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202. L«hvsasrs

1922

19« Oktober

Land

Mittwoch dem

ir. 245

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Der Jarnos um das Retchsschutgesetz

Die gestrige Eröffnungssitzung des Reichs- 5 hat einen Vorgeschmack von der Taktik eben, durch die die Opposition die sachlichen eiten der gegenwärtigen Reichstagssitzung tören gedenkt. Im Aeltestenrat hat man sich ern noch nicht über den Arbeitsplan der gen Woche einigen können. Man hat dort r jedenfalls durchgesetzt, daß in der ersten jung sofort mit der Beratung des Schul­des begonnen werden soll, wie es ja auch lich durchaus in der Ordnung ist. Trotzdem chte die Opposition einen Vorstoß gegen die rchführung des sachlichen Beratungspro- mms. Mit allen Mitteln suchte der sozial- lokratische Parteiführer Hermann Müller sofortige Beratung des Reichsschulgesetzes verhindern und die sozialdemokratische Jn- peUation an dessen Stelle zu setzen. Der reid) mißlang, weil die Koalition zusammen- lt und auch das Zentrum den sozialdemo- tischen Störungsversuchen eine entschiedene sage erteilte. Es ist aber ganz sicher damit rechnen, daß die Opposition ihre Minier- )eit im Laufe der nächsten Tage bei jeder I bietenden Gelegenheit fortsetzen wird.

Auf die erregte Geschäftsordnungsdebatte i blgte dann die Rede des Reichsinnen­nisters v. Keudell. Herr v. Keudell bewegte ) mit seinen Darlegungen in der Hauptsache f dem staatsrechtlichen Gebiet, wie er ja ts betont hat, daß für die Fassung des -gierungseutwurss parteipolitische Gesichts- nkte nicht maßgebend gewesen sind, sondern nglich Rücksichten auf das Staatsrecht und ; Verfassung. So suchte er auch des Langen ld Breiten zu rechtfertigen, daß die Regie- ng darauf verzichtet hat, die Stellung der ristlichen Gemeinschaftsschule gegenüber den iberen Schularten in dem Entwurf festzu- ;en. Großen Nachdruck legte der Minister if die Sicherung der konfessionellen Schulen (sprechend dem Wunfih der christlichen [fern. Die Rede brachte im übrigen nichts eues und nichts Ueberraschendes. Man kennt m Standpunkt des Herrn v. Keudell bereits ts der Begründung des Gesetzentwurfs, die i vielen Punkten aufschlußreicher ist, als der ntwurf selbst. Das Hauptgewicht liegt auch icht auf den Ausführungen, mit denen der eichsinnenminister auf feine Vorlage im Ein- llnen einging. Er hat nach dem negativen usgang der Reichsratssitzung selbst anerkannt, jetzt die Koalitionsparteien das Wort aben und den Versuch machen müssen, eine unigung zu finden. An eine unveränderte lufrechterhaltung seines Entwurfes denkt auch er Reichsinnenminister nicht, so warm er estern auch sein Werk verrrat.

Sitzungsbericht.

Berlin, 18. Oft. Präsident Löbe eröffnet die rfte Reichstagssitzung nach der Sommerpause mit âegrüßungsworten an die Abgeordneten. Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des e i ch s s ch u I g s f e tz e s. An dem stark besetzten der bevollmächtigten der Länder sitzt auch der preußische Kultusminister Dr. Becker. Vor Eintritt n die Tagesordnung beantragt

Abg. Müller- Franken (Soz.), die Schulvor- age von der Tagesordnung abzus« tzen. Nach der Ablehnung der Vorlage durch den Reichsrat .)abe die Regierung das sonderbare Verfahren an­gewandt, ihre ursprüngliche, zweifellos verfassungs- andernde Vorlage im Reichstag einzubringen. Da eine qualifizierte Mehrheit für den Entwurf doch nicht vorhanden fei, würde seine Beratung nur Zeitvergeudung fein. Der Redner beantragt statt der Schulvorlage die sozialdemokratischen Jnter- pellationen zur Teuerung und zum

mitteldeutschen Braunkohlenstreik zu beraten.

