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2. Derrmbe«

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Giadt und Land

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. ' Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf -Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. / Fürplatzvorschrist u.Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet./Geschäftsstelle: Hammerstr.9 / Fernspr. 3956,3952,3958

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Im Reichstag gab es beim Nachtragsetat für das Innenministerium eine Debatte über das Po- temlinverbot.

Wie mir hören, wird sich das Reichskabinett in den nächsten Tagen mit einem Gesetzentwurf be­fassen, der unter dem Namen einesKriegsgeräte- Eesstz" die Ausfuhr von Waffen, Waffenteilen und Kriegsmaschinen verbieten will.

DerDaily Telegraph" veröffentlicht ein Me- moronduni der deutschen Regierung an den Völker­bund, das sich auf bie Jnvestigationsfwge bezieht.

Im Ausschuß des amerikanischen Repräsen­tantenhauses ist eine Einigung über die teilweise Rückgabe des ehemals feindlichen Eigentums zu­stande gekommen.

Der polnische Gesandte in Berlin hat eine ' Note überreicht, in der die polnische Regierung gegen die Ausführungen des Abg. Emminger im Reichstage über bie ostoberschlesischen Eemeindewah- kn Protest einlegt.

Deutschlands Standpunkt

in der MontroMvase.

Eine deutsche Kote an den ÄHMeebuud.

fugnisse, welche der Kontrollkom­mission vom Völkerbund für ihre Beziehungen . . ^. _ .. , , , zu deutschen Behörden und in gewissen Fällen zu

London, 1. Dez. Der diplomatische Korrespon- deutschen Bürgern gegeben werden sollen, gehen be. . dent des .(Daily ^e.egraph veröffentlicht heute trächtlich über dasjenige hinaus, was die deutsche j folgendes Memorandum, das die deutsche Regie-' Verfassung zuläßt und was zur Erreichung des an» . run9 beretts vor längerer Zeit an den General- gestrebten Zieles notwendig ist. Die deutsche Regie­sekretar des Völkerbundes gerichtet hat: , - - ---- .-.-

An den Generalsekretär des Völkerbundes!

Die deutsche Regierung hat auf das sorgfältigste die Beschlüsse des Völkerbundsrates und die anderen

Des âÄEf nm das MH§M- -Motssistz.

Berlin, 1. Dez. In der neuen Konferenz, tzie heute nachmittag der Reichskanzler und der Reichsarbeitsminister mit den Vertretern der Regierungsparteien in der Arbeitszeistrage ab- hielten, ist es gelungen, eine Einigung über die umstrittenen Punkte herbeizuführen, die für , eine vorläufige Regelung her Arbeitszeitsrage I in Betracht kommen. In Form einer Novelle Lau - der Verordnung vom 21. Dezember 1923 PärÄKräphen 6, 9 Und 11 dieser Der»

* . li 1 -uy auf o.e Auwei dung des

Artikels 213 des Versailler Vertrages beziehen und die der deutschen Regierung in ihrem Schreiben vom 19. März und 10. Juni vergangenen Jahres mif- geteitt wurden. Die deutsche Regierung ist vereit, in Uebereinstimmung mit Artikel 213 des Versailler Vertrages sich jeder Investigation (Kontrolle) zu fü­gen, die der Völkerbundsrat mit Mehrheitsbeschluß für notwendig erachtet. Sie ist weiterhin bereit, jede Erleichterung für die Ausübung dieser Kontrollmaß­nahmen innerhalb der Grenzen des Versailler Ver- , träges zu gewähren. Die Möglichkeit einer derar- I stgen Kontrolle gewährt der deutschen Regierung Ein gewisses Maß von Schutz gegen ungerechtser- tlgte Anschuldigungen.

Die Beschlüsse und die Dokumente, die uns vor» liegen, veranlassen uns indessen zu folgenden Be­merkungen:

1. Nach Inh: 213 die Kontrolle

ialt und Wortlaut kann der Artikel ------waßnahmen nur in gewissen Fällen rechtfertigen, nämlich, wenn bestimmte Umstände zu cem Staupen berechtigen, daß Deutschland es

Wünschen nacy Einschränkung des lleberstun- s denMsens entqèaenkommen. Der Reichskanzler ^wird heute abend noch dieses Ergebnis Ver- ! tretern der sozialdemokratischen Fraktion vor- f legen und versuchen, mit ihnen eine Einigung zu finden.

