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und Land

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Lei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung ober Nachlieferung oder aus Rückzahlung des Bezugspreises. / Für Platz Vorschrift u. Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet.^Geschäftsstelle: Hammerstr. S / Fernspr. 3956, 3957,3958

4. Kedmrav 1628

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertag«. / LezugSpretS: Für den halben Monat 3UR.1.-# für den ganzen Monat NM. 2.- ohne Trägerlohn / Einzelnummer iv, Freitag 1S, Samstag 12 N-Pfg. / Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite y R-Pfg^ im NeNameteil von SS mm Breite 2S R-Pfg. x Offertengebühr so N-Psg.

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Das Regierungsveogramm.

Schutz und Sichtung dev Vevsassung. - GutvolttMevuug dev W-shomachL. - StettsKott der SluSeuvovtS. - «So, late md wivtschafitiche Süvsovgematzuabme«. - Gèedlungs- und NovStSevunssvoUttS. - Gkus rtechtSauuKbemms dev ^ultuvstaateu. - MttztvaueuSautvSse dev âommunists«, SortaidemoSvateu und Demokraten.

Berlin, 3. Febr. Das Programm, mit dem der Reichskanzler Dr. Marx als der Führer eines bür» erlichen Mehrheitskabinetts vor den Reichtstag trat, >ar in seinen wichtigsten Teilen im Voraus be» innt. Deshalb fehlte der heutigen Reichstagssitzung mes Moment der Spannung, das bei der Erwar- mg parlamentarischer Ueberraschungen verstanden u ,ein pflegt. Die Tribünen waren überfüllt, das laus wies große Lücken auf. Präsident Löbe er« ffnete die Sitzung um 2 Uhr. Reichskanzler Dr. liarx und Vizekanzler Hergt, sowie die anderen Mitglieder des Kabinetts erschienen im Saal und ahmen am Reqierungstische Platz. Der Präsident erlas die amtliche Ministerliste. Bei den Namen der eutschnationalen Minister machen die Kommunisten öhnische Zurufe. Bor Eintritt in die Tagesordnung -erlangt der Abg. Rädel (Komm.) die Behandlung er kommunistischen Interpellation über Wohnungs- lot und den Achtstundentag. Abg. T o r g l e r (Kom.) orderte die Behandlung der Konkordatsfrage. Eine Verbindung dieser Fragen mit der Regierungser- lärung war unzulässig. Das Haus trat dann in die Tagesordnung ein: Entgegennahme de r Re­gierungserklärung.

AeMSkÄNZtss Dv« Wat titelt sofort das Wort zu feiner Erklärung. Sie nutete:

Meine Damen und Herren! Die Reichsregierung, Me am heutigen Tage vor die deutsche Volksver­tretung tritt, ist sich einig, daß die Grundlage un­serer Politik, die

Anerkennung der Rechlsgültigkeit der in der Verfassung von Weimar gegründeten repu« blikanischen Staatsform,

auch für die Arbeit der neuen Regierung volle Geltung behalten soll. Sie wird entsprechend der feierlichen Erklärung des Herrn Reichspräsidenten in dem an mich gerichteten Brief vom 20. Januar, daß die neue Reichsregierung getreu der geltenden Weimarer Verfassung für das Wohl des Vater­landes arbeiten solle, ihr gesamtes politisches Han­deln einstellen. Dank dem gesunden Sinn für Ordnung und dem ungebrochenen Lebenswillen des deutschen Volkes kann unser wiederaufgerich- totes deutsches Staatswesen heute als innerlich ge­festigt angesehen werden. So soll es auch bleiben.

Es ist der feste Wille der Reichsregierung, für den Schutz, die Achtung und die Ehre unserer geltenden Verfassung in ihrer Ge­samtheit. ihrer Organe und ihrer Reichs­farben. wie sie in Artikel der Reichsver- fassung festgelegt sind, mit Tatkraft einzu- treten. Die Reichsverfassung ist durch Be- . schluß der Nationalversammlung rechtmäßig zustande gekommen. Es ist daher auch die selbstverständliche Auffassung aller in der gegenwärtigen Regierung zusammengeschlosse­nen Fraktionen dieses hohen Hauses, daß Abänderungen von Einzelheiten der bestehen­den Verfassung auf dem verfassungsmäßig vorgeschriebenen Wege vorgenommen werden müssen. Jeden versuch gewaltsamer oder sonst ungesetzlicher Abänderung wird die Reichsregierung als Hochverrat ahnden. Ins­besondere wird sie auch gegen alle verelni- Sngen, die den rechtswidrigen und gewalt- nen Umsturz der bestehenden Staatsform bezwecken, vorgehen.

