General-Anzeiger Mr
Sana« «Stadt und Land
de« 29, S«Ü
Srettas
1922
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DaS MsrssKs.
— Chamberlain sprach im Unterhaus über Eng- ds Außenpolitik.
— Der Reichsverband der deutsch» Industrie lete Ostpreußen einen Besuch ab.
— Bei den Besprechungen zwischen dem vorab des Reichsbanners und dem Zentrum wurde rsing eine Bewährungsfrist bewilligt
— Der Hauptausschuh des Deutschen Lehrer- rj eins lehnt den Entwurf zum Reichsschulgesetz als fassungswidrig ab.
M zweischnöidègesGÄwert
Zwei Tatsachen liegen vor. Erstens: die terfennung der Militärattachees der Entente, ß die Unterstände an der deutschen Ostgrenze dem geforderten Ausmaße zerstört worden d. Zweitens: In Frankreich die Gründung rter „Vereinigung der überfallenen Gebiete", ren Zweck es ist, der „Rheinlandräumung r der Fertigstellung der Verteidigungslinien der französischen Ostgrenze Widerstand ent- genzusetzen".
Die erste Tatsache fügt in das deutsche Recht f endgültige Befreiung des gesamten Rhein- rdes das letzte Schlußglied. Deutschland hat ‘ Bedingungen für die Räumung erfüllt — s ist schon Tausende von Malen gesagt wor- n und wird noch eben so oft gesagt werden ässen. Der Dawes-Pakt, das Locarno-Ab- vjmmen und die wiederholte Anerkennung der lligen Entwaffnung find die Zeugen für das utsche Recht, das in Artikel 431 des Versailler Ertrages als eine Muß- Vorschrift für die rtente mit den Worten festgelegt ist: „Wenn mtfchland vor dem Ablauf des Zeitraums n fünfzehn Jahren allen Verpflichtungen ge- !gt (franz.: satisfait, engt: complies), die r es aus dem vorliegenden Vertrage ent- hen, dann werden (seront; will ve). die ifatzungstruppen sofort zurückgezogen." In rankreich will man diese sofortige Zurück- chung nicht. Beweis: die Gründung der Zereinigung der überfallenen Gebiete".
Was folgt daraus? Zunächst das Urteil, is Lloyd George in einem Aufsatz der Wiener fleuen Freien Presse" schon am 25. Juni die- 5 Jahres über die Verschleppung der Räu- ung gefällt hat. Er nannte die Fortdauer r Rheinlandbesatzung einen „klaren Ver- auensbruch". Er schrieb: „Die Urheber des ersailler Vertrages hatten ins Auge gefaßt, iß die Besetzung beendigt werden sollte, so» ild Deutschland wirkliche Garantien für seine ste Absicht gegeben habe, die ihm durch diesen ertrag auferlegten Verpflichtungen zu er- illen." Mit diesem Satze bezieht sich der eng- sche Mitverantwortliche für den Versailler ertrag zweifellos auf jene „Erklärung" vom 3. Juni 1919, die, von Clemenceau, Wilson nd Lloyd George unterschrieben, eine unzwei- sutige Interpretation des Artikels 431 selbst ibt. Gemeint ist jener Satz, der es als Vor- ussetzung für die Zurückziehung der ganzen cheinlandbefatzung für vollkommen auseichend hält: „Wenn Deutschland zu einem üheren Datum (als 1935) Beweise fei« e s guten Willens und befriedigende Garantien gegeben hat, die Erfüllung feiner Verpflichtungen zu sichern . . ."
Der Vorwurf Lloyd Georges, daß es sich m einen „Vertrauens"bruch handele, wenn ich Frankreich noch weiterhin der Räumungs- 'flicht widersetzt, trifft nachträglich auch den organisierten Widerstand jener neugegründe- en „Vereinigung der überfallenen Gebiete". 3n seinem schon zitierten Aufsatz in der Wiener ,Neuen Freien Presse" fährt er fort: „Ausdrückliche Formulierungen in diesem Sinne daß die Besatzung beendigt werden sollte, so« iald Deutschland wirkliche Garantien für seine este Absicht gegeben habe, die ihm durch den Friedensvertrag auferlegten Verpflichtungen zu erfüllen) wurden in den Vertrag aufgenom- nen, und unter der Bedingung, daß Frankreich Diese Formulierungen sinngetreu und in großmütiger Weise auslegen werde, erklärten sich die englischen und amerikanischen Bevollmächtigten mit den Klauseln, die eine Besetzung der rheinischen Brückenköpfe für die Dauer mehrerer Jahre vorsahen, widerwillig einverstanden. Die Fortdauer der Rheinlandbesatzung ist ein klarer Vertrauensbruch."
