201. Jahrgang.
Sauauer
Anzeiger
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Sladl und Land
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Ar. IZO
MilMoch Sen 30. Ium
1926
Das KürftenSomprsmiS im Reichstag
Koch ZsSne âlEhâ
5er Reichstag ist am Dienstag in die zweite Lesung des Gesetzentwurfes über die Fürsten- Mädigung eingetreten. Die Umstände, unter denen es geschah, waren nicht gerade günstig. Lie Sozialdemokraten hatten noch einmal im Laufe des Vormittags ihre Forderungen geteilt und dabei besonderen Wert auf die ein- eitige Anfechtbarkeit bereits abgeschlossener fergleiche, den Rückfall der Herrschaft Schwedt- Wildenbruch an den preußischen Staat und die Beschränkung der fürstlichen Aufwertungsansprüche durch eine Höchstgrenze gelegt. Der Abgeordnete Hermann Müller erklärte dabei, daß die Zustimmung auch nur von Teilen seiner Fraktion zu dem Gesetzentwurf nicht herdeizuführen wäre, wenn man nicht noch in den erwähnten Punkten Zugeständnisse mache. Die Regierungsparteien blieben aber bei ihrer Ablehnung und die sozialdemokratische Reichstags- fraftion wird mit der Tatsache rechnen müssen, daß sie weitere Ansprüche nicht durchsetzt. Man ist namentlich in den Kreisen der Deutschen Bolkspartei fest entschlossen, die Rechtslage nicht noch weiter zugunsten sozialdemokratischer Forderungen zu verschieben als es bisher schon geschehen ist.
Was die neuen Bedingungen der Linken anbelangt, so haben sich drei Hauptpunkte heraus- knstallisiert, auf denen die Sozialdemokraten
im Kreuzfeuer der zweiten Lesung eine ganze Menge von Lücken davontragen wird.
Das braucht noch nicht für das endgültige Schicksal des Entwurfs entscheidend zu sein. Wer es liegt doch die Frage nahe, was nach einer solchen Verstümmelung der Vorlage noch geschehen kann, um die Lage zu retten. Trotz der äußeren Geschlossenheit bestehen innerhalb der Regierungskoalition Meinungsverschiedenheiten über die Frage, was geschehen soll, wenn der Entwurf trotz aller Bemühungen nicht durchzubringen ist Man ist sich darüber einig, daß zwischen zweiter und dritter Lesung noch einmal Gelegenheit gegeben ist, mit den Sozialdemokraten M verhandeln. Man wird in diesen Verhandlungen wohl auch gemeinsam Widerstand gegen weitere Forderungen der Sozialdemokraten leisten, weil man ganz genau weiß, daß jede Bewilligung eine neue Forderung nach sich zieht und daß man alle Forderungen auch vom Standpunkt der Demokraten und des Zenttums nicht bewilligen kann. Aber was hat zu geschehen, wenn die Regierung und die Regierungsparteien schließlich doch vor einem unbezwinglichen Widerstand stehen? Der Reichsinnenminister Dr. Külz hat am Dienstag erklärt, die Regierung werde dann die Konsequenzen ziehen. Wird sie zurücktreten oder wird sie den Reichstag auflösen? Beides scheinen die einzigen Möglichkeiten zu fein,
Parlamenten des Reiches und der Länder fein oder gewesen sein dürfen.
Abg. Rosenfeld (Soz.) wendet sich gegen die allgemeinen Ausführungen des deutfchnationalen Redners. Bei dem Gesetz handele es sich nicht um eine Enteignung der Fürftenvermögen, sondern darum, Volkseigentum, das von den Fürsten geraubt ist, an das deutsche Volk zurückzugeben. Zum. § 1 beantragt der Redner, daß die Mitglieder des Son- dergsrichts und ihre Stellvertreter vom Reichstag gewählt werden. Das Richtermonopol habe bei dem Sondergericht keine Berechtigung, denn im allgemeinen könne das Volk zu der republikanischen Zuverlässigkeit der Richter kein Vertrauen haben.
