202. LahVSallG
Kana« Glas« und Land
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Uv. 22
1922
Mittwoch de«
2. Sebv«av
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General-Anzeiger für
«chlutz mit der Utilitär «ontroUtommission.
jttoMpvomrü in dev Seftungsfrage. - Deutschland hat alle EntwaffnunsSvevvllichtuusen erfüllt.
Paris, 1. Febr. Wie von zuständiger Stelle verlautet, ist zwischen dem Interalliierten Militär- komitee. der Botschaflerkonferen; und den deutschen Delegierten v. Pawels und Geheimrat Forster eine Einigung in der Frage der Ostbefestigungen erzielt worden. • ,
Zu der Einigung in der Festungsfrage gibt Havas folgendes ßommuniqué aus:
Die Botschaflerkonferen; hat am Quai d'Orsay von 11 bis 12^ Ahr unter dem Vorsitz von Jules Cambon getagt. Marschall Foch und die alliierten militärischen Sachverständigen wohnten der Sitzung bei. Die Botschaflerkonferen; nahm Kenntnis von dem Bericht des Interalliierten militärischen Komitees betreffend die Befestigungen an der Ost- gren;e. Eine Einigung ist ;wischen der Botschafter- konferen; und der deutschen Regierung in dieser Frage zustandegekommen.
Die beiden Restpunkte der Entwaffnung, die nach der Dezembertagung des Völkerbundsrates I mach unerledigt waren, sind rechtzeitig vor dem Ablauf deS 31. Januar durch gegenseitige Vereinbarungen aus der Welt geschafft worden. Der Abzug der Militärkontrollkommission ist, durch diese Frage nicht berührt worden. Die Kommission- mußte nach den Vereinbarungen von Genf mit dem letzten Januartage ihre Tätigkeit unter allen Umständen einftcllen, Die deutsche Regierung und ihre Unter- bonbfex waren trotzdem bemüht, die diplomatischen Verhandlungen vor dem Ablauf des Endtermins erfolgreich zum Abschluß zu bringen. Denn wie im bürgerlichen Leben ein magerer Vergleich immer besser ist, als ein fetter Prozeß, so war es auch hier ratsamer, durch- allmähliche Annäherung der gegenseitigen Vorschläge ein Kompromis zu erreichen, als es auf eine Auslegung des Artikels 180 des Versailler Vertrages durch den Dölkerbundsrat ankommen zu lassen. Denn bei der Zweideutigkeit, die dieser Artikel mit manchen anderen des Versailler Vertrages teilt, wäre die Entscheidung ungewiß gewesen, selbst wenn sich der Völkerbndsrat auf das Haager Schiedsgericht gestützt hätte. Die Frage der Entschädigung der Ausländsdeutschen beweist, daß man auch bei der Anrufung eines anerkannt neutralen Schiedsgerichtes sehr unangenehme Enttäuschungen erleben kann.
