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Cotton tatest und Land
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GEraä-Anzeiger für.
DaS KmEs.
_ Die deutsche Regierung hält in einer neuen te ihre Verwahrung gegen das Vorgehen de »cquevilles in vollem Umfang aufrecht.
— Nach dem Tode des rumänischen Königs hat
Regentschaftsrat fein Amt angetreten.
— Gestern wurden in Wien 57 Todesopfer der ruhen vom letzten Freitag bestattet.
— Die deutsche Einfuhr überstieg im Juni die sfuhr um 449 Millionen.
. ite Schulreform des Rekchs- , fchulsefetzeuitvurfes.
Don Geheimrat Dr. Runkel, M. d. R.
Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion ht zur Zeit der Entwurf des Reichsschul- fetzes. Am lautesten gebärdet sich die oppo- onelle Kritik. Sie will vielfach den Entwurf ßverftehen. Aber auch innerhalb der Re- rungsparteien herrscht Unklarheit bezüglich r einzelnen Schulformen im neuen Entwurf, is liegt in den Verhältnissen begründet. Bissig machte man sich keine allzu schweren Senken über die einzelnen Volksschulformen, aditionsmäßig schickt man die Kinder in die stehenden Schulen, ohne sich besondere Senken über Wesen und Ausbau derselben zu ichen. Namen wie „Gemeinschaftsschule", Löltanschauungsschule", „Weltliche Schule" iren unbekannt. Selbst der Name „Bekennt- sschule" war ganz ungebräuchlich. Man nnte nur evangelische und katholische Schulen, nachdem ein evangelischer oder katholischer chrer an der Schule unterrichtete. Hier und ' gab es auch noch jüdische Schulen. In Süd- sstdeutschland, aber auch in Thüringen und in ligen Gegenden Norddeutschlands fanden sich -.mutanschulen, so benannt, weil evangelische H katholische Kinder gemeinschaftlich Unter- ht in derselben erhielten. Aber auch dieser ame war als Schulbezeichnung ungebräuchlich id unpopulär. Wesensbezeichnungen der olksschulen mit bestimmter Tendenz bringt st die neue Reichsoerfassung im Artikel 146, bs. 2: „Innerhalb der Gemeinden sind indes if Antrag von Erziehungsberechtigten Volks- )ulen ihres Bekenntnisses oder ihrer Weltan- jauung einzurichten". Nach der Verfassung ringt nun der neue Entwurf des Reichsschul- esetzes folgende Schulformen: Die Gemeinhaftsschule, die Bekenntnisschule und die eiben bekenntnislosen Schulen, nämlich die weltliche Schule und die Weltanschauungsschule. Bestehen bleiben daneben auch die Simultan- Hulen nach Art. 174 der Reichsverfassung.
- Diesen in der Verfassung geforderten Schul- rten soll nun das neue Reichsfchulgesetz Leben nd Inhalt geben; es soll vor allem ihr Wesen o eindeutig definieren, daß Unklarheiten be- eitigt und schulpolitische Kämpfe ausgeschlossen -nd. Der neue Entwurf macht diesen Versuch, g !ange und schwierige Verhandlungen unter 'en Regierungsparteien waren notwendig, um fdrmulierungen zu finden, die in ihrer prak- ischen Anwendung nun auch für alle Regie- ningsparteien tragbar waren. Nicht überall st dies geglückt.
Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand ljunächst die Ausgestaltung der Gemeinschaftsschule. Mit diesem Namen bezeichnet man die Form von Schulen, die, wie auch die Simultan- chulen, grundsätzlich allen Schülern offen stehen. Der Name ist zwar in der Verfassung nicht genannt, in ihr ist nur von einer „für alle gemeinsamen" Schule die Rede. Die Bezeichnung „Gemeinschaftsschule" ist aber ganz ver- fassungsgemäß, zudem hat der Name noch einen warmen sozialen Klang. In dieser Schule ist der Religionsunterricht ordentliches Lehrfach, wird aber nach Bekenntnissen getrennt erteilt. Bei den Verhandlungen handelte es sich darum, ob diese Schulen christliche Weltanschauungsschulen pder nur religiöse Weltanschauungsfchulen schlechthin werden sollten. Die Schule hat eine verfassungsmäßige Berechtigung und wird auch eingerichtet werden, besonders in größeren Städten. Es ist untragbar, hier eine Schulgattung zu schaffen, die, losgelöst von christlichem Geiste, nun eine zweite Art weltlicher Schule würde, aber von größeren Auswirkungen als die weltliche. Nach langen Verhandlungen ist nunmehr der christliche Charakter der Gemeinschaftsschule festgelegt. Im § 2, Abs. 3 des Entwurfs heißt es: „Sie (die Gemeinschaftsschule) erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der deutschen Volksschule auf religiös-sittlicher Grundlage ohne Rücksicht auf die Besonderheiten ein-
GOavke Iueüäiveiiung See bsigisttzen Änfchuldignnsen.