Nach dieser Meldung haben die Verhand­lungen, die im Laufe der letzten Tage über die Frage eines Arbeitszsit-Notgefetzes geführt worden sind, die Lage bis zu einem ge­wissen Grade geklärt. Es handelte sich darum/ zunächst innerhalb der Regierungspar­teien selbst zu einer Uebereinstimmung zu kom­men. Im Schoße der Regierung waren starke; Neigungen vorhanden, dem Drängen der- werkschaften nach einem Notgesetz Folge zu leisten. Das galt nicht nur für den Reichs- orbeitsminister Brauns, sondern auch für den Reichskanzler Marx. Es hat sich jetzt aber doch die Meinung durchgerungen, daß die Neaie- mng von sich aus die Initiative nicht ergreifen 'oll. Das Kabinett hat seine Auffassung in dem Zntwurf eines Arbeitsschutzgesetzes niederge­legt. Nachdem der Entwurf dem Reichswirt- lchaftsrat und dem Rsichsrat zugeleitet morden ist wäre es nicht zu billigen, wenn die Regie­rung nun durch das Herausareifen einzelner Fragen der parlamentarischen Erledigung ihres Entwurfs vorgreifen sollte. Aus diesem Grunde ist man sich zunächst allgemein darüber einig, daß die Regierung die weitere Entwicklung ab- warten muß und auf die Einbringung eines Notgesetzes in der Arbeitszeitfrage von sich aus verzichtet.

Es bestand auch für die Regierungsparteien an sich kein Anlaß, die Frage eines Notgesetzes aufzurollen. Die taktische Lage hat es aber doch empfehlenswert erscheinen lassen, zum mindesten in sachliche Verhandlungen über siwaiqe Maßnahmen notgesetzlichen Charakters 'inzutreten. Man muß mit der Gewißheit rech­nen, daß von links her das Notgesetz der Ge­werkschaften im Reichstag eingebracht wird. >Inter diesen Umständen erschien es erwägens­wert, ob die Regierungsparteien nun dieser Aktion in passiver Haltung entgegensetzen sollen ader ob es nicht doch besser ist, wenn es nötig lern sollte, aktiv in die Regelung dieser Fragen '"umgreifen. Von diesem Gesichtspunkte aus wben fachliche Verhandlungen im Schoße der Regierungsparteien stattgefunden. Sie haben zu dem Ergebnis geführt, daß im Kreise der Regierungsparteien eine gemeinsame Grund- mge gewonnen worden ist. Es handelt sich da- Tin der Hauptsache um vier Punkte. Zu- "nchst fqU bestimmt werden, daß innerhalb von "re, Monaten nâch Ablauf eines Tarifvertrags

Vereinbarungen über die Arbeitszeit ge= Mfen werden können, die über das Maß des obgelaufenen Tarifs hinausgeh: W Vezug auf die Vergütung der

en. Dann soll

---Q«H uu| Die «jKigutuiiy uci Mehrarbeit an ^â tariflichen Vereinbarungen nichts geändert werden. Wo also, wie bisher, die neunte Ar-

hing glaubt nicht, daß einer Verständigung über diese Punkte besondere Schwierigkeiten im Wege stehen und behält sich das Recht weiterer Vorschläge vor. gez. Stresemann.

Der Korrespondent desDaily Telegraph" be­merkt, daß nach eingehender Information bei den britischen Stellen die englische R e- gierung nicht geneigt ist.

1. Der Errichtung irgend welcher permanenter Kommissionen zuzustimmen und

2. den Mitgliedern des Völkerbundsunteraus­schusses besondere Machtbefugnisse zu geben, bevor sie nicht durch Mehrheitsbeschluß des Völkerbunds­rats zu irgend einer besonderen Untersuchung oder Maßnahme berechtigt sind.

bie ihm nach den Entmafsnungrbestimmungen des Vertrages auferlegt sind, aber er kann keine dau­ernde oder periodisch sich wiederholende Kontrolle rechtfertigen. Die deutsche Regierung setzt voraus, daß die Beschlüsse des Völkerbundsrates ebenfalls auf dieser Anschauung über den betr. Artikel auf­gebaut sind. Indessen kann das ausführliche Pro­gramm für die Kontrollkommission und ihr zahl­reicher Stab den Grund zu der Befürchtung geben, daß die Absicht bestände, die von Artikel 213 vor­gesehene Kontrolle in eine beständige Kontrolle umzuwandeln.

