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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Lei unverschuldetem Ausfall btr Lieferung infolge höherer Gevall, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrist u.Erscheinungstag« der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./ Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3957,3958

Irfd)eint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / LezugSpreiS: Für den halben Bond R2L1.-, für den ganzen Monat NM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitag iS, ZamStag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite , R-Pfg., im Neklametell von 68 mm Breite 25 R-Pfg. ^ Offertengebühr 50 R-Psg.

Das LUveKs.

Das Heinkel-Flugzeug D. 1220 ist gestern von Jabon nach den Azoren geflogen und dort glatt .anbet.

Der Strafrechtsausschuß lehnte di" Beseiti- ng der lebenslänglichen Zuchthausstrafe ab.

Die neuen Richtlinien für die Aufnahme von rslandsanleihen find von den Ländern auf zwei ihre anerkannt worden.

Aus der Denkschrift Parker Gilberts werden ute verschiedene Einzelheiten veröffentlicht.

Präsident Coolidge hat das Agrement für die mennung des Botschaftsrats v. Prittwitz zum otschafter in Washington erteilt.

Wie derDemokratische Zeitungsdienst" von verrichteter Stelle erfährt, ist der vorgesehene Be- tzungsabbau völlig beendet.

In Amerika haben Wolkenbrüche katastro- Hale Verheerungen angerichtet.

Luv Kvase der VsvwaltunsS- vs§ovm.

Keine sentimentale Rücksicht auf Geschichtliches."

W.-Gladbach, 4. Nov. Im Rahmen der staats- olitischen Vorträge, die die R e i ch s z e n t r a l e ü r Heimatdien st, Landesabteilung Industrie- ebiet, in M.-Gladbach ab hält, sprach der Düssel- orfer Regierungspräsident Berge- 1 ann über Vereinfachung und Ver - illigung der Verwaltung. Da Berge- nann Sozialdemokrat ist, ist seine Feststellung, daß m demokratischen Volksstaatdie Verwal- ungsburenukratie sehr stark" sei, be- oiiders Wertvoll: die Verwaltungsbureaukratie nütze Den aus, daß weder im Reich noch in Preußen feste starlamentsmehrheiten vorhanden seien.

Was dem Bürger am meisten den Ueberb lick iber die Verwaltung erschwere, sei, so führte er aus, ns vielfache Ueberschneidung der Reichsregierung mb der Länderregierungen, z. B. auf dem Gebiet , )er Wasserstraßenverwaltung. Ein solcher Dualis- / NUS gehe auf Kosten des Volkes. Die Frage, ob Preußen im Reich aufgehen soll, erörterte der Vor­tragende nicht weiter, aber er stellte die Forderung auf, daß mit der preußischen Verwaltungsreform der Weg für einen reibungslosen Uebergang Preu­ßens in das Reich nicht verbaut werden dürfe. Die Abgrenzung der mittleren und unteren Stellen in Preußen sei durch die geschichtliche Entwicklung zu unterschiedlich. Während zum Beispiel der Regie­rungsbezirk Düsseldorf vier Millionen Einwohner habe, besitze der Regierungsbezirk Stralsund nur 250 000 und Sigmaringen gar nur 70 000 Einwoh­ner. Der Hang zur Ueberlieferung, namentlich beim Parlament, verhindere oft die nötige Reform. Das Volk verlange auf der einen Seite die Verwaltungs­reform, auf der anderen Seite fei es praktisch noch unmündig. Es bedürfe wegen feiner politischen Un­fähigkeit der Verwaltungsüberhäufung. So seien bei der Regierung zu Düsseldorf täglich 5000 Ein­gänge zu verzeichnen. Die Fraae: Ist eine Verwal­tungsreform in Preußen im Augenblick möglich? verneint der Regierungspräsident, wenigstens bei diesem Preußischen Landtag. Das sei beschämend. Der nächste Landtag müsse die Reform lösen, wenn sie nicht der Entschädigungsagent auf Grund des Versailler Vertrags aus Sparsamkeitsgründen for­dern sollte. Wir müßten mit Zentralgewalt, Mittel­instanz und Unterinstanz auskommen. Nur müsse der Oberprösident oder der Regierungspräsident ver­schwinden. Wenn man ernsthaft an eine Verwal­tungsreform denken wolle, müsse man die Senti­mentalität zurücktreten und Geschichtli^s verschwin­den lassen. Auch die Grenzen mancher Provinzen oder Regierungsbezirke könnten nicht gehalten wer­den. Wenn die Aufgaben von den mittleren zu den unteren Stellen abgeführt würden, könnte auch hier eine Zusammenfassung erfolgen. Gleichen Schritt . damit müsse der Rechtsmittelzug halten. Ein Mini­ster dürfe nicht mehr wegen einer Polizeistrafe be­helligt werden.

