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W. 94
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22. M
1931
Ablehnung bet Senter âmSdi^ dEO NeuMchland.
Mbl 28 deS frattzSNßehett ÄlbvSftttttss - ^onvenUonseuLwmrfeS anse« ^^re«. Gâ« deutredev GenevalvovbLhatt.
I e n f, 22. April. Die vorbereitende Abrüstungs- imijjion hat in ihrer heutigen Sitzung den Artikel )es französischen Konventionsentwurses, der sest- , daß die von einigen Staaten bereits über- rmsuen
Verpflichtungen zur Abrüstung ihrer Streitkräfte arch die gegenwärtige Konvention in keiner
Weise berührt
den — mit deutschen grundsätzlichen Vorbehalten 'rster Lesung angenommen.
Ls handelt sich hierbei in erster Linie um die rechter Haltung der für Deutschland hn Derer Vertrag geschaffenen EntwaffnungsoerpsUch- zea. die durch die kommende Abrustungs- »vention nicht berührt werden sollen.
Die Sensation der heutigen Sitzung der Vorhemden Kommission für die Abrüstungskonferenz eine Auseinandersetzung zwischen, dem tschen Delegierten, Grafen Bernstorff, und den agierten Frankreichs, Belgiens, Rumäniens ^und ens über die Verpflichtung zur Abrüstung, die Versailler Vertrag und der Dölkerbunds-âkt> ent- . Anlaß zu der Debatte gab der Artikel,28 des izösischen Konventionsentwurfes, wo bestimmt 3, daß ' r
e früheren rldrüstunasverpflichkungen, diè von -stimmten Staaten übernommen worden sind, nbcfchawt der Konvention, aufrecht erat t e n bleib e n. und d^ß sie Konvention I diesen Grenzen, also für die betreffenden Staaten, keine Gültigkeit hat.
Dazu gab zunächst der deutsche Delegierte eine ärung <eb. Er wies darauf hin, daß Deutschland, auch Paul Boncour und De Vrouckère aner* it haben,
n juristisches und moralisches Recht aus allgemeine Abrüstung d
e: Dieses Recht sei geradezu die Basis für Deutsches Teilnahme an der Abrüstungskonferenz. Die e Deutschlands ist,, so betonte er, von Grund aus der anderen verschieden, da diese keine Ab- anqsverpflichtungen übernehmen müssen, wäh- I Deutschland sein Recht geltend macht, die Adang der anderen Staaten verwirklicht zu sehen, er Gesichtspunkt sei für die Stellungnahme ischlands gegenüber den verschiedenen Börsen bestimmend.
eulschland werde sein Zustimmung nur einer oNoention geben, die seine Rechtsansprüche zckfkledenskelle.
> Spiwention, die diese Dinge nicht erfülle, wäre Deutschland nicht annehmbar.
Deutschland verlange zwar nur eine erste Etappe, der heutigen Lage entspreche. Es müsse aber eine liche erste Etappe auf dem Wege der Abrüstung Die Verpflichtung der gegenseitigen allgemei- Abrüstung müsse eingelöst werden und dürfe l ad calandas graecas verschoben werden. Noch licht zu erkennen, ob die Konvention den Rechts- >rüchen Deutschlands genügen werde. So fehlen die Zahlen, aber auch die Armeereserven und Armeemaleria! seien vorläufig nicht augenom- , ganz abgesehen davon, daß gewisse Kriegs- yoden, welche den abgerüsteten Staaten nicht zu ote stehen, in den bisherigen Verhandlungen I kaum gestreift wurden.
Zras Bernstorff behielt sich deshalb bezüglich des fei 28 des französischen Vorentwurfes das wei- vor, und
gte eine Geaeralreferve für den ganzen Ver- ag ein, solange nicht den grundsätzlichen deutschen Forderungen entsprechen werde.
H müsse nach der ersten Etappe ein weiterer tschritt auf dem Wege der Abrüstung im voraus ährleistet werden.
