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Samstag de«
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15, Oktober
1922
Swlehmms des Sichutsefetzes
im RsiOsrat.
Gitte Seottt dev pvetttzèMen Vvovittzett ttttd des LLudev sese« die SlttsMttAsas^ttS.
Berlin, 14. Okt. In der heutigen Sitzung des chsrates stand der Reichsschulgesetzentwurf zur jfatung. Den Vorsitz führte Reichsinnenminister . Keudell.
Der Berichterstatter, Ministerialdirektor Kae st- r, wies zunächst darauf hin, daß nach dem Vor- ag der Ausschüsse die Vorlage den Namen i ch s v o l k s s ch u l g e j e tz tragen soll. Die Aus- isse waren sich darüber einig, daß das ^rste Ge- für die Fassung des Gesetzes die peinlich genaue achtung und Durchführung der Reichsver- f f u n g fein muhte.
Reichsinnenminister v. Keudell erklärte, daß
M Reichsregierung in vielen Punkten den Ausschußbeschlüssen nicht zustimmen ine. Sie werde das bei den^einzelnen Bestimmun- i erklären und sich ihre Stellungnahme vorbe- lten.
Der sächsische Gesandte Dr. G r a b n a u e r er= < rte, die sächsische Regierung würde der Regie- ngsvorlage nicht zustimmen können.
Bayerische Anträge auf W ie de r he r st e l - n g einzelner B est immun gen der R e- erungsvorlage wurden gegen die Antrag- ■ Her abgelehnt, ebenso einige sächsische An- jge. Zur namentlichen Abstimmung kam es über n n e ue i n ge f ü g t e n § 12a, derbesagt:
8 ( „Bon amtswegen einzurichtende neue Schulen :d Gemeinschaftsschulen, soweit sie nicht auf Antrag r Erziehungsberechtigten in eine andere Schulform ngemani^it werden. Die Umwandlung kann nur n einer Zweidrittelmehrheit der Antregsteller - rchgesetzl werden."
Bayern beantragte die Streichung des § 12a. 1 namentlicher Abstimmung wurde die Streichung sParagraphen mit 42 gegen 26 Stimmen abge- hnt, ebenso mit 40 gegen 28 Stimmen ein Antrag denburgs, wonach zur Umwandlung in eine andere chulform schon die einfache Mehrheit genügen soll.
5 bleibt also bei dem eingefügten § 12a. Mit j ayern stimmten die preußischen Provinzen Ost- 'eußen, Brandenburg, Pommern, Grenzmark, chleswig-Holstein, Oberschlesien, Niederschlesien, u annover, Westfalen, H eis sen - Nassau, Rhein- wvinz, außerdem Württemberg.
Minister v. Keudell erklärte, daß er die Z u- i m m u n g der Reichsregierung für die- n Beschluß nicht in Aussicht ft eilen könne.
Die Ausschußbeschlüsse über den
Religionsunterricht,
$ es den Religionsgesellschaftsn ermöglichen sollen, ch die Ueberzeugung von der Uebereinstimmung es Religionsunterrichts mit den Grundsätzen der teligionsgesellschaften gemäß Artikel 149 der Reichserfassung auch ohne Einsichtnahme in den t e l i g i o n s u n t e r r i ch t zu verschaffen, wurden egen den Widerspruch der Reichsregierung mit 40 egen 28 Stimmen angenom m'e n.
Zum § 20, der die Ausnahmebestimmungen für -ie sogenannten
Simultanschulländer
nthält, beantragte Minister v. Keudell selbst ine Aenderung der Re g-ie r u n g s v o r - a a e. Während diese als solche Länder Baden, Hessen und das ehemalige Herzogtum Nassau auf- ührt, beantragte der Minister jetzt die Fassung, daß die Ausnahme gelten soll für die „Gebiete des Reiches, in denen eine nach Bekenntnissen nicht ge- rennte Volksschule nicht besteht". Bestimmte Länder werden danach also überhaupt nicht aufgezählt, während die Ausschußvorlage die Länder Sachsen, Baden, Thüringen, Hessen, Hamburg, Anhalt, Bremen, Lippe Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Schaumburg- Lippe, das ehemalige Herzogtum Nassau und die Städte, F r a n k f u r t a. M. und Hanau aufführt. Der Antrag der R e i ch s reg ie r u ng wurde mit 39 gegen 29 Stimmen abgelehntund der Ausschußantrag bestätigt mit der Aenderung, daß auch Mecklenburg-Schwerin in die Liste der Si- multanschulländer ausgenommen wird.
