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Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder aui Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplahvorschrist u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.,Geschäftsjielle: Hammrrstr.v / Fernspr. 3956,3951,3958

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1922

Das toÄ

-, Stresemann ist gestern nachmittag von Gens mend in Berlin eingetroffen und hat dem yspräsidenten Bericht erstattet.

- Reichswirtschaftsminister Dr. Curtius sprach 'm im Reichstag über den Stand der deutschen tschaft.

Im Steuerausschuß des Reichstages ver­öle der Reichsfinanzminister das Kompromis : den Finanzausgleich.

-. Im Prozeß Jürgens wurde Jürgens freige- chen und Frau Jürgens wegen Meineides zu Monaten Gefängnis verurteilt.

las GessSndS van Senk.

Das Ergebnis der letzten Tagung des Völ- mndsrates wird sicher von allen deutschen rteien als unbefriedigend empfunden. Man 'N als sicher annehmen, daß auch die deutsche egation, die dem Schul- wie dem Saarkom­miß ihre Zustimmung gab, diesen Schritt mit den schwersten Bedenken getan hat.

Kritik an der Genfer Ratstagung hat also weites Feld der Betätigung. Sie kann und ß vieles vermissen, was an berechtigten ätschen Wünschen und Forderungen uner= t geblieben ist. Das gilt für die deutschen Ndèrheitsschnlcn in Oberschlesien und gilt h viel mehr für die Saarfrage. Bezüglich der lscheidung in der letzteren Frage hat der tlische Außenminister Chamberlain sich ge- zert:Bei dieser Gelegenheit gab es weder -ger noch Besiegte". In dieser Beziehung f man f<hon etwas anderer Meinung sein. Es ist ein wenig erfreuliches Bild, das sich 5 rückschauend auf die Genfer Ratstagung tet. In den beiden für uns Deutsche wichtig- 1 Fragen der Genfer Tagung hat sich ge­st, daß der Völkerbundsrat keineswegs das parteiische Organ ist, als das er immer dar- teUt wird. Im Gegenteil, an dem Vorherr- -n des französischen Einflusses im Völkerbund auch das hat die verflossene Tagung deut- , bewiesen unser Eintritt in den Bund her nichts geändert. Sowohl in der Frage deutschen Minderheitsschulen in Oberschie- als auch in der Saarfrage befand sich die rische Delegation einer durch Frankreich ge-- irten geschlossenen Mehrheit gegenüber, ide Fragen sind schließlich durch Kompro- sse erledigt, denen die deutsche Delegation zustimmen für richtig gehalten hat.

In dem oberschlesischen Streit- l l ist das erzielte Kompromiß u. E. noch ngermaßen annehmbar, wenngleich es felbft- rständlich keine Ideallösung darstellt. Jmmer- a ist durch die Bestellung eines Schweizer rchmannes zur Prüfung der von Deutschland onstandeten Maßnahmen der polnischen Ne­hrung doch wohl die Gewähr geboten, daß sie Prüfung in unparteiischem Geiste erfolgt fb so den berechtigten deutschen Forderungen rchnung getragen wird. Das für uns wich- ffte an der Erledigung dieser Streitfrage aber , daß die deutsche Delegation unbeschadet der astimmung zu dem Kompromiß, ihren Rechts- jmdpunkt gewahrt hat.

Sehr viel unerfreulicher, ja ans Unerträg- me grenzend, ist hingegen das K o m p r o - in der Saarfrage. Die Hoffnung, ne interalliierte Eisenbahnschutzwache in das aarland zu bekommen, hat sich nicht erfüllt, ie Schutzwache besteht Hinfort aus 800 Mann, e an die Befehle der Regierungskommissior^ Hunden sind. Dadurch ist allerdings erreicht, die bisherigen 6 Bataillone ihre Stand- :te Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen Klaffen und an ihre Stelle nur 800 Mann chutzwache treten, aber dadurch ist der lufenthalt französischen Militärsim >aargebiet, der durch den Versailler Äedensvertrag ausdrücklich verboten war, le- alifiert. Das ist u. E. das Entscheidende an die- M Kompromiß. Der Versailler Vertrag ver- ietet ausdrücklich jede Anwesenheit französi- cher oder alliierter Truppen im Saargebiet md überläßt die Ueberwachung der öffentlichen Ordnung lediglich der örtlichen Polizei, mit der a auch wir nach dem Versailler Vertrag in er entmilitarisierten 50-Kilometer-Zone rechts /es Rheines auskommen müssen. Andererseits iber ist der AusdruckBahnschutztruppe" doch Mr ein anderer Name für dieselbe Sache, zu- nal der Bahnschutz sich lediglich aus französi- chen Soldaten in französischen Uniformen re- 'rutiert, der internatioale Charakter vom Völ- erbundsrat ausdrücklich abgelehnt wurde. Außerdem fürchtet man an der Saar, daß die Tisenbahnfchutzwache in Zukust ganz anders mstreten wird, wie bisher ^französischen

