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Mittwoch den 2. Jebruck

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Nutz- und Brennholzversteigerung im Wo-ferborncr Gemeindewald.

Montag, den 7. Februar 1927 kommt im Wolfer- rer Gemeindewald Distrikt Hohenburg und Wolfer- rer Schlag nachstehendes Nutz- und Brennholz aur steigerung. 0 0

i) Nutzholz. Stämme: Eiche, 4 Stück 144 Nm i.6. Kl., Lärche 38 Stück 8,98 Fm , 45 Kl' dieser, 5 Stück 1,49 Fm.; Schnittholz: Kiefer 58 Stück 23,96 Fm., 3.-5. Kl., Fichte 148 Stück 41 81 3m., 3.5b Kl. Derbstangen: Fichte 2583 Stück, 123,76 8m. (bis 16 Meter Länge), Lärche 32 Stück. 1,74 Fm. Reisstangen: Fichte 152 6tdi., 1,43 Fm. b) Brennholz. Kiefer Rundscheit 74 Rm., Knüppel 15,6 Raummeter.

Zusammenkunft um 9 Uhr vorm. auf der Hohen- g am Ostausgang des Waldes.

Wolferborn, den 31. Januar 1927.

Der Bürgermeister Guillaumon

«US SvaEuvt a. M

Ium FM Gvebeuau.

Auf die Ermittlung der Raubmörder hat der Re- :rungspräsident die nicht gerade anreizende Be- mung von 2000 RM. ausgesetzt. Man zerbricht I naturgemäß schon jetzt den Kopf darüber, wer der Belohnung beteiligt sein wird. Diese Frage beantworten, ist noch verfrüht. Erst müssen die ilfachen Formalitäten und weiteren Untersuchun- a der Mordsache beendet sein. Darüber vergehen inche Monate. Das aber steht schon jetzt fest, daß l sehr erheblicher Anteil ben Kriminalbeamten, ! 9 Tage ununterbrochen in der Sache wirkten, fällt. Aber auch die Personen, die die ersten Hin­eise auf Schultheiß brachten, werden nicht leer begehen.

Wie die Kriminalbeamten über das ThemaBe- Hnung und Dienstpflicht" denken, darüber hörte an in den letzten Tagen vielfache Aeußerungen, iese Beamten, die unter allen Polizeiorganen trotz rer gefahrvollen Arbeit mehr als kärglich entlohnt erden und denen man jetzt sogar die sogenannten ibilantengelder wieder kürzen will, erklärten ein- ütig, daß Geld wohl ein schönes Ding sei, mit dem an vielerlei anfangen könne. Aber ihnen stehe das Prestige" der Frankfurter Polizei in diesem Falle n höchsten. Unter Hintansetzung ihrer Gesundheit iben diese Leute mit ganz kurzen Pausen solange iftematifch geschafft, bis sie den Ring um den Ver- recher geschmiedet hatten.

Wem ist die rasche Aufklärung des Wordes zu danken?

Auf besonderen Wunsch geben wir nachfolgend ie Namen der Beamten bekannt, die in der Auf- lärung der Raubmordsache in vorderster Reihe itig waren: Kriminaldirektor Neuber, Kriminalrat Hder, die Kriminalkommissare Römer und Dr. jur. Schäfer, die Kriminalsekretäre Lüdtke, Ruppel, Löff- :r, Jacob und Ley, und die Kriminalassistenten ?reiß, Petereit, Katzenberger, Funk und Zorn.

Die Polizeiakten über die Bluttat des Fuhr- mternehmers Schultheiß sind Dienstag vormittag geschlossen worden. Der Mörder wurde noch einem urzen Verhör unterzogen. Man zeigte ihm auch die jumelen und den Revolver, die Beamte des Mord- ommissariats Montag nachmittag aus Wisselsheim leholt hatten. Für die Polizei ist nunmehr die Ar­

beit getan, jetzt wird die Weiteruntersuchung durch Beamte der Staatsanwaltschaft geleitet.

