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202. M9MI»

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8. GssLembes

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Land

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Das KssssKs.

Der polnische Vorschlag ist durch Chamber- in, Briand und Stresemann wesentlich abge- >wächt worden und soll nunmehr lediglich eine De- iraiion darstellen, um jeden Krieg als rechts- tdrige Handlung zu verpönen. Die Annahme eses Vorschlages erscheint sicher.

In der deutsch-belgischen Frage der Frank- reur-Untersuchung wird Briand als Vermittler ngieren.

Die Reise Stresemanns von Genf nach Ber- n ist verschoben worden.

Das amerikanische OzeanflugzeugOld Glory", iS über dem Ozean Notsignale gab, ist bisher nicht ifgefunden worden.

Der Reichsverband der Deutschen Presse pro­stiert gegen die Ausweisung deutscher Redakteure ns Memel und fordert diplomatische Schritte der rutschen Regierung in Kowno.

In Dortmund berieten die prominenten Mit­lieder des Reichsverbandes der Zentrumspartei der die Haltung Dr. Wirths.

Das Geufsv NvoioSâ

Das Genfer Protokoll von 1924, das so überraschend in den Mittelpunkt des Interesses er diesjährigen Völkerbundsversammlung lerückt worden ist, war schon fast in Vergessen­heit geraten. England hatte seinerzeit die Rati- izierung des Protokolls abgelehnt und damit aar die Sache praktisch erledigt. Der hollän­dische Delegierte sprach aber schon damals das prophetische Wort:Das Protokoll ist tot !s lebe das Protokoll!" Freilich dürfte auch »dermal has Q^ben bes Protokolls recht kurz ein.

Wenn man sich den Inhalt des Genfer Pro- okolls von 1924 vergegenwärtigt, erscheint der Widerstand des Kabinetts Baldwin sein Vorgänger Mac Donald hatte sich mit dem Protokoll einverstanden erklärt und der Protest der Dominions durchaus erklärlich. Das Protokoll bedeutet eine außerordentliche Verschärfung der Völkerbundssatzungen und märe, wenn es rechtskräftig würde, in der Lage, jeden Staat in kriegerische Verwicklungen von unabsehbarer Tragweite zu stürzen. Das Protokoll will, und es geht damit über das Völkerbundsstatut und alle bisherigen Kriegs­verhütungsprogramme weit hinaus, den Krieg überhaupt verbieten. Entsteht ein Konflikt zwischen zwei Staaten, so beansprucht der Völkerbund für sich obligatorisch das Recht der Vermittlung. Auf Verlangen eines der betei­ligten Staaten kann durch Vermittlung des Rates ein beschleunigtes Gutachten des perma­nenten Gerichtshofes im Haag eingefordert werden. Dieses Gutachten sollte obligatorisch sein, doch sind so viele Ausnahmen anerkannt worden, daß diese Form derobligatorischen Rechtsprechung" praktisches Gewicht kaum er­hält.

Wünscht keine der Parteien einen Schieds­spruch, dann sollte nach dem Genfer Protokoll der Völkerbundsrat das Recht haben, den Streitfall selbst zu prüfen und eine bestimmte Lösung den Streitenden zuempfehlen". Die streitenden Parteien haben im Rat natürlich keine Stimme. Erzielt der Rat keine Einstim­migkeit, so betreibt er die schiedsrichterliche Ent­scheidung durch einen von ihm selbst eingesetzten Ausschuß. Stimmt auch nur eine Partei der einstimmigenEmpfehlung" des Rates zu, so darf diese Entscheidung nicht wieder zur Dis­kussion gestellt werden. Das kann für den von einer ungünstigen Entscheidung betroffenen Staat unter Umständen zu einer auf die Dauer untragbaren Belastung führen.

