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201. Jahrgang
Hanauer WAnzmer
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.
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Nr. 151
Donnerslag Sen 1. Juli
1928
IwUOe« der KWIßisU UUd dtHW Lettms. /
Die zweite Lesung des ^iirWn^ im Reichstag beendet.
Die innerpolUifche Lage noch ungeklärt.
Die Regierungsvorlage über die Fürsten- Wtschädigung ist am Mittwoch mit einem über- raichend schnellen Tempo in zweiter Lesung erledigt worden. Die zweite Lesung hat sich günstiger entwickelt, als man voraussehen konnte. Es sind keine Verfchleppungsversuche gemacht worden. Außerdem hat die Mehrzahl der Paragraphen Annahme gefunden und zwar im allgemeinen so, daß die Deutschnationalen gegen die Paragraphen stimmten, während sich die Sozialdemokraten der Stimme enthielten. Der Regierungsentwurf glich nach Abschluß der zweiten Lesung nicht einem Trümmerfeld, sondern war im Großen und Ganzen noch wohl erhalten. Nur gleich zu Anfang klaffte an der Stelle.des zweiten Paragraphen eine Lücke, die allerdings den ganzen Gesetzèntwurf so gut wie wertlos macht, da die Bestimmungen über die Zuständigkeit des Reichssondergerichts nicht mehr vorhanden sind.
Immerhin, man ist besser über die zweite Lesung hinweggekommen, als es zu erwarten war. Die große Frage ist nun: W i e w i r d e s mit b erb ritten Lesung gehen? Mit dieser Frage muß man sich am heutigen Don- Mrstag sehr lebhaft beschäftigen und man muß
minister Am Zchnhoff und von dem Sozialdemokraten Lüdemann.
Abg. Schulte (Ztr.) betont, die Regierungsparteien seien mit ihrem Ausschußbeschluß zu der Bestimmung ihres früheren Kompromißentwurfes zurückgekehrt. Ein privatrechtlicher Charakter sei der Kronsideikommißrsnte nicht zugesprochen, sondern es handele sich dabei um einen staatsrechtlichen Anspruch des Königshauses.
Abg. Landsberg (Soz.) wendet sich gegen den deutschnationalen Antrag. Bei seiner Annahme müssen die Zivillisten und die übrigen Renten weiter gezahlt werden.
Abg. Dr. Pfleger (Bayer. Dp.) legt Wert auf die Feststellung, daß seine Fraktion sich ihre endgültige Stellung vorbehalte.
Der deulschnationale Antrag auf Streichung des § 8 wird abgelehnt. § 8 wird dann mit den Stimmen der Mittelparteien und Sozialdemokraten bei Stimmenthaltung der Kommunisten gegen Deutsch- nationale und Völkische angenommen.
Die folgenden Paragraphen bestimmen, unter welchen Voraussetzungen aus der Streiimafse und den Privatoermögen der Fürsten gemiffe Gegenstände aus Gründen der Kultur und Volksgesundheit den Ländern zugeteilt werden können (Theater,
NS Schlösser, Parkanlae
Die Aenderuugsankräge werden abgelehnt und die §§ 13 bis 17 angenommen.
§ 18 bestimmt, daß die nach der Entscheidung des Sondergerichts einem Fürstenhaus oder einem feiner Mitglieder zugewiesenen Gelder bis zum Jahre 1950 nur für ine privatwirtschaftlichen Bedürfnisse oder zu wohltätigen oder kulturellen Zwecken verwendet werdâ dürfen. Bei Zuwiderhandlungen könne das Sondergericht die Einbehaltung oder Rückforderung der Zahlungen verfügen.
Abg. Lohmann (DnU.) verlangt die Streichung dieses Paragraphen, der die Mitglieder der Fürstenhäuser zu Staatsbürgern zweiter Klasse entwürdige und unter Polizeiaufsicht stelle.
