ueberb lick iber die Verwaltung erschwere, sei, so führte er aus, ns vielfache Ueberschneidung der Reichsregierung mb der Länderregierungen, z. B. auf dem Gebiet , )er Wasserstraßenverwaltung. Ein solcher Dualis- / NUS gehe auf Kosten des Volkes. Die Frage, ob Preußen im Reich aufgehen soll, erörterte der Vortragende nicht weiter, aber er stellte die Forderung auf, daß mit der preußischen Verwaltungsreform der Weg für einen reibungslosen Uebergang Preußens in das Reich nicht verbaut werden dürfe. Die Abgrenzung der mittleren und unteren Stellen in Preußen sei durch die geschichtliche Entwicklung zu unterschiedlich. Während zum Beispiel der Regierungsbezirk Düsseldorf vier Millionen Einwohner habe, besitze der Regierungsbezirk Stralsund nur 250 000 und Sigmaringen gar nur 70 000 Einwohner. Der Hang zur Ueberlieferung, namentlich beim Parlament, verhindere oft die nötige Reform. Das Volk verlange auf der einen Seite die Verwaltungsreform, auf der anderen Seite fei es praktisch noch unmündig. Es bedürfe wegen feiner politischen Unfähigkeit der Verwaltungsüberhäufung. So seien bei der Regierung zu Düsseldorf täglich 5000 Eingänge zu verzeichnen. Die Fraae: Ist eine Verwaltungsreform in Preußen im Augenblick möglich? verneint der Regierungspräsident, wenigstens bei diesem Preußischen Landtag. Das sei beschämend. Der nächste Landtag müsse die Reform lösen, wenn sie nicht der Entschädigungsagent auf Grund des Versailler Vertrags aus Sparsamkeitsgründen fordern sollte. Wir müßten mit Zentralgewalt, Mittelinstanz und Unterinstanz auskommen. Nur müsse • der Oberprösident oder der Regierungspräsident verschwinden. Wenn man ernsthaft an eine Verwaltungsreform denken wolle, müsse man die Sentimentalität zurücktreten und Geschichtli^s verschwinden lassen. Auch die Grenzen mancher Provinzen oder Regierungsbezirke könnten nicht gehalten werden. Wenn die Aufgaben von den mittleren zu den unteren Stellen abgeführt würden, könnte auch hier eine Zusammenfassung erfolgen. Gleichen Schritt . damit müsse der Rechtsmittelzug halten. Ein Minister dürfe nicht mehr wegen einer Polizeistrafe behelligt werden.
Luv Evnennuns NvttSwrtz'.
Washington, 4. Nov. Das Staatsdepartement hat der deutschen Botschaft milgeteilt, daß Präsident Coolidge das Agrement für die Ernennung des Botschaftsrats v. Prltlwitz zum Botschafter in Washington erteilt hat.
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Berlin, 4. Nov. Die „Germania" schreibt: In einigen rechtsgerichteten Blättern Berlins befindet sich die Mitteilung, daß sich aus der Ernennung des Herrn v. Prittwitz zum Botschafter in Washington eine Verstimmung innerhalb der Koalition bei den Deut chnationalen und dem Zentrum entwickelt habe und daß dies wohl den Anlaß zu einer Besprechung des interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien geben werde, um einen Ausgleich in dieser Frage vom parlamentarischen Gesichtspunkt aus zu finden. Demgegenüber wird festgeftellt, daß, soweit das Zentrum in Frage kommt, von einer Verstimmung wegen der genannten Ernennung keine Rede ist. Die Fraktion des Zentrums hat nicht einmal Veranlassung genommen, sich mit dieser Frage zu befassen. Sie sieht deshalb auch keinen Anlaß ein, weshalb diese Ernennung zu einer Besprechung des interfraktionellen Ausschusses der Re- Klngsparteien Veranlassung geben könnte. Es daraus, daß die Behauptungen des „Tag", so-
Aus der Denkschrist iSUberèS.
Berlin, 4. Nov. Der „Berliner Börsenkurier" veröffentlicht über den Inhalt der Denkschrift Parker Gilberts u. a. folgendes:
Der Reparationsagent verweist mit besonderem Nachdruck auf den Appell Dr. Köhlers zur Sparsamkeit und auf seinen Hinweis auf die Notjahre, in denen Deutschland steht. Er stellt die Frage, ob die Handlungen des Reichsfinanzministers seiner Mahnung zur Sparsamkeit entsprochen hätten und versucht in einem längeren Rückblick darzulegen, daß Worte und Taten des Reichsfinanzministers in manchen Dingen nicht in Einklang zu bringen seien. Er erwähnt in diesem Zusammenhang den Finanzausgleich und den Briefwechsel, den er während der parlamentarischen Verhandlungen über den Finanzausgleich mit Dr. Köhler führte und befaßt sich noch einmal, und weit gründlicher als bisher, mit der großen Frage:
das Problem Reich und Länder.
