HanaueNnzeiger
tMwit^'Wi^ Giadt und Land
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NS. 212
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Samstag de«
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IC. September
1922
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SchledssevlOtshof
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Stresemanns Kode
if, 9. Sept. In der heutigen Nachmittags- der Völkerbundsversammlung, die um 16.40 ihr begann, ergriff als erster Redner Reichs- ninister Dr. Stresemann das Wort. Er führte ms:
Gen itzung
batte gezeigt hat, Verschiedenheiten der Auffassung stärker hervor, als dies wünschenswert erscheint, in den beiden
Svasen des W^beii üvev die KbvMuttg.
Beide Fragen bedingen einander, und leider hat die bisherige Entwicklung zum Frieden darunter gelitten, daß man zuweilen in bedenklicher Weise die eine gegen die andere ausspielte. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Welt — zumal in den Monaten, die hinter uns liegen — auf politischem Gebiete beunruhigt schien. An sich braucht das nicht Wunder zu nehmen. Die Epoche, in der wir leben, ist gekennzeichnet durch ihren geistig umwälzenden Charakter. Der Weltkrieg war ja das größte revolutionäre Ereignis das Jahrhunderte gesehen. Es
Aus der Debatte, die dieser Tage geführt worden st, ragen drei Fragen hervor. Darunter verstehe ch einmal die Tätigkeit, die der Völkerbund entöltet in der Frage der
MeltwlvtschaitsronfeVsnz oeiter die beiden großen Fragen, die die Völker- »undspölitik beherrschen und die öffentliche Mei- tung der Welt auf das stärkste bewegen: die Frage »er Sicherheit und die Frage der A b r ü ft u n g. ; Der Vertreter von Großbritannien, Sir Edward- Hilton N o u n g, hat mit vollem Recht gestern hinkewiesen auf ' ,
die große Bedeutung, die der wellwirtschasls- konferenz und ihren Ergebnissen zuzumesfen ist.
Nan steht in der Oeffentlichkeit großen internationalen Konferenzen vielfach skeptisch gegenüber. Diese Skepsis ist in bezug auf die Weltwirtschaftskonfe- I :enz sicherlich nicht angebracht. Politik und Wirt- chaft reichen sich in der Arbeit der Konferenz die hand. Ich vertrete persönlich die Ansicht, daß alle ,roßen materiellen Fragen, so bedeutsam sie auch ein Mögen, niemals die Gemüter der Menschen, ne schließlich Völkerschicksale formen, so hinreißen 'önnen, wie die Frage der Politik. Aber auch wer ruf diesem Standpunkt steht, wird anerkennen und zugestehen müssen, daß niemals die politischen Bestehungen der Völker durch die Wirtschaft mehr leeinflußt wurden, als in der Gegenwart, leider : richt nur in dem Sinne des Zusammenwirkens, andern vielfach des Aufeinanderplatzens großer Interessengegensätze.
Neben dem Gedanken des Krieges steht der Geranke des Wirtschaftskrieges, neben dem Gedanken res Kampfes der Gedanke des Wirtschaftskampfes. Ss korrespondiert durchaus mit den Bestrebungen res Völkerbundes, die Idee der Verständigung und rer Zusammenarbeit auch aus diesem Gebiete zur Wahrheit werden zu lassen. So ist
das Zustandekommen des deutsch-französischen Handelsvertrages
durch die Zusammenarbeit der Weltwirtschafts- .'onferenz und die von ihr ausgehenden Ideen wesentlich erleichtert worden. Seit über 60 Jahren hat ein Handelsvertrag zwischen beiden Ländern nicht bestanden. Die Differenzierung der wirtschaftlichen Arbeit macht das Zustandekommen solcher Lerträge, in denen um Tausende von Positionen gerungen wird, fast unmöglich, wenn die Unterhändler sich auf den Standpunkt stellen, daß sie nur Interesse gegen Interesse zu verteidigen haben.
