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201. Jahrgang.

ßanaue« Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Skadl und Land.

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Str. 145 Donnerstag Sen 24. Juni 1926

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_. Im Rechtsausschuß wurden gestern die ersten sieben Paragraphen des Abfindungsgesetzes unver­ändert angenommen.

Der Preußische Landtag hat gestern das tzaus- zinsfteuergefetz angenommen.

- Briand hat das neue Kabinett gebildet. Fi- nanzmintster ist Caillaux.

Das englische Unterhaus hat die Vorlage betr. die Reorganisation des Kohlenbergbaues in zweiter Lesung angenommen.

Wie tzavas ans Lissabon meldet, hat die por­tugiesische Regierung für die Dauer der anormalen Lage die standrechtliche Aburteilung von Vergehen des Verrats, der Spionage, Gehorsamsverweigerung und des Aufruhrs angeordnet.

- Nach einer Meldung aus Athen ist ein provi­sorisches grtchisch-russisches Zollabkommen unterzeich­net werden.

Der ReOtsausschuH an der Slrvert.

angenommen worden ist. Herr Marx wird sich in diesem Falle die Auflösungsordre erwirken. Ob und wie diese äußerste Konsequenz ver­mieden werden kann, läßt sich nach dem ge­genwärtigen Stand der Dinge nicht voraus- fehsn. Man neigt im Zentrum und bei den

Die nette âvMs.

Im Rechtsausschuß des Reichstages gehen die Verhandlungen über die Frage der Für­stenentschädigung an der Hand der Regierungs­vorlage verhältnismäßig rasch vorstatten. Die Sozialdemokraten und die Deutschnationalen &en zwar nicht auf die Einbringung von

Tagen verzichtet, aber die Redner beider Parteien tragen doch bei ihren Begründungen dem Bedürfnis nach rascher Erledigung Rech­nung. Die Sozialdemokraten haben in den interfraktionellen Besprechungen sich bereit er­klärt, so schnell wie möglich zu arbeiten. Die Perhandlungen entwickeln sich auch sozusagen programmäßig. Die Regierungsparteien haben sich vorgenommen, alle Abänderungsanträge aizulehnen, wobei man von vornherein darauf ÄétSTWlrarOl ~ ' Wen gelingen werde. Der Erfolg hat diese Annahme bestätigt. Es sind alle Abänderungs­anträge gefallen und die ersten 7 Paragraphen der Regierungsvorlage sind angenommen wor­den. Auch hier haben sich die Erwartungen der Regierungsparteien erfüllt. Die beiden großen Flügelparteien, die Deutschnationalen sowohl wie die Sozialdemokraten, sind in der Reserve E' lieben und haben sich der Stimme enthalten.

Rechtsausschuß sind also die Dinge am Mittwoch so gelaufen, daß man hoffen kann, die Beratungen hier rechtzeitig zu Ende zu sichren.

Berlin, 23. Sunt. Im Rechtsausschuß des Reichs­tages erklärte heute bei der Beratung über das Fürstenabfindungsgesètz auf eine sozialdemokratische Anfrage Reichskanzler Dr. Marx, daß die Regie­rung nach wie vor der Ansicht sei, daß das Gesetz einen verfassungsändernden Charakter trage, und daher zu seiner Annahme eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Der Ausschuß beschloß die Frage der Verfassungsänderung bis nach Erledigung der fachlichen Beratung zurückzustellen.

Hieraus wird sogleich der

Paragraph 1

zur Beratung gestellt, der die Zusammensetzung des Sondergerichts regelt. Nach der Vorlage hat den Vorsitz der Reichsgerichtspräsident. Der Reichs­präsident ernennt auf Vorschlag der Reichsregierung den Stellvertreter des Präsidenten, die weiteren acht Mitglieder des Gerichts und die notwendigen Stellvertreter. Vier von den weiteren Mitgliedern und deren Stellvertreter müssen Mitglieder von ordentlichen Gerichten oder von Verwaltungs­gerichten des Reiches oder der Länder sein.

Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) empfiehlt einen sozialdemokratischen Antrag, der verlangt, daß der Reichstag die Mitglieder des Gerichts wählt. Ein Eventualantrag verlangt, daß vier Mitglieder die Fähigkeit zum Richteramt besitzen und die übrigen Laien fein müssen.

Abg. Dr. Barth (Dntl.) begründet Anträge seiner Partei, die in erster Linie verlangen, daß vier Mitglieder dem Reichsgericht, die übrigen

haus, das dort regiert hat, unter den Parteien auf­geteilt sind.

Paragraph S

stellt Richtlinien dafür auf, was als Staatseigentum und was als Privateigentum der Fürstenhäuser zu gelten hat. Abg. Rosenfeld (Soz.) beantragte die Einfügung des Satzes:In Zweifelsfällen spricht die Vermutung für Staatseigentum". Er beantragt weiter eine Ergänzung dahin, daß als Ausnahme von der Beriffsbestimmung des Staats­eigentums nur der Erwerb auf Grund folcher Ge­setze gelten soll die nach der Staatsumwälzung von 1918 beschlossen worden sind.

Reichskanzler Dr. Marx bezeichnete den sozial­demokratischen Antrag als absolut unan­nehmbar. Ueber ein mit Zustimmung der Volksvertretung verfassungsmäßig zuftandegekom- menes Gesetz könne man unmöglich einfach hinweg­gehen. Auf eine Frage des deutschnationalen Redners über

die Behandlung des Kronlehens Oels erklärte der Reichskanzler:Nach der Auffassung der Reichsregierung kommt es darauf an, wie ein be­stimmtes Vermögensobjekt in den Besitz des Fürsten­hauses gekommen ist. Wenn das durch eine Kabi­nettsordre geschehen ist, so wird zu untersuchen sein, aus welchen Mitteln der Entgelt genommen ist. Wenn nicht festzustellen ist, daß es Privatmittel waren, so gilt das Objekt als Staatseigentum. Wenn es aber aus Privatmitteln erworben ist, dann wird an der Tatsache des Privateigentums auch dadurch nichts geändert, daß durch einen staatsrechtlichen

Demokraten zu der Ansicht, daß es möglich sei, die Sozialdemokraten in das Lager der Regie­rungsparteien hinüberzuziehen und daß dann bei der endgültigen Entscheidung im Ps

ilenum

den Deutschnationalen nichts anderes übrig bleiben werde, als durch Abkommandierungen oder Stimmenenthaltungen die Annahme des Regierungsgesetzentwurfes zu ermöglichen, wenn anders sie das Risiko einer Reichstags­neuwahl vermeiden wollen. Dies scheint ge­genwärtig in der Tat noch der einzige Ausweg zu sein. Er ist aber insofern im höchsten Maße unsicher, als bis jetzt noch keine Aussicht be­steht, die Regierungsparteien und die Sozial­demokraten restlos unter einen Hut zu bringen. Die Besetzung des Reichssondergerichts mit Laien, die Rückwirkung des Gesetzes auf vor der Revolution ergangenen Gerichtsurteile, die entschädigungslose Enteignung der Kronren­ten schon das sind sozialdemokratische For­derungen, die bei der Deutschen Volkspartei auf schärfsten Widerspruch stoßen. Es kommt hinzu, daß man die Deutschnationalen sicher nicht nachgiebiger macht, wenn man den So­zialdemokraten Zugeständnisse zubilligt. Die nächste parlamentarische Zukunft ist also dun­kel und dèr Unglücksprophet, der von Reichs- tagsneuwahlen redet, findet gegenwärtig mehr Glauben als der Optimist, der der Meinung ist, man werde auch über diesen Berg hinweg­kommen.

dem Reichswirtschaftsgericht angehören müssen. In einem Eventualantrag wird verlangt, daß die Laien­mitglieder nicht Abgeordnete des Reichstages oder Landtages fein dürfen.