Der Reparationsagent ist aber der Meinung, daß die Länder auf Kosten des Reiches eine zu große Ausgabenwirtschaft treiben und bafj das Reich dieser Ausgabenwirtschaft nicht mit genügender Energie entgegentrete.
Die Denkschrift Parker Gilberts umfaßt zirka 30 Seiten. Er beginnt darin mit einem Hinweis auf die Rede des Reichsfinanzminislers, die dieser gleich zu Beginn seines Amtsantritts als Etatsrede im Reichstag gehalten Hal.
Parker Gilbert erhebt im weiteren Verlauf seiner Denkschrift zwar keinen Einspruch gegen das Liquidationsgefeh an sich, aber er macht erneut auf seinen Hinweis aufmerksam, daß er den Verkauf von Eisenbahnvorzugsaktien im Ausland als durchaus unerwünscht ansehen müsse und daß eine etwaige gegenteilige Haltung nicht ohne Einfluß auf den internationalen Geldmarkt bleiben dürste. Er erhebt auch keinen Einspruch gegen die Besoldungsordnung an sich, aber er weist aus die Gefahren hin, die der deutschen Finanzwirtschast durch die dauernde Mehrbelastung eines Betrages erwachsen müsse, der von
Mchilinien Mr AusiaudsanSerhen.
Berlin, 4. Nov. Das Reichsfinanzministerium veröffentlicht nunmehr die auf Grund der bekannten Verhandlungen vereinbarten Richtlinien über die Aufnahme von Auslandskrediten durch Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, worin u. a. ausgeführt wird, daß die Länder sich darüber einig find, daß Wirtschafts- und währungspolitische Gründe die äußer ste Beschränkung bei Auf- nähme von Auslandskrediten durch öffentliche Verbände gebieten. Die Länder verpflichten sich gegenseitig, vorläufig auf zwei Jahre bei der Aufnahme von kurz- und langfristigen Aus- landskrediten bestimmte Richtlinien einzuhalten. Diese Richtlinien gelten für die Auslandskredite der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände und für den Auslandsverkauf aefchlosseneer Posten Komunal- obligationen solcher Kreditinstitute, zu deren Aufgabe die Befriedigung des kommunalen Kreditbedarfs gehört, ferner für die Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten dritter von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden gestellt werden.
Form der Kredite.
Die Kredite sollen ausgenommen werden in Form von l a n g f r i st i g e n, das heißt auf mindestens zehn Jahre abgeschlossenen Anleihen. Kurz- f r i ft i g e Auslandskredite sollen nur ausgenommen werden zur vorübergehenden Verstärkung der Betriebsmittel, soweit durch ausdrück- liche Erklärung gegenüber der Beratungsstelle Gewähr übernommen wird, daß die Rückzahlung bei Fälligkeit gesichert ist und die Umwandlung in eine langfristige Anleihe nicht in Be- tracht kommt. Die von der Beratungsstelle festzusetzende jährliche H ö ch st b e l a st u n g, berechnet auf Grundlage es Nettoerlöses unter Berücksichtigung des Disagios bei der Ausgabe auch in Hinsicht auf die Tilgungsbedingungen der Dermittler- provision und aller sonstigen Spesen darf nicht überschritten werden.
Verwendungszweck.
Die Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditunternehmenden bestimmt sein Sie dürfen insbesondere nicht an physische oder juri- stische Personen des Privatrechts weitergegeben werden. Die Kredite müssen unmittelbar produktiven Zwecken dienen. Wesentlich ist da- bei, daß die Anlagen, sei es durch Hebung der Aus- fuhr oder Eindämmung der Einfuhr, sei es in anderer Weise unmittelbar oder mittelbar der Förderung der Gesamtwirtschaft des Reiches dienen. Die Anlagen müssen in dem Sinne dringlich sein, daß die geplanten Ausgaben nicht zurückgestellt werden können.
weit das Zentrum in Frage kommt, vollkommen erfunden sind und jeder Grundlage entbehren.
Die AnsMuSsvase tValdsÄs.
Die Landesverwaltung (Landeshauptmann in Hessen) teilt uns mit: Der Landesausschuß hat sich
amtlicher Seite selbst mit fast 1,5 Milliarden Mark in Ansatz gebracht werde. Die Bedenken Parker Gilberts beruhen im wesentlichen aus dem
Zweifel, ob das Reich in der Lage sei, Aus- gaben, die es noch in diesem Jahre, wenn auch zur Not tragen könne, in den kommenden „Normaljahren" des Reparatioasplanes aufbringen könne.