Luv Evnennuns NvttSwrtz'.

Washington, 4. Nov. Das Staatsdeparte­ment hat der deutschen Botschaft milgeteilt, daß Prä­sident Coolidge das Agrement für die Ernennung des Botschaftsrats v. Prltlwitz zum Botschafter in Washington erteilt hat.

*

Berlin, 4. Nov. DieGermania" schreibt: In einigen rechtsgerichteten Blättern Berlins befindet sich die Mitteilung, daß sich aus der Ernennung des Herrn v. Prittwitz zum Botschafter in Washington eine Verstimmung innerhalb der Koalition bei den Deut chnationalen und dem Zentrum entwickelt habe und daß dies wohl den Anlaß zu einer Besprechung des interfraktionellen Ausschusses der Regierungs­parteien geben werde, um einen Ausgleich in dieser Frage vom parlamentarischen Gesichtspunkt aus zu finden. Demgegenüber wird festgeftellt, daß, soweit das Zentrum in Frage kommt, von einer Ver­stimmung wegen der genannten Ernennung keine Rede ist. Die Fraktion des Zentrums hat nicht einmal Veranlassung genommen, sich mit dieser Frage zu befassen. Sie sieht deshalb auch keinen Anlaß ein, weshalb diese Ernennung zu einer Be­sprechung des interfraktionellen Ausschusses der Re- Klngsparteien Veranlassung geben könnte. Es daraus, daß die Behauptungen desTag", so-

Aus der Denkschrist iSUberèS.

Berlin, 4. Nov. DerBerliner Börsenkurier" veröffentlicht über den Inhalt der Denkschrift Parker Gilberts u. a. folgendes:

Der Reparationsagent verweist mit besonderem Nachdruck auf den Appell Dr. Köhlers zur Spar­samkeit und auf seinen Hinweis auf die Notjahre, in denen Deutschland steht. Er stellt die Frage, ob die Handlungen des Reichsfinanzministers seiner Mahnung zur Sparsamkeit entsprochen hätten und versucht in einem längeren Rückblick darzulegen, daß Worte und Taten des Reichsfinanzministers in manchen Dingen nicht in Einklang zu bringen seien. Er erwähnt in diesem Zusammen­hang den Finanzausgleich und den Briefwechsel, den er während der parlamentarischen Verhand­lungen über den Finanzausgleich mit Dr. Köhler führte und befaßt sich noch einmal, und weit gründ­licher als bisher, mit der großen Frage:

das Problem Reich und Länder.

Der Reparationsagent ist aber der Meinung, daß die Länder auf Kosten des Reiches eine zu große Ausgabenwirtschaft treiben und bafj das Reich dieser Ausgabenwirtschaft nicht mit genügen­der Energie entgegentrete.

Die Denkschrift Parker Gilberts umfaßt zirka 30 Seiten. Er beginnt darin mit einem Hinweis auf die Rede des Reichsfinanzminislers, die dieser gleich zu Beginn seines Amtsantritts als Etatsrede im Reichstag gehalten Hal.

Parker Gilbert erhebt im weiteren Verlauf sei­ner Denkschrift zwar keinen Einspruch gegen das Liquidationsgefeh an sich, aber er macht erneut auf seinen Hinweis aufmerksam, daß er den Verkauf von Eisenbahnvorzugsaktien im Ausland als durchaus unerwünscht ansehen müsse und daß eine etwaige gegenteilige Haltung nicht ohne Einfluß auf den internationalen Geldmarkt bleiben dürste. Er erhebt auch keinen Einspruch gegen die Besoldungsordnung an sich, aber er weist aus die Gefahren hin, die der deutschen Finanzwirtschast durch die dauernde Mehr­belastung eines Betrages erwachsen müsse, der von

Mchilinien Mr AusiaudsanSerhen.