Das Mtil im Siirsens - Ovozetz. SSvserrs fveZsekNVSchstt, Kva« Lüssens wese« MeinewS zu Mn- MostÄte« WöWKSNZS vevustrttt.

Berlin, 14. März. 3m Berliner Zürgens- prozeß wurde die Angeklagte Frau Jürgens wegen Meineides zu fünf Monaten Gefäng- n i s verurteilt, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gelten und im übrigen freigesprochen. Der Angeklagte Landgerichtsdirektor Jür­gens wurde freigesprochen.

Berlin, 14. März. Nach Eröffnung der heutigen Sitzung erhielt zunächst Oberstaatsanwalt Iordan das Wort zu einer längeren Replik, in der er er­klärte, daß er an feinen Strafanträgen in vollem Umfange festhalten müsse. Auf die persönlichen An­griffe, die der Verteidiger der Frau Jürgens gegen ihn gerichtet habe, wolle er nicht eingehen. Diese An­griffe seien nicht geeignet, den dringenden Verdacht gegen die beiden Angeklagten zu entkräften. Die Be­rechtigung der Anklage werde schon dadurch erwie­sen, daß auf Grund der Anklage das Landgericht das Hauptoerfahren gegen beide Angeklagte eröffnet und die Fortdauer der Untersuchungshaft beschlossen hat, daß ferner das Oberlandesgericht Stettin die Be­schwerde des Angeklagten Jürgens als unbegründet verwarf, weil er des Versicherungsbetruges in zwei Fällen und des Meineides dringend verdächtig sei. Der Oberstaatsanwalt geht dann nochmals auf die einzelnen Anklagepunkte ein, wobei er mit den be­reits bekannten Argumenten die Einwendungen der Verteidigung zu widerlegen sucht. Der Meineid der Ehefrau in dem Erbschaftsstreit mit ihrer Schwie­germutter fei urkundlich erwiesen, ebenso seien die Beweise für das Vorliegen des Versicherungsbetru­ges in einer Reihe non Fallen erbracht. Der Ober­staatsanwalt bleibt dabei, daß Jürgens vor dem Kasseler Gericht einen wissentlichen Meineid geschwo­ren habe.

Justizrat Dr. Werthauer ironisiert die ein­zelnen Anklagepunkte und ihre Argumentierung durch den Oberstaatsanwalt. Den Trick mit der an­geblichen Pistole Jürgens, die man in Stargard ge= funden haben will, bezeichnet der Verteidiger als schlechte Regie in einem Theaterstück. Eigentümlicher­weise habe man die Angeklagten ein Jahr lang in Untersuchungshaft gelassen, obwohl sie der Unter­suchungsrichter schon nach einigen Wochen wieder entlassen rbollte, was aber unterblieb, weil die Staatsanwaltschaft dagegen Widerspruch erhob.

Rechtsanwalt Dr. Alsberg erklärte, daß der Ver­teidigung Angriffe auf die Person des Staatsanwal­tes ferngelegen hätten, nur das eigenartige System, das durch den Herrn Oberstaatsanwalt repräsentiert werde, sollte getroffen werden.

Dann wurde dem Angeklagten das letzte Wert erteilt. Der Angeklagte Jürgens erklärte:

Als am 24. Februar die Verhandlung eröffnet wurde, erlaubte ich mir, darauf hinzuweisen, daß meiner Ansicht nach hier Justizirrtümer vorliegen, die im Interesse der Rechtsidee schnellstens richtig gestellt werden müssen. Diesen Beweis hat die Hauptverhandlung erbracht. Jedes weitere Wort wäre zuviel.

Nachdem sich dann noch Frau Jürgens den Aus­führungen der Verteidiger angeschlossen hatte, zog sich das Gericht zur Urteilsberâtung zurück.

