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Disustag de«

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36. Koventdev

1926

Jin Reichstag wurden gestern bei der zweiten Lesung des Schundgesetzes zwei entscheidende Para­graphen abgelehnt.

Der preußische Landtag nimmt heute seine Beratungen wieder auf, um noch eine Reihe von Vollsitzungen' vor den Weihnachsferien abzuhalten.

In der französischen Kammer hat in der ver­gangenen Nacht die außenpolitische Debatte ihren Anfang genommen;

Die Arbeit in den englischen Kohlengruben ist gestern allgemein wieder ausgenommen worden.

Von britischen Kaufleuten in Hankau wird die Lage in China als ernst bezeichnet.

Iweiie Lesung des Schund- gesetzes.

Zwei LEGsßdsrrdö Nasasvavbe« aSselebnj. - Bavevu Lüttdist ei» Sets im RESvat a«.

Das ÄvkMsschutzsefstz.

Die Regelung der Arbeitszeit bildet den Kernpunkt des Arbeitsschutzgesetzes, dessen Ent-

Berlin 29. Nov. Der Reichstag hat in feiner heutigen Nachmittagssitzung die zweite Beratung des Gesetzes zum Schutz der Jugend vor Schmutz und Schund erledigt. In der Weiterberatung be­dauert Abg. Dr. Runkel (Dopt.), daß über die Bedeutung des Gesetzes ganz falsche Angaben in die Öffentlichkeit gesetzt 1 besonders gegen Professor Brunner.

jt werden und wendet sich ifor Brunner.

wurf von der Regierung verabschi Reichswirtschaftsrat und dem leitet worden ist. Damit ist eine Frage auf« gerollt worden, die für unsere weitere inner­politische Entwicklung von großer Bedeutung, wenn nicht entscheidend sein wird. Das Arbeits­schutzgesetz umfaßt alle Arbeitsbetriebe ohne Rücksicht auf den Berufszweig. Von seinen Wirkungen sind nur ausgenommen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, der Tierzucht, der Fischerei,, der Binnenschiffahrt upb der i Flößerei, ebenso deren Nebenbetriebe. Auch bie Hausangestellten, die Reisebegleiterinnen usw. fallen nicht unter das Gesetz. .Abgesehen von oiesen Ausnahmen sollen bk Bestimisiüngen f des Gesetzes allgemeine Anwendung finden. CJ Der Unnvurf, emhäsi, zunächst, Bestimmun-

lebet und dem :eid)sr.at zuge-

Ministerialrat Frh. von Imhoff gibt eine Erklärung ab, wonach die bayerische Regierung auf dem Standpunkt stehe, in der Frage der Errichtung von Prüfstellen sollten nur die allgemeinen Grund­gesetze der Reichsverfässung maßgebend fein. Die bayerische Regierung halte deshalb

an der in der Verfassung begründeten 5 o r b e r u n g o o n ß ä n b e r i "' ? " ' V" Abg. H e n ß (Dem.) betont demgegenüber, daß die Bestimmung, bN Entscheidungen der Länderprüf- stellen sollten für das ganze Reich Gültigkeit haben, verfassungsmäßig durchaus nicht zu begründen sei.

g begründeten prüfstellen fest.

Abg. Rheinländex (Ztr.) erklärt, man müsse die Reichsprüfstellen ablehnen. Der Vertreter der preußischen Regierung habe den Reichsinnenmimstcr sozusagen desavouiert.

Abg. M ü l l e r - O t f r i e b (Dntl.) erklärt, bie ganze Bewegung gegen das Gesetz sei künstlich her- vorgerufen und es sei unverständlich, daß man sich in dieser Frage nicht die Hände reichen könne. Die Ausschließung der Kirche bei der Behandlung des

stelle in Berlin gebildet werden sollen. Ein J o - zialdemkratijcher Antrag verlangt münd- öffentliche Verhandlung vor der Entschei- Prüfstellen. Dazu wird ein volkspar- ....._ r Aenderungsantrag angenom­men, der die Oeffentlichkeit aufhebt. Der umgeän­derte sozialdemokratische Antrag wird im Hammel- sprung mit 187 gegen 177 Stimmen angenommen.