Abg. Neubauer (Komm.) erinnert daran, daß Bismarck das Privatvermögen des Hannoverischen Königs 1866 beschlagnahmte mit der Begründung, daß Preußen gegen Umtriebe des Welfenhauses geschützt werden müßte. Die Verbindung Wilhelms II. mit dem Verschwörer Claß sei nachgewiesen.
Abg. v. Richthofen (Dem.): Die Fürsten haben immer eine andere Rechtsstellung eingenommen als andere Staatsbürger. Sie können deshalb auch nicht in derselben Weise behandelt werden. Der Staat, der große Beträge den Fürsten zahlt, muh sich davor schützen können, daß diese Gelder zum Kampf gegen ihn verwendet werden.
Abg. Landsberg (Soz.) beantragt eine andere Fassung des § 18 dahin, daß die an die Fürsten zu zahlenden Gelder von der Reichsbank verwaltet werden und daß jeder Fürst darüber die Genehmigung des Landes bedarf.
Die Streichungs- und Abänderungsanträge wer-
men abgelehnt.
§ 1« wird gegen die Di
i 'angenom
stellen. Für Mais soll der Zoll von 5 auf 3.20 Mark herabgesetzt werden. Für Schweinefleisch sollen die ermäßigten Zölle (21 Mk. pro Doppelzentner) bleiben. Die Sätze für Speck, Schmalz, Reis und für Rohstoffe der Marga- rinemdustrie sollen unverändert bleiben. Von der Regierung wurde zugesichert, daß auf der Basis der ermäßigten Zollsätze die neuen Han- delsvertragsoerhandlungen geführt werden und zwar soll das Kontingent von 8 auf 12 000 Tonnen erhöht werden.
Preußischer Landtag.
Berlin, 30. Juni. Der Preußische Landtag überwies in seiner heutigen Sitzung den Antrag Balk (Dem.) auf Schaffung von Aus- gleichsmaßnahmen für Verluste, die die in Deutsch-Oberschlesien wohnenden, in Polnisch- Oberschlesien arbeitenden Arbeiter durch Da- lutaunterschiede erlitten, ohne Aussprache der Ausschußberatung und tritt dann ein in die
dritte Lesung des Etats.
Die allgemeine Besprechung wird eröffnet durch längere Darlegungen des Ministerpräsidenten Braun.
Ministerpräsident Braun
geht des Näheren auf das Arbeitslosenprv- blem ein und erlärt weiter, es habe sich der Gedanke aufgedrängt, ob es nicht volkswirtschaftlich zweckmäßig ist, wenigstens einen Teil der fraglichen Arbeitskraft _ produktiver Tätigkeit zuzuführen. (Sehr richtig!) Derartige Arbeiten sind im reichsten Maße vorhanden. Es wird Aufgabe der Staatsregie rung sein, in Zusammenarbeit mit der Reichs- regs^rung und mit ben Gemeindevenw-anaen MWMWWrken, daß das
MMch m^wSffi^Wi Ans-
gelegenheit bis zum Herbst immer noch mit voller Entschlossenheit im Wege. Es verlangt mit Recht eine Entscheidung und deshalb wird man sich wohl auch noch alle Mühe geben, um eine Entscheidung zugunsten der Regierungsvorlage zu ermöglichen. Die Schwierigkeiten auf diesem Wege sind aber groß und niemand weiß, ob sie sich bis morgen beiseite räumen lassen. Die parlamentarische Lage ist diesmal so unbestimmt wie nur möglich und es besteht auch keine große Aussicht, sie setzt in der Zwischenpause zwischen der zweiten und dritten Lesung soweit zu klären, daß man mit voller Sicherheit das Ende voraussehen könnte.