Die Goslarer Reichstagung des Arbeitsausschusses Deutscher Verbände stellte sich am 7. Juli d. I. auf den Standvunkt: „Nach deut-
Neue Setze sese« Deutschland
öie gesühvllche« deutsche« âüstengeschüße.
Der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" schreibt: Deutschland sei sehr beunruhigt über ein Gerücht, das augenscheinlich einiger Begründung nicht entbehre und nach dem eine oder zwei alliierte Mächte einen weiteren 3nfpettions- besuch nach den deutschen Küstenbefestigungen und Batterien im Osten beabsichtigen. Es wird behauptet, daß einige djeser Küstengeschütze auf beweglichen Untergestellen aufmontiert seien und daher zu Armeezwecken verwendet werden könnten. Ob dieser Bericht wahr oder falsch sei, Tatsache bleibe, daß lediglich der Völkerbund jetzt eine derartige Untersuchung vornehme «könne. 3n Deutschland sähe man jedenfalls darin ein weiteres Anzeichen für die Bestrebungen, die Räumung des Rheinlandes und sogar eine Herabsetzung der französischen Besatzungs- Iruppen zu verzögern.
Diese Darstellung des „Dally Telegraph" ist unrichtig. Es ist noch eine Reihe von Beanstandungen der Botschafterkonferenz in bezug auf die Abrüstung zu erledigen. Hierzu gehört auch die Bestückung der Ostseefestungen, in denen einige Kanonen noch fest aufmontiert werden müssen. Die Ausführung dieser Bauten ist durch eine Vereinbarung mit der Bot- bie von innen abgeschlossen worden war, Zeichen schafterkonferenz terminmäßig f e st gelegt. Es sind ferner einige Einbauten vorzunehmen, da eine Anzahl von Geschützen erst noch von den Waf- fenfabriken geliefert werden müssen. Die Termine werden ebenso eingehalten werden, wie die bisherigen eingehalten worden sind. Man kann dem Bericht des diplomatischen Korrespondenten des „Daily Telegraph" lediglich in dem Punkte zustimmen, daß Deutschland in den unaufhörlichen Angriffen der ausländischen Presse wegen angeblicher Nichterfüllung der Entwaffnungsbestimmungen ohne weiteres Anzeichen für die Bestrebungen sieht, die Räumung des Rheinlandes upd sogar eine Herabsetzung der französischen Besatzungstruppen zu verzögern.
Gk«e ensttMe GvSSSmms suv dettiMe« ÄbvüfLttng.
Loudon, 28. Juli. Im Unterhause fragte der Ab- geovdnete Kenworchy nach dem Stande der deutschen Abrüstungen. Der Vertreter des Foreign Office äußerte sich dahin, daß die Botschasterkonfereng den in jeder Weise zufriedenstellenden Bericht der militärischen Sachverständigen gutgeheißen habe. Er möchte aber daran erinnern, daß das Abkommen mit der deutschen Regierung, auf Grund dessen die Interalliierte Militär-Kontrollkommission am 31. Januar zurückgezogen wurde, nicht nur die Zerstörung der Ostbefestigungen, sondern auch gewisse andere Punkte in der Entwaffnung Deutschlands umfasse, bei denen die gestellten Forderungen noch nicht gänzlich erfüllt seien.
