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201. Jahrgang

Hanauer WAnzmer

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprecher Nr. 3956. 3957, 3958.

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Nr. 151

Donnerslag Sen 1. Juli

1928

IwUOe« der KWIßisU UUd dtHW Lettms. /

Die zweite Lesung des ^iirWn^ im Reichstag beendet.

Die innerpolUifche Lage noch ungeklärt.

Die Regierungsvorlage über die Fürsten- Wtschädigung ist am Mittwoch mit einem über- raichend schnellen Tempo in zweiter Lesung er­ledigt worden. Die zweite Lesung hat sich gün­stiger entwickelt, als man voraussehen konnte. Es sind keine Verfchleppungsversuche gemacht worden. Außerdem hat die Mehrzahl der Para­graphen Annahme gefunden und zwar im all­gemeinen so, daß die Deutschnationalen gegen die Paragraphen stimmten, während sich die Sozialdemokraten der Stimme enthielten. Der Regierungsentwurf glich nach Abschluß der zweiten Lesung nicht einem Trümmerfeld, son­dern war im Großen und Ganzen noch wohl erhalten. Nur gleich zu Anfang klaffte an der Stelle.des zweiten Paragraphen eine Lücke, die allerdings den ganzen Gesetzèntwurf so gut wie wertlos macht, da die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Reichssondergerichts nicht mehr vorhanden sind.

Immerhin, man ist besser über die zweite Lesung hinweggekommen, als es zu erwarten war. Die große Frage ist nun: W i e w i r d e s mit b erb ritten Lesung gehen? Mit dieser Frage muß man sich am heutigen Don- Mrstag sehr lebhaft beschäftigen und man muß

minister Am Zchnhoff und von dem Sozialdemo­kraten Lüdemann.

Abg. Schulte (Ztr.) betont, die Regierungs­parteien seien mit ihrem Ausschußbeschluß zu der Bestimmung ihres früheren Kompromißentwurfes zurückgekehrt. Ein privatrechtlicher Charakter sei der Kronsideikommißrsnte nicht zugesprochen, son­dern es handele sich dabei um einen staatsrechtlichen Anspruch des Königshauses.

Abg. Landsberg (Soz.) wendet sich gegen den deutschnationalen Antrag. Bei seiner Annahme müssen die Zivillisten und die übrigen Renten weiter gezahlt werden.

Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Dp.) legt Wert auf die Feststellung, daß seine Fraktion sich ihre end­gültige Stellung vorbehalte.

Der deulschnationale Antrag auf Streichung des § 8 wird abgelehnt. § 8 wird dann mit den Stim­men der Mittelparteien und Sozialdemokraten bei Stimmenthaltung der Kommunisten gegen Deutsch- nationale und Völkische angenommen.

Die folgenden Paragraphen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen aus der Streiimafse und den Privatoermögen der Fürsten gemiffe Gegen­stände aus Gründen der Kultur und Volksgesundheit den Ländern zugeteilt werden können (Theater,

NS Schlösser, Parkanlae

Die Aenderuugsankräge werden abgelehnt und die §§ 13 bis 17 angenommen.

§ 18 bestimmt, daß die nach der Entscheidung des Sondergerichts einem Fürstenhaus oder einem feiner Mitglieder zugewiesenen Gelder bis zum Jahre 1950 nur für ine privatwirtschaftlichen Be­dürfnisse oder zu wohltätigen oder kulturellen Zwecken verwendet werdâ dürfen. Bei Zuwider­handlungen könne das Sondergericht die Einbehal­tung oder Rückforderung der Zahlungen verfügen.

Abg. Lohmann (DnU.) verlangt die Streichung dieses Paragraphen, der die Mitglieder der Fürsten­häuser zu Staatsbürgern zweiter Klasse entwürdige und unter Polizeiaufsicht stelle.