Wie sie von allen Deutschen Achtung der Reichs­oerfassung verlangt, so gilt diese Treupflicht selbstverständlich unter Wahrung des verfassungs­mäßig gewährleisteten Rechtes auf freie Meinungs­äußerung vor allem für Beamte. Diesen ist die Beteiligung an den vorgenannten Vereinen und Bestrebungen zu verbieten.

Der tatkräftige Schutz der Weimarer Ver­fassung schließt keineswegs aus, der großen Vergangeuheit Deutschlands mit Achtung zu gedenken.

Noch vor wenigen Wochen hat in diesem Hohen Hause und an dieser Stelle einer der Herren Abge­ordneten mit Recht darauf hingewiesen, daß ein Volk, das feine Geschichte nicht ehrt, nicht wert ist, daß es noch einmal zu einer geschichtlichen Be­deutung kommt. Deshalb soll nach der einmütigen Auffassung der Reichsregierung auch der Vergan­genheit und ihren Symbolen Achtung und Ehre gezollt werden. Wenn uns in diesem Zusammen­hang ein weiterer Blick in die Vergangenheit ge­stattet sei, so sehen wir, daß unsere ganze heute bestehende Kultur auf christlicher Grundlage er- wachsen ist. Aus diesem Mutterboden heraus muß sich der Geist des deutschen Volkstums immer wieder erneuern.

Solche Gedankengäna« »erben ihre Auswir­

kung finden bei dem von dec Reichsregierung in Aussicht genommenen

Reichsschulgeseh.

Die Grundlage dieses Gesetzes ist die Reichsver­fassung; nach deren Wortlaut und Sinn müssen auch die Freiheit des Gewissens und die Rechte der Eltern gewahrt und die Erteilung des Religions­unterrichtes in Uebereinstimmung mit den Grund- sätzen der betreffenden Religionsgesellschaft, unbe­schadet des Aussichtsrechtes des Staates, gesichert werden. Auch ist für eine grundsätzliche Gleich­stellung der in Artikel 146 der Reichsverfassung vorgesehenen Schularten zu sorgen. Der tatkräftige Schutz und die gewissenhafte Beobachtung der Vor- schriften der Reichsverfassung, insbesondere die Uebertragung ihrer Grundsätze in das praktische Leben, liegt in besonderem Maß in den Händen der Beamtenschaft. Die Reichsregierung vertraut aus ihre altbewährte und treue und unentbehrliche Mit- Hilfe. Die Reichsregierung ist sich der schwierigen Lage sehr weiter Schichten der Beamten durchaus bewußt. Ihre Rechte und Interessen und auch ihr materielles Wohl nach Kräften zu fördern, betrachtet ^ deshalb als eine selbstverständliche vornehme

Was die

srnaurlase des HeidbeS

angeht, so ist es im vergangenen Jahre das Ziel der Reichsregierung gewesen, die Arbeit der Wirt­schaft am Wiederaufbau Deutschlands zu fördern, yhne daß die Grundsätze einer gesunden Finanz­gebarung zurückgestellt zu werden brauchen. Auch in Zukunft wird es das Bestreben der Reichsregie­rung bleiben, die Interessen des ermerostätigen Volkes in allen feinen Schichten mit denen der öffentlichen Wirtschaft in Einklang zu halten. Frei­lich bedarf es dazu äußerster Sorgfalt, um nicht gegenüber den vorhandenen Einnahmemöglichkeiten in Schwierigkeiten zu kommen. Der Herr Reichs- minister der Finanzen wird Gelegenheit nehmen, bei der ersten Lesung des Haushaltsplanes 1927 auf die hiermit in Zusammenhang stehenden Probleme näher einzugehen.