Paragraph 1 wurde unter Ablehnung der Ab- änderungsankräge der Sozialdemokraten und Deutschnationalen mit 11 gegen 3 kommunistische Stimmen bei zwölf Stimmenthaltungen der Deutsch- nationalen, Sozialdemokraten und völkischen ange­nommen.

Die Reparationslieferungen im Mai.

Berkin, 23. Juni. Im Mai wurden für Frank:

Trotzdem gibt sich im Reichstag niemand einer Täuschung darüber hin, daß die Lage sehr

chstag niemand die Lage sehr Marx hat am

Mittwoch tm Rechtsausschuß auf eine Anfrage versichert, daß die Regierung eine z w e i- vvittel Mehrheit für erforderlich halte. Man hat also nun wohl endgültig darauf verzichtet, den Weg der einfachen Mehrheit zu beschreiten. Nach dieser Richtung hin ist die Lage wohl geklärt. Unsicher aber ist nach wie vor wie man die notwendige zweidrittel Mehr­heit zusammenbringen will. Die interfraktio­nellen Besprechungen mit den Sozialdemokra- r und Deutschnationalen haben bisher noch reine Möglichkeit erkennen lassen, zu einer siche- ren Losung der parlamentarischen Streitfrage M gelangen. Die Sozialdemokraten stehen ganz unverkennbar in ständiger Fühlung mit den graten und dem Zentrum. Es war wohl Ergebnis dieses Zusammenspieles, daß sie °'hren Besprechungen mit den Regierungs- Forderungen einbrachten, die für die Zürichs Volkspartei gewiß unannehmbar sind, ° aber doch im Vergleich mit der Enteig- Msvorlage des Volksentscheides eine ge- nX Mäßigung erkennen ließen. Die Deutsch- n^?"?len haben ihre Forderungen ohne jede Fühlung mit den Koalitionsparteien Die Folge war, daß sie bei den inter- iS^en Besprechungen sofort auf einen entschiedenen Widerstand des Zen- s und der Demokraten stießen. Sie ver- ffÄ eine Entfernung aller derjenigen Be- sick uÄ11' die eine Verfassungsänderung in ^ schließen, wie z. B. die entschädigungslos zu bestimmten Staatszwecken und mn9 uon bestimmten Anweisungen da- » Reichssondergericht, in denen nicht nur Seifen «' sondern auch die Billigkeit zur Auskommen soll. Sie sind auch gegen die Alle â"?6 rechtskräftig ergangener Urteile, ständig ^siimmungen sind wesentliche Be­ben Gesetzentwurfes, weshalb mit

erzwlo» ichnationalen keine Verständigung zu und 3n den Kreisen des Zentrums dem ki-^^ukraten versichert man, daß nach Men Aderigen Ergebnis der innerfraktro- !Anw.n°'k^chungen die Möglichkeit eines Zu- vnarbeitens mit den Sozialdemokraten

Paragraph 2 behandelt die Zuständigkeit des Gerichts und sagt, daß das Gericht tätig wird auf Antrag eines Lan­des oder eines Mitgliedes eines Fürstenhauses. Abgeordneter Dr. Rosenfeld beantragt die Streichung, daß das Gericht nur auf Antrag tätig wird. Bei Annahme dieser Bestimmung würde das Gesetz praktische Bedeutung mir für Preußen und Koburg-Gocha haben. Der Vorsitzende und die Abgeordneten der Regierungsparteien erklärten demgegenüber, das Gesetz würde schon eine sehr begrüßenswerte Wirkung haben, wenn das in ihm geschaffene neue materielle Recht die Fürstensamilien veranlaßt, mit den Ländern auf der Grundlage dieses neuen Rechts Vergleiche abzuschließen, die für die Länder günstiger sind, als die bisherigen. Bei Annahme des sozialdemokratischen Antrages müßte das Sondergericht aber sämtliche Auseinander­setzungen nachprüfen, auch diejenigen, mit denen die Landesregierungen durchaus einverstanden find. Der sozialdemokratische Antrag wurde gegen die Stimmen der Antragsteller, bei Stimmenthaltung der Kommunisten abgelehnt.

