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Dormerstss de«

1923

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General Anzeiger für

Meint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / LezuaSpreiS- Für den halben «onat RM. L-, für den ganzen Monat RM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer 10, Freitags, Samstag 12 R-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite ^Pfg- im Reklameteil von 6» mm Breite 25 R-Pfg. / Offertengebühr 50 R-Psg.

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MaTf^^jwnMwwmiwi'HJiira

DaS MmeNs.

Der Gesamtreichshaushalt wurde im Reichs- mit 238 Stimmen gegen 187 in dritter Lesung

genommen.

Der Reichstag hat die Entschließung der traten zum Konkordat mit den Stimmen der rungsparteien abgelehnt.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann

De-

Re-

gab

e neue Erklärung zu dem Vorwurf eines Umfalls der Konkordatsfrage ab.

Graf Bernstorff verlangte bei den Genfer rüstungsverhandlungen die Beschränkung des ieg-materials und nicht die des Heeresetats, wie der französische Vorschlag enthält.

Die sächsische Regierung erhebt Einspruch im ichsrat gegen den vom Reichstag beschlossenen nanzausgleich und die Erhöhung der Biersteuer­teile.

!MM KSss die Ae tUurSuSuKS deS Mriess matevtats.

Genf, 6. April. Die vorbereitende Abrüstungs- mmiffion trat heute nachmittag in die Beratung s Kapitels des Kommissionsentwurfes über die rschränkung des Heeresbudgets ein, da ein« Fort- zung der Debatte über die Seeabrüstung infolge r Gegensätze zwischen der englischen und der fran- sischen Auffassung nicht möglich war. Die Debatte »er die Seeabrüstung soll zu einem späteren Zeit- intt wieder ausgenommen werden.

In der Frage der Beschränkung der Heeresaus- chen sehen sowohl der englische als auch der frän­kische Konventionsentwurs eine Veröffentlichung ww ^^ uu_ ölutlllieil

ir Heeresbuügsts sowie der tatsächlich erfolgten. vertretenen Regierungsparteien an .ere-üllsgaben der Staaten vor. Der franzosyche , gn einer zweiten, bald nach 3 Uchr wieder 'er- ntwyrs fordert außerdem die Festsetzung eines ö^neten Sitzung stehen die Schlußabstimmung über iaxnnurns für die gesamten ^eresausgaben und: yen Etat, die Entscheidung über das kommunistische r ken Ankauf und ute Herstellung von ,^n?gs- ^Mißtrauensvotum gegen den Arbeits- la.enal für ine Land-, ^es- und luftflreittrai^ Dr. Brauns umd über die Entschlie-

PâM, Gendarmerie und militärisch aus- Rungen zum Etat auf der Tagesordnung, 'bildetete Formationen. Die Tendenz des franzo- ichen Konoentionsintwurfes geht dahin, auf dem chekten Wege über die Beschränkung der Rüstungs- 'is gaben eine Beschränkung des Kriegsmaterials erbsizuführen. Der englische Entwurf sieht dagegen nnerlei Beschränkung der Heeresausgaben vor.

Als erster Delegierter gab Graf Bernstorff ine Erklärung ab, in der er die indirekte Methode

es französischen Entwurfs als völlig ungeeignet blehnte. Er wies auf die Stellungnahme der rutschen Delegation in der Unterkommission hin, er sich die Delegationen von England, Japan, 2(r= entinien, Holland und Schweden angeschlossen äffen. Die Beschränkung der Heeresausgaben sei eineswegs als eine geeignete Basis für die Be- chränkung des Kriegsmaterials anzusehen. Die rutsche Delegation fordere die direkte Methode der unmittelbaren Beschränkung des Materials. Die Methode der Beschränkung der Heeresausgaben affe vielmehr die Möglichkeit offen, daß die Staaten gerate diejenigen Kategorien des Kriegsmaterials leschafften, die für andere Staaten von besonderer Gefahr sein könnten