Lassen Sie uns hoffen, daß dieser Geist der Verständigung und der Zusammenarbeit, der immer Mehr internationale Formen auch in anderen Beziehungen sucht, uns helfen möge, um durch die Verbindung wirtschaftlicher Gemeinschaften der Verständigung der Völker selbst zu dienen. Lassen Sie yns die Arbeit, die hier begonnen ist, praktisch weiterführen, und uns hoffen, daß die an sich schon unter den Wirkungen der großen Weltereignisse verarmten Staaten, die von ihren Bürgern weit größere Abgaben fordern müssen, als der Staat das jemals in früheren Zeiten tat, ihr Land nicht ils Bollwerke ansehen, die gegen jeden Einbruch inderer Staaten zu verteidigen sind, sondern daß bie den Außenministern oft vorgeworfene Art, auch luf die Interessen anderer Rücksicht zu nehmen, Binnbilb des gegenseitigen Güteraustausches sein möge. Lassen Sie mich daher der Hoffnung Ausdruck geben, daß die Weltwirtschaftskonferenz in der Welt verstanden werden möge nicht als die Zusammenballung dessen, was man so oft die kapitalistischen Interessen der Völker nennt. Wir werden nicht zu einer Befriedung im sozialen Leben der Völker gelangen, wenn nicht die Erkenntnis durchdringt, daß Kapitalismus und Arbeit beides nur gebethen kann, wenn es unter dem gemeinsamen Gesichtspunkt oetnünftiger Wirtschafts- und Produk- Konspolitik und gleichzeitig vernünftiger sozialer Ge- letzgebung gestellt wird. Das sind die Gedanken, die Herüberführen zu dem Internationalen Arbeitsamt, inter denen auch die späteren Arbeiten der Welt- virtschastskonferenz unter gemeinsamem Zusammen- oirken der Arbeitgeber und Arbeiter hoffentlich stehen werden. Lassen Sie mich in diesem Augen- Hitf mich auf diese Ausführungen beschränken. Werden ja die Arbeiten des Rates und der Kom- nissionen noch berufeneren Leuten Gelegenheit leben, auf diese Fragen zurückzukommen.
Wenn wir uns in diesen Fragen — wie ich Grund habe, anzunehmen in einer weitgehenden Hebereinftimmuna befinden, io treten, wie die De-
über den
war die größte Entflammung des kriegerischen Geistes, es war jene mystische Auffassung der Völker, von der Herr Briand erst kürzlich in einem Aufsatz
Frieden gesprochen hat. Es war die Größe des einzelnen, der das Leben gering achtet, gegenüber der Idee des Vaterlandes, endete aber mit
einem großen Fragezeichen, mit dem die Gedanken der Menschheit nicht abschließen, das sie vielmehr vor neue Probleme stellt.
Wir sehen, wie die Wandlung der Völker sich geltend machte in der Umwandlung großer Staatswesen, in einer neuen sozialen Spaltung, in völlig neuen Ideen über das Verhältnis des Staates zum einzelnen. Wir befinden uns noch nicht am Abschluß jener großen geistigen, wirtschaftlichen und sozialen Umwandlung alles Bestehenden. Aus diesem Gegensatz der Meinungen ragt eine Erkenntnis hervor, die von uns positiv gelöst werden muß. Wie immer die Entwicklung der Völker und Staaten gehen mag: Die Erkenntnis, daß der Krieg weder der Wegbereiter zu einer besseren Zukunft, noch überhaupt der Regulator der Entwicklung sein kann. Die Erkenntnis, daß er nach allem menschlichem Ermessen nur neues Elend, neue Wirrnis und schließlich die Anarchie schaffen würde.
Gewiß ist diese Auffassung nicht Gemeingut aller Menschen. In jedem Lande ringen die Anhänger der alten Ideen und Meinungen mit denen, die einen neuen Weg ins Freie suchen. Mißtönend klingt in die Idee der Verständigung und des Friedens immer wieder die Empfindung des Mißtrauens, ja das Auf- flackern des Hasses, unberechtigter nationaler Leidenschaften, die nicht über die Grenzen des eigenen Volkstums hinaus zu sehen vermögen. Und wo immer solche Stimmen ertönen, werden sie durch den Lautsprecher der Presse vermillionenfacht und ergeben in einer Zeit, die die Sensationslust vielfach an die Stelle der sachlichen Betrachtung der Dinge gesetzt hat, vielfach ein falsches Bild von der tatsächlichen Kraft und Bedeutung dieser Empfindung.