Der deutsche Formalvorbehalt hat folgen Wortlaut:
Der Konvenkionsentwurs läßt noch nicht erken- , ob gewisse Grundbedingungen erfüllt sein den. die von deutscher Seite im Verlaufe der Handlungen formuliert worden waren und ohne che Deutschland die Konvention nicht als eine ' Etappe für eine allgemeine Abrüstung an- n köaante. Dazu müßten ferner auch Garan- vorhanden sein, daß dieser ersten Etappe in ehmbaret Frist weitere folgen werden, die fbare Fortschritte auf dem Wege einer herab- ing der Rüstungen herbetführen werden."
Der belgische Delegierte, de Broucker«, erkannte ifo wie der französische Delegierte, Graf Clan« die juristische uno moralische Verpflichtung zur emeinen Abrüstung an, aber beide machten ha« f aufmerksam, daß der deutsche Vorbehalt die wenkon abschwäche, und daß die Bestimmungen 5 Versailler Vertrages und des Völkerbunds, tes über die Abrüstung in einem Verhältnis ge. seifiger Abhängigkeit voneinander stünden.
Der rumänische Delegierte, Commene, betonte, Rumänien zur Abrüstung bereit sei, sobald die zerheitsversprechungen der-Artikel 8, 16 und 17 Lâllarbundsoattes erfüllt tont «erbett.
Der polnische Delegierte Sokal, erklärte, daß die Kommission kein Recht habe, irgendwelche Bestimmungen des Versailler Vertrages zu bL.utieien, und zitierte dis Präambel des Völkerbundspaltes, worauf der deutsche Delegierte, Graf Bernstorff erwiderte, es liege ihm ferne, an den Bestimmungen des Versailler Vertrages zu rütteln.
Da aber alle Bertragsbeffimmungen eingehal- ton werden müßten. bestehe Deutschland auf den ihm zugesiandenen Rechten in bezug aus die Einleitung und Verwirklichung der allgemeinen Abrüstung.
Sollte jo wiederholte schließlich der deutsche Vertreter, oie geplante Abrüstungskonferenz nicht zu einer Konvention führen, die als tatsächliche Verwirklichung einer ersten Etappe auf dem Wege zur allgemeinen Abrüstung angesehen werden könne, so werde Deutschland mit sich zu Rate gehen müssen, ob es überhaupt eine solche Konvention unterzeichnen könne.
Auf eine Frage Sokals, welchen Zweck tue deutsche Erklärung denn haben solle, erwiderte Bernstorff, daß es sich nur. darum handele, ob Deutschland die vorliegende Konvention unterzeichnen tonne oder nicht.
Der Artikel 28 des französischen Entwurfes wurde dann in erster Lesung mit dem deutschen Vorbehalt angenommen.
Bei Behandlung des Abschnitts über die Rati- kizieruna brachte der französische Vertreter, im Zu- sümmenhano mit der Erklärung des oeutscheu Delegierten über die eventuelle NichtunterzèlchnUng der Konvention durch Deutschland, die Sprache auf die Bestimmung des englischen Vorentwuris, die das Inkrafttreten der Konvention u. a. von der Unterzeichnung durch den deutschen Relchspräswer- ten abhängig macht. Graf C l a u c e l fragte, ob bei Nichtralifizierung durch Deutschland btt Konvention überhaupt nicht in Straft treten könne. Die Aussprache neigte der Meinung zu, bap die Bezeichnung der Mächte, von deren Ratigltwn das Inkrafttreten der Konvention abhängig gemadjt werden soll, der Konferenz selbst überlaßen wird.
Der Schluß des Vormittags galt einem von den Vertretern Finnlands, Polens und Rumäniens e-n- gebrachten Antrag, wonach die Vertragspartner im Voraus Übereinkommen, die Vorbehalte anzuerkennen, die von Estland, Finnland, Lettland Polen und Rumänien bei der Unterzeichnung der Konvention gemacht werden könnten und' die darauf gerichtet wären, die Anwendung der Konvention auf diese Staaten solange in der Schwebe zu lassen, bis Rußland der Konvention, und zwar unter den gleichen für die erwähnten Staaten geltenden Bedingungen beitritt.