E» könne daher nicht gesagt werden, daß die Entwaffnung, wie sie der Friedensvertrag vorsehe, vollständig sei, sogange diese Forderungen noch bestünden. Soweit
scher Auffassung ist die Fortsetzung der Rheinlandbesatzung ein Vertrauens- und Vertragsbruch." Diese Feststellung führt unweigerlich zu der Folgerung, die jeder Vertragsbruch nach sich zieht. Er setzt die durch die Vertragsverletzung geschädigte Seite in das Recht der Be- wegungs- und Handlungsfreiheit. Die „Vereinigung der überfallenen Gebiete" sollte sich diese Möglichkeit bei der Propaganda für die Fortdauer der Besetzung vor Augen hallen. Sie wird nicht übersetzen können, daß in ihrer Stellungnahme der Keim einer Entwicklung liegt, die der auch von England gebilligten Locarnopolitik nicht günstig ist In England hat man diese Möglichkeit in ihrer vollen Bedeutung erkannt. Der „Manchester Guardian" vom 9. Juli d. J. weist darauf hin, daß die Nichträumung des Rheinlandes ein Vergehen gegen den Buchstaben von Locarno ist und die alliierten Unterschriften unter dem Pakt in Mitleidenschaft ziehe; denn durch die Unterschriften derselben Alliierten sei in Artikel 431 des Friedensvertrages die sofortige Räumung verbürgt unter Bedingungen, die heute erfüllt seien. „Manchester Guardian" meint: „Sollte der Tag kommen, wo die Deutschen durch die Polittk der Alliierten gezwungen sind, nicht nur den Geist, sondern auch den Buchstaben der Locarnoverträge zu revidieren aus Gründen, von denen der entscheidende die verschleppte Räumung des Rheinlandes wäre, wird sich dann leicht eine bessere Garantie finden für die europäische Sicherheit im allgemeinen und die französische Sicherheit im besonderen? . . . Auf alle Fälle darf man daran erinnern, daß, wenn ein einziger Trupp französischer, englischer oder belgischer Soldaten auf deutjchem
der Völkerbund in dieser Frage in Betracht komme, sei auf Grund des Artikels 213 des Versailler Ver- träges mit der Zurückziehung der Kontrollkommission am 31. Januar auf den Völkerbund die Verantwortung übergegangen, die weitere Erfüllung der AbrüftungsklausÄn zu überwachen.
Dev Abschluß des de«ischsva«r. SaudelSvevivages wiederum vevrdsevt.
Paris, 28. 3ult Die deutsch-französische Handelsvertragsbesprechungen wurden gestern abend in einer längeren Sitzung im Handelsministerium fortgeführt. Wie aus französischer Quelle verlautet unterbreiteten die deutschen Delegierten neue Vorschläge, die den Gegenstand einer lebhaften Diskussion bilden sollen. Die hiesigen Blätter künden von neuem an, es sei nicht möglich, das Datum des Abschlusses eines Akkordes auch nur annähernd anzugeben. Der deutschen Delegation wird heute der Vorwurf gemacht, sie kompliziere die Verhandlungen dadurch, daß sie Forderungen mit politischem Charakter durchzusetzen wünsche, heute verlange sie die Aufhebung der zwölfprozentigen Abgabe, die für die Einfuhr deutscher Daren nach Marokko zu entrichten ist und verlange einen Riederlassungsvertrag, der die im Versailler Vertrag vorgesehenen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des deutschen Einflusses in Marokko illusorisch machen würde.
Handelsminister Bokanowskl hat jetzt zum Schutze der französischen Industrie einen Zwiichen- larif für 400 bis 500 Positionen ausarbeiten lassen, der sich zwischen die jetzigen Sätze und die des künftigen Zolltarifs hineinschiebt und eine Erhöhung der bisherigen Zollsätze zur Folge hat. Selbstverständlich wird dieser Tarif nicht nur auf Deutschland Anwen- dung finden, sondern auf alle Nationen, deren waren zum Minimaltarif in Frankreich zugelasten werden. Es wird daher nötig sein. eine Anzahl von Handelsverträgen, vor allem diejenigen mit Belgien und Schweden, diesem neuen provisorischen Tarif anznpassen.
Die Angst vor dem deutschen Konsul.