2.. Die Maßnah Einrichtung von ständi:

) m e n hinsichtlich der igen Kontrollorganen in entmilitarisierten Zonen, wie sie im Kapitel 5 der Beschlüsse des Bölkerbundsrats vom

27. September vorgesehen sind, können keine Anwen­dung auf die entmilitarisierte Rheiniandzone fin­den, da die Rechte des Völkerbundes auf Grund des Artikels 213 auf die Bestimmungen des 5. Teiles dès Versailler Vertrages beschränkt und niesn an­wendbar sind, insoweit, als der dritte Teil des Ver­trages von Versailles weitergehende Bestimmungen hinsichtlich desjenigen Gebietes enthält, von dem die Rede ist. Ferner muß auch in diesem Falle darauf hingewiefen werden, daß die im Artikel 213 vorgesehene Kontrolle nicht die Einrichtung eines dauernden Kontrollorganes rechtfertigen kann.

3. die deutsche Regierung ist bereit, den Mitglie­dern der Kontrollkommission des Völkerbundes jede zur Durchführung ihrer Aufgaben notwendigen Er­leichterungen zu gewähren, aber die M a ch t b e -

beitsstunde ohne besondere Vergütung geleistet wurde, soll es dabei bleiben. Abgesehen davon soll dem Gewerbe-Inspektor die Möglichkeit ge­geben werden, eine angesehene Vergütung für Mehrarbeit festzusetzen. Weiter soll die Be­stimmung, die zurzeit über die mehr als zehn­stündige Arbeitszeit in dringenden Fällen in Geltung ist, etwas eingeschränkt werden. Am wichtigsten aber ist, daß die freiwillige Mehr­arbeit, die bisher nach dem dritten Absatz des Paragraphen 11 der Verordnung vom Novem­ber 1923 unter bestimmten Voraussetzungen nickt strafbar sein sollte, erhalten bleibt. Man will die Bestimmung nur etwas anders fassen, etwa derart, daß bet gelegentlicher und gering­fügiger Mehrarbeit von Arbeitnehmern über 16 Jahren der Arbeitgeber nicht strafbar sein soll, wenn die Mehrarbeit freiwillig übernom­men worden ist und der Arbeitnehmer nicht befürchten mußte, daß ihm aus der Verweige­rung der Mehrarbeit Schaden erwachsen könnte.

Auf dieser Grundlage haben sich die Regie­rungsparteien in dem Unterausschuß geeinigt, gegebenenfalls von sich aus eine notgesetzliche Regelung der Arbeitszeit zu beantragen. Wie sich die Dinge weiter entwickeln werden, läßt sich nicht mit Bestimmtheit voraussehen. Zu­nächst treten jetzt der Reichskanzler und der Reichsarbeitsminister in Verhandlungen mit der Sozialdemokratie ein, um festzustellen, wie­weit die Vereinbarungen der Regierungspar­teien dort auf Zustimmung rechnen können. Man kann wohl als ziemlich sicher annehmen, daß den Sozialdemokraten die Vereinbarungen

Auf Grund eingehender Informationen können r bestätigen, daß der von demDaily Telegraph"

wir bestätigen, daß ... r_ ........ .., , ,

gebrachte Text der Note richtig ist. Es handelt sich um den Brief Dr. Stresemanns an den General­sekretär des Völkerbunds vom 12. Januar 1926, auf den Dr. Stresemann kürzlich im Auswärtigen Aus- schuß Bezug nahm. Die Reichsregierung hält sich auch jetzt noch in vollem Umfang an die in der Note gebrachten Vorbehalte gebunden.

sie âsrrtvoUe

Berlin, 1. Dez. Wie wir aus Berliner diploma­tischen Kreisen zu der heute durch denDaily Tele­graph" veröffentlichten Note der Reichsregierung an den Generalsekretär des Völkerbundes vom 12. Januar 1926 noch ergänzend erfahren, betrachtet die Reichsregierung bie Anerkennung der von Deutschland in dieser Note gemachten Vor­behalte auch heute noch als unerläßliche Vorbedingung für die Uebertragung des Untersuchungsrechtes an den Völ­kerbund.