Bei der Gesamtabstimmung über den § 2 wird dieser Paragraph unter großer Bewegung im Hause abgelehnt. Die Mehrheit der Deutschen Volks­partei hat mit den Demokraten, Sozialdxmokraten und Kommunisten 'dagegengestimmt.

Bei § 3, der die Zusammensetzung der Prüf­stellen regelt, wird in namentlicher Abstimmung der Antrag Dr. Henß (Dem.) ein Vorsitzender, vier Sachverständige mit 347 gegen 36 Stimmen, bei zwei Enhaltungen, abgelehnt. Der Antrag Dr. Henß (Dem.), der die Bestimmung über die beson- dere Berücksichtigung der Kirchenvertreter streichen will, wird abgelehnt. Für den Antrag stimmten außer der Linken auch die Völkischen und eine

lichr und

Henß (Dem.), der die dere Berücksichtigung will, wird abgeleh

Minderheit der Deutschen Volkspartei. Ein A n - trag der Deutschen Voltspartei, der verlangt, daß nur bei Uebereinstimmung von sechs von den sieben Mitgliedern der Prüfstelle eine Schrift in die Liste ausgenommen werden kann, wird abgelehnt.

Rach Ablehnung weiterer Aenderungsanträge

RotstanLsarbetten dringender Art und ähn­liches.

Entsprechend den Beschlüssen, die auf der vorerwähnten Londoner Konferenz gefaßt wor­den sind, kann das Gesetz im Falle eines Krie­ges ober anderer Ereignisse, bie die Landes­sicherheit gefährden, durch Verordnung der Reichsregierung für das gesamte Reichsgebiet oder einzelne Teile vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. Das soll auch dann möglich sein, wenn Krisen die deutsche Volkswirtschaft so stark gefährden, daß die Lebensmöglichkeit der deutschen Bevölkerung behindert ist. Ein Reichsausschuß für Arbeitsschutz, bestehend aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie aus Mitgliedern des Reichsrates, soll die Durchfüh-

rung des Gesetzes überwachen. Bemerkens­wert ist noch, daß das Gesetz das Jugendfchutz- alter von 16 auf 18 Jahrs hinaufsetzt, den Frauen- und Kinderschutz verstärkt und für die Ladenöffnung statt bisher 10 nur noch 6 Aus- nahmesonntage zuläßt, an denen dann aber der

bk

Verkauf anstatt bis 6 Uhr bis 7 Uhr abends er­laubt fein soll.

wird neb« arla-

regelt, bie bisher in der Gewerbeordnung be­handelt worden ist. Die Schutzmaßnahmen sind aber im allasmsinen verstärkt worden. Neu ist der sogen. Maschinenschutz. Danach ist vorqe- ! sehen, daß nicht nur den Arbeitgebern in Be­zug auf die Anbringung von. Schutzvorrichtun­gen gewisse Verpflichtungen auferlegt werden, f sondern daß schon bei dem Bau der Maschine ! dem Schutz des an der Maschine beschäftigten Arbeiters Rechnung getragen werden muß. Es soll also gesetzlicher Zwang sein, daß die Ma- - schine mit gewissen Schutzvorrichtungen oer? Wien wird. Hierbei ist aber nicht beabsichtigt, völlig neue Vorschriften zu erlassen. Es gab rsb-r schon gewisse Richtlinien, die für die Be­schaffenheit der Maschinen maßgebend sein soll­ten. Diese Richtlinien sind anerkannt, man hat sich aber nicht immer nach ihnen gerichtet. In Zukunft soll ihnen Gesetzeskraft beigelegt wer­den. Es ist aber vorgesehen, daß sie bei Liefe- . rungen an das Ausland außer Kraft treten, wenn in dem Absatzland nicht die gleichen ' Schutzporschriften herrschen. Ohne diese Aus­nahmebestimmung würde der deutschen Maschi­nenindustrie der Wettbewerb auf- dem Aus­landsmärkte noch mehr erschwert.