Das Genfer Protokoll regelt auch ausführ­lich die Frage, wie die Entscheidungen des Völ­kerbundsrates bzw. des von ihm eingesetzten Schlichtungsausschusses durchgeführt werden follen. So bedenklich wie das ganze Zwangs­verfahren selbst, sind auch die Verpflichtungen, die den Völkerbundsmitgliedern in dieser Be­ziehung auferlegt werden sollen. Die Völker­bundsstaaten sindindividuell oder gemein­schaftlich" verpflichtet,loyal und effektiv", jedoch nach Maßgabe ihrer geographischen Lage und des Umfangs ihrer Rüstungen mitzuarbei­ten, um der Völkerbundssatzung Achtung zu verschaffen und dem für bedroht erklärten Staate militärisch, wirtschaftlich und finanziell zu Hilfe zu eilen. Es braucht nur an die Aus­einandersetzungen über die Anwendung des Artikel 16 der Völkerbundssatzung auf Deutsch­land erinnert zu werden, um zu zeigen, wie

Bekundung eines ««bedingte« Wittens MM Friede«.

Die LocavnomSMe veviveien den NolnisÄen VoviGSag.

Genf, 7. Sept. In der morgigen Sitzung des Völkerbundes wird es eine neue Üeber- r a f ch u n g geben, nachdem am heutigen Abend ent­schieden worden ist, daß die sogenannte pol­nische Resolution nicht von Polen, sondern von mehreren Mächten ge­meinsam ein gebracht und begründet werden wird. Die Locarnomächte haben nämlich die ihnen von den polen unterbreitete R e- solution fo farblos gemacht, daß sie sichverpflichtetfühlen,dieResolution nunmehr auch selb st dem Völkerbund vorzuschlagen. Um sie etwas inhaltsreicher zu gestalten, werden ihr auf Betreiben einiger der Lo- carnomächke sogar noch einige Kleinigkeiten, wie Empfehlungen über das Schiedsgericht usw., ange­fügt werden, damit sie wenigstens ein gewisses An­sehen erhält. Die Rednerliste des morgigen Tages wird naturgemäß eine vollkommene Aenderung er- fahren, da Sokal, der an dritter Stelle stand, wahr­scheinlich auf das Wort verzichten wird, ebenso wie der nach ihm vorgemerkte politis. Wenn die Reso­lution morgen bereits eingebracht wird, dürften die Vertreter derjenigen Mächte, die sie vorlegen, also wahrscheinlich England, Frankreich, Ita­lien, Deutschland usw., sie auch sofort be­gründen und eine Art von neuer Generaldebatte ein­leiten. Dazu ist aber ein Zweidritlelmehrheilsbe- schluß der Versammlung notwendig. Mil der evtl. Annahme dieser Resolution am Freitag oder Sams­tag dürfte dann die holländische Resolution von der Bildfläche verschwinden, zum größten Leidwesen der Delegationen, die dieser wenigstens eine ernsthafte Prüfung verlangenden Resolution den Vorzug ge­geben hätten.

G e n f, 7. Sept. Die Entschließung, die nach dem bisherigen Stand der Dinge im Laufe des morgi­gen Vormittags der Völkerbundsversammlung vor­gelegt werden dürfte, wird voraussichtlich von min- destens vier Mächten, die an den Verhandlungen beteiligt waren gemeinsam eingebracht. Sie besteht aus einer Präambel, der Konklussionen mit der Auf­stellung von zwei Prinzipien folgen, die von den Bundesmächlen zu beachten sind. Die Annahme und Verwirklichung dieser Entschließung wird nach ihrer Fassung nicht von irgendwelchen späteren Rati­fikationen oder dergleichen abhängig gemacht, son­dern hier in Genf sofort durch Abstimmung im Ple­num der Völkerbundsversammlung erledigt. Der Zweck der Entschließung ist die Bekundung eines unbedingten Willens , um Frie­den und die Verwerfung jedes Angriffskrieges. 3m Zusammenhang damit wird die Ausnutzung aller friedlichen Mittel zur Beilegung von Differenzen besonders betont. Die Bedeutung einer solchen De­klaration, deren genauer Wortlaut zunächst noch geheim gehalten wird, liegt darin, daß es sich um eine Kundgebung von etwa 50 Rationen handelt, die damit ihren Friedenswillen in einer Proklama- tion von Grundsätzen zum Ausdruck bringen, die die bisherigen Grundsätze des Völkerbundes feierlich be­kräftigen. Sie liegt weiter darin, daß sie an einem Punkte der Entwicklung erfolgt, an dem in der Frage der Abrüstung ein Stillstand, wo nicht ein Rückschritt verzeichnet werden müsse. Für Deutsch­land darf man erwarten, daß der wichtigsten Frage, der Abrüstung, damit ein neuer Impuls gegeben wird.