Gegenüber Meldungen in der foanzöfischen Rechtspresse über neue deutsche Forderungen hinsichtlich der Ernennung von Konsuln und der Han- delsfreiheit in Marokko wird von unterrichteter Seite erklärt:
Wenn wir mit Frankreich zu einem Handelsabkommen von längerer Dauer kommen, so ist es ganz sellfftoerständlich, daß Deutschland auch die gleiche Behandlung in konsularischer Beziehung zugestanden wird, wie dies von Frankreich auch anderen Ländern gegenüber geübt wird. Dabei könne es durchaus Vorbehalten bleiben, zu welchem Termin Deuffchland von diesem ihm grundsätzlich zustehen- den Recht, im Elsaß Konsulate zu unterhalten, Gebrauch machen werde. Alle Differenzierung gegenüber Deutschland würde jedoch den Abschluß eines Vertrages unmöglich machen. Ebenso selbstverständlich ist, daß jede Differenzierung wegfallen müßte, die etwa der deutschen Betätigung in französischen Kolonien, auch in Marokko, weiterhin wie bisher Behinderungen auferlegt.
Boden bleibt, nachdem die deutsche Entwaffnung abgeschlossen ist, ein feierliches Versprechen gebrochen und ein Unrecht getan sein wird, für das die französische, die englische und die belgische Regierung gemeinsam verantwortlich sein werden." Was braucht man mehr zu sagen, wenn solche Stimmen aus England kommen? Jedoch es sei der Vollständigkeit halber noch erwähnt, daß die „Westminster Gazette" vom 11. Juli d. J. erklärt, „wenn die Alliierten das Rheinland weiter besetzt hielten, müßte man annehmen, daß sie den Friedensvertrag nicht mehr als bindend ansähen. . . . Man dürfe nicht übersetzen, daß die Weigerung der Alliierten, die Bestimmungen des Friedensvertrages ihrerseits ebenso wie Deutschland zu erfüllen, ein zweischneidiges Schwert sei, das man besser nicht ziehe."
Dev VveuS. KknanrmrtMev übev die «Silage dev Veamienschafi.
Berlin, 28. Juli. Der Amtliche Preußische Pressedienst gibt einen Erlaß des preußischen Finanzministers bekannt, in dem es u. a. heißt: Die gegenwärtige schwierige wirtschaftliche Lage der Beamten läßt es gerechtfertigt erscheinen, die Anträge auf Gewährung von Unterstützungen in der nächsten Zeit mit besonderem Wohlwollen zu behandeln. Ins- besondere werden Gesuche der verheirateten Beamten der unteren Gruppen zu berücksichtigen sein. Einem Vorgehen des Reiches entsprechend erklärt sich der Minister aufgrund des Artikels 67, Abs. 2 der Verfassung damit einverstanden, daß die im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1927 bei den einzelnen Verwaltungen vorgesehenen Mittel für Unterstützungen an Beamte für das Rechnungsjahr 1927 im Bedarfsfälle bis zu 50 Prozent ihres Betrages außerplanmäßig verstärkt werden.
Protest des Deutsche« Lebvev- Vevelns gese« de« KsiGsMul- sesetze«tw«vs.
Berlin, 28. Juli. Die Führer des Deutschen Lehrervereins sind in Berlin zusammengetreten und haben folgende Erklärung beschlossen:
„Der Hauptausschuß des^ Deutschen Lehrervereins, in dem über 150 000 deutsche Volksschullehrer und -lehrerinnen zusammengeschlossen sind, erhebt nach sorgfältiger Prüfung und eingehender Beratung hiermit schärfsten Einspruch gegen den neuen Entwurf eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel 146 Abs. 2 und 149 R. V. und erklärt:
Dieser Reichsschulgesetzentwurf darf nicht Gesetz werben; er steht in unversöhnlichem Gegensatz zur Reichsverfassung!
L Der Entwurf nimmt der Gemeinschaftsschule die ihr verfassungsmäßig zugesicherte Stellung als Regelschule und macht sie zu einer Antragsschule. Er schafft eine neue Art der Bekenntnisschule und Weltanschauungsschule, die als Schulen der Kirchen und Weltanschauungen ihren staatlichen Charakter fast vollständig verlieren müssen.
2. Der Entwurf zerstört von Grund auf die Schulhoheit des Staates. Er nimmt die Entscheidung über die Errichtung der Schulen dem Staate uns der Gesamtheit der Staatsbürger aus der Hand und überträgt sie nicht den Erziehungsberechtigten, sondern den Bekemcknis- und Weltanschauungsgruppen.