Der Reichspräsident beobachtet die Entwick- B aufmerksam, hat sich aber jede Ent- ung vorbehalten, ebenso hat auch die Regierung noch gar nichts ins Auge gefaßt, ob sie sich für eine Vertagung entscheiden, oder im Falle einer Ablehnung für eine Auflösung des Reichstages eintreten oder selbst demissionieren soll. Das sind auch Fragen die erst zur Entscheidung stehen, wenn im Reichstagsplenum die Würfel gefallen sind. Es wäre müßig, wollte man anhand der Fraktionsstärken jetzt schon irgendwelche Berechnungen aufstellen. Fest steht jedoch, daß die Entscheidung an einem seidenen Faden hängt und es wohl eines günstigen Umstandes bedarf, um die qualifizierte Mehrheit im Reichstag zusammenzubringen.
Im Zusammenhang mit der Erörterung der t dem Reichsminister des Innern in Ai
von dem Reichsminister des Innern in Aussicht gestellten Konsequenzen tritt das Berliner Tageblatt den Gerüchten entgegen, daß Reichspräsident von Hindenburg sich einem Ersuchen des Kabinett, das Dekret der Reichstagsauft lösung zu unterzeichnen, versagen würde. Der Reichspräsident soll nach dem genannten Blatt durchaus geneigt sein, den etwaigen Wünschen des Reichskabinetts hinsichtlich einer für notwendig gehaltenen Reichstagsauflösung Rech
nung zu tragen.
srtzmtssbevkht.
Berlin, 30. Juni. Die zweite Beratung des Gesetzentwurfes über die Auseinandersetzung mit ben Fürsten - Häusern mied fortgesetzt. Den § 8 hat Ler Ausschuß durch Annahme eines sozialdemokratischen Antrages dahin geändert, daß er jetzt lautet: Zivil- listen, Kronfideikommißrenten und Krondotationsrenten sowie ähnliche Renten fallen entschädigungslos fort.
Abg. Graf Merveldt (Dnat.) beantragt die Streichung dieses Paragraphen. Die Kron- fideikommißrente sei zum größten Teil Privateigentum. Ein ontschädigungsloser Fortfall sei ein Eingriff in die Unverletzbarkeit des Privateigentums. Der Charakter des Privateigentums bei den Kron- fideikommißrenten fei anerkannt worden von den jozialbemokratischen Abgeordneten, vom Zentrums
Beftim-inun-gen der Vorlage als unbefriedigend und beanstandet die Streichungen der Ausnahmen und Entschädigungsbestimmungen.
Abg. v. E r v e l d t (Dnatl.) beantragt Streichung der Paragraphen 9 und 11 und namentliche Abstimmung über den § 10, der auch Zuweisung an das Land aus den PrivatvermSgen der Fürsten vorsieht.
Abg. Schulte (Ztr.) tritt für die Ausschuß- faffung ein.
Abg. Tiedt (Komm.) wendet sich gegen die Bestimmungen in § 12, die den Fürsten eine angemessene Lebenshaltung garantiert. Den Opfern des Krieges wolle man keine angemessene Lebenshaltung gewährleisten, aber den Mördern, die sie hinausgeschickt haben. (Große Unruhe rechts. — Rufs bei den Kommunisten: Ruhe im Fürstenstall.) Wilhelm II. habe die Massen aufgefordert, mit ihm in Not und Tod zu gehen, aber im Augenblick der Not sei dieser erbärmlich feige Wicht desertiert. (Lärm rechts. — Ordnungsrufe des Präsidenten. Auch dèr deutschnationale Abg. Laverrenz wird wegen eines beleidigenden Zurufs zur Ordnung gerufen.) Redner schließt: „Hindenburg hat genau wie Wilhelm II. sein Wort gebrochen!" (Lärm rechts und Händeklatschen bei den Kommunisten. — Präsident Löbe ruft den Abg. Tiedt Mr Ordnung und erteilt weitere Ordnungsrufe an kommunistische und völkische Abgeordnete, die unparlamentarischs Zurufe gemacht haben.)
