Sette 12
Samstag ven 22. Januar
Jlr. 18
KandwevV und Gewerbe.
GieuevtzevhimMrmsett des ^andwevßs.
Der gemeinsame Steuerausschuß des Reichsver- bandes des deutschen Handwerks sowie des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages bfaßte sich in seiner letzten Sitzung vom 17. Dezember mit der Aufstellung von Richtlinien für eine einfache kleingewerbliche Buchführung zur Anerkennung durch die Finanzämter. Der Ausschuß stellte hierzu unter Berücksichtigung der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Erfordernisse nachstehende vorläufige Grundsätze auf:
Die «Buchführung muß mindestens enhalten:
1. Eine fortlaufende und vollständige Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben, soweit Grundbesitz vorhanden ist, auch hierüber.
Die Ausgaben müssen ausweisen:
Material, Löhne, Unkosten, Eeschäftseinrich- tungsgegenstände, Privatentnachmen. Zu den Privatentnahmen gehören auch die Personal- steuern (insbesondere die Einkommensteuer). Entnahmen für den eigenen Verbrauch brauchen nicht unbedingt einzeln aufgeführt zu werden; bei gleichbleibenden Entnahmen genügt Ansetzung eines monatlichen Pauschsatzes.
2. Die Jnventurbestände. Dazu gehören:
die Betriebseinrichtung unter Berücksichtigung der Abschreibungen; Verbrauch an Material, Bestand an Material;
ausstehende Forderungen und Schulden Schluß des Jahres.
am
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3. Belege sind aufzubewahren.
Eine Aussprache über die Anwendung Durchschnittsgewinnsätzen zur Ermittlung steuerpflichtigen Einkommens gipfelte in den Forderungen der Einschaltung der Berufsvertretung des Handwerks bei der Festsetzung der Durchschnittsgewinnsätze sowie der Mitwirkung von Jnnungs- sachverständigen bei der Durchführung der Einzelveranlagung unter Berücksichtigung der jeweiligen besonderen Umstände.
Seine Stellunnahme zur Frage des Finanzausgleichs faßte der Steuerausschuß nach einem Vortrag des Steuerreferenten Siedberger in folgender Erklärung zusammen:
Der gemeinsame Steuerausschuß des Kammertages und Reichsverbandes erklärt wiederholt, daß die steuerliche Gesamtbelastung ein Ausmaß erreicht hat, das zu einer wirklichen Rentabilität der Handwerkswirtschaft in keinem Verhältnis mehr steht. Er stellt fest, daß der Steuerdruck unverändert geblieben ist, da die vorgenommenen Ermäßigungen, na- mentlch bei der Umsatzsteuer, durch Nachforderungen und erhöhte Vorauszahlungen, vor allem auf dem Gebiete der Einkommensteuer und letzthin der Vermögenssteuer, besonders aber der Gewerbesteuer mehr als ausgeglichen sind.
3m? LViviMafislase.
Die Industrie- und Handelskammern berichten neuerdings über eine Besserung der wirtschaftlichen
Verhältnisse in Deutschland. Der preußische Minister für Handel und Gewerbe bestätigt gleichfalls, daß der Tiefstand der Wirtschaft, der in der ersten Hälfte des Jahres Platz gegriffen hatte, als überwunden gelten kann. Gewiß find noch manche unsichere Faktoren vorhanden; doch läßt der Stand der Schlüsselindustrien, Kohle und Eisen, in Verbindung mit der Entwicklung der chemischen Industrie gewisse Hoffnungen für die Zukunft zu. Die automatische Steigerung der Reparationslasten und die hohe Arbeitslosenziffer warnt jedoch vor Ueber- spannung solcher Hoffnungen.
