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LK. 153 Stottiad
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STBSöea
den 4. SM
1922
DaS KersEe.
— Dr. Stresemann ist vom Untersuchungsausschuß des Reichstags in seiner Eigenschaft als Führer der nationalliberalen Fraktion des Reichstags während des Krieges als Zeuge vernommen worden.
— Der Reichstag beschäftigte sich am Samstag mit der Beamtenbesoldungsreform.
— Der Mörder Karl Böttcher wurde vom Berliner Schwurgericht zweimal zum Tode verurteilt.
— Senator de Jouvenel sagte einem deutschen Pressevertreter, daß eine verfrühte Rheinlandräumung ohne genügende Garantie für Frankreich nicht möglich sei.
— Die französische Koloniale Bereinigung hat in einem Telegramm Protest gegen die Absicht erhoben, Deutschland einen Sitz in der Mandatskommission zuzuerkennen.
Füllstand dev Gèe- abvüstwKss - âonfevem in Senf.
Die alte Kongreßstadt Genf hat nach dem Weltkriege, so weit der Gang der Verhandlungen in Betracht kommt, ein ganz eigenartiges Gepräge erhalten. Bei allen Tagungen, mögen sie vom Völkerbund selbst oder von seinem Rate abgehalten werden, mögen sie die allgemeine Abrüstung betreffen, oder die Weltwirtschaft, werden die Verhandlungen öffentlich hingezogen, tagelang werden in den öffentlichen Sitzungen nur theoretische Fragen erörtert und oft ganz unwichtige Thesen aufgestellt. Umso emsiger und zielbewußter aber wird dann hinter den Kulissen gearbeitet und anr Schluffe von den Großen einfach bestimmt, was gemacht werden soll.
Fast das gleiche Bild sehen wir auch bei der Lrei-Mächte-Konferenz, die nun schon seit länger als 14 Tagen auf Einladung des amerikanischen Präsidenten Coolidge tagt. Die Besprechungen der Vollversammlungen dauern stundenlang, man hört in den technischen Unterkommissionen manche hochgelehrte Rede und manchen wertvollen Rat; wie sonst halten die Hauptvertreter geheime Sitzungen unter vier Augen ab. Und doch ist dieses Mal ein gewaltiger Unterschied gegen sonst: es kann bei der Drei-Mächte-Konferenz nicht von einigen wenigen Vertretern angegeben werden, was geschehen soll. Vielmehr kämpfen die beiden stärksten Seemächte der Well mit allen Mitteln der Beredsamkeit und der Diplomatie gegeneinander, die Konferenz ist gewissermaßen eine Etappe oder das Klarlegen eines Abschnittes in dem gewaltigen Ringen um die Seeherrschaft der Welt. Amerika und England führen vielleicht den schwersten Kampf, den beide Reiche je zu bestehen hatten. Der dritte Teilnehmer aber, Japan, hält sich sehr zurück und ist in seiner von jeher verschmitzten Politik eifrig bemüht, sich sein Hinneigen nach der einen oder anderen Seite möglichst teuer bezahlen zu lassen. Italien und Frankreich aber, die eine Teilnahme an der Konferenz ausdrücklich abgelehnt haben, sitzen als stille Beobachter am Verhandlungstische, verfolgen aber alle Reden mit größter Aufmerksamkeit, um das Gehörte zu ihren Gunsten bei der demnächstigen allgemeinen Abrüstungskonferenz verwenden zu können.
Bei der Seeabrüstungskonferenz in Washington im Jahre 1921/22, die als die Vorläuferin der jetzigen Tagung anzusehen ist, hatte Amerika einen großen Sieg errungen. Bereits im Jahre 1916 hatte es begonnen, mit ungeheuren Mitteln feine Flotte zu vergößern, um endlich das Ziel — gleiche Stärke mit England — zu erreichen. Die Kosten des Krieges waren zu groß, als daß der Plan der Seeherrschaft gleichzeitig hätte ausgeführt werden können. Da kam Amerika die Erschöpfung Englands nach dem Wellkriege zu Hilfe, der Präsident nutzte geschickt die Konstellation aus und erreichte mühelos seine Absicht. Das Abkommen von Washington stellte die beiden Staaten, wenigstens mit den Großkampfschiffen auf die gleiche Stufe, England mußte sich geschlagen bekennen und war nicht in der Lage, seine Schlachtflotte zu oerarößern.