Me veuS-che Aniwsvt.
Berlin, 20. Juli. Die heute übergebene deutsche Antwort auf das zweite belgische Memorandum hat folgenden Wortlaut:
„Die deutsche Regierung beehrt sich, auf das Memorandum vom 19. Juli, in dem die Königlich Belgische Regierung die Stellungnahme ihres Wehrministers zu den Feststellungen des deutschen Memorandums vom 18. Juli übermittelt hat, folgendes zu erwidern:
Der königlich belgische Herr Wehrminister glaubt zwar seine früheren Behauptungen über die Entlassungen aus der Reichswehr aufrecht erhalten zu können, ist aber nicht in der Lage, den amtlichen deutschen Feststellungen, die die genauen Zahlen für die letzten Jahre anführen, irgendwelche konkreten Angaben oder Beweise entgegenzustellen. Damit erübrigt sich für die deutsche Regierung ein weiteres sachliches Eingehen auf diesen Punkt. Was die Aufwendungen des deutschen Reichshaushalls für militärische Zwecke anlangt, so genügt es, zu wieder- holen, daß diese Aufwendungen durch den Versailler Vertrag nicht eingeschränkt werden und daß Deutschland daher hierüber den Signatarmächten des Versailler Vertrages keine Rechenschaft schuldig ist. Im übrigen enthalten die sachlichen Ausführungen des Grafen de Brocqueville über diesen Punkt nichts» was die Darlegungen des deutschen Memorandums vom 18. Juli entträftigte.
Die deutsche Regierung muß hiernach die Verwahrung, die sie gegen das Vorgehen des königlich belgischen Herrn Wehrministers" eingelegt hat, in vollem Umfang aufrecht erhallen."
Schlag auf Schlag ist jetzt der Notenwechsel mit Belgien fortgesührt und durch die letzte deutsche Note voraussichtlich auch zum Abschluß gebracht worden. Die Rechtfertigung, die Herr de Broqueville noch einmal versucht hat, ist mehr als lendenlahm und inhaltsleer. Dem belgischen Minister sind von deutscher Seite zwei Versehen nachaewiesen worden, die eigentlich einem Mann an amtucher Stelle nicht unterlaufen dürften. Es macht zudem keinen guten Ein. druck, daß Herr de Broqueville sich hinter die Ano- nymttät seiner Gewährsmänner zurückzieht. Man muß doch den Eindruck haben, daß die Quellen, aus denen er schöpft, nicht ganz sauber sind, sonst würde er sich kaum weigern, sie zu nennen. Und er hätte schon besser daran getan, nachdem ihm die deutschen Unterlagen unterbreitet waren, seinen Irrtum einzugestehen. Die deutsche Schlußnote ist deshalb auch ziemlich deutlich ausgefallen. Sie ist zudem auch sachlich durchaus begründet, wenn sie die Bilanz zieht, daß es niemand etwas angeht, wie wir in dem in Versailles gezogenen Rahmen unsere militärische Verteidigung aufziehen. Das Ergebnis wird zunächst einmal sein, daß eine starke Verstimmung zwischen Deutschland und Belgien bleibt, nicht zuletzt deswegen, weil das Verfahren der belgischen Regierung, die zunächst eine Veröffentlichung ablehnte und dann ihre Antwort bekanntgab, bevor sie in den Händen der deutschen Regierung war, doch eine an Illoyalität grenzende Unkorrektheit darstellt. Es ist aber eine selbstverständliche Pflicht der deutschen Regierung, daß sie der Angriffe des belgischen Kriegsministers