Nach Ansicht der Reichs-Kredit-Gesellschaft ist die Möglichkeit einer nachhaltigen Kräftigung des deutschen Wirtschaftskörpers an zwei Voraussetzungen gebunden: Die deutsche Wirtschaft muß ihre technische Reorganisation in Landwirtschaft und Industrie ungestört vollenden, und es muß ihr ermöglicht werden, in Zusammenarbeit mit den übrigen Ländern jene weiten, zur pflanzlichen Rohstofferzeugung geeigneten oder an Bodenschätzen reichen Gebiete, die noch immer nur teilweise er- schlossen sind, bei der Entwicklung ihres Verkehrsnetzes und der Steigerung ihrer Produktionskraft zu unterstützen. Namentlich die Erfüllung der erstgenannten Voraussetzung hat im Jahre 1926 kräftige Fortschritte gemacht. Die Zeit des Zehrens vom Vorhandenen ist vorüber, und eine Periode neuer Investitionen hat begonnen. Das heutige Deutschland muß einen über das Vorkriegsmaß hinausgehenden Produktionsertrag erwirtschaften.
Hinsichtlich der Entwicklung des Kapitalmarktes glaubt der Hansabund, daß Deutschland seine Un- abhängikeit vom internationalen Kapitalmarkt schneller zurückgewinnt als man es vor zwei Jahren noch erwarten konnte. Diese Entwicklung wird dadurch bestätigt, daß der Zinsfuß für langfristige Kredite gesenkt werden könnte, obwohl alle Ersparnisse sofort von der Nachfrac? übernommen werden. Es ist zu hoffen, daß die Erholung der Industrie, für die gewisse Anzeichen vorhanden sind, auch ihrerseits dazu beiträgt, den Gesundungsprozeß des Kapitalmarktes zu beschleunigen, mithin auch die Produktion zu steigern und die Arbeitslosigkeit zu verringern, die jetzt in so großem Umfang un- produktive Aufwendungen erheischt.
Die Meinungen über die Kapitalbildung gehen vielfach auseinander. Nach Ansicht der Banksachverständigen wird die Kapitalbildung innerhalb Deutschlands für 1926 mit 6,3 Milliarden RM. veranschlagt, was unter Berücksichtigung der Wertminderung des Geldes die Hälfte der Eigenkapitalbildung von 1913 ausmachen würde. Da allein zum Ausbau des Produktionsapparates nach dem Durchschnittsverhältnis der letzten Vorkriegszeit ein Kapitalbedarf von 8 Milliarden RM. pro Jahr errechnet wird, ergibt sich schon hieraus ein Kapitalein
fuhrbedarf in Höhe von 1,7 Milliarden RM. Jahr. Hinzu kommt die Reparationslast, die 1927 rund 1.62 Milliarden Reichsmark ergibt.
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Vveutz. EvSatz beèv. Elnvlchtuns einet AttevSvevfirhevtms dusch
Sie Oandwevkskammer.
Der Preußische Minister für Handel und Gewerbe hat unterm 10. November ds. Js. nachstehenden Erlaß betreffend Einrichtung einer Altersversicherung durch die Handwerkskammer herausgegeben:
In Uebereinstimmung mit der von den Vereinigten Ausschüssen für Sozialpolitik und Berufsstandspolitik auf der Tagung des Reichsverbandes des Deutschen Handwerks am 7. Oktober ds. Js. angenommenen Entschließung halte auch ich die Einrichtung einer zwangsweisen Altersversicherung durch die Handwerkskammern nicht für angängig.
Die Bestimmungen in Abschnitt 3 des Titels 6 der RGO. geben keinen Anhalt dafür, daß der Gesetzgeber die Handwerkskammern hat ermächtigen wollen, chre Tätigkeit auf den Betrieb von Versicherungsunternehmungen auszudehnen und die dadurch entstehenden Kosten über die Gemeinden den Handwerksbetrieben aufzuerlegen.
Den Innungen ist das Recht zur Errichtung von Unterstützungskassen ausdrücklich verliehen. Während aber die freien Innungen ein sehr weitgehendes Recht zur Errichtung derartiger Kassen haben, dürfen Zwangsinnungen nur Krankenkassen mit Beitrittszwang errichten (§ 100 a Abs. 1 RGO.). Der Gesetzgeber hat also die Befugnisse der Zwangsinnungen gegenüber denen der freien Innungen erheblich eingeschränkt.