Umso eifriger widmete es seine Kraft und sein Geld dem Ausbau der Kreuzerflotte sowie der Torpedo-Boote und Seeflugzeuge. Aber mit argwöhnischen Augen beobachtete das amerikanische Marineministerium dies Verhalten Englands. Obwohl Amerika über die nötigen Mittel verfügt hätte, sah es doch von einem
Ausbau seiner Kteuzerflotte ab und versuchte, wie in Washington sein Ziel auf andere Weise zu erreichen. Mehrere Male lud Präsident Coolidge die anderen Seemächte zu neuen Abrüstungskonferenzen ein, doch hatte er bisher nicht den gewünschten Erfolg. Seinen erneuten Vorschlag, in Genf zusammenzukommen, konnten aber Japan und England nicht ablehnen, da sie sonst in den Verdacht gekommen wären, als ob andrste die allgemeine Abrüstung sabotieren wollten. Von vornherein traute man den Verhandlungen kein allzugroßes Ergebnis zu und die Pessimisten sollten Recht behalten.
Der Mißerfolg lag schon in den Vorschlägen begründet, welche die beiden Hauptmächte machten: England wollte die Niederlage non Washington wieder ausmerzen und schlug daher eine Herabsetzung der Höchsttonnage für die Großkampfschiffe von 35 OOO Tonnen auf 25 000 Tonnen vor. Hierbei war es jedoch nur von der Absicht geleitet, die Frage der Großkampfschiffe überhaupt ins Rollen zu bringen und dann eine andere Verhältnisziffer herbeizuführen.
Amerika aber wollte hiervon nichts wissen und setzte seine ganze Kraft darin ein, daß dieselben Verhältnisse Hinfort auch für die Kreuzer und übrigen Hilfsschiffe gelten sollten. Anfangs wies England dieses Ansinnen auf das schärfste zurück, doch drohten die Amerikaner mit dem Abbruch der Konferenz. Da der Vorwurf hierfür auf England zurückgefallen wäre, gaben dessen Vertreter schließlich nach. England mußte zugestehen, daß es nicht die Absicht habe, das Abkommen von Washington in irgend einer Weise zu ändern. Auch der zweite Versuch Englands, Amerika wenigstens in der Kreuzerflotte zu übertreffen, kann als mißlungen angesehen werden, denn der amerikanische Vertreter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Weltmeerverhältnisse für England und Amerika genau die gleichen sind. Die Verhandlungen sind nunmehr auf dem toten Punkt angekommen, vorläufig tagen nur die technischen Unterkommissionen, doch soll in den nächsten Tagen eine neue Vollsitzung stattfinden, die die weiteren Verhandlungen nach dem gegenwärtigen Stande festsetzen soll.
Den Amerikanern liegt nicht allzuviel an dem Fortgang der Konferenz. Sie haben der Welt gegenüber ihre Pflicht getan und die Frage der Abrüstung erneut angeschnitten. Allerdings weiß auch die ganze Welt, daß sie nicht aus idealen Gründen und um des Abrüstens selbst willen so gehandelt haben, sondern lediglich aus Eigennutz; demi, wie in den letzten Tagen bei verschiedenen Versammlungen in Amerika offen gesagt worden ist, wollen die Amerikaner nur die Ausgaben für den weiteren Bau von Kreuzern sparen und England dadurch zwingen, daß es auch auf den Ausbau feiner Kreuzerflotte verzichtet.
Devtasuus dev âveurevfvase ist Genf ?
Washington, 3. Juli. Die amerikanischen Vertreter auf der Dreimächtekonferenz wurden angewiesen, sich gegen den britischen Vorschlag, die Kreuzertonnage auf 600 000 Tonnen festzusetzen, zu wenden. Der amerikanische Vorschlag sieht eine Tonnage von 300 000 Tonnen vor. Es verlautet, daß, wenn Großbritannien auf der Ziffer von 6 oder auf 500 000 Tonnen bestehen sollte, Gibson gezwungen sein würde, seine Bemühungen für eine Verständigung einzustellen. Gibson werde sich dann lediglich auf die Zerstörer und Unterfeebootsfrage beschränken, sodaß die Kreuzerfrage auf das Jahr 1931 vertagt werden würde. In diesem Jahre sollen nämlich die fünf Mächte des Washingtoner Abrüstungsabkommens zusammentreten, um die Bestimmungen des Abkommens einer Revision zu unterziehen. Man hofft, daß die britischen Delegierten die Konferenz nicht zum Scheitern bringen, sondern ein Kompromiß vorschlagen werden. Eine Festsetzung der Tonnage auf 400 OOO Tonnen würde, wie man glaubt, für die Vereinigten Staaten annehmbar fein.