zelner Bekenntnisse und Weltanschauungen. Die aus dem Christentum erwachsenen Werte der deutschen Volkskultur sind im Unterricht und in der Erziehung lebendig zu machen". Somit wird die Gemeinschaftsschule zu einer christlichen Kulturschule. Sie ist nach Form und Ausgestaltung der früheren Simultanschule gleich. Das zweite Hauptproblem bei den Verhandlungen war die Ausgestaltung der der Bekenntnisschule. Der Name ist klar. Nach der formellen Seite hin sind Bekenntnisschulen Schulen, in denen Kinder des gleichen Bekenntnisses von Lehrern dieses Bekenntnisses unterrichtet und erzogen werden. Nun aber die Wesensbestimmung. Sie ist für die katholische Schule festumrissen. Es ist die katholische Schule schlechthin. Anders ist es bei der evangelischen Schule. Hier fehlt das einheitliche Kriterium „Bekenntnis". Darunter verstehen die reformierten Kreise der evangelischen Kirche etwas anderes als die lutherischen Kreise und die Orthodoxen etwas anderes als die Liberalen. Nunmehr wurde im Entwurf die Formel festgelegt: „Sie (die Bekenntnisschule) erfüllt die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der deutschen Volksschule, gemäß dem Glauben, in dem die Kinder erzogen werden". Die dritte Normalschule der Reichsverfassung ist die bekenntnislose Schule. Sie tritt darin in zwei Formen auf: als weltliche Schule nach Artikel 149 und als Weltanschauungsschule nach Artikel 146, 2. Ihre gesetzliche Regelung findet sie im § 5 des Entwurfs. Beide Schularten haben ihre Namen „bekenntnislose" Schule nach Artikel 149 der Reichsverfafsuna. Religion
außerhalb unserer Grenzen recht kräftig entgegentritt und die eigenartigen Methoden beleuchtet, mit denen hier um inner politisier oder militaristischer Ziele wUlen antideutsche Propaganda getrieben wird. Wir können mit Befriedigung feststellen, daß vereinzelt jetzt bereits die deutsche Auffassung Anerkennung findet. Das Herrn Briand nahestehende Pariser Oeuvre" erkennt ausdrücklich an, es sei das gute Recht der Reichsregierung gewesen, den Tatbestand richtig zu stellen. Es ertennt aber auch an, daß die Dokumente de Broquevilles keineswegs neu seien und eine derartige theatralische Verwendung nicht rechtfertigen.
die Aintevsvünde dev belgische« Setze.
Berlin, 20. Juli. Die Halsstarrigkeit, mit der die belgische Regierung ihre Verleumdungen gegen die Reichswehr fortsetzt, läßt nach Ansicht der hiesigen maßgebenden Kreise die Vermutung völlig begründet erscheinen, daß es sich um eine wohlerwogene Kam-
Sund um ein abgekartetes Spiel der belgischen
cung handelt. In erster Linie kommen für den belgischen Kriegsminister Erwägungen innerpolitischer Art in Betracht.
Der belgische Kriegsminister will durch dieses Manöver beim Parlament Stimmung für den Ausbau des belgischen Festungsgürtels auch im Osten Belgiens machen, unb er glaubt ferner, durch die Schilderung der angeblichen „deutschen Gefahr" die vom Parlament verlangte Herabsetzung der Militärdienstzett hinter treiben können.
Man ist an den zuständigen Stellen fest davon überzeugt, daß Belgien bezüglich des Ausbaues des Festungsaürtels feste Vereinbarungen mit Frankreich getroffen hat, die zu erfüllen es nunmehr gezwungen ist.
FeanzSftsGe Neesseftimmen.
Paris, 20. Juli. Der deutsch-belgische Notenwechsel in der Entwaffnungsfrage wird in der französischen Presse lebhaft erörtert, obwohl die Wiener Ereignisse die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinung nach wie vor sehr stark in Anspruch nehmen.