Graf Bernstorff brachte sodann einen Zusatz- intrag ein, der die Einfügung eines besonderen Ka­pitels in die Abrüstungskonvèntion vorsieht, wonach eine Beschränkung des Kriegsmaterials für die Landarmeen erfolgen soll. Der Antrag enthält eine Tabelle, in der in folgenden Kategorien das Kriegs­material für jeden Staat festgesetzt werden soll: 1. Karabiner und Gewehre, 2. Maschinengewehr«, 3. Kanonen und Haubitzen 15 Zentimeter, 4. Kanonen und Haubitzen über 15 Zentimeter, 5. Mörser, 6. Dante, 7. Panzerautomobile. Ferner soll nach dem deutschen Zusatzantrag für jede Rüstungskategorie ein Maximum an Munition festgesetzt werden. Der Deutsche Antrag wird im Laufe der nächsten Sitzungen zur Verhandlung gelangen.

Während der heutigen Nachmittagssitzung schloß sich der amerikanische Delegierte Gibson voll dem deutschen Standpunkt an. Auch er lehnte kategorisch die französische indirekte Methode der Beschränkung des Kriegsmaterials durch Beschränkung der Heeres­ausgaben ab. Die indirekte Methode fei in keiner Weise geeignet, das angestrebte Ziel zu erreichen. Die amerikanische Regierung fordere Anwendung der direkten Methode der unmittelbaren Beschrän­kung des Kriegsmaterials. Sie könne ihre Haltung, die sie bereits in der Unterkommission A eingehend dargestellt habe, in diesem Punkte keineswegs mehr ändern.

Dev LwrMeufaV in Peking.

London, 6. April. Einer bisher nicht bestätigten Meldung aus Peking zufolge, soll Tschangsolln die bei der in der Sowjelvolschast unternommenen Razzia gefangen genommenen russischen und chinesischen Frauen und Männer sofort haben hinrichten lassen. Die Meldung besagt weiter: Mehrere hundert chine­sische Polizisten seien in das Diplomatenviertel ein- fiedrungen, durchsuchten einen Teil der Sowjelbol- chaft und verhafteten eine Anzahl von Chinesen und Russen, die beschuldigt werden, Unruhen unter Stu­denten und Arbeitern zu erregen. Die Behörden er­klärten, daß eine ganze Anzahl von Chinesen in der Botschaft gehalten wurden. Der Feldzug Tschangi- folins gegen die russische Propaganda werde auch in anderer Richtung fortgesetzt. Zwei Amerikaner, Mrs.

lie Behörden er- Chinesen in der

Annahme des Reichsetats in dvitter Lesung.

Berlin, 6. April. Auf der Tagesordnung der heu­tigen Reichstaassitzung steht die zweite Lesung des Gesetzes über die Erlaubnispflicht für die

Herstellung von Zündhölzern.

Abg. Behrens (Dntl.) erstattet den Ausschluß­bericht. Die Parteien, die für das Gesetz stimmen, tun das nur, weil hier ein Ausnahmefall vorliegt, der einen Eingriff in die freie Wirtschaft recht­fertigt. Die deutsche Zündholzindustrie stehe in einem aussichtslosen Kampf gegen einen auslän­dischen Trust.

Abg. Rauch- München (Bayer. Dpt.) gibt die Erklärung ab, seine Fraktion stimme dem Gesetz zu, um die deutsche Zündholzindustrie vor dem oölli-. gen Untergang zu bewahren. Diese Erklärung gelte auch für die anderen Regierungsparteien.