Im zweiten Absatz des Paragraphen 2 wird bestimmt, daß eine bereits abgeschlossene Gesamt­auseinandersetzung vom Sondergericht nur noch einmal aufgerollt werden darf, wenn b e i d e P a r - teien es beantragen. Paragraph 2 wurde mit dem gleichen StimmverhSlknis wie Paragraph 1 angenommen. Ebenso Paragraph 3, der die Fristen für die Anträge beim Sondergericht sestseht und Paragraph 4, der besagt:Der Umfang der Aus­einandersetzungsmasse wird durch die Anträge der Parteien bestimmt. In die Auseincmdersetzungs- masse können jedoch Vermögensstücke insoweit mcht einbezogen werden, als sie in einem anderen Land liegen und durch eine Gesamtauseinandersetzung zwischen diesem anderen Land und dem Fürsten-

wie bisher wurden die Aenderungsanträge abge­lehnt und Paragraph 5 angenommen.

Sehr umstritten wurde der

Paragraph 6, der besagt:Eine Auseinandersetzung, die nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 zwischen dem Land und einzelnen Mitgliedern des vormals regie­renden Fürstenhauses oder über einzelne Ver­mögensstücke erfolgt ist, ändert das Reichssonder­gericht nicht. Ist zwischen dem Land und dem Fürstenhaus oder einzelnen seiner Mitglieder über das Eigentum oder ein sonstiges Recht an einzelnen Vermögensstücken ein rechtskräftiges Urteil ergan­gen, so bleibt es maßgebend, auch wenn es mit einer Teilauseinandersetzung zusammenhängt. Das Reichs­sondergericht kann jedoch auf Antrag einer Partei von einem nach der Staatsumwälzung des Jahres 1918 ergangenen rechtskräftigen Urteil abweichen, wenn es feststellt, daß das Urteil ans Grün­den beruht, die mit den Vorschriften der Para­graphen 5 und 8 dieses Gesetzes unvereinbar sind. Verträge und Vergleiche, die nach der Staatsum­wälzung des Jahres 1918, aber vor dem Inkraft­treten dieses Gesetzes über eine Auseinandersetzung beschlossen sind, sind gültig, auch wenn sie der in den Paragraphen 313 und 518 des BGB. vorgeschriebe­nen Form nicht entsprechen."

Die Abgeordneten Dr. Rosenfeld (Soz.) und Landsberg (Soz.) beantragten eine-Aende- rung dahin, daß auch diejenigen rechtskräftigen Ur­teile aufgehoben werden können, die vor der Revo­lution von 1918 ergangen sind. Wenn man berech­tigterweise die mit modernen Rechtsbegriffen un­vereinbaren Urteile aufhebt, dann dürfe man nicht beim November 1918 Halt machen. Für die Sozial­demokraten fei die Stellung des Ausschusses zu die­ser Frage von entscheidender Bedeutung.

Paragraph 6 der Vorlage wurde dann bei Stimmenthaltung der Deukschnakionalen und Sozial­demokraten gegen die Stimmen der Kommunisten angenommen, abenfo ohne Aussprache Paragraph 7, der besagt, daß das Reichssondergericht diejenigen Vermögensstücke zu einer Teilungsmasse zusammen­zufassen hat, bei denen die Rechts- und Eigentums­verhältnisse nur mit unverhältnismäßigen Schwierig­keiten festzustellen sind.

Die Weiterheratung wurde dann auf Donners­tag vertagt.

größer sei als eine Verständigung mit den Deutschnationalen. Tatsache ist, daß weder nach rechts noch nach links eine bemerkenswerte Annäherung zustande gekommen ist und daß man auch noch nicht erkennen kann, wie sie letzten Endes zustande kommen soll. Das Verhalten der leiben Flugelpartewn tm Rechtsausschuß beweist nach der positiven Seite hin noch nichts. .... . . .