Die vsvsmsssasrserren Ve- ftzSVLGmBÄem.

Genf, 7. Sept. Die Debatte über den holländi­schen Antrag steht im Brennpunkt der um %11 Uhr eröffneten Dölkerbundssitzung und hat die Aus­sprache über die Tätigkeit des Rates im abgelaufe­nen Jahre fast gegenstandslos gemacht. Als erster Staat nahm Finnland zu dem holländischen Ent­schließungsantrag Stellung. Sein Vertreter be­grüßte in dem holländischen Vorschlag die Wieder­auferstehung des Genfer Protokolls, das nach lan- ger Lethargie wieder lebendig werde, und hofft, daß sich in der Versammlung genügend starke Kräfte fin- den werden, um den holländischen Antrag zu unter­stützen.

Nach der Rede des esthländischen Vertreters Akel, der sich in sehr vagen Ausdrücken über die hollän- dische Proportion äußerte, verließen Cham­berlain, Stresemann und Briand den Sitzungssaal und trafen sich in den Wandel­gängen zu einer Besprechung. Die Unterhaltung wurde ziemlich laut geführt. Stresemann zog sich

diese Bestimmungen des Genfer Protokolls eine besonders achtsame und mißtrauische Be­trachtung seitens Deutschlands erfordern. Das Genfer Protokoll enthält in seinen Sanktions­bestimmungen noch einige Punkte, die offenbar ausschließlich auf Frankreich und die Frank­reich nahestehenden Staaten zugeschnitten sind. Der Völkerbundsrat kann nämlich die Angaben derjenigen Staaten entgeaennebmen. die von

dann mit Herrn Dr. Gaus zurück, während Briand und Chamberlain den polnischen Vertreter Sokal zu einer Konversation durch Händewinken ein­luden. Der Delegierte Polens sprach mit beiden Außenministern einige Minuten, worauf Dr. Strese­mann an die Herren herantrat und nachher mit Sokal die Couloirs verlies. In einem Salon des Viktoria-Hotels fand eine Besprechung zwischen Stresemann und Sokal statt. Hierauf begaben sich die Herren ins Hotel Metropole, wo unter Hinzu­ziehung des Staatssekretärs v. Schubert und Dr. Gaus eine Konferenz über den polnischen Antrag stattfand. Sie dauerte bis Mittag. Der polnische Vorschlag wurde von Sokal den deutschen Herren in seiner bereits nach der gestrigen Versammlung der Kleinstaatenoertreter umgearbeiteten Form vor­gelegt. Die Verhandlungen werden jetzt in lebhaft- tem Tempo geführt und es ist zu erwarten, daß die Entscheidung der deutschen Delegation über den polnischen Vorschlag im Laufe des heutigen Tages noch erörtert wird.

Der erste Eindruck auf deutscher Seite kann des­halb als nicht befriedigend bezeichnet werden, weil tatsächlich der in der von mir gemeldeten Präambel enthaltene Hinweis auf die Abänderung des Artikels 15. des Völkerbunds-Paktes einen sehr ernsten Cha­rakter besitzt.

Chamberlain zeigte sich vormittags sehr nervös, infolge der scharfen An­griffe einiger Pariser Zeitungen, die dem englischen Außenminister zum Vorwurf machen, der Behandlung der Sicherheitsfrage aus­zuweichen und den polnischen Norschlag torpedieren zu wollen. Es scheint, daß innerhalb der franzö­sischen Delegation jetzt sehr großer Wert darauf

Öwird, die polnische Aktion zu fördern. Auf

en eines hervorragenden Mitgliedes der fran­zösischen Delegation soll die gestrige Zusammenkunft Sokals mit den Kleinstaatenvertretern stattgefunden haben.