Abg. Heinig (Soz.) meint, dieses Gesetz könne das Vordringen des Schwedentrustes garnicht auf­halten. Er richtet an den Abg. Behrens die Frage: Sind Sie nicht Aufsichtsrat der Norddeutschen Zündholz-A.-G.?" (Abg. Behrens: Ich bin längst ausgeschieden!) So, aber in der Hypotheken- Aktienbank sind Sie geblieben, deren Kapital zur einen Hälfte in den Händen des Schwedentrustes, zur anderen Hälfte in den Händen der Geldgeberin des Schwedentrustes ist! (Hört, hört, links.) Sie find also nicht nur Sachverständiger, sondern auch I n - teressent. (Große Unruhe im ganzen Hause.)

Abg. Hilferding (Soz.) beantragt Zurück­verweisung der Vorlage an den Ausschuß. Dieser Antrag wird gegen die Stimmen der nur schwach

ttegierungspartecen angenommen, zweiten, bald nach 3 Uhr wieder

Erklärung der Demotrafen. -

Dor Schlußabstimmung verweist Abg. Erke­lenz (Dem.) in einer Erklärung, die er namens seiner Fraktion abgibt, auf die Ablehnung des Vertrauensvotums durch die Demokraten anläßlich der Regierungserklärung. Die bisherige Entwicklung der Politik des neuen Kabinetts beweise, daß die Befürchtungen der Demokraten vollauf gerechtfertigt seien. Trotzdem schließt die Erklärung:

Unbeschadet unserer ablehnenden Stellung zu vielen Einzelheiten des Reichshaushaltes wer- den wir in der Gesamtabstimung dem Gesamt- Haushalt zustimmen, um die Arbeit der Reichs- und Länderverwaltungen nicht zu hemmen und unserem Verantwortungsgefühl für Volk und Republik Ausdruck zu geben."

Abg. Müller- Franken (Soz.) gibt eine Erklä­rung ab, in der behauptet wird, der Haushalt ent­halte in Wirklichkeit einen Fehlbetrag, ob­wohl er alle Reserven heranziehe. Den Sozialdemo­kraten sei es nicht gelungen, den 70-Millionenetat der Reichswehr zu vermindern. Im Gegensatz dazu würden die Kulturaufgaben vernachlässigt. Durch hohe Jndustriezölle schließlich würden die Inlands­preise hochgehalten. Aus diesen Gründen lehne die sozialdemokratische Reichstagsfraktion den Gesamt­etat ab.

Abg. Stöcker (Komm.) lehnt den Etat gleich­falls ab.

Es folgt dann die Abstimmung über

das kommunistische Mißtrauensvotum gegen den Reichsarbeitsminister Dr. Brauns. Der Mißtrauensanntrag wird gegen die Antragsteller a b g e l e h n t.

Die GthSuHabMmmuns ist namentlich. Sie ergibt die Annahme des Llals- gefetzes als ganzes mit 238 gegen 166 Stimmen bei 6 Enthaltungen.

Mitchell, die frühere Herausgeberin der chinesisch- amerikanischen Nachrichtenagentur, und Mrs. Dur­on, wurden von der chinesischen Polizei unter An-

Huldigung, mit den _________ landen zu haben, verhaftet.

ichrichtenagentur, unö der chinesischen Polizei unter An­en kantonefea in Verbindung ge-

Peking, 6. April. (Reuter). Die polizeiliche Durch­suchung erstreckte sich nur aus die Rebengebäude der Sowjetgefandtschaft, da die Vertreter der Mächte, mit deren Erlaubnis die Haussuchung erfolgte, nicht gestatteten, daß die Polizisten in das eigentliche Bot­schaftsgebäude eindrangen. 3n einem Nebengebäude brach ein Brand aus, da einige Russen versuchten, belastende Dekoumenle zu vernichten, wobei unbeab- sichtigterweise Muniton explodierte. Lin Russe wurde schwer verletzt. 16 Russen und 34 Chinesen wurden durch die Polizei aus der Botschaft entfernt und eine riesige Masse von Propagaudafchristea usw. beschlag- nahmt.