In dem Rahmen der allgemeinen Finanzlage wird auch

das Problem des Finanzausgleiches einzufügen sein, das eine innerpolitische Frage von hervorragender Bedeutung darstellt. Dem Hohen Hause liegt der Entwurf eines Gesetzes über einen provisorischen Finanzausgleich vor, dessen baldige Verabschiedung dringend erwünscht erscheint. Da­rüber hinaus wird es das Ziel der Reichsregierung sein müssen, eine Uebereinstimmung mit den Ländern über die Gesamtheit des Finanzaus­gleichproblems möglichst bald herbeizuführen. Die Reichsregierung hat dabei volles Verständnis für die Wünsche der Länder und ihrer Gemeinden auf ein gesundes Eigenleben, wie sie andererseits auf das Verständnis der Länder für die finanziellen Not­wendigkeiten des Reiches rechnet. Gerade durch feine Glieder steht ja das Reich nach feiner Auffassung in organischer Verbindung mit dem Volksganzen und seinen lebendigen Kräften. Es ist dadurch eine Selbst­verständlichkeit, daß es niemals Aufgabe der Reichs- regierung sein kann, auf den Umwegen über die finanziellen Beziehungen des Reiches zu den Län­dern diesen die Selbständigkeit, die ihnen durch die Reichsoeilafsung gewährleistet ist, zu unterhöhlen. Der

Wehrmacht

wird die Reichsregierung ihre besondere Aufmerk­samkeit und Fürsorge widmen. Sie wird mit größ­tem Nachdruck bemüht sein, das Vertrauen des deut­schen Volkes zu seiner Wehrmacht in allen Schichten und in allen Parteien zu festigen. Das Heer muß dem politischen Kampf ein für allemal entzogen werden.

Das von mir an dieser Stelle am 16. Dezember 1926 entwickelte Programm einer endgültigen Lö­sung der Reichswehr von aller Politik wird ohne Einschränkung zur Ausführung gebracht. Ich wieder­hole im einzelnen, daß Sorge getragen werden wird, die Unterbindung jeglicher Beziehung von politischen oder politisierenden verbänden, zu denen die soge­nannten wehrverbände aller Richtungen und For­men in erster Linie gehören, zur Wehrmacht auf die Dauer sicherzustellen. Die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1926 über un- gesetzliche Einstellungen wird strengstens durchge- führt werden.

Es werden ferner der Oeffentlichkeit in nächster Zeit ernnni-'nb? Ana^dnnnaen bekanntaegeben wer­den, nach denen beim Rekrutierungsverfahren die Be : luaiichiig. --o -auei vecsaßungülreuen tioirstrei|e |o» (wie unter Milwirkuna der Verwaltungsbehörden

der Länder durch tatsächliche Auskünfte der aus­nahmslose Ausschluß aller verfassungsfeindlichen Elemente bei der Einstellung von Soldaten gewähr­leistet sind.

Daß ich bei der Verkündung und Verwirklichung dieses Programms

' in vollster Uebereinstimmung mit dem Reichs­wehrminister und den Herren Lhess des Heeres und der Marineleitung zusammenarbeite, stelle ich mit allem Nachdruck fest. Ich richte andererseits an alle Parteien, denen die Gesundung unseres staatlichen Lebens am Herzen liegt, und an die gesamte deutsche Oeffentlichkeit die Aufforderung, auch ihrerseits unserer Wehrmacht das Vertrauen entgegenzubringen, das sie sich durch ihre selbstlose Aufbauarbeit unter den schwersten Be- dingungen verdient hat und weiter verdienen soll. Es wird und es muß durch solch wechselseitiges Ver­ständnis gelingen, die Wehrfragen, die noch in der letzten Vergangenheit so tiefgehende und schädliche Gegensätze in unserem Volke aufgerissen haben, als Streitpunkt in naher Zeit vom politischen Kampf­platz verschwinden zu lassen. Auf keinem Gebiet ist die Stetigkeit in den Zielen der Reichsregierung in höherem Grade die Voraussetzung fruchtbringender Arbeit, als auf dem Gebiete der Außenpolitik.

Das suBsnNsSMML WvossaMm.

Diese Stetigkeit ist die Grundlage des internatio­nalen Vertrauens. Deutschland würde die Schwierig­keit seiner Lage ins Unabsehbare vergrößern, wenn seine Politik gegenüber den anderen Staaten durch den Wechsel innerer Konstellationen in ihrer orga­nischen Fortentwicklung beeinträchtigt würde.