Reichsminister Dr. Sülz:
Die Regierung steht geschlossen hinter dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist nicht zustandegekommen unter Konzessionen an den Druck der Straße. Diese Entstellung weise ich entschieden zurück. Berücksichtigt worden ist allerdings der millionenfach geäußerte Bolkswille zur Bereinigung der Auseinanderfehungsfrage. Konzessionen müssen dabei von beiden Seiten gemacht werden. Die Parteien, die das Zustandekommen des Gesetzes vereiteln, nehmen vor dem deutschen Volk eine außerordentliche schwere Verantwortung ans sich. Die Regierung würde aus dem Richkzustande- kommen Konsequenzen ziehen; es handelt sich nicht um eine Rechtsfrage oder politische Frage, sondern um beides zusammen. Das kommt auch in der Zu-
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I es soll eine Bestimmung in das Abfin- Mgsgesetz eingegliedert werden, derzufolge die Gesetz esvorschriften auch auf Gerichtsurteile Anwendung finden, die vor 1918 ergangen sind. Man beabsichtigt hiermit ins Urteil zu treffen, das im Jahr 1873 gefällt wurde wegen der Herrschaft Schwedt-Vicraden- Wildenbruch, und das sie den Hohenzollern als Privateigentum zusprach.
2. verlangt man, daß bereits abge- chlosse n e V e r g l e i ch e, wie sie in Braun- chweig und Anhall vorliegen, auf den e i n - eitigen Antrag eines Landes hin von einem Sondergericht nachgeprüft werden müssen, während das Gesetz bestimmt hat, daß eine Nachprüfung nur erfolgen darf, falls «nd und Fürstenhaus sich gemeinsam hiermit einverstanden erklären.
Als 3. Forderung wird verlangt, daß der S16 des Abfindungsgesetzes, der "' '
jungsfragen behandelt, dahin abgeändert wird, daß die Aufwertung fürstlicher Ver- wögensansprüche nur nach dem Gebrauchswert der Objekte erfolgt, für die eine Ent- Migung bezahlt wird. Das Abfindungsgesetz « sieht dagegen die Aufwertung nach dem Gktiven, nicht nach dem Gebrauchswerte, vor. «diesen drei Forderungen liegèn genug -Wichkerten verborgen, die noch zu ernstlichen ^llerenzen führen können.
. Auf die allgemeine Aussprache, die sonst »er zweiten'Lesung bei den ersten Para- Stapfjen eines Entwurfs üblich ist, wurde dres- M auf Vorschlag des Präsidenten verzichtet. M bot seinen guten Grund. Die beiden Melparteien, die Sozialdemokraten und die ^ulschnationalen legen wohl immer noch M daraus, sich zurückzuhatten und sich nicht ichon durch ein klares Ja oder Nein fèst-
Zudem muß man, wie der Präsident Ima $1 bemerkte, erst einmal abwarten, As Schicksal der Vorlage in der zweiten h„r U beschicken sein wird. Im Ausschuß
sich die Oppositionsparteien aus der JW und der linken Seite mit Stimm- Dn» A 9 begnügt. Im Plenum machen sie »^chrem Stimmrecht Gebrauch und deshalb J? bas Spiel mit den wechselnden Mehr- L ”1 Mr nicht mehr verfangen. Die meisten Graphen des Gesetzes müssen infolgedessen link- " Regierungsparteien gegen rechts und dem ^ièidigt werden und sie müssen dabei di- Schicksal der Ablehnung verfallen, weil bei ^blnigte Rechts- und Linksopposition feien d1 n stärker ist als die Regierungspar- Uhi 19e es bei der zweiten Lesung schon leu,1' Endkampf, so könnte man leicht er- ruhn' Bon dem Gesetzentwurf der Regie- tom 4^s '"ehr übrig bliebe. Aber so weit (ich ,f wohl nicht kommen. Es haben schlièß- ^ëaiiAf starteten ein Interesse daran, die Ä ,;„ 1, der dritten Lesung noch offen«
Aber sicher ist, daß der Gesetzentwurf
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das Scheitern der Vorlage so oder sv beant wartet werden müsse. Darüber ist man aber innerhalb der Regierungskoalition verschiedener Ansicht- Man sieht nicht überall die unbedingte Notwendigkeit ein, die Unlösbarkeit der parlamentarischen Aufgabe im gegenwärtigen Augenblick als einen Kriegsfall zwischen Regierung und Reichstag zu betrachten, man sieht noch andere Möglichkeiten einer friedlichen Lösung. Aber diese Erwägungen werden erst akut werden, wenn die zweite Lesung vorüber und der letzte Versuch gescheitert ist, eine Mehrheitsgrundlage für die Verabschiedung der Vorlage zu gewinnen.
