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201. Jahrgang.

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Ar. 136 Montag den 14. Juni 1828

Vas âeueHe.

Vertreter der Vereinigung der deutschen tzausrnoereine statteten dem Reichskanzler einen Gesuch ab und braDen die Krise der Landwirtschaft

«ir Sprache.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht ist aus der

Demokratischen Partei ausgetreten.

Der Magistrat von Hannover beschloß, Pro­fessor Lessing zu ersuchen, von seinem Lehrstuhl jreimllig zurückzutreten.

Jm Juratal ging ein schwerer Zyklon nieder,

der eine ganze Anzahl Häuser zerstörte.

DerTimes" zufolge wird im englischen Ober- heus heute Lord Newton eine Anfrage an die Re­gierung richten, die sich auf das von Moskau nach England entsandte Geld und auf die Haltung der britischen Regierung dazu beziehe.

SsV dem ÄsSkseMOMd.

Sechs Tage trennen uns noch von dem Volksentscheid. Und in dieser kurzen Spanne ' Zeit wird noch mächtig um die Seele des Vol­kes gerungen werden. Härter und heißer ist ' diesmal der Kampf entbrannt als in den Ta­gen, die dem Volksbegehren vorangingen. Da­mals hat man den Sozialdemokraten und den Kommunisten die Bahn für eine zügellose Pro- Sganda so gut wie schrankenlos preisgegeben.

e Bürgerlichen Parteien standen fast untätig beiseite, als sei ihnen die Gefahr noch nicht zum Bewußtsein gekommen, die da dunkel und schwer heraufzog. Die 12% Millionen Stim- i men, die das Volksbegehren brachten, haben allen Parteien die Augen geöffnet. Auch die bürgerlichen Parteien sind diesmal in die Kamp-arena hmabgestlegen un& haben an tza^ Rechtsbewußtsein und die politische Einsicht des Bölkes appelliert. Bis auf die Demokraten, die die Entscheidungjedem deutschen Demo­krat ins eigene Gewissen" legen, lauten die Pa­rolen der bürgerlichen Parteien gegen das Enteignungsgesetz und man ist bemüht, die bürgerliche Front fest zusammenzuschließen, da­mit sie dem Ansturm der Kommunisten und Sozialisten widersteht, Hindenburg ist mit sei­ner Kundgebung vor diese Front getreten und der Lärm der Sozialdemokraten und Kommu- M umtobt ihn ärger als es in den Tagen des Präsidentschaftswahlkampfes der Fall war. âr seine Tat wird nicht vergebens sein und sicher alle diejenigen zur Besinnung bringen, deren Urteil sonst vielleicht verwirrt worden

Dieser Volksentscheid ist ein Spiel mit dem Wuer. Nicht so sehr der Sache wegen, um die es unmitelbar geht. Viel bedenklicher ist es, daß

Enteignung der Fürsten, wenn sie gelänge, sicher nur der erste Schritt auf dem Wege zur völligen: Erschütterung unserer Rechtsordnung vmre. Viele sind vielleicht verblendet genug, mu zu glauben, daß sie seelenruhig chr Scheit M mit zur Entzündung dieses Feuers heran- ragen konnten, ohne dadurch die Sicherheit e.lAenen Hauses zu gefährden. Tatsächlich w r es keine Grenze mehr, wenn einmal gemacht worden ist. Es besteht alle ^tolaffung, dies den freigewerkschaftlichen -oeomtènorganisationen zu bedenken zu geben,