So versteht es sich von selbst, daß die Reichs­regierung die bisherige Außenpolitik im Sinne der gegenseitigen Verständigung weiter verfolgen wird.

Diese Linie ist klar und eindeutig ersichtlich aus den mit Zustimmung der verfassungsmäßigen Instanzen getroffenen Entscheidungen der letzten Jahre. Die Außenpolitik, welche die Reichsregierung seit Kriegs­ende ohne Unterlaß unbeirrt verfolgt und die schließ­lich zu dem Londoner Dawes-Abkommen, zum Ver­tragswert von Locarno und zum Eintritt in den Völkerbund geführt hat, ist gekennzeichnet durch den Verzicht auf den Gedanken der Revanche. Ihre Ten­denz ist vielmehr die Herbeiführung einer gegen­seitigen Verständigung. Wie auch immer die Hoff­nung einzelner Parteien in der Vergangenheit ge­wesen sein mag, für die Zukunft können die durch jene Akte begonnene Entwicklung und die dadurch geschaffenen Grundlagen allein maßgebend sein. Im Sinne dieser Entwicklung muß die Außenpolitik weitergeführt werden. Es bedarf dabei nicht des Hin­weises darauf, daß in der Person des Reichskanzlers der nach der Verfassung die Richtlinien der Politik zu bestimmen hat, und in der Person des Außen­ministers. dem die Durchführung der Außenpolitik obliegt, kein Wechsel eingetreten ist.

Reichskanzler und Außenminister würden dem an sie ergangenen Rufe zur Uebernahme ihrer Aemter nicht entsprochen haben, wenn sie nicht durch die ge­führten Verhandlungen über die Regierungsbildung die feste Gewähr dafür besähen, daß die bisherige Außenpolitik im Sinne der gegenseitigen Verstän­digung von allen Mitgliedern des Kabinetts ein­mütig gebilligt wird, und daß hinter dieser ein­mütigen Billigung diejenigen Fraktionen stehen, welche die Regierung unterstützen.

In diesem Sinne sind alle Mitglieder des Kabi­netts einmütig in dem Entschluß, auf der einge­schlagenen Bahn voranzuschreiten, um durch eine Politik des Rechts und des Friedens und durch den ehrlichen Willen zur Verständigung und zur Zu­sammenarbeit mit den anderen Nationen für den politischen und wirtschaftlichen Aufbau Deutschlands und darüber hinaus Europas zu wirken.

Auf dem Wege dieser Politik liegen hinter uns die Befreiung des Ruhr- und Sanktionsgebietes, die Räumung der nördlichen Rheinlandzone und die Beendigung der Tätigkeit der fremden Militärkon­trollkommission in Deutschland sowie die noch in den letzten Tagen erzielte Ectedigung der beiden letzten Restpunkte der Entwaifnungssrage, näimich der Frage des Kriegsmaterials und der Düfracen. Auf dem gleichen Wege aber liegen vor uns noch immer schwere Aufgaben, an deren Lösung wir alle unsere Kräfte zu setzen haben. Unser Anrecht auf moralische und politische Gleichberechtigung unter allen Völkern kann nicht in Zweifel gezogen werden. Diese Politik auch LuiueMi) durchziehen, ist Aufgabe unserer polnische i Arbeit. An erster Stelle steht dabei die Aufgabe,

die freie Ausübung der Saunet an* tät über das deutsche Staatsgebiet wieder herzustellen. I

Solange die zweite und Dritte Rheinlandzene noch von fremden Truppen besetzt bleiben, sind die jetzt dort bestehenden Zustände vor allem auch eine dauernde Gefahrenquelle für die gün­stige Entwicklung zu unieren Nachbarländern im Westen und lassen sich mit dem auf der Gleichberech­tigung beruhenden Vertragswerk von Locarno nicht vereinigen. Die Rerchsreaierung muß erwarten, daß sich auch bei der Lösung dieser Aufgabe die Politik der gegenseitigen Verständigung bewähren wird.

Ich kann davon absehen, alle die übrigen Auf­gaben unserer Außenpolitik im einzelnen anzufüh­ren, da auch an chrrr Lösung im gleichen Sinne wie bisher weitergearbeitet werden wird.

