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Samstag de«

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15, Oktober

1922

Swlehmms des Sichutsefetzes

im RsiOsrat.

Gitte Seottt dev pvetttzèMen Vvovittzett ttttd des LLudev sese« die SlttsMttAsas^ttS.

Berlin, 14. Okt. In der heutigen Sitzung des chsrates stand der Reichsschulgesetzentwurf zur jfatung. Den Vorsitz führte Reichsinnenminister . Keudell.

Der Berichterstatter, Ministerialdirektor Kae st- r, wies zunächst darauf hin, daß nach dem Vor- ag der Ausschüsse die Vorlage den Namen i ch s v o l k s s ch u l g e j e tz tragen soll. Die Aus- isse waren sich darüber einig, daß das ^rste Ge- für die Fassung des Gesetzes die peinlich genaue achtung und Durchführung der Reichsver- f f u n g fein muhte.

Reichsinnenminister v. Keudell erklärte, daß

M Reichsregierung in vielen Punkten den Ausschußbeschlüssen nicht zustimmen ine. Sie werde das bei den^einzelnen Bestimmun- i erklären und sich ihre Stellungnahme vorbe- lten.

Der sächsische Gesandte Dr. G r a b n a u e r er= < rte, die sächsische Regierung würde der Regie- ngsvorlage nicht zustimmen können.

Bayerische Anträge auf W ie de r he r st e l - n g einzelner B est immun gen der R e- erungsvorlage wurden gegen die Antrag- Her abgelehnt, ebenso einige sächsische An- jge. Zur namentlichen Abstimmung kam es über n n e ue i n ge f ü g t e n § 12a, derbesagt:

8 (Bon amtswegen einzurichtende neue Schulen :d Gemeinschaftsschulen, soweit sie nicht auf Antrag r Erziehungsberechtigten in eine andere Schulform ngemani^it werden. Die Umwandlung kann nur n einer Zweidrittelmehrheit der Antregsteller - rchgesetzl werden."

Bayern beantragte die Streichung des § 12a. 1 namentlicher Abstimmung wurde die Streichung sParagraphen mit 42 gegen 26 Stimmen abge- hnt, ebenso mit 40 gegen 28 Stimmen ein Antrag denburgs, wonach zur Umwandlung in eine andere chulform schon die einfache Mehrheit genügen soll.

5 bleibt also bei dem eingefügten § 12a. Mit j ayern stimmten die preußischen Provinzen Ost- 'eußen, Brandenburg, Pommern, Grenzmark, chleswig-Holstein, Oberschlesien, Niederschlesien, u annover, Westfalen, H eis sen - Nassau, Rhein- wvinz, außerdem Württemberg.

Minister v. Keudell erklärte, daß er die Z u- i m m u n g der Reichsregierung für die- n Beschluß nicht in Aussicht ft eilen könne.

Die Ausschußbeschlüsse über den

Religionsunterricht,

$ es den Religionsgesellschaftsn ermöglichen sollen, ch die Ueberzeugung von der Uebereinstimmung es Religionsunterrichts mit den Grundsätzen der teligionsgesellschaften gemäß Artikel 149 der Reichs­erfassung auch ohne Einsichtnahme in den t e l i g i o n s u n t e r r i ch t zu verschaffen, wurden egen den Widerspruch der Reichsregierung mit 40 egen 28 Stimmen angenom m'e n.

Zum § 20, der die Ausnahmebestimmungen für -ie sogenannten

Simultanschulländer

nthält, beantragte Minister v. Keudell selbst ine Aenderung der Re g-ie r u n g s v o r - a a e. Während diese als solche Länder Baden, Hessen und das ehemalige Herzogtum Nassau auf- ührt, beantragte der Minister jetzt die Fassung, daß die Ausnahme gelten soll für dieGebiete des Rei­ches, in denen eine nach Bekenntnissen nicht ge- rennte Volksschule nicht besteht". Bestimmte Länder werden danach also überhaupt nicht aufgezählt, wäh­rend die Ausschußvorlage die Länder Sachsen, Ba­den, Thüringen, Hessen, Hamburg, Anhalt, Bremen, Lippe Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Schaumburg- Lippe, das ehemalige Herzogtum Nassau und die Städte, F r a n k f u r t a. M. und Hanau aufführt. Der Antrag der R e i ch s reg ie r u ng wurde mit 39 gegen 29 Stimmen abgelehntund der Aus­schußantrag bestätigt mit der Aenderung, daß auch Mecklenburg-Schwerin in die Liste der Si- multanschulländer ausgenommen wird.