Abg. Neubauer (Komm.) erinnert daran, daß Bismarck das Privatvermögen des Hannoverischen Königs 1866 beschlagnahmte mit der Begründung, daß Preußen gegen Umtriebe des Welfenhauses ge­schützt werden müßte. Die Verbindung Wilhelms II. mit dem Verschwörer Claß sei nachgewiesen.

Abg. v. Richthofen (Dem.): Die Fürsten haben immer eine andere Rechtsstellung eingenom­men als andere Staatsbürger. Sie können deshalb auch nicht in derselben Weise behandelt werden. Der Staat, der große Beträge den Fürsten zahlt, muh sich davor schützen können, daß diese Gelder zum Kampf gegen ihn verwendet werden.

Abg. Landsberg (Soz.) beantragt eine andere Fassung des § 18 dahin, daß die an die Fürsten zu zahlenden Gelder von der Reichsbank verwaltet werden und daß jeder Fürst darüber die Genehmi­gung des Landes bedarf.

Die Streichungs- und Abänderungsanträge wer-

men abgelehnt.

§ 1« wird gegen die Di

i 'angenom­

stellen. Für Mais soll der Zoll von 5 auf 3.20 Mark herabgesetzt werden. Für Schweinefleisch sollen die ermäßigten Zölle (21 Mk. pro Dop­pelzentner) bleiben. Die Sätze für Speck, Schmalz, Reis und für Rohstoffe der Marga- rinemdustrie sollen unverändert bleiben. Von der Regierung wurde zugesichert, daß auf der Basis der ermäßigten Zollsätze die neuen Han- delsvertragsoerhandlungen geführt werden und zwar soll das Kontingent von 8 auf 12 000 Tonnen erhöht werden.

Preußischer Landtag.

Berlin, 30. Juni. Der Preußische Landtag überwies in seiner heutigen Sitzung den An­trag Balk (Dem.) auf Schaffung von Aus- gleichsmaßnahmen für Verluste, die die in Deutsch-Oberschlesien wohnenden, in Polnisch- Oberschlesien arbeitenden Arbeiter durch Da- lutaunterschiede erlitten, ohne Aussprache der Ausschußberatung und tritt dann ein in die

dritte Lesung des Etats.

Die allgemeine Besprechung wird eröffnet durch längere Darlegungen des Ministerpräsi­denten Braun.

Ministerpräsident Braun

geht des Näheren auf das Arbeitslosenprv- blem ein und erlärt weiter, es habe sich der Gedanke aufgedrängt, ob es nicht volkswirt­schaftlich zweckmäßig ist, wenigstens einen Teil der fraglichen Arbeitskraft _ produktiver Tätigkeit zuzuführen. (Sehr richtig!) Der­artige Arbeiten sind im reichsten Maße vor­handen. Es wird Aufgabe der Staatsregie rung sein, in Zusammenarbeit mit der Reichs- regs^rung und mit ben Gemeindevenw-anaen MWMWWrken, daß das

MMch m^wSffi^Wi Ans-

gelegenheit bis zum Herbst immer noch mit voller Entschlossenheit im Wege. Es verlangt mit Recht eine Entscheidung und deshalb wird man sich wohl auch noch alle Mühe geben, um eine Entscheidung zugunsten der Regierungs­vorlage zu ermöglichen. Die Schwierigkeiten auf diesem Wege sind aber groß und niemand weiß, ob sie sich bis morgen beiseite räumen lassen. Die parlamentarische Lage ist diesmal so unbestimmt wie nur möglich und es besteht auch keine große Aussicht, sie setzt in der Zwi­schenpause zwischen der zweiten und dritten Lesung soweit zu klären, daß man mit voller Sicherheit das Ende voraussehen könnte.

