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22. ««E l^ag
NM KerrEs.
- Sacco und Vanzetti wurden in der verganten Nacht hingerichtet.
— In Halle kam es gestern bei einer Kund- sung für Sacco und Vanzetti zu Kämpfen mit der ilizei.
— Die Pariser und Brüsseler Rechtspresse ver- cht die unparteiische Untersuchung der Kriegsereig- 'fe in Belgien zu durchkreuzen.
— Der dritte europäische Minderheitenkongreß gestern in Gens eröffnet mordet
— In der Besatzungsfrage ist zwischen London ib Paris noch keine Klärung erzielt worden. Die ranzosen fordern neue Garantien.
Die nationalen LAindesr- beiten in «Senk.
In Genf ist gestern der Kongreß der Nationen Minderheiten zusammengetreten. Es ist t einem begrüßenswerten Brauch geworden, !r Vollsitzung des Völkerbundes im Septem- r eine Tagung der nationalen Minderheiten i Genf vorausgehen zu lassen. Bedeutet sie )ch eine ernste Mahnung für den Völkerbund ix eine seiner vornehmlichsten Aufgaben, die : im Interesse des europäischen Friedens zu ifen hat. Denn gelingt es nicht, die furcht- iren Härten, die die Friedensdiktate von Ver- ülles, St. Germain und Trianon in bezug auf 15 europäische Minderheitenproblem mit sich ebracht haben, einigermaßen abzuschwächen, kann bleibt der Frieden Europas gefährdet, lewiß hatte nun der Deutschbalte Paul Schie- iann recht, wenn er auf der vorjährigen Taung der nationalen Minderheiten betonte, aß der Völkerbund, „dessen Tätigkeit auf der bene des Völkerechtes liege", das Problem er nationalen Minderheiten, „das auf der aatsrechtlichen Ebene liege" nicht lösen könne, Indern daß die Lösung des Problems erst ann erfolgen könne, wenn in Europa der "mir anationai gew^lten ,ei, nie cs fi! h.. Hier den Dynaf. ^cn der Fall ;e Men sei dennoch ist vor dielen Schieman iick.cn Jdecn md Schlußfolgerungen zu warnen, denn sie ännten sehr leicht dahin führen, daß man in Zölkerbundskreisen dahin kommt, sich von den Kinderheitsfragen überhaupt zu lösen und hre Regelung einer ferneren Zukunft zu überassen. Wir haben ja allmählich genügend Er- ahrungen darin sammeln können, wie ungern berhaupt der Völkerbund sich mit derartigen fragen beschäftigt, und wir wissen auch ' oarum.
Vorläufig sind wir aber noch weit genug ntfernt von dem Standpunkte eines Staats- »egriffes, von dem aus Schiemann allein die Möglichkeit einer Lösung des europäischen Ninderheitenproblems erblickt. Es ist auch richt zu erwarten, daß wir in absehbarer Zeit >u einer Staatsbildung gelangen, die auf den Begriff der Nation verzichtet und die Minder- zeiten als vollberechtigte Teile des Ganzen berschtet. Nicht umsonst lehrt die Geschichte, daß Demokratien weit agressiver gewesen sind als dynastisch regierte Staaten, daß sie viel intoleranter als diese in nationaler Beziehung sind. Wir leben im Zeitalter der nationalen Idee und des Nationalstaates und werden daraus auch die Folgerungen ziehen müssen. Der Völ- i kerbund ist und bleibt daher als einzige über- i staatliche Organisation die Institution, der die Sorge für die in den internationalen Abmachungen den nationalen Minderheiten ver- sporochenen Rechte zufällt. Es wird nicht damit abweisen lassen dürfen, daß er wohl befugt sei, rechtliche Bindungen zwischen den Staaten, nicht aber zwischen einem Staat und seinen Gliedern zu schaffen. Die Art und Weise mit der man eben in den meisten europäischen I Staaten mit den Schutzverträgen der nationalen Minderheiten umzugehen beliebt, schafft gefahrdrohende politische Situationen, und Zweck des Völkerbundes ist doch wohl, die politischen Spannungen zwischen den Staaten zu heben und dadurch den Frieden zu fördern. ! Man müßte in demselben Augenblick dem Genfer Völkerbund die Berechtigung seines j! Bestehens absprechen, in dem man das Argument als berechtigt anerkennen wollte, er habe keine Befugnis, sich um den Ausgleich der verschiedenen sich in einem Staate zusammenlebenden Nationen zu kümmern, denn das sei eine innerpolitische Angelegenheit. Mit diesem Argument ist schon oft genug praktisch von I feiten der „Siegerstaaten" gearbeitet worden, mit seiner Hilfe hat man sich auf polnischer, französischer, italienischer Seite dauernd über die Minderheitsschutzverträge und die von den nationalen Minderheiten beim Völkerbund ae-
Sacco und Vanzettt hingerichtet.