Aehnliche Forderungen stellt ein kommunistischer Jiebner, der gleichzeitig die Beratung eines Antrags auf Relchstagsauflösung beantragt.

Re ich sarbei tsmi n ifter Dr. Brauns erklärt er steche in ständiger Fühlung mit beiden Parteien im Bergarbeiterstreik. Er habe auch die durch Tatsachen begründete Hoffnung, daß die bevorstehende Wieder­aufnahme der Verhandlungen zu einer B e f r i e . dung führen werde. (Rufe b. d. Komm.: Sie sind der Schuldige!) Der Minister erklärt, daß noch vor Ablauf Dieser Woche der Bergarbeiter- streik im Reichstag zur Besprechung kommen solle.

Abg. Graf Westarp (Dntl.) tritt für die so­fortige Beratung der Schulvorlage ein. Die Ab­lehnung durch den Reichsrat sei kein oerfassungs- rechtliches Hindernis der Beratung.

Eltt-ührttttsSue-e des MiEeuS v. r^eudeU. - DK ^vtttt dev pavLeZen.

KraküomsvevaSUNsen rum Schulsesetz.

Ablehnende« Beschluß dev Demokraten.

Berlin, 18. DtL In der heutigen Fraktions­sitzung der demokratischen Reichstags­fraktion ergab sich die völlige E i n m üt i g - k e i t der Fraktion, daß der vorliegende Schulgesetz- entwurf eine schwere G e'f a h r für die Frei­heit des deutschen Geisteslebens darstelle und daher a b g e l e h n t werden müsse. Unbeschadet dieser Haltung hat die demokratische Reichstagsfraktion Anträge vorbereitet, in denen eine grund­sätzliche Aenderung des vorliegenden Entwurfs be­antragt und in denen weiter eine Sicherung der bestehenden Simultanschulen gefordert wird. Die demokratische Reichstagsfraktion war sich aber da­rüber klar, daß selbst bei weitgehenden Konzessionen gegenüber den Simultanschulgebieten der Ge­samtcharakter des Entwurfs zur Ab­lehnung zwinge.

Dèe Deutsche Bolksvavtel.

Berlin, 18. Oft. Die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei behandelte heute in ihrer Fraktionssitzung u. a. das Reichsschulgesetz. Als Fraktionsredner wurde der Abg. D?'- Runkel bestimmt. An der Fraklionssitzung nahmen auch Vertreter der Partei aus den Simultanschulländern teil. -Sie erklärten ihr Einverständnis mit der Hal­tung der Fraktion. Abg. Dr. Runkel wird in erster Linie die Stellung der Gemeinschafts­schule erörtern. Hierbei vertritt die Deutsche Volkspartei den Standpunkt, daß auch der erste Absatz des Artikels 146 der Reichsverfassung mit in den Gesetzentwurf einbezogen werden mutz, d. h. also, daß auch die Stellung der Gemeinschaftsschule bestimmt werden muß. Abg. Dr. Runkel wird den Gesichtspunkt vertreten, daß die Gemein­schaftsschule als Regelschule gelten muß. Dementsprechend wird dann weiter von ihm gefor­dert werden, daß diejenigen Schulen, die keinen einheitlichen konfessionellen Charakter haben, a l s Gemeinschaftsschulen zu gelten ha­ben. Ebenso sollen Neugründungen als

Abg. Dr. Haas (Dem.) verlangt von der Re­gierung Aufklärung darüber, ob sie wirklich voll­ständig hinter der Schulvorlage stehe. Im Lande werde behauptet, daß die beiden volksparteilichen Minister mit dem Schulgesetzentwurf nicht einver­standen seien. (Hort! hört! links).

Abg. I a d d a s ch (Kom.) stellt einen

Mißtrauensantrag gegen den Reichsarbeits­minister

Abg. von S u é r a r b (Zentr.) erklärt, im Gegensatz zum Abg. Müller-Franken hatte das Zentrum die Schulvorlage nicht für verfassungs­ändernd. Darum wollte man zur Klärung der Meinungsverschiedenheiten recht bald mit der Be­ratung beginnen. Die Beratung der Interpellation zum Bergarbeiterstreik verlange auch das Zentrum noch in dieser Woche.

