201. Jahrgang.
ßanaue« Anzeiger
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Skadl und Land.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprecher Nr. 3956. 3957, 3958.
L»z«g*pvetr: Für den halben Monal 1.— Reichsmark, für den ganzen Monat 2.— Reichsmark ohne Trägerlohn. Einzelnummer 10, Freitag 15, Samstag 12 Reichspfennig. — Anzeigenpreise: Für 1 mm Höhe im Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reichspfennig, im Reklameteil von 68 mm Breite 25 Reich-pfennig. - Offerten gebühr: 50 Reichspfennig. - Geschäftsstelle: Hammerstratze 9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hana». — Bei unverschuldetem Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streik usw. hat der Bezieher keinen Anspruch aus Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung der Bezugspreises — Für Platzv orschrift und Erscheinungstage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet-
Str. 145 Donnerstag Sen 24. Juni 1926
I I —......■■im ■äBMäBBBai —éee ■■■■■■■■.......im !■!■—»—«i.m..i ■,—■.■■.- -m —.........
_. Im Rechtsausschuß wurden gestern die ersten sieben Paragraphen des Abfindungsgesetzes unverändert angenommen.
— Der Preußische Landtag hat gestern das tzaus- zinsfteuergefetz angenommen.
- Briand hat das neue Kabinett gebildet. Fi- nanzmintster ist Caillaux.
— Das englische Unterhaus hat die Vorlage betr. die Reorganisation des Kohlenbergbaues in zweiter Lesung angenommen.
— Wie tzavas ans Lissabon meldet, hat die portugiesische Regierung für die Dauer der anormalen Lage die standrechtliche Aburteilung von Vergehen des Verrats, der Spionage, Gehorsamsverweigerung und des Aufruhrs angeordnet.
- Nach einer Meldung aus Athen ist ein provisorisches grtchisch-russisches Zollabkommen unterzeichnet werden.
Der ReOtsausschuH an der Slrvert.
angenommen worden ist. Herr Marx wird sich in diesem Falle die Auflösungsordre erwirken. Ob und wie diese äußerste Konsequenz vermieden werden kann, läßt sich nach dem gegenwärtigen Stand der Dinge nicht voraus- fehsn. Man neigt im Zentrum und bei den
Die nette âvMs.
Im Rechtsausschuß des Reichstages gehen die Verhandlungen über die Frage der Fürstenentschädigung an der Hand der Regierungsvorlage verhältnismäßig rasch vorstatten. Die Sozialdemokraten und die Deutschnationalen &en zwar nicht auf die Einbringung von
Tagen verzichtet, aber die Redner beider Parteien tragen doch bei ihren Begründungen dem Bedürfnis nach rascher Erledigung Rechnung. Die Sozialdemokraten haben in den interfraktionellen Besprechungen sich bereit erklärt, so schnell wie möglich zu arbeiten. Die Perhandlungen entwickeln sich auch sozusagen programmäßig. Die Regierungsparteien haben sich vorgenommen, alle Abänderungsanträge aizulehnen, wobei man von vornherein darauf ÄétSTWlrarOl ~ ' Wen gelingen werde. Der Erfolg hat diese Annahme bestätigt. Es sind alle Abänderungsanträge gefallen und die ersten 7 Paragraphen der Regierungsvorlage sind angenommen worden. Auch hier haben sich die Erwartungen der Regierungsparteien erfüllt. Die beiden großen Flügelparteien, die Deutschnationalen sowohl wie die Sozialdemokraten, sind in der Reserve E' lieben und haben sich der Stimme enthalten.
Rechtsausschuß sind also die Dinge am Mittwoch so gelaufen, daß man hoffen kann, die Beratungen hier rechtzeitig zu Ende zu sichren.
Berlin, 23. Sunt. Im Rechtsausschuß des Reichstages erklärte heute bei der Beratung über das Fürstenabfindungsgesètz auf eine sozialdemokratische Anfrage Reichskanzler Dr. Marx, daß die Regierung nach wie vor der Ansicht sei, daß das Gesetz einen verfassungsändernden Charakter trage, und daher zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Der Ausschuß beschloß die Frage der Verfassungsänderung bis nach Erledigung der fachlichen Beratung zurückzustellen.