- ^.^r Agitation für das Enteignungs- l".me vorderste Linie stellen. Eigentums- onrLr , ®earntenre^t find verfassungsmäßig âewäb^' ^^ man das eine an welche besteht dann, daß eines Tages irgend- ^^^apostel nicht auch das andere antastet färbt k'!etn Zwecke eine Volksbewegung ent- Mem den Volksentscheid zu einem Jnstru- Be^» gen die verfassungsmäßigen Rechte der macht? Arbeiten die Sozialdemokra- riifsh^J^ schon auf die Abschaffung des Be- tèifnnp^ ientums hin, um an seine Stelle Par- 311 setzen! Es geht bei diesem nar»i«m, M011^ um die Frage des Mo- foÄnrm ^. ^ Republik. Es geht ein- U ab die Grundlagen des Rechtsstaa- hat tob« Erhalten werden sollen. Und daran Bestall am Interesse, denn wir alle leben und Grunlk» -£UL diesen Grundlagen. Aus diesem Staai-nn^ dieser Volksentscheid nicht nur eine s°ndn Lelegenheit von größter Wichtigkeit, vngeht" ^^ e,ne Sache, die jeden Einzelnen niiÄe5teÄ Feuer kann auch po- nicht an 'Kiersten Folgen haben. Wir nehmen KoinmiiniNn ?en Sozialdemokraten und den singt QsJr der geplante Schlag wirklich gc= herauf ^^^^^"'ört doch die Möglichkeit Amte 'zurüäi Reichspräsident von seinem Amt ^i5?"' daß die Reichsregierung ihr schwerst- ;» Ä'd daß damit die denkbar nnere Krisis über Deutschland berein-

Dev âmpf um Vvok. LeMus

Der Magistrat von Kannvver ersucht

Lessing zurückzulreten.

Berlin, 13. Juni. Der Magistrat der Stadt Hannover hat auf Grund einstimmigen Beschlusses Prof. Lessing in persönlichen Verhandlungen ersucht, von seinem Lehramt an der Technischen Hochschule Hannover freiwillig zurückzutreten. Prof. Lessing hat Oberbürgermeister Dr. Menge gegenüber dieses Ersuchen abgelehnt. Wie dieVossische Zeitung" berichtet, hat Prof. Lessing der Oberstaatsanwaltschaft mitgeteilt, daß er seine Bitte um Straffreiheit für die Studenten nicht aufrecht erhalten könne. Seine Angelegenheit sei eine Angelegenheit der Staatsgewalt, der er nicht in die Arme fallen könne. Lessing erklärte weiter, er be-

absichtige nicht, seine Vorlesungen abzusagen.

Also sprach Dr. Decker--

Berlin, 12. Juni. Ein Mitarbeiter

des

Wolfs-Büros nahm Gelegenheit, die Ansicht des preußischen Kultusministers Dr. Becker über die Zustände in der Technischen Hochschule Hannover zu erfragen. Der Minister führte u. a. aus:

Ich bedauere lebhaft, daß sich in ihrer überwiegenden Mehrheit die Studentenschaft zur offenen Auflehnung gegen die Hochschulbehörden und damit gegen die Staats- autorität hat verleiten lassen. Noch bedauer­licher ist es, daß die Studentenschaft durch eine Reihe von Leuten durch die Oeffentlichkeit in

untë .,. _ t worden ist: ___..... ... ^ Erkenntns, daß es sich um den Schutz von Grundrechten der Hochschule und des Staates gegen rebellierendes!!) Staatsbür­ger handelt, hatte die Hochschulbehörde be­stimmte Anordnungen getroffen und bekanntgs- geben, die Lehrfreiheit, Ruhe und Ordnung sicherstellen sollten. Diesen Anordnungen- hat sich ein Teil der Studentenschaft nicht nur widersetzt, sondern sie unter Anwendung roher Gewalt außer Kraft gesetzt.

Auch für die Skudenken sind die Staats-

bricht, die wir in den letzten Jahren erlebt haben. Zum ersten Male wird Deutschland zum Volksentscheid gerufen und zum ersten Male alle diese Möglichkeiten und Konse-

sehen wir alle diese Möglichkeiten und Konse­quenzen vor uns. Aber diese erste Erfahrung sollte genügen, um uns zu einer ernstlichen Nachprüfung der Verfassung zu zwingen. Man hebt das parlamentarische System selbst aus den Angeln, wenn man der Agitation und der Verhetzung ein Instrument in die Hand gibt, wie es dèr Volksentscheid ist und wie keines