Deeteft der SvanrSNkÄ«« «olonialseseMchaft
gegen die Zuerkennung eines Sitzes in der Mandatskommission an Deutschland.
Paris. 2. Juli. Die französische Kolonialgesell- schaft hat in einem Telegramm Protest gegen die Absicht erhoben, Deutschland einen Sitz in der Mandatskommission zuzuerkennen. In diesem Telegramm heißt es: „Erregt über die Nachricht, daß demnächst ein deutsches Mitglied in die Mandatskommission eintreten soll, protestiert die Kolonialgesellschaft energisch gegen eine derartige Eventualität. Besorgt um die Reaktion der öffentlichen Meinung, hält die Gesellschaft die Verwaltungskontrolle der Mandatskommission durch einen Vertreter der früher Kolonien besitzenden Mächte für gefährlich. Die Gesellschaft lenkt die Aufmerksamkeit auf die unmittel
baren und künftigen Rückwirkungen einer Maßnahme, die der Ruhe des Mandatslandes schadet und infolgedessen den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt der unter Mandat gestellten Bevölkerungen behindern dürfte. Diese Maßnahme ist um so mehr zu kritisieren, als sie nicht auf Grund der freien Meinungsäußerung getroffen zu sein scheint.
Paris, 4. Juli. Das „Echo de Paris" gibt ein Gerücht wieder, das in Genf verbreitet ist: Die Reichsregierung habe als Delegierten für die Mandatskommission den ehemaligen Staatssekretär o. Kühlmann beordert. Das Blatt stellt übrigens fest, daß die französische Kolonialgesellschaft, die einen Protest gegen die Aufnahme Deutschlands in der Mandatskommission veröffentlicht hat, unter dem Vorsitz des Freundes Millerands, Fran^ocs Marshal steht.
Sine „nationale SseteidisnnaS- »mbe* in Rußland.
Moskau, 2. 3ulL 3n einem langen Artikel der „Rabolschaja Gazella" kündigt Rykow heute eine „nationale Derteidigungswoche" an.
„Diese Woche, die am 10. Juli anfängt, ist wie Rykow erklärt, unsere einzige Antwort auf den Bruch mit England, der wieder nur der Auftakt zu einem Kriege war. Jeder Arbeiter muß imstande sein, ein Gewehr zu gebrauchen. Er mutz wissen, was er bei einem Gasangriff za tun hat und wie die Verteidigungskräfte unseres Landes zu stärken sind. Wir müssen alle verfügbaren Kräfte zur Unterstützung der Roten Armee und Flotte und zur Organisierung der rückwärtigen Verbindungen mobilisieren und dies ist nur der Anfang zur Durchführung der gewaltigen Aufgabe, der sich kein Arbeiter entziehen darf."
Vettestms des südslawistbeu- alvant-Gett âonMSLS.
Paris, 2. Juli. Havas meldet aus Tirana: Das Albanische Pressebüro veröffentlicht folgende Mitteilung:
„Ser französische Gesandte in Tirana, dem die Wahrnehmung der südslawischen Interessen in Albanien übertragen worden ist, hat im besonderen Auftrage der südslawischen Regierung heute vormittag 11 Uhr den albanischen Minister des Aeuße- ren aufgesucht. Er hat sich im Namen der südslawischen Regierung die seinerzeit von dem südslawischen Regierung die seinerzeit von dem südgeben lassen und eine neue Note überreicht, die den von der albanischen Regierung als Beleidigung betrachteten Ausdruck nicht enthält.
Als Erwiderung auf diese Note erklärte die albanische Regierung, daß sie, um ihr Entgegenkommen und ihren Friedenswillen zu zeigen, die Freilassung Djuraschkowitschs angeordnet habe. Damit ist der albanische Zwischenfall erledigt."
Belgrad, 3. Juli. Der Dolmetscher der südslawischen Gesandtschaft in Tirana, Djuraschkowitsch, ist gestern um 11 Uhr in Freiheit gesetzt worden. Gleichzeitig wurde die Note der Belgrader Regierung der albanischen Regierung übergeben.
Das LVahSevsebnis ist MeMen- Kmvs.