Berlin, 4. Nov. Das Reichsfinanzministerium veröffentlicht nunmehr die auf Grund der bekannten Verhandlungen vereinbarten Richtlinien über die Aufnahme von Auslandskrediten durch Länder, Ge­meinden und Gemeindeverbände, worin u. a. aus­geführt wird, daß die Länder sich darüber einig find, daß Wirtschafts- und währungspolitische Gründe die äußer ste Beschränkung bei Auf- nähme von Auslandskrediten durch öffentliche Verbände gebieten. Die Länder verpflich­ten sich gegenseitig, vorläufig auf zwei Jahre bei der Aufnahme von kurz- und langfristigen Aus- landskrediten bestimmte Richtlinien einzuhalten. Diese Richtlinien gelten für die Auslandskredite der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände und für den Auslandsverkauf aefchlosseneer Posten Komunal- obligationen solcher Kreditinstitute, zu deren Auf­gabe die Befriedigung des kommunalen Kredit­bedarfs gehört, ferner für die Bürgschaften und Sicherheiten, die zugunsten dritter von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden gestellt werden.

Form der Kredite.

Die Kredite sollen ausgenommen werden in Form von l a n g f r i st i g e n, das heißt auf minde­stens zehn Jahre abgeschlossenen Anleihen. Kurz- f r i ft i g e Auslandskredite sollen nur ausge­nommen werden zur vorübergehenden Ver­stärkung der Betriebsmittel, soweit durch ausdrück- liche Erklärung gegenüber der Beratungsstelle Ge­währ übernommen wird, daß die Rückzahlung bei Fälligkeit gesichert ist und die Um­wandlung in eine langfristige Anleihe nicht in Be- tracht kommt. Die von der Beratungsstelle festzu­setzende jährliche H ö ch st b e l a st u n g, berechnet auf Grundlage es Nettoerlöses unter Berücksich­tigung des Disagios bei der Ausgabe auch in Hin­sicht auf die Tilgungsbedingungen der Dermittler- provision und aller sonstigen Spesen darf nicht überschritten werden.

Verwendungszweck.

Die Auslandskredite müssen für eigene Zwecke des Kreditunternehmenden bestimmt sein Sie dürfen insbesondere nicht an physische oder juri- stische Personen des Privatrechts weitergegeben werden. Die Kredite müssen unmittelbar pro­duktiven Zwecken dienen. Wesentlich ist da- bei, daß die Anlagen, sei es durch Hebung der Aus- fuhr oder Eindämmung der Einfuhr, sei es in anderer Weise unmittelbar oder mittelbar der För­derung der Gesamtwirtschaft des Reiches dienen. Die Anlagen müssen in dem Sinne dringlich sein, daß die geplanten Ausgaben nicht zurückgestellt werden können.

weit das Zentrum in Frage kommt, vollkommen erfunden sind und jeder Grundlage entbehren.

Die AnsMuSsvase tValdsÄs.

Die Landesverwaltung (Landeshauptmann in Hessen) teilt uns mit: Der Landesausschuß hat sich

amtlicher Seite selbst mit fast 1,5 Milliarden Mark in Ansatz gebracht werde. Die Bedenken Parker Gilberts beruhen im wesentlichen aus dem

Zweifel, ob das Reich in der Lage sei, Aus- gaben, die es noch in diesem Jahre, wenn auch zur Not tragen könne, in den kommen­denNormaljahren" des Reparatioasplanes aufbringen könne.

In diesem Zusammenhang verweist Parker Gilbert auch auf das Schulgesetz, dessen finanzielle Aus­wirkungen nach seiner Meinung nicht ohne Einfluß aus die deutsche Finanzgebahrung bleiben dürste. Mit sachlicher Schärfe wendet sich dann der Repa­rationsagent gegen die Anleihepolitik der Länder und Gemeinden. Um jeden Verdacht einer Ein­mischung in die deutsche Gesetzgebung von sich zu weisen, gebraucht der Reparationsagent auffällig oft den Hinweis, daß er »wenn ihm auch die rechtliche Unterlage für seine Warnungen fehle, es nicht mit seinen Pflichten vereinbaren könne, mit geschlossenen Augen an der Gesetzgebung des Deutschen Reiches vorbeizugehen.

Eine amtliche Information über den Inhalt des Memorandums liegt noch nicht vor. Wie wir er­fahren, enthält der Auszug manche uuoerläßliche und unzulängliche Informationen.

