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und Lund

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Der deutsch-beSgiMe MoSsn- austaufch.

LttbelebvbavSett deS belsiMen AutzenmiEevS. - DeutschSandS ausebUtde geheime Küftuuse«

Unbelehrbar? Das ist die Frage, die einem fsteigt, wenn man die Replik des belgischen ißenministers liest, die er auf die klare und I [heutige Zurückweisung der Angriffe durch deutsche Regierung gegeben hat. Warum er wohl unbelehrbar? so fragt man sich iter und die Frage aussprechen heißt sie on beantworten. Man bleibt unbelehrbar, !il man Gründe haben will, um die rechtigte deutsche Forderung auf Rheinland- umung zumindest hinausdrängen zu können. 15 beweist vor allem die Haltung Poincarès, r nach Erscheinen der Anschuldigungen Bro- levilles sich beeilte zu erklären, daß seine Jn- rmationen mit denen der Belgier ziemlich »ereinstimmten. Wie unsicher sich aber die nschuldiger fühlen, das beweist ihre ganze altung bei der Angelegenheit. Broqueville it in öffentlicher Kammersitzung der deutschen egierung vorgeworfen, sie hintergehe bei der nterhaltung der Reichswehr und der Marine e Bestimmungen des Versailler Vertrages, rft nach langem Drängen hat die deutsche Re- ierung von Belgien erfahren können, auf »elchesMaterial" der Minister seine Behaup- mgen stützt. Es war ein Leichtes, tiefes Ma- riaf zu widerlegen. Nichts hätte näher- elegen, als die Veröffentlichung dieser unserer Liderlegung sofort vorzunehmen. Aber man »artete schön, bis man sich eine Reihe neuer Angriffspunkte herausgesucht hatte. Nunmehr Legt das ganze Notenmatertal vor und gibt in deutliches Bild der Lage. Die deutsche Re- ierung verfährt, wie in der Antwort auf die belgische Note ausführlich dargelegt wird, in er Frage der vorzeitigen Entlassungen durch- us korrekt. Sie ist im vorigen Jahre sogar inter der Ziffer zurückgeblieben, zu der sie berechtigt gewesen wäre. Es kann also gar eine Rede davon sein, daß auf diese Weise merlaubte Einstellungen in die Reichswehr mb in die Marine erfolgten. Daß die Aus­gaben für die Reichswehr und die Marine ver­hältnismäßig höher find, als die militärischen Ausgaben vor dem Kriege, wird nicht be­stritten. Die deutsche Note weist aber mit Recht Daraufhin, daß heute der Unterhalt und die Ausbildung eines Heeres überall teurer ist, als vor dem Kriege und daß die Gegenseite uns durch die Schaffung von Monopolfabriken für die Lieferung von Waffen und Munition be­sonders hohe Kosten aufzwingt. Wenn Mi­nister Broqueville also an der Höhe des deut­schen Reichswehretats Anstoß nimmt, so möge er sich an die Botschafterkonferenz wenden. Das ist die richtige Andresse.

*

Berlin, 19. Juli. Auf Grund der deutschen Be­schwerde über die Rede des belgischen Kriegsmini­sters, des Grafen de Broqueville, im Senat am 6. Juli 1927 hat zwischen der belgischen und der deutschen Regierung ein Schriftwechsel stattge­funden, der folgenden Wortlaut hat:

Das belgische Memorandum

vom 14. Juli 1927:

Das Ministerium des Auswärtigen hat das Er­suchen des deutschen Gesandten in Brüssel um ge­nauere Angaben über gewisse deutsche Verfehlungen gegen die von Deutschland übernommenen Ver­pflichtungen auf militärischem Gebiet, deren Broqueville in seiner kürzlich im Senat gehaltenen Rede Erwähnung tat, dem Wehrmimster übermittelt Kriegsminister Broqueville hat hierzu dem Ministe­rium des Auswärtigen folgende Aufklärung ge­geben:

1. Die. Militärkontrollkommission hat nicht fest­stellen können, daß der durch den Vertrag von Ver­sailles

für vorzeitige Entlassungen festgesetzte Satz von 5 v. h. innegehalten

worden ist. Nirgends ist ein urkundlicher Nachweis erbracht worden, der die Feststellung gestattete, daß die Militärbehörde die Beachtung biefer Quote ge­nau überwacht. Nachrichten aus verschiedenen glaubwürdigen Quellen besagen, daß der Prozent­satz der vorzeitigen Entlassungen seit 1925 fortgesetzt bis auf 25 v. H. gesteigert worden ist, um möglichst viel Mann unter die Fahnen einzustellen. Das hat Broqueville am 15. Februar 1927 in der Kammer zu der Erklärung veranlaßt, es fei Deutschland ge­stattet, jährlich 5 v. H. seines Mannschastsbestandes zu entlassen. Aus bestimmten Nachrichten gehe aber hervor, daß die Entlassungsquote 25 o. H. erreiche. Er fügte hinzu, gleichfalls auf sichere Quellen ge­stützt, Deutschland sei gegenwärtig im Stande, von heute auf morgen die Bestände der Reichswehr zu

verdreifachen und ein Heer von mindestens 300 000 Mann an die Grenzen zu werfen. Aus deutscher Quelle selbst sei die Erklärung Geßlers bei den Be­ratungen des Reichswehrhaushaltes am 16. Februar 1927 hervorgehoben worden:60 000 Freiwillige haben sich im Jahre 1926 für die Marine gemeldet; 1800 sind eingestellt worden". Wenn man bedenkt, daß die Marine nur eine Gesamtstärke von 15 000 Mann besitzen soll, sieht man sich für 1926 einer Erneuerung von 12 v. H. des Gesamtbestandes der Marine gegenüber. Um eine andere deutsche Quelle zu zitieren: Der Abg. Ronneburg hat im Reichstag vom 29. März 1927 bei den Reichshaushaltberatun­gen für 1927 erklärt: man müsse für eine bessere Unterbringung der jährlich aus der Reichswehr aus­scheidenden 15 000 Mann im Zivilleben sorgen. Das bedeutet eine jährliche Entlassungsquote von 15 v. H., also das Dreifache der durch den Bertrag von Versailles gestatteten Zahl.

2. Enlwafsnungsverpflichlungen.

Die Prüfung des Reichshaushaltes 1927 ermög­licht die Feststellung, daß Deutschland 1927 für das Heer, das eine offizielle Stärke von 100 000 Mann besitzt, sechs Zehntel dessen ausgibt, was es 1913 für 800 000 Mann Friedensheer ausgegeben hat. Fer­ner besagen glaubwürdige Nachrichten, daß Deutsch­land große Mengen neuen Kriegsmaterials erwirbt. Der für die Bewaffnung ausgeworfene Betrag ist merklich höher, als der des letzten Jahres. Während Frankreich für Munitionsankäufe nur 39 Millionen Papierfranken auswirft, fordert Deutschland für den gleichen Zweck 45 Millionen Goldmark. Ferner !amen in der deutschen Armee 1924 für den Ver­waltungsdienst ein Mann auf 60 Soldaten. Augen­blicklich kommt ein Mann auf 16 Soldaten. Die Ausgaben für Bewaffnung betrugen für die deutsche Armee 1914 157 Millionen. Sie betragen jetzt 163 Millionen. Bei den Ausgaben werden die Kosten für ein Gewehr mit 220 Mark ausgewiesen, wäh­rend es nur 120 Ma?k kostet. Wenn man so Mittel für 300 Gewehre fordert, kann man dafür 500 kau­fen. Der Unterhalt der Festungen erforderte 1913 2 400 000 Mark. Jetzt, nach der Schleifung der Westfestungen, fordert man hierfür 3 200 000 Mark. Die Prüfung des deutschen Marinehaushaltsplanes führt zu den gleichen Schlüffen wie beim Heere. Es geht aus diesen Budgets hervor, daß Deutschland sich hinsichtlich der Bewaffnung wie hinsichtlich der Mannschaftsbestände nicht an die durch die Verträge auferlegten Beschränkungen hält. Die Marineaus­gaben erhöhen sich in einem Maße, das unvereinbar mit den Entwaffnungsoerpflichtungen erscheint. Laufende Ausgaben 1924 81 Millionen Goldmark; 1927 136 Millionen Goldmark. Außerordentliche Ausgaben 1924 23 200 000 Goldmark: 1927 86 500 000 Goldmark. Dies bedeutet in vier Jahren eine Steigerung von 68 v. H. für die ordentlichen und 375 v. H. für die außerordentlichen Ausgaben und dies bei den Seestreitkräften von einem Zehntel der Tonnage von 1914.