Strelitz, 3. Juli. Die heutigen Wahlen zum Landtag von Mecklenburg-Strelitz sind bei einer Wahlbeteiligung von etwa 60—70 Prozent ruhig verlaufen. Nach dem vorliegenden Teilergebnis ist ein starker Rückgang der völkischen und kommunistischen Stimmen zu verzeichnen. Das vorläufige amtliche Wahlergebnis lautet: Demokraten 3041 Stimmen, Deutschnationale 10 309 (12 173 im Jahre 1923) Sozialdemokraten 15137 (11 458), Deutsche Volkspartei 2022 (2783), Verband für Handwerk und Gewerbe 4603, Kommunisten 4121 (10 342), Bund der Kleinlandwirte 1739 (2046?, Verband der Haus- und Grundbesitzervereine 1556, Deutschoök. Freiheitsbewegung 2266 (4453), Mecklenburg-Strelitzer Wirtschaftspartei 505 Stimmen.
Der neue Landtag setzt sich folgendermaßen zusammmen: 2 Demokraten, 10 Deutschnationale, 12 Sozialdemokraten, 1 Deutsche Volkspartei, 4 Handwerker, 3 Kommunisten, 1 Kl. Landwirte, 1 Hausbesitzer, 1 Völkischer. Im qlten Landtag zählten die Deutschnationalen 9, die Sozialdemokraten 8, die Kommunisten 7, die Kleinen Landwirte 1, Deutsche Volkspartei 2, Völkische 3 und außerdem war die Bürgerliche Arbeitsgemeinschaft mit fünf Mandaten vertreten und in dieser bürgerlichen Arbeitsgemeinschaft waren die Demokraten und Wirt, schaftsverbände gemeinsam vertreten.
DaS Gesetz übev die DevzZnsuns aufsewevtetev AWosheSen.
Berlin, 2. Juli. Der Reichstag nahm gestern den Entwurf eines Gesetzes über die Verzinsung aufgewerteter Hypotheken, ihre Umwandlung in Grundschulden sowie über die Vorzugsrenten in dritter Lesung an. Das Gesetz wird im Reichsgesetzblatt veröffentlicht werden, sobald der Reichsrat entsprechend der Verfassung über die Einlegung eines Einspruchs beschlossen hat. Da mit einem Einspruch des Reichsrats zu rechnen ist, feien die Grundzüge des Gesetzes zur Vorbereitung feiner Durchführung durch die zuständigen Behörden schon jetzt mitgeteilt:
1. Das Gesetz sieht zunächst vor, daß die Verzinsung bereits gelöschter Aufwertungshypotheken, die ncch dem Aufwertüngsgesetz erst mit dem auf die Wiedereintraguna folgenden Kalenderviertel
jahr beginnen sollte, bereits t»m L 4. 1923 ab erfolgen soll. Die Zinsen, die der Gläubiger bereits für die vor diesem Termin liegende Zeit erhielt, braucht er nicht zurückzuzahlen.
2. Der Gläubiger kann der Gefahrdes Abstukens des Aufwertungsbetrags als selbständiger Flüge eines erfolgreichen Herabfetzungsantrages des persönlichen Schuldners (§ 4 des Aufwertungsgesetzes) dadurch entgehen, daß er den Auftvertungsbetrag statt als Hypothek als Grundschuld eintragen läßt; die persönliche Forderung erlischt in diesem Falle. Diese Regelung hat rückwirkende Kraft. Sie greift also auch dann Platz, wenn die Hypothek auf Grund des Paragraphen 4 des Aufwertungsgesetzes bereits auf weniger als 25 Prozent des Goldmarkbetrages aufgewertet ist Wählt der Gläubiger nunmehr die Rechtsform der Grundschuld, so ist, falls nicht etwa das Grundstück vor dem Bekonntwerdeu der Regierungsvorlage d. h. am 15. März 1927 auf Grund eines rechtsgeschäftlichen Erwerbes den Eigentümer gewechselt hat, der Auftvertungsbetrag auf 25 n. H. des Geldmarkbetrags aufzufüllen und zwar entweder an die bisherige RangstÄle oder wenn sich vor dem 15. März durch die Rechtsgesch^te erworbene Rechte dazwrfchenschiebeu durch eine Zu- satzgrundschuld an die nächst freie 3iangftette. Die Grundschuld und die Zusatzgrundschuld unterliegen denselben Einreden wie Hypotheken. _2ie Befugnisse des Eigentümers, sich auf die für ihn gegebenen Härtevorschriften des Aufwertungsgesetzes zu berufen, bleiben unberührt.
3. Der öffentliche Glaube des Grundbuchs wird in den Fällen eingeschränkt, in denen der Erwerber des Grundstücks das Eigentum zwar lastenfrei erwarb, vorher aber die Hypothek ablöst oder für seine Rechnung ablöfen ließ.