Hieraus wird sogleich der
Paragraph 1
zur Beratung gestellt, der die Zusammensetzung des Sondergerichts regelt. Nach der Vorlage hat den Vorsitz der Reichsgerichtspräsident. Der Reichspräsident ernennt auf Vorschlag der Reichsregierung den Stellvertreter des Präsidenten, die weiteren acht Mitglieder des Gerichts und die notwendigen Stellvertreter. Vier von den weiteren Mitgliedern und deren Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder von Verwaltungsgerichten des Reiches oder der Länder sein.
Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) empfiehlt einen sozialdemokratischen Antrag, der verlangt, daß der Reichstag die Mitglieder des Gerichts wählt. Ein Eventualantrag verlangt, daß vier Mitglieder die Fähigkeit zum Richteramt besitzen und die übrigen Laien fein müssen.
Abg. Dr. Barth (Dntl.) begründet Anträge seiner Partei, die in erster Linie verlangen, daß vier Mitglieder dem Reichsgericht, die übrigen
haus, das dort regiert hat, unter den Parteien aufgeteilt sind.
Paragraph S
stellt Richtlinien dafür auf, was als Staatseigentum und was als Privateigentum der Fürstenhäuser zu gelten hat. Abg. Rosenfeld (Soz.) beantragte die Einfügung des Satzes: „In Zweifelsfällen spricht die Vermutung für Staatseigentum". Er beantragt weiter eine Ergänzung dahin, daß als Ausnahme von der Beriffsbestimmung des Staatseigentums nur der Erwerb auf Grund folcher Gesetze gelten soll die nach der Staatsumwälzung von 1918 beschlossen worden sind.
Reichskanzler Dr. Marx bezeichnete den sozialdemokratischen Antrag als absolut unannehmbar. Ueber ein mit Zustimmung der Volksvertretung verfassungsmäßig zuftandegekom- menes Gesetz könne man unmöglich einfach hinweggehen. Auf eine Frage des deutschnationalen Redners über
die Behandlung des Kronlehens Oels erklärte der Reichskanzler: „Nach der Auffassung der Reichsregierung kommt es darauf an, wie ein bestimmtes Vermögensobjekt in den Besitz des Fürstenhauses gekommen ist. Wenn das durch eine Kabinettsordre geschehen ist, so wird zu untersuchen sein, aus welchen Mitteln der Entgelt genommen ist. Wenn nicht festzustellen ist, daß es Privatmittel waren, so gilt das Objekt als Staatseigentum. Wenn es aber aus Privatmitteln erworben ist, dann wird an der Tatsache des Privateigentums auch dadurch nichts geändert, daß durch einen staatsrechtlichen
Demokraten zu der Ansicht, daß es möglich sei, die Sozialdemokraten in das Lager der Regierungsparteien hinüberzuziehen und daß dann bei der endgültigen Entscheidung im Ps
ilenum
den Deutschnationalen nichts anderes übrig bleiben werde, als durch Abkommandierungen oder Stimmenenthaltungen die Annahme des Regierungsgesetzentwurfes zu ermöglichen, wenn anders sie das Risiko einer Reichstagsneuwahl vermeiden wollen. Dies scheint gegenwärtig in der Tat noch der einzige Ausweg zu sein. Er ist aber insofern im höchsten Maße unsicher, als bis jetzt noch keine Aussicht besteht, die Regierungsparteien und die Sozialdemokraten restlos unter einen Hut zu bringen. Die Besetzung des Reichssondergerichts mit Laien, die Rückwirkung des Gesetzes auf vor der Revolution ergangenen Gerichtsurteile, die entschädigungslose Enteignung der Kronrenten — schon das sind sozialdemokratische Forderungen, die bei der Deutschen Volkspartei auf schärfsten Widerspruch stoßen. Es kommt hinzu, daß man die Deutschnationalen sicher nicht nachgiebiger macht, wenn man den Sozialdemokraten Zugeständnisse zubilligt. Die nächste parlamentarische Zukunft ist also dunkel und dèr Unglücksprophet, der von Reichs- tagsneuwahlen redet, findet gegenwärtig mehr Glauben als der Optimist, der der Meinung ist, man werde auch über diesen Berg hinwegkommen.
dem Reichswirtschaftsgericht angehören müssen. In einem Eventualantrag wird verlangt, daß die Laienmitglieder nicht Abgeordnete des Reichstages oder Landtages fein dürfen.
