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— Im Reichstag wurde gestern der Entwurf im neuen Strafgesetzbuch beraten.
— Die Finanzminister der Länder werden heute ne Konferenz mit dem Reichsminister haben wegen w Uebernahme der Kosten für die Erhöhung der eamtengehälter.
— Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius sprach ch für die Einschränkung der staatlichen Wirtschafts- etriebe aus.
: — Der preußische Landtag beschäftigte sich estern mit der Groß-Hamburg-Frage.
<— Don den diplomatischen Vertretern Deutsch- mds, Englands, Frankreichs und Italiens sind in Tirana und Belgrad Demarchen unternommen rorden, um beide Mächte zur Ruhe zu mahnen.
: — Die rumänische Regierung ist zurückgetreten.
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Die soeben in Genf begonnene Seeab- mstungskonferenz, die sich nach der abgelehn- en Teilnahme Frankreichs und Italiens auf die Bereinigten Staaten, England und Japan be- chränkt, bezweckt die Wahrung des Friedens m Stillen Ozean.
Die Washingtoner Konferenz von 1921/22, leren Einberufung die Furcht der beiden angeb ächsischen Mächte wegen des Vordringens der Japaner in Asien und ihre unbequeme Nach- slarschaft für Australien diktiert hatte, verfolgte zwar schon das gleiche Ziel, konnte aber nur eine augenblickliche Entspannung schaffen. Wie erinnerlich, wurde damals das Flottenbauprogramm derselben drei Staaten auf 5:5:3 festgesetzt, bezog sich aber weder auf alle ^Aiffs- klassen noch auf die Gesamttonnage. Trotz der geringeren Schiffszahl der japanischen Flotte trat infolge deren Zusammensetzung ihre Ueber- legenheit hervor. Und die Bestimmungen des Dreimächteabkommens, das England und Amerika die Anlegung von Flottenstützpunkten und Befestigungen in Hongkong, auf den Philippinen, Guam, Formosa, den Peskadoren- Liukiu- und Bonin - Inseln, auf den Kurilen und Aleuten untersagte, aber die bereits fertiggestellten Anlagen der Japaner auf einigen dieser Inselgruppen unberücksichtigt ließ, machte diese gegenüber den Amerikanern allein und zu unbeschränkten Herren der ostasiatischen Gewässer. England, dem von den Vereinigten Staaten" der Schutz der Insel Guam und der Philppinen übertragen worden war, hatte nur erreicht, daß Singa- pore und Australien außerhalb der von dem Abkommen gezogenen Sperrzone blieb. Die Washingtoner Konferenz, die sich zu einem japanischen Erfolge gestaltet, aber die angelsächsische Zusammenarbeit gezeigt hatte, bestimmte Japan, Annäherung an China zu suchen und das im gleichen Jahr abgelaufene Bündnis mit England nicht wieder zu erneuern.
Das große japanische Erdbeben vom Jahrs 1923 beeinträchtigte zwar He starke Stellung Japans zur See, aber die Wiederaufnahme seiner Beziehungen zu Rußland nach Regelung der Sachalinfrage schafften einen Ausgleich zu Land. De Sorge um seine Zukunft in Ostasien mar es, welche England auf der britischen Reichskonferenz im Sommer 1923 veranlaßte, den schon aufgegebenen Plan der Befestigung Singapores wieder hervorzuholen. Der Ausbau dieses wichtigen hinterindischen Hafens zu einem erstrangigen Flottenstützpunkt richtete sich daher einseitig gegen Japan. Und da das englische Verhalten, wenn auch nicht der Sache, aber doch dem Geiste nach, gegen die Bestimmungen von Washington verstieß, so mußte es Zu einer Verschärfung der Gegensätze im Stil- len Ozean führen. Die Folge war denn auch ein Wettrüsten der interessierten Mächte, das sich allerdings im Rahmen des Drvierabkom- mens bewegen mußte und sich daher nur auf Kreuzer und Tauchboote erstrecken durfte.