der großen parlamentarisch regierten Länder es kennt. Wenn nach der Verfassung die Souve­ränität vom Volke ausgeht und auf die Volks­vertretung übertragen wird, so sollte damit der Kreislauf geschlossen sein. Gewiß hat man in der Verfassung die zweite Ausdrucksform der Volkssouveränität, den Volksentscheid, mit allen möglichen Sicherungen umgeben, trotz­dem kann aber diese Waffe, wie gerade unsere erste Erfahrung zeigt, dem ruhigen Gang un­serer staatlichen Entwicklung aufs äußerste ge­fährlich werden. Je mehr Millionen sich beim Volksentscheid häufen, desto sichtbarer wird die Gefahr in die Erscheinung treten. Daß sie uns zum Bewußtsein gebracht wird, ist immerhin nützlich. Ob sie uns zur Lehre dienen wird, kann erst die Zukunft zeigen.

Kundgebungen für und wider den Dölksenlfcheid.

Berlin, 13. Juni. Heute mittag wurden hier von den Anhängern und den Gegnern des Volks­entscheids große Kundgebungen veranstaltet, die im allgemeinen dank der umfangreichen Vorkehrungen der Polizei ruhig «erliefen. Nur in einzelnen von den DemonstationSzügen berührten Straßen kam es zu Reibereien. Die Polizei griff sofort ein und stellte die Namen von einer Anzahl von Angreifern fest. Von den Rechtsparteien hatten sich über 15 000 An­hänger im Lustgarten versammelt, wo bekannte rechts­stehende Führer Ansprachen hielten. Die Kommunisten veranstalteten im Friedrichshain und auf anderen Plätzen Kundgebungen.

Rechl und VolbsenIscheid.

Berlin, 12. Juni. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses, der alle ehrwürdige Rechlsgelehrle Geheimrat kahl. Hak in der heutigen Rummer derRakionalliberalen Korrespon­denz" in einem längeren Arkikel zu dem Volksenl-

gesehe in Geltung und müssen bei ihrer Aebertretung gegen sie angewandt werden.

Das Vorgehen, das sich heute gegen Pro­fessor Leffing wendet, kann sich morgen gegen jeden anderen Professor wenden, der aus irgend welchem Grunde einem Teil der Stu­denten nicht patzt. Es ist daher auch in hohem Grade befremdlich, wie aus Kreisen heraus, die mit Worten für Aufrechterhaltung der staatlichen Autorität, für Ordnung und Dis­ziplin eintreten, das Vorgehen der Studenten­schaft eine mehr oder weniger versteckte mora­lische Unterstützung erfährt; letzteres gilt auch im besonderen einzelnen Professoren in der Oeffentlichkëit. Die Studenten treiben in der Angelegenheit Lessing nichts anderes, <*-5 daß sie an Stelle von Recht und Gesetz den Behörden das Recht der Strafe aufzwingen

es gilt auch fessoren

wollen. Das ist

nackter Terror, der nicht weniger Terror wird dadurch, daß er ein akademischer ist. Das kann in einem Rechts­staat nicht geduldet werden und wird von der preußischen Regierung auch nicht geduldet werden.

Die Rechtslage ist folgende: Der Minister ist disziplinarisch die zweite Instanz. Er kann nach dem geltenden Recht von sich aus Studenten von der Hochschule nicht entfernen, das kann nur das Disziplinargericht der Hochschule selber. -Der Minister kann nur bei Rektor und Senat anregen, das Disziplinarverfahren gegen Stu-

ei der Er-

verständlich, da regüng in der effentlichkeit und der starken Gefährdung des gesamten Hochschulbetriebes beschleunigt eingeschritten werden muß.

Beschleunigung durch angespannte Tätigkeit ist keine Verletzung des Gesetzes.