In Polizeikreisen wird naturgemäß lebhaft die ^rage erörtert, was bei den Aussagen des Schult- )eiß Wahrheit und Dichtung sei, ob der Mann die Tötung vorsätzlich ausführte oder in der, wie er an­gibt, großen Erregung über die Weigerung Grebe­naus, Geld zu geben, die Waffe gegen Gr. richtete. Die nächsten Aussagen des Schultheiß dürften noch manche Momente aufklären.

Aufgedeckle Kapitalverbrechen in Frankfurt.

In diesem Zusammenhang dürfte auch eine Zu- ammenstellung der in den letzten Jahren in Frank- urt vollbrachten Mordtaten und deren rasche Auf­deckung von Interesse sein.

Die Raubmörder des. Zahnarztes Büttner in der Hochstraße (1924) Orth und Falkenstein wurden innerhalb sechs Tagen festgestellt. Falkenstein hat sich feiner Festnahme bis jetzt durch die Flucht ent­ziehen können. Der Mörder des Schneiders Dille- muth, der jugendliche Huppelsberg, wurde nach neun Tagen ergriffen. Im Fall Landmann wurde der Täter, der Kaufmann Friedrich Michel, nach sieben Tagen verhaftet. Als 1925 Ende November der Kriminalbeamte Otto Sack am Bettinaplatz er­schossen aufgefunden wurde, konnte man die Täter Gaus und Korty nach neun Tagen verhaften.

Der Mörder Schultheis dem Untersuchungsrichter zugeführt.

: Der Raubmörder Friedrich Schultheis wurde vom Polizeigefängnis aus im Dienstauto nach dem Untersuchungsgefängnis in der Starkestraße gefesselt überführt. Von jetzt an finden die gerichtlichen Ver­nehmungen des Mörders durch den Untersuchungs­richter statt. Das Grebenausche Geschäft in der Kaiserstrahe, in dem jetzt, nachdem der Tatbestand aufgeklärt ist, eine Bestandsaufnahme vorgenommen wird, dürfte in den nächsten Tagen wieder geöffnet werden.

Dev DsMelmovd in dev Dahlmannftvatze

(2. Tag.)

: Im Mordprozeß Hermann wurde heute mittag das Zeugenverhör fortgesetzt. Die Zeugen, darunter Polizeibeamte, Arbeitgeber, Verwandte der Getüteten sowie zwei frühere Freundinnen des Mörders, machten allerlei für die Beurteilung des Charakters des Angeklagten wichtige Aussagen. Der Zeuge S., ein Verwandter des Angeklagten, sagte aus, daß Hermann nach seiner Aussage etwas verstockt sei, er sei ein Mensch mit zweierlei Naturen in sich. Ein anderer Zeuge, der mit ihm zusammen­gearbeitet hatte, sagte aus, daß in Angestellten­kreisen man Hermann für einen Menschen gehalten hätte, der spinne und etwas an der Erbse gehabt hätte. Als Fabrikangestellter habe, er Mädchen, die mit ihm arbeiteten, mit unsittlichen Anträgen ver­folgt. Dabei habe er ein dummes impertinentes Lachen zur Schau getragen. Der Zigarrenhändler S. sagte aus, daß er in den Tagen vor der Tat stets aufgeregt gewesen sei und dem Briefträger entgegengelaufen sei, weil er Liebesbriefe erwarte. Der Prokurist Hufnagel, dessen Frau und Schwester

Dor«

im Schlafrock empfangen habe. Sie habe entsetzt ge- rufen:Der Kerl hat mich angepackt! Schaff ihn )inaus!" Er habe dem Angeklagten telephonisch das Setreten der Wohnung untersagt. Der Angeklagte )abe nicht zwei, sondern drei Menschenleben auf dem Gewissen, denn seine immer noch schwer kranke Mutter ringe mit dem Tode und der Arzt zweifle an ihrem Aufkommen. Hierauf wurde die Oeffent- lichkeit ausgeschlossen und hinter verschlossenen Türen das Sexualleben Hermanns erörtert, wobei man erfährt, daß er einen sehr regen Geschlechts­trieb habe.