Die bevorstehenden Verhandlungen über den Haushalt des Auswärtigen Amtes werden dem Herrn Außenminister Gelegenheit geben, sich über alle hierher gehörenden Einzsisragen zu äußern. Wenn ich den Kreis der Fragen, der durch den Be­griff der Locarno- und Völkerbundspolitik um­schrieben wird, besonders betont habe, so bedeutet das keine Herabminderung unseres Interesses an der Pflege unserer sonstigen internationalen Be­ziehungen zu den großen außerhalb des Völker­bundes stehenden Staaten, usbelendere zu den uns benachbarten U. S. S. R. und zu dem grcßen Volke der Vereinigten Staaten von Amerika.

Das sozial- und wkstschaftS- vottMche Nvogvamm.

Wenn wir uns nunmehr der inneren Lage Deutschlands in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht zuwenden, so stehen wir vor der Tatsache, daß der Weltkrieg mit allen seinen schlimmen Fol­gen eine tiefgreifende soziale Umschich­tung in unserem Dolle geschaffen hat. Die Zahl der Unselbständigen und Besitzlosen hat sich ver­mehrt, und die Notwendigkeit, auf den inneren Zu­sammenhalt in unserem Volke bedacht zu sein, be­sonders fühlbar gemacht. Alle wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen der Reichsregierung müssen von dem Streben zeugen, nach aller Mög­lichkeit, die ungeheure Zahl der Arbeitslosen zu ver­ringern und die Lage dieser Unglücklichen zu ver­bessern. Wie schon der Herr Reichspräsident in seinem an mich gerichteten Brief vom 20. vorigen Monats ausgeführt hat, wird es die neue Reichs­regierung als ihre besondere Pflicht ansehen, die berechtigten Interessen der breiten Arbeitermassen zu wahren.

Die

Arbellslosigkest

in ihrem gegenwärtigen Ausmaß kann durch staat­liche Mittel allein nicht beseitigt werden, Doch kann eine geeignete, möglichst wertschaffende Sozial­politik dazu beitragen, die Not zu lindern. In dieser Erkenntnis wird die Regierung nach wie vor auf dem Gebiet der produktiven Erwerbs­losenfürsorge wertschaffende Arbeiten för­dern. Sie wird die Umsiedlung von Arbeits­losen in Gebiete ermöglichen, die ein besseres Fort­kommen gewährleisten. Das im vergangenen Som­mer aufgestellte Arbeitsbeschaffungsprogramm wird zielbewußt zu Ende geführt werden; doch betrachtet die Regierung damit ihre Tätigkeit auf diesem Ge­biet nicht für abgeschlossen, vielmehr wird sie auch weiterhin bemüht sein, durch öffentliche Auf­träge, namentlich der Reichspoft und der Reichs­bahn, die Arbeitsmöglichkeiten zu vermehren, den inneren Markt zu stärken und zur Gesundung unserer Wirtschaft das Ihrige beizutragen. Eine wirksame Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist ohne eine wohlorganisierte und tatkräftige Arbeits­vermittlung nicht denkbar. Insbesondere wird darauf hinzuwirken sein, daß die Leistungsfähigkeit der Arbeitsnachweise gestärkt und ihr Wirkungsgrad erhöht werden. Hoher Wert wird auch in Zukunft namentlich im bevorstehenden Frühjahr aus die vermehrte Vermittlung städtischer, vor allem jugendlicher Erwerbsloser in ländliche Arbeitsstellen zu legen sein. Um die Dermittlungsmöglichkeiten der Arbeitslosen zu vermehren, wird die Reichs­regierung auch in Zukunft Umschulungs- und Fortbildungsmaßnahmen insbesondere zugunsten der jugendlichen Erwerbslosen und der Angestellten unterstützen. Die Zeit der erzwunge­nen Muße soll möglichst zur beruflichen Er­tüchtigung der Arbeitslosen ausgenutzt wer­den. Als besonders wirksames Mittel brachliegende Volkskraft nutzbringend zu verwenden, wird die Reichsregierung das landwirtschaftlich« Siedlungswerk in den dünn bevölkerten Ge­bieten nachhaltig fördern. Nicht nur Bauernsöhne und Landarbeiter der Siedlungsgebiete, sondern da­neben auch Siedler aus der bäuerlichen Beoölke - rung im Westen und Süden Deutschlands sollen so Arbeit und Heimat auf eigener Scholle finden. «