Bosto«, 23. August. Sacco und SanzeöiS wurden kuvr «mb LNZiSesuaebL ameviSanSfehev Seitz hinseviGtet. AuG der Povtugèe-e Madeiso wuvde biusevichtst.
Das grausame Spiel um Sacco und Van- zetti hat sein Ende gefunden. Die elektrische Hinrichtung der beiden wegen Raubmordes zum Tode verurteilten Italiener ist heute morgen erfolgt. Vor vierzehn Tagen wurden sie aus dem Totenhaus, wo sie der Hinrichtung entgegenharrten, in das Gefängnis zurückgeführt. Am Samstag, da das Revisionsgesuch ihrer Verteidiger vom Obersten Gerichtshof des Staates Massachusetts abgelehnt wurde, kehrten sie an den Ort des Grauens wieder zurück und durchleben Qualen, die nur denen vergleichbar sind, wie Edgar Allan Poe sie in seiner unheimlichen Geschichte „Der Brunnen und das Pendel" erzählt. Denn noch immer hing ihr Leben an einem dünnen Faden: der Oberste Bundesrichter der Vereinigten Staaten in Washington hatte noch nicht gesprochen und es bestand immerhin eine leise Möglichkeit, daß er eine Revision des Verfahrens anordnen könnte. Da kam gestern die Meldung, daß der Oberste Bundesrichter es abgelehnt habe, irgend welche Schritte in der Angelegenheit Sacco und Vanzetti zu unternehmen. Damit erschien das Schicksal der beiden Italiener besiegelt. In letzter Stunde setzte man noch leise Hoffnungen auf ein Eingreifen Coolidges, des Pabstes und Mussolinis und schließlich auf einen Begnadigungsakt des Gouverneurs Fuller. Nach über sechs Jahren — das Todesurteil gegen Saco und Vanzetti wurde am 14. Juli 1921 gefällt — ist heute die Hinrichtung der beiden angeblichen Raubmörder vorgenommen worden.
Die Vollstreckung des Urteils wird in der ganzen Welt den lebhaftesten Widerhall finden. Man kann es kaum begreifen, daß das freie Amerika, das bei uns so oft als das Jdealland apostrophiert wird, dieser Handlung fähig sein konnte. War schon die fast siebenjährige Ungewißheit: Freispruch oder Hinrichtung durch den nach amerikanischen Begriffen so überaus „humanen" elektrischen Hinrichtungsstuhl eine Folter, eine Tortur, die zu ertragen über Men' schenkraft geht, so ist nunmehr die Hinrichtung nach siebenjähriger Todesqual eine Barbarei sondergleichen. z
Die AittviMuns
Boston, 23. Aug. Gestern abend 8.40 Uhr teilte der Gesängnisdireklor Sacco. Vanzetti und INadeiro mit, daß sie in der Nacht sterben müßten. vanzetti antwortete, wir müssen uns in das Unvermeidliche fügen. Sacco schrieb einen Brief an seinen Vater. Madeira schlief; als er geweckt wurde, schien er gleichgültig.
Boston, 23. Aug. Madelro betrat die Todeskammer um 12.02 und wurde um 12.09 für tot erklärt.
Sacco folgte Madeira um 12.11 und wurde um 12.19 für tot erklärt.
Vanzetti betrat die Todeskammer um 12.20 and wurde 12.26 für tot erklärt.