In sieben Paragraphen wird die Ar­beitszeit geregelt. Der erste dieser Para­graphen enthält die positive Bestimmung, alle anderen betreffen die zulässigen Ausnahmen. Der Inhalt dieser Paragraphen läßt sich dahin kennzeichnen, daß kein schematischer Achtstun­dentag festgelegt, sondern eine bewegliche Rege­lung versucht wird, die sich aber doch dem Wa­shingtoner Abkommen anpaßt. Grundsätzlich bildet der Achtstundentag die Norm, die auch i auf die Hausarbeit ihre Anwendung findet. Die Verteilung der Arbeitszeit auf die Woche ist wcht in schematischer Form erforderlich. Es kann also Minderarbeit an einem Tage durch Mehrarbeit an einem anderen Tage der Woche ausgeglichen werden. Bei ununterbrochener Tagesarbeit ist eine Steigerung der wöchent­lichen Arbeitszeit auf 56 Stunden unter ge- Bestimmungen zugelassen. Darüber hin­aus soll freiwillige Mehrarbeit nicht geleistet werden dürfen. In Bezug auf Arbeitsleistung, we zur Vorbereitung oder Ergänzung der eigentlichen Arbeit notwendig ist, sind Ausnah- wen zugelassen. So soll es erlaubt sein, das ZUenbebedienen der Kunden auf 20 Minuten über die eigentliche Arbeitszeit auszudehnen, den Arbeitsberufen, in denen Arbeitspausen misreten, so z. B. bei dem Chauffeur, dem $ar= , dem Ausläufer usw. kann die Arbeit bis A zehn Stunden täglich, also bis zu 60 Stun- j n wöchentlich ausgedehnt werden. Darüber aber nicht hinausgegangen werden und A soll die Arbeit sich auf nicht länger ?, Stunden verteilen. Wo diese Zeitspanne überschritten wird, wie es z. B. bei dem Chauf- saur der Fall sein kann, ist eine Ruhezeit von

bewiesen, daß die bayerische Regierung dafür ein- trete.

Abg. Frau M a tz (Dopt.) empfiehlt den Antrag ihrer Fraktion auf Einrichtung von Reichsprüf- stellen, die auch den besonderen Belangen der deut­schen Länder Rechnung tragen. Sie unterstützt fer­ner den sozialdemokratischen Antrag auf öffentliche Versammlungsfreiheit. Jeder Fall einer geistigen Feme müsse vermieden werden.

Abg. Dr. Kahl (Dopt.) bekennt sich als grund­sätzlicher Anhänger des Gesetzes, lehnt aber die Be­stimmungen über besondere Berücksichtigung der R-- ligionsgesellschaften ab. Die Kirche habe den Kampf gegen Schmutz und Schund auf andere Weise zu führen.

Damit ist die Einzelaussprache erledigt. Es

§ 4, der die Verfahrenvorschriften enthält, wird mit unwesentlichen Aenderungen angenommen. Zum § 5 liegt ein Antrag der Deutschen Volkspartei

vor, monai

die Kosten der Errichtung

der Prüfstel

aufmerksam, daß vorher die Rsichsprüfstellen ab

träfibent Löbe macht darau

gelehnt worden seien, der SIntri rechterhalten und mit großer Meh

wird aber auf- ieit angenommen.

folgen

die Abstimmungen.

Beim § 1 werden ein kommuni bischer St r e i ch u n g s a ii tr a g und ein sozialdemokra­tischer Aenderungsparagraph abgelehnt. Ein An­trag Dr. Henß (Dem.) will die Bestimmung strei­chen, daß Zeitschriften für ein volles Jahr auf die Listen kommen können, wenn zwei Nummern auf sind. Dieser Antrag wird

die

die Liste gesetzt worden si im Hammelsprung mit 183 gegen 169 Stimmen

abgelehnt.

Angenommen wird im Hammelsprung mit 197 gegen 154 Stimmen ein Antrag der Deutschen Volkspartei, wonach die Zeitschrift für ein Jahr erst auf die Liste kommen kann, wenn mehr als zwei Nummern beanstandet worden sind. Mit gro­ßer Mehrheit wird weiter ein Antrag der Volks- partei angenommen, wonach politische Zeit­schriften ebensowenig wie politische Tages­zeitungen auf die Liste gesetzt werden dürfen.

§ 1 wird gegen die Sozialdemokraten, Kommu­nisten und die Mehrheit der Demokraten angenom­men.