In der Antwort der Reichsregierung geht der Reichsfinanzminiftcr den Einwänden des Reparationsagenten Punkt für Punkt nach und bringt erneut zum Ausdruck, daß die Befürchtun­gen des Reparationsagenten in Bezug auf eine unvorsichtige Finanzwirtschaft und Finanzgesetzgebung der Deutschen Reiches durchaus unbegründet seien. Auch in Zukunft werde das Deutsche Reich alles tun, was im Sinne einer loyalen Erfüllung der Re- paralionsverpflichtungen notwendig sei. Deutsch­land habe auch bisher alle seine Reparalionsver- pflichtungen und das werde von der Reparations­kommission häufig festgestellt in loyaler Weise erfüllt.

Die Bedingungen dürfen keine speziellen Pfänder irgendwelcher Art vorsehen, ebenso keine Verbindung mit anderen Geschäften, wie z. B. Verkäufen von Produkten aus staatlichen Unternehmungen.

Zusammensetzung der Beratungsstelle. K

Die Beratungsstelle ist ein aus Sachverständig bestehender Vertrauensausschuß der Länder. Er setzt sich zusammen aus einem vom Reichsminister der Finanzen zu bestellenn Sachverständigen als Vorsitzender, je ein vom Reichswirtschaftsminister und vom Reichsbankdirektorium zu bestellenden Sachverständigen und als von den Ländern be­stellten Sachverständigen nämlich dem Präsidenten der preußischen Staatsbank, dem Präsidenten der bayerischen Staatsbank und einem staatlichen Ver­treter des ein Gutachten einholenden Landes.

Wird ein Antrag auf Befürwortung eines An­leihevorhabens gegen die Stimme eines der drei ersten Sachverständigen angenommen, so kann der in der Minderheit gebliebene Sachverständige in der Sitzung eine nochmalige Beratung des Antrages verlangen. Ein solches Verlangen kann auch der Vertreter des das Gutachten einholenden Landes stellen. Die H ö ch st s ä tz e für die Belastung durch den Kredit werden von den zuständigen Mitgliedern der Beratungsstelle selbständig festgesetzt. Die Be­ratungsstelle hat ferner die Aufgabe, den ausländi­schen Kapitalmarkt zu beobachten. Die Länder sind verpflichtet, die Beratungsstelle laufend über ihre Erfahrungen zu unterrichten.

Diese Richtlinien stellen gegenüber dem bis­herigen Zustand insofern eine Verschärfung dar, als nicht nur die Produktivität, sondern vor allem auch die Dringlichkeit der aus den Anleihe­mitteln zu schaffenden Anlagen schärfer unter die Lupe genommen werden soll. Dadurch wird die Aufnahme nicht unbedingt nötiger Ausländsan­leihen stärker eingedämmt, als durch die einfache Förderung der Produktivität, die sich in irgend einer Form immer wird nachweisen lassen. Der Reichsbank, die bekannllich eine strengere Auffas- ung über die Zulassung von Ausländsanleihen hat, als der Reichswirtschaftsminister, ist ein Vetorecht zugestanden. Neu ist auch eine Festsetzung der Höchstbelastung, so daß nicht Anleihen um jeden Preis ausgenommen werden können. Ob diese Höchstsätze generell für einen bestimmten Zeitraum oder von Fall zu Fall festgesetzt werden, geht aus den Richtlinien nicht klar hervor. Die Forderung der Reichsbank nach einer zentralen Kontrollstelle, die die ganze Finanzgebarung der betreffenden Städte zu untersuchen hätte, ist nicht durchgegangen.

in seiner heutigen Sitzung eingehend mit der An- sckluhfrage des Freistaates Waldeck an Preußen be­schäftigt. Unter Berücksichtigung der gegebenen Der- Hältnisse kann dabei nach der Auffassung des Lon­desausschusses nur eine Angliederung von Waldeck an den Regierungsbezirk Kastel in Frage kommen.

AutzenvoMMe Umschau.

Von Prof. Dr Otto Housch. M. d. R.

Rein nach der Chronik der Wochenschau sind wohl die wichtigsten Ereignisse diesesmal die Landung italienischer Kriegsschiffe in Tanger und die Mitteilung Rußlands, daß es an der Abrüstungskonferenz teilnehmeu wolle. Wenn wir die Wichtigkeit dieser beiden Ereig­nisse mit einander vergleichen, so ist ohne Zweifel das zweite bedeutungsvoller als das erste.