Der letzte Paragraph des Gesetzes bestimmt nach dem Ausschußantrag, daß
die aus dem Gesetz den Ländern und Gemeinden erwachsenden Kosten in voller Höhe vom Reiche erstattet werden.
Hierzu erklärt Minister v. Keudell, die Reichsregierung könne vor der endgültigen Fassung der Vorlage nicht die daraus erwachsenden Kosten übersetzen. Sie könne deshalb heute auch nicht erklären, ob und inwieweit eine Beteiligung des Reiches an den Kosten in Frage kommt.
Staatssekretär Dr. W e i s m a n n erklärte, diese Erklärung des Ministers könne die preußische Regierung nicht befriedigen. Auf seinen Antrag wurde ausdrücklich festgestellt, daß der Ausschußantrag über die Kostenfrage vom R e i ch s r a t einstimmig angenommen worden war.
Vor der SchlußabstiMung erklärte Gesyndtek von P r e g e r, die bayerische Regierung hätte die Re- , gierungsvorlage im wesentlichen zustimmen können, sie lehne aber die vom Reichsrat jetzt »0^664*0^6 SqU-RMS- â Wâl darin der Ge
meinschaftsschule eine durch die Verfassung nicht begründete Vorzugsstellung vor der Bekenntnisschule gegeben werde. Ministerialdirektor K a e st n e r- Preußen wandte sich gegen diese Begründung. Aus anderen Gründen, als die bayerische Regierung, erklärten auch die- Vertreter von Oldenburg, Anhalt, Thüringen, Hamburg, Bremen und Lübeck die Vorlage als unannehmbar, ebenso die meisten Provinzialoertreter.
Minister v. keudell wiederholte für die gesamten Reichsratsbeschlüsse die schon bei den Einzelbeschlüssen abgegebene Erklärung, daß die Reichsregierung ihnen nicht zustimmen könne.
Die namentliche Schlußabstimmung hatte das Ergebnis, daß dieVorlage mit 37 gegen 31 Stimmen abgelehnt wurde. Dagegen stimmten Bayern, Anhalt, Oldenburg, Thüringen, Hessen, Hamburg, Bremen, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Württemberg, und die preußischen Provinzen mit Ausnahme von Berlin und Provinz Sachsen.
DöB ^Dâsße^sttLwttVf naâ der AsßGKVKtSadstSmmtttts.
Berlin, 14. Okt. Wie W. T. B. aus parlamentarischen Kreisen erfährt, betrachtet man bei den Regierungsparteien die Ablehnung des Schul- gesetzentwurfes keine sw egs, wie ein Berliner Spätabendblcktt die Situation darstellte, als eine Niederlage. Man weist vielmehr daraus hin, daß der Reichsrat eine Reihe von Aenderungen in den Entwurf hineingebracht hatte und somit ge- wissermaßen seine eigene Vorlage abgelehnt hat. Viel beachtet wird der Umstand, daß sich im Reichsrat nicht eine einheitliche Opposition gegen den Entwurf an sich herausbildete, daß vielmehr das Abstimmungsergebnis auf einer grundlegenden Verschiedenheit der Motive basiert, d. h., daß die ablehnende Mehrheit sich nicht aus Gegnern des Schulgesetzes überhaupt zusammensetzt, sondern daß der Entwurf dem einen nicht weit genug, dem anderen zu weit ging und daß ablehnende Stimmen aus dec Kostenfrage sich ergaben. Von Re- gierungsseite wird die durch die Reichsralsableh- nung geschaffene Lage insofern als eine Erleich. tcrung betrachtet, als die Reichsregierung dadurch der Notwendigkeit einer Doppel v o r l a g e enthoben ist, bei der es ihr sehr schwierig gewesen wäre, gewisse Bestimmungen des einen Teils zu vertreten. Da Abänderungen nach der Reichsverfassung ausgeschlossen sind, gehl die Regierungsvorlage entsprechend dem Kabinettsbeschluß unverändert und direkt an den Reichstag. Es ist nun Aufgabe der Regierungsparteien, weitere Abänderungsanlräge zu stellen die innerhalb der Koalitionsparleien über die noch nicht ausgeglichenen Fragen eine Verständigung herbeizuführen. 3 n parlamentarischen Kreisen der Regierungsparteien wird eine Verständigung als ziemlich wahrscheinlich angesehen. Die Entscheidung liegt also beim Reichstag. Es ist anzunehmen, daß nach der ersten Lesung zunächst die zuständigen Ausschüsse des Reichstages den Entwurf in sachlicher Einzel- arbeit entwickeln und daß dann die politische Entscheidung bei der zweiten Lesung fällt, die im Laufe des Novembers zu erwarten fein dürfte. Nach Erledigung durch den Reichstag geht das Gesetz wieder an den Reichsrat. Sollte dieser Einspruch erheben, so würde die schließliche Bestätigung des Gesetzes eine Zweidrillet-Mehrheit des Reichstages erfordern. Inzwischen dürfte die Reichsregierung auch die kostenfrage klären, die bei der Stellungnahme im Reichsral eine Rolle spielte und damit würde, so glaubt man in den Kreisen der Regierungsparteien, der engültigen Verabschiedung des Schulgesetzes der Weg geebnet zu sein.
