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M^Veneral Älttzeiger >^t#ta<m Stadt und Land

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Oanau Stadt und Land

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Das neueste.

Der Chef der -Heeresleitung, General v. Seeckt hat sein Rücktrittsgesuch eingereicht. Die Entschei­dung über das Gesuch wird für heute erwartet.

Zum preußischen Innenminister wurde der Berliner Polizeipräsident Grzecsinski ernannt. Der preußische Landtag ist gestern zu seiner ersten Sitzung der Wintersession zusammengetreten.

Der Vergleich zwischen Preußpn und den Hohenzollern, vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzminister und durch den Vertreter des Hauses hohenzollern, vobehaltlich der Zustimmung des preußischen Landtages unterzeichnet worden.

Im Hamburger Hafen ist die Arbeit im vollen Umfange wieder ausgenommen worden.

Dev KshettrsUevswsvsSekh utstevreÄhrrei.

wie dieGermania" meldet, ist der Ber- gleichsvorfchlag für das Abfindungsabkommen zwischen Preußen und dem Hause Hohen­zollern gestern abend unterzeichnet worden und zwar aus feiten des ehemaligen regieren­den Hauses Hohenzollern verbindlich für die Haupt- und Nebenlinien, und für Preußen von Finanzminister Höpker-Afchoff vorbehalt­lich der Zustimmung des Parlaments.

Wie aus obiger Meldung ersichtlich, hat das preußische Kabinett mit dem Hohenzollern- Hause einen neuen Vergleich abgeschlossen. Zwischen dem Vertreter der preußischen Re­gierung und Herrn von Berg, dem Vertreter des Hohenzollernhauses, ist er perfekt. Er be­darf aber, um Gesetzeskraft zu erlangen, noch und des p dung nach dieser Richtung w Die Vorlage wird bereits in den nächsten Tagen dem Eraatsrate und dem Landtage zu- geitet werden. Da der Vertrag an die frühere machuna zwischen Preußen und dem Hohen- zollernhause anknüpft und da die Materie selbst oft genug behandelt worden ist, so wer­den große Debatten und langwierige Bera­tungen nicht mehr nötig sein. Man rechnet deshalb bestimmt damit, daß die endgültigen Abstimmungen im Landtage im Verlaufe der nächsten Wochen stattfinden können, so daß also dann der Reichstag bei feinem Wieder- zufammentritt im November in der Frage der Fürstenentschädigung eine völlig veränderte Lage vncsände.

Der neue Vergleich mit den Hohenzollern knüpft an den sogenannten Oktobervergleich an. Jener erste Vergleich wurde abgeschlossen, eh« der Reichstag den Versuch machte, die Frage der Fürstenentschädigung ganz allgemein m regeln. Inzwischen ist der Antrag auf völlige Enteignung der Fürstenhäuser im Wege des Volksentscheides abgelehnt worden. Die reichs­gesetzliche Regelung hat sich vorläufig als un­möglich erwiesen, da die Sozialdemokratie sich nicht bereit finden ließ, der Regierungsvorlage zuzustimmen. Die Lage Preußens hat sich da­durch zweifellos verschlechtert, da nunmehr da­mit gerechnet werden mußte, daß die Recht- mredjung wieder an die Stelle einer anderen Regelung trat. Das Sperrgesetz gegen die Ver­folgung des Rechtsweges ist zwar vom Reichs­tag verlängert worden, aber es verstand sich schon damals von selbst, daß man den Rechts­meg wieder öffnen mußte, sobald sich die Un* möglichleu einer reichsgesetzlichen Regelung ober einer gütlichen Vereinbarung heraus­stellte. Dies ist denn wohl auch der Grund gewesen, der die preußische Regierung dazu veranlaßte, die Verhandlungen wieder aufzu­nehmen.

Die Frage der Fürstenentschädigug wird durch ben neuen Vergleich zwischen dem preu­ßischen Staat und den Hohenzollern ganz wesentlich vereinfacht. Die Reichsregierung hat Entschädigungsvorlage vor der Vertagung des Reichstages zurückgezogen, und zwar zu dem ausgesprochenen Zweck, um den Haupt- onereffenten der Vorlage, dem preußischen «taate und dem Hohenzollernhause die Zeit zu «onderverhandlungen zu lassen. Erfreulicher­weise hat man diese Zeit ausgenutzt. Für das Reich wird nun die Notwendigkeit einer reichs­gesetzlichen Regelung überhaupt hinfällig. Hat man doch eine solche Regelung in der Haupt» Mche deshalb versucht, weil die preußische Re- gierung zur Erzielung besserer Bedingungen gewissermaßen an das Reich appellierte. Man wird also bestimmt anehmen können, daß das Reichskabinett seine Vorlage endgültig zurück- öieht und daß auch die Reichstagsparteien ihre Aufgabe jetzt als gelöst betrachten. Es können ^krbings in Thüringen noch Schwierigkeiten

vere

gsverträg genehmigt werden.

auen.