Daß die Lage unter diesen Umständen sehr

kritisch ist, bedarf keiner besonderen Betonung. Es ist keine Rede von einer etwaigen Verta­gung der gangen Streitfrage bis auf den Herbst, sondern es unterliegt keinem Zweifel, daß der Reichskanzler Marx sich persönlich ver­pflichtet fühlt, die Konsequenzen aus seinen wiederholten Erklärungen zu ziehen, wenn der Gesetzentwurf der Regierung nicht vor den Sommerferien des Reichstages, d. h. bis zum 2. Juli mit der nötigen Zweidrittelmehrheit

ëichsmark genehmigt. Gegenüber Avril mit 127 Ver­trägen im Werte von 4,3 Millionen ist mithin eine nicht unbeträchtliche Steigerung festzustellen. Der Gesamtwert des seit Inkrafttreten des Sachverstän. digenberichts bis zum 31. Mai genehmigten französischen Sachlieferungsverträge fielst sich auf 261,6 Millionen. Ein beträchtlicher Teil der Verträge betrifft die Ab­schlüsse mit Kriegsbeschädigten. Die Zahl der im Mai genehmigten belgischen Beiträge Betrug 49 im Werte von nur 0,5 Millionen gegenüber 150 Verträgen im Werte von 8,2 Millionen im April. Der Gesamtwert der fürBelgien seit Inkrafttreten des Sachverständigen- berichts genehmigten Verträge beziffert sich auf 60,5 Millionen.

Die Beendigung des Aufwerlungs- streUes in Danzig.

Danzig, 23. Juni. Im Danziger Volkstag wurde heute mit der erforderlichen Zweidrittel- Mehrheit das neue. Aufwertunqsgefetz in dritter Lesung öerabichiedet. Dadurch, daß das Gesetz als ein Bestandteil der Verfassung erklärt wurde und ein Volksentscheid künftig in Aufwertungsfragsn unmöglich ist, bat der Aufwertungsstreit in Danzig sein Ende gefunden.

Sagedorns Nachfolger.

Berlin, 23. Juni. Wie mehrere Blätter melden, »oll an Stelle des zurückactretenen StaatSsektärs Dr. Hagedorn der MiNisterial-Direktor Hoffmann im Reicks. Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft zum Staatssekretär ernannt werden.

Annahme des Kauszinssleuergefetzes im Landtag.

Berlin, 23. Juni. Eine Reihe kleiner Gegen- stände wird ohne Aussprache der Ausschußberatung überwiesen, so der Zenttumsantrag, Bei Verurteilung auS Anlaß der Winzerunruhen in Bernkastel Gnaden­gesuche zu berücksichtigen. Der Antrag von Campe tD. Vp.) auf Vermeidung von Notverkäufen der Ge­treide-Ernte und der Ausschußantrag, Mithilfe zu ge­währen zur Fertigstellung der neuen Hebammenlehr- anstalt in Insterburg, wird ohne Aussprache ange­nommen.

Es folgt

die dritte Beratung der HauszinSsteuer.

Abg. Hecken (Dntl.) beantragt die Verweisung an den Hauptausschuß.

Abg. Stendel (D. Vp.) schließt sich dem an.

Finanzminister Dr. Hövker-Aschoff spricht sich dagegen aus. Die Verabschiedung des Ge­setzes dürfe nicht länger hinausgesckoben werden.

Die Abstimmung über den Antrag auf Zurückver­weisung der Vorlage an den Ausschuß ergibt die Ab- lebnung deS dcutschnattonalen Antrags mit 181 gegen 150 Stimmen.

Das Haus tritt hierauf in die dritte Beratung der Hauszrnssteuer ein.

Abg. Hecken (Dntl.) Bringt noch einmal die Be­denken seiner Fraktion zum Ausdruck. Vor allem müßten die Jnflationsgewinne erfaßt werden. Bei gewerblichen Räumen müßten Erleichterungen ein- treten. Seine Fraktion fof

irbere, das

stundung und NiedcrsLlaguna auS sozialen Gründen nach den für di« Fürsorge für hilfsbedürftige Mieter