vom

Nie demtche Anöwovt

19. Juli 1927 lautet:

1. Entlassungen aus der Reichswehr.

Herr de Broqueville spricht von einer Note interalliierten Militärkontrollkommission vom

der 15. der

Februar 1925, die Zweifel an der Innehaltung vorgeschriebenen Grenze für die vorzeitigen Ent­lassungen zum Ausdruck bringen sowie von Infor­

mationen aus verschiedenen angeblich glaubwür­digen Quellen, nach denen seit 1925 bei der Reichs­wehr vorzeitige Entlassungen bis zu 25 Prozent vorgenommen würden.

Die von Herrn dc Broqueville erwähnte Nole der Interalliierten RUlilärkontrollkommission ist der deutschen Regierung nicht bekannt.

Dagegen mürbe in der an die deutsche Regierung gerichteten Kollektionote vom 4. Juni 1925, die alle von den alliierten Regierungen damals noch als offen angesehenen Punkte der Entwaffnungsfrage zusammenfaßte, behauptet, daß von der Reichswehr noch bejondere Einstellungen für kurze Zeit vorge- nommen würden. Daran wurde die Forderung ge­knüpft, die notwendigen gesetzlichen oder Berwal- tungsmahnahmen zu treffen, um die Innehaltung der im Vertrage von Versailles vorgesehenen Grenze für die vorzeitigen Entlassungen sicherzustellen. Bei den Verhandlungen über diesen Punkt der Kollek­tivnote haben die Vertreter der deutschen Regierun- rung von Anfang an betont, daß der im Vertrag festgesetzte Prozentsatz von 5 v. H. strikte eingehal­ten werde. Eine Meinungsverschiedenheit entstand lediglich über die Frage, ob die von der Reichs- wehr bereits erlassenen Anordnungen ihrer Form nach ausreichten, um eine dauernde Grundlage für die Durchführung der in der Rede stehenden Ver­tragsbestimmungen zu bilden. Die Verhandlungen führten zum Erlaß der bekannten Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1926. Die Botschafterkonferenz hat daraufhin in ihrer Note vom 31. Januar 1927 anerkannt, daß hierdurch die Frage in befriedigender Weise geregelt

sei. Hieraus geht hervor, daß Herr Broqueville die

jetzt von ihm als glaubwürdig bezeichneten Nach­richten noch im Januar 1927 für so unzuverlässig hielt, daß die Botschafterkonferenz ihnen keine Be­achtung schenkte. Die Herrn de Broqueville zu­gegangenen Informationen sind in der Tat völlig aus der Luft gegriffen. In den letzten Jahren ist beim deutschen Heere noch nicht einmal der Prozentsatz von 5 v. H. erreicht