Der Vertreter Japans drückte die Hoffnung aus, daß eine Großmacht wie Rußland nicht dauernd der Konvention fern bleiben könne, trat aber trotz grundsätzlicher Zustimmung zu dem Anträge für dessen Vertagung auf die zweite Lesung ein.
Der englische Vertreter erklärte, daß er die Schwierigkeiten, denen Finnland, Polen und Rumänien bei ihrem Anträge Rechnung tragen wollen, sehr wohl verstehe, wandte sich aber dagegen, daß die erwähnten fünf Nachbarstaaten Rußlands von allen Bestimmungen der Konvention bis zum Beitritt Rußlands befreit sein sollen,, da nach feiner Auffassung praktisch die Befreiung von der Beschränkung der Effektivbestände genügen könnte.
Der polnische Vertreter antwortete, daß angesichts der bisher unvollständigen Ergebnisse der ersten Lesung eine solche Spezifizierung jener Be- stimmungen, von denen die Nachbarstaaten Rußlands zunächst befreit sein sollen, frühestens in der zweiten Lesung vorgenommen werden könnten.
Der schwedische Delegierte schlug vor, angesichts der gegenwärtigen Lage die weitere Beratung des vorliegenden Antrages auf die zweite Lesung zu vertagen. Schweden behalte sich auf jeden Fall seine volle Handlungsfreiheit bezüglich der Nichtteilnahme an der Konvention für die zweite Lesung vor.
Die Verhandlungen führten nach längerer Debatte heute nachmittag zur Annahme eines abgeänderten rumänijch-polnstch.finnischen Antrages, wonach vorläufig den russischen Randstaaten 'freigestellt werden soll, bestimmte Artikel der Konvention, die erst bei der zweiten Lesung genau bezeichnet werden sollen, für sich außer Kraft zu setzen, solange Rußland nicht der Konvention beigetreten ist. Da der deutsche Delegierte einen Vorbehalt bezüglich der späteren Unterzeichnung der Konvention durch Deutschland gemacht hatte, wurde auch die Bestimmung über die Ratifizierung durch bestimmte Staatsoberhäupter, unter denen auch der Präsident der.deutschen Republick aufgeführt war, bis zur zweiten Lesung offengelassen. Aehnlich ging es auch mit den Bestimmungen über die Gültigkeitsdauer der Konvention. Dazu machte der französische Delegierte den Vorbehalt, daß die Gültigkeit der Konvention für die Rüstungen zu Lande, zu Wasser und in der Luft jedenfalls die gleichen sein müssen, well der englische Text ursprünglich für die
Landrüstunaen zehn Jahre vorfah und für die See- und Luftrüstungen nur fünf Jahre.
Auch die Debatte über die Ausnahmebestimmungen für diejenigen Fälle, wo ein Staat berechtigt sein soll, sich über die Konventionsbestimmungen hinwegzusetzen, führte zu keiner Einigung.
GZue «S«e Gnienie im Vevde« 7 Angebliche Fühlungnahme zwischen London. Paris und Washington.
Perlin, 22. April. Don Londoner authentischer Seite wird heute gleichzeitig nach Paris und Berlin, offenbar auch nach Newyork, die Meldung verbreitet, daß man in Londoner diplomatischen Kreisen von dem nahe bevorstehenden
Abschluß einer Entente zwischen England, Frankreich und den Vereinigten Staaten
spreche. Diese Entente solle den Zweck haben, a n die Stell, der Völkerbundspolitik grundsätzlich die Bündnispolitik zwischen diesen drei Staaten zu setzen, die sich gleichzeitig über die Politik auf dem Balkan, gegen Rußland, gegen- über Italien und vor allem natürlich über die Politik in. China einigen wollen. Aus den zahlreichen Teilabkommen, die auf diese Weise entstehen, soll sich eine neue Entente mit größerer Geltungsdauer bilden.