Wie verlautet, hatte die Besprechung Strese­mann-Sokal zur Folge, daß im polnischen Vorschlag weitere Abänderungen sich als nötig erwiesen. Sokal betonte in seinem Gespräch mit Chamberlain, daß der Völkerbund aus einem toten Punkt angelangt sei, daß die Beseiti­gung des Genfer Protokolls einen sehr ernsten Zu- stand geschaffen habe und infolgedessen ein erheb­licher Rückschritt der Friedenspolitik in Europa zu konstatieren sei. Der Zweck des polnischen Vor­schlags, so erklärte Sokal, sei der, die bedenkliche Lücke im Völkerbunds-Pakt durch eine entsprechende juristische Ergänzung zu beseitigen und vorläufig eine Erklärung durch die gegenwärtige Völkerbunds­versammlung der Welt zu übergeben, des Inhalts, daß sich die Nationen, die im Völkerbund vertreten sind, nicht bekriegen dürfen.

Nie S$a6l des «kMftândisen KaiSmitsliedee

Genf, 7. Sept. Die Wahl der drei nichtständigen Ratsmitglieder, die anstelle der ausscheidenden Rats, möchte Belgien, Salvador und Tschechoslowakei tre­ten sollen, wurde auf den 15. September angesetzt. Künftighin sollen die Ratswahlen jeweils am zwei­ten Montag im September, also eine Woche nach Be­ginn der Völkerbundsversammlung, erfolgen. Im Falle, daß ein ausscheidendes Ratsmitglied den An­trag auf Wiederwählbarkeit stellt, soll die Völker­bundsversammlung darüber am Vormittag des Wahltages entscheiden. Dementsprechend wird über den vorliegenden Wiederwählbarkeitsantrag Bel­giens ebenfalls am 15. September Beschluß gefaßt werden.

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Berlin, 7. Sept. Nachdem durch den holländischen Vorstoß in Genf eine neue Lage eingetreten ist, er­scheint es ziemlich ausgeschlossen, dâß der Reichs­minister des Aeußeren, Dr. Stresemann, schon am Freitag nach Berlin kommen wird. Die in Aussicht genommene Sitzung des Reichskabinetts am Sams­tag vormittag fällt jedoch nicht aus. Da aber die Kabinettssitzung kaum zu irgendwelchen Beschlüssen kommen dürfte, wird Dr. Stresemann voraussicht­lich am Sonntag abend, falls bis dahin die Aus­sprache in Genf ihren Höhepunkt überschritten haben sollte, von Genf abfahren und in einer neuen Kabinettssitzung am Montag Gelegenheit haben, seine Stellungnahme zur Geltung zu bringen.

vornherein in der Lage sind, mitzuteilen, wie­viel Streitkräfte sie in Erfüllung ihrer Völker­bundspflichten für den Ernstfall zur Verfügung stellen können. Diese Staaten können weiter die Kräfte mobil machen, die sie auf Grund früher geschlossener militärischer Abkommen zur Unterstützung eines angegriffenen Staates verfügbar haben. Mit anderen Worten, trotz des Genfer Protokolls sollten Frankreich und

die Kleine Entente ihre militärische Bündnis­politik fortsetzen dürfen.

Schließlich müssen noch die Bestimmungen des Genfer Protokolls^über die Schaffung ent­militarisierter Zonen erwähnt werden. Solche Zonen werden als gute Mittel gegen die Mög­lichkeit von Konflikten zwischen Staaten be­zeichnet und ihre Schaffung soll vom Völker­bundsrat gefordert werden können. Der Völ­kerbund soll weiter das Recht haben, diese neu zu schaffenden und die bestehenden entmilitari­sierten Zonen einer vorübergehenden oder dauernden Militärkontrolle, zu unterwerfen. Wir begegnen also hier im Genfer Protokoll denElements stables" des berüchtigten Jn- vestigationsprotokolls.

Alles in allem muß das Genfer Prototrlll für ein in vielfacher Hinsicht gegen Deutfckland gerichtetes oder doch wenigstens für Deutschland gefährliches Vertragswerk angesehen werden, für das Deutschland nie und nimmer seine Zu­stimmung wird geben können.

Ein vevboi des SsitSVaMevteu AheiuSandSZ'MmMHN.