Um die Aufrechterhaltung der deutschen Ost- festungen in verteidigungsfähigem Zustande ist bis zum letzten Augenblick gerungen worden. Die Ten- oengmelbungen ber französischen Presse, die in erster Linie auf ein gutes Echo in Warschau berechnet waren, haben den Streit um die Berechtigung der seit 1920 neu errichteten Bauten viel zu sehr in den Vordergrund geschoben. Für Deutschland kam es viel mehr auf einen anderen Gesichtspunkt an. Wenn die Polen behaupten, daß die deutschen Festungswerke im Osten Angriffszwecken dienen sollen, so ist das viel zu töricht, um überhaupt ernst ■ genommen zu werden. Wir wollen garnichts an= beres, als unsere Ostgrenze in verteidigungsfähigem Zustande erhalten. Aus diesem Grunde haben wir bei den Verhandlungen Wert darauf gelegt, daß die Grenzzone, auf die sich das Kontrollrecht überhaupt bezieht, auf einen möglichst engest Raum beschränkt wird. Dies Ziel ist erreicht worden. Der Grenzgürtel, der als Festungsgelände im Sinne des Artikels 180 zu betrachten ist, verläuft in einer Linie, die wir als günstig betrachten können. Landeinwärts dieser Linie haben wir vollkommen freie Hand, uns so stark und so ausgiebig zu befestigen, wie wir es im Interesse unserer Sicherheit für nötig halten. Damit ist immerhin schon etwas gewonnem Im übrigen hat man vereinbart, daß die Festungsbauten, die im Jahre 1920 bereits bestanden, zwar nicht verstärkt, aber doch modernisiert werden können. So können wir z. B. Mauerwerk durch Beton ersetzen. In Bezug auf die Neubauten, die seit 1920 errichtet worden sind, ist es zu einem Kompromiß gekommen. Nach den Angaben der französischen Presse hat die Kontrollkommission feiner« zeit festgestellt, daß 88 neue Unterstände gebaut worden sind, davon 53 im Festungsbereich von Königsberg. Die deutsche Regierung hat sich bereit erklärt, einen Teil dieser Neubauten preiszugeben, während ein anderer Teil erhalten bleibt. Die Ge- amtregelung ist so ausgefallen, daß nach der Ver- icherung militärischer Sachverständiger der Vereidigungszustand Ostpreußens gesichert ist, soweit es überhaupt im Rahmen des Versailler Vertages möglich ist. Mit dem Abschluß der Pariser Verhandlungen sind wir am Ende einer bitteren Periode angelangt. Mtt Entwaffnungsforderungen wird und muß es nun aber auch Schluß fein.
Schluß auch mit der Militärkontrollkommission. Sie hat ihre Tätigkeit zu Beginn des Jahres 1920 ausgenommen. Ihre Vorsitzenden waren damals der französische General Rollet und der englische General Byngham. Im Jahre 1924 trat im Vorsitz ein Wechsel ein. Die beiden Vorgenannten wurden durch die Generäle Walch und Warchope ersetzt.
Die Kontrollkommission hat zunächst in den Jahren 1920 bis 1922 eine ungeregelte Tätigkeit ausgeübt Dann kam im Jahre 1923 die Zeit des Ruhrkampfes, der sie zur vollständigen Einstellung ihrer Tätigkeit zwang. Im Januar 1924 trat sie dann wieder in Tätigkeit. Im SomMer dieses Jahres fand ein Notenwechsel über die Vornahme einer General- inspektion statt. Deutschland gestand die Durchführung dieser Maßnahme unter dem Gesichtspunkt zu, daß es sich dabei um eine letzte und endgültige Feststellung der Entwaffnung.Deutschlands handeln solle. Im Februar 1925 war die Generalinspektion abgeschlossen, und zwar so gründlich, daß damals eigentlich nur noch die Frage der Ausfuhr von Kriegsmaterial strittig war. Die Streitfrage der Ostfestung tauchte erst im späteren Verlauf des Jahres 1925 auf. Im November 1925 gestand dann die Botschafter-Konferenz grundsätzlich die Räu- mung Kölns zu, die im Januar 1926 durchgeführt wurde. Seitdem ist über die unerledigten Restpunkte der Entwaffnung verhandelt worden, bis es jetzt schließlich gelungen ist, auch damit reinen Tisch zu machen. Alle Erfahrungen, die wir im Laufe dieser wechselvollen Periode machen konnten, haben uns bewiesen, wie außerordentlich schwierig es war, die Fessel der Militärkontrolle abzustreifen. Die Kommission konnte immer wieder durch neue Vorwände ihre Existenz fristen und sie gehörte heute sicher noch nicht der Vergangenheit an, wenn es nicht gelungen wäre, auf Grund der deutschen Außenpolitik ihr in Genf ein bestimmtes Ziel zu setzen. Wir lassen die Kontrollkommission mit dem Gefühl der Genugtuung ziehen, daß abermals eine demütigende Fessel der deutschen Souveränität beseitigt worden ist. Mögen andere bald folgen.