Der Reichspräsident beobachtet die Entwick- B aufmerksam, hat sich aber jede Ent- ung vorbehalten, ebenso hat auch die Re­gierung noch gar nichts ins Auge gefaßt, ob sie sich für eine Vertagung entscheiden, oder im Falle einer Ablehnung für eine Auflösung des Reichstages eintreten oder selbst demissionieren soll. Das sind auch Fragen die erst zur Ent­scheidung stehen, wenn im Reichstagsplenum die Würfel gefallen sind. Es wäre müßig, wollte man anhand der Fraktionsstärken jetzt schon irgendwelche Berechnungen aufstellen. Fest steht jedoch, daß die Entscheidung an einem seidenen Faden hängt und es wohl eines günstigen Umstandes bedarf, um die qualifi­zierte Mehrheit im Reichstag zusammenzu­bringen.

Im Zusammenhang mit der Erörterung der t dem Reichsminister des Innern in Ai

von dem Reichsminister des Innern in Aus­sicht gestellten Konsequenzen tritt das Berliner Tageblatt den Gerüchten entgegen, daß Reichs­präsident von Hindenburg sich einem Ersuchen des Kabinett, das Dekret der Reichstagsauft lösung zu unterzeichnen, versagen würde. Der Reichspräsident soll nach dem genannten Blatt durchaus geneigt sein, den etwaigen Wünschen des Reichskabinetts hinsichtlich einer für not­wendig gehaltenen Reichstagsauflösung Rech­

nung zu tragen.

srtzmtssbevkht.

Berlin, 30. Juni. Die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Aus­einandersetzung mit ben Fürsten - Häusern mied fortgesetzt. Den § 8 hat Ler Aus­schuß durch Annahme eines sozialdemokratischen An­trages dahin geändert, daß er jetzt lautet: Zivil- listen, Kronfideikommißrenten und Krondotationsrenten sowie ähnliche Ren­ten fallen entschädigungslos fort.

Abg. Graf Merveldt (Dnat.) beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Die Kron- fideikommißrente sei zum größten Teil Privateigen­tum. Ein ontschädigungsloser Fortfall sei ein Ein­griff in die Unverletzbarkeit des Privateigentums. Der Charakter des Privateigentums bei den Kron- fideikommißrenten fei anerkannt worden von den jozialbemokratischen Abgeordneten, vom Zentrums­

Beftim-inun-gen der Vorlage als unbefriedi­gend und beanstandet die Streichungen der Aus­nahmen und Entschädigungsbestimmungen.

Abg. v. E r v e l d t (Dnatl.) beantragt Streichung der Paragraphen 9 und 11 und namentliche Ab­stimmung über den § 10, der auch Zuweisung an das Land aus den PrivatvermSgen der Fürsten vorsieht.

Abg. Schulte (Ztr.) tritt für die Ausschuß- faffung ein.

Abg. Tiedt (Komm.) wendet sich gegen die Be­stimmungen in § 12, die den Fürsten eine ange­messene Lebenshaltung garantiert. Den Opfern des Krieges wolle man keine angemessene Lebenshaltung gewährleisten, aber den Mördern, die sie hinaus­geschickt haben. (Große Unruhe rechts. Rufs bei den Kommunisten: Ruhe im Fürstenstall.) Wil­helm II. habe die Massen aufgefordert, mit ihm in Not und Tod zu gehen, aber im Augenblick der Not sei dieser erbärmlich feige Wicht desertiert. (Lärm rechts. Ordnungsrufe des Präsidenten. Auch dèr deutschnationale Abg. Laverrenz wird wegen eines beleidigenden Zurufs zur Ordnung gerufen.) Redner schließt:Hindenburg hat genau wie Wilhelm II. sein Wort gebrochen!" (Lärm rechts und Hände­klatschen bei den Kommunisten. Präsident Löbe ruft den Abg. Tiedt Mr Ordnung und erteilt weitere Ordnungsrufe an kommunistische und völkische Ab­geordnete, die unparlamentarischs Zurufe gemacht haben.)

Abg. Rosenfeld (Soz.) wendet sich gleich­falls gegen die Garantie der angemessenen Lebens­haltung und verlangt eine genauere Umgrenzung des Begriffs.