Diese Meldung würde, wenn sie in allen Einzelheiten zitträse, bedeuten, daß die gesamte deutsche auswärtige Politik der letzten oier Jahre mi,t ihrer Festlegung auf die Dälkerbunds- politik, auf die Locarnoverträge und auf die Lösung internationaler Probleme durch Schiedsgerichte und mit Hilfe des Völkerbundes, aufs aller-- ernsteste gefährdet wäre.
Mit einer solchen Ententepolitik der drei genannten Staaten würde auch wohl
gleichzeitig eine Angri^fsposttlk gegen Rußland
sein, die Deutschland mit dem Wschluß des Vertrages von Rapallo und des Berliner Vertrages in einen Gegensatz zu den drei Mächten bringen würde. In Berliner diplomatischen Kreisen hat diese Meldung natürlich größtes Aufsehen erregt. Nach den Londoner Meldungen sollen die diplomatischen Vorarbeiten für eine solche Entente schon so weit gediehen sein, daß aus Anlaß des Besuches des Präsidenten Doumergue in London, der für Ende Mai in Aussicht genommen ist, der offizielle Slbschluß von Vereinbarungen erfolgen soll. Chamberlain und Briand sollen den Abschluß dieser Entente ziemlich weit gefördert haben.
Es ist selbstverständlich und durchaus berechttgt, daß diese Nachricht zunächst
in Berliner diplomatischen Kreisen als eine Tendenzmeldung aufgefaßt
wird. Man neigt dazu, sie mit dem gegenwärtigen Stand des Balkankonfliktes in Verbindung zu bringen. Die Gefahr eines Zusammenstoßes zwischen Italien und Jugoslawien durch irgend einen Zwischenfall in Albanien besteht weiter, und England hat ein Interesse daran, Italien gegenüber enge Solidarttät mit Frankreich in den Balkanfragen zu betonen.
Dieses Sirgument reicht aber wohl nicht aus, um Zweckmeldungen zu begründen, die sich soweit auf die gesamte internationale Politik erstrecken, wie das die jetzt aus London verbreitete Meldung tut. Es hat den Anschein, daß man
die teilweise ohne Zweifel begründeten Gerüchte in London absichtlich noch übertreibt
und Vorhaben, die wohl in den diplomatischen Besprechungen zwischen London und Paris erörtert werden, schon als vollendete Tatsache hinsteA.
Gitte Zreaievuus des Mttse in Thßivittssn 7
Weimar, 22. April. Der Aeltestenrat des Thüringer Landtages setzte die nächste Landtagssitzung auf den 29. April an. Tagesordnung: Regierungsbildung oder Landtagsauflösung. Bis dahin wollen die Bürgerlichen Partien versuchen, eine Regierung der Mstte zu bilden, die wahrscheinlich als Ueber» gang zu einer Regierung der Großen Koalition gedacht ist
GshSHttns des ZttâVssAs bevovftehend 7
Dem Reichstag dürfte laut einer sozialistischen Korrespondenz demnächst eine Vorlage zugehen, die eine SOprozentige Erhöhung des Zuckerzolls vorsieht. Voraussichtlich werde der Entwurf noch im Juni vor den Reichstag kommen. Die Frage einer entsprechenden Ermäßigung der Zuckersteuer werde von den zuständigen Stellen noch erörtert.
Die wosbe.