Japan hat erreicht, daß sich seine Flotte seit 1921 um 60 Unterseeboote vermehrt hat, von denen 8 im getauchten Zustande eine Wasserverdrängung von 2000 Tonnen und einen Ak- tionsradus von 20 000 Klm. haben, d. h. sie können, ohne Brennstoff zu nehmen, zweimal den Stillen Ozean von der japanischen zur amerikanischen Küste durchqueren! Diese erst kürzlich bekannt gewordenen Tatsachen haben vor allem in den Vereinigten Staaten gewaltiges und berechtigtes Aufsehen erregt. Denn die japanischen U-Boote sind nun nicht allein in der Lage, die auf Hawai Kohlen nehmenden amerikanischen Schiffe und auch die westamerikanische Küste zu bedrohen, sondern auch die Ausfahrt der Atlantikflotte aus dem Danama-Kanal zu
erschweren oder zu verhindern; die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Japan und Mexiko unterstützen in diesem Zusammenhänge die Bedenken der Amerikaner. Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich für sie auch daraus, daß, wie sich herausgestellt hat, die 33 Meter breiten Schleusen des Panama-Kanals den 35 Meter breiten größten Schlachtschiffen die Durchfahrt durch diesen nicht gestatten.
Um sich aus dieser schwierigen Lage zu retten, haben die Amerikaner zwei Maßregeln ergriffen. Einmal ihr Vorgehen gegen Nicaragua mit dem Ziel, unter Benutzung des 160 Klm. langen Nicaraguasees und des Rio-San Juan-Stromes den Nicaraguakanal zu bauen, was trotz dessen Länge von 273 Klm. nur eine Strecke von 44,5 Klm. zu graben erfordern würde, sodann die von Coolidge einberufene Seeabrüstungskonferenz, die ihnen eine Atempause gewähren soll.
Es ist kein Zufall, daß diese Konferenz mit dem Ende der Genfer Ratstagung zusammengefallen ist, die ganz im Zeichen des englisch
Die Strafrechtsreform vor dem AeiHstag.
Dev Rerchsrttftrzmrnrftev besvüudet die Dovlase.
Berlin, 21. Juni. Auf der Tagesordnung des Reichstages steht die erste Beratung des Entwurfs eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuches.
Abg. Könen (Komm.) gibt vor Eintritt in die Tagesordnung eine längere Erklärung ab, in der er ausführt, die Abgg. hätten noch nicht Zeit gehabt, den 426 Seiten starken Entwurf mit der nötigen Gründlichkeit zu studieren. Der Redner beantragt, den Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen oder wenigstens nach der Rede des Ministers die Beratung abzubrechen.
Der kommunistische Antrag wird abgelehnt.
Reichsjustizminister Hergt
leitet dann die erste Lesung im Reichstag ein. Der Minister richtet zunächst das Wort des Dankes an alle die, die in ernster, mühevoller und liebevoller Arbeit mitgeholfen haben, dieses Bauwerk, daß vor 25 Jahren begonnen wurde, zu vollenden. Es handelt sich hier auch um ein Stück des Lebenswerkes des Abgeordneten Kahl. (Lebhafter Beifall.) Auch die Hilfe des Deutschen Sprachvereins ist nicht zu vergessen. Hier wurde mehr geleistet als bürokra- tische Pflichterfüllung. Hier ist mit Herz und Kopf gearbeitet worden. Es handelt sich aber hier um mehr als ein Werk einzelner Menschen.
Es handelt sich um ein Volkswerk, um eine historische Notwendigkeit, hier wird ein Bollwerk errichtet um die deutschen Kulturgüter.
Das Strafgesetzbuch muß der Entwicklung der Zeit folgen. Jedes Strafgesetzbuch ist ein Produkt seiner Zeit. Das gilt auch von dem geltenden Strafgesetzbuch.
Es war eine -Großtat, als damals zum ersten Mal seit den Zeiten der Karolinger wieder ein einheitliches Strafrecht für das ganze deutsche Volk geschaffen wurde. Die rechtliche Einheit aller Teile des Reiches mußte damit geschaffen werden. Darum war es auch notwendig, die Bestimmungen etwas scharf zu fassen und die Freiheit der Richter ziemlich einzuengen. Dennoch hat dieses Strafgesetzbuch seine Aufgabe bis in die letzte Zeit hinein sehr gut erfüllt.