Gegen die Linke und die Völkischen werden die Anträge auf Aenderung der Tagesordnung abge­lehnt. Es bleibt dabei, daß die

Schulvorlage zur ersten Beratung kommt. Damit wird verbunden die Beratung einer demokratischen Interpellation über die Frage der Kostendeckung.

Rerchslnnentnrnkstev Dv. v. Keudell

leitet die Beratungen ein und erklärt, für die Ein­bringung des Reichsschulgesetzes seien in erster Linie maßgebend gewesen die W ü n s ch e der christlichen Elternschaft nach einem christ- lichen Reichsschulgesetz. Anüerersetts müsse aner­kannt werden, daß die von verschiedenen Ländern, namentlich von Preußen betonte Not­wendigkeit, auch den weltlichen Schulen Cnt- wicklungsmöglichkeiten zu geben, berücksichtigt wer­den müsse.Mein Amtsvorgänger", so erklärt der Minister,hat einen privaten Entwurf ausgestellt und mir freundlicherweise das Material überlassen". Der Minister verweist auf den Verfassungsartikel 146 und geht auf den Inhalt der Regierungsvor­lage ein. Er bezieht sich auf seine im Reichsrat ge­gebene Darstellung der Einzelheiten des vorliegen- den Gesetzentwurfes und hebt u. a. hervor, daß im Gegensatz zum Entwurf von 1919 heute alle drei Schulformen behandett würden.

Die Verfassung lasse ein Nebeneinander aller drei Schulformen zu.

Auch die Staatsgesetzgebung habe es nicht vermocht, einen einheitlichen Typ für die deutsche Volksschule durchzusetzen. Es gelle auch Grundsätze aufzustellsn

Gemeinschaftsschulen ins Leben treten. In der Frage der Schulaufsicht wird der Stomd- punkt vertreten werden, daß an der fachmännischen Schulaufsicht festgehalten wird, wobei als zulässig zu erachten ist, daß die obersten Vertreter der Kir­chenbehörden in den Religionsunterricht Einsicht nehmen können. Wenn der Gedanke etwa in der weiteren Debatte erörtert werden sollte, wonach eine landesgesetzliche Regelung stattfinden soll, so wird dabei insbesondere auf

die Belange von Nassau und Frankfurt sowie Hanau Rücksicht genommen werden. Es besteht unter Um­ständen bei einer solchen Bestimmung die Gefahr, daß denjenigen Ländern wie Baden und Hessen, in denen die Simultanschule jetzt bereits vorhanden ist, ihre Simultanschule erhalten bleibt, daß aber Frankfurt a. M. und Hanau benachteiligt werden. Diese Frage soll besonders beachtet werden.

Die Deutschnatlonalen.

Die Reichstagsfraktion der Deutschnationalen Volfspartei beschäftigte sich gleichfalls mit dem Schulgesetz und nahm dann einen eingehenden Be­richt des Abg. Dr. H o e tz s ch über die außen­politische Lage entgegen.

Das BeMnev Ientvum zur Schulsvase.

Die zuständigen Ausschüsse der Berliner Zen- lrumspartei haben eine Entschließung angenommen, in der die Reichstagsfraktion der Zentrumspartei dringend gebeten wird, dem vorliegenden Ent­wurf des Reichsfchulgefetzes nur dann zuzuflimmen. wenn wichtige Veränderungen vorgenommen sind, wenn insbesondere die Erhaltung und Ent­wicklung der Bekenntnisschule ge­sichert i st. Sollten diese Forderungen nicht erfüllt werden, und das Reichsschulgesetz lediglich die ge­setzliche Grundlage für die Errichtung weltlicher und simultaner Schulen bilden, so ist die Zentrums­partei an dem Zustandekommen dieses Gesetzes nicht interessiert.

über die Handhabung der Deaufsichtiigung des Re­ligionsunterrichts an den schulen, um Richtlinien zu finden, die ein Mindestmaß von Beunruhigung der Bevölkerung in dieser Frage schaffen.

Der Vorwurf, daß die Volksschule durch den vorliegenden Entwurf zerschlagen werde, sei nicht stichhaltig.