Im Mittelpunkt des Interesses der ab gelaufenen Woche, die auf in.apolitischem Gebiet infolge der Parlamentsferien eine wohltuende Ruhe brachte, stand das französischc Echo zu einem Osterartikel des Reichsaußenministers Dr. Stresemann, der in verschiedenen deutschen Zeitungen, u. a. auch in unserem Blatte publiziert worden ^ar. Sn diesem Artikel hatte Stresemann die Räumungsfrage behandelt und ausgesprochen, daß es für die Entwicklung der Verhältnisse in der Welt am besten wäre, wenn in der Rheinlandfrage die Initiative freiwillig von der anderen Seite ergriffen und durchgeführt würde. Diese Erklärung entfachte in den meisten französischen Zeitungen einen Sturm der Entrüstung und der „Temps" schrieb, Stresemann habe ver« gessen, die geringste Anspielung auf die Garantien zu machen, die Deutschland geben müßte, um eine Regelung dieser Frage zu ermöglichen. Andere Zeitungen lehnten eine vorzeitige Räumung überhaupt glatt ab und wiesen dabei auf die Gefahren hin, die eine Hergabe des Rheinlandes für Frankreich mit sich bringen könn e. Dieser Entrüstungssturm der französischen Presie, der Schrei nach .Garantien" oder militärischen ^Sicherheiten" ist wahrhaftig nicht zu verstehen, wenn man jich ins Ge dächtnis zurückruft, daß bereits feit Locarno das feste und förmliche Versprechen einer „reduction sensible* der fremden Armee iw den besetzten Gebieten ohne Garantieleistung vorliegt. Im Vertrauen darauf, daß das gegebene Versprechen auch gehalten werden würde, haben die deutschen Vertreter den Locarnopakt unterzeichnet, ist Deutschland in den Völkerbund gegangen, aber das gegebene Versprechen ist bisher nicht eingelöst worden, trotzdem die Verpflichtungen aus dem Friedensvertrag erfüllt, dem Sicherheitsbedürfnis Frankreichs durch das Vertragswert von Lo carno Rechnung getragen und durch den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund die internationalen Verpflichtungen gewährleistet worden sind. Und jetzt verlangt man mit einer Kaltschnäuzigkeit ohne gleichen Garantten, Sicherheiten, die eine Erfüllung dieses bisher unerfüllt gebliebenen Versprechens ermöglichen würden.
Im Februar v. I. hat Briand in der fron* zösischen Kammer erklärt: „Das Beste, was im Pakt von Locarno getroffen wurde, ist das Vertrauen". In diesem Vertrauen haben die Staatsmänner von Locarno zusammen gearbeitet, in diesem Vertrauen die Verträge geschaffen, in diesem Vertrauen die Einzelheiten der Abmachungen, ihren Ausbau und ihre Folgerungen der Zukunft überlasten. Dieses Vertrauen ist in der Zwischenzeit durch mancherlei Ueberrumplungs- und Täuschungsversuche untergraben und zerstört worden und wird in der Räumungsfrage erneut getäuscht, sodaß heute der Vertrag von Locarno tatsächlich nur noch ein zerknüllter Fetzen Papier ist. Briand hat in Locarno einmal gesagt, er sei so oft Minister und Ministerpräsident gewesen, daß dieses Amt gar keinen Reiz mehr für ihn hätte, wenn er es sich nicht zur Lebensaufgabe gesetzt hätte, die Kluft zu schließen, die der Krieg zwischen Frankreich und Deutschland gerissen habe und Möglichkeiten für eine gemeinsame Arbeit Deutschlands und Frankreichs am Werke der Menschheitskultur zu schaffen. Doch von der Verwirklichung dieses Bekenntnisses hat man bisher nur wenig erfahren. Weiter erklärte Briand nach dem Abschluß des Locarnopacktes, daß dieser Pakt nur ein kleines Saatkorn sei, aus dem der Oslbaurn des Friedens noch erwachsen solle und gab die Beteuerung, daß dieses Korn nicht zermalmt werden dürfe durch den Fuß eines Franzosen, daß dieses „Verbrechen an der Menschheit" nicht Frankreich auf sich laden könne. Run, die zahlreichen Intrigen der letzten Jahre, di- kümmerliche Durchführung der Rückwirkungen und die Erschwerung der Rheinlandräumung haben das Saatkorn zum mindesten in äußerste Gefahr des Zermalmtwerdens gebracht, wenn nicht gar schon vernichtet und diese Gefahr ist von französischer Seite heraufbeschworen worden. Der neueste Entrüstungssturm und die gestellten Forderungen zeigen erneut, daß zwischen den Worten und den Taten französischer Politik ein unvereinbarer Widerspruch klafft.
Das deutsche Volk hat ein Recht darauf, ohne Umschweife in ernstem Ton kraftvoll das zu verlangen, was schon Ende 1926 hätte vor sich gehen müssen: Abzug sämtlicher fremder