RüBtritt des GeneraSs v. SeeÄt.

Berlin, 6. Ott 3m Anschluß an den Bericht, den heule der Reichswehrminister Dr. Geßler über die militärische Betätigung des ältesten Sohnes des Kronprinzen dem Reichspräsi­denten v. Hindenburg erstattet hat, waren bereits Gerüchte von einem Rückkrikksgesuch des Generalsv. Seeckt ausgetauchk. Diese Gerüchte haben sich jetzt als zutrefsend erwiesen. Bon amf- licher Seite wird bestätigt, daß General­oberst v. Seeckt dem Reichspräsidenten fein Rück- trillsgesuch überreicht hat. Bis zur Stunde ist noch unbekannt, wie sich der Tatbestand im einzelnen nach dem Bericht des Reichswehrminiskers barffeUt. Aus der Mitteilung des Reichswehrministeriums, daß der Minister von dem Zwischenfall erst durch die Presse Kenntnis erhalten habe, konnte man bereits ent­nehmen, daß General v. Seeckt von der militärischen Betätigung des jungen Prinzen gewußt, aber ver­säumt hak, dem Minister von dem an ihn herange- brachken Ersuchen um Genehmigung Kenntnis zu geben. Schon gestern verlautete, daß der Reichs- wehrminister lebhaft feinem Unwillen darüber Aus­druck gegeben habe, daß ihn der Ehes der Heeres- leitung in diesem Falle übergangen habe. Aus jeden Fall steht fest, daß der Reichswehrminisker die Emp­findung gehabt hat, daß das vertrauensvolle Ver­hältnis mit General v. Seeckt, das sich während har­ter, mühevoller Zahre bewährt halte, durch den Zwischenfall empfindlich gestört sei. Eine E n t s ch e i- bung des Reichspräsidenten als des Ober­kommandierenden der Reichswehr liegt bis zur Stunde noch nicht vor, doch nimmt man an, daß der Reichspräsident das Abschiedsgesuch des Gene­

schieden. DasAchtuhr-Abendblakk" will wissen, daß o. Hindenburg eine Entscheidung erst nach Fühlung­nahme mit Reichskanzler Dr. Marr treffen werde. Ueber die Vorges^ichte des Gesuches wissen die Blätter mitzuleilen, daß v. Seeckt von der Gastrolle des Kronprinzensohnes bei den Münsinger Uebun­gen gewußt, aber Reichswehrminisker Dr. Geßler nicht unterrichtet haben soll. Dieser soll es abge- lehnt haben, den Generaloberst vor dem Parla­ment und der Oefsentlichkelt decken.

Aus dem Fall Münsingen, den die Linkspresse

in der letzten hochpolitische

eine

hochpolitische Ängelegnheit geworden. Wie erinner­lich, wurde die Behauptung aufgestellt, der älteste Sohn des früheren Kronprinzen habe bei den Ma­növerübungen der Reichswehr auf dem Truppen­übungsplatz Münsingen gewissermaßen als Zeit­freiwilliger Dienste getan. Ueber diese Behauptung ist hin- und hergestritten worden und es hat bis zur Einreichung des Abschiedsgesuches durch den General v. Seeckt keine amtliche Klärung des Bor-

v. Seeckt kann man aber

faires stattgefunden. Aus dem Schritte des Herrn schließen, daß die Behaup­tungen der Linkspresse tatsächlich nicht unbegründet