London, 7. April. Der Pekinger Korrespon­dent desDaily Chronicle" meldet, es werde ange­nommen. daß Japan Tschangtfolin Garantien gegen einen sowsetrusstschen Angriff gegeben habe, andern­falls würde er es nicht gewagt haben, einen Krieg in der Mandchurei heraus,«fordern.

Angenommen wird eine demokratische Entschlie­ßung, die anstelle der Staatsangehörigkeit eine Reichsangehörigkeit setzen will. Äußer den Oppositionsparteien stimmen auch die Mitglieder der DVP. für diese Entschließung.

Nun folgt die Erklärung der Regierungsparteien zu dem demokratischen Anti-Konkordats- Antrag und die Ablehnung dieses Antrages, wo­rüber wir an Anderer Stelle berichten.

Eine Ausschußentschließung, die den Reichskunst­wart zur selbständigen Reichsbehörde machen will, wird gegen die Linke abgelehnt.

Die demokratische Entschließung, am W e hretat 10 Prozent zu sparen, wird gegen die Stimmen der Linken, des Bayerischen Bauernbundes und des Abg. Bredt (Wirtschaftspartei) abgelehnt. Die Tat­sache, daß Dr. Bredt seine Parteifreunde vergeblich zu veranlassen sucht, dem Antrag zuzustimmen, ruft große Heiterkeit hervor. Unter den angenom­menen Ausschußentschließungen befindet fid) u. a. eine, die besondere Gesetzesvorlagen für den Mittellandkanal, den Jhle-Plauener-Kanal, den Oder-Spree-Kanal, den Neckar-Kanal und den Donau-Main-Kanal verlangt, und eine weitere, die eine Nach Prüfung der Pensionsgesetze, Einführung einer Höchstpension und Anrechnung der Rebenbezüge wenigstens bei hohen Bezügen fordert. Eine große Anzahl Petitionen wird ohne Aus- spräche erledigt.

Es folgt die zweite Beratung des Besatzungs- Personenschädenaesetzes. Das Gesetz wird ohne Aussprache in zweiter und dritter Lesung ein­stimmig angenommen.

Das Ll r b e i t s z e i t n o t g e f e tz kann noch nicht beraten werden, da der Ausschuß seine Arbei­ten noch nicht abschließen konnte. Eine Neufassung des D i ä t e n g e s e tz e s für die Reichstagsabgeord­neten wird ohne Aussprache angenommen.

Die neue« rreickstagsdrSte«.

Berlin, 6. April. Der heute im Reichstag ange­nommene Gesetzentwurf über die Entschädi­gung der Mitglieder des Reichstages faßt die Bestimmungen über den Diätenbezug der Abgeordneten in einer Fassung zusammen. Die Auf- wandsentschädigung beträgt wie bisher monatlich 25 Prozent des Grundgehaltes eines Reichsministers, also 619 Rm. Für jeden Tag des Fernbleibens von einer Vollsitzung oder bei Nichtbeteiligung an einer namentlichen Abstimmung wird ein Abzug in Höhe von 1/so der monatlichen Aufwandsent­schädigung gemacht. Ferner ist der Bezug der Diäten ausgedehnt worden bis zum Tage der Neuwahl. Die Entschuldigung des Fernbleibens wegen Krankheit ist an neue Kontrollbedingungen geknüpft worden. In Zweifelsfällen kann der Präsident die Beibrin­gung des Gutachtens eines beamteten Arztes ver­langen.

Die Nevatuns des SS«dbolr- setedes.