Dev MftH des Abkommens.
Berlin, 1 Febr. Das heute nachmittag deutscherseits von dem General von Pawels und seitens des Militärkomitees durch General Baradier, dem Chef des Generalstabs des Marschalls Foch, unterzeichnete Abkommen über die östlichen Befestigungen be- stimmt im wesentlichen:
1. In den Grenzgebieten, die zwischen den Festungen der Ost- und Südfront an der deutschen Grenze liegen, sind die Befestigungsanlagen in dem Stande zu erhalten, der bei Kriegsschluß bestand, doch dürfen dem Verfall ausgesetzte Baustoffe durch Beton ersetzt werden. In diesen Grenzgebieten dür- fen neue Festungsanlagen nicht erbaut werden, was schon dèr Versailler Vertrag verbietet. Im übrigen hat Deutschland volle Frecheit.
2. Wichtige Abschnitte auf dem linken Olierufer zwischen Küstrin und Brieg fallen trotz der Nähe der Festungen Glogau, Küstrin und Breslau nicht unter das Verbot.
Von den bestehenden 88 Unterständen für je acht Mann bleiben erhalten acht in der eigentlichen Festung Glogau, fünfzehn (sämtliche) in der besonders wichtigen Festungsanlage Lötzen, 31 bei Königsberg. Zerstört müssen werden sieben auf das rechte Oderufer vorgeschobene Unterstände bei Glogau, fünf vorgeschobene Unterstände bei Küstrin und 22 Unterstände bei Königsberg. Von den 88 bleiben also 54 erhalten.
Breite sein sich keine im Jahre daß, wenn worden ist,
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Paris, 1. Febr. Ueber den Inhalt des Abkommens wegen der Ostbefestigung erfährt man noch daß eine Zone festgesetzt worden lst, die der ganzen öst- lichen Grenze Deutschlands .entlanglaufen aber je nach den Ortschaften von verschiedener “ " wird. Innerhalb dieser Zone dürfen Festungen befinden, außer denen, die 1920 bestanden. Das bedeutet offenbar, eine bisher unbekannte Anlage entdeckt diese nicht zerstört werden müsse. Was......... stände anlangt; die seit 1920 gebaut wurden, so dürfte eine bestimmte Anzahl davon erhalten bleiben; andere dagegen müßten geschleift werden. Beson- ders in der Gegend von Königsberg und Lözen werden eine größere Anzahl von Anlagen aufrecht er« halten, während die von Küstrin und Glogau zerstört werden müssen. Der Begriff .Unterhalt der Anlagen" ist genau umgrenzt worden.
Zu de« VekGIüksen des -Kabinetts in de« Sende der Ofifefinnaen
Berlin, 1. Febr. Der „Berliner Lokalanzeiger" behauptet in seiner heutigen Abendausgabe, daß bei dem Erlaß der nach Paris in der Frage der Ostfestungen zu richtenden Instruktionen von dem Ge- danken ausgegangen sei, „Die Kabinettsmitglieder, vor allem auch der Rechten, in der Außenpolitik vor vollendete Tatsachen zu stellen", und bezweifelt bei dieser Gelegenheit die Loyalität des Außen- Ministers.
Wie demgegenüber offiziell festgestellt wird, hat das Kabinett einmütig beschlossen, die Verantwor- tung für diese Instruktionen zu übernehmen, da ein- mal die Verhandlungen schon seit Wochen geführt wurden und kurz vor dem Abschluß standen, und
weiter, weil die Sachlage eine Verzögerung nicht ge- stattete. Die Beschlüsse des Kabinetts sind nach über- einstimmenden Vorschlägen des Reichswehrministers und des Ministers des Auswärtigen nach Anhören des Chefs der Heeresleitung gefaßt. Irgendwelche Angriffe gegen den Außenminister sind daher völlig unberechtigt.