Abg. Rosenfeld (Soz.) wendet sich gleichfalls gegen die Garantie der angemessenen Lebenshaltung und verlangt eine genauere Umgrenzung des Begriffs.
Nach Ablehnung der sozialdemokratischen und deutschnationalen Aenderungsanträge werden die §§ 9 bis 12 bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.
Es folgt die Beratung der §§ 13 bis 17, die von Entschädigungs- und Ersatzansprüchen und von der Auswertung handeln. § 16 bestimmt, daß auf die Aufwertung die auch sonst geltenden Gesetzss- bestnnnmngen Anwendung finden.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) weist darau hin, daß in einzelnen Vergleichen den Fürsten Auswertungsansprüche bis 1450 Prozent bewilligt worden seien. Redner beantragt die Einfügung einer Bestimmung, wonach der Goldmarkwert nicht überschritten werden darf.
Abg. H ö l l e i n (Komm.) bekämpft den § 15, der besagt, Rechte Dritter würden bei der Auseinandersetzung zwischen Land und Fürstenhaus nicht berührt.
Abg. v. Lindeiner-Wildau (Dntl.) beantragt Streichung der Bestimmung im § 16, daß Ansprüche aus Auswertung von wiaderkehrenden Leistungen für die Zeit vor dem 1. Januar 1925 als erloschen gelten sollen.
Abg. Dr. Wunderlich (D. Vp.) gibt zu, daß diese Bestimmung eine Abweichung vom geltenden Recht zu ungunsten der Fürsten darstelle. Redner ersucht um Ablehnung aller Aenderunasanträge von rechts und links.
wenn sich eine Gefährdung der Sittlichkeit ergibt.
§ 26 besagt, daß das Sondergericht auch zuständig ist für die Ansprüche der bepoff edierten Fürstenhäuser. Die diesen bezahlten Renten sollen nach billigem Ermessen abgelöst werden.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) beantragt den entschädigungslosen Fortfall der Renten.
Abg. Dr. v. D r y a n d e r (Dntl.) beantragt die Streichung des § 26. Nach Ablehnung der übrigen Aenderungs- und Streichungsanträge wird ein Antrag der Mittelparteien angenommen, der dem letzten Absatz in § 26 folgende Fassung gibt: Ansprüche auf Abfindungen, Renten oder ähnliche Staatsleistungen fallen entschädigungslos fort, soweit sie für die Uebertragung von Hoheits- oder ähnlichen öffentlichen Rechten oder für die Ueberlasiung von Gegenständen geschuldet werden, die als Staatseigentum zu gelten hätten. Im übrigen können sie ganz oder zum Teil für erloschen erklärt werden, wenn im Hinblick auf ihren Entstehungsgrund und dis seitherige geschichtliche Entwicklung ihr Fortbestand nicht gerechtfertigt erscheint.
Mik dieser Aenderung wird § 26 angenommen. Der Rest des Gesetzes wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten, Deutschnationalen und Völkischen sowie der Kommunisten angenommen.
Damit ist die zweite Beratung der Vorlage beendet.
Einigung der Regierungsparteien über die Zölle.
Gestern nachmittag und am Abend fanden im Reichstag Verhandlungen zwischen Vertretern der Regierungsparteien in Anwesenheit des Reichsernährungsministers Dr. Haslinde mit den Vertretern der sozialdemokraftschen Reichstagsfraktion über das Zollproblem statt, die fedoch, wie das „Berl. Tagebl." meldet, noch zu keinem Ergebnis führten. Unter den Regierungsparteien gelangte man im Anschluß an diese Verhandlungen zu einer Verständigung. Die Regierungsparteien werden heute im handelspolitischen Ausschuß einen Antrag einbringen, aufgrund dessen ein Art. 2 in den deutsch-schwedischen Handelsvertrag eingefügt werden soll, der feststem, daß der § 6 des Zoll- gesetzes vom 17. 8. 1925 für folgende Positionen verlängert, bezw. neu festgesetzt wird: Roggen 5 Mark, Weizen 5.50 Mark. Hierbei soll ès nicht um einen Mindestzollsatz handeln, sondern um einen Satz, der in weiteren Handelsverträgen (mit Polen und Rumänien) noch abgebaut werden kann. Ferner wird in dem Anträge der Regierungsparteien zum Ausdruck gebracht, daß die Differenzierung zwischen Futtergerste und Braugerste aufrecht erhalten bleiben soll. Für Futtergerste soll ein Satz von 2 Mark, für Braugerste ein solcher von 5 Mark gelten. Auch der Satz für die Luttergerste soll keinen Mindestzolliatz bar»
so schnell wie möglich in die Wrksichkeif umgesetzt wird.