Ebenso wie die Zwangsinnungen sind aber auch die Handwerkskammern mit Zwangsrechten ausgestattete Korporationen des öffentlichen Rechts. Wäre beabsichtigt gewesen, diesen Befugnisse zu verleihen, die noch über diejenigen der Zwangsinnungen hinausgehen, so wäre das zweifellos im Gesetz ausgesprochen worden. Das ist aber nicht ge- schehen. Abschnitt 3 des 6. Titels RGO. enthält weder eine ausdrückliche dahingehende Ermächtigung, noch auch sind die Bestimmungen des Jnnungs- rechts über Unterstützungskassen unter denen auf- geführt, die nach § 103 a Abs. 1 RGO. auf die Handwerkskammern Anwendung zu finden haben.
Schon aus diesen Gründen rechtlicher Natur ist daher anzunehmen, daß die Tätigkeit der Handwerkskammern sich auf die Errichtung von Zwangsversicherungen nicht erstrecken darf. Hiergegen sprechen aber auch schwerwiegende sachliche Bedenken.
Der Betrieb eines Versicherungsunternehmens setzt technisch vorgebildetes Personal und besondere Einrichtungen voraus; beides steht den Handwerkskammern nicht zur Verfügung. Die nur ehrenamtliche Leitung eines solchen Unternehmens wird bei der Schwiergkeit des Versicherungsgeschäftes ein er- folgreiches Arbeiten nicht gewährleisten.
Ferner muß bezweifelt werden, ob überhaupt eine auf dem Umlageverfahren beruhende Altersversicherung mit einem beschränkten Kreis von
Versicherten und einem dadurch gesteigerten Risiko in der Lage sein wird, die in Aussicht genommenen Leistungen wirklich aufzubringen. Es besteht die Gefahr, daß die auf Grund der Zugehörigkeit zu einer solchen Kasse erhobenen Ansprüche nicht voll befriedigt werden können, während gleichzeitig dem Handwerk Lasten auferlegt werden, deren Tragung ihm unter den heutigen schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zugemutet werden kann.
Gteuevbelaftuns ht DeutiMaut und England.
Ein Vergleich der Steuerverhältnisse in Deutschland und England ergibt in jedem der beiden Län- der ein wesentlich verschiedenes Bild. Im Vordergrund der steuerlichen Belastung steht in beiden Ländern naturgemäß die Einkommensteuer. In Deutschland sind von den 62 Millionen Einwohnern 28 Millionen einkommensteuerpflichtig, die Einkommensteuerpflicht verteilt sich also hier ziemlich gleichmäßig auf hohe, mittlere und niedere Ein- kommen. In England lastet die Einkommensteuerpflicht vorzugsweise auf den höheren und mittleren Einkommen. Diese Steuer wird dort bei 48 Millio- nen Einwohnern von nur 2H Millionen Personen aufgebracht. Nach amerikanischen Berechnungen wurde zu der englischen Einkommensteuer im Etatsjahr 1924/25 von 85 000 der wo^'^ab-ndsten Personen noch ein Zuschlag gezahlt, der in dem genannten Etatsjahr 1220 Millionen Mark erbrachte Sehr stark ausgebaut im Verhältnis zu Deutschland ist die Erbschaftssteuer in England. Sie ergab im Etatsjahr 1924/25 1120 Millionen Mark. Als Ausgleich sind in Deutschland eine ganze Reihe von an- deren Steuern stark ausgebaut und angespannt. Der Wehretat beträgt zwar in Deutschland bei weitem nicht so viel wie in anderen Ländern, namentlich in Frankreich und Italien, dafür hat aber Deutschland außer der Verzinsungs- und Tilguims- schuld seiner Anleihen, die gleichmäßig in allen Ländern getragen werden müssen, die gewaltige Reparationslast aufzubringen. Diese Last betrug im Jahre 1926 1486 Millionen Mark und wird sich 1927 und 1928 noch erheblich steigern. Diese Lasten wiegen um so schwerer, als Deutschland nach dem Verlust des Weltkrieges ein ärmeres Land ist als England und mit einer Wirtschaftksrisis zu kämpfen hat, deren Ende noch nicht av^usehen ist.