Nach Ablehnung der sozialdemokratischen und deutschnationalen Aenderungsanträge werden die §§ 9 bis 12 bei Stimmenthaltung der Sozialdemo­kraten angenommen.

Es folgt die Beratung der §§ 13 bis 17, die von Entschädigungs- und Ersatzansprüchen und von der Auswertung handeln. § 16 bestimmt, daß auf die Aufwertung die auch sonst geltenden Gesetzss- bestnnnmngen Anwendung finden.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) weist darau hin, daß in einzelnen Vergleichen den Fürsten Auswer­tungsansprüche bis 1450 Prozent bewilligt worden seien. Redner beantragt die Einfügung einer Be­stimmung, wonach der Goldmarkwert nicht über­schritten werden darf.

Abg. H ö l l e i n (Komm.) bekämpft den § 15, der besagt, Rechte Dritter würden bei der Auseinander­setzung zwischen Land und Fürstenhaus nicht berührt.

Abg. v. Lindeiner-Wildau (Dntl.) bean­tragt Streichung der Bestimmung im § 16, daß An­sprüche aus Auswertung von wiaderkehrenden Leistungen für die Zeit vor dem 1. Januar 1925 als erloschen gelten sollen.

Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) gibt zu, daß diese Bestimmung eine Abweichung vom geltenden Recht zu ungunsten der Fürsten darstelle. Redner ersucht um Ablehnung aller Aenderunasanträge von rechts und links.

wenn sich eine Gefährdung der Sittlichkeit ergibt.

§ 26 besagt, daß das Sondergericht auch zustän­dig ist für die Ansprüche der bepoff edierten Fürsten­häuser. Die diesen bezahlten Renten sollen nach billigem Ermessen abgelöst werden.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt den entschädigungslosen Fortfall der Renten.

Abg. Dr. v. D r y a n d e r (Dntl.) beantragt die Streichung des § 26. Nach Ablehnung der übrigen Aenderungs- und Streichungsanträge wird ein Antrag der Mittelparteien angenom­men, der dem letzten Absatz in § 26 folgende Fas­sung gibt: Ansprüche auf Abfindungen, Renten oder ähnliche Staatsleistungen fallen entschädi­gungslos fort, soweit sie für die Uebertragung von Hoheits- oder ähnlichen öffentlichen Rechten oder für die Ueberlasiung von Gegenständen geschul­det werden, die als Staatseigentum zu gelten hät­ten. Im übrigen können sie ganz oder zum Teil für erloschen erklärt werden, wenn im Hinblick auf ihren Entstehungsgrund und dis seitherige geschichtliche Entwicklung ihr Fortbestand nicht gerechtfertigt er­scheint.

Mik dieser Aenderung wird § 26 angenommen. Der Rest des Gesetzes wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten, Deutschnationalen und Völ­kischen sowie der Kommunisten angenommen.

Damit ist die zweite Beratung der Vorlage be­endet.

Einigung der Regierungsparteien über die Zölle.

Gestern nachmittag und am Abend fanden im Reichstag Verhandlungen zwischen Vertre­tern der Regierungsparteien in Anwesenheit des Reichsernährungsministers Dr. Haslinde mit den Vertretern der sozialdemokraftschen Reichstagsfraktion über das Zollproblem statt, die fedoch, wie dasBerl. Tagebl." meldet, noch zu keinem Ergebnis führten. Unter den Regierungsparteien gelangte man im Anschluß an diese Verhandlungen zu einer Verständi­gung. Die Regierungsparteien werden heute im handelspolitischen Ausschuß einen Antrag einbringen, aufgrund dessen ein Art. 2 in den deutsch-schwedischen Handelsvertrag eingefügt werden soll, der feststem, daß der § 6 des Zoll- gesetzes vom 17. 8. 1925 für folgende Posi­tionen verlängert, bezw. neu festgesetzt wird: Roggen 5 Mark, Weizen 5.50 Mark. Hierbei soll ès nicht um einen Mindestzollsatz handeln, sondern um einen Satz, der in weiteren Han­delsverträgen (mit Polen und Rumänien) noch abgebaut werden kann. Ferner wird in dem Anträge der Regierungsparteien zum Aus­druck gebracht, daß die Differenzierung zwi­schen Futtergerste und Braugerste aufrecht er­halten bleiben soll. Für Futtergerste soll ein Satz von 2 Mark, für Braugerste ein solcher von 5 Mark gelten. Auch der Satz für die Luttergerste soll keinen Mindestzolliatz bar»