Bei § 2 wird namentlich abgestimmt über den demokratischen Antrag, der statt der Lan­desprüsstellen eine Reichsprüfstelle einsetzen will. Der Antrag wird mit 191 gegen 181 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. Dafür haben neben den Antragstellern die Sozialdemokraten, Kommunisten, Völkische und viele Mitglieder der Deutschen Volkspartei gestimmt. Abgelehnt wird auch der Antrag der Deutschen Volkspar­tei, wonach Prüfstellen vpm Reiche im Benehmen mit den Landesregierungen und eine Oberprüfungs-

Die §§ 5, 6 und 7 werden gegen die Linke angenom­men. Damit ist die zweite Beratung der Vorlage erledigt. Das Haus vertagt sich auf Dienstag, 3 Uhr. Auf der Tagesordnung steht die Beratung des Nachtragsetats für die besetzten Gebiete.

Um das GGWsal des Gesetzes.

Berlin, 29. Nov. Das Reichskabinett ist heute nach der Plenarsitzung des Reichstages zu einer Besprechung zusammengetreten, um zu der durch Ablehnung der §§ 2 und 3 des Schund- und Schmutzgesetzes geschaffenen Lage Stellung zu nehmen.

Berlin, 29. Nov. Nach der heutigen Reichstags- sitzung beschäftigte sich die Fraktion der Deutschen Volkspärtei mit der geschaffenen Lage. Beschlüsse wurden jedoch nicht gefaßt. Es werden vielmehr Be­sprechungen mit dem Zentrum ausgenommen wer­den. In parlamentarischen Kreisen hofft man, daß es bis zur dritten Lesung am Donnerstag oder Frei­tag noch zu einer Einigung kommen wird.

Zu den Abstimmungen im Reichstage schreibt die Tägl. Rundschau": Wie man aus dem Verlauf der Dinge ersteht, ist das Abstimmungser­gebnis keine grundsätzliche Ablehnung des Entwur­fes. Es wird nunmehr versucht werden, ein Einver­nehmen über die Paragraphen 2 und 3 des Gesetzes herbeiführen. Auch dieG e r m a n i a" glaubt, daß sich für die dritte Lesung e ine Mehrheit finden werde. Nach Ansicht desBerliner Tage­blattes" haben die Kompromißversuche keine Aussicht auf Erfolg, weil die Bayerische Volkspartei gegen jede Re-chsprüfstelle fei und die Demokratische Partei an der von ihr vorgeschlagenen einen Reichs- Prüfstelle festhalten werde. DieV o s s. Z e i t u n g" hält es für sehr zweifelhaft, daß für die Regie- rungsvorlage auch durch Kompromißverhandlungen eine Mehrheit zu finden sein werde. ImVor­wärts" heißt es: Ein solches Gesetz darf, wenn nicht einstimmig, so doch nur mit überwältigender Mehrheit gemacht werden.

acht Stunden festgelegt. Von Bedeutung ist noch, daß diese Bestimmungen keinen Arbeits­zwang begründen, d. h. daß niemand bei Strafe der Entlassung gezwungen werden soll, sich die­sen Bedingungen zu fügen. Vielmehr soll die Regelung im einzelnen Falle Sache des Ar­beitsvertrages sein.

Die Bestimmungen über die Mehrarbeit sehen zunächst vor, daß alle Arbeit, die über acht Stunden hinaus geleistet wird, durch einen Zuschlag entlohnt werden soll, und zwar, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart worden ist, durch einen Zuschlag von 25 Proz. Dieser Zuschlag ist aber nicht für Angestellte und Lehr-

linge vorgesehen. Ohne weiteres ist Mehrarbeit zugelassen bis zu 60 Stunden im Jahre. Da­rüber hinaus ist noch eine Mehrarbeit von 240 Stunden im Jahre zulässig, aber nur auf dem Wege des Tarifvertrages oder durch besondere behördliche Genehmigung. Es besteht also Be­wegungsfreiheit für eine Erhöhung der Ar­beitszeit um insgesamt 300 Stunden im Jahre, d. h. auf etwa neun Stunden am Tage. Diese Mehrarbeit kann auf das Jahr so verteilt wer­den, daß m der Woche bis zu höchstens 56 Stun­den gearbeitet wird. Im Gesetz sind noch ganz besondere Fälle vorgesehen, in denen weitere Ausnahmen gestattet sind. Sie beziehen sich auf