Es ist kein Student wahllos (?) relegiert worden, sondern Untersuchung und Urteil sind in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen erfolgt und werden in gleicher Weise ihren Fortgang nehmen."

scheid Stellung genommen unter dem TitelRecht und Volksentscheid". Er erklärt, in dem Volksent­scheid vom 20. 3uni gehe es ums Recht. Es soll darüber abgeslimmt werden, ob das Gesamtver- mögen der ehemaligen Fürsten, Fürstenhäuser, ihrer Fainilien und Familienangehörigenohne Entschä­digung enteignet" werden darf. Er führt dann weiter aus,mit dem Volksentscheid ist nicht Ent­eignung beabsichtigt, sondern Vermögenseinziehung, Konfiskation. Das aber ist Unrecht, Gewalt und ver­fassungswidrig. Denn ausdrücklich wird außerhalb der gesetzlich genau begrenzten und hier nicht zu­treffenden Enteignung durch Art. 153das Eigen­tum von der Verfassung gewährleistet". Zur Zeil der Revolution hätte man ja die Sache machen können, denn Revolution ist ihrem Wesen nach Rechksbruch, Gewalt.

Hätte man damals die Vermögen konfisziert, so würde ich nicht anstehen, dies heule als vollendete Tatsache so gut wie die Fürstenabfindung glatt an­zuerkennen. Die Revolution hat aber die Konfiskation der Fürslenvermögen ausdrücklich abgelehnt. Einige vorwitzige Länderregierungen wollten damals revolutionär ent­schädigungslos enteignen. Auf erhobene Beschwerde wurden sie von den Volksbeauftragten in ihre Schranken zurück- und angewiesen, Eingriffe in das Privateigentum der Fürsten als rechtswidrig zu unterlassen. Auch der Rame des vortrefflichen und redlichen Ebert steht darunter. Inzwischen ist aber die Verfassung er­gangen, welche Konfiskation ausschließt. Greist man also auf sie wieder zurück, so ist das nichts weniger als Rückkehr zu den Methoden der Revolution. Man will nachholen, was man damals versäumt hat. Das verbitten wir uns nach sieben Jahren verfassungsmäßigen Zustandes. Daß die Kommunisten die Konfiskation sordern, kann nicht wundernehmen, denn sie treiben fortgesetzt nur Revolution. Mit zynischer Offenheit erklären sie den Sieg über die Fürslenvermögen nur als den Ansangg des Systems der entfchädi- gungslosen Enteignung."

Geh.-Rat Kahl führt dann weiter aus, es gebe nur einen Weg, auf dem in Gerechtigkeit und Ehre das Problem gelöst werden könne, das fei der Rechlsiveg, der Weg des früher leider durch die Ablehnung der Deulschnalionalen gescheiterten Kompromiß - Versuches, der auch in den neuen Regierungs­

enkwurf vom 21. Mai 1926 wieder ausgenommen

worden sei. Er erklärt, daß dieser Entwurf in seinen Einzelheiten in der Herabsetzung der Fürsten- ansprüche ohnehin schon bis an die äußerste Grenze dessen, was vor dem Rechlsgericht noch verantwortet werden könne, gehe. Aber er ver­leugne und breche wenigstens nicht das Recht wie der begehrte Volksentscheid. Diesem Regierungsenf« wurs müsse zum Siege verhalfen werden. Vor dem 20. Juni könne das nicht mehr geschehen, weil das Agitationsbedürfnis für den Volksentscheid den Reichstag für eine ganze Woche seiner Arbeit ent­ziehe. Aber das deutsche Volk werde und müsse die Gewißheit haben, daß, sobald die unerhörten An­griffe aus die Grundlagen des Rechtsstaates abge­schlagen sein werden, der Reichstag Pflicht und Möglichkeit habe, eine gerechte und billige Ausein­andersetzung aus dem Wege der ordentlichen Gesetz­gebung herbeizuführen.

Katholische Stimmen.