In diesem Zusammenhang verweist Parker Gilbert auch auf das Schulgesetz, dessen finanzielle Auswirkungen nach seiner Meinung nicht ohne Einfluß aus die deutsche Finanzgebahrung bleiben dürste. Mit sachlicher Schärfe wendet sich dann der Reparationsagent gegen die Anleihepolitik der Länder und Gemeinden. Um jeden Verdacht einer Einmischung in die deutsche Gesetzgebung von sich zu weisen, gebraucht der Reparationsagent auffällig oft den Hinweis, daß er »wenn ihm auch die rechtliche Unterlage für seine Warnungen fehle, es nicht mit seinen Pflichten vereinbaren könne, mit geschlossenen Augen an der Gesetzgebung des Deutschen Reiches vorbeizugehen.
Eine amtliche Information über den Inhalt des Memorandums liegt noch nicht vor. Wie wir erfahren, enthält der Auszug manche uuoerläßliche und unzulängliche Informationen.
In der Antwort der Reichsregierung geht der Reichsfinanzminiftcr den Einwänden des Reparationsagenten Punkt für Punkt nach und bringt erneut zum Ausdruck, daß die Befürchtungen des Reparationsagenten in Bezug auf eine unvorsichtige Finanzwirtschaft und Finanzgesetzgebung der Deutschen Reiches durchaus unbegründet seien. Auch in Zukunft werde das Deutsche Reich alles tun, was im Sinne einer loyalen Erfüllung der Re- paralionsverpflichtungen notwendig sei. Deutschland habe auch bisher alle seine Reparalionsver- pflichtungen — und das werde von der Reparationskommission häufig festgestellt — in loyaler Weise erfüllt.
Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgendwelcher Art vorsehen, ebenso keine Verbindung mit anderen Geschäften, wie z. B. Verkäufen von Produkten aus staatlichen Unternehmungen.
Zusammensetzung der Beratungsstelle. K
Die Beratungsstelle ist ein aus Sachverständig bestehender Vertrauensausschuß der Länder. Er setzt sich zusammen aus einem vom Reichsminister der Finanzen zu bestellenn Sachverständigen als Vorsitzender, je ein vom Reichswirtschaftsminister und vom Reichsbankdirektorium zu bestellenden Sachverständigen und als von den Ländern bestellten Sachverständigen nämlich dem Präsidenten der preußischen Staatsbank, dem Präsidenten der bayerischen Staatsbank und einem staatlichen Vertreter des ein Gutachten einholenden Landes.
Wird ein Antrag auf Befürwortung eines Anleihevorhabens gegen die Stimme eines der drei ersten Sachverständigen angenommen, so kann der in der Minderheit gebliebene Sachverständige in der Sitzung eine nochmalige Beratung des Antrages verlangen. Ein solches Verlangen kann auch der Vertreter des das Gutachten einholenden Landes stellen. Die H ö ch st s ä tz e für die Belastung durch den Kredit werden von den zuständigen Mitgliedern der Beratungsstelle selbständig festgesetzt. Die Beratungsstelle hat ferner die Aufgabe, den ausländischen Kapitalmarkt zu beobachten. Die Länder sind verpflichtet, die Beratungsstelle laufend über ihre Erfahrungen zu unterrichten.
Diese Richtlinien stellen gegenüber dem bisherigen Zustand insofern eine Verschärfung dar, als nicht nur die Produktivität, sondern vor allem auch die Dringlichkeit der aus den Anleihemitteln zu schaffenden Anlagen schärfer unter die Lupe genommen werden soll. Dadurch wird die Aufnahme nicht unbedingt nötiger Ausländsanleihen stärker eingedämmt, als durch die einfache Förderung der Produktivität, die sich in irgend einer Form immer wird nachweisen lassen. Der Reichsbank, die bekannllich eine strengere Auffas- ung über die Zulassung von Ausländsanleihen hat, als der Reichswirtschaftsminister, ist ein Vetorecht zugestanden. Neu ist auch eine Festsetzung der Höchstbelastung, so daß nicht Anleihen um jeden Preis ausgenommen werden können. Ob diese Höchstsätze generell für einen bestimmten Zeitraum oder von Fall zu Fall festgesetzt werden, geht aus den Richtlinien nicht klar hervor. Die Forderung der Reichsbank nach einer zentralen Kontrollstelle, die die ganze Finanzgebarung der betreffenden Städte zu untersuchen hätte, ist nicht durchgegangen.
in seiner heutigen Sitzung eingehend mit der An- sckluhfrage des Freistaates Waldeck an Preußen beschäftigt. Unter Berücksichtigung der gegebenen Der- Hältnisse kann dabei nach der Auffassung des Londesausschusses nur eine Angliederung von Waldeck an den Regierungsbezirk Kastel in Frage kommen.
AutzenvoMMe Umschau.
Von Prof. Dr Otto Housch. M. d. R.