Boston, 23 Aug. Die Hinrichtung Saccos und Vanzettis und Madeira dauerte knapp eine halbe Stunde, Sacco war bleich, aber standhaft und rief in italienischer Sprache: »Lang lebe die Anarchie!" Unmittelbar vor der Hinrichtung ries er seiner Familie ein Lebewohl zu. Am ruhigsten be- trat Vanzetti die Todeskammer. Er gab den beiden Richtern die Hand und schritt auf den elektrischen Stuhl zu. Er beteuerte seine Unschuld und erklärte zum Schluß: »Ich vergebe allen, die meine Hinrichtung herbeigeführt haben."
Als die Schwester vanzettis vom Gouverneur Fuller zurückkehrte, erklärte sie Pressevertretern, ihren Bruder habe sie1 gebeten, General Fuller zu sagen, daß, wenn ihm mehr Zeit gewährt worden wäre, Tatsachen bekannt würden, die seine Unschuld beweisen.
Sov dev AinviGtuns.
Vor Eingang der Meldung über die erfolgte Hinrichtung Saccos und Vanzettis tagen hier folgende Meldungen vor:
Die letzten Schrille. — Alle Richter lehnen ab.
Boston, 22. Aug. Einer der Verteidiger von Sacco und Vanzetti hat an Oberrichter Taft, der
führten Beschwerden hinweggesetzt. Daß wir gegen derartige Auffassungen, seitdem wir Mitglied des Völkerbundes und Völkerbundsrates find, mit aller Energie Stellung au neh
zur Zeit in Quebeck seinen Urlaub verbringt, ein Telegramm gerichtet, in dem er sich erkundigt, wie Taft erreicht werden könne, um bei ihm den Antrag auf Aufschiebung der Hinrichtung zu stellen. Sollte Taft eine günstige Antwort geben, so werden die Verteidiger von Sacco und Vanzetti wahrscheinlich im Flugzeug sich nach Kanada begeben, um noch rechtzeitig mit Taft verhandeln zu können.
Boston, 22. Aug. Der Anwalt Saccos und Van- zettis teilt mit, daß der Präsident des Obersten Bundesgerichtes T a f t, der sich zur Zeit in Kanada aufhält, es abgelehnt, hat, das den Aufschub der Hinrichtung beantragende Gesuch entgegenzunehmen, da wie er erklärte, diese Angelegenheit außerhalb des Rahmens seiner Jurisdiktion läge.
Boston, 22. Aug. Der Oberrichter Stone lehnte es ab, eine Verfügung über die Hinausschiebung des Hinrichtungstermines zu erlassen.
Boston, 22. Aug. Der Richter S i s k vom Staatsgerichtshof des Staates Massachusetts hat gleichfalls die Verschiebung der Hinrichtung Saccos und Vanzettis verweigert.
Boston, 22. Aug. Das Mitglied des Kongresses Laguardia hat sich im Flugzeug von Newyork hierher begeben, um sich beim Gouverneur Fuller für Sacco und Vanzetti zu verwenden. Er hatte mit dem Gouverneur eine längere Unterredung Fuller und Larguardia haben früher zusammen dem Kongreß angehört. Die Verteidiger beabsichtigen noch, den Richter Lowell vom Bundesdistriktsgericht um Erlaß eines Vorführungsoefehls. für Sacco und Vanzetti zu ersuchen.
Boston, 22. Aug. Der Richter Lowell vom Bundesdistriktsgericht hat den Antrag der Verteidiger, einen Vorführungsbefehl für Sacco und Vanzetti zu erlassen, abgelehnt.
Der Verteidiger Musmanno suchte heute abend den Gouverneur Fuller auf, um ihn zum letzten Mal um einen Strafaufschub für Sacco und Vanzetti zu ersuchen. Er verweilte zehn Minuten bei dem Gouverneur, der ihn anwies, den Generalstaatsanwalt aufzusuchen. Dieser war aber in feinem Arbeitszimmer nicht anwesend, und Mus- manno wartete seine Rstckkehr ab.
Grnivvuchskundgebuttse«.