Wenn man die Reihe von Kundgebungen aus dem Südwesten Deutschlands an seinem geistigen Auge vorüberziehen lasse könne man sich des Ein­drucks nicht erwehren, daß die Unterzeichneten die Dinge nicht klar erkannt hätten. Die Verfassungsbestimmung sei nicht eindeutig, sie sei verschiedener Auslegungen fähig. Der Minister führte eine Reihe solcher Auslegungen an. Er kommt zu dem Ergebnis, daß

die Vorlage der Regierung nicht verfäffungs- ändernd

sei. Jede Benachteiligung der Gemeinschaftsschule werde peinlichst vermieden.Entspricht es wirklich der freiheitlichen Entwickelung unserer Tage," so erklärt der Minister,allen Èänbern von Rechts­wegen eine bestimmte Schulform als Regelschule aufzuzwingen? Würde ein solches undemokratisches Verfahren nicht Unruhe und Kampf bis in die ent­legensten Teile unseres Vaterlandes tragen? Wird nicht auf lange Sicht die Gemeinschafts­schule besser fahren wenn sie im friedlichen Wett­bewerb neben der Bekenntnisschule wirkt?" (Zustimmung rechts und beim Zentrum.)

Der Minister fährt fort, er möchte nicht beson­ders auf

die kostenfrage eingehen. Einerlei, ob nun Länder oder Gemeinden die Mittel aufbringen strage die Kosten doch die deutsche Wirtschaft. Wenn die b e k e n n t n i s - freie Schule durch den vorliegenden Entwurf legalisiert werden solle, entspreche dies dem demo­kratischen Prinzip und dem Text der Reichsver- fassung! Es sei ein Gebot der Toleranz, wenn auch dieser Schulart freie Entwicklungsmöglichkeit ge­geben werde. Das Recht des Elternwillens ür die Bestimmung der Schulart fei keine E r - i n b u n g der Neuzeit. Es sei in der Reichs- verfassüng festgelegt, und es entspreche der Ver­fassung, wenn dieses Recht auch im Schulgesetz An­wendung findet. Der Minister verliest einige Stellen aus Aeußerungen des früheren StaatAsekretärs Schulz vom Jahre 1919, in denen dieser sich für die Wahrung dieser Rechte der Eltern ausdrücklich aus­spricht. Der Minister betont, daß das alleinige

Aufsichtsrecht des Staates im Entwurf selbstverständlich festgelegt sei Unbeschadet dessen so« aber den Religionsgesellschaften eine gewisse Mitwirkung ermöglicht. Es wäre widerspruchsvoll, wenn der Staat den Inhalt des bekenntnismäßigen Religionsunterricht von sich aus bestimmen würde. Es entspreche der Reichsvev- faffung und der Gerechtigkeit, wenn man dies den Rsligiansgesellschasten überlasse. Im übrigen paffe sich der Entwurf den bisherigen unterschiedlichen Verhältnissen in den Ländern durchaus cm.

Der Minister geht dann auf

die Reichsralsverhandlungen

ein und erklärt, in der Kostenfrage stehe Ke Reichsregierung zur Zeit auf dem Standpunkt, daß Erklärungen erst dann möglich sind, wenn die Gestaltung des Entwurfs die Kosten genauer übersehen laste. Die Rerchsregierung fei nicht gewillt, die Zahl der Län­der. in denen Simultanschulen bestehen, zu erwei­tern und den Ländern dauernd die Entscheidung