Deutschland ist zwar durch den Art. 213 des Versailler Vertrages gehalten, jede Untersuchung zu dulden, die der Rat des Völkerbundes mit Mehr­heitsbeschluß für notwendig erachtet, keinesfalls aber zur Anerkennung der in dem Jnvestiga- tionsprogramm verewigten Kontrollever- p flichtst. Die Ausübung einer splchen Kontrolle

durch die besonders von

ier Seite gefor-

derten elements stables ist für Deutschland voll­ständig untragbar. Aus Berliner diplomatischen Kreisen verlautet übrigens, daß die Reichsregierung nach dem Eintritt Deutschlands in den Völkerbund noch einen weiteren vierten Vorbehalt angemeldet habe, der den deutschen Anspruch auf völlige Gleich­berechtigung im Völkerbund unterstreichen soll und zum Ausdruck bringt, daß die deutsche Regierung für sich das Recht fordert, bei Uebernahme des Kon­trollrechtes durch den Völkerbund auch in den Unter- fudjungstommiffionen des Völkerbundes vertreten zu sein, die für nichtdeutsche Gebiete in Frage kommen.

nicht weit genug gehen, da die sozialdemokra­tische Reichstagsfrâktion ja auf dem Boden der gewerkschaftlichen Forderung steht, die von dem Notgesetz eine schematische Festsetzung des Achtstundentages verlangt und Ausnahmen so gut wie nicht zugeben will. Eine Einigung mit der Sozialdemokratie ist außerordentlich un­wahrscheinlich. Man muß also damit rechnen, daß die Sozialdemokratie sich für die Verein- barung der Regierungsparteien nicht gewinnen läßt, sondern das Notgesetz der Gewerkschaften einbringt. Die parlamentarischen Verhandlun­gen müßten dann mit den Deutschnationalen geführt werden. Es ist aber nicht sicher, daß die Entwicklung diesen Weg gehen wird. Dem linken Flügel der Regierungsparteien kommt es darauf an, die Sozialdemokraten zu gewin­nen und den Boden für die Große Koalition vorzubereiten. Man kann also nicht wissen, ob von dieser Seite aus nicht der Versuch gemacht wird, die Grundlage der gegenwärtigen Ver­einbarung zu «exlassen und den Sozialdemo­kraten entgegenzukommen. Die Lage ist also noch keineswegs geklärt, sondern es besteht nach wie vor die Möglichkeit, daß aus der Frage der Arbeitszeit ernsthafte parlamen­tarische Schwierigkeiten erwachsen.

Dke DovschlSge der Resievttttgs-

Berlin, 2. Dez. Der Reickskanzler hat noch gestern abend, entsprechend dem Wunsche der Regierungsparteien, die von diesen vereinbar­ten Vorschläge zu der Fassung des Arbeitzeit»

Notgesctzes den Vertretern der sozialdemokra­tischen Reichstagsfraktion unterbreitet. Wie derVorwärts" mitteilt, find diese Vorschläge von den sozialdemokratischen Vertretern ledig­lich entgegengenommen worden. Die sozial­demokratische Fraktion des Reichstages wird heute dazu Stellung nehmen. Die Blätter hal­ten es für zweifelhaft, ob die Sozialdemokraten sich mit der vorgeschlagenen Regelung einver­standen erklären werden. Kommt eine Eini­gung nicht zustande, so würden die Regie­rungsparteien die von ihnen vereinbarten Vor­schläge dem Reichstag in Form eines Jnitiativ- gesetzentwurfes unterbreiten, während die So­zialdemokraten den Notgesetzentwurf der Ge­werkschaften als eigenen Antrag im Reichstag einbringen würden.

S-rraldemokvatie u. Rsrchswebv

Wie mehrere Blätter melden, haben die Sozial­demokraten gestern die bereits gemeldete Absicht, Material über gewisse Vorkommnisse bei der Reichs, wehr der Reichsregierung zu unterbreiten, wahrge­macht. Der Reichswehrminister hat, den Blättern zufolge, den sozialdemokratischen Vertretern erklärt, daß er eine sofortige Prüfung des Materials ver­anlassen werde.