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Berlin, 29. Sunt Aus der Tagesordnung des Reichstages steht die erste Beratung des deutsch- österreichischen Abkommens über die Durchführung der Sozialversicherung im zwischenstaatlichen Verkehr. Das Uebereinkommen wurde in zweiter und dritter Beratung angenommen.
Es folgt
die zweite Beratung des Gesetzentwurfs über die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern.
Abg. Dr. Pfleger (Dayr. Vpt.) erstattet den Bericht über die Verhandlungen des Rechtsausschusses. Präsident Löbe macht den Vorschlag, bei der jetzigen zweiten Beratung von einer Generaldebatte Abstand zu nehmen und gleich in die Einzelberatung der Paragraphengruppen einzutreten. Die Redezeit dafür soll 15 Minuten betragen.
Die Abg. v. Graefe (Völk.) und Neubauer (Komm.) wenden sich gegen diesen Vorschlag.
Abg. N e u b a u « r ersucht um eine Redezeit von wenigstens einer halben Stunde. Der Vorschlag des Präsidenten wird gegen die Vorschläge der Völkischen und Kommunisten angenommen.
Beim § 1 wird die Zusammensetzung und Ein-
setzung des Reichssondergerichts bestimmt.
Abg. Barth (Dntl.) erklärt: Die Deuts d)natio= naien hätten deutlich den Willen bewiesen, im Ausschuß an der Beseitigung des Konfliktes mitzu- arbeiten. Aber, so fährt der Redner fort, man hat uns nicht gewollt, man hat alle unsere Anträge medergestimmt, weil man die Vorlage mit den Sozialdemokraten zusammen machen wollte. Unter dem Druck der Straße würde die Vorlage radikalisiert, ttunyff verletzt wesentliche Grund- ates, die Achtung vor dem Eigen-
Der vorliegende En .
sähe eines Rechtsstaates, die Achtung vor dem Eigentum und die RMWichheit aller Staatsbürger. Er macht die Mi Wieder der Fürstenhäuser zu Bürgern niederen Rechts und enteignet auch entfchädgiungs- los zweifelsfrei feftgestelltes Privateigentum, wie Kunstschätze iM die MönfideSomwißrente. (Laute Rufe bei den Kommunisten. Abg. Hollein (Kömnn) erhält einen Ordnungsruf.) Der Redner te^anbet einen Aenderungsantrag, wonach die vier Laien- mitglisder des Sondewevichts nicht Mitglieder oonl
Der 8 1
gesuchten Ausgleich zwischen politischer unb Rechtsfrage. Durch die Staatsumwälzung von 1918 sind selbstverständlich die früheren rechtlichen Beziehungen zwischen Fürsten und Volk vernichtet worden. Mr müssen deshalb diese Rechlsbeziehungeu neu regeln und dafür auch ein neues Gericht schaffen.