Die englische «resse nte Anrück- sietHMft Dee -Kontrollkommission
London, 1. Febr. „Daily Telegraph" schreibt: die Zurückziehung der interalliierten Mili- tär-Kontrollkommission aus Deutschland und die Uebertragung der Kontrolle an den Völkerbund befreie Deutschland von einer dauernden und ausschließlich alliierten Beaufsichtigung und ersetze diese durch weniger beschwerliche und demütigende Me- thoden. Für ein dauernd friedfertiges Deutschland bedeute die neue Körperschaft weder eine Kränkung noch Benachteiligung. Andererseits finden die in Kreisen Frankreichs und der Kleinen Entente ausgeorückte Besorgnis, daß das neue System der Völkerbundsüberwachung sich als weniger wirkungsvoll erweisen werde, als das bisherige, keinen Widerhall in zuständigen britischen Kreisen. In London werde eine irgendwie wesentliche militärische Wiederauf, richtunq Deutschlands für praktisch unmöglich gehalten. Langwierige Vorbereitungen kämen nicht in Frage und könnten nicht der Aufsicht der Kommu- nisten, Extremisten, Sozialisten und Pazifisten entgehen, die in den Werkstätten und Fabriken tätig sind und dies nicht zulassen, sondern irgendwelche wichtige Vorbereitungen ' preisgeben würden. Eine offene oder > halboffene Wiederaufrichtung aber würde Deutschland nur der sofortigen Vernichtung seiner reichsten Provinz durch die französische Luftflotte und die französische schwere Artillerie aus. setzen. Der Korrespondent weist darauf hin, daß Frankreich, Belgien, die Tschechoslowakei, Rumänien und Polen insgesamt 1 393 000 Mann in ihren Friedensarmeen hätten, während die Kriegszahl für Deutschland, Oesterreich, Ungarn und Bulgarien nur 187 0Q0 Mann ausmache. Er hebt schließlich noch das Mißverhältnis bezüglich der Artillerie, der Flugzeuge, Maschinengewehre usw. Hervor.
London, 1.' Febr. „D a i l y C h r o n i c l e" sagt im Leitartikes über das Aufhören der alliierten Militärkontrolle, die Anwesenheit der Kontrollkommission sei ein ständiger Anlaß zum Aergernis gewesen. Die Kontrolle des deutschen Militarismus sei auf die Dauer Aufgabe der Kräfte der deutschen Demokratie. Beide Erwägungen hätten Gewicht, besonders die zweite, und die Alliierten hätten recht daran getan, dementsprechen dzu handeln. Die Ergebnisse würden indeß eine sorgsame Beobachtung erfordern. Es sei sicher sehr unglücklich, daß der Abschluß der Militärkontrolle mit dem Eintritt der militaristischen Partei in die deutsche Regierung zusammenfalle.
Dle in Vavks serkeSäs Ginisuns
Paris, 1. Febr. Ueber die in Paris zustande gekommene Einigung zwischen Deutschland und der Botschafterkonferenz in der Frage der Ostfestungen erfahren wir noch folgende Einzelheiten: Entsprechend Artikel 180 des Versailler Vertrages bleibt das Festungssystem an der Ost- und Südgrenze Deutschlands erhalten. Auch die Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Artikel sind geklärt- Es wurden Richtlinien ausgestellt, nach denen bestimmt wurde, welcher Raum an der deutschen Ost- und Südgrenze ein Befestigungssystem im Sinne des Art. 180 umfaßt. Diejenigen Festungen und Festungswerke, die beim Abschluß des Versailler Vertrages vorhanden waren, also insbesondere die Festungen Königsberg, Lötzen, Küstrin und Glogau bleiben vollkommen erhalten. Ferner ist ausdrücklich vereinbart, daß die deutsche Regierung das Recht hat, die nötigen Instandsetzungsarbeiten an diesen Befestigungswerken vorzunehmen, insbesondere auch jedes verderbliche Material durch Mauerwerk oder Beton zu ersetzen. Von den nach 1920 neuerdings angelegten vorgeschobenen Unterständen bleibt der größere Teil, nämlich 54 von 88 Unterständen, ebenfalls bestehen. Die Auswahl der zu beseitigenden 34 Unterstände bleibt im wesentlichen der deutschen Regierung überlassen; sie wird also unter dem Gesichtspunkt der militärischen Bedeutung erfolgen. Deutschland wird 5 solcher Unterstände bei Küstrin, 7 bei Glogau und 22 östlich Königsberg aufgeben. Die neuerrichteten Anlagen bie Lötzen bleiben vollkommen erhalten.