Innerhalb des deutschen Volkes kann über die Zustimmung zu den Grundgedanken der Verständigung und des Friedens nicht einen Augenblick ein Zweifel fein, von allen Wächten in dem alten Erdteil Europa am meisten der Sicherheit bebürf- tigt, um ein wachsendes Volk auf enger gewordenem Boden zu erhalten, wünschen wir nicht nur Wil- tätige, sondern Vorkämpfer zu sein auf dem Wege derjenigen Bestrebungen zum allgemeinen Frieden, für die der Völkerbund sich einsetzl.
Es war kein Geringerer als der Außenminister Frankreichs, der verehrte Kollege Briand, der vor wenigen Monaten jenes große psychologische Opfer, das Deutschland in den Verträgen von Locarno zum Ausdruck brachte, in feiner ganzen Tragweite gewürdigt und die Frage gestellt hat, ob ein anderes Volk nach den Wunden eines verlorenen Krieges hierzu ebenso fähig gewesen wäre.
Graf Apponyi hat gestern auf diese Entwicklung hingewiesen, und ich danke ihm für die so anerkennende Worte, die er denen gewidmet hat, die an dieser Entwicklung gearbeitet haben. Mit Recht hat er auch gerade den Abschluß der Locarnoverträge auf die Aktivseite der Bilanz der Entwicklung des Völkerbundes gestellt. Die Locarnoverträge stehen nicht außerhalb, sondern innerhalb des Völkerbundes, wie ja Deutschlands Mitgliedsschaft in diesem Bunde burth sie mit herbeigeführt wurde. Es ist unverständlich, wenn manchmal Zweifel daran laut geworden sind, ob das in Locarno begründete Werk nur einige ober alle beteiligten Völker umfaßt. Ich darf mich in dieser Beziehung nur den Erklärungen anschließen, die der französische und englische Außenminister vor kurzem zum Ausdruck gebracht haben, daß es seine weittragende Wirksamkeit im Westen und für den Osten hat, wie überhaupt diese Verträge die großen Grundgedanken des Völkerbundes in besonderer Form zur praktischen Anwendung brachten. Wir sehen in diesem im Völkerbund wurzelnden Friedenssicherungen den unter den heutigen Realitäten gegebenen Weg, Bestehendes vor Krieg und Kampf zu schützen, aber auch die künftige naturgemäße Entwicklung der Verhältnisse zwischen den Völkern burdt friedliche Mittel
so zu gestalten, daß das Höchstmaß der Verständigung zwischen ihnen gewährleistet wird durch Beseitigung dessen, was sie in dieser ober jener Frage gegenwärtig noch trennt.
Gewiß sind wir uns klar darüber, daß die bisherigen Wethoden des Völkerbundes nicht alle Wünsche erfüllen.
Aber wer zur Kritik aufruft.gegen den Völkerbund und wer das langsame Fortschreiten mancher Entwicklung bemängelt, der entziehe seine Mitarbeit dem Völkerbünde nicht, wenn nicht alle Blütenträume reifen, sondern stelle seine Kritik positiv ein, damit sie anspornend wirkt und mitschasft an seinen Gesetzen und Ideen. Darüber, wie man die allen wünschenswerte Entwicklung weitertreibt, sind verschiedene Gedanken in der vorangegangenen Diskussion zum Ausdruck gekommen. Wenn ich die Schwierigkeiten nicht verkenne, die naturgemäß dieser Entwicklung entgegenstehen, so möchte ich mich doch nicht mit den wenig hoffnungsvollen „attendez" beruhigen, das aus der so kenntnisreichen und ausschlußvollen Rede des verehrten Vertreters Griechenlands in einer gewissen skeptischen Schlußanwendung hervorklang. Ich möchte auch nicht glauben, daß dieses „attendez" durch das „esperez" des so oerehrungswürdigen Grafen Apponyi genügend ergänzt würde. Vor allem aoer bedauere ich, daß in den Ausführungen des Vertreters Griechenlands ein geringes Zutrauen zu der tragenden und fortreißenden Gewalt einer etwaigen Manifestation des Völkerbundes zum Ausdruck kommt. Es ist allgemein bekannt, daß für die diesjährige Tagung des Völkerbundes der Gedanke einer Manifestation erörtert wird, die den Gedanken des Verzichtes auf Angriff und Gewalt zum Ausdruck bringen sollte. Ist dem wirklich so, daß eine solche feierliche Erklärung, abgegeben von den hier vertretenen Nationen, nichts bedeuten würde gegenüber dem gegenwärtigen Stand der Dinge? Es mag sein, daß manchem der Weg vertragsmäßiger Bindungen wünschenswert erscheint. Aber ich habe die Empfindung, daß der Glaube und daß die Idee ebenso bedeutend sein können, wie die juristische Formel. Wir dürfen auch nicht sagen: Abrüstung hängt von dem Recht ab, das Recht hängt von der Moral ab", und schließlich in einem non possumus zu enden.