Der letzte Paragraph des Gesetzes bestimmt nach dem Ausschußantrag, daß

die aus dem Gesetz den Ländern und Gemeinden erwachsenden Kosten in voller Höhe vom Reiche erstattet werden.

Hierzu erklärt Minister v. Keudell, die Reichs­regierung könne vor der endgültigen Fassung der Vorlage nicht die daraus erwachsenden Kosten über­setzen. Sie könne deshalb heute auch nicht erklären, ob und inwieweit eine Beteiligung des Reiches an den Kosten in Frage kommt.

Staatssekretär Dr. W e i s m a n n erklärte, diese Erklärung des Ministers könne die preußische Re­gierung nicht befriedigen. Auf seinen Antrag wurde ausdrücklich festgestellt, daß der Ausschußantrag über die Kostenfrage vom R e i ch s r a t einstimmig angenommen worden war.

Vor der SchlußabstiMung erklärte Gesyndtek von P r e g e r, die bayerische Regierung hätte die Re- , gierungsvorlage im wesentlichen zustimmen können, sie lehne aber die vom Reichsrat jetzt »0^664*0^6 SqU-RMS- â Wâl darin der Ge­

meinschaftsschule eine durch die Verfassung nicht be­gründete Vorzugsstellung vor der Bekenntnisschule gegeben werde. Ministerialdirektor K a e st n e r- Preußen wandte sich gegen diese Begründung. Aus anderen Gründen, als die bayerische Regierung, er­klärten auch die- Vertreter von Oldenburg, Anhalt, Thüringen, Hamburg, Bremen und Lübeck die Vor­lage als unannehmbar, ebenso die meisten Provinzialoertreter.

Minister v. keudell wiederholte für die gesamten Reichsratsbeschlüsse die schon bei den Einzelbe­schlüssen abgegebene Erklärung, daß die Reichs­regierung ihnen nicht zustimmen könne.

Die namentliche Schlußabstimmung hatte das Ergebnis, daß dieVorlage mit 37 gegen 31 Stimmen abgelehnt wurde. Dagegen stimm­ten Bayern, Anhalt, Oldenburg, Thüringen, Hessen, Hamburg, Bremen, Lübeck, Mecklenburg-Schwerin, Württemberg, und die preußischen Provinzen mit Ausnahme von Berlin und Provinz Sachsen.

DöB ^Dâsße^sttLwttVf naâ der AsßGKVKtSadstSmmtttts.

Berlin, 14. Okt. Wie W. T. B. aus parla­mentarischen Kreisen erfährt, betrachtet man bei den Regierungsparteien die Ablehnung des Schul- gesetzentwurfes keine sw egs, wie ein Berliner Spätabendblcktt die Situation darstellte, als eine Niederlage. Man weist vielmehr daraus hin, daß der Reichsrat eine Reihe von Aenderungen in den Entwurf hineingebracht hatte und somit ge- wissermaßen seine eigene Vorlage abgelehnt hat. Viel beachtet wird der Umstand, daß sich im Reichs­rat nicht eine einheitliche Opposition gegen den Entwurf an sich herausbildete, daß vielmehr das Abstimmungsergebnis auf einer grundlegenden Verschiedenheit der Motive basiert, d. h., daß die ablehnende Mehrheit sich nicht aus Gegnern des Schulgesetzes überhaupt zusammensetzt, sondern daß der Entwurf dem einen nicht weit genug, dem anderen zu weit ging und daß ablehnende Stim­men aus dec Kostenfrage sich ergaben. Von Re- gierungsseite wird die durch die Reichsralsableh- nung geschaffene Lage insofern als eine Erleich. tcrung betrachtet, als die Reichsregierung dadurch der Notwendigkeit einer Dop­pel v o r l a g e enthoben ist, bei der es ihr sehr schwierig gewesen wäre, gewisse Bestimmun­gen des einen Teils zu vertreten. Da Abänderun­gen nach der Reichsverfassung ausgeschlossen sind, gehl die Regierungsvorlage entspre­chend dem Kabinettsbeschluß unver­ändert und direkt an den Reichstag. Es ist nun Aufgabe der Regierungsparteien, weitere Abänderungsanlräge zu stellen die innerhalb der Koalitionsparleien über die noch nicht ausgegliche­nen Fragen eine Verständigung herbeizuführen. 3 n parlamentarischen Kreisen der Regierungsparteien wird eine Ver­ständigung als ziemlich wahrschein­lich angesehen. Die Entscheidung liegt also beim Reichstag. Es ist anzunehmen, daß nach der ersten Lesung zunächst die zuständigen Ausschüsse des Reichstages den Entwurf in sachlicher Einzel- arbeit entwickeln und daß dann die politische Ent­scheidung bei der zweiten Lesung fällt, die im Laufe des Novembers zu erwarten fein dürfte. Nach Erledigung durch den Reichstag geht das Ge­setz wieder an den Reichsrat. Sollte dieser Ein­spruch erheben, so würde die schließliche Bestäti­gung des Gesetzes eine Zweidrillet-Mehrheit des Reichstages erfordern. Inzwischen dürfte die Reichs­regierung auch die kostenfrage klären, die bei der Stellungnahme im Reichsral eine Rolle spielte und damit würde, so glaubt man in den Kreisen der Regierungsparteien, der engültigen Verabschiedung des Schulgesetzes der Weg geebnet zu sein.

