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1921

Gtniguug über das AevubMOutzgesetz.

NsrlèseVUttS um zwei MW und SssSkall dss GLaaisssArbtsh-sLss.

Herlin, 13. Mai. Die Führer der Regierung-- eien hatten es am Donnerstag übernommen, n Fraktionen einen vom Reichskabinett ange- en Vorschlag für die Verlängerung des Repu- chutzgefetzes zur Annahme zu empfehlen. Dieser schlag sieht einen Initiativantrag der Regie- ;sparteien auf Verlängerung des Gesetzes um . Jahre, aber unter Fortfall des Staatsgerichts- s zum Schutze der Republik vor. Die Befug- ! dieses Gerichtshofes sollen an das Reichsgericht er an das Reichsverwaltungsgericht übergehen, ner sollen die Regierungsparteien eine Ent- eßung einbringen, die die Reichsregierung er- t, alsbald nachprüfen zu lassen, für welche Be- mungen dieses verlängerten Gesetzentwurfes Notwendigkeit der Aufrechterhaltung besteht und he Bestimmungen in Fortfall kommen können.

1B Reichskabinett, das einmütig zu seiner Auf- ing gekommen ist, will davon absehen, von sich eine Regierungsvorlage an den Reichstag ge- en zu lassen. Die Zentrumsfraktion hatte sich Äs gestern mit dieser Regelung einverstanden irt Die deutschnationale Fraktion trat heute nittag zu ihrer entscheidenden Sitzung zusam- !, in der sie nad] längeren Beratungen eben«

5 dem Kompromitzentwurf zustimmte. Auch bei Deutschen und bei der Bayerischen Dolkspartei hten sich nach der Zustimmung der Deutsch- Zonalen keine Bedenken mehr geltend. Der Jni- ipantrag bér Regierungsparteien wurde noch Laufe des Nachmittags efngebracht. ,

: Ns« WsssrasZL des MU^to-

Herlin, 13. Mai. Der Initiativantrag der Regie- gsparteien zur Verlängerung des Republik- ßgejetzes ist jetzt im Reichstage eingebracht den. Er hat folgenden Wortlaut:

8 1 Die Geltungsdauer des Gesetzes zum atze der Republik vom 21. Juli 1922 in der ung des Abänderungsgesetzes vom 31. März b } und 8. Juli 1926 wird um zwei Jahre r I ä n g e r t Die noch bestehenden Zuständig­en des Staatsgerichtshofes zum Schutze der Re- lik gehen auf das Reichsverwaltungsgericht und zu dessen Errichtung auf einen Senat des chsgerichts über, der durch den Geschäftsvertei- isplan bestimmt wird.

3 2 Dieses Gesetz tritt am 23. Juli 1927 in st.

Ferner beantragen die Regierungsparteien die schließung, die Reichsregierung zu ersuchen, in oägung darüber einzutreten, für welche Vor- iften des Gesetzes zum Schutze der Republik ein türfnis der Beibehaltung besteht. Dex Jnitiativ- cag ist unterzeichnet von Graf Westarp (Dnt. - Fraktion), n Guèrard (Zentrum und Frak- i), Scholz (Deutsche Dolkspartei und Fraktion), cht (Bcyr. Volkspartei und Fraktion).

Diese Mitteilung schließt in sich, daß die Frak- ?en, die noch nicht, wie die des Zentrums, schon . Donnerstag dem oben gekennzeichneten Kom- uniß zugestimmt hatten, das im Reichskabinctt ) im Interfraktionellen Ausschuß gefunden wor° ' war, das am Freitag nachgeholt haben. Die itschnationalen haben sich also mit der Verlänge- ig des sogenannten Koiserparagrapben, ^s 6 ßt der Bestimmung, auf Grund deren die Rück- r des früheren Kaisers auch weiterhin verboten :den kann, einverstanden erklärt. Sobald dieser ichluß nur als wahrscheinlich auftauchte, begann H die Presse der Linken schon, die Deutsch- ionalen zu verhöhnen. Das ist eine üble Erschei- ng der deutschen Parteipolitik. Hätten die Deutsch- üonalen sich gegen die Verlängerung des Kaiser­agraphen entschieden, dann würde es auf der ken ein großes Geschrei gegeben haben, und t wo sie es umgekehrt machen, ist es wieder ht recht. Mit diesem Grundsatz: wie die gegneri« 3 Partei es macht, ist es verkehrt, müßte nun H in Deutschland einmal Schluß gemacht werden, rDeutschen Allg. Zeitung" zufolge, wird die utschnationale Reichstagsfraktion geschloffen für 1 Antrag der Regierungsparteien stimmen.