Die Beratung des Arbeitsschutzgefstzes voraussichtlich recht lange Zeit in Anspruch men, ehe der Entwurf überhaupt im $ ment zur Entscheidung kommt. Im Reichswirt­schaftsrat und im Reichsrat wird man sich sehr eingehend mit ihm beschäftigen. In beiden Kör­perschaften gehen die Auffassungen auseinan­der, so daß man ohne langwierige Debatten nicht auskommen wird.. Ohne das Gutachten des Reichswirtschaftsrates und die Verabschie­dung der Vorlage durch den Reichsrat ist aber der Entwurf nicht reif für die Beratung im Reichstage selbst. Man nimmt deshalb an, daß das Arbeitsschutzgesetz für den Reichstag über­haupt erst im Sommer hes nächsten Jahres spruchreif sein wird und daß die Zwischenzeit mit den Beratungen im Reichswirtschaftsrat und im Reichsrat ausgefüllt fein wird. Unter

bieten Umständen drängen die Gewerkschaften und drängt mit ihnen die Sozialdemokratie auf die Verabschiedung eines Notgesetzes, dessen Wortlaut die Gewerkschaften bereits aufgestellt haben.

Die Regierungsparteien haben sich über die Frage des Notgesetzes bisher noch nicht ver­ständigen können. So weit man sieht, gibt es im Zentrum eine gewerkschaftliche Richtung, bie das Notgesetz anstrebt. Auch in der demo­kratischen Reichstagsfraktion gibt es unter der Führung des Abgeordneten Erkelenz Anhänger des Notgesetzes, doch gibt es auch hier Vertreter anderer Wirtschaftsinteressen, die der notgesetz­lichen Regelung Widerstand leisten. Innerhalb der Regierung ist der Arbeitsminister sehr stark für das Notgesetz eingenommen. Er schließt sich im Großen und Ganzen der gewerkschaftlichen Auffassung an, die gegen angebliche Miß­bräuche auf dem Gebiete der Arbeitszeit sofort vorgehen will. Die sozialdemokratische Fraktion drängt außerordentlich stark und übt dadurch nicht nur auf Zentrum und Demokraten, son- bern, wie es scheint, auch auf gewisse Stellen in der Reichsregierung einen ziemlich starken Druck aus. Die parlamentarische Lage ist also noch nicht geklärt. Es wird auch voraussicht­lich noch einiger Verhandlungen bedürfen, bis man klarer sehen kann. Mit Bestimmtheit aber läßt sich jetzt schon sagen, daß hier eine außer­ordentlich wichtige Entscheidung auf dem Spiele sieht, die auch die ganze Regierungsfrage mit in ihre Kreise ziehen kann.

des SoWaiüfS.

Im Reichstag wurden gestern abenb die Bespre­chungen zwischen der Regierung und den Partei­führern über die Frage der Verlängerung des Zolltarifs fortgesetzt. Bei den Beratungen zwischen Regierung und Koalitionsparteien soll eine Eini­gung dahin erzielt worden sein, daß dem Reichs­tag eine Verlängerung her bestehen­den Zollgesetze um 3 Monate vorge- chlagrn werde. Den Demokraten soll es ge- ungen sein, für die Verlängerung der Futtermittel­zölle eine Garantie dafür zu schaffen, daß diese Zölle die Interessen des Handels, wie auch des Futiermittelbaues sichern. Auch mit den Sozial­demokraten glaubt man eine Einigung erzielen zu können, sodaß die Regierung auf eine große Mehr­heit für die Verlängerung der Zölle rechnen könn«.

Gitte Gvklävung v. wattevs.

Berlin. 29. Nov. Die deutschnationale Pressestelle teilt folgende Erklärung des Generalleutnants erei­len v. Matter zu der letzten Reichstagsred« bes Reichswehrministers Dr. Geßler mit:

Nach übereinstimmenden Berichten der Zages« presse hat Herr Reichswehrminister Dr. Geßler i» ferner Reichstaasrede am 24. d. M. unter Berufung