In der Nachmittagssitzung werden die sochver- tändigen Zeugen unb die Sachverständigen ver- lommen. Zwei Offenbacher Aerzte, die den Ange­klagten behandelt hatten, sagten aus, daß er an chronischer Bronchitis und an einer nervösen Haut- 'rankheit gelitten habe. Einer der Aerzte hat in eine Akten den VermerkDepressionszustände" ausgenommen. Seelisch habe er einen sehr deran- gierten Eindruck gemacht. Geheimrat Dr. Roth be­richtete über den Sektionsbefund. Bei Kunigunde Hufnagel sei eine Verletzung des Gehirns die Todesursache gewesen, bei der Ehefrau Hufnagel, die im gebückten Zustand getroffen wurde, Verblu­tung innerer Verletzungen. Erbliche Belastung liege bei dem Angeklagten nicht vor. Er sei nicht geistes­krank, aber ein Mann, der als Psychopath bezeich­net werden könne. Seine Depressionszustände seien nicht krankhafter Natur gewesen. Wegen der Zu­rückweisung reifte in ihm der Entschluß zur Tat, wobei ein Affekt vorlag, wie immer bei Liebe, Haß und Leidenschaft. Bezüglich der Tatvorgänge sei zu sagen, daß der Angeklagte programmäßig vorge­gangen sei. Die Voraussetzungen des § 51 seien zu verneinen.

Sachverständiger Prof. Raecke verneint ebenfalls erbliche Belastung bei dem Angeklagten. Er sei ein Stimmungsmensch, der sich nicht zu beherrschen ver- möge und nicht systematisch und methodisch denke. Zur Zeit der Tat habe er jedoch nicht unter einer krankhaften Störung gelitten. Das Lächeln des An- oeklagten hält er für ein gewohnheitsmäßiges. Der Direktor der Heilanstalt in Köppern, Dr. Meyer, verneint gleichfalls erbliche Belastung. Das Lächeln sei ein Derlegenheitslächeln; infolge des Berlustes eines Auges sei die Mimik des Angeklagten anders, als bei gesunden Menschen. Von den drei Selbst­mordversuchen des Angeklagten seien zwei wohl ernsthaft gemeint gewesen; über den dritten könne man im Zweifel sein. Er glaube'nicht, daß er die Tat in einem Zustand begangen habe, bei dem der freie Wille ausgeschlossen war; Der Mangel an Widerstandsfähigkeit gegen äußere Schädigungen müsse aber berücksichtigt werden. Die merkwürdige große Gewichtszunahme des Angeklagten (27 Pfd.) wird von Prof. Raecke dabin gedeutet, daß dieser guten Appetit und wenig Bewegung hatte. Damit schloß der zweite Verhandlungstag.

von Kühlhäusern nicht auf auswärtige und private Einrichtungen angewiesen bleibt. Nach den vor- liegenden Kostenanschlägen wird sich die Errichtung des Kühlhauses auf rund 700 000 Mk. stellen.

Alltobrand.

: In der Bismarckallee entstand heute vormittag infolge einer Benzinexplosion im Tank eines großen Personenautos ein schwerer Brand, durch den der Wagen, der einen Wert von 10 000 Mk. re­präsentierte, innerhalb kurzer Zeit völlig vernichtet wurde.

von Hermann erschossen wurden, gibt erregt an, daß seine Schwester den Kerl im Morgen- und nicht

Ein Kühlhaus in der Frankfurter Großmarkthalle.

: Der Magistrat hat einer Vorlage wegen Er­richtung eines Kühlhauses in der neuen Großmarkt­halle zugestimmt. Im ursprünglichen Projekt waren zwar bereits Kühlräume für den engeren Marktver­kehr vorgesehen. Die Bedürfnisse des Großhandels lassen indes die Errichtung eines Kühlhauses geboten erscheinen, damit der Großhandel für die Benutzung

Umbau des Frankfurter Sabelnehes.

: Nachdem die Arbeiten für die Umstellung des Kabelnetzes der Städtischen Elekrizitâtswerke im Stromgebiet Sachsenhausen beinahe vollendet sind, soll nunmehr die Inangriffnahme der Arbeiten für die Umstellung des Kabelnetzes in den Stadtteilen Rödelheim und Bockenheim sowie im Osthafengebiet erfolgen. Es ist hierfür die Freigabe von runb 2 Millionen Mark erforderlich, die der Magistrat bei der Stadtverordnetenversammlung beantragt.