Paragraph 1 wurde unter Ablehnung der Ab- änderungsankräge der Sozialdemokraten und Deutschnationalen mit 11 gegen 3 kommunistische Stimmen bei zwölf Stimmenthaltungen der Deutsch- nationalen, Sozialdemokraten und völkischen angenommen.
Die Reparationslieferungen im Mai.
Berkin, 23. Juni. Im Mai wurden für Frank:
Trotzdem gibt sich im Reichstag niemand einer Täuschung darüber hin, daß die Lage sehr
chstag niemand aß die Lage sehr Marx hat am
Mittwoch tm Rechtsausschuß auf eine Anfrage versichert, daß die Regierung eine z w e i- vvittel Mehrheit für erforderlich halte. Man hat also nun wohl endgültig darauf verzichtet, den Weg der einfachen Mehrheit zu beschreiten. Nach dieser Richtung hin ist die Lage wohl geklärt. Unsicher aber ist nach wie vor wie man die notwendige zweidrittel Mehrheit zusammenbringen will. Die interfraktionellen Besprechungen mit den Sozialdemokra- r und Deutschnationalen haben bisher noch reine Möglichkeit erkennen lassen, zu einer siche- ren Losung der parlamentarischen Streitfrage M gelangen. Die Sozialdemokraten stehen ganz unverkennbar in ständiger Fühlung mit den graten und dem Zentrum. Es war wohl Ergebnis dieses Zusammenspieles, daß sie °„'hren Besprechungen mit den Regierungs- Forderungen einbrachten, die für die Zürichs Volkspartei gewiß unannehmbar sind, ° aber doch im Vergleich mit der Enteig- „Msvorlage des Volksentscheides eine ge- nX Mäßigung erkennen ließen. Die Deutsch- n^?"?len haben ihre Forderungen ohne jede SÄ Fühlung mit den Koalitionsparteien Die Folge war, daß sie bei den inter- iS^en Besprechungen sofort auf einen entschiedenen Widerstand des Zen- ”’s und der Demokraten stießen. Sie ver- ffÄ” eine Entfernung aller derjenigen Be- sick uÄ11' die eine Verfassungsänderung in ^ schließen, wie z. B. die entschädigungslos zu bestimmten Staatszwecken und m “n9 uon bestimmten Anweisungen da- » Reichssondergericht, in denen nicht nur Seifen «' sondern auch die Billigkeit zur Auskommen soll. Sie sind auch gegen die Alle â"?6 rechtskräftig ergangener Urteile, ständig ^siimmungen sind wesentliche Beben Gesetzentwurfes, weshalb mit
erzwlo» ichnationalen keine Verständigung zu und 3n den Kreisen des Zentrums dem ki-^^ukraten versichert man, daß nach Men Aderigen Ergebnis der innerfraktro- !Anw.n°'k^chungen die Möglichkeit eines Zu- vnarbeitens mit den Sozialdemokraten
Paragraph 2 behandelt die Zuständigkeit des Gerichts und sagt, daß das Gericht tätig wird auf Antrag eines Landes oder eines Mitgliedes eines Fürstenhauses. Abgeordneter Dr. Rosenfeld beantragt die Streichung, daß das Gericht nur auf Antrag tätig wird. Bei Annahme dieser Bestimmung würde das Gesetz praktische Bedeutung mir für Preußen und Koburg-Gocha haben. Der Vorsitzende und die Abgeordneten der Regierungsparteien erklärten demgegenüber, das Gesetz würde schon eine sehr begrüßenswerte Wirkung haben, wenn das in ihm geschaffene neue materielle Recht die Fürstensamilien veranlaßt, mit den Ländern auf der Grundlage dieses neuen Rechts Vergleiche abzuschließen, die für die Länder günstiger sind, als die bisherigen. Bei Annahme des sozialdemokratischen Antrages müßte das Sondergericht aber sämtliche Auseinandersetzungen nachprüfen, auch diejenigen, mit denen die Landesregierungen durchaus einverstanden find. Der sozialdemokratische Antrag wurde gegen die Stimmen der Antragsteller, bei Stimmenthaltung der Kommunisten abgelehnt.