Seit 1871 haben sich aber die Zeiten sehr geändert. Wir haben das gewaltige Erlebnis des Krieges mitgemacht. Nach der Revolution zeigte sich auch in der Rechtsauffassung manche Schwankung, der wieder die Reaktion folgte. Die Notwendigkeit von Reformen wurde schon früh erkannt. Diese Erkenntnis fand ihren Ausdruck in der Einrichtung der Jugendgerichte aber ^ruch in einer Wandlung der allge- meinen Gerichtspraxis.
Der vorliegende Entwurf will nun das Strafrecht den veränderten Zeitverhältnissen anpassen. Er hält sich fern von jeder Schulmeinung und macht sich nicht einseitige Doktrinen zu eigen.
Der Grundgedanke des Entwurfes ist das Bestreben, dem richterlichen Ermessen weit größere Freiheit zu geben, als es das bisherige Strafgesetzbuch tat.
Die bisher nur auf bestimmte Fälle beschränkten mildernden Umstände werden ganz allgemein zugelassen. Es ist dem Richter überhaupt eine Fülle von Möglichkeiten zur Milderung von Strafen gegeben worden. Das starre Instrument von früher ist gewissermaßen zu einer Ziehharmonika gemacht worden. Das soll aber nicht eine Humanitätsduselei bedeuten. Gerade die jetzige schwere Zeit erfordert einen besonders strengen Schutz unserer Kultur- und Wirtschaftsgüter. Die Höchstgrenzen der Strafen sind im allgemeinen beibehalten worden. Vor einiger Zeit wurde der Entwurf als ein Gesetz gegen die Proletarier bezeichnet. Der Entwurf kennt nicht den Begriff des Proletariats, er kennt nur den Begriff des Staatsbürgers.und auf der anderen Seite des Verbrechers, der sich außerhalb der bürgerlichen Gesellschaft bewegt. In manchen Punkten verschärft der neue Entwurf die Strafen gegen früher.
russischen Konfliktes stand, und auf der England seinen diplomatischen Aufmarsch gegen Rußland vollendet haben dürfte; wichtig ist die Feststellung, daß auch der japanische Delegierte sich an den Besprechungen der Außenminister in Genf beteiligt hat. Die letzten Ereignisse in Rußland haben England in der Weltmeinung ein starkes moralsches Uebergew,cht verschafft, das auch Japan nicht übersehen kann. Eine im englischen Sinne erfolgende Schwenkung der Politik Japans, um die Russen auch im Fernen Osten zu blockieren, dürfte bei der Einstellung des neuen japanischen Kabinetts Tanaka, die schon in China bemerkbar ist, nicht unwahrscheinlich sein. Sicher ist aber, daß eine japanische Unterstützung Englands Hur gegen erhebliche Zugeständnisse zu erlangen sein würde, die sich auf der Seeabrüstungskonferenz bemerkbar machen und die Stellung Japans im Stillen Ozean erneut festigen werden. Der Ausgang dieser Konferenz, welche die Lage im Fernen Osten entscheidend beeinflussen wird, muß daher besonders beachtet werden.
Er läßt die Möglichkeit zu, den Gewohnheitsverbrecher, den keine Strafe bessert, in dauernde Sicherungsverwahrung zu nehmen, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen.
Auch die geisteskranken Verbrecher, die bisher gewissermaßen mit einem Freibrief immer wieder auf die Gesellschaft losgelassen wurden, können jetzt in Heil- und Pflegeanstalten interniert werden. Nun wird gesagt, es fehle das geeignete Richter- tum zur Anwendung des reformierten Strafrechts. Es ist aber garnicht so, daß die Strafrichter weltfremde Buchstabenmenschen sind. Sie haben gelernt, gelernt auch aus der Zusammenarbeit mit den Laienrichtern.
Wenn man den Skrafrichlern das Instrument des neuen Gesetzes in die hand gibt, dann werden sie auch damit verständnisvoll zu arbeiten wissen.
Der Entwurf zur Reform des Strafvollzuges wird dem Reichstag schon in allernächster Zeit zugehen. Es wäre aber falsch, vor der Strafrechtsreform erst das Gerichtsverfassungsgesetz und andere Vorlagen verabschieden zu wollen. Die Regierung wird solchen Verzögerungsabsichten gegenüber eine energische Kampfstellung einnehmen.