Nach mehr als vierstündiger Beratung wurde das gemeldete Urteil verkündigt.

Zn der Urteilsbegründung heißt es u. a., daß das Gericht den Meineid der Frau Jürgens für erwiesen erachte. Da die Angeklagte bei Bekundung der Wahrheit sich eines Betruges gegen ihre Schwiegermutter bezich­tigt hätte, komme ihr die strafmildernde Wirkung des 8 157 zugute. An die Stelle der einjährigen ZuA- Hausstrafe fei daher eine Gefängnisstrafe von fünf Monaten getreten. Die Hauptverhandlung habe be­züglich des in Stargard vorgetäuschten Einbruches urti) Versicherungsbetruges nicht so viel Material er­

Bataillone, die sehr zurückhaltend waren, ht dem ganz richtigen Gefühl, daß sie eigentlich nichts im Lande zu suchen hatten. Auch fürchtet man allgemein, daß die Franzosen doch noch nicht innerhalb der nächsten drei Monate ab­ziehen, sondern daß ihr Abbau sich wie in ähn­lichen derartigen Fällen lange hinzieht. Man kann daher die Unzufriedenheit der Saarländer verstehen, umsomehr, da sie gerade auf den Eintritts Deutschland in den Völkerbund große Hoffnungen gesetzt haben, biwfid) nun doch nicht erfüllt haben. Mit Recht wird von vielen Sei­ten darauf hingewiesen, daß man im Reiche die Leiden der Saarbevölkerung nicht genau kennt und nicht alles tut, um sie vor der Willkür der Sieger zu schützen.

Wenn von einigen Linksblättern bemerkt wird, es handle sich bei der ganzen Saarfrage um etwas Nebensächliches, so ist das außer­ordentlich töricht. Um Nebensächlichkeiten wäre in Genf nicht so hartnäckig auf beiden Seiten

geben, um die Angeklagte dieser Tat zu überführen. Es brauche dabei nicht an einen Racheakt der Kom­munisten gedacht zu werden. Die glaubwürdige Aus­sage einer Nachbarin der Angeklagten habe das Ge­richt zu der Ueberzeugung gebracht, daß tatsächlich eine fremde Person in der Jürgensschen Wohnung war. Im Falle Kolberg läge die Sache genau so. Damit entfiele auch bezüglich des Ehemanns die Anschuldigung der Teilnahme der wissentlich falschen Anschuldigungen und des Betruges gegenüber dem Reichsanwalt. Von den angeblichen Kreditbetrüge­reien seien von 36 Fällen der Anklage nur 3 übrig geblieben, die schon deshalb für eine Verurteilung âusscheiden, weil eine Vermögensschädigung nicht hätte festgestellt werden können. Bezüglich des dem Angeklagten Jürgens vorgeworfenen Meineides habe die Verhandlung keinen Anhalt dafür gegeben, daß er in den ihm zur Last gelegten Punkten schuldig sei. Es sei anzunehmen, daß der Ehemann tatsächlich nichts von den Schulden seiner Frau gewußt habe. Bei seiner eidlichen Bekundung über die Vermögens­lage seiner Frau sei ihm zu glauben, daß er subjektiv von der Richtigkeit seiner Aussage überzeugt war. Der Sachverhalt spreche hier für die Unschuld des Angeklagten.

Die Urteilsverkündung wurde von beiden Ange­klagten ohne rin Zeichen der Erregung angehört. 3m Zuschauerraum löste die Urteilsverkündung stür­mische Beifallskundgebungen aus. Kleine Ansamm- lungen, die sich während des Nachmittags vor dem Gerichtshof gebildet hatten, wurden von der Polizei leicht zerstreut.

Me NeeKttse Neeffe sum Svei- WeuG Lüvssus.

Die Mehrzahl der Berliner Blätter enthält aus­führliche Kommentare zu dem Urteil im Jürgens- Prozeß. Das Urteil selbst findet mit Ausnahme der Roten Fahne" in keinem Blatt Widerspruch. Scharf kritisiert dagegen wird, besonders in den Zeitungen der Rechten, die Anklage und die Vor­untersuchung.

DieDeutsche Zeitung" fordert eine 3u= stizresorm. Dor allem müsse in wichtigen Straf­fällen der Schutz des Angeschuldigten viel wirksamer gestaltet werden.