Berlin, 22. August. Die Konimunistische Partei mit einer Anzahl ihr nahestehender Organisationen veranstaltete heute abend auf verschiedenen Plätzen Berlins und der Vororte Straßendemonstrattonen gegen die Hinrichtung Saccos und Vanzettis. Im Süden der Stadt kam es dabei zu einem Zusammenstoß zwischen einem Demonstrationszug und dem begleitenden Polizei- kommando. Als ein Demonstrant wegen beleidigender Zurufe von einem Polizisten zurechtgewiesen wurde, gingen die Zugteilnehmer tätlich gegen die Polizei vor, die mit dem Gummiknüppel die Ruhe wiederherstellte. Im übrigen verliefen die Demonstrationen ohne Zwischenfälle. Die amerikanische Botschaft und das Generalkonsulat waren von starken polizeilichen Kräften abgeriegelt. Hier wurden einige Leute polizeilich festgestellt.
Breslau, 23. Aug. Gestern abend fanden wieder- holt Ansammlungen vor dem hiesigen amerikanischen Konsulat statt. Es wurden mehrfach Hochrufe auf Sacco und Vanzetti ausgebracht. Mehrere Personen wurden festgenommen. In der zehmen Abendstunde zerstreute die Polizei unter Anwendung von Gummiknüppeln weitere Ansammlungen.
Halle, 22. Aug. Auf kommunistische Aufforderung gingen die Arbeiter heule nachmittag zum großen Teil aus den Betrieben und veranstalteten auf dem Hallmarkt eine Kundgebung für Sacco und vanzetti. Nach Schluß der Kundgebung räumten sie nicht den Platz, sondern nahmen gegen die Poitzei eine drohende Haltung ein, wobei sie auch mit Steinen warfen, so daß die Polizei den Platz mit dem Gummiknüppel räumen mußte. Dabei wurden 63 Personen festgeslellt. Die Arbeiter sammelten sich immer wieder und umlagerten auch das Polizeipräsidium. Bis 22 Uhr abends hat die Polizei etwa zwanzigmal einschreiten müssen. Um 20 Uhr wurde das Uebersallkommando nach der Vorstadt Glaucha gerufen, wo die Polizei mit Steinen angegriffen wurde.
Pittsburgh, 23. Aug. In Cameron (Pensylvania) sprengte die Staatspolizei eine Versammlung von 2000 Sacco- und Danzetti-Anhängern unter dem Hohngeschrei der Menge mit Knüppeln und Gasbomben. Dabei wurde ein Staatspolizist von den Demonstranten erschossen. Verstärkungen der Staatspolizei trafen ein, da weitere Ruhestörungen befürchtet werden.
(Weitere Meldungen siehe Seite 2.)
Uns Deutsche geht also eine einigermaßen zufriedenstellende Lösung des nationalen Minderheitenproblems in besonders starker Weise an, und die deutsche Außenpolitik hat auch im letzten Jahre schon des öfteren den Beweis er^ bracht, daß sie n cht gewillt ist, Völkerbund und Völkerbundsrat von seiner Verpflichtung, die nationalen Minderheiten in ihren Rechten zu schützen, irgendwie zu befreien. Die Forderung nach kultureller Autonomie, die auch diesmal den Mittelpunkt der Beratungen auf der Min- derheitenkonferenz bilden wird, können umsomehr zu der unsrigen machen, als wir hierin unseren eigenen nationalen Minderheiten gegenüber ein reines Gewissen haben. Wie weit wir in dieser nationalen Toleranz zu gehen bereit sind, das hat erst kürzlich eine Entscheidung des Landgerichts Münster in einem von einem Polen preußischer Staatszugehörigkeit angestrengten Prozeß wegen der polnischen Schreibung des Vornamens seines Kindes gezeigt. Denn dc m Polen und nicht dem Standesbeamten wurde Recht gegeben. Leider verfolgt die volnische Presse als Antwort auf eine derartige Anerkennung sogar des vollen polnischen Namenrechtes nur das Bestreben, die Polen m Deutschland dazu anzuhalten, keine deutsche Schreibung der Namen zu dulden, da das der Anfang der Germanisierung bedeute, während man auf polnischer Seite nicht die Verpflichtung dazu anerkennt, in gleicher Weise das Namensrecht für Deutsche pof ti A r Smoisz« gebcrigfeit zu wehren, sondern mH Eifer sort- sährt. * in den ftanbesamtfdjcn Namens- registern die deutschen Namen zu polnisieren. An uns wird es jedenfalls nicht liegen, wenn der von neuem wieder in Genf sich erhebende Schrei von rund 40 Millionen in ihren kulturellen Rechten und Folgerungen eingeengten Mensechn wieder einmal unerhört verhallen sollte, und wenn bei der Mehrheit der Völkerbünde nicht doch endlich die Vernunft siegt, um mit allem Nachdruck seine Miglieder dazu anzuhalten, daß den nationalen Minderheiten endlich wird, was man ihnen schuldig ist. Den in Genf versammelten nationalen Minderheiten aber werden wir sagen können, daß sie sich in ihren großen Hoffnungen, die sie vor einem Jahr auf unseren Eintritt in den Völkerbund setzten, nicht enttäuscht fühlen werden, sondern daß wir in allen Fragen, die dieses europäische Problem des Minderheitenschutzes berühren, das Gewisien des Völkerbundes wecken unb auch auf diesem Wege die Forderungen der nationalen Minderheiten unterstützen werden.
