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im Stadt und Land

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Mr. 35

Svettag de«

11» Februar

1628

Das neueste*

In einer Botschaft an den Kongreß hat Präst­ant Coolidge bekannt gegeben, daß er in einer «lote an die Mächte vorgeschlagen hat, die Mächte ollten ihre Delegierten auf der Genfer vorbereiten. Den Abrüstungskonferenz mit Vollmachten zur Be- atung und zum baldigen Abschluß eines Abkom- nens über eine weitere Einschränkung der Rüstun- zen zur See ausstatten.

In Berliner Kreisen erwartet man einen Ab­iruch der Verhandlungen mit Polen.

Im Fall Keudell wird Reichskanzler Dr. Marx in der heutigen Reichstagssttzung eine Er­klärung abgeben.

Das Zentrum bedauert in einer einstimmigen Entschließung das Verhalten Dr. Wirths bei dem Vertrauensvotum für die neue Regierung.

Nach Meldungen der portugiesischen Regie­rung sind die Aufstände in Portugal niederge­schlagen.

*- Der französische Senat hat in der gestrigen Nachmittagssitzung mit 279 gegen eine Stimme das Washingtoner Abkommen über den Achtstundentag ratifiziert. *

Das neue französische tvehvgesetz.

Die Botschafterkonferenz hat nach langen Verhandlungen endlich zugegeben, daß Deutsch­land die ihm auferlegte Entwaffnung tatsäch­lich durchgeführt hat. Damit ist die in der Ein­leitung zu Artikel V des Versailler Friedens- vertrages geforderte Bedingung erfüllt; die anderen Unterzeichner des Vertrages find nun auch ihrerseits verpflichtet, ihre Rüstungen ein­zuschränken. Bis jetzt ist davon jedoch nichts zu merken: Die lange geplante und nach ernster Sabotage durch Frankreich und seine Vasallen »endlich einberufene Abrüstungs-Vorkonferenz in Genf hat, wie nicht anders zu erwarten war, nicht den geringsten Erfolg gehabt, sondern nur noch deutlicher wie alles andere gezeigt, daß die meisten Ententestaaten gar nichi an Abrüstung denken. Im Gegenteil, das Wett- E rüsten, besonders auf technischem Gebiete, hat gegen die Vorkriegszeit noch erheblich zuge­nommen und der Entwurf Frankreichs für das Gesetz über die allgemeine Organisation des Bolles im Kriegsfall bedeutet eine Mobil­machungsvorarbeit, wie sie größer und aus- führlicher bisher noch nicht dagewesen ist. Frankreich soll im vollsten Sinne des Wortes dasVolk in Waffen" werden, denn nach dem Gesetz sind alle Bürger beiderlei Geschlechts sowie jeden Alters und jeder gesellschaftlichen Stellung verpflichtet, an der nationalen Ver­teidigung teilzunehmen.

Mehrere Kriegsminister haben an dem Ent­wurf gearbeitet,'an dem übrigens alle Mini­sterien beteiligt sind. Unter anderem auch der als Vorsitzender der Interalliierten militäri­schen Ueberwachungskommissionen in Deutsch­land so bekannt gewordene General Nollet. Die Fertigstellung des Gesetzes blieb Painlevè Vorbehalten, der, wie ihm der Neid lassen muß, ganze Arbeit geleistet und in äußerst ge­schickter Weise die Erfahrungen des Welt­krieges auf allen Gebieten ausgenutzt hat. Der Entwurf ist schon im vorigen Jahre der Kam­mer vorgelegt worden, die Verhandlungen wer­den jedoch absichtlich von den in Frankreich bekanntlich allmächtigen Generalen und ihren Freunden, den Nationalisten, hingezogen, da ihnen die im Gesetz vorgesehene einjährige Dienstpflicht nicht ausreichend erscheint. Immer wieder verlangen sie als Gegengewicht für ihre Zustimmung weitere Zugeständnisse, sei es an Verstärkung des Mannschaftsstandes, sei es an Entlastung der Truppe von allen nicht rein militärischen Aufgaben. Die Stärke des Heeres soll ohne Offiziere, deren Ausbildung wesentlich erweitert wird, 520 000 Mann betragen. Eine geringere Kopfzahl ist nach dem einstimmigen Urteil aller Generale, die in großer Anzahl über das Gesetz Aufsätze und Bücher geschrie­ben haben, mit Rücksicht auf den noch immer gefährlichen Nachbar im Osten (Deutschland!' msgeschlossen. Die 520 000 Mann gliedern sich n 220 000 Weiße, 150 000 Farbige und 150 009 berufssoldaten, d. h. Unteroffiziere und Mann- chaften, die als Ausbildungspersonal über die gesetzliche Zeit hinaus dienen. Schon hier be­gegnet man in Frankreich großen Schwierig- keüen, denn die Kapitulantenfrage hat dort immer eine große Rolle gespielt und st bei der fehlenden Ziviloersorgung niemals zur Zufrie­denheit gelöst worden. Zu den 520 000 Mann treten noch 100000 Zivilangestellte und Zivil- >«n.., <~Mm Ma «Wh«»« Ma iah0* nicht