Im zweiten Absatz des Paragraphen 2 wird bestimmt, daß eine bereits abgeschlossene Gesamtauseinandersetzung vom Sondergericht nur noch einmal aufgerollt werden darf, wenn b e i d e P a r - teien es beantragen. Paragraph 2 wurde mit dem gleichen StimmverhSlknis wie Paragraph 1 angenommen. Ebenso Paragraph 3, der die Fristen für die Anträge beim Sondergericht sestseht und Paragraph 4, der besagt: „Der Umfang der Auseinandersetzungsmasse wird durch die Anträge der Parteien bestimmt. In die Auseincmdersetzungs- masse können jedoch Vermögensstücke insoweit mcht einbezogen werden, als sie in einem anderen Land liegen und durch eine Gesamtauseinandersetzung zwischen diesem anderen Land und dem Fürsten-
wie bisher wurden die Aenderungsanträge abgelehnt und Paragraph 5 angenommen.
Sehr umstritten wurde der
Paragraph 6, der besagt: „Eine Auseinandersetzung, die nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 zwischen dem Land und einzelnen Mitgliedern des vormals regierenden Fürstenhauses oder über einzelne Vermögensstücke erfolgt ist, ändert das Reichssondergericht nicht. Ist zwischen dem Land und dem Fürstenhaus oder einzelnen seiner Mitglieder über das Eigentum oder ein sonstiges Recht an einzelnen Vermögensstücken ein rechtskräftiges Urteil ergangen, so bleibt es maßgebend, auch wenn es mit einer Teilauseinandersetzung zusammenhängt. Das Reichssondergericht kann jedoch auf Antrag einer Partei von einem nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 ergangenen rechtskräftigen Urteil abweichen, wenn es feststellt, daß das Urteil ans Gründen beruht, die mit den Vorschriften der Paragraphen 5 und 8 dieses Gesetzes unvereinbar sind. Verträge und Vergleiche, die nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918, aber vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes über eine Auseinandersetzung beschlossen sind, sind gültig, auch wenn sie der in den Paragraphen 313 und 518 des BGB. vorgeschriebenen Form nicht entsprechen."
Die Abgeordneten Dr. Rosenfeld (Soz.) und Landsberg (Soz.) beantragten eine-Aende- rung dahin, daß auch diejenigen rechtskräftigen Urteile aufgehoben werden können, die vor der Revolution von 1918 ergangen sind. Wenn man berechtigterweise die mit modernen Rechtsbegriffen unvereinbaren Urteile aufhebt, dann dürfe man nicht beim November 1918 Halt machen. Für die Sozialdemokraten fei die Stellung des Ausschusses zu dieser Frage von entscheidender Bedeutung.
Paragraph 6 der Vorlage wurde dann bei Stimmenthaltung der Deukschnakionalen und Sozialdemokraten gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen, abenfo ohne Aussprache Paragraph 7, der besagt, daß das Reichssondergericht diejenigen Vermögensstücke zu einer Teilungsmasse zusammenzufassen hat, bei denen die Rechts- und Eigentumsverhältnisse nur mit unverhältnismäßigen Schwierigkeiten festzustellen sind.
Die Weiterheratung wurde dann auf Donnerstag vertagt.
größer sei als eine Verständigung mit den Deutschnationalen. Tatsache ist, daß weder nach rechts noch nach links eine bemerkenswerte Annäherung zustande gekommen ist und daß man auch noch nicht erkennen kann, wie sie letzten Endes zustande kommen soll. Das Verhalten der leiben Flugelpartewn tm Rechtsausschuß beweist nach der positiven Seite hin noch nichts. „ .... . . .