Rerchsregierung sei wicht gewi der. in denen Simultauschul«

über die Einführung der Simultanschule zu über» lassen. Auf die Frage des Abg. Dr. Haas erwidere er, daß der vorliegende Entwurf ein» mütig von der Reichsregierung einge^ bracht worden fei, und daß die Entscheidung der volksparteilichen ' Minister über das Gesetz seiner Zeit in der Presse bekanntgegeben worden wäre. Der Minister legt dann die Stellungnahme der Re­gierung zum Schulgesetzentwurf nach seiner Ab­lehnung im Reichsrat dar und betont, daß mit der Vorlegung des Entwurfs in seiner ursprünglichen Fassung nach Auffassung der Reichsregierung den Erfordernissen der Verfassung vollauf Genüge getan sei. Die Frage der Berücksichtigung des (Eltern­millens und ie Frage der Erteilung des Religions­unterrichts spielten eine besondere Rolle. Der Ent­wurf sei besonders geeignet, der Erneuerung des inneren Lebens unseres Volkes zu dienen. Es sei auch zu erinnern an die Erklärung des Reichs­kanzlers, daß ein Schulgesetz sich nur ans christlicher Grundlage aufbauen könne. In der Öffentlichkeit sei man allerdings nicht sehr tief in den Entwurf eingedrungen. (Lachen links.) Mit besonderem Ernst gehe die Reichsregierung an die Einlösung des damals vom Reichskanzler gegebenen Versprechens heran, es gelte ein Ge chlecht heran- zubilden, das fest stehe auch in sturmbewegten Zei­ten. Zur materiellen Not komme heute bei unserer Jugend die innere Not. Neben der Enttäuschung und Verzweiflung über die falschen Ziele, die ihr ge­wiesen würden, könne sich Zügellosigkeit und Scham­losigkeit auf allen Gassen breit machen. Wenn das Gefühl für Recht und Unrecht zweifellos weithin verloren gegangen fei, so bestehe für den jugend­lichen Menschen die erhöhte Gefahr, den Ver­suchungen der Zeit zum Opfer zu fallen.

Der Jugend das richtige Rüstzeug mitzugeben, sei Aufgabe von Schule und Elternhaus.

Wahre Freiheit entstehe nur da, wo der Mensch ge­bunden sei an Gott. Es handele sich nicht um reli- geöfe Beeinflussung, wenn in Uebereinstimmung mit dem Willen der Elternschaft die christliche Schule gesichert werden solle. Nur die christliche Erziehung führe zur wahren Volksgemeinschaft. Zum Schluß spricht der Minister die Hoffnung aus, daß die Ver­abschiedung des Gesetzentwurfs zugleich empfunden werden möge als äußeres Zeichen friedlicher innerer Erstarkung unseres Vaterlandes. (Beifall bei den Regierungsparteien. Lachen links!)

Abg. Schreck (Soz.)

knüpft an die letzten Sätze des Ministers die Be­merkung: Wenn die christliche Schule die Charakter­bildung fördert, dann hätte ich von Ihrem Charak­ter, Herr Minister, erwartet, daß sie endlich das Un­recht wieder gutmachen, das Sie dem Vertreter des Jungdeutschen Ordens, Hasso v. Teskow, angetan haben. (Beifall links, Unruhe bei den Deutsch­nationalen.) Abg. Schreck bezeichnete die Schulvor­lage als einen Wechselbalg, der nirgends ungeteilte Zustimmung finde, nicht einmal in der Gefolgschaft der Regierungskoalition. Die Schule dürfe nicht ihres Charakters als einer Anstalt des Staates ent­kleidet werden. Jetzt wolle die Regierung mit der neuen Vorlage feststellen: Nicht der Staat soll mehr über die Schule bestimmen, sondern die Kirche! Da­mit sei der Boden der Reichsverfassung verlassen. Der Papst und die katholischen Bischöfe hätten ja stets erklärt, daß nicht die Eltern, sondern die Kirche in Schulfragen entscheiden müsse.

Die Verfassung stelle die Gemeinschaftsschule als Regelschule hin.

(Widerspruch im Zentrum.) Die Art, wie die Mi­nister jeder Erklärung zur Kostenfrage ausweichen, sei nicht zu billigen. Die Sozialdemokraten würden nicht das Mittel der Obstruktion anwenden, aber sie würden auf dem Boden der Verfassung den Kampf aufnehmen gegen die Kulturreaktion für die Gemeinschaftsschule.

Abg. Mumm (Dntl.)

bezeichnet es als das eigentliche Ziel der Sozial­demokraten, den Religionsunterricht völlig aus bei Schule zu entfernen. Die Gemeinschaftsschule, füi die sie jetzt eintreten, werde von ihnen nur ab Uebergang zur religionslosen weltlichen Schule bo