Wimmmt« dsv LSâu wahv- ^sinli^.

Berlin, 13. Mal. Reichskanzler Dr. Marx pfing heule abend den Vorsitzenden der sozialde- lkratischen Reichstagssraktion Müller (Fran- i), und daraus von der demokratischen Reichstags- ktion die Abgeordneten Erkelenz und Dr. ras und machte ihnen Mitteilung von dem Som- »mißantrag zur Verlängerung des Republikschuh- ießes Die Reichsregierung und die Regierungs- rteien haben den Wunsch, daß der Initiativantrag er das Republikschutzgesetz schon auf die Tages- dnung der Monlaositzung kommt, dann mindestens erster Sitzung erledigt, und nicht an einen Aus- verwiesen wird. Die Demokraten erklärten, ß sie keinen besonderen Wert auf Auslchutzbe- iungen legen. Der sozialdemokratische Fraklions- Hrer behielt sich die Entscheidung seiner Fraktion r. Man nimmt in parlamentarischen Kreisen an, sowohl Sonaldemokralen als auch Demokraten m Somsromißantraa zustimmen werden. Die

beiden Fraktionen werden am Samstag während der Vollsitzung endgültig zu dem Antrag Stellung nehmen. Gegebenenfalls wird auch der Äellestenrak einberufen werden, um zu beschließen, den Antrag auf die Tagesordnung von Montag zu sehen.

âsmMrsnifLsttVVüserer 6m AeLOMas.

Berlin, 13. Mai. Im Umgang des Reichstags­sitzungssaales kam es Freitag nachmittag zu leb­haften Auseinandersetzungen zwi­sche n Kommunist en und linken Kom- m u n i st e n, die der Fraktion nicht mehr angehören. Die organisierten Kommunisten hatten eine^ Abord­nung von etwa 50 Parteianhängern in den Reichs­tag entsandt, die den linken kommunistischen Abg. S ch l a g e w e r t h zur Rede stellten. Im Laufe der sehr lebhaften Auseinandersetzung kam es zum Handgemenge, bei dem der kommunistische Abg. Pfeiffer als erster seinem früheren Frak­tionsgenosse Schlagewerth, der sich der Auseinan­dersetzung entziehen wollte, einen Stoß versetzt haben soll. Die streitenden Kommunisten wurden schließlich durch andere Abgeordnete und Angestellte des Reichstages getrennt.

De« VsUthens« SEchsnfM dergsSesL.

Berlin, 13. Mai. Ueber die Besprechungen zwi- chen dem Außenminister 'Dr. - S t r e f e m a n n und rem polnischen Gesandten ' O l s ch e w s k i im An­schluß an die Mitteilung des polnischen Außenmini- ters Zaleski über die Beuthenex Kundgebung wird von beiden Seiten folgendes bekanntgegeben:

Der polnische Gesandte Olschefki suchte' am 11. Mai den Reichsauheilminister Dr. Stresemann auf und erklärte ihm, daß trotz der starren Erregung der öffentlichen Meinung in Polen aus Anlaß der Tagung in Beuthen die polnische Regierung nicht be- abpchtige, durch irgendwelche Interventionen in dieser Angelegenheit die gemeinsamen Aufgaben bei« b^r Regierungen zu erschweren, eine wirtschaftliche Einigung zwischen beiden Ländern zu schaffen. Da- von ausgehend sehe sich der polnische Außenminister Zaleski - genötigt, darauf hinzuweisen, daß Kund­gebungen, wie sie in Beuthen erfolgt sind, im Wider­spruch mit dem Geiste der zwischen Außenminister Dr. Stresemann und Außenminister Zaleski in Genf geführten Gespräche stünden uno die Bestrebungen beider Minister wesentlich erschwerten, eine wirt­schaftliche Verständigung zu schaffen. Schließlich gab der Gesandte dem Gedanken Ausdruck, daß, falls die grundsätzliche Richtung der deutschen Politik keine Aenderung erfahren habe, der polnische Außen­minister glaube Damit rechnen zu dürfen, daß not­wendige Maßnahmen unternommen werden, um in Zukunft einer eventuellen Störung dieser gemein­samen Anstrengungen zu begegnen.