Die weußWe VrsowmrsS- vekovm

Berlin, 14. Okt. Der Landtag stimmte in seiner heutigen Sitzung zunächst einem Antrag des Haupt­ausschusses zu, der Vorschläge für die Bestimmung der Landtagsmitglieder in den Aufsichtsrat der zu begründenden Staatlichen Elektro-A.-G. enthält.

Es folo»t die erste Beratung des Be­soldungsgesetzes.

Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff bringt die Vorlage ein. Der Minister erklärt, daß die bisherige Beamtenbesoldung nicht ausreichend ge­wesen und daß insbesondere die Verschuldung der Beamten gewachsen fei, Die Staatsregierung habe diesem Zustand durchgreifend abhelfen wollen und deshalb eine Besoldungsreform dem Landtag unter­breitet, die man vom Standkunkt des Staates aus als sehr weitgehend bezeichnen könne. Aber auch nach der Besoldungsneuregelung, die Erhöhungen von teilweise 16 bis 17 Prozent bringe, würden einige Beamte relativ noch immer unter den Frie­densgehaltern bleiben. Der Reparationsagent habe anerkannt, daß die Beamtenbesoldung in Deutsch­land zu niedrig sei. Der Staat brauche aber eine dienstfreudige Beamtenschaft. Die Erhöhung bedeute für den Staat eine Selajtting pon 193 Millionen.

Sie ist bei den einzelnen Gruppen verschieden. Die Gehälter der Ministerialräte erfahren eine Steige­rung um 17,7 Prozent, die der unteren Gruppen eine Steigerung bis zu 33,1 Prozent. Die preu­ßische Besoldungsordnung ist in erfreulicher Zu­sammenarbeit mit dem Reich ausgebaut wie die Reichsordnung.

Der gröhle Teil des durch die Besoldungsord­nung verursachten Mehraufwandes kann gedeckt werden.

Preußen braucht zum Teil allerdings die Hllfe des Reiches, und diese ist möglich durch Inanspruch­nahme der im Reichsetat vorhandenen Garantie summe von 65 Millionen. Der volle Mehraufwand kann von Preußen aus eigenen Mitteln auch im Jahre 1928 nicht gedeckt werden, weshalb Peußen im Reichsrat den bayrischen Antrag aus Aenderung des Finanzausgleichs unterstützt hat. Ich will aber keinen Zweifel darüber lassen, daß es noch eine offene Frage ist, ob das Reich helfen wird; die Deckung der Mehrkosten bringt die Gemeinden in dieselbe Lage wie den Staat, doch können auch die Gemeinden mit 87,2 Millionen mehr aus Reichs­steuern rechnen, mit 20 Millionen Mark mehr aus der Hauszinssteuer, mit 50 Millionen mehr aus der Gewerbesteuer.

Unter allen Umständen soll die Besoldungs­erhöhung ohne Steuererhebung durchgeführt ' werden.

Deshalb ist auch kein wirtschaftlicher Grund für Preis st eigerungen zu sehen. Sie können nicht scharf genug verurteilt werden. Die Beamten müssen sich gegen die Preis­steigerung dadurch schützen, daß sie nicht plötzlich einkaufen. Der Landtag wird vielerlei Wünsche zur Besoldungsordnuyq haben. Wir wollen in gemein­samer Arbeit noch Verbesserungen suchen. Ich mache aber jetzt schon darauf aufmerksam, daß sich der Gesamtaufwand nicht erhöhen darf.