Aus den vielen mittöndenden Stimmen der letzten Zeit hören wir ein bedeutsames Verlangen, die verantwortlichen Staatsmänner möchten sich dazu verstehen, zu erklären, daß sie den Willen zur Führung der Weltdinge in sich fühlen und deshalb feierlich und in bindender Form ihren Willen zur
Diffamierung der zu Gewalt und Angriff schreitenden Mächte
einmal zum Ausdruck brächten.
Ich weiß nicht, ob unsere Erörterungen mit einer Erklärung abshließen werden, die diese Gedanken zum Ausdruck bringt. Wich zu ihnen im Ramen des Reiches zu bekennen, ist mir Pflicht und Bedürfnis.
Man hat es bedauert, daß bisher so wenige Staaten der Fakultatioklausel des Schiedsgerichts im Haag beigetreten sind. (Lebhafter Beifall.) Die Politik des Deutschen Reiches liegt durchaus in der hier angeftrebten Richtung. Wir haben das seit Jahren zum Ausdruck gebracht durch eine große Reihe von Schiedsverträgen, die wir mit verschiedenen Staaten geschlossen haben. Ich werde dementsprechend auch die Unterschrift unter die Fakultativklausel im Namen des Reiches noch in dieser Session vollziehen.
Wir würden mit Recht die Kritik auf uns ziehen und skeptischer Beurteilung unterliegen, wenn wir jetzt nicht mit größter Energie an diejenige Ausgabe herantreten, die Graf Apponyi gestern mit vollem Recht als einen Prüfstein für die moralische Verfassung des Völkerbundes hingestellt hat: D i e Frage der allgemeinen Abrüstung.
Wan könne nicht den Krieg verfemen, gleichzeitig aber unsere Sicherheit noch aufbauen auf den Fortbestand der Rüstungen. Vor uns liegt das der Welt feierlichst gegebene Wort, das die moralische Grundlage gab für die Entstehung des Völkerbundes, das besagt, daß die Abrüstung der im Kriege unterlegenen Rationen die Voraussetzung sein solle für die kommende allgemeine Abrüstung.
Wenn Sie dem Glauben an große Ideen eine Bedeutung beimessen für die Entwicklung der Völker, dann täuschen Sie nicht den Glauben an die Heiligkeit dieser Geburtslagsstunde des Völkerbundes Was vielen von Ihnen noch vorschwebt, als Ergänzung vorhandener Lücken der Friedenssicherung, werden Sie leichten und freudigen Herzens entgegengebracht sehen, wenn der Weltfriede, zu dem sich der Völkerbund bekennt, auf dem Geiste des Glaubens und des Vertrauens ruht. Einmütig war der Jubel, der Herrn Briand entgegenbrauste, als er das Wort sprach: „Weg mit den Kanonen! Weg mit den Mitrailleusen!" Mögen diese Worte ihre
Bedeutung für alle Rationen behalten. Möge man, wenn man eine neue Zukunft aufbauen will, sich daher auch darüber klar fein, daß diese neue Zukunft nicht aufgebaut sein kann auf Mißtrauen, sondern auf gegenseitiger Achtung und Gleichberechtigung, und daß man die volle Wertung dieses Geistes bei keinem Volke bis in die letzten Verästelungen seiner Seele erwarten kann, solange es selbst noch fremder Gewalt ausgesetzt ist. Wenn wir feierlich dem Kriege absagen, müssen wir die Sicherheit der Völker begründen auf dem Geiste, der diese Erklärung durchweht. Die Welt sehe uns im Wettstreben um die Erreichung der höchsten Ideale. Aber sie sehe nicht wieder die Waffen der Völker gegeneinander gekehrt. So lassen Sie uns zusammenwirken in dem Kampf, der der schwerste, aber auch der ehrenvollste ist: 3m Kampfe für den Frieden und die auf Frieden und Gerechtigkeit beruhende große Entwicklung der Völker.
Die Haasev SaSttUaNvAanfel.