worden. Von April 1925 bis März 1926 sind 190 Mann, von April 1926 bis März 1927 sogar 970 Mann weniger vorzeitig entlassen worden als nach dem Vertrage von Versailles zulässig gewesen wäre. Damit steht auch die von Herrn de Broqueville zi­tierte Erklärung des Herrn Reichswehrminisi. vor dem Reichstag keineswegs im Widerspruch, ^enn Herr de Broqueville daran Anstoß nimmt, daß im Jahre 1926 12 v. H. der Gesamtstärke der Marine entlassen und neu eingestellt worden sind, so über­sieht er dabei, daß es sich hier natürlich nicht nur um die vorzeitigen, sondern in erster Linie um die regulären nach Erfüllung einer zwölfjährigen Dienstzeit eintretenden Entlassungen handelt. Da die Da die frühere Dienstzeit gemäß den Ver­einbarungen mit der Internationalen Kontroll­kommission zur Anrechnung gelangt, ergibt eine einfache Rechnung, daß für die regulären Entlastun­gen jährlich ein Zwölftel der Gesamtstärke, also 8% D H., alle Entlassungen demnach 8% plus 5 v. H. gleich 13^ v. H. in Frage kommen. Der von Herrn de Broqueville beanstandete Prozentsatz von 12 v.

H. für das Jahr 1926 liegt also

unterhalb der zulässigen Grenze.

Was die Aeußerungen des Herrn Abgeordneten Rönneburg im Reichstag angeht, so ist Herrn de Broqueville bei ihrer Zitierung ein Irrtum unterlaufen. Der Abgeordnete hat nach dem steno- qraphischen Bericht über die 299. Sitzung des Reichstags vom 29. März 1927 Seite 10105 und 10106 keineswegs behauptet, daß jährlich 15 000 Entlassungen aus der Reichswehr stattfänden. Er hat vielmehr ausdrücklich hervorgehoben, daß die von ihm erwähnten 15 000 bis 20 000 Dersorgungs- anwärter seit langem, zum Teil seit Jahren, auf eine zivile Anstellung warten. Aus dem Vor­stehenden ergibt sich bereits, daß die weitere Be­hauptung des Herrn de Broqueville, Deutschland sei gegenwärtig in der Lage, die Bestände der Reichswehr von heute auf morgen zu verdreifachen, ganz abwegig ist. Im übrigen bestehen gar feine Einrichtungen, die der Reichswehr die Möglichkeit geben, entlassene Mannschaften noch zu einer mili­tärischen Verwendung heranzuziehen. Das würde auch deshalb unmöglich sein, weil eine Bewaffnung entsprechend dem Vertrage von Versailles nur für den Bedarf des 100 000 Mann-Heeres vorhanden ist.

2. Entwaffnungsoerpflichtungen.

Der Königlich Belgische Herr Wehrminister hebt hervor, daß die Kosten für den Unterhalt der Reichs­wehr sehr beträchtlich seien. Dies ist richtig, wider­spricht jedoch in keiner Weise einer Bestimmung des Vertrages von Versailles. Wie bereits der deutsche Delegierte bei den Abrüstungeverhandlungen in Genf dargelegt hat, ist die von der deutschen Regie­rung selbst am meisten beklagte

Kostspieligkeit der Reichswehr eine Folge des durch den Vertrag von Versailles vorge­schriebenen Systems.

Die Tatsache, daß Deutschland ein Heer von Berufs­soldaten mit zwölfjähriger Verpflichtung unterhalten muß, bedingt wesentlich höhere Ausgaben für Löh­nung, Kleidung, Verpflegung, Unterkunft und für die Ausbildung zu einem späteren Zivilberuf, als sie vor dem Kriege nötig waren. Für die Mate­rialbeschaffung kommt der vertraglich fest­gesetzte Zwang hinzu, den gesamten Heeresbedarf bei einigen wenigen Fabriken zu decken. Hierdurch wird eine gesunde Konkurrenz ausge­schaltet. Die Rüstungsfabriken können tatsächlich auch nur zu hohen Preisen arbeiten. Sie mußten auf Verlangen der alliierten Regierungen nach Kriegsende zum größten Teil neu errichtet werden, wodurch hohe Kapitalinvestierungen erforderlich wurden. Sie werden ferner durch die im Vertrage festgesetzten geringen Heeresaufträge daran gehin­dert wirtschaftlich zu arbeiten, zumal, da die vor dem Kriege vorhandene Möglichkeit der Verbilli­gung ihrer Gesamtproduktion durch Ausfuhr weg-' fällt. Zur Erklärung der verhältnismäßig größeren Unkosten der Reichswehr im Vergleich zu 1913, so­wie im Vergleich zu andern Ländern bedarf es also gar nicht irgendwelcher auf ungenannte angeblich glaubwürdige Quellen gestützte Vermutungen. Sie erklären sich vielmehr aus der für Deutschland be­stehenden