men haben, ist selbstverständlich, denn von den 40 Millionen Minderheiten, die in Genf auf der Tagung wieder vertreten sein werden, stellen die Deutschen allein 12 Millionen,
GEttttttS des LMndevbeitenkousvefseS.
Genf, 22. Aug. Heute nachmittag wurde hier der Dritte Europäische Nationalitätenkongreß eröffnet, an dem 35 verschiedene Minderheitsgruppen aus allen Teilen Europas beteiligt sind, die zusammen eine Bevölkerung von über 40 Millionen ver- treten. In der Eröffnungsrede wies der Präsident der Konferenz Dr. Wilf an, slowenischer Abgeordneter im italienischen Parlament, auf die wachsende Bedeutung der Bewegung der nationalen Minderheiten hin. Als die Hauptgegenstände der bisherigen Arbeiten erwähnte er die Gefährdung des europäischen Friedens durch die nationale Unduldsamkeit, die innen- und zwischenstaatliche Zu- sammenarbeit der Nationalttäten, das Sprachenproblem, die Frage der Nationalitätenkunde, sowie die Aufstellung von Statuten des Verbandes der Nationalen Minderheiten. Wilfan teilte mit, daß nach der Aufftellung dieser Statuten neue Gruppen nicht mehr ausgenommen werden könnten. Zum Schluß seiner mit Beifall aufgenommenen Rede erklärte der Präsident, daß die Lösung des Minderheitenproblems für die Erhaltung und Festlegung des europäischen Friedens ausschlaggebend sei. Hierauf ergriffen die übrigen Mitglieder des leitenden Ausschusses das Wort. Der deutsche Vertreter Lettlandes, Dr. Schiemann, gab eine klare Uebersicht über das innere Problem der Minderheiten im Verhältnis zur Idee des Nationalismus, dessen Ueberhitzung, wie er definierte, auf die ruhige Tem- peratur eines gesunden, nur auf sich selbst gerichteten Nationalgefühls zurückgeführt werden müsse. Er forderte die klare Scheidung der Befugnisbereiche zwischen Staat und Volksgemeinschaft, um dem Staat ein lebenssicherndes Fundamen zu verleihen. Nicht karitativer Minderheitenschutz, sondern klares Re cht der Minderheiten könne als letzte Lösung des Nationalitätenproblems angesehen werden. Bezüglich der Tatsache, daß gerade die deutschen Minderheiten diese und keine andere Lösung wollen, und der daran vielfach angeknüpften Behauptung, daß die deutschen Gruppen kein Interesse an den sogenannten schwächeren Min- derheiten hätten, stellte er mit aller Bestimmtheit fest, daß die deutschen Gruppen von der Idee ehr- icher Gleichberechtigung erfüllt seien. Der
Kongreß ernannte sodann vier Kommissionen, die sich mit der Zusammenarbeit der Minderheiten in )er Sprachenfraae, der Organisierung des Verban- >es und mit der Ausarbeitung der Statuten besassen werden. Der Generalsekretär des Kongresses, der drei Zone dauern wird, ist Dr. 5ünmenbe*3ienaL