gewesen sind. Der Reichswehrminister Dr. Geßler hat erklären lassen, daß er erst aus der Presse von dem ganzen Vorfall erfahren habe. Er hat dann Erhebungen anstellen lassen und ist in deren Ver­laufe offenbar zu einem Ergebnis gelangt, das zu Meinungsverschiedenheiten zwischen ihm und Herrn v. Seeckt geführt hat. Es ist im Reichswehrministe­rium eine Pertrauenskrisis entstanden, die nur da­rauf zurückgeführt werden kann, daß der Reichs­wehrminister mit dem Verhalten des Generals von Seeckt in dieser Angelgenheit nicht einverstanden ge­wesen ist. Der Reichswehrminister hat offenbar den Vorfall auf dem Truppenübungsplatz Münsingen mißbilligt und in diesem Sinne dem Reichspräsiden­ten Dortrag gehalten. Der General n. Seeckt hat daraus die Konsequenzen gezogen und sein Ab­schiedsgesuch eingereicht. Nach der ganzen Lage der Dinge hat man von vornherein mit der Wahrschein­lichkeit gerechnet, daß die Krisis durch die Annahme des Abschiedsgesuches und durch den Rücktritt des Herrn v. Seeckt ihre Erledigung finden werde.

Man kann bei objektiver Betrachtung nicht da­rüber im Zweifel fein, daß eine Verwendung des ältesten Kronprinzensohnes als Zeitfreiwilliger bei den Manöverübungen der Reichswehr unzulässig ist.

entstehen. Es wird aber dann wohl genügen, daß das Reich für solche Einzelfälle Richtlinien erteilt. Eine solche Aktion würde im Reichstag immer die erforderliche Mehrheit finden.

Vom Standpunkt der Allgemeinheit aus kann man mit dem Abschluß des neuen Ver­gleichs durchaus einverstanden sein. Die Links­parteien haben versucht, aus dieser Frage Nähr­stoff für ihre Hetzpropaganda ^u gewinnen. Sie wollten die Entschädigungsfrage in allen Län­dern wieder aufrollen. Diese Aktion ist miß­glückt. Nachdem auch in Preußen eine Verstän­digung zustande gekommen ist, kann die Für­stenfrage als erledigt gelten. Der Vergleich be­darf allerdings noch der Zustimmung der gesetz. liehen Instanzen. Man zweifelt aber nicht da»

recht- solche wird, solcher

Wie die Dinge heute liegen, läßt es sich nicht fertigen, wenn den Hohenzollernsprossen eine Ausnahme und Vorzugsstellung eingeräumt Eine andere Frage ist es natürlich, ob ein

Fall wirklich schwerwiegend genug ist, um zu solchen hochpolitischen Konsequenzen zu führen. Man kann der Meinung sein, daß es genügt hätte, den Vor­fall disziplinarisch zu behandeln und daß eine Aus­wirkung des Falles, wie sie tatsächlich eingetreten ist, nicht nötig gewesen wäre. Offenbar hat aber die ununterbrochene und zum Teil außerordentlich ge­hässige Kritik an der Reichswehr und an Herrn Geßler ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Art, wie republikanische Zuverlässigkeit des Reichs­wehrministers fortgesetzt in Zweifel gezogen hat, wie man ihn zu einem Schirmherrn der Reaktion und zu einem Spielzeug in der Hand seiner Offiziere hat stempeln wollen alles dies hat eine Stim­mung erzeugt, die bei der politischen Behandlung dieses Falles zweifellos sehr stark mitgespielt hat. Der Reichswehrminister hat es für nötig gefunden,

man die

die Kabinettsfrage zu stellen und so ist ein Vorfall von wirklich nicht allzu großer Bedeutung zum Ge­genstand einer Aktion geworden, deren politische Tragweite weit über den gegebenen Anlaß hin­ausragt.

Der Rücktritt des Generals von Seekt wird von allen, die die Reichswehr in ihrer jetzigen Gestalt und in ihrer jetzigen Verfassung als eine sichere Stütze des Staates zu schätzen wissen, aufs Tiefste bedauert werden. Herr von Seeckt hat vor wenigen Monaten seinen 60. Geburtstag gefeiert. Sein Ver­dienst um die Reichswehr und das Vaterland ist bet dieser Gelegenheit allseitig gewürdigt worden. Der

nommen und verwirklicht hat, wie es unter den ge- gebenen Verhältnissen überhaupt möglich ist. Er hat weiter in vorbildlicher Weise politische Neutralität geübt und es stets verschmäht, sich für irgendwelche dunklen Zwecke gegen den Staat mißbrauchen zu lassen. Es ist bekannt, daß er im Herbst 1923 die Uebernahme einer Diktatur mit aller Entschieden­heit abgelehnt hat. General von Seeckt gehört trotz der Stille seines Wirkens zu denjenigen Männern, die an der inneren Befestigung Deutschlands einen großen Anteil haben. Er hat in allen Zeiten inner­politischer Gefahr seinen Mann gestanden und es wäre ein großer Verlust, wenn die Auswirkungen des Münsinger Zwischenfalles seinem Wirken für Deutschland wirklich eine Grenze setzen sollte.