Koblenz, 7. Sept. Die Interalliierte Rheinland- fommiffion hat am 3. September folgenden Beschluß gefaßt: Es ist beobachtet worden, daß im besetzten Gebiet Flaggen mit dem Abzeichen der im besetzten Gebiet verbotenen Vereinigung des Stahlhelms gezeigt werden, z. B. an Kraftwagen und Fahr­rädern. Da das Zeigen dieser Flaggen auf eine Werbetätigkeit dieser verbotenen Vereinigungen hinausläuft, wird der Verkauf und Gebrauch von Flaggen und Fahnen, die das Abzeichen des Stahl­helms tragen, für verboten erklärt. Dieses Verbot gilt für alle Personen, die sich ins besetzte Gebiet begeben, gleichgültig, ob sie im besetzten oder unbe­setzten Gebiet wohnen.

Koblenz, 7. Sept. Die Rheiniandkommission hat entschieden, daß die Nummer 35 desKladdera­datsch" vom 26. August 1927 wegen einer für die Bösatzungstruppen beleidigenden Zeichnung im be­setzten Gebiet nicht verbreitet werden darf und der Beschlagnahme unterliegt.

(Sifcnne dev AsNavatZons- SsmmMots.

Paris, 7. Sept. Die Reparationskommifsion Hal heute eine Sitzung abgehalten. Nach dem Commu- niqué wurden gewisse Fragen betreffend die Zah­lungen im Verlaufe des vierten Jahves der An­wendung des Dawes-Planes (1 750 000 000 GMk) für die Zeit vom 1. September 1927 bis 31. August 1928 geregelt. Außerdem wurden verschiedene Pro­gramme und Kontrakte mehrerer alliierten Länder betreffend die Sachlieferungen von Kohle, Stick­stoff, Farbstofffen, Eisenbahn- und Schiffsmaterial und Telephonkabel angenommen.

#ilfe sät die besetzten Gebiete.

Aus dem 30 Millionenfonds des Reichsfinanz­ministeriums für die besetzten Gebiete werden, wie eine sozialdemokratische Korrespondenz erfährt, 10 Millionen Mark an die Arbeitnehmer im besetzten Gebiet verteilt. Die Verteilung erfolgt im Einver- nehmen mit den freien und den christlichen Gewerk­schaften nach den Vorschlägen der Spitzenverbände.

IKrstvumsbevatttns übsv tMvib.

Berlin, 7. Sept. In Dortmund sind heute unter dem Vorsitz des Reichskanzlers Dr. Marx die zum Katholikentag versammelten Mitglieder des Reichs­parteivorstandes des Zentrums zu einer Sitzung zu­sammengetreten, um zur politischen Lage Stellung zu nehmen. Den Hauptgssprächsstoff bildete der Fall Wirth. An den Besprechungen nahmen unter ande­ren auch der Reichsarbeitsminister Brauns, der preußische Wohlfahrtsminister Hirtsiefer und der Vorsitzende der preußischen Zentrumsfraktion teil. Vom badischen Zentrum waren Staatspräsident Trunk und der Präsident des Landtags erschienen. Die Verhandlungen waren streng vertraulich.

Me VeamienbessödrsörssvesoLM.

Mehrere Blätter wissen Einzelheiten über die neue Beamtenbesoldungsordnung mitzuteilen. Da­nach soll in erster Lime den wirtschaftlich schwächsten Beamtengruppen eine finanzielle Hilfe zugedacht sein. Es wird von Aufbesserungen zwischen 10 und 22 Prozent gesprochen. Es sollen 14 Gehaltsgruppen mit Parallelgruppen und außerdem acht Einzelge­haltsgruppen geplant sein. Der Frauenzuschlag soll in das Grundgehalt eingebaut werden, während der Kinderzuschlag besonders sein soll. Die Alterszu- lagen sollen statt von zwei zu zwei Jahren von drei zu drei Jahren gegeben werden. Das Höchstgehalt soll erst nach 21 Jahren erreichbar sein. Die Rege­lung der Ortszuschläge soll im wesentlichen unver­ändert bleiben, ebenso scheint an dem Wohnungs­geldzuschuß nichts geändert zu werden. Für Beamte auf besonders wichtigen Dienstposten sollen pensions- fähige Stellenzulagen geschaffen werden, eine Re­gelung, gegen die sich die Beamtenschaft mit aller Entschiedenheit wendet.

Die Besprechung der Vertreter der Beamtenorgae nisationen mit dem Reichsfinanzminister ist end­gültig auf heute vormittag 10 Uhr festgesetzt worden und zwar soll nach demVorwärts" mit den ein-