3. Der neue Entwurf zerschlägt dadurch und durch Niederlegung der in der Verfassung vorgesehenen Schranke des geordneten Schulbetriebes die leistungsfähige voll ausgebaute Volksschule in zahllose kleine und leistungsschwache Schulen. Er vermehrt die Kosten, setzt die Leistung herab, hemmt jeden Schulfortschritt und jede Schulentwicklung und gefährdet dadurch die Bildungshöhe des Heranwachsenden Geschlechts.
4. Der Entwurf gefährdet die berufliche Sicherheit und die staatsbürgerlichen Rechte der Lehrenden. Er schafft eine dreifache Ueberwachung der Lehrer im Religionsunterricht.
5. Der Entwurf nimmt der Schutzbestimmung des Artikels 174 für Länder, in denen eine nach Bekenntnissen nicht getrennte Schule gesetzlich oe- steht, ihre grundrechtlich direktive Bedeutung und macht sie zu einer bloßen llebergangsbeftimmung.
Ein Reichsschulgesetz muß eine wort- und sinngemäße Ausführung der Reichsverfassung sein. Der vorliegende Reichsschulgesetzentwurf darf daher nicht Gesetz werden. Der Deutsche Lehrerverein ruft auf zum Schutz der deutschen Volksschulen, der Schulhoheit des Staates und der Einheit deutsche" Bildung."
rtetchsschulsesetzetttttmvf uud EUesnMaßt.
Eine Erklärung der evangelischen Ellernbâude.
Berlin, 28. Juli. In einer aus dem ganzen Reich beschickten Sitzung feiner Provinzialverbände hat der Reichselternbund, die Spitzenorganisation dec evangelischen Elternschaft heute zur schulpolitischen Lage eine Erklärung beschlossen, in der die endlich erfolgte Vorlage des Reichsschulgesetzes begrüßt wirb. Der Entwurf gewährleiste die organische Weiter- entwicklung unseres Schulwesens aufgrund der Ge- wissensfreiheit unb des Elternrechts unter unbedingtem Festhalten an der staatlichen Schulhoheit.
Bemessung dev ««tevftützttttss- dauev in dev Evwevbslose«- füvsovse.
Berlin, 28. Juli. Die Entwicklung des Arbeits« Marktes in den letzten Monaten hat das Reichsarbeitsministerium veranlaßt, die Bestimmungen über die Bemessung der Höchstdauer in der Er- werbslosenfürsorge nachzuprüfen. Hierbei hat sich ergeben, daß der Arbeitsmarkt sich für den Bergbau und das Reinigungsgewerbe so günstig entwickelt hat, daß die Höchstdauer auf das regelmâsige Maß von 26 Wochen zurückgeführt werden mußte. Der Reichsarbeitsminister hat sich hierbei vorbehalten, für einzelne Berufsarten und Bezirke, die von einer langfristigen Arbeitslosigkeit besonders schaff betroffen werden, eine längere Bezugsdauer zuzulassen. Andererseits hat sich der Arbeitsmarkt für die Gärtnerei in letzter Zeit erheblich verschlechtert Auch in einigen örtlich begrenzten Berufsarten des Spinnstoffgewerbes sind die Beschäftigungs- Möglichkeiten ungünstig. Dieser Entwicklung ist dadurch Rechnung getragen, daß die Dezugsdauer wieder auf 39 Wochen verlängert worden ist. Wie bisher, kann in allen Fällen zur Vermeidung von Härten die örtliche Stelle die Fürsorge um II Wochen verlängern.
Dle deutsche Sndufivle und Ostpreußen.
Königsberg, 28. Juli. Etwa 70 Mitglieder des Vorstandes und des Präsidiums des Reichsverbandes der deutschen Industrie trafen heute in Marienburg ein, wo sie vor ihrer gemeinsamen morgigen Tagung in Königsberg vom Oberpräsidenten Siehr im Schloß auf ostpreußischem Boden empfangen wurden. Dem Besuch der deutschen Jndustrieführer wird in Königsberg größte Bedeutung beigemessen. Er hat neben der Erledigung der eigentlichen Tagesordnung einen dreifachen Zweck: einmal will dec Reichsverband Zeugnis für das deutsche Ostpreußen ablegen, ferner will er Fühlung mit der ostpreußi-