Sie Messe zu GeeBts KKStvM.

Berlin, 7. Okt. Fast alle Blätter sehen den Ge­neraloberst von Seeckt mit größtem Bedauern von seinem Amte scheiden und heben das große Verdienst hervor, das er sich um den Aufbau der neuen deutschen Wehrmacht erworben hat. Wenn Gene- raloberst von Seeckt, so schreibt dieKreuz­zeitung", jetzt geopfert werden soll, so würde dies einen Sieg der Demokraten und Sozialdemo­kraten darstellen.

In der D. A. Z." heißt es: Man begreift die Haltung des Reichswehrministers und bedauert es allgemein, daß er sich von dem langjährigen Mil­arbeiter trennen muß, dessen Verdiensten erst eine spätere Wertung voll gerecht werden kann.

DieGermania" schreibt: Seeckt hat der Republik treu gedient. Er hat einen Fehler began- Sen, und trägt als aufrechter, gerader Soldat ent- hlosien die Folgen.

DasB. T." sagt: Es ist kaum daran zu zwei­feln, daß der Reichspräsident das Entlasiungsgesuch annehmen wird. Mit äußerster Entschiedenheit müß man die volle Wahrung, die unantastbare Sicher­stellung der ministeriellen Autorität in der Reichs­wehr verlangen.

DerVorwärts" erklärt: Mit der Annahme des Rücktrittsgesuches des Generals von Seeckt wird der Beweis dafür geliefert fein, daß man auch in der Reichswehr Ordnung schaffen kann, wenn man nur will. Jeder Reichswehrminister, der diesen Willen betätigt, wird dabei die überwiegende Mehrheit des Reichstages und des ganzen Volkes auf seiner Seite haben.

ran, daß er im Landtage und selbstverständlich auch im Staatsrat eine sichere Mehrheit finden wird. Da das Hohenzollernhaus den Vergleich akzeptiert, so werden auch die Deutschnationalen keine Veranafsung haben, ihm Widerstand zu leisten. Das Zentrum steht in dieser Frage hinter der preußischen Regierung. Unter diesen Umständen wird es nicht ausschlaggebend sein, ob die sozialdemokratische Landtagsfraktion ebenfalls für den Vergleich stimmt oder sich der Stimme enthält.

Dev Inhalt dev AbmaGunsen.

Der neue Vergleich zwischen Preußen und dem vormaligen Königshaus ist aus folgender Basis ent­standen:

Rach dem ersten Vergleich zwischen Preußen und den Hohenzollern hätte die hohenzollernsche Hauptlinie 330 000 Morgen Land und über 30 Millionen in bar erhalten sollen. Das Kompromiß im Reichstag sah eine Zuteilung von 200 000 Mor­gen Land und 67 Millionen in bar vor.

Rach dem jetzigen vergleich sollen die Hohen- zollern 250 000 Morgen Land erhalten, dafür aber dem Staat gewisse Schlösser übereignen, chloh Bellevue. Als Barent- le eine Summe von 15 Milli-

insbesondere S

schädigung dürste _____ ________

anen in Betracht kommen.

Dafür müßten aber im Gegensatz zu dem Kom­promißgesetz des Reichstages die Hohenzollern auf Schloß und Park Babelsberg, Alexan­dr owka und den Weinberg am Obelisk verzichten. Außerdem erhall der Staat mehrere Häuser in der neuen Königsstraße ht Potsdam und in der Breitenstraße in Berlin, schließlich das Schlößchen in Konigswusterhausen. Der Gesamtwert dieser Besitzteile wird auf 2223 Milli­onen beziffert. Die Albrechtinische Linie sollte nach dem ersten Vergleich 80 000 Morgen Land erhalten; nach dem neuen mürbn sie nur noch 60 000 Morgen bekommen. Der preußischen Karls­linie sollten 100 000 Morgen zugesprochen wer- den. Der Reichstagskompromiß hatte hierfür keine Lösung vorgesehen. Der neue Vergleich sieht 70 000 Morgen vor.