Zwangslage.

Immerhin ist hervorzuheben, daß auch bei den von Herrn de Broqueville angegebenen Budgetzahlen wiederum ein recht erheblicher Irrtum vorliegt. Das Budget der Reichswehr für 1927 stellt nicht °/io desjenigen für 1913 dar. Die richtigen Zahlen sind vielmehr folgende: Heeresausgaben für 1913 1 534 604 565 Mk., Voranschlag für 1927 479 477 470 Mark. Berücksichtigt man die oben erwähnten Gründe für die Mehrausgaben bei der Reichswehr sowie die seit 1913 eingetretene Geldentwertung, so sind die für 1927 vorgesehenen Ausgaben des Reichswehrbudgets als durchaus begründet anzu­sehen. Hierdurch werden die von Herrn Broqueville erwähnten Einzelheiten ohne weiteres erledigt. Es mag nur noch kurz bemerkt werden, daß die Zahl der männlichen Beamten und Angestellten im militärischen Verwaltungsdienst genau den Fest­

setzungen der Interalliierten Militärkontroll­kommission entspricht. Schließlich ist noch zu er­wähnen, daß die Erhöhung des Marinebudgets für 1927 im Vergleich zu demjenigen für 1924 darauf zurückzuführen ist, daß der Etat für 1924 einen Notetat darstelle, der mit einer auf die Dauer mcht vertretbaren Knappheit aufgestellt war, weil bei der damals völlig unklaren Finanzlage nur die drin­gendsten Bedürfnisse befriedigt werden konnten. Abgesehen hiervon mußte der Voranschlag für 192/ auch wegen der inzwischen eingetretenen erheblichen Preissteigerung erhöht werden. Vor allem sind aber die Ausgaben im neuen Etat deswegen be­sonders hoch, weil für den nach den Bestimmungen des Vertrages von Versailles erfolgenden Neubau mehrerer Kreuzer Bauraten angefordert werden mußten. Hierbei ist daran zu erinnern, daß das Deutschland nach dem Vertrage von Versailles be­lassene Schiffsmaterial bereits bei Kriegsende über­altert war.

Zusammenfassend muß demnach feffgeffellt wer­den, daß die Nachrichten, auf die sich Herr de Bro- queville beruft, jeder Grundlage entbehren. Sie stehen mit dem offenkundigen Sächverhalt und über­dies auch mit den Feststellungen der Interalliierten BlilUärfonlroUfommiffiou und der Botfchaflerkonfe- renz im direkten Widerspruch. Die deutsche Regie­rung muß - es auf das lebhafteste bedauern, daß Herr de Broqueville sie trotzdem öffentlich vor dem belgischen Parlament verwertet und damit ganz allgemeine schwere Verdächtigungen Deutschlands verbunden hat. Es ist geradezu absurd, ein Land, das bis zur Wehrlosigkeit abgerüslet ist, in der von Herrn de Broqueville beliebten Weise militärisch als eine Gefahr hinzustellen, die zu besonderen Rüstungsmaßnahmen zwänge. Die deutsche Regie­rung muß hiergegen auf das entschiedenste Verwah­rung einlegen. Sie muß dies umsomehr, als die Verdächtigungen von dem Wehrminister eines Staates ausgehen, dessen Beziehungen zu Deutsch­land durch die Verträge von Locarno und den Völkerbundspakt auf die Grundlage des Friedens und der vertrauensvollen Verständigung gestellt worden sind.