Wie Abg. Heinig gestern im Reichstag mitteitte, ist der deutschnationale Abgeordnete Behrens zu­gleich Berichterstatter für das Zündholzgefstz und Aufsichtsrat der Preußischen Hypothekenbank, die von dem schwedisch-amerikanischen Zündholzirust fi­nanziert wird. Der interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien ist demB. T." zufolge gestern abend zusammengetreten, um sich mit der, An­gelegenheit und der weiteren Behandlung des £ünb= Holziperrgesetzes zu beschäftigen. Die Regierungs­parteien haben, wie das Blatt hört, nicht verlangt, daß Behrens sein Amt als Berichterstatter nieder- lege. Es sei auch nicht damit zu rechnen, daß Beh- rens dieses Amt freiwillig zur Verfügung stelle. Der interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien hat beschlossen, den Versuch zu machen, das Zünd- Holzmonopolgesetz im Ausschuß und im Plenum des Reichstags noch vor den Osterferien zu erledigen.

Peking, 7. April. Der russische Geschäfts­träger Tschernyck hat gegen das Vorgehen der chine­sischen Polizei beim chinesischen Außenministerium nergischeu Protest erhoben.

Rücktritt der chinesischen Gesandtschaften in Europa.

Paris, 7. April. Diehumanste" will erfah- reo haben. daß die chinesischen Gesandtschaften in Europa die Absicht haben, vom 1. Mai ab zu schlie­ßen. Sie erklärten, angesichts der Tatsache, daß die Pekinger Regierung nicht mehr vorhanden sei, sich nicht mehr als Beauftragte des chinesischen Volkes betrachten zu können. Sie würden ihre Posten der Kauton-Regierung übergeben.

Die Rotwendigkttt einer aktiven Politik in China.

Paris, 6. April. Der Sonderberichterstatter des Temps" sucht heute die französische Regierung von der Notwendigkeit einer aktiven Politik in China zu überzeugen. Die revolutionäre fremdenfeindliche Bewegung gewinne in China an Boden. Man müsse begreifen, daß selbst eine Politik der Zurückhaltung gegenüber der Kantonregierung die französischen Staatsangehörigen nicht genügend gegen Ausschrei-

hingen, wie

' t bie Ermocchung zweier Missionare in Nanking beweise, schütze. Die Chinesen machten kei­nen Unterschied zwischen den Ausländern. Auf jeden Fall hätten die diplomatischen Vertreter Englands, Amerikas, Japans und Frankreichs in Peking in mehreren Besprechungen sich dahin verständigt, ihren Regierungen die tägliche Verschärfung der Lage zur Kenntnis zu bringen.

Das deutsth - frans. Sandels- abkommen vov dem «ervdsvat»

Bersin, 6. April. Der Reichsrat beschäftigte sich heute mit dem Handels-Provisorium zwischen Deutschland und Frankreich. Die Ausschüsse haben sich bei ihrer Abstimmung gegen das Abkommen erklärt. Der preußische Vertreter erklärte: Die preu­ßische Regierung stimme der Vorlage zu, aber nur mit schweren Bedenken. Diese Bedenken beziehen sich in erster Linie darauf, daß in dem vorläufige» Abkommen bereits die Weinfrage angeschnitten ist und bezüglich des Frankreich erteilten Weinkontiu- gents auch bereits der volle Meistbegünstigungs-- satz an Frankreich gegeben ist Die Bedenken der preußischen Regierung beziehen sich weiter darauf daß das industrielle Kontingent, welches Frankreich an Deutschland zugestanden ist nur eine im Ver­hältnis zu der an Frankreich gegebenen Leistung niedrige Höhe hat, so daß ein volles Gleichgewicht zwischen den deutschen und ftanzösischen Kontingen­ten nicht als unbedingt gewährleistet, angesehen werden kann.

Eine ähnliche Erklärung wurde namens der preußischen Provinzen abgegeben. Der Vertreter Sachsens erklärte, Sachsen stimme der Vorlage M trotz sehr erheblicher Bedenken wegen der Erhöhung des Mehlzolles. Der bayerische Vertreter erklärte, Bauern werde gegen das Provisorium stimmen, ein­mal wegen der Bewilligung eines Weinkontingent» an Frankreich und sodann, weil die Gegenleistun­gen, die uns von Frankreich für das Einräume« eines Weinkontingents gegeben worden sind, eine ganze Reihe von Industrien nicht berücksichtigen, bte für Bayern von wesentlichster Bedeutung sind.