Der „Temps" der heute den Wortlaut der zwei belgischen Noten vom 14. und vom 19. Juli und der deutschen Note vom 18. Juli wiedergibt, erklärt die deutsche Erregung über die Erklärungen des belgischen Kriegsministers für unangebracht und für verdächtig, zumal diese Erregung mit dem völligen Stillschweigen in Widerspruch stehe, das man auf deutscher Seite beobachtet habe, als Herr de Bro- queoille entsprechende Erklärungen in fast den gleichen Wendungen vor der Kammer im Februar ds. Is. abgegeben habe. Das, was vor fünf Monaten nicht im geringsten die Ruhe der deutschen Regierung gestört habe, werde plötzlich als ein unerträglicher Angriff auf die Würde Deutschlands empfunden. Der „Temps" ist, wie anders von ihm nicht zu erwarten war, der Ansicht, daß Herr de Broqueville richtig gehandelt habe, indem er das belgische Parlament auf die Gefahren, die in den deutschen Rüstungen liegen, aufmerksam gemacht habe. Das Blatt zieht aus diesem Zwischenfall die
ist in diesen Schulen nicht ordentliches Lehrfach. Beide Schulen sind für solche Kinder bestimmt, die keinem Bekenntnisse angehören oder, soweit sie einem Bekenntnis angehören, nach dem Willen der Erziehungsberechtigten vom Religionsunterricht abgemeldet sind und nicht in einer Gemeinschaftsschule oder Bekenntnisschule erzogen werden sollen. Sie kann auch von anderen Kindern besucht werden, ohne daß sie dadurch ihren Charakter als bekenntnisfreie Schule verliert. Weltliche Schulen heißen diese Schulen, wenn sie die Unterrichts- und Erziehungsaufgaben der deutschen Volksschulen zwar aus allgemein sittlicher Grundlage, aber ohne bekenntnismäßige oder weltanschauliche Bindung erfüllen. Es sind die Schulen, die heute noch unter dem Namen „Simultanschulen" bekannt sind. Wird in diesen bekenntnisfreien Schulen als ordentliches Lehrfach Unterricht in einer bestimmten Weltanschauung (Monismus, Theosophie) erteilt und wird auch im übrigen Unterricht auf diese Weltanschauung Rücksicht genommen, dann heißen diese Schulen Weltanschauungsschulen. Voraussetzung für Anträge auf Einrichtung solcher Art Schulen ist verfassungsmäßig eine Weltanschauungsvereinigung, der die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Artikel 137 der Reichsverfassung gewährt sind. Allen genannten Schulformen ist im Rahmen der Bestimmungen dieses Gesetzes freie Entwicklungsmöglichkeit zu geben. Ihre Daseinsberechtigung und Daseinsnotwendigkeit können sie dann im ersten Schulwettbewerb dartun. Das Beste wird den Sieg behalten.
Lehre, daß die Entlastung durch die Botschafterkonferenz nicht ausreiche, um die Entwaffnung Deutschlands Wirklichkeit werden zu lassen und daß bei dem augenblicklichen Stand der Dinge weder Genf noch Locarno Frankreich und Belgien von der Notwendigkeit befreien könnten, über eine solide Organisation ihrer Landesverteidigung gegen jeden neuen Angriff zu wachen. Darin liege die erste Bedingung ihrer Sicherhell und der Aufrechterhaltung des europäischen Friedens.
Es ist bezeichnend, daß die französische nationalistische Presse noch vor wenigen Tagen Belgien den Rat erteilte, die ganze Angelegenhell vor dis Botschafterkonferenz oder vor den Völkerbund zst bringen, heute tunlichst vermeidet, von irgend welchen praktischen Folgen der Kontroverse zu sprechen. Ja, das „Journal des Dèbats" erklärt heute in aller Oeffentlichkeit, daß Belgien besser daran tät^ von irgend einer Klage beim Völkerbund vorläufig abzusehen. Es sei ganz nützlich, daß die ganze Angelegenheit zunächst einmal der öffentlichen Meinung der Welt unterbreitet worden sei. Diese Bemerkung des Journal des Dèbats" ist bezeichnend für die Haltung der französischen Nationalisten, diS Herrn de Broqueville sehr dankbar sind, daß ep ihnen neuen Stoff zur Verhetzung der öffentlichen! Meinung Frankreichs geliefert hat.