Eine Botschaft LoottdseS.

Süv einen baldige« Slbfthlutz eines ÄbSommenS über eine wettere EittMvü«r«tts der Rüttunge« ruv Gee. - Fortsetzung der Dev- baudlttuge« übev eine allgemeine RüftungseinsthrSnkung.

Washington, 10. Febr. In einer Botschaft des Präsidenten Coolidge an den Kongreß heißt es: Die amerikanischen Botschafter in London, Paris, Rom und Tokio werden heute den Regierungen von Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan eine Denkschrift überreichen, in der angeregt wird, diese Regierungen möchten ihre Delegierten bei der bevorstehenden Zusammenkunft der vorbereitenden Kommission für die Abrüstungskonferenz in Genf ermächtigen, über ein Abkommen über die weitere Verminderung der Seerüstungen zu verhandeln und es zu einem baldigen Datum abzuschließen. Das Abkommen würde eine Ergänzung zu dem Washing- toner Abkommen über diese Frage bilden und sich auf die Schiffsklasten beziehen, die von dem genann­ten Verträge nicht berührt werden. Ueber die Er­wägungen, die ihn zu diesem Schritt veranlaßt haben, sagt Coolidge, er unterstütze alle Maßnahmen, die auf die Erhaltung des Wellfriedens gerichtet sind und dies fei feit langer Zeit die Grundlage der Politik der Vereinigten Staaten. Die amerika- Nische Regierung und das amerikanische Volk seien überzeugt, daß das Wettrüsten eine gefährliche Ursache für internationales Mißtrauen und internationale Zwietracht bilde und geeignet sei, schließlich zum Kriege zu führen.

Die Erkenntnis differ Tatsache, und der Wunsch, diese Gefahr so weit wie möglich zu beseitigen, hat die amerikanische Regierung im Jahre 1921 dazu geführt, die Washingtoner Konferenz einzuberufen. Zu dieser Zeit waren wir mit einem großen Dau- programtn beschäftigt, dessen Durchführung uns den ersten Rang als Seemacht verschafft haben würde. Wir haben indessen damals die Ueberzeugung ge­habt und haben sie auch heute noch, daß die Politik, die wir damals befürworteten, eine Politik der wohlüberlegten Selbstverleugnung und der Ein­schränkung der Seerüstungen durch die großen See- Mächte, die Erreichung der Friedensgarantie ver- sprach, ein Ziel, das gegenseitige Zugeständnisse wert war. Auf der Washingtoner Konferenz fanden wir die anderen Mächte von demselben Wunsche beseelt, den Wettbewerb zur See als mögliche Ursache inter­nationaler Zwietracht auszuschalten. Unglücklicher­weise war es indessen

nicht möglich, in Washington Vereinbarungen zu erreichen, die alle Klassen von Kriegsschiffen umfaßten.

Die Washingtoner Verträge sahen vor eine beson- dere Einschränkung der Tonnage von großen Kriegsschiffen und Flugzeugmutterschiffen, sowie ge- wisse Einschränkungen hinsichtlich der Bestückung aller Arten von Schiffen. Jede Nation hatte volle Freiheit, jegliche Zahl von Kreuzern, Zerstörern und U-Booten zu haben, nur die Größe der Ausrüstung der Kreuzer war Beschränkungen unterworfen. Die Unterzeichner des Washingtoner Vertrages haben ihre Verpflichtungen ehrlich erfüllt und es kann kein Zweifel bestehen, daß der Vertrag in seiner Wir­kung einen hervorragenden Erfolg darstellt. Es ist die Hoffnung der amerikanischen Regierung gewesen, die ständig von dem Kongreß seit der Washingtoner Konferenz ausgedrückt würde, daß sich eine günstige Gelegenheit bieten möchte,

das hier begonnene werk durch den Abschluß welkerer Vereinbarungen über die Kreuzer. Zer­störer und U-Boote zu vollenden.