Reichsaußenwinister Dr. Stresemann hat darauf erwidert, daß die deutsche Politik Polen gegenüber keine Aenderung erfahren habe. Die Bezie­hungen zwischen Deutschland und Polen seien durch die in Locarno getroffenen Abmachungen geregelt, die im Wege des Ausgleichs- und Schiedsgerichts­verfahrens eine befriedigende Erledigung von Diffe­renzen zwischen Deutschland und Polen gewähr­leisteten. Wenn Der polnische Außenminister sich durch Kundgebungen anläßlich der Tagung in Beuthen beunruhigt fühle, so sei das teilweise auf entstellte und übertriebene Pressenachrichten, teil­weise auf Mißverständnisse dessen, was gesagt wor­den ist, zurückzuführen. Je mehr der Wille der ver­antwortlichen Regierungen darauf gerichtet sei, eine Politik friedlicher Verständigung zu führen, umso weniger dürften den Kundgebungen auf der einen oder der anderen Seite eine übertriebene Bedeutung beigemessen werden. Die deutsche Regierung habe ihrerseits wiederholt Mitteilungen über Kund­gebungen in Do'en erhalten, ohne dagegen Be­schwerde einzulegen. Es sei klar, daß beide Regie­rungen Sorge tragen müßten, um Störungen ihrer gemeinsamen Bestrebungen zu begegnen.

Dis dertLkOrtstrosrsZe GisLIesrrs zrrs âsnßssbÄEsrasK»

Berlin, 13. Dlai. Die Pgrteileitung der Deutsch­nationalen Bolkspartei gibt zur Könkordatsfrage eine Erklärung heraus, in der es, wie das Nach­richtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungsverlcger hört, heißt: Aus dem Le reich f o l ch'e r V e r - Handlungen scheiden Schulfragen für uns aus; deren gesetzliche Regelung ist grundsätz­lich vorweg zu erstreben und sobald als möglich mit allen Mitteln zu unterstützen. Das Reichsschulgesetz ist das erste Ziel unserer Bemühungen. Wir wollen darin den Bestand und be Entwicklungsmöglichkeit der christlichen Schule sicherstellen. Wahrung der staatlichen Hoheitsrechte, nicht ihre Preisgabe soll leitender Gesichtspunkt sein, wenn Vereinbarungen zwischen Staat und Kirche abgeschlossen werden müssen. Diese Vereinbarungen sind gegebenenfalls nicht nur mit der katholischen Kirche, sonde n gleich­berechtigt mit den evangelischen Kirchen zu treffen. Ihre Regelung ist Landessache. Zur Durchsetzung dieser Grundsätze behält sich die Partei volle Hand­lungsfreiheit vor.

Die WsOs.