An der Strafrechtsreform hat ständig ein Vertreter des österreichischen Justizministeriums mitgearbeitet. Der Entwurf des neuen österreichischen Strafgesetzbuches deckt sich bis auf zwei Ausnahmen mit dem unseren. Die Ausnahme war erforderlich, weil die österreichische Verfassung die Todesstrafe ausschließt. Im übrigen werden aber jetzt beide Völker das gleiche Strafrecht erhalten. Das ist ein schönes Zeichen der untrennbaren Kulturgemeinschaft beider Völker.
Wir begrüßen es besonders, daß jetzt auch deutsche Frauen an der Gestaltung des neuen Strafrechts aktiv mitwirken. Alle Abgeordneten mögen bei der Entscheidung über den Entwurf danach handeln. Die Stunde ist ernst und groß. Nutzen Sie sie zur Aufrichtung eines unvergänglichen Denkmals des deutschen Geistes und des deutschen Rechtslebens. (Beifall.)
Reichstagsabg. Dr. Kahl (D. Dpt.) dankt den Fraktionen dafür, daß sie ihm die Ehre gewährt haben, als erster Redner die Aussprache zu eröffnen, weil er tatsächlich von Anfang an mit der Strafrechtsreform aufs engste verbunden gewesen sei. Aus den Erfahrungen seiner mehr als 20jährigen Mitarbeit heraus schilderte der Redner die einzelnen Etappen der Reformarbeit.
Das alte Strafrecht war vor allem mangelhaft in der psychologischen Verfassung des Verbrechers. Der neue Entwurf bringt eine bessere Regulierung des Strafrechtsverfahrens gegen Geisteskranke, Geistesminderwertige und alkoholische Verbrecher, die Erweiterung der Freiheit des richterlichen Ermessens und die Vereinfachung der Tatbestände. Gewiß werden wir über die Frage der Todesstrafe zum Streit kommen. Eine weitere Streitfrage kann die Bestimmung über den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte geben. Im Ausschuß werden wir diese Einzelheiten erörtern können.
Wir müssen das Strafrecht entpolitisieren. Kommt die Strafrechtsreform jetzt nicht zustande, dann erreichen wir sie in absehbarer Zeit überhaupt nicht.
Abg. Landsberg (Soz.): Sie werden mich wohl alle als ihren Herold gelten lassen, wenn ich meine aufrichtige Bewunderung und meine Freude ausspreche über die Ausführungen des verehrten Herrn Vorredners, mit der unsere Verhandlungen in würdiger Weise eingeleitet worden sind. (Lebhafter Beifall bei allen Parteien.) Es ist für uns ein erhebendes Gefühl, hier zugleich für unsere österreichischen Brüder ein Gesetz zu beraten. In der Frage der Todesstrafe bedauern wir sehr, daß die
deutsche Reichsregierung sich nicht auf die Seite Oesterreichs, sondern Sowjetrußlands gestellt hat, das in etwa 27 Paragraphen seines Strafrechts die Todesstrafe vorsieht.
Viele soziale Gesichtspunkte sind in der Vorlage enthalten. Andererseits sind aber noch viele Verbesserungen notwendig. Das Vorliegen der Wahrnehmung berechtigter Interessen ist in einer Weise geregelt, die der Presse die berechtigte und notwendige Kritik sehr erschwert.
Abg. Dr. Barth (Dntl.): Der Minister Hergt ist noch nicht solange im Amt, daß er imstande gewesen wäre, dsutschnationale Grundsätze in die Vorlage hineinzuarbeiten. Wir haben gegen den Entwurf schwere Bedenken vorzubringen, freuen uns aber über die Begrünidungsräts des Ministers. Der Entwurf enthält noch aus der Zeit des Ministers R a d b r u cy viele Gesichtspunkte, die wir nicht billigen können. Viele bisherige Verbrechen sollen jetzt nur noch Vergehen sein. Wie schwer ist dem Verbrechen des Meineids beizukommen und doch soll es künftig nur noch mit Gefängnis bestraft werden. Bestechungen sind auf das Sechsfache, Amtsunterschlagungen auf das Vierfache der Vorkriegszeit gestiegen, weil nach der Revolution Leuts in die Beamtenschaft gekommen sind, die nickt hinoingehören. Und doch sollen diese Delikte künftig mit Geldstrafe geahndet werden können.