Ministerpräsident Braun fährt bann fort: „Das Reich hat zwar früher schon Zuschüsse versprochen, dabei aber den ersten Standpunkt vertreten, dazu nicht verpflichtet zu sein. Ich habe wiederholt versucht, den Standpunkt zu rentieren. 50 Millionen Mark wurden für die Finanzierung der Siedlungen zugesagt. Das Reich wollte aber die Finanzierung durch eigene Siedlungseinrichtungen vornehmen. Die ^eußische Regierung hat sich aber demgegenüber auf den Standpunkt gestellt, daß für diese Ausgaben der ganze, gut eingespielte Siedlungsapparat der preußischen Verwaltung vorhanden ist. Hoffentlich kommt die Reichs- regierung bald M ihrem Entschluß, damit die 50 Millionen, die aus Reichsmittel bereitgestellt werden sollen, auch tatsächlich der Siedlung zufließen und damit dem Zwecke dienen, Arbeiten zu schaffen. Infolge des Friedensvertra- aes habe Preußen ein Fünftel seines Wald- bestandes abtreten müssen und zwar 400 000 Hektar. Es liegt auf der Hand, daß das Reich Preußen dafür ersatzpflichtig ist Dieser Stand ist auch seinerzeit ausdrücklich von der Reichs- regierung anerkannt worden. Nun aber habe sich die Reichsregierung auf den Standpunkt gestellt, daß durch eine Abschlagszahlung von 65 Millionen die Verbindlichkeiten erledigt sind. (Hört, hört!) Noch immer ist nicht die preußische Stelle beim Generaldirektor der Reichsbahn besetzt worden. Leider bin ich zu der Erkenntnis gekommen, daß diese langwierig geübte Reichstreue Preußens zumeist mit einer Nichtachtung seiner berechtigten Wünsche belohnt wurde. Der Ministerpräsident kommt dann auf die Bestrebungen, auf
Anschluß kleiner Länder.
wie z. B. Lippe, Waldeck, an Preußen zu sprechen, wobei Preußen sich auf den Standpunkt gestellt habe, daß es wirtschaftlich zum Besten einiger kleiner Staaten fein würde, wenn sie in den preußischen Staatsoerband einbezogen würden. Wir haben, so führt der Ministerpräsident aus, bei Lippe gesehen, daß wir uns getäuscht haben. Aber die kleinen Länder werden auf die Dauer nicht verlangen können, daß wir ihnen die verschiedensten Einrichtungen unseres Staates zur Verfügung stellen, nur damit sie ihre Selbständigkeit erhalten können. (Sehr richtig!) Wir haben den Sukzessionsver- trag mit Waldeck nicht gekündigt, aber er läuft nun noch zwei Jahre, eine Zeit, in der Waldeck Gelegenheit haben wird, zu prüfen, ob ihm eine vollkommene Selbständigkeit möglich ist. Zur
Großhamburg-Frage
führt der Ministerpräsident u. a. aus: Ich er« kläre ausdrücklich, daß die preußische Staats« regierung bereit war, an Hamburg das Gee biet absutreten, das nachgewiesenermaßen für ben Bau des Hamburger Hafens benötigt
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