Daß ein solches Abkommen wünschenswert war, lag auf der Hand, da erwartet werden mußte, daß der Geist des Wettbewerbs, der bezüglich der Großkampfschiffe und Flugzeugmutterschiffe durch den Washingtoner Vertrag unterdrückt war, früher oder später bezüglich der anderen Schiffe in die Er- scheinung treten würde, für die es in dem Vertrag keine Einschränkung gab.

Tatsächlich glaube ich nicht, daß der Bau-Wett­bewerb in dieser Klasse von Schiffen begonnen hat. Immerhin sind von gewissen Mächten zeitweilig Bauprogramme niedergelgt worden, und in unserem eigenen Lande ebenso wie im Auslande ist die Stimmung hervorgetreten, den Bau von Kriegs­schiffen zu unternehmen, mit der Begründung, daß ein solcher Bau in andern Ländern im Gange sei. In solchen Stimmungen liegt der Keim für einen erneuten Wettbewerb zur See. Ich bin sicher, daß alle Regierungen und alle Völker lieber das System der Einschränkung der Rüstungen zur See wählen würden, anstatt bewußt zum konzentrierten Bau zu­rückzukehren. Ich habe deshalb in der Hoffnung, eine Gelegenheit zur Erörterung unter den haupt­sächlichsten Seemächten herbeizuführen, um festzu­stellen, ob eine weitere Einschränkung praktisch mög­lich ist, ihnen

die Anregung unterbreitet, daß Verhandlungen über diesen Gegenstand sobald wie möglich be­ginnen sollten.

militärischen Arbeit befreien sollen. Dieses ldürfen nur solche Leute als Zivilangestellte und Hilfspersonal befindet sich allerdings auch in «arbeitet herangezogen werden, die aus irgend der Erfüllung seiner Militärpflicht, denn estwelchen Gründen nicht militcutauglich sind.

Der Augenblick erscheint besonders geeignet, den Versuch zu machen, eine weitere Beschränkung der Rüstungen in Uebereinstimmung mit dem ausge­sprochenen Willen des Kongresses zu sichern. Der herzliche Wunsch der Nationen der Well, sich in so großem Maße wie möglich von der Last der Rüstungen zu befreien und die Gefahren des Wett­bewerbs zu vermeiden, zeigte sich in der Einsetzung der Vorbereitungskommission zur Abrüstungskon­ferenz, die im vorigen Mai in Genf zusammenge­treten ist und noch an der Vorbereitung der Tages­ordnung für die endgültige allgemeine Konferenz arbeitet. Während mehr als sechs Monaten haben Vertreter von 20 und mehr Nationen das Problem der Herabminderung und Beschränkung der Rüstun­gen von allen Gesichtspunkten geprüft. In diesen Erörterungen ist sehr klar zutage getreten, daß

eine Anzahl von Nationen überzeugt ist, daß die Land-, Ses- und Lustrüstungen miteinander in Zusammenhang stehen und daß es schwierig, wenn nicht unmöglich sein würde, eine Eini­gung über die Beschränkung einer Gattung von Rüstungen zu erzielen, ohne gleichzeitig die anderen Gattungen zu beschränken.

Als Folge davon ist zu befürchten, daß ein toter Punkt erreicht werden wird, wenn ein auch nur teilweiser Fortschritt bei der Verminderung der Rüstungen abhängig wird von der Annahme eines allgemeinen Planes, der sich auf die Land-, See- uno Luftstreitkräfte zusammen erstreckt. Wenn der in Aussicht stehende tote Punkt nicht überwunden werden kann, ist es wahrscheinlich, daß gegenwärtig nur ein geringer Fortschritt erzielt wird. Es scheint mir, daß die amerikanische Regierung, die stets für die Einschrän­kung der Rüstungen eingetreten ist, die Pflicht hat, sich zu bemühen, irgendwelche verfügbaren Mittel vorzuschlagen, durch die konkrete Ergebnisse erzielt werden können, auch wenn solche Ergebnisse die endgültige ideale Lösung des dreifachen Problems der Land-, See- und Luftrüstungen nicht erreichen.