Berlin, 9. Sept. In feiner Rede vor dem Döl» kerbund in Genf hat Dr. Stresemann angekündigt, daß er noch während dieser Tagung im Namen des Reichs die Unterschrift unter die Fakultativklausel des Schiedsgerichts im Haag vollziehen werde. Diese sogenannte Fakultativklausel trägt ihren Namen eigentlich nur insofern mit Recht, als ihre Unterzeichnung fakultativ ist, während sie ebensogut oder richtiger als obligatorisch zu bezeichnen ist., weil der Unterzeichner damit die Gerichtsbarkeit des Ständigen internationalen Gerichtshofs als obligatorisch anerkennt. Die Klausel, die im Arteikel 36 Abs. 2 des Statuts des inernaionalen Gerichshofs enthalten ist, hat folgenden Wortlaut:
Die Mitglieder des Völkerbundes und die im Anhang zur Völkerbundsatzung genannen Staaten können bei Unterzeichnung oder Ratifikation des Protokolls, zu dem dieses Statut als Anlage gehört, oder auch später erklären, daß sie fortan von Rechtswegen und ohne besonderes Abkommen jedem andern Mitglied oder Staat gegenüber, der die gleiche Verpflichtung übernimmt, die Gerichtsbarkeit des Gerichtshofs für alle oder einzelne der folgenden Arten von Rechtsstreitigkeiten als obligatorisch anerkennen:
a) die Auslegung eines Verlags;
b) alle Fragen des Völkerrechts;
c) das Bestehen einer Tatsache, die, wenn fest 'ung einer internatin
tung bedeuten würde:
gestellt, die Derl nalenVerpfl ,
d) Art und Umfang der wegen Verletzung einer internationalen Verpflichtung geschuldeten Ent-
s ch ä d i g u n g.
Die oben bezeichnete Erklärung kann bedingungslos ober unter der Bedingung der Gegenseitigkeit seitens mehrerer oder einzelner Mitglieder oder Staaten oder für eine bestimmte Frist abgegeben werden.
Wei
Es handelt sich hierbei also um eine allgemeine Erklärung für Rechts st reitigkeiten, da nur für diese der ständige Gerichtshof zuständig ist. Das Verhältnis zu Schiedsgerichts- und Vergleichsverträgen, wie sie Deutschland u. a. mit der Schweiz, mit Schweden, Finnland, Dänemark geschlossen hat, wird geregelt durch einen Vorbehalt der besonderen Vereinbarungen, in der
'se, daß, soweit solche Verträge bestehen, ihre Bestimmungen den Vorrang haben. Nach dem gegenwärtigen Stand hat etwa ein Drittel der Völkerbundstaaten die Klausel unterschrieben und ratifiziert, darunter Oesterreich, Belgien, Bulgarien, China, Dänemark, Finnland, Estland, Norwegen, Schweden, Portugal, die Niederlande, die Schweiz. Von den Großmächten hat zwar Frankreich die Klausel unterzeichnet, jedoch unter dem Vorbehalt, daß feine Bindung erst Geltung haben soll, wenn das Genfer Protokoll in Kraft tritt, was kaum noch im Bereich der Möglichkeit liegen dürfte. Brasilien hat unterschrieben mit der Maßgabe, daß seine Unterschrift erst gilt, wenn zwei ständige Mitglieder des Völkerbundrats unterschrieben haben. Die Unterschrift gilt zumeist für eine Frist von fünf Jahren, die auch für Deutschland in Frage kommen dürfte. Wie andere Verträge, wird auch die Fakultativ-
klausel unter dem Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet: sie muß also dem Reichstag vorgelegt werden. An der Ratifizierung durch ihn dürfte kaum zu zweifeln sein, nachdem sich die Erörterungen im Auswärtigen Ausschuß verschieden^ lich damit beschäftigt haben und hinter der heutigen Erklärung des Reichsministers des Aeußern in Gens alle große Parteien des Reichstags stehen. Deutsch land ist die erste Großmacht, die mii dieser Klausel Ernst gemacht hat. Wi< gesagt, hat Frankreich zwar unterzeichnet, aber bei Vorbehalt nimmt seiner Unterschrift jede praktisch, Bedeutung. Man kann nur wünschen und hoffen daß sich andere Großmächte dem deutschen Schritt dessen Bedeutung sich durch keinelei Kritik schmäler, läßt, folgen werden.