Die Blätter der Linken sind hingegen der Ansicht« daß der belgische Kriegsminister der Sache des Friedens einen schlechten Dienst erwiesen hat. DaS „Oeuvre" erklärt, daß die von Herrn de Broqueville in seiner Erklärung angeführten Tatsachen nichts neues seien, da sie längst bekannt sind. Wenn eL aus den deutschen Rüstungen folgere, daß es erforderlich sei, die belgischen Rüstungen aufrecht zu erhalten, so habe er Recht für heute. Aber Vandervelde und de Broucköre hätten Recht für die Zukunft, wenn sie der Meinung seien, daß das sicherste! Mittel, um die deutschen Rüstungen zu beschränken, die allgemeine Entwaffnung Europas sei. Die „Do- lontè" "findet die im deutsch-belgischen Notenwechsel liegende Methode der diplomatischen Kontroverse für unsinnig. Wenn die belgischen Besorgnisse ernst seien, Jo hätte die belgische Regierung die Pflicht, sie im Völkerbund oder der Votschafterlonferenz zu unterbreiten, fehle ihnen aber eine ernste Grundlage. so hätte sie nie zum Ausdruck gebracht werden dürfen.
Die £tëife&$$mMefeditâ£eitett iw M?e«. herzzerreißende Szenen. — Peinliche Zwischenfälle.
Dien, 20. Juli. Heute nachmittag 2 Uhr fand auf dem Wiener Zentralfriedhof die feierliche Beisetzung von 57 Opfern der blutigen Vorfälle des vergangenen Freitags und Samstags statt,
wobei es vielfach zu höchst aufregenden und peinlichen Zwischenfällen gekommen ist.
Vor dem zweiten Tore des Zentralfriedhofes mal ein gewaltiges Podium gezimmert, das in eine Art Riesenkatafalk umgewandelt war. In langen Reihen standen neben- und hintereinander 57 vollkommen gleichmäßige, silberweiß beschlagene Holzsärge. Jeder Sarg trug eine Nummer, und Gemeindefunktionäre führten an Hand der Namenslisten und der Nummern die Familienangehörigen zu ihren Toten. Gegenüber dem Katafalk waren zwei Reihen von Stühlen für die Leidtragenden bereitgestellt. Gleich nach Beginn der Trauerzeremonie spielten sich erschütternde Szenen ab, da zahlreiche Leidtragende den Wunsch äußerten, einen letzten Blick auf die Gesichtszüge ihrer Toten zu werfen. Diesem Wunsche wurde jedoch nicht willfahren und die Särge wurden, wohl zur Vermeidung weiterer Schreckensszenen, nicht geöffnet. Dor dem Beginn der eigentlichen Zeremonie mußten 17 Personen aus dem Trauerpublikum, hauptsächlich Frauen und Mädchen, unter
Schrei- und Weinkrämpfen ohnmächtig oder halbohnmächtig von der Rettungswache woggeführt werden.
Um 14.30 Uhr bestieg Stadtrat Speiser in Vertretung des erkrankten Bürgermeisters Seitz das Podium, um den Angehörigen der Opfer des Blut- Freitags das Beileid der Stadt Wien auszudrücken. Nach chm hielt namens der sozialdemokratischen Parteileitung und der Gewerkschaftskommission Nationalrat Ellenbogen eine Trauerrede, in der er ausführte, daß die Toten als Opfer eines der edelsten Regungen des Menschenherzens, nämlich des Gerechtigkeitsgefühls, gefallen seien. Nach der Rede Ellenbogens ereignete sich
ein peinlicher Zwischenfall.
Namens der kommunistischen Partei Oesterreichs bielt der Kommunist Koplenik eine Rode, die sich nicht so schr mit den Toten befaßte, als vielmehr eine Polemik gegen die nach Ansicht des Redners verfehlte demokratische Politik der österreichischen Sozialdemokratie enthielt. Der Kommunist forderte die Trauerversammlung in takt- und sinnloser Weise zur Erhebung des Proletariats auf, das mit Gewalt die Macht im Staate an sich reißen müsse. Der Zuhörer bemächtigte sich während der langen Ausführungen des kommunistischen Redners große Nervosität, zumal wiederum mehrere Personen wegen Schrerkrämpfen und Aufregungszuständen trotn Platze getrogen wer- den mußten. Mehrere Männer machten Miene, den kommunistischen Redner von der Tribüne zu verjagen. Nur durch das Einschreiten der Ordner des Republikanischen Schutzbundes war es dem kommunistischen Redner schließlich möglich, seine Rede zu beenden.
Ihm antwortete der auf der Rednsvliste eigLut lich nicht vermerkte ©etrsetär der Zraetten ästet