Die Devetnbavuuseu über Ausfuhv und Lasevuns von âvrssssevSL.
Berlin, 1. Febr. Die Botschafterkonferenz hat den zwischen der deutschen Regierung und der interalliierten Militärkontrollkommission getroffenen Vereinbarungen über die Ausfuhr und die Lagerung von Kriegsgerät zugestimmt. Der aufgrund dieser Vereinbarungen ausgearbeitete deutsche Gesetzentwurf gliedert sich, wie wir erfahren, etwa wie folgt:
Im § 1 wird die Ein- und Ausfuhr von Kriegsgerät jeder Art (Waffen, Munition und sonstiges Gerät), sowie seine Herstellung für die Ausfuhr verboten.
Nach § 2 des Entwurfes darf Kriegsgerät für inländische Verwendung weder hergestellt, noch aufbewahrt ober gehandelt werden.
3m § 3 ist in 45 Ziffern zusammengestellt, welche Waffen und sonstiges Gerät im Sinne des Gesetzes als Kriegsgerät anzusehen sind und damit unter die Bestimmungen der 88 1 und 2 fallen.
Nach § 4 des Gesetzentwurfes ist für eine Reihe weiterer Erzeugnisse die Aufbewahrung und Lager- ung im Inlands, nicht jedoch die Ausfuhr verboten. Hierunter fallen auch Kriegsspezialmaschinen.
Die Bestimmungen des Gesetzes finden keine Anwendung auf die von amtlichen deutschen Stellen erteilten Inlandsaufträge. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Haft oder mit Geldstrafe bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung und Unbrauchbarmachung der (Segenftänbe, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden
Für eine Frist von 6 Monaten nach dem Inkrast- treten des Gesetzes sollen seine Vo^chriften feine Anwendung finden auf Verträge, die sich auf die Ausfuhr von Erzeugnissen beziehen, deren Ausfuhr durch das Gesetz vom 26. 6. 1921 betreffend die Ein- und Ausfuhr von Kriegsgerät nicht verboten war. Dies gilt jedoch nur für solche Verträge, bie vor dem Tage der Veröffentlichung des Gesetzes abgeschlossen und deren Ausführung vor diesem Tage in Angriff genommen worden ist.
«ine «rkISvuug Dee öo«S»aeiei tue Kegie«nnssbilb«ng.
Das Schreiben des Reichspräsidenten an Dr. Scholz.
Berlin, 1. Ian. Die Reichstagsfraktion der Deutschen Volkspartei läßt folgende Erklärung veröffent- lichen:
Die Deutsche Bolkspartei hat seit Jahren den Standpunkt vertreten, daß eine parlamentarische Mehrhettsregierung in Deutschland angesichts der überaus schwierigen außen- und innenpolitischen Entscheidungen erforderlich sei. Nach der Rede des Abg. Scheidemann zu der für die Deutsche Volks- partei entscheidenden Frage der Reichswehr war für sie die Große Koalition nicht mehr tragbar. Getreu ihrer in den letzten Jahren mehrfach festgelegten Auffassung, hat sie besonders auch durch die erfolgversprechenden Verhandlungen ihres Ministers Dr. Curtius alles versucht, um die Mehrheit?- regierung von den Demokraten bis zu den Deutschnationalen zustandezubringen.