Die weußWe VrsowmrsS- vekovm
Berlin, 14. Okt. Der Landtag stimmte in seiner heutigen Sitzung zunächst einem Antrag des Hauptausschusses zu, der Vorschläge für die Bestimmung der Landtagsmitglieder in den Aufsichtsrat der zu begründenden Staatlichen Elektro-A.-G. enthält.
Es folo»t die erste Beratung des Besoldungsgesetzes.
Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff bringt die Vorlage ein. Der Minister erklärt, daß die bisherige Beamtenbesoldung nicht ausreichend gewesen und daß insbesondere die Verschuldung der Beamten gewachsen fei, Die Staatsregierung habe diesem Zustand durchgreifend abhelfen wollen und deshalb eine Besoldungsreform dem Landtag unterbreitet, die man vom Standkunkt des Staates aus als sehr weitgehend bezeichnen könne. Aber auch nach der Besoldungsneuregelung, die Erhöhungen von teilweise 16 bis 17 Prozent bringe, würden einige Beamte relativ noch immer unter den Friedensgehaltern bleiben. Der Reparationsagent habe anerkannt, daß die Beamtenbesoldung in Deutschland zu niedrig sei. Der Staat brauche aber eine dienstfreudige Beamtenschaft. Die Erhöhung bedeute für den Staat eine Selajtting pon 193 Millionen.
Sie ist bei den einzelnen Gruppen verschieden. Die Gehälter der Ministerialräte erfahren eine Steigerung um 17,7 Prozent, die der unteren Gruppen eine Steigerung bis zu 33,1 Prozent. Die preußische Besoldungsordnung ist in erfreulicher Zusammenarbeit mit dem Reich ausgebaut wie die Reichsordnung.
Der gröhle Teil des durch die Besoldungsordnung verursachten Mehraufwandes kann gedeckt werden.
Preußen braucht zum Teil allerdings die Hllfe des Reiches, und diese ist möglich durch Inanspruchnahme der im Reichsetat vorhandenen Garantie summe von 65 Millionen. Der volle Mehraufwand kann von Preußen aus eigenen Mitteln auch im Jahre 1928 nicht gedeckt werden, weshalb Peußen im Reichsrat den bayrischen Antrag aus Aenderung des Finanzausgleichs unterstützt hat. Ich will aber keinen Zweifel darüber lassen, daß es noch eine offene Frage ist, ob das Reich helfen wird; die Deckung der Mehrkosten bringt die Gemeinden in dieselbe Lage wie den Staat, doch können auch die Gemeinden mit 87,2 Millionen mehr aus Reichssteuern rechnen, mit 20 Millionen Mark mehr aus der Hauszinssteuer, mit 50 Millionen mehr aus der Gewerbesteuer.
Unter allen Umständen soll die Besoldungserhöhung ohne Steuererhebung durchgeführt ' werden.
Deshalb ist auch kein wirtschaftlicher Grund für Preis st eigerungen zu sehen. Sie können nicht scharf genug verurteilt werden. Die Beamten müssen sich gegen die Preissteigerung dadurch schützen, daß sie nicht plötzlich einkaufen. Der Landtag wird vielerlei Wünsche zur Besoldungsordnuyq haben. Wir wollen in gemeinsamer Arbeit noch Verbesserungen suchen. Ich mache aber jetzt schon darauf aufmerksam, daß sich der Gesamtaufwand nicht erhöhen darf.