diese Strafart für
Das Maß richterlichen Ermessens ist in dem Entwurf doch übersteigert. Das ist ein Danaer- Geschenk für die Richter in einer Zeit, wo die Oeffentlichkeit wenig geneigt ist, das Gerichtsurteil auch sachlich zu beurteilen. Merkwürdig ist, daß die Sozialdemokraten die Abschaffung der Todesstrafe verlangen, während sie bei der Schaffung des Republikschutzgesetzes selbst diese Strafart für alle möglichen Vergehen einführen wollten. Wir begrüßen die Rechtsangleichung an Oesterreich. Für ebenso wichtig halten mir aber den Anschluß an die alle deutsche Rechtsgebung. (Beifall bei den Deutsch- ' nationalen.)
Darauf vertagte das Haus die Weiterberatuag auf Mittwoch 2 Uhr.
iren wollten. Wir be
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Berlin, 21. Juni. Die telegraphisch einberufene Konferenz des Reichsfinanzministers mit den Finanzministern der Länder, die morgen vormittag vor sich gehen soll, bleibt ausschließlich der Erörterung der Besoldungsreform vorbehalten. Die Erklä- rung Dr. Köhlers, daß die Länder den Mehrbetrag für die Beamtenbefoldung zum größten Teil selbst aufzubringen hätten, hat bei den Länderregierungen lebhafte Unruhe hervorgerufen und den Wunsch nach einer Aussprache mit den Berliner Regierungsstellen geweckt. Die Länder sind entschlossen, sich mit allen Kräften gegen eine volle Uebernahme der Kosten zu sträuben. Sie wenden ein, daß das neue Reichsrahmengesetz über die Gewerbesteuer ihnen und den Geminden die eigenen Mittel ohnehin weiter beschränke. Außerdem hätten die Länder für weit mehr Beamte zu sorgen als das Reich. Wie verlautet, soll nun durch ein Kompromiß die Ueber- brückung der Meinungsdifferenzen versucht werden.
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Mrlin, 21. Juni. Im volkswirtschaftlichen Ausschuß des Reichstages kam heute vormittag ein Antrag der Bayerischen Volkspartei zur Beratung, der die Regierung ersucht, die wirtschaftlichen Betriebe des Reiches und der im unterstellten öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit Ausnahme der gemeinnützigen Versorgungsbetriebe auf das unerläßliche Mindestmaß zu beschränken. Zu diesem Anträge erklärte Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius, daß die Reichsregierung schon bisher im Sinne der Forderung gewirkt habe und weiter wirken werde. Zu der weiteren Forderung des Antrages, daß die Behörden bei Auftragserteilungen keine Bedingungen stellen sollten, durch die Rechte und Frecheiten, die die Gewerbeordnung dem Handwerk gewährt, irgendwie beeinträchtigt werden, könnten, verweist der Minister auf die vor kurzem fertiggestellte Reichsverdingungsordnung für Bauleistungen. Aehn- liche Verdingungsordnungen würden auch für die übrigen Sparten der Wirtschaft erlassen werden. Der Minister verwies weiter auf die dem Reichstage zugegangene Uebersicht über die reichseigenen Betriebe und den Umfang ihrer Tätigkeit und erklärte: Die Reichsregierung will dabei nicht stehen bleiben. Sie will die Forderungen der öffentlichen Hand einer umfassenden Untersuchung unterziehen und hat zu diesem Zweck Verhandlungen mit den Reichsressorts und den Regierungen der Länder geführt. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, aber das endgültige Ergebnis dieser Untersuchungen wird dem Ausschuß sofort nach dem Abschluß der Erhebungen bekannt gegeben werden. Der Minister bat die Ausschußmitglieder, ihn durch Zuführung weiteren Materials in dieser Frage zu unterstützen.
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Berlin, 21. Juni. Die außenpolitische Debatte am Donnerstag wird vermutlich durch den Reichsaußenminister selbst eingeleitet werden. Wie es heißt soll seine Rede als eine Erklärung der Reichs- regierung gelten, so daß für sie auch formell das Gejamtkabinett verantwortlich ist. Der Inhalt bürste