In namentlicher Abstimmung wurde die Bei­lage mit 44 gegen 22 Stimmen entgegen dem Be» chlusse der Ausschüsse angenommen. Mit Ja stimm­ten: das preußische Staatsministerium und die Ver­treter aller preußischen Provinzen, der Staat Sach­sen, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, M^lenburg- Strelitz, Oldenburg, Braunschweig, Anhalt, Lippe, Lübeck, Waldeck und Schaumburg-Lippe. Mit Nein stimmten: Bayern, Württemberg, Baden, Thürm- gen, Hessen, Bremen.

Das SlvbettSrerttt-tsetetz vov dem sreStbStassattSMuS.

Berlin, 6. April. Der Sozialpolitische Ausschuh des Reichstages beschäftigte sich mit dem Gesetz­entwurf zur Abänderung der ÄrbestszeitverordnunK- In der Diskussion kam zum Ausdruck, daß die nach der Arbeitszeitverordnung möglichen und vielfach in Anspruch genommenen langen Arbeitszeiten so­zialpolitisch bedenklich und mit der bestehende« Arbeitslosigkest nicht vereinbar feien. Auch die Reichsregierung bestätigte die Klagen über de» großen Umfang der Ueberarbeit in gewissen In­dustrien, wenn auch Mißbräuche nicht in dem Um­fange festgestellt worden seien, wie vielfach ange­nommen werde. Der Vertreter der Reichsregierung betonte aber, daß eine Abänderung der Arbeitszeit­verordnung nicht so weit gehen könne, daß jede produktive Mehrarbeit mit einem Schlage rechtlich beseitigt würde. Eine derartige starke Durchführung des Achtstundentages könnte die deutsche Wirtschaft nicht tragen und würde sie schwer belasten.

Die über die Regierungsvorlage hinausgehen­den sozialdemokratischen und kommunistischen An­träge wurden aber von der Ausschußmehrheit ab­gelehnt. Angenommen wurde folgende neue Bestim­mung:

War die Arbestszeit tarifvertraglich geregelt und ist der Tarifvertrag seit nicht mehr als drei Monaten abgelaufen, so dürfen die Behörden nicht längere Arbeitszeiten zulassen, als nach dem Tarifvertrag zulässig gewesen wäre."

Der Ausschuß beschloß alsdann folgenden neuen Paragraphen 6a einzuschalten:

Wird Mehrarbeit geleistet, so haben die Ar­beitnehmer mit Ausnahme der Lehrlinge An­spruch auf eine angemessene Vergütung über den Lohn der regelmäßigen Arbeitszeit hinaus. Dies gilt nicht, soweit die Mehrarbeit infolge von Not­fällen, Naturereignissen oder anderen unbermeid- lichen Störungen erforderlich ist.

Als angemessene Vergütung gilt, sofern die Beteiligten nicht nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eine andere Regelung vereinbaren, ein Zuschlag von 25 o. H.

Wird in Gewerben, die in gewissen Zeiten des Jahres regelmäßig zu erheblich verstärkter Tätig­keit genötigt sind, in diesen Zeiten über die Gren­zen hinausgearbeitet, so kann der Reichsarbeits­minister nach Anhörung der wirtschaftlichen Ver- cihigungen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber be­stimmen, daß die Vorschrift keine Anwendung findet, soweit die Mehrarbeit durch Verkürzung der .Arbeitszeit in den übrigen Zeiten des Jahres ausgeglichen wird."

Ein sozialdemokratischer Antrag, die in der Ver­ordnung festgesetzten Grenzen keinesfalls überschrei­ten zu lassen für solche Gewerbszweige oder Grup­pen von Arbeitern, die unter besonderen Gesaoreq