Zum Schluß wies der Minister auf die Ausführungen des bayrischen Finanzministers im Bayrischen Landtag hin, die sich auf die Biersteuerentschädigung und die Postabfindung bezogen und der" preußischen Regierung einen Mangel an bundes- sreundlicher Gesinnung vorwarfen. Der Höchstbetrag der Biersteuerentschädigung ist, so hob der Minister hervor, durch Gesetz vom 24. Juni 1919 auf 78 Millionen festgesetzt worden. Hätte man diesen Betrag in derselben Weise wie die Biersteuer selbst auf Goldmark umgestellt, so würde die bayerische Entschädigung 2,4 Millionen betragen haben. Das Gesetz vom 9. April 1927 hat aber bekanntlich die bayerische Entschädigung auf 45 Millionen festgesetzt. Daß Preußen gegen diese Festsetzung Widerstand geleistet hat, ist daher sachlich gerechtfertigt. Bayern ist beim Finanzausgleich weiter dadurch begünstigt worden, daß der Schlüssel für die Verteilung der Ueberweisungssteuer geändert ist — für Bayern ein Gewinn von jährlich 2,9 Mill. — und daß der § 35 des Finanzausgleichs aufrechterhalten ist — für Bayern ein Gewinn von jährlich 4,8 Millionen.
Der bayerische Finanzminister wird sich also über eine Zurücksetzung durch das Reich ganz gewiß nicht beklagen dürfen.
Was die Postabfindung angeht, so haben die norddeutschen Länder ihre Posten dem Norddeutschen Bund und später dem Reich ohne jede Entschädigung überlassen. Bayern beziffert nunmehr seine Abfindungsansprüche auf 375 Millionen. Preußen will den bayerischen Rechtsanspruch an sich nicht bestreiten. Es verlangt nur die gleichzeitige und gleichmäßige Bewilligung gleichgearteter preußischer Ansprüche. Preußen hat an das Reich einen Anspruch auf ein Restkaufgeld von 4,9 Milliarden aus der Uebertragung der Eisenbahnen und andere Ansprüche. Preußen hat, abgesehen von einer Kapitalabschlagszahlung von 50 Mill, nichts vom Reich erhalten. Es ist weder unbillig noch bundesunfreundlich, wenn Preußen verlangt, daß feine Ansprüche in demselben Ausmaße berücksichtigt werden wie die bayerischen Ansprüche. Die Beziehungen zwischen dem Reich und den anderen Ländern werden dann am besten sein, wenn der Gedanke der Gleichberechtigung überall durchgeführt wird.
Abg. Dr. Körner (Völk. Freiheitspartei) dankt der preußischen Staaksregierung, die sich der Not der Beamtenschaft angenommen habe. Vor allem müsse jeder Preistreiberei entgegengearbeitet werden. Die Erhöhung der 'Ministergehälter sollte man nicht beschließen.
Von den übrigen Parteien wird das Wort nicht genommen. Die Vorlage wird ohne weitere Aussprache dem hauptausschuß überwiesen, der in der nächsten Woche seine Beratungen beginnen wird.
Ein Urantrag Graf Stolberg-Wernigerode (D. Dp.) auf Gütertarifermäßigung auf der Reichseisenbahn wird dem Verkehrsausschuß überwiesen.
Nach aussprachloser Erledigung einer Reihe von Ausschußbeschlüssen vertagt sich das Haus auf den 14. November. Die Besoldungsvorlge soll zunächst in zweiter und dritter Lesung auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Nie WoOs.