Daß die Lage unter diesen Umständen sehr
kritisch ist, bedarf keiner besonderen Betonung. Es ist keine Rede von einer etwaigen Vertagung der gangen Streitfrage bis auf den Herbst, sondern es unterliegt keinem Zweifel, daß der Reichskanzler Marx sich persönlich verpflichtet fühlt, die Konsequenzen aus seinen wiederholten Erklärungen zu ziehen, wenn der Gesetzentwurf der Regierung nicht vor den Sommerferien des Reichstages, d. h. bis zum 2. Juli mit der nötigen Zweidrittelmehrheit
ëichsmark genehmigt. Gegenüber Avril mit 127 Verträgen im Werte von 4,3 Millionen ist mithin eine nicht unbeträchtliche Steigerung festzustellen. Der Gesamtwert des seit Inkrafttreten des Sachverstän. digenberichts bis zum 31. Mai genehmigten französischen Sachlieferungsverträge fielst sich auf 261,6 Millionen. Ein beträchtlicher Teil der Verträge betrifft die Abschlüsse mit Kriegsbeschädigten. Die Zahl der im Mai genehmigten belgischen Beiträge Betrug 49 im Werte von nur 0,5 Millionen gegenüber 150 Verträgen im Werte von 8,2 Millionen im April. Der Gesamtwert der fürBelgien seit Inkrafttreten des Sachverständigen- berichts genehmigten Verträge beziffert sich auf 60,5 Millionen.
Die Beendigung des Aufwerlungs- streUes in Danzig.
Danzig, 23. Juni. Im Danziger Volkstag wurde heute mit der erforderlichen Zweidrittel- Mehrheit das neue. Aufwertunqsgefetz in dritter Lesung öerabichiedet. Dadurch, daß das Gesetz als ein Bestandteil der Verfassung erklärt wurde und ein Volksentscheid künftig in Aufwertungsfragsn unmöglich ist, bat der Aufwertungsstreit in Danzig sein Ende gefunden.
Sagedorns Nachfolger.
Berlin, 23. Juni. Wie mehrere Blätter melden, »oll an Stelle des zurückactretenen StaatSsektärs Dr. Hagedorn der MiNisterial-Direktor Hoffmann im Reicks. Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Staatssekretär ernannt werden.
Annahme des Kauszinssleuergefetzes im Landtag.
Berlin, 23. Juni. Eine Reihe kleiner Gegen- stände wird ohne Aussprache der Ausschußberatung überwiesen, so der Zenttumsantrag, Bei Verurteilung auS Anlaß der Winzerunruhen in Bernkastel Gnadengesuche zu berücksichtigen. Der Antrag von Campe tD. Vp.) auf Vermeidung von Notverkäufen der Getreide-Ernte und der Ausschußantrag, Mithilfe zu gewähren zur Fertigstellung der neuen Hebammenlehr- anstalt in Insterburg, wird ohne Aussprache angenommen.
Es folgt
die dritte Beratung der HauszinSsteuer.
Abg. Hecken (Dntl.) beantragt die Verweisung an den Hauptausschuß.
Abg. Stendel (D. Vp.) schließt sich dem an.
Finanzminister Dr. Hövker-Aschoff spricht sich dagegen aus. Die Verabschiedung des Gesetzes dürfe nicht länger hinausgesckoben werden.
Die Abstimmung über den Antrag auf Zurückverweisung der Vorlage an den Ausschuß ergibt die Ab- lebnung deS dcutschnattonalen Antrags mit 181 gegen 150 Stimmen.
Das Haus tritt hierauf in die dritte Beratung der Hauszrnssteuer ein.
Abg. Hecken (Dntl.) Bringt noch einmal die Bedenken seiner Fraktion zum Ausdruck. Vor allem müßten die Jnflationsgewinne erfaßt werden. Bei gewerblichen Räumen müßten Erleichterungen ein- treten. Seine Fraktion fof
irbere, das
stundung und NiedcrsLlaguna auS sozialen Gründen „nach den für di« Fürsorge für hilfsbedürftige Mieter