Unsere Delegierten in Genf haben ständig die Ansicht ausgedriickt, daß unter den Umständen, wie sie heute in der Welt gegeben sind,

die Probleme der Land- und Luftrüstungen am geeigneten für eine Lösung durch regionale

Vereinbarungen sind.

die sich auf Gebiete beziehen, innerhalb deren die Land- oder Luftrüstungen eines Landes eine even­tuelle Bedrohung für ein anderes Land darstellen würden. Geographische Kontinente sind als Regio­nen vorgefchlägen worden, die geeignet sind für Verträge betreffend Einschränkungen zu Lande und in der Lust. Die amerikanischen Land- und Luftkräfte stellen für niemand eine Bedrohung dar. Sie sind auf der Mindeststärke gehalten. Ihre Herabsetzung ist von niemand als notwendige Vorbedingung für die allgemeine Rüstungseinschränkung vorgeschlagen worden. Diese Einschränkung unserer Lutfstreitkräfte ist möglich geworden durch die uns günstige geo­graphische Lage. Ich bin mir klar darüber, daß die Probleme der Rüstungen zu Land und in der Luft in Europa voller Schwierigkeiten sind, Die wir ge­rechterweise anerkennen müssen. Und wenn auch die amerikanische Regierung stets bereit sein wird, in jeder angemessenen Weise ihren Beistand bei den Bemühungen seitens europäischer oder anderer Regierungen zu leihen, zu regionalen Abkommen zu gelangen, die die Land- und Luftstreitkräfte be­schränken, so würde sie

doch zögern, ausdrückliche Vorschläge über diese

Frage an europäische Nationen zu richten.

Wenn auch das Problem der Einschränkung der See­rüstungen in seinem Charakter nicht regional oder geeignet für eine regionale Behandlung ist, so ist es doch zum Teil erfolgreich behandelt worden durch eine Vereinbarung unter den siinf führenden See­mächten, und kann meiner Ansicht naâ) durch wei­tere Verhandlungen unter diesen Mächten endgültig geregelt werden. Es wird ein Beitrag zum Erfolg der vorbereitenden Arbeit, die jetzt im Gange ist, sein, wenn sich die großen Seemächte über die wei­tere endgültige Minderung der Seerüstungen einigen.

Es ist meine Absicht, daß die amerikanischen Vertreter in Genf fortfahren sollen, mit den Vertretern anderer Nationen in Genf Über das Programm einer Konferenz für eine allgemeine

Rüstungseinschränkung zu beraten.

Wenn eine solche Konferenz in Zukunft auf einer allgemein annehmbaren Grundlage möglich sein sollte, wird die amerikanische Regierung' naturge­mäß hoch befriedigt sein. Bis zur Formulierung des Planes für eine solche allgemeine Konferenz glaube ich, daß sofortige und aufrichtige Bemühun- gen unternommen werden sollten, das Problem der Seerüstungen zu lösen, wenn die Losung viel dazu beitragen würde, die Bemühungen zu einer allge- meineren Einschränkung der Rüstungen erfolgreiche zu machen.

Das neue Gesetz fordert, daß der größte Teil der neuen Armee Ausbildungszwecken dient. Um stets das nötige Personal zur Hand zu haben, soll die Rekruteneinstellung zu zwei Terminen erfolgen, entweder am 15. Oktober und 15. Januar, oder aber am 15. Oktober und am 15. März. Um die Ausoud mg zu erleich­tern, wird die militärische Jugendvorbereitung als Pflicht eines jeden Franzcfen eingeführt, sie soll drei Stufen umfassen, nämlich hie Unterstufe für alle Webrp,l,chügen für Stadt und Land, eine Mittelstufe für alle künftigen Unteroffiziere sowie eine höhere Stufe an den Mittel- und Hochschulen für die Reserveoffizier- aspiranten.