Der neue Vergleich wird dem Staatsrat und dem Landtag in der Form eines neuen

Gesetzentwurfes über die Vermögensauseinander- zwischen dem preußischen" Staat unb, den Mitglie­dern des vormals regierenden Preußischen Königs»

Hauses" zugehen.

Nach § 1 des Gesetzentwurfs sollen die dem Ge- setz beigefügten Verträge über die Vermögensaus- einandersetzung, und zwar

a) der in der Verhandlung vom 12. Oktober vereinbarte Vertrag mit dem in der Verband- vom heutigen Tage vereinbarten Abânde-

1925 hing

Vvetttzkfchev Landtags

Berlin, 6. Oktbr. Die heutige erste Landtags, sitzung nach der großen Sommerpause begegnete. nur gedämpftem Interesse, da wegen des Wechsels im preußischen Ministerium des Innern und der Vorbe­reitung des neuen Vergleichs mit den Hohenzollern der Schwerpunkt der Parlamentarismen Arbeiten in die FraktionSsitzungen verlegt war.

Präsident Bartels eröffnete die Sitzung mit der Wiedergabe der Mitteilung des Ministerpräsidenten, daß der Minister des Innern Severing auf seinen Wunsch vom Amte entlastn und Polizeipräsident Grzesinski zu seinem Nachfolger ernannt worden sei.

Ein kommunist scher Antrag, den Ministerpräsidenten sofort herbeizurufen, damit ër Auskunft gebe, welche Aufträge er dem neuen Minister gegeben habe, wurde gegen die Simmen der Antragsteller abgelehnt.

Nach Eintritt in die Tagesordnung wurde mit cer Beratung der Mitteilung des Bolkkwoblfahris- minister« über die Verwendung der staatlichen Beihilfen zur Bekämpfung der Tuberkulose die Besprechung eines kommunistischen Antrag» verbunden, der dem Staatè- imniftenum das Vertrauen entziehen will. Die Abg. Lellheim (Rom.) und Schwenck (Rom.) begründeten den Antrag damit, daß die Regierung zwar für die Hohenzollern, nicht aber für die Bekämpfung der Tuberkulose Geld übrig habe.

Vizepräsident von Kries teilte mit, daß über den Antrag frühesten« innerhalb von zwei Tagen abge- stimmt werden könne.

Die zweite Verordnung über die Durchführung der HauSzinssttucr wurde dem Hauptausschuß überwiesen. An den RechtSauSschuß ging" die Vorlage über die Zulassung der Frauen zum Kchiedkamte. Der Gesetz­entwurf über die Nachprüfung und Berichtigung der seit 1861 bestehenden Einschätzung der Liegenschaften wurde einem besonderen Ausschuß von 15 Mitgliedern überwiesen. An den Hauptausschuß gingen der zur ersten Beratung vorliegende, mit dem Fmanzausglcichs- gesetz zusammenhängende Entwurf zur Aenderung der Vorausleistungen für die Wegeunterhaltung, ferner die vom Staatsrat vorseschlagene Novelle über die Siegelung der Gewerbesteuer für die Rechnungsjahre 1925/26. Auch der zur zweiten und dritten Beratung oorliegenbe Antrag der Abg. Diel (Z.) auf Annahme einer Novelle zum Ge­setz über die Linderung der Notlage der rheinischen Notare würd: nochmals der AuSschußberatung sugeleitet.

Nächste Sitzung Donnerstag: Erwerbslojenfürsorge und kleine Vorlagen.

Eine LNahttung zuv Nesomtenbett

Mainz, 6. Okt. Die Vorkommnisse der letzten Tage im besetzten Gebiet haben den R e i ch s k o m - missar für die besetzten Gebiete und die inter­alliierte Rheinlandkommission zu sol- gender gemeinsamer Kundgebung veranlaßt:

Der Reichskommissar für die besetzten rheinischen Gebiete und die Interalliierte Rheinlandkommission tief bewegt durch die traurigen Zwischenfälle, die sich in den letzten Tagen in verschiedenen Garnhon- stabten des besetzten Gebietes ereignet haben, appel- lieren an die Besonnenheit und das Verantwortungs- gefühl, sowohl auf alliierter als auch deutscher Seite, um die Atmosphäre zu erhalten, die glücklich her- gestellt ist durch bi neuen Abmachungen .welche ent- sprechend den Wünschen der Wlkr zwischen den Re­gierungen getroffen wurden. Die Justizbehörde