Unter der Ueberschrift Verantwort iungslos veröffentlicht die Germania (Nr. 265) folgende Mitteilung der Reichsgeschäfts­stelle der deutschen Windthor stbünde:

Durch die Presse geht die Meldung, daß von einem Reichsausschuß der katholischen

die

Jugend zum Schutze des siebten Gebotes gegen

Fürsten ein Ausruf erlassen worden sei mit der. Aufforderung, am 20. Juni mttJa" zu stimmen; dieser Aufruf sei auch von den Orts­gruppen des Windthorstbundes unterzeichnet worden. 1. Ein derartiger Aufruf, zustande gekommen durch das Vorgehen von Einzel­personen aus verschiedenen Jugendbünden, ist in der Tat in diesen Tagen in Berlin er« schienen. Ihm haben sich auch einige Windt- Horstbündler angeschlossen. 2. Windthorstbund

WlNdtbo

tbund-Örtsgruppen sind also unrecht­mäßigerweise unter den Aufruf gefetzt worden. Die Erwartung des Reichsparteivorstandes, daß die Zentrumsangehörigen am 20. Juni dem Volksentscheid nicht zustimmen, wie es in seinem Beschluß vom 19. Mai festgelegt ist, gilt selbstverständlich auch für den Reichs- verband der deutfchen Windthorstbünde.

Daran knüpft dieGermania" folgende Bemerkungen:Auch uns ist der Aufruf dieses famosen Jugendausschusseszum Schutze des siebten Gebots gegen die Fürsten" zugegangen. Wir stehen nicht an, die Beteiligung von Zen­trumsleuten an diesem Aufruf, der der Kund­gebung der Bischöfe in geradezu unverant­wortlicher Weise entgegenläuft, und der da­neben auch der einzig möglichen Politik der Zentrumspartei widerspricht, aufs fchärftste zu verurteilen.

Der fürstbischöfliche Delegat in Berlin, Weihbischof D. Deitmer, erklärt in derselben Nummer derGermania":Wie ich höre, ist beabsichtigt, an katholischen Kirchen Druckzettel zu verteilen, welche die Katholiken im Gegensatz zu dem Erlaß des deutschen Epi- sokpats vom 1. Juni d. Js. aufsordern, für den Volksentscheid zu stimmen. Für jeden wahren Katholiken kann in Fragen des Glaubens und der Moral und in solchen, die mit diesen un­trennbar verbunden sind, nur die Stimme seines Bischofs sicherer Wegweiser sein. Um Verwirrung der Gläubigen zu verhüten, verbiete ich hiermit jede diesbezügliche Agitation auf kirchlichen Grund­stücken.

Ei« demokralifcher Aufruf.

Marburg, 13. Juni. Der gestern und heute hier abgehaltene hessen-nasauische Parteitag der Deutschen Demokratischen Partei hat folgenden Aufruf erlassen:

An die Bevölkerung Hessen-Noffaus! Die Deutsche Demokratische Partei hat letzten Herbst mit der Ein­bringung ihres Gesetzentwurfes im Reichstag den Anstoß gegeben zu reichsgesetzlicher Regelung der Frage der Fürstenvermögen. Diese Bemühungen im Reichstag sind bisher ohne Ergebnis geblieben. Ob sie künftig noch Erfolg haben werden, ist völlig ungewiß. Die Bedenken gegen den zum Volksent­scheid stehenden Gesetzentwurf kennen wir Demo­kraten u^> fchätzen sie nicht leicht ein. Für fehl viel unheilvoll würden wir es aber halten, wenn gar keine gefetzliche Auseinandersetzung mit den ehemaligen Fürstenhäusern zustandekäme. Diese Ge. fahr liegt vor. In dem einen Fall würden du . Fürsten zu weitgehend enteignet werden. Im zweiten Falle wird das deutsche Volk enteignet, das deutsche Volk, das schon aufs äußerste verarmt ist durch die Kriegsniederlage, in die uns das kaiserlich, Regiment hineingesichrt hat, durch die radikal« Geldentwertung, an welcher die zu den Fürster stehenden Kreise um Sünnes und Hugenberg wesent lich Mitschuld tragen. Wer betreibt und finanzier