4. Restkaufgeldforderuugen und Forderungen aus Gutsüberlaffungsverträgen aus dem Jahre 1921, die bisher nur bis zu 100 Prozent des Goldmarkbetrags, berechnet na chder Tabelle des Aufwertungsgesetzes aufgemertet werden konnten, können, wenn es zur Vermeidung von groben Unbilligkeiten erforderlich ist, jetzt bis 400 Prozent und wenn sie aus dem letzten Vierteljahr 1921 herrühren, bis 600 Prozent ihres Goldmarkbetrages aufgewertet werden. Voraussetzung ist der Antrag des Gläubigers. Die Antragsfrist läuft bis 1. Oktober 1927, zuständig ist die Aufwertungsstelle.
5. Kann der Gläubiger nachweisen, daß er ohne sein Verschulden rechtzeitig Anmeldung des Anspruchs auf Aufwertung auf Grund des Vorbehalts der Rechte oder kraft Rückwirkung (§ 16 Aufwertungsgesetz) versäumte, so ist ihm auf Antrag von der Aufwertungsstelle die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen. Die Frfft für den Antrag läuft bis zum 1. 10. 1927. Hat der Antrag Erfolg, so wird aber nur die persönliche Forderung aufgewertet. Eine Aufwertung dinglichen Rechts findet nicht statt, und im übrigen bringt der Entwurf noch einige Vorschrfften, die die Erleichterung des Grundbuchverkehrs vorsehen. Die Vergleiche und rechtskräftigen Urteile, die lediglich die in dem neuen Gesetz di «Rechtsverhältnisse regelten, sollen der Anwendung dr neuen Vorschriften nicht ent- gegensthen.
6. Auf dem Gbiete der Anleiheablösung bringt das Gesetz für Altbesitzer und Reichsanleihe eine wichtige Bestimmung, daß die Dorzugsrente schon bei einem Jahreseinkommen von nicht mehr als 1000 Mark (bisher 800 Mk.) gewährt werden soll.
Die Gvöffnuugsfeiev dev âsbSenzev RhesuauSftellutts
Koblenz, 2. Juli. Anläßlich der Eröffnung der Ausstellung „Der Rhein, fein Werden und sein Wirken" fand heute nachmittag in dem mit Fahnen und Lorbeer festlich geschmückten Stadttheater ein Festakt statt, an dem zahlreiche hervorragende Vertreter des öffentlichen Lebens teilnahmen. Oberbürgermeister Dr. Russel begrüßte die Gäste. Alles, was die Menschen mit dem Rhein verbindet, so führte er aus, soll uns zeigen die wesentlichen wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Probleme des Rheins. Das letzte Jahrzehnt hat dem Rhein unermeßliches Leid gebracht erst jetzt beginnt er langsam zu genesen. Die Geschicke des Rheins aller Jahrhunderte, vor allem aber des letzten Jahrzehnts, zeigen die Wertbedeutung dieses Stromes. Zum Schluß dankte der Oberbürgermeister allen Mitarbeitern, die das große Werk der Ausstellung haben schaffen helfen. . _
Darauf ergriff Reichsverkehrsminister Dr. Koch das Wort. Er übermittelte die Grüße und Glückwünsche der Reichsregierung und gab seiner besonderen Freude darüber Ausdruck, daß sich an der bisherigen Stätte, am Zusammenfluß von Mosel und Rhein sachkundige Männer vereinigt haben, um dem In- und Auslande zu zeigen, wie der Rhein wurde und welche Werte er schuf und schafft. „Wenn wir heute," so fuhr der Minister fort, „an dieser festlichen Stätte die Stadt Koblenz zu der wohlgelungenen Ausstellung beglückwünschen, so tun wir das um so lieber, als wir wissen, wie sehr ge- vcche dieser, früher blühenden Stadt durch den Stieg und seine Nachwirkungen schwere Wunden geschlagen sind. Denn für uns ist die Ausstellung ein Symptom dafür, daß die Stadt Koblenz trotz aller noch bestehenden schweren Hemmungen gewillt ist, sich die Grundlage für eine bessere Zukunft zu schaffen. Wir können daher nur wünschen und hoffen, daß es den Anstrengungen der Stadt gelingt, die tradi- tionelle Bedeutung, die ihr als Sitz der Verwaltung der Rheinprovinz zukommt, zu erhalten."
Als Sohn des Rhsmlcmdes übernÄtelte dann