Nach langer Pause hat das parlamentarische Leben wieder begonnen. Der Preußische Landtag ist am Dienstag zu einer kurzen Tagung zusammengetreten und hat eine Reche Fragen erledigt. Am Mittwoch wurde plötzlich das Gerücht in Umlauf gesetzt, daß der preußische Ministerpräsident Braun die erste beste Gelegenheit ergreifen werde, um eine Wahlentscheidung zu erzwingen und dadurch, wie er hoffe, der Weimarer Koalition eine sichere Mehrheit im Landtag zu verschaffen. Dieses Gerüchst erwies sich aber bald als falsch, soweit es überhaupt ernst genommen wurde. In Wirklichkeit sind die Neuwahlen zum Landtag und zum! Reichstag nicht voneinander zu trennen. Edr ruhiges Weiterarbeiten des Reichstages wâr^ gleichzeitig mit einem preußischen Wahlkamx^ undenkbar. Auflösung des Landtages wäre also gleichbedeutend mit Auflösung des Reichstags Und hier stock' ich schon. Denn selbst wenn das Zentrum sich in Preußen für eine Auflösung des Landtages gewinnen ließe — ein sehr unwahrscheinlicher Fall —, so wäre doch das Zentrum im Reiche niemals bereit, seine Zustimmung zu geben. Es wäre ja auch vollkommen unmöglich, jetzt einen Strich durch das ganze Arbeitsprogramm zu machen, das man sich im Reichstage für die nächsten Monate vorgenommen hat. Auch die preußische Regierung könnte es gar nicht wagen, die dringend nötige Besoldungsreform durch eine Auflösung des Parlaments auf die lange Dank zu schieben. 3m Reich aber sollen außer der Besoldungsreform eine ganze Reihe mich tiger Vorlagen wie das Schulgesetz, das Liquidationsschädengesetz, das Steuerrahmengesetz u. a. m. in den nächsten Monaten unter Dach und Fach gebracht werden. Ebensowenig wie die anderen Regierungsparteien will auch das Zentrum in dieser Arbeit gestört sein ujib deshalb ist es ganz ausgeschlossen, daß diese Partei jetzt zu einer Entfesselung des Wahlkampfes die Hand bietet. Landtagsperiode — gestern hat sich der Landtag wieder vertagt und zwar bis zum 14. November — stand der Flaggenstreit, der Gegenstand einer heftigen Auseinandersetzung war. Die Debatte ging aus von der preußischen Notverordnung vom 8. August, die im ständigen Ausschuß durchgedrückt worden ist, um die Stadt Potsdam zur Beflaggung der Dienstgebäude mit Schwarz-Rot-Gold zu zwingen. Diese Streitfrage hat dadurch zunächst ihre Erledigung gefunden, daß man die Notverordnung dem Ausschuß überwiesen hat. Die endgültige Entscheidung über die Gültigkeit der Verordnung wird vom Staatsgerichts- Hof gefällt werden. Ihre eigentliche Bedeutung erhielt die Debatte durch eine Rede des Ministerpräsidenten Braun. Der preußische Ministerpräsident hätte eine sehr gute Stellung gehabt, wenn er im Sinne des Friedens
schlusses gesprochen hätte, der ja endlich zwischen der preußischen Regierung und den Hotels geschlossen worden ist. Statt dessen grub er aber das Kriegsbeil von neuem aus. Er wiederholte seine anstößige Bemerkung, daß man Schwarz-Weiß-Rot am besten in einem Museum unterbringe. Wenn er dadurch einen Sturm des Protestes entfesselte, so wird ihm hoffentlich klar geworden sein, daß er durch diese Bemerkung abermals die Gefühle eines außerordentlich großen Teils des deutschen Volkes verletzt hat. Man kann den Flaggenstreit nicht beilegen, wenn man, wie es Herr Braun verlangt, in den Farben Schwarz- Weiß-Rot eine endgültig verflossene Vergangenheit sieht. Diesen Strich zwischen Gegenwart und Vergangenheit lassen die Anhänger von Schwarz-Weiß-Rot sich unter keinen Umständen gefallen, trotz aller Achtung, die sie den Reichsfarben selbstverständlich zollen. Die Lösung des unseligen Streites muß schon auf anderer Basis gesucht und gefunden werden. Den Weg hierzu haben wir vor acht Tagen angedeutet. Die Rede des preußischen Ministerpräsidenten ist als ein sehr bedenklicher Auftakt der Auseinandersetzungen zu betrachten, die sich in den Parlamenten in der Flaggenfrage ja leider wohl fortspinnen werden.
Der Reichstag wird am nächsten Dienstag zu einer kurzen Herbsttagung zusammentreten, um einige eilige Aufgaben zu erledigen, deren Dringlichkeit ihre Inangriffnahme noch vor Beginn der regelmäßigen Wintertagung nötig macht. Insbesondere sollen die Beamtenbesoldungsreform, das Kriegsschädenschlußgesetz und das Reichsschulgesetz in erster Lesung verabschiedet werden, damit die Ausschüsse ihre Arbeit schon in der zweiten Oktoberhälfte beginnen können. Auch der jugoslawische Handelsvertrag wird den Reichstaa voraussichtlich