Das âedttgesuch dev Stema tKvttpv km KökchsSabkrreäi.

Berlin, 1. Dez. Das Reichskabinett befaßte sich in feiner heutigen Sitzung neben einigen laufenden Angelegenheiten mit einem in den letzten Tdgen eingegangenen Kreditgesuch der Firma Krupp in Essen. Die Reichsregierung sah in der Gewährung einer Reichsanleihe aus grundsätzlichen Erwägun­gen keine brauchbare Lösung zur Beseitigung der offensichtlich besonders starken Notlage, jedoch wird die Reichsregierung durch die zustkindiasn Ressorts tSMWÄwi^ Verbindung treten.

Eine polnische Ltoèe an DentfchSand.

Warschau, 1. Dez. Die polnische Telegraphen­agentur verbreitet folgende Meldung: Am 30. November hat der polnische Gesandte in Berlin eine Note überreicht, die einen Protest der polnischen Regierung gegen die Er­klärung enthält, die am 23. November ds. Js. in der Angelegenheit der letzten Gemeinderats­wahlen auf dem Gebiete der schlesischen Wojewod­schaft im Namen der Regierungsparteien im Deut- schen Reichstage vom Abg. Emminger abgegeben worden ist.

Die Note stellt fest, daß diese Deklaration von Seiten der genannten Parteien eine Kritik der Wahlen sowie des Vorgehens der polnischen Be­hörden gegenüber Bürgern der polnischen Republik enthält. Weiterhin stellt die Note fest, daß diese Er­klärung sich mit dem Verhältnis der polnischen Re­gierung zu der deutschen Minderheit in Polen be­faßt und daß sie eine Sendung enhält, worin bie genannten Parteien gegenüber den Wählern, bie für die deutsche Liste gestimmt haben, ihren Dani aussprechen. Die Note weist daraufhin, daß dies« Kundgebung in Anwesenheit der Vertreter der Reichsregierung stattgefunden hat. Sie betrachtet sie als Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines fremden Staates, was den internationalen Gepflogenheiten zuwiderläuft und in der öffent­lichen Meinung beider Länder unerwünschte Wir- kungen Hervorrufen muß, bie geeignet sind, der gegenseitigen Beziehungen Abbruch zu tun.

Anmerkung desW. T. B.:" Der Protest bet polnischen Regierung ist insofern nicht ganz ver­ständlich, als es sich um eine Erklärung politischer Parteien handelt, auf deren Form und Inhalt die Regierung keinen Einfluß hat. Den Parteien als solchen wird man nach der materiellen Seite hin das Recht nicht bestreiten können, zu dem Ergebnis einer Wahl in einem ehemals deutschen Gebiets­teil Stellung zu nehmen, das die Verbundenheit dieses Gebietes mit der deutschen Kulturgemein- schaft zum Ausdruck bringt, und in diesem Sinne die Sicherung der Erhaltung dieser Gemeinschaft zu fördern.

Ekrr wkchtkKev Nsfckèutz zu« ä- a<*6« des deusstsstert Devmdasrrs

Washinglon, 1. Dez. Der amerikanische Haus­halts-Ausschuß beschloß einstimmig, die Vorlage über die Rückgabe deutscher Vermögen und die Ent- Sung amerikanischer Ansprüche auf folgender läge aufzubauen:

Die Eigentümer beschlagnahmter Vermögen sollenunmittelbarnachder Annahme der Vorlage 80 Prozent er- halten, die restlichen 20 Prozent verbleiben in den Händen des Verwalters des beschlagnahmten Vermögens, bis'Ne .amerikanischen Ansorü^e befrie­digt sind. Die Gläubiger erklärten sich bereit, sich mit der Tilgung von vorläufig 70 Prozent ihrer Forderung zufrieden zu geben, wenn der Rest suk- zessive verstattet wird. Ein unparteiisches Schieds­gericht soll den Wert der deutschen Schiffe, der Pa­tente und der Funkstationen abschätzen, die fick in den Händen der amerikanischen Renicrung befinden, worauf das Schatzamt die zur Tilgung der An­sprüche nötige Summe, die auf 50 Millionen Dollar