Um die Ausbikdungsregimenter von allen Mobilmachungsarbeiten zu befreien, werden besondere Mobiliiiachungszentren schon im Frieden geschaffen, die in engem Verhältnis zu den Armeekorps und Regimentern stehen. Ihre Arbeiten sowie die Ausbildung wird schon im Frieden durch die sogenannte Deckungs­armee geschützt, zu der alle ausgebildeten Mannschaften in der Regel zu Beginn des fünften Monats ihrer Dienstzeit übertreten. Aus dieser wird das sogenannte Expeditions­korps ausgeschieden, falls Frankreich mit irgend einem Staate in einen Krieg verwickelt werden sollte. Als Expeditionskorps wird bis zum Jahre 1935 die Rheinarmee angesehen, die Deckungsarmee soll im Nordosten des Landes untergebracht werden, wo sie unter dem Schutzs der erheblich zu verstärkenden und zu vermehrenden Festungen im Kriegsfälle sicher aufmarschieren kann. Außerdem wird eine Hauptreserve bestimmt, die in Paris unter- gebracht werden soll.

Die Mobilmachungszentren, für jedes Ar» meekorps eins, haben eine ausgedehnte und vielseitige Tätigkeit, sie haben im Verein mit den bürgerlichen Behörden sowie den Ver­trauensleuten für Handel, Industrie und Land­wirtschaft sämtliche Bewohner Frankreichs, auch Frauen und Mädchen, in Listen zu führen und für jeden einzelnen die Stelle festzusetzen, wo er im Mobilmachungsfalle zu wirken hat. Der Gesetzgeber gibt selbst zu, daß diese Auf­gabe recht schwer ist und nur bei einer inten­siven Mitwirkung der Bevölkerung selbst gelöst werden kann. Aber nicht umsonst appelliert das Gesetz an die Vaterlandsliebe des Franzo­sen und an sein Nationalbewußtsein, sicherlich wird dieser Appell nicht ungehört verhallen.

Grundsatz bei der Verwendung des Einzel­nen ist, daß er auf den Posten gestellt ist, wo er dem Vat'erlande am meisten nutzt. Um die- ses zu erproben, soll jede einzelne Person schon im Frieden auf eine noch zu bestimmende Zeit eingezogen werden. Man plant z. B., daß Frauen und Mädchen schon bei der nächsten Ernte mithelfen und daß ihnen schon im Frie­den die Handgriffe gelehrt werden, die sie an der im Kriegsfälle zu bedienenden Maschine auszuführen haben. Es ist äußerst interessant, die Beratungen über das Gesetz zu verfolgen und man kann dabei sich nicht genug über die Fülle von Anregungen wundern, die von ein­zelnen Abgeordneten auf Grund ihrer Kriegs­erfahrungen gegeben werden. Jedenfalls be­weist aber das Gesetz zur Genüge, daß sich Frankreich mit allem andern, nur nicht mit dem Gedanken an eine Abrüstung trägt, son­dern vielmehr dem alten Grundsatz huldigt: si vis pacem, para bellum!"

Das Ende des Äusftarrdes èn Navtusar.

Paris, 10. Febr. Die portugiesische Gesandt­schaft teilt in einem heute früh aus Lissabon er­haltenen amtlichen Telegramm mit, daß die Revo­lution niedergerungen sei. Die Aufständischen hät­ten sich ergeben Der KreuzerEarvolho Aranjo" habe die weiße Fahne gehißt. Seine Besatzung habe sich an Bord eines deutschen Schisses begeben. Nach einer Havasmeldung aus Porto haben sich die Aufständischen in Porto am 8. Februar um 9 Uhr vormittags ergeben. Das Marinearfenal in Lissabon, in dem sich Marinesoldaten und ein Teil der Republikanischen Garde befanden, hätte sich gestern um 10.30 Uhr nach 44ffünbigem Angriss er­geben.

Auch von Reuter wird bestätigt, daß das Marine- arsenal in Lissabon von den Regierungstruppen ein­genommen morden ist. In Lissabon habe gestern nachmittag um 5 Uhr die Beschießung des Arsenats ihren Höhepunkt erreicht. Zu diesem Zeitpunkt seien die Regierungstruppen durch zwei aus Porto zurückkehrende Regimenter und durch Artillerie verstärkt worden. Das Arsenal, in dem sich die Re, volutionäre verschanzt hatten, wurde unter schwe­res Feuer genommen. Das Feuer der Revolution näre nahm allmählich ab, und gegen 8 Uhr abends hörte die Kanonade beinahe gänzlich auf. Angeb? lich hatten die Aufständischen den Kampf aufga oeben. Später wurde erklärt daß die Regierung