Der Reichstag hat am Dienstag dieser Woche seine Arbeiten wieder ausgenommen und bis­her in aller Ruhe getagt. Nach dem innenpoliti­schen Alarm, den die Linkspresse seit Wochen geschlagen hatte, hätte man eigentlich mit einer gewaltigen Krisenstimmung rechnen müssen. Doch die bisherigen Sitzungen und interfrak­tionellen Besprechungen haben gezeigt, daß vollkommene Ruhe vor und hinter den Kulissen herrscht und daß nichts daraus hindeutet, daß sich in den nächsten Wochen irgend eine Wetter- Veränderung zeigen wird. Das Programm der Reichstages ist im Augenblick recht mager, ob­wohl zahlreiche Probleme der Lösung harren. Die Schuld liegt nur zum Teil an dem Parla­ment selbst. Es hätte vielleicht die Kommission die über die Arbeit s'losenversiche rung berät, während der Osterpause bei. sammen lassen sollen, damit jetzt sofort mit der zweiten Lesung hätte eingesetzt werden können während so die Kommission noch mitten in der Arbeit steckt. Außerdem hat aber auch die Re­gierung den Reichstag stark im Stich gelassen. Die verschiedenen erwarteten großen Vorlagen stehen noch aus. Die Frage der Zoll­politik muß noch in irgendeiner Form ge­klärt werden werden, weil am 1. August das Zollprovisorium abläuft. Der Reichsfinanzminn ster hat ein umfangreiches Rahmengesetz für die technische Umgestaltung der Steuern augekündigt, mit dem es ebenfalls eill. Dazu kommt dann noch das Schul­gesetz, das nach Den bisherigen Dispositionen wenigstens noch vor den Sommerferien ri erster Lesung besprochen werden soll. Es gehört also nicht viel Scharfblick dazu, um vorauszu sagen, daß der Reichstag bis tief in den Juli hinein tagen muß, um die Arbeit zu erledigen, die vor den Sommerferien erledigt werden muß. Hinter den Kulissen ist in der abgelau fenen Woche vor allen Dingen die Frage des Republikschutzgesetzes erörtert wor^ den. Das Gesetz schien am Mittwoch ziemlich unter Dach zu sein, als plötzlich das Zentrum mit neuen Schwierigkeiten hervortrat und aus der unveränderten Annahme des Gesetzes be­harrte. Darüber hat am Donnerstag eine ein­gehende Ministerbesprechung stattgefunden, wo­ran sich eine noch ausgedehntere Besprechung der Koalitionssührer schloß. Gestern sind diese Besprechungen fortgesetzt worden und haben zu einer vollkommenen Verständigung über das Schutzgesetz geführt. Die Regierungsparteien haben einen gemeinsamen Antrag eingebracht, der die Frage des Republikschutzgesetzes provi­sorisch regelt. Das Kompromiß ist so ausge­fallen, wie nach den Verhandlungen zu erwar­ten war. Der Antrag geht dahin, den Staats­gerichtshof zu beseitigen und die Funktionen, die er bisher ausgeübt hat bis zur Einsetzung des Reichsverwaltungsgerichtes einem Senat des Reichsgerichtes zu übertragen. Damit wird einem Ausnahmegericht ein Ende gemacht, bas bereits bei der Schaffung des Republikschutz- j gefeites den stärksten Bedenken begegnete unb das im Laufe der Jahre vollkommen unerträg­lich geworden war. Die übrigen Bestimmungen des Republikschutzgesetzes werden durch den Antrag der Regierungsparteien aufrecht erho' ten. Es verdient aber betont zu werden, daß nad: Ansicht der Regierungsparteien bamit über die sämtlichen Bestimmungen des Repu­blikschutzgesetzes noch nicht das letzte Wort ge­sprochen sein soll. Vielmehr wird in der Forni einer Entschließung die Regierung aufgcfor dert, nachzuprüfen, welche Bestimmunc en über­flüssig geworden sind. Diese Entschließung kommt dem Wunsch der Regierung entgegen Bekanntlich ist schon seit längerer Zeit beab­sichtigt, die Teile des Republikschutzgesetzes, die einem dauernden Bedürfnis entsprechen, ent- weder in das neue Strafgesetzbuch zu überneh­men oder aber dem Vereinsgesetz einzugliedern. Die Regierung wird nunmehr die Ausgabe haben, diesen Uebergang vorzubereiten und im Sinne der Entschließung dem Reichstag eine entsprechende Vorlage zu unterbreiten, fobaib die Dinge dazu reif geworden sind. Ob dann mit den überflüssig gewordenen Bestimmungen des Republikschutzgesetzes auch der sogenannte Kaiser-Paragraph fallen wird, der der Rück­kehr des Kaisers nach Deutschland eine Schranke zieht, läßt sich heute noch nicht über- sehen. Jedenfalls wird aber auch diese Frage zur gegebenen Zeit geprüft werden müssen. Bte Regierungsparteien haben sich famtlia) nur dem Antrag einverstanden erklärt und heute morgen wird gemeldet, daß auch die deutjcy- naticnale Reichstagsfraktitzn im Plenum ge-

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Der Reichspostmimster Schätzel hat dem ver- wallungsrak drei Verordnungen über Er­höhung der Postgebühren vorgelegl. Es handelt sich dabei um das Briefporto, um die Posi- scheckgebühren und um die Telegrammgebührem