Abg. v. Lindeiner-Wildau (Dntl.) erwidert dem Minister.Külz. Seine Freunde mären unter Zurückstellung grundsätzlicher Bedenken bereit gewesen, den Gedanken der Regelung der noch schwebenden Aus einanderse^ungen durch ein Sondergericht nicht von vornherein von der Hand zu meifen. Der vorliegende Gesetzentwurf biete aber keine annehmbare Lösung. In § 1 seien nicht bloß politische, sondern auch parteipolitische Gesichtspunkte berücksichtigt. Dem könnten die Deutsch- nattonalen nicht zustimmen.
DersozialdemokratifcheAenderuvgs. an trag wird hierauf gegcs die Antragsteller, der deulschnakionale Antrag gegen die Stimmen der Völkischen abgelehnt. In einfacher Abstimmung wird 8 1 gegen die ftomtnuniffen und Völkischen bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten und Deutsch nationalen angenommen.
Nach § 2 ist der Rsichsgcrichispräsident Vorsitzender des Sondcrgerichts. Der Reichspräsident ernennt den Stellvertrster des Präsidenten und die acht Mitglieder upd ihre Stellvertteter. Vier Mitglieder unb ihre Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder Verwaltungsgsrich- ten fein. Die §§'2—4 bestimmen die Bedingungen, unter denen das Sondergericht tätig sein wird. Nach § 2 kann das Sondergericht eine nach der Umwälzung von 1918 vorgenommene Auseinandersetzung nur auf übereinstimmenden Antrag beider Parteien des Landes und des Fürstenhauses neu aufrollen.
Abg. Landsberg (Soz.) beantragt, daß der Antrag des Landes genügen soll. 3m anderen Falle würde das Sondergericht nur für Preußen und
Sachjen-Koburg tätig sein können.
Abg. v. R i ch t h a f e n (Dem.) wendet sich gegen den sozialdemokratischen Antvag. Bei seiner Annahme würde auch in den Ländern, wo die Aus- einänberfegung schon zur Befriedigung beider Teile abgeschlossen sei, wie in Sachsen, die ganze Frage neu aufgerollt werden, und das könne nicht der Zweck des Gesetzes fein.
Abg. Schneller (Komm.) wirft den Sozialdemokraten vor, sie trügen mit ihren Verbessevungs- anträgen zur Fürstenbereicherung bei und sie setzten sich in Widerspruch zu den Millionen, die für die entschädigungslose Enteignung gestimmt haben.
Abg. Bredt (Wirtsch. Bgg.) bezeichnet den Grundgedanken der Landsbergischen Anirä.gc als richtig. Eine wirkliche Rechtsgrundlage sei für alle Auseinandersetzungen nicht vorhanden gewesen, weil eine klare Entscheidung zwischen Staats- und Privateigentum nicht möglich war. Bei der Sckaf- fung der Weimarer Dersassung sei vergessen worden, eine Rechtsarundlage für diese Fülle zu schaffen.
Nachdem nun in den meisten Fällen die Auseinandersetzung durch Vergleich erfolgte, könne man unmöglich gegen den Willen des einen Teiles die Fülle wieder auftollen.
Der sozialdemokratische Antrag wird gegen die Antragsteller abgelehnt. 8 2 der Ausschußvorlage wird gegen die Stimmen der Mttelparkeien unter lauten Zurufen der Kommunisten abgelehnt. Dagegen stimmen die Sozialdemokraten, Deutschnationalen, Kommunisten und Völkischen. Zum § 3 wird ein sozialdemokratischer Aenderungsantrag abgelehnt. 3m Hammelsprung wird dann § 3 mit 142 gegen 138 Stimmen der Sozialdemokraten und Kommunisten bei 7g Stimmenthaltungen der Deutschnationalen und Völkischen unter großer Heiterkeit angenommen. § 4 wird mit dem gleichen Stimmverhältnis angenommen.