: Der Magistrat hat sich bezüglich der Verwen­dung des früheren v. Stumpf-Brentanoschen Parkes in Rödelheim grundsätzlich mit einem Projekt ein­verstanden erklärt, das in Verbindung mit der regu­lierten Nidda die Herstellung eines Schwimmbades mit Planschweiher, die Schaffung eines Dolksparks innerhalb des wertvollen Baumbestandes und die Einrichtung eines Schulgartens vorsieht. Es handelt sich dabei um die Schaffung einer großzügigen land­schaftlichen Anlage, die für den äußeren Westen der Stadt in Zukunft zweifellos ein hervorragender An­ziehungspunkt werden wird. Die Ausführung bes Projektes soll als Notslandsarbeit alsbald in An­griff genommen werden.

keine Verlegung des Frankfurter Hauptbahnhofs.

: Zu den vor einiger Zeit in die Presse gelang­ten Informationen zu den Erörterungen über eine eventuelle Verlegung des Hauptbahnhofs an die Peripherie der Stadt, die verschiedentlich Beunruhig­ung hervorgerufen haben, wandte sich kürzlich eine hiesige Großbank an die Eisenbahndirektion Frank­furt, von der jetzt folgendes Schreiben eingegangen ist:Die Verlegung des Frankfurter Hauptbahnhofs gelegentlich der Behandlung des in Arbeit befind­lichen Generalbebauungsplanes ist lediglich Gegen­stand einer akademischen Erörterung gewesen. So­weit eine auf das rein Praktische gerichtete Verkehrs­politik eine Beurteilung der Frage überhaupt ge­stattet, darf ohne Bedenken ausgesprochn werden, daß innerhalb eines Zeitraumes, den die jetzige Generation heute zu überschauen vermag, die Ber­legung des Hauptpersonenbahnhofs nach einem so weit entfernten Punkt nicht in Frage kommen kann Außerdem ist gelegentlich der mit der Stadt ge­pflogenen mündlichen Verhandlungen der Frage keir

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Ieiümungs - Aufforderung

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5% Anleihe des Deutschen Reiches von 1928

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Die Börsenumsatzsteuer geht zu Lasten der Zeichner.

Zeichnungen werden in der Zeit

Zur Flüssigmachung der dem Reichsminister der Finanzen durch die Etatsgesetze für 1926 zur Bestreitung außerordentlicher Ausgaben eröffneten Kredite begibt das Reich eine 5%ige Anleihe im Betrage von RM. 500 000 000.

Die Anleihe ist eingeteilt in Abschnitt« zu RM. 100, 200, 500, 1000, 2000, 5000, 10 000 und 20000 mit Zinsscheinen, zahlbar am 1. Februar und 1. August jeden Jahres. Der Zinslauf beginnt am 1. Februar 1927; der erste Ztnsschein wird am 1. August 1927 fällig.

Die Anleihe ist bis zum Jahre 1934 untilgbar. Sie wird vom 1. Februar 1934 an durch Auslosung in 25 Jahren getilgt, und zwar jährlich in Höhe von annähernd 2,1 vom Hundert des ursprünglichen Nennbetrages der Anleihe unter Hinzurechnung der durch die Tilgung ersparten Zinsen. Die Auslosungen finden im August jeden Jahre» statt, erstmalig im August 1934 Die ausgelosten Schuldverschreibungen werden von dem auf die Auslosung folgenden 1. Februar an zum Nennwerte etngelöst. Eine verstärkte Tilgung oder eine Gesamtkündigung der Anleihe ist bis Ende Januar 1937 ausgeschlossen.

Vom dem Gesamtbetrag der Anleihe werden

AM. 3<3<5CC<3CCO

durch die unterzeichneten Banlfirmen unter den nachstehenden Bedingungen zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Für den Rest von RM. 200 000 000, der zum größten Teil fest unter- gebracht ist, besteht eine Sperre von 9 Monat««.

Bedingungen.