Die belgische Antwort ans die deutsche Kots.

Brüssel, 19. Juli. In Beantwortung der deutschen Antwortnote sagt die belgische Re­gierung u. a.:

Man darf sich darüber wundern, daß die Reichs­regierung Belgien vorwerfen zu müssen meint, zu Friedensgefühlen nicht kommen zu wollen, während neulich vor dem Reichstag veröffentlichte Dokumente die Legende wieder ins Leben zu rufen ver­suchten, nach welcher Belgien die Neutralität ver­letzt hätte und die belgische Regierung sowie die belgische Bevölkerung verbrechen gegen das Völker­recht und die Menschlichkeit beschuldigten. Die Quellen, die. der belgische Kriegsminister für seine Behauptungen benutzt Hal, sind sicher sorgfältig geprüft.

Wir müssen also die angeführte Zahl der Ent­lassungen und der Einstellungen aufrechlerhalken.

Wir bemerken, daß der Minister schon am 15. Fe­bruar 1927 feine Befürchtungen der Kammer mit­teilte und daß ihre damalige Veröffentlichung dec deutschen Regierung nicht Anlaß gab, zu protestieren. Das die Erklärung des Abgeordneten Ronneburg im Reichstag anbetrifft, so wurde ihr Wortlaut aus den Berichten deutscher Zeitungen entnommen".

Zum zweiten Teil der deutschen Antwortnote, der die

Entwaffnungsoerpflichtungen behandelt, sagt die belgische Regierung:Es genügt den Fachmännern, das Militärbudget des Reiches zu prüfen und festzustellen, daß die Rüstungsausgaben außer jedem Verhältnis zu den Bedürfnissen eines 100 Ö00 Mann-Heeres stehen, das den Rüstungs­bedingungen unterworfen ist, die das Reich in Ver­sailles angenommen hat. Außerdem hat schon im Jahre 1926 die deutsche presse darauf hingewiesen, daß die Gesamtausgaben der Reichswehr 62 Pro­zent der Ausgaben der preußischen Armee im Jahre 1913 ausmachten."

Die belgische Regierung erwähnt noch den amt­lichen Bericht vom 13. März 1925, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, daß die allgemeinen Aus­gaben seit dem Kriege vermindert werden sollten, da der Friedensvertrag gewisse Einrichtungen, wie den Großen Generalslab und gewisse Rüslungsformen, wie schwere Artillerie, Feldarlillerie, Flugzeuge usw. untersagt.

*

Die französischen Blätter zu dem deutsch-belgischen Notenaustausch.

Paris, 20. Juli. Bei einer Besprechung über den deutsch-belgischen Notenaustausch weist dasOeuvre^ nachdem es erklärt hat, daß das deutsche Militär- Budget mit Aufmerksamkeit verfolgt werden müsse, und nachdem es darauf hingewiesen hat, daß die jetzige Form der Reichswehr Deutschland aufge­zwungen worden sei, auf die Bedeutung der allge­meinen Abrüstung hin. Das Blatt schreibt: Es ist sicher, daß es Wahnsinn wäre, sich einbilden zu wollen, daß wir ewig Deutschland unter dem Druck der militärischen Klausel des Versailler Vertrages halten können, wenn eine allgemeine Beschränkung der Rüstungen nicht erfolgt. Gewiß wird niemand Belgien aggressive Absichten zuschieben, aber der Minister Broquevilles schließt von der deutschen Bewaffnung auf die Notwendigkeit, die Bewaffnung Belgiens aufrecht zu erhalten. Er hat zweifellos heute recht. Aber Vandervelde hat für mOMflS