In der Begründung heißt es u. a.: Die Finanz­lage der Reichspost ist nicht so g ü n ft t g, wie vielfach angenommen wird. Infolge der Wirtschafts- depression blieben 1926 die Einnahmen um 113 Mill. RM. hinter dem geschätzten Einnahmesoll zu­rück. Jedoch ist es der Reichspost gelungen, die Aus­gaben in gleichem Maße einzuschränken. Für 1927 reichen die geschätzten Einnahmen bei weitem nicht aus, die Anforderungen für vordringlichste Be­triebsausgaben zu decken. Es wurde daher zur Deckung der Anlageausgaben eine Anleihe in der außerordentlichen Höhe von 300 Mill. RM. vorge­sehen. Die Reichspost hoffte auf diese Weise noch über das Jahr 1927 ohne Gebührenerhöhung hin­wegzukommen. Heute ist indes bereits zu über­sehen, daß das nicht möglich sein wird. Der Rerchs- post sind bereits wieder 56 Mill. RM. jährlich neue Betriebsausgaben entstanden. Zur Befriedigung der vordringlichsten Verkehrsbedürfnisse sind bei spar­samster Berechnung 80 Mill. RM. jährlich notwen­dig. Für Tilgung und Verzinsung der alten und neuen Anleihen sind künftig mindestens 24 Millio­nen RM. mehr erforderlich. Endlich ist es nicht tragbar, jedes Jahr mit einer auch nur annähernd so hohen Anleihe, wie sie für 1927 beabsichtigt war, an den Kapitalmarkt heranzugehen. Es müssen da­her jährlich 150 Mill. RM. aus laufenden Ein wh- men für Anlagezwecke verfügbar gemacht werden Die Mehreinnahme aus der Erhöhung der Postge­bühren wird auf 24Q Mill. RM. jährlich veran­schlagt. Dem steht ein Defizit von 310 Mill. RM jährlich gegenüber. Würden die Posttarife nicht er­höht, so" müssten sämtliche Ausgaben für Beschaf­fungen mangels vorhandener Mittel eingestellt werden. Die an die Wirtschaft erteilten Bestellungen müßten zu einem wesentlichen Teil rückgängig ge­macht werden unbneue Bestellungen könnten nicht mehr herausgehen. Die Herstellung neuer Fern­sprechanschlüsse müßte eingestellt werden. Unter die­sen notwendigen Drosselungsmaßnahmen würde da­her die allgemeine Wirtschaft schwer ' leiden, weit mehr, als sie durch die Gebührenerhöhung im ein­zelnen belastet würde.

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3ladj den Vorlagen, die dem Verwaltungsrat zu­gegangen sind, beträgt die Grundgebühr für Briefe im Ortsverkehr in Zukunft 10 Pf g., im Fernverkehr 15 P f g., für Postkarten im Ortsverkehr 5 Pfg., im Fernverkehr 10 P f g., für Drucksachen bis 50 Gramm 5 Pfg., bis 100 Gramm 10 Pfg., für Ee- schâftspapiere bis 250 Gramm 15 Pfg., bis 500 Gramm 30 Pfg., ebenso für Wertproben. Im Tele­grammoerkehr ist die Gebühr für Inlandstele- gramme im Ortsverkehr von 5 Pfg. das Wort auf 8 Pfg., im Fernverkehr von 10 auf 15 Pfg. erhöht. Bei dringenden Telegrammen ist die entsprechende Gebühr von 15 Pfg. auf 25 Pfg. und von 30 auf 45 Pfg. erhöht. Im Postscheckverkehr beträgt die Gebühr in Zukunft für Einzahlungen bis 25 Mark 15 Pfg., bis 100 Mark 20 Pfg., bis 250 Mark 25 Pfg. usw.

Mn U§I§WKBiSSKÄsazrL«ÄÄ $iw LevspSvèBKchsEttrrse«.

Berlin, 13. Mal. Im Rechtsausschuß des Reichstages wurde heute die Entschließung von Richthofen (D. b. P.)^hsolge vom Antragsteller ab­geänderten Form ei n ft i m m i g o n g e n o m= m e n:Die Reichsregierung wird ersuchr, die Treu­händer der Lebensversicherungsgefellschaften anzu­weisen, den aufwertungsberechtigten Versicherten, soweit ihnen nicht Vorschußzahlungen von min­destens 80 Prozent des geschätzten Aufwertungs­anteils gewährt worden sind oder gewährt werden, auf Antrag eine Bescheinigung auszuhändigen, in der in rechtsverbindlicher Form ein spätestens am 1 Juli 1932 zahlbarer M i n d e st b e t r a g der zu Gunsten des betreffenden Aufwertungsberech­tigten fällig gewordenen Aufwertungssumme fest- gestellt und anerkannt wird. Weiter wird die Regie­rung ersucht, nach Möglichkeit Richtlinien wegen der vorzeitigen Ausschüttung der Aüfwertungsbeträgc im Benehmen mit den Versicherungsgesellschaften auszuarbeiten dergestalt, daß in erster Linie die Leibrentenversicherungsbedürstigen älterer Versicher­ter, in zweiter Linie die bisher schon fällig gewor- denen Versicherungsbeträge aufgewertet werden." Der Ausschuß beschäftigte sich hierauf mit den An­trägen, bit zum Anleihsablösungsgesetz gestellt wor­den sind.