Rein nach der Chronik der Wochenschau sind wohl die wichtigsten Ereignisse diesesmal die Landung italienischer Kriegsschiffe in Tanger und die Mitteilung Rußlands, daß es an der Abrüstungskonferenz teilnehmeu wolle. Wenn wir die Wichtigkeit dieser beiden Ereignisse mit einander vergleichen, so ist ohne Zweifel das zweite bedeutungsvoller als das erste.
Die italienische Polltik müßte sich doch allmählich fragen, was derartige Demonstrationen für einen Sinn haben, die sich nutzlos verbrauchen, die ohne Wirkung au die Welt bleiben. Jedermann weiß, daß Italien bestimmte Ansprüche bei der Regelung der Tangerfrage erhebt. Niemand zweifelt, daß chm dabei auch der Rücken durch die Politik gesteift wird. Ebenso ist es klar, daß/ wenn ein olcher Vorstoß Italiens erfolgt, England dann nicht bei ihm bleibt, sondern, wie auch in diesem Falle, der kalte Wasserstrahl, die scharfe Kritik von der Themse kommen. Und die französische Außenpolitik, Briand, bleibt ruhig und besonnen. Ist es richtig, daß Briand dieses Mal geäußert hat, man müsse solche Demonstrationen nicht so tragisch nehmen, so entspricht das durchaus der Situation zwischen einer überlegenen, machtbewußten und zielsicheren Afrikapolitik Frankreichs und einer ziellosen und demonstrativen Politik Italiens.
Schließlich weiß auch jedermann, daß die Unterstützung Spaniens wenig bedeutet. Die Schwierigkeiten, mit denen Spanien in der Innen- und Außenpolitik zu kämpfen hat, sind so groß, daß es zu einer wirklich starken Politik in einer solchen Richtung nicht kommen kann. Alles das muh doch eigentlich in Rom ebenso klar sein, wie es dem unbefangenen Beobachter an sich klar ist. Daß Italien die ihm gebührende Stelle in der großen Politik Europas einnehme, daß Italien das seiner gewaltigen Lebenskraft entsprechende Einflußgebiet wirklich erhalte, das kann nur der Wunsch jedes Deutschen sein. Umsomehr bedauert man solche Demonstrationen, die einen Augenblick Ruhe schaffen, vorübergehen und nur erneut zeigen, daß man in Rom die richtige Methode nicht findet.
Ob nun eine Tangerkonferenz, an der natürlich Italien beteiligt sein soll, heraufzieht oder ob Frankreich seinen Standpunkt beibehält, daß ja alles durch die bestehenden Verträge festgelegt sei, das steht noch dahin. Wieder einmal ist die Gesamtlage im westlichen Mittelmeer zwischen England-Frankreich, Italien-Spanien scharf beleuchtet worden, das Problem, daß ein an sich zu großer Kolonialpolitik innerlich nicht befähigter Staat wie Frankreich durch Sicherheit, Konsequenz und Macht hier die Dinge fest in der Hand hält, daß ein Staat wie Spanien, der am besten
seine Position hier aufgäbe, den Weg aus dieser Lage nicht findet, daß Italien zu aktiver Kolonialpolitik berechtigt wie kaum ein anderer europäischer Staat auf Grund seiner Lage, vor allem seiner gewaltig anschwellenden Volkskraft, den Weg dazu gleichfalls nicht findet, daß England vor allem sich bemüht, die Lage wie sie da ist (Gibraltar vor allem) unverändert aufrecht zu erhalten und im übrigen ein Spiel in diesem Quartett zu spielen, das im Endeffekt auch für England ziemlich nutzlos ist. Erzwingen kann ja England, selbst wenn es das will, von Frankreich eine Ma- gerkonferenz nicht. Bliebe also nach der jetzigen Lage nur der direkte Weg und Versuch einer italienisch-franzö- schen Verständigung, bei der Spanien dann eine Mittlerrolle hätte. Aber davon ist der
rokko- und Tan
ganze Stand des Problems heute mit all feinen Spannungen und Unsicherheiten weit entfernt.
Es ist kein Zufall, daß Hart vor dem zehnjährigen Jubiläum der Sowjetregierung diese sich bereit erklärt, an der vorbereitenden Abrüstungskonferenz, die auf den 30. November berufen ist, teilzunehmen. Bekanntlich ist aus- drücklich in jener „Genfer Resolution" die Teilnahme auch von Staaten, die nicht zum Völkerbund gehören, in Aussicht genommen, nicht nur an der Abrüstungskonferenz, sondern auch an jenem Sicherheitskömitee, auf das man dann abkam. Nordamerika hat noch nichts von sich hören lassen. Tschitscherin aber hat die Einladung sofort angenommen und ist dabei auf die Erledigung des Zwischenfalls zwischen Rußland und der Schweiz zurückgekommen, der die Teilnahme an der ersten vorbereitenden Kommission auf schweizerische^