Um dieses Zieles willen hat sie die schwersten Opfer nicht gescheut, eingedenk ihres Wahlspruches: Das Vaterland über die Partei! Besonders schmerzlich mußte sie den Verzicht auf die Weiterführung des Verkehrsministeriums durch Herrn Dr. Krohne, einen in höchstem Maße bewährten Fachmann auf diesem Gebiete, empfinden. Ihre Stellungnahme wurde letzten Endes bestimmt durch den Appell an ihre vaterländische Gesinnung. Diesen Appell hat der Herr Reichspräsident, der den Vorsitzenden der volksparteilichen Fraktion, Dr. Scholz, zu diesem Zwecke zu sich bat, nicht nur mündlich, sondern auch in fol- genbem Schreiben in nachdrücklicher Form an die Fraktion gerichtet:
An Herrn Reichsminister a. D. Dr. Scholz, Frak- tion der Deutschen Volkspartei, Reichstag. Sehr geehrter Herr Reichsminister! Wie mir der Herr Reichskanzler berichtet, ist die Zusammensetzung der neuen Regierung auf Schwierigkeiten gestoßen. Die Regierungskrise währt nun schon sechs Wochen. Die vor uns liegenden politischen und wirtschaftlichen Aufgaben erfordern dringend den Beginn der Tätigkeit einer voll arbeitsfähigen Reichsregierung. Wenn ich auch Ihrer Forderung, den bewährten Reichsverkehrsminister Dr. Krohne auch in dem neuen Kabinett beizubehalten, volles Verständnis
entgegenbringe, so muß ich doch an Sie und Ihre Fraktion die Bitte richten, auf dieser Ihrer Forderung nicht zu bestehen und so das letzte Hindernis auf dem Wege zur Regierungsbildung zu beseitigen. Die bisherige Haltung der Deutschen Volkspartei und ihrer Reichstagsfraktion berechtigt mich zu der Annahme, daß Sie auch hier die Rücksicht auf das Wohl und die Gesamtinteressen des deutschen Volkes allen anderen Wünschsn und Interessen voranstellen nicht versagen
und sich diesem meinem Appell werden.
Mit der Versicherung meiner Hochachtung bin ich Ihr ergebener gez. v.
*
VDZ.
Das vom Reichspräsidenten denten des Reichstages, Graef, lautet:
ausgezeichneten Hindenburg.
Berlin, 1. Febr. an den Vizepräsi. gerichtete Schreiben
Die. Bildung der
Sehr geehrter Herr Graef!
neuen Reichsregierung ist nunmehr beendet. Die ihr entgegenstehenden Schwierigkeiten sind in erster Linie durch Ihren freien Entschluß, auf die von der deutschnationalen Fraktion Ihnen angetragene Kandidatur eines Reichsministers zu verzichten, hinweggeräumt worden. Ich danke Ihnen für diese, Sie ehrende sachliche Handlungsweise, die den allgemeinen Interessen den Vorrang vor persönlichen und parteipolitischen Anschauungen gelassen hat. Angesichts der Erörterungen, die sich in einem Teile der presse und in der Oefsenllichkeit an die Vorgänge bei der Regierungsbildung geknüpft haben, ist es mir Bedürfnis, Ihnen auch bei dieser Gelegenheit zu versichern, daß die Behauptung, ich hätte Ihre Kandidatur abgelehnt, durchaus unrichtig ist. Ich habe n keinerlei Richtung gegen Ihre Person oder Ihre achliche Eignung Bedenken erhoben, und kann nur ebhaft bedauern, daß Sie durch tendenziöse Nach- richten und Gerüchte in dieser Weise persönlich in Mitleidenschaft gezogen worden sind. Mit der Ver. sicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung bin ich Ihr ergebener (gez.) von Hindenburg."