Die italienische Polltik müßte sich doch allmählich fragen, was derartige Demonstra­tionen für einen Sinn haben, die sich nutzlos verbrauchen, die ohne Wirkung au die Welt bleiben. Jedermann weiß, daß Italien be­stimmte Ansprüche bei der Regelung der Tan­gerfrage erhebt. Niemand zweifelt, daß chm dabei auch der Rücken durch die Politik ge­steift wird. Ebenso ist es klar, daß/ wenn ein olcher Vorstoß Italiens erfolgt, England dann nicht bei ihm bleibt, sondern, wie auch in diesem Falle, der kalte Wasserstrahl, die scharfe Kritik von der Themse kommen. Und die französische Außenpolitik, Briand, bleibt ruhig und besonnen. Ist es richtig, daß Briand dieses Mal geäußert hat, man müsse solche Demonstrationen nicht so tragisch nehmen, so entspricht das durchaus der Situation zwischen einer überlegenen, machtbewußten und ziel­sicheren Afrikapolitik Frankreichs und einer ziellosen und demonstrativen Politik Italiens.

Schließlich weiß auch jedermann, daß die Unterstützung Spaniens wenig bedeutet. Die Schwierigkeiten, mit denen Spanien in der Innen- und Außenpolitik zu kämpfen hat, sind so groß, daß es zu einer wirklich starken Politik in einer solchen Richtung nicht kommen kann. Alles das muh doch eigentlich in Rom ebenso klar sein, wie es dem unbefangenen Be­obachter an sich klar ist. Daß Italien die ihm gebührende Stelle in der großen Politik Eu­ropas einnehme, daß Italien das seiner ge­waltigen Lebenskraft entsprechende Einfluß­gebiet wirklich erhalte, das kann nur der Wunsch jedes Deutschen sein. Umsomehr be­dauert man solche Demonstrationen, die einen Augenblick Ruhe schaffen, vorübergehen und nur erneut zeigen, daß man in Rom die rich­tige Methode nicht findet.

Ob nun eine Tangerkonferenz, an der na­türlich Italien beteiligt sein soll, heraufzieht oder ob Frankreich seinen Standpunkt beibe­hält, daß ja alles durch die bestehenden Ver­träge festgelegt sei, das steht noch dahin. Wie­der einmal ist die Gesamtlage im westlichen Mittelmeer zwischen England-Frankreich, Italien-Spanien scharf beleuchtet worden, das Problem, daß ein an sich zu großer Kolonial­politik innerlich nicht befähigter Staat wie Frankreich durch Sicherheit, Konsequenz und Macht hier die Dinge fest in der Hand hält, daß ein Staat wie Spanien, der am besten

seine Position hier aufgäbe, den Weg aus dieser Lage nicht findet, daß Italien zu ak­tiver Kolonialpolitik berechtigt wie kaum ein anderer europäischer Staat auf Grund seiner Lage, vor allem seiner gewaltig anschwellen­den Volkskraft, den Weg dazu gleichfalls nicht findet, daß England vor allem sich bemüht, die Lage wie sie da ist (Gibraltar vor allem) unverändert aufrecht zu erhalten und im übri­gen ein Spiel in diesem Quartett zu spielen, das im Endeffekt auch für England ziemlich nutzlos ist. Erzwingen kann ja England, selbst wenn es das will, von Frankreich eine Ma- gerkonferenz nicht. Bliebe also nach der jetzigen Lage nur der direkte Weg und Versuch einer italienisch-franzö- schen Verständigung, bei der Spanien dann eine Mittlerrolle hätte. Aber davon ist der

rokko- und Tan

ganze Stand des Problems heute mit all fei­nen Spannungen und Unsicherheiten weit entfernt.

Es ist kein Zufall, daß Hart vor dem zehn­jährigen Jubiläum der Sowjetregierung diese sich bereit erklärt, an der vorbereitenden Ab­rüstungskonferenz, die auf den 30. November berufen ist, teilzunehmen. Bekanntlich ist aus- drücklich in jenerGenfer Resolution" die Teilnahme auch von Staaten, die nicht zum Völkerbund gehören, in Aussicht genommen, nicht nur an der Abrüstungskonferenz, son­dern auch an jenem Sicherheitskömitee, auf das man dann abkam. Nordamerika hat noch nichts von sich hören lassen. Tschitscherin aber hat die Einladung sofort angenommen und ist dabei auf die Erledigung des Zwischenfalls zwischen Rußland und der Schweiz zurück­gekommen, der die Teilnahme an der ersten vorbereitenden Kommission auf schweizerische^