Zum Schluß wies der Minister auf die Aus­führungen des bayrischen Finanzministers im Bay­rischen Landtag hin, die sich auf die Biersteuerent­schädigung und die Postabfindung bezogen und der" preußischen Regierung einen Mangel an bundes- sreundlicher Gesinnung vorwarfen. Der Höchstbetrag der Biersteuerentschädigung ist, so hob der Minister hervor, durch Gesetz vom 24. Juni 1919 auf 78 Millionen festgesetzt worden. Hätte man diesen Be­trag in derselben Weise wie die Biersteuer selbst auf Goldmark umgestellt, so würde die bayerische Entschädigung 2,4 Millionen betragen haben. Das Gesetz vom 9. April 1927 hat aber bekanntlich die bayerische Entschädigung auf 45 Millionen festge­setzt. Daß Preußen gegen diese Festsetzung Wider­stand geleistet hat, ist daher sachlich gerechtfertigt. Bayern ist beim Finanzausgleich weiter dadurch be­günstigt worden, daß der Schlüssel für die Vertei­lung der Ueberweisungssteuer geändert ist für Bayern ein Gewinn von jährlich 2,9 Mill. und daß der § 35 des Finanzausgleichs aufrechterhalten ist für Bayern ein Gewinn von jährlich 4,8 Millionen.

Der bayerische Finanzminister wird sich also über eine Zurücksetzung durch das Reich ganz gewiß nicht beklagen dürfen.

Was die Postabfindung angeht, so haben die norddeutschen Länder ihre Posten dem Nord­deutschen Bund und später dem Reich ohne jede Entschädigung überlassen. Bayern beziffert nunmehr seine Abfindungsansprüche auf 375 Millionen. Preu­ßen will den bayerischen Rechtsanspruch an sich nicht bestreiten. Es verlangt nur die gleichzeitige und gleichmäßige Bewilligung gleichgearteter preußischer Ansprüche. Preußen hat an das Reich einen An­spruch auf ein Restkaufgeld von 4,9 Milliarden aus der Uebertragung der Eisenbahnen und andere An­sprüche. Preußen hat, abgesehen von einer Kapital­abschlagszahlung von 50 Mill, nichts vom Reich er­halten. Es ist weder unbillig noch bundesunfreund­lich, wenn Preußen verlangt, daß feine Ansprüche in demselben Ausmaße berücksichtigt werden wie die bayerischen Ansprüche. Die Beziehungen zwischen dem Reich und den anderen Ländern werden dann am besten sein, wenn der Gedanke der Gleichbe­rechtigung überall durchgeführt wird.

Abg. Dr. Körner (Völk. Freiheitspartei) dankt der preußischen Staaksregierung, die sich der Not der Beamtenschaft angenommen habe. Vor allem müsse jeder Preistreiberei entgegengearbeitet wer­den. Die Erhöhung der 'Ministergehälter sollte man nicht beschließen.

Von den übrigen Parteien wird das Wort nicht genommen. Die Vorlage wird ohne weitere Aus­sprache dem hauptausschuß überwiesen, der in der nächsten Woche seine Beratungen beginnen wird.

Ein Urantrag Graf Stolberg-Wernigerode (D. Dp.) auf Gütertarifermäßigung auf der Reichseisen­bahn wird dem Verkehrsausschuß überwiesen.

Nach aussprachloser Erledigung einer Reihe von Ausschußbeschlüssen vertagt sich das Haus auf den 14. November. Die Besoldungsvorlge soll zunächst in zweiter und dritter Lesung auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Nie WoOs.