Abg. Neubauer (Komm.)r 8 2 des Gesetzes, der die Zuständigkeit des Gerichtes bestimmt, ist ab« gelehnt worden. Damit sind alle weiteren Para- graphen gegenstandslos geworden und man könnte den Reichstag jetzt schon auflösen. (Gelächter — Präsident Löbe weist darauf hin, daß ein Gesetz nur erledigt ist, wenn in der zweiten Lesung samt- liche Teile adgSlehnt wurden.)
Abg. Lohmann (Dntl.) beantragt die Streichung dieser Richtlinien. Das Sondergericht werde vor eine unlösbare Aufgabe gestellt, wenn es auf die Einzelheiten eines jeden Vermügensftückes zurückgehen sollte. Im § 6 wird u. a. bestimmt, daß das Reichssondergsricht aus Antrag einer Partei von
M ,4518 ergangn R - mn, wenn es fest«
steht, daß das Urteil aus Gründen beruht, die mit den Vorschriften des vorliegenden Gesetzes unvereinbar sind.
Abg. Landsberg (Soz.) beantragt Ausdsh nung dieser Bestimmung auch auf die vor 1918 ergangenen Urteile.
Abg. Rosenberg (Komm.) erklärt, die Sozialdemokraten Hütten durch den Verzicht auf einen ernsthaften Kampf gegen § 5 das Fendaleigentam anerkannt. Er persönlich würde auch der von den Völkischen beantragten Enteignung der Bank- und Börsenfürsten zusammen. (hört, hört!)
Abg. Dr. Wunderlich (D. Vpt). tritt für die Ausschußfaffung ein. Die von den Deutfchnationalen bekämpften Richtlinisn seien unbedingt notwendig, da das formale Recht der Vorkriegszeit zur Entscheidung der Äuseinandersetzungsfragen nicht ausreiche. Urreile aus der Zeit vor 1918 dürften aber nicht aufgehoben werden. Die Aufhebung der späteren Urteile habe der deutschnationale thüringische Minister v. Klützner ausdrücklich gebilligt.
Die deutschnationalen Aenderungsanträge werden gegen den Antragsteller und die Völkischen, die sozialdemokratischen Anträge gegen die Antragsteller abgelehnt. — § 5 wird bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten gegen die Stimmen der Deutsch- nationalen, Völkischen und Kommunisten angenommen. Zum § 6 wird ein Antrag der Deutschnatio- nalen mit 301 gegen 168 Stimmen der Deutsch- nationalen und Völkischen abgelehnt, der die weitere Gültigkeit von rechtsgültigen Urteilen und Schiedssprüchen verlangt. Die §§ 6 und 7 werden bei Stimmenthaltung der Sozialdemokraten angenommen.
Um 7 Uhr wird die Weiterberatimg auf Mittwoch vertagt.
Berliner Pressestimmen-
Die gestrigen interfraktionellen Besprechungen im Reichstage über den Gesetzentwurf betreffend die oermögensrechtliche Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäuser haben, wie die Blätter betonen.
noch in keiner Weise zu einer Klärung geführt. Neue Verhandlungen dürften erst wieder stattfinden, wenn die zweite Lesi Gesetzentwurfes abgeschlossen ist.
von diesen Verhandlungen verspricht sich die „Tägl. Ründschaü" keinen Erfolg. Man kann, so schreibt das Blatt, mit Bestimmtheit sagen, daß die Regierungskoalition in ihrer Gesamtheit für mef~ an die Sozialdemokraten _
mag auch beim Zentrum und bei den Demokraten die Neigung dazu vorhanden sein. Sollte es tatsächlich zu einem Scheitern des Ge setzentwurfes kommen, dann würden die Kon- sequenzen eintreten, von denen gestern der Reichsminister des Innern Dr. Külz im Reichstag sprach. Während die demokratischen Blätter nn'nehmen, daß diese Koirsequenzen in der Auf- lösung des Reichstages bestehen würden, glaubt
ung des Aber auch
Pierungsroalition in ihrer übergehende Zugeständnisse raten nicht zu gewinnen ist.