so schnell wie möglich in die Wrksichkeif um­gesetzt wird.

Ministerpräsident Braun fährt bann fort: Das Reich hat zwar früher schon Zuschüsse versprochen, dabei aber den ersten Standpunkt vertreten, dazu nicht verpflichtet zu sein. Ich habe wiederholt versucht, den Standpunkt zu rentieren. 50 Millionen Mark wurden für die Finanzierung der Siedlungen zugesagt. Das Reich wollte aber die Finanzierung durch eigene Siedlungseinrichtungen vornehmen. Die ^eußische Regierung hat sich aber dem­gegenüber auf den Standpunkt gestellt, daß für diese Ausgaben der ganze, gut eingespielte Siedlungsapparat der preußischen Verwaltung vorhanden ist. Hoffentlich kommt die Reichs- regierung bald M ihrem Entschluß, damit die 50 Millionen, die aus Reichsmittel bereitgestellt werden sollen, auch tatsächlich der Siedlung zufließen und damit dem Zwecke dienen, Ar­beiten zu schaffen. Infolge des Friedensvertra- aes habe Preußen ein Fünftel seines Wald- bestandes abtreten müssen und zwar 400 000 Hektar. Es liegt auf der Hand, daß das Reich Preußen dafür ersatzpflichtig ist Dieser Stand ist auch seinerzeit ausdrücklich von der Reichs- regierung anerkannt worden. Nun aber habe sich die Reichsregierung auf den Standpunkt gestellt, daß durch eine Abschlagszahlung von 65 Millionen die Verbindlichkeiten erledigt sind. (Hört, hört!) Noch immer ist nicht die preußische Stelle beim Generaldirektor der Reichsbahn besetzt worden. Leider bin ich zu der Erkenntnis gekommen, daß diese langwie­rig geübte Reichstreue Preußens zumeist mit einer Nichtachtung seiner berechtigten Wünsche belohnt wurde. Der Ministerpräsident kommt dann auf die Bestrebungen, auf

Anschluß kleiner Länder.

wie z. B. Lippe, Waldeck, an Preußen zu spre­chen, wobei Preußen sich auf den Standpunkt gestellt habe, daß es wirtschaftlich zum Besten einiger kleiner Staaten fein würde, wenn sie in den preußischen Staatsoerband einbezogen würden. Wir haben, so führt der Ministerpräsi­dent aus, bei Lippe gesehen, daß wir uns ge­täuscht haben. Aber die kleinen Länder werden auf die Dauer nicht verlangen können, daß wir ihnen die verschiedensten Einrichtungen unseres Staates zur Verfügung stellen, nur damit sie ihre Selbständigkeit erhalten können. (Sehr richtig!) Wir haben den Sukzessionsver- trag mit Waldeck nicht gekündigt, aber er läuft nun noch zwei Jahre, eine Zeit, in der Waldeck Gelegenheit haben wird, zu prüfen, ob ihm eine vollkommene Selbständigkeit möglich ist. Zur

Großhamburg-Frage

führt der Ministerpräsident u. a. aus: Ich er« kläre ausdrücklich, daß die preußische Staats« regierung bereit war, an Hamburg das Gee biet absutreten, das nachgewiesenermaßen für ben Bau des Hamburger Hafens benötigt

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