DieK r e u z z e i t u n g" spricht von einer Ver­trauenskrise der Justiz und bezeichnet es als notwen­dig, daß die Einstellung der Staatsanwaltschaft zum Angeschuldigten wie Angeklagten menschlich vorur­teilsfrei bleibt.

DieDeutscheTageszeitung" fragt: Darf derart mit Ehre und Freiheit eines bis dahin un­bescholtenen Menschen umgegangen werden, ohne daß die Justiz selbst in der Achtung der Oeffentlich- keit sinkt?

DieTägliche Rundschau" schreibt: Es ist wieder einmal viel Porzellan zerschlagen worden, und es kann weder gekittet noch geflickt werden. Welche theoretischen und praktischen Folgerungen aus dem Jürgensprozeß zu ziehen sind, werden die verantwortlichen Stellen gewissenhaft zu erwägen haben.

DieV o s s i s ch e Zeitung" sagt: Die Art der Anklageerhebung, das Aufbäuschen unhaltbarer Anklagepunkte, wie die Auslegung belangloser Haushaltsschulden als Betrug oder Hehlerei hatten von vornherein den Oberstaatsanwalt in die De­fensive gedrängt.

ImVorwärts" heißt es: Jürgens ist von der Anklage des fahrlässigen Falscheides freigesprochen worden. Man mag über den juristischen Tatbestand denken, wie man will, eins muß man aber verlan­gen, daß ein jeder deutsche Staatsbürger mit dem gleichen Maß gemessen werde.

DieRote Fahne" spricht von Klassenjustiz, gegen die es nichts anders als den schärfsten, rück­sichtslosesten Kampf gebe.

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gestritten worden. Man weiß auch in Paris ganz genau, daß das Saargebiet das Auf- oder Abmarschgelände für die Rheinlandbesatzung ist, und daß deshalb der Saarfrage eine große Wichtigkeit beikommt. Gerade von diesem Ge­sichtspunkte aus werden wir auch in Deutsch­land das Genfer Ergebnis beurteilen müssen. Frankreichs unbeugsame Haltung in der Saar­frage, ist zugleich das Vorspiel für die auf dem Artikel 431 beruhende Aktion der deutschen Re­gierung, die zum Ziel die völlige Befreiung der Rheilande hat. Frankreich wehrt sich dagegen, bestreitet das gute deutsche Recht. Wir werden deshalb in den nächsten Wochen große An- strengugen machen müssen.

Reichsaußenminister Dr. Stresemann ist gestern wieder in Berlin eingetroffen und hat sich sofort zum Rechspräsidenten begeben, um ihm über die Genfer Verhandlungen einen vor­läufigen Bericht zu erstatten. Das Kabinett wird heute nachmittag zusammentreten, und

zwar unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten selbst. Dabei wird der Reichsaußenminister sich wahrscheinlich nicht darauf beschränken, nur einen Bericht über die Genfer Tagung selbst zu geben, sondern die Ereignisse in die ganze Weltpolitik und die europäische Politik im be­sonderen hineinzustellen. Dr. Stresemann hat in den nächsten Tagen das Vergnügen, alle In­stanzen des parlamentarischen Systems durch­laufen zu müssen, um überall Rede und Ant­wort zu stehen. Dabei ist seine Lage nicht ganz leicht, da die M i ß st i m m u n g über die Er­gebnisse von Genf ziemlich allgemein ist. In der Beziehung ist irgendein Unterschied zwischen den Deutschnationalen, der Deutschen Volkspartei oder dem Zentrum nicht vorhanden, wenn auch auf keiner Seite der Wille besteht, irgendwelche politischen Folgerungen daraus zu ziehen. Wenn die Linksblätter be­reits wieder von einer Brüchigkeit der Koali­tion sprechen, so ist das nicht richtig; daran denkt kein Mensch, am wenigsten die Deutsch­nationalen. Sie werden im Ausschuß ruhig und sachlich sich mit dem Außenminister unter­halten, werden vielleicht auch zu verstehen ge­ben, daß sie eine andere Taktik für richtiger ge­halten hätten, aber die ganze Auseinander­setzung wird vermutlich im Ausschuß begraben. Was nachher für das Plenum übrig bleibt, ist nicht allzuviel, jedenfalls nichts, was auch nur im entferntesten die Koalition gefährden könnte.