Nach langer Pause hat das parlamentarische Leben wieder begonnen. Der Preußische Land­tag ist am Dienstag zu einer kurzen Tagung zusammengetreten und hat eine Reche Fragen erledigt. Am Mittwoch wurde plötzlich das Ge­rücht in Umlauf gesetzt, daß der preußische Mi­nisterpräsident Braun die erste beste Gelegen­heit ergreifen werde, um eine Wahlentschei­dung zu erzwingen und dadurch, wie er hoffe, der Weimarer Koalition eine sichere Mehrheit im Landtag zu verschaffen. Dieses Gerüchst er­wies sich aber bald als falsch, soweit es über­haupt ernst genommen wurde. In Wirklichkeit sind die Neuwahlen zum Landtag und zum! Reichstag nicht voneinander zu trennen. Edr ruhiges Weiterarbeiten des Reichstages wâr^ gleichzeitig mit einem preußischen Wahlkamx^ undenkbar. Auflösung des Landtages wäre also gleichbedeutend mit Auflösung des Reichstags Und hier stock' ich schon. Denn selbst wenn das Zentrum sich in Preußen für eine Auflösung des Landtages gewinnen ließe ein sehr un­wahrscheinlicher Fall, so wäre doch das Zen­trum im Reiche niemals bereit, seine Zustim­mung zu geben. Es wäre ja auch vollkommen unmöglich, jetzt einen Strich durch das ganze Arbeitsprogramm zu machen, das man sich im Reichstage für die nächsten Monate vorgenom­men hat. Auch die preußische Regierung könnte es gar nicht wagen, die dringend nötige Be­soldungsreform durch eine Auflösung des Par­laments auf die lange Dank zu schieben. 3m Reich aber sollen außer der Besoldungsreform eine ganze Reihe mich tiger Vorlagen wie das Schulgesetz, das Liquidationsschädengesetz, das Steuerrahmengesetz u. a. m. in den nächsten Monaten unter Dach und Fach gebracht wer­den. Ebensowenig wie die anderen Regie­rungsparteien will auch das Zentrum in dieser Arbeit gestört sein ujib deshalb ist es ganz aus­geschlossen, daß diese Partei jetzt zu einer Ent­fesselung des Wahlkampfes die Hand bietet. Landtagsperiode gestern hat sich der Land­tag wieder vertagt und zwar bis zum 14. No­vember stand der Flaggenstreit, der Gegenstand einer heftigen Auseinandersetzung war. Die Debatte ging aus von der preußi­schen Notverordnung vom 8. August, die im ständigen Ausschuß durchgedrückt worden ist, um die Stadt Potsdam zur Beflaggung der Dienstgebäude mit Schwarz-Rot-Gold zu zwingen. Diese Streitfrage hat dadurch zu­nächst ihre Erledigung gefunden, daß man die Notverordnung dem Ausschuß überwiesen hat. Die endgültige Entscheidung über die Gültig­keit der Verordnung wird vom Staatsgerichts- Hof gefällt werden. Ihre eigentliche Bedeu­tung erhielt die Debatte durch eine Rede des Ministerpräsidenten Braun. Der preußische Ministerpräsident hätte eine sehr gute Stellung gehabt, wenn er im Sinne des Friedens­

schlusses gesprochen hätte, der ja endlich zwi­schen der preußischen Regierung und den Hotels geschlossen worden ist. Statt dessen grub er aber das Kriegsbeil von neuem aus. Er wiederholte seine anstößige Bemerkung, daß man Schwarz-Weiß-Rot am besten in einem Museum unterbringe. Wenn er dadurch einen Sturm des Protestes entfesselte, so wird ihm hoffentlich klar geworden sein, daß er durch diese Bemerkung abermals die Gefühle eines außerordentlich großen Teils des deutschen Volkes verletzt hat. Man kann den Flaggen­streit nicht beilegen, wenn man, wie es Herr Braun verlangt, in den Farben Schwarz- Weiß-Rot eine endgültig verflossene Vergan­genheit sieht. Diesen Strich zwischen Gegen­wart und Vergangenheit lassen die Anhänger von Schwarz-Weiß-Rot sich unter keinen Um­ständen gefallen, trotz aller Achtung, die sie den Reichsfarben selbstverständlich zollen. Die Lö­sung des unseligen Streites muß schon auf an­derer Basis gesucht und gefunden werden. Den Weg hierzu haben wir vor acht Tagen ange­deutet. Die Rede des preußischen Ministerpräsi­denten ist als ein sehr bedenklicher Auftakt der Auseinandersetzungen zu betrachten, die sich in den Parlamenten in der Flaggenfrage ja leider wohl fortspinnen werden.

Der Reichstag wird am nächsten Dienstag zu einer kurzen Herbsttagung zusammentreten, um einige eilige Aufgaben zu erledigen, deren Dringlichkeit ihre Inangriffnahme noch vor Beginn der regelmäßigen Wintertagung nötig macht. Insbesondere sollen die Beamtenbesol­dungsreform, das Kriegsschädenschlußgesetz und das Reichsschulgesetz in erster Lesung ver­abschiedet werden, damit die Ausschüsse ihre Arbeit schon in der zweiten Oktoberhälfte be­ginnen können. Auch der jugoslawische Han­delsvertrag wird den Reichstaa voraussichtlich