Der Zeichnungrpreis beträgt

92 °/«

,u,»glich W»»,InI-» »om 1. g-bru-r d. 3. M» 6« Wungslige unt« «beug bet K-ktt-l. ertragsteuer.

Berlin, im Februar 1927.

vsm 3» bis 11t Febvumr d. 3«

bet den im Anhang zu dieser Zetchnungraufforderung genannten Banken, Bankfirmen und deren Zweigniederlassungen während der üblichen Geschäftsstunden entgegengenommen. Vorzeitiger Schluß der Zeichnung bleibt Vorbehalten. Die Zuteilung der Stücke auf Grund der Zeichnung erfolgt baldmöglichst nach Ablauf der Zeichnungsfrist und bleibt dem Ermeßen derZetchnungs- stellen überlassen. Ein Anspruch auf Zuteilung kann aus etwa vorzeitig eingezahiten Beträgen nicht hergeleitet werden.

Anmeldungen auf Stücke mit 6monatiger Sperrverpflichtung werden bei der Zuteilung vorzugsweise berücksichtigt werden.

Die Bezahlung der zngetetUen Stücke hat in der Zeit vom 21. bis 23. Februar d. 5. bet derjenigen Stelle, welche die Zeichnung entgegengenommen hat, zu erfolgen,

Die Zeichner erhalten zunächst Kassenquittungen, gegen deren Rückgabe später die Aus- gäbe der endgültigen Stücke durch die Zetchnungsstellen erfolgt.

Anmeldungen auf bestimmte Stücke können nur insoweit berücksichtigt werden, als dies mit dem Jntsreffe der anderen Zeichner verträglich erscheint.

Mit der Lieferung der Stücke wird im Laufe des Monats Mai d. J. begonnen werden. Die Einführung der 5°/gtgen Reichranleth« an den deutschen Börsen wird veranlaßt werden.

Die Schuldverschreibungen sind als verbriefte Schuldverschreibungen bes Reichs gemäß 9 1807 B.G.B. mündelsicher.

Die 5°/o Retchsanlethe von 1927 kann im Lombardverkehr der Reichsbank gemäß § 21 Ziffer 3, Absatz 2, bes Bankgesetzes vom 30. August 1924 belieben werden.

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Berlin, Brannschweig, Breslau, Dresden, Düsseldorf, Esten, Frankfurt (Main), Hamburg, Karlsruhe, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Weimar.

KeiAsban! Preußische Staatsbank (Seehandlung). Berliner Handels-Gesellschast. S. Bleichröder. Commerz- und Privatbank, Aktiengesellschaft. Darmstädter u. Nationalbank, ch Delbrück Schiâler 4 Co. Deutsche Bank. Deutsche Girozentrale Deutsche Kommunalbank. Deutsche Landesbankenzentrale A. G.

Dresdner Bank. 3. Dreyfus 4 Co. Hardy 4 Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung. F. W. Krause & Co., Bankgeschäft, Kommandtt- Mitteldeutsche Creditbank. Preußische Zentralgenostenschastskaste. Retchs-Kredtt-Gesellschaft Aktiengesellschaft. Braunschweigische . . ' ,o (= «z-tmann. Gebr. Arnhold. Sächsische Staatsbank. Barmer Bank-Verein Hinsberg, Fischer 4 Comp. Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Simon fitdcManb '' Gebrüder Bethmann. Deutsche Effecten- und Wechsel-Bank. Deutsche Vereinsbank Kommanditgesellschaft auf Aktien. Lincoln Menny Oppenheimer. La^rd S^v^ Jacob S X 2. Behrens 4 Söhne. Norddeutsche Bank in Hamburg. Vereinsbank in Hamburg. M. M. Warburg & Co.

Ä? ? Sm tat OppenAm fr. 4 Cie. A. Schaaffhausen'scher Bankverein A. G. 5. H. Stein. Allgemeine Deutsche Credtt-Anstatt.

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Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Directton der Dtsconto-Gesellschast.

Gesellschaft auf Aktien. Mendelssohn 4 Co.

Veit L. Homburger. Rheinische Creditbank. Merck, Finck & Co.

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