VKZkLVvMrd-OtttevverEstt bei dvobeudev âviesssefâ»

Die Vorschläge des Ratskomitees.

Genf, 14. März. Als Auftakt für die am nächste« Montag beginnende zweite Tagung des Dollaus- fchusfes für die Vorbereitung der Abrüstungskonfe­renz ist heute vormittag das Ratskomitee zur Prü­fung der Zusammenhänge des Sicherheitsproblsms mit den Artikeln 11 und 16 des Dälkerbundspaktes unter Vorsitz des deutschen Vertreters, des Gesandten z. D. Dr. Goeppert, zusammengetreten. In dem Ko­mitee sind sämtliche Ratsstaaten vertreten. Der Be­richt über Maßnahmen, die der Völkerbundsrat auf Grund des Art. 11 im Falle drohender Kriegsge­fahr ergreifen könnte, sieht die sofortige Einberufung des Völkerbundsrates und sofortige Aufforderung der gegnerischen Parteien durch den Ratspräsidenten vor, sich aller Feindseligkeiten zu enthalten. Sobald der Rat zusammengetreten ist, soll dieser die gegne­rischen Parteien auf die große Wichtigkeit der Er­haltung des Friedens ausdrücklich Hinweisen und fer­ner folgende Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Friedens den gegnerischen Parteien empfehlen: Zu­rückziehung der Truppen auf beiden Seiten in. eine neutrale Zone, die durch den Völkerbundsrat selbst zu bestimmen wäre, Enchaltung von allen Mobili­sierungsmaßnahmen und anderen ähnlichen militä­rischen Vorbereitungen, die geeignet sind, den status quo zu ändern.

Ferner schlägt der Bericht die umgehende Ent­sendung von Sachverständigen vor, die in dem be­drohten Gebiet die Entwicklung der Dinge und die Durchführung der vom Rat empfohlenen Maßnah­men zwecks Unterrichtung des Rates beobachten sollen. Sollte eine Partei sich den Empfehlungen des Rates nicht unterziehen, so soll diesem Staate die Mißbilligung des Rates ausgesprochen und den Ratsstaaten selbst die Zurückziehung ihrer diplomati­schen Vertreter nahegelegt werden. Als äußerste Maßnahme gegen einen Staat, der entgegen den Empfehlungen des Rates feine militärischen Vorbe­reitungen oder feine feindlichen Handlungen nicht einstelll, wird in dem Bericht von einer Flotten- oder Flugzeugdemonftration aller oder eines Teiles der Randstaaten gesprochen. Kommt es trotz dieser Maßnahmen zum Kriege, so wäre es, wie es in dem Bericht schließlich heißt, wahrscheinlich möglich, auf Grund des Verhaltens gegenüber diesen Maßnahmen den Angreifer zu bestimmen. In diesem Falle könnte man dann zu einer raschen und wirksameren Aus­führung der Bestimmungen des Artikels 16 schreiten.

Eine nette EuswEtMttsSrroSe KmeviSsS an SvimKvöZâ

Paris, 14. März. Die Regierung der Ver­einigten Staaten hat heute nachmittag im französi­schen Ministerium für auswärtige Angelegenheiten eine Rote über die Zeeabrüstungskon- f e r e n ;, die sie jüngst vorgeschlagen hat, über­reichen lassen. Ueber den Inhalt dieser Rote teilt die Havasagentur halbamtlich mit:

Die Regierung von Washington antworte auf die französischen Einwände und erkläre, daß ihre Initiative in keiner Weise den Arbeiten des Völker­bundes schaden könne und daß diese Initiative in keiner weise bezwecke, die Organismen, denen das llbrüskungsproblem gegenwärtig unterbreitet sei, bei- eike zu schieben: im Gegenteil, die in Genf ver- retenen Mächte könnten an seiner Lösung mitwirken. Zum Schluß fordert die Rote die französische Re- lierung auf, sich irgendwie bei der geplanten Son- erenz vertreten zu lassen. Jede der teilnehmenden Mächte werde mit einem Programm, das ihr kon- veniere, kommen können. Die Havasagentur will außerdem erfahren haben, daß die Rote bekanntgebe. )aft nachdem England und Japan die Teilnahme an dieser Sonferenz zugesagt hätten, diese Anfangs Juni