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Der Rektor:
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tahiRMerm.
Im Revier Haitz am Donnerstag den 27. Januar 1927.
Sandhohl 1, 3 a, 5c, 6a, Rausch 1, Kursenberg lc. Zusammenkunft um 9 Uhr vormittags am Schulhaus in Haitz.
Verkauft werden:
Eichen: 29 rm Scheit, 13 rm Prügel, 1 rm Reisprügel, 320 rm Astreiser Buchen: 220 rm Scheit, 130 rm Prügel, 20 rm Reisprügel, 320 rm Astreiser Nadelholz: 6 rm Schett, 16 rm Prügel, 2 rm Reisprügel.
Meerholz, am 20. Januar 1927. 727t
Grüfl. Bsenburgisches Forstamt.
blage zur Probet
SF^aul Kredit
LtitWolzverSauß
des Gemeinde Gvotzauheim.
Am Mittwoch den 2. Februar d. 2s., von mittags 1 Uhr ab soll im Gasthaus „zur Rose" in Großauheim nachstehendes Nutzholz aus den Jagen 11. 14c, 15 und 22 b öffentlich meistbietend versteigert werden:
Eichen: 69 St. A. n. N. Abschnitte 1.—8. Kl. (18—88 cm Durchmesser) mit 72,51 km
Rot- u. Weißbuchen: 11 St. A. u. N. Abschn. 1.—5. Kl. (14—59 chi Durchmesser) mit 4,48 km
Birken: 15 St. N. L. — Stämme 1. u. 2. Kl. (17—25 cm Durchmesser) mit 5,51 km
Erlen: 48 St. N. L. — Stämme 1.—3. Kl. (12—31 cm Durchmesser) mit 12.71 km,
Das Holz lagert vorwiegend im Jagen 14c und 11. Die Bedingungen werden tm Termine bekanntgegeben. Nummerverzeichnisse gegen Schreibgebühr bei Herrn Förster Schleicher erhältlich.
Großauheim den 21. Januar 1927.
Das Bürgermeisteramt.320t
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Stadt und Landkreis Hanau a. M.
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Montag, 14. Febr., nachm. 3 Uhr, tm Lokale Gastwirtschaft Mohr, Krämerstr. 22. Tagesordnung: 1. Jahresbericht, 2. Kassenbericht, 3. Entlastung des Vorstandes, 4. Vorstandswahl, 5 Wahl der Ausschüsse. 6. Bettragsfestsetzung, 7. Verschiedenes. 2695t
Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens bis zum 31. Januar an den Obermeister ein- gereicht werden.
^er Vorstand.
StUbing’scher Frauenchor und Richard Wagner-Chor (Mannerchor) Hanau.
Stimmbegabte Damen und Herren, die als Chormitglieder beitreten möchten, wollen sich beim Dirigenten Herrn Dr. Adolf Stübing, Philipps- ruher Allee 2 melden. 734d
Der Vorstand.
WWzmHeimm
am Freitag den 28. Januar, vormittags um 10 Uhr
Es kommen zum Verkauf:
Eichen: 40 Stück 1. und 2. Klaffe mit 8,08 Festm. Inhalt, zu Wagnerholz geeignet.
Fichten: A Stämme, 9 Stück mit 15.29 Festm. Inhalt N Stämme, 75 Stück mit 37,23 Festm. Inhalt
Kiefern: A Stämme, 20 Stück mit 16,22 Festm. Inhalt N Stämme 105 Stück mit 51,85 Festm. Inhalt
Bedingungen werden vor Beginn der Versteigerung bekannt gegeben.
Zusammenkunft an der Station Niedermittlau der Reichsbahn.
Niedermittlau den 21. Januar 1927.
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Operette in 3 Akten von Oskar Strauß.
Dienstag, 25. Jan.
Kammerspielabend
MlnersWin
Schauspiel in 4 Akt. v.
Henrik Ibsen