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v 2011 Iayrqang.

Hanauer S Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Sladl und Land.

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Nr. 134

Freilag den 11. Juni

1926

Die Fürstenabfindung im Reichstag.

Die Pavteieu der weimavev

^ âEwu sessn den Aiudettbuvgbvref. - Annahme des deutsch-vuMthen Sevtvages.

Hm Reichstage ist die Vorlage der Regie­rung über die Entschädigung dec Fürsten­häuser, wie sich mit Bestimmtheit voraussehen ließ, nach verhältnismäßig kurzer Debatte dem Uchtsausschuß überwiesen worden, wo man sie erst nach dem 20. Juni in Angriff nehmen wird, Ueber diesen Punkt waren sich schon vor

waren sich schon vor Parteien im klaren

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enen. Gegen das Wuten und :eid)5tqgsfaale herrschte, stach ifonnene Art des Reichskanz­

Beginn der Si^

und auch ziemlich einig. Es ist erreicht worden, daß die Regierung Marx und die Regierungs- Srteien vor dem Lande die Verpflichtungen ernommen haben, eine gerechte gesetzlich: Lösung der Entschädigungsfrage herbeizufüh ren. Der Reichskanzler hat sogar erklärt, daß die Regierung nicht zögern werde, die Konse- zu ziehen, wenn der Reichstag sich Endes unfähig zeige, diese Aufgabe zu . Damit kann nur auf die letzte Konse­quenz des Regierungsrücktrittes oder der Reichstagsauflösung Angewiesen sein. Auf jeden Fall haben die Reichsrogierung und die Regiemngskoalition in einhelliger Kundgebung zusammengestanden, eine Tatsache, die immer­hin Erkannt werden muß.

So wäre wohl alles ganz ruhig verlaufen, wenn nicht die Sozialdemokraten und die Kommunisten die Gelegenheit für günstig ge- Mm hätten, ihren Zorn an dem Brief Hin­denburgs über den Bolksentscheid auszulassen. Daraus entstanden sowohl im Reichstage wie auch im Landtage wo die Kommunisten den Hindenburgbrief in die Debatte zerrten un­erhörte Skandalszenen. Gegen das Wüten und Toben, das im Reichstggsfaale herrschte, stach die ruhige und besonnene Art des Reichskanz­lers besonders vorteilhaft ab. Sie verlieh dem vas der Kanzler über den Hindenburgbrief zu jagen hatte, ein besonderes Gewicht. Namens der sozialdemokratischen Fraktion gab der Ab­geordnete Hermann Müller seiner Entrüstung Ausdruck über den Hindenburgbrief und seine -Veröffentlichung. Er glaubte darin eine Ver- ützung der überparteilichen Stellung des Reichspräsidenten sehen zu müssen. Der'sozial­demokratische Redner wurde indessen von dem Reichskanzler sehr entschieden Precht gewiesen. Will man wirklich dem Reichspräsidenten das Recht einer persön- lichen Meinungsäußerung verkümmern? Der Kanzler traf durchaus das Richtige, als er darauf hinwies, daß in der Verfassung nur Anordnungen und Verfügungen des Reichs­präsidenten der Gegenzeichnung durch den Reichskanzler oder durch den zuständigen Reichsminister unterworfen worden sind. In »Ederen Beziehung besitzt auch der Reichspräsident das volle Recht der persön- "chen Meinungsfreiheit. Noch von einem an­deren Gesichtspunkte aus wies der Reichskanz- den sozialdemokratischen Vorwurf als un= lQ5ar zurück. Verfassungsmäßig hat der Reichskanzler die Richtlinien der Politik zu stimmen. Es wäre also sehr bedenklich, wenn -^Reichspräsident die Politik des Kabinettes -?)kreuzte. Das Gegenteil aber ist der Fall.

Reichskanzler stellte fest, daß gegenüber M Enteignungsantrag der Sozialisten und - ^'"Urlisten die Haltung des Reichspräsi- sich durchaus mit der Reichsregierung

k r Reichskanzler machte sich also sach- °2" Jrchalt heg Hindenburgbriefes zu s!°E"' Die Solidaritätserklärung, die darin ichiug den Sozialdemokraten im Reichs-

Waffe gegen den Reichspräsidenten £n^ Haâ Sie wird ihren Eindruck im «anbe nicht verfehlen.

Sikunasberiedl.

- »En, 10. Juni. Auf der Lgesordnung ^r G., ?v" Reichstagssitzung steht die Beratung des einö^^ukfes überdie vermögensrechtliche Aus- den zwischen den deutschen Ländern und 'vormals regierenden Fürstenhäusern". muniWM «raIer (Komm.) beantragt, die kom- i -j "ssi«rpellation über den bekannten Brief bind«, Präsidenten v. Hindenburg damit zu ver-

Reichskanzler Dr. Marx: suck k "«liegende Entwurf entspringt dem Ber- 65 Reichstages, die vermag ensrecktlicke Aus-

einandersetzung zwischen den Ländern und den früher regierenden Fürstenhäusern durch Jnitiatw- gesetz herbeizuführen. Die Regierung hat dieses gesetzgeberische Vorgehen von vornherein be­grüßt und hat es in allen Phasen seiner Ent­wicklung mit Nachdruck unterstützt. Sie hat in ein­gehenden Vechandlungen die Regierungsparteien auf dem Boden eines Kompromißgesetzent­wurfes zusammengeführt und bei der Fassung des Entwurfes weitgehend mitgewirkt. Sie hat schließlich, um über das Stadium der Ausschuß­beratungen hinaus zu positiven und praktischen Ge­setzgebungsresultaten zu kommen, von sich aus den heute eingebrachten Gesetzentwurf beim R e i ch s r a t eingebracht. Der Reichsrat hat diesen Gesetzentwurf mit sehr großer Mehrheit ange­nommen.

Die Reichsregieruag legt entscheidenden Werk darauf, daß auf der Grundlage des fehl zur Be­ratung stehenden Gesetzentwurfs eine befriedigende Auseinandersetzung mit den vormals regierenden Fürstenhäusern gefunden wird. DerGesehenk- wurf, der dem bevorstehenden Volksentscheid zu­grunde liegt, ist nach Auffassung der Reichsregie­rung keine solche annehmbare Lösung.

Die grundlegenden Veränderungen, die in poli­tischer, staatsrechtlicher und wirtschaftlicher Beziehung

Häusern nicht unberührt lassen. Nach der ver­fassungsmäßigen Ueberwindung der Revolution mußten die Grundlagen des Rechtsstaates unversehrt bleiben. Zu ihnen gehören: Rechtsgleichheit aller Staatsbürger und Unantastbar­keit des privaten Eigentums. Die im Volksbegehren verlangte entschädigungslose Ent­eignung der ehemaligen Fürstenhäuser ist unver- einbar mit diesen obersten Geboten eines Rechts­staates. Demgegenüber hält die Regierungsvorlage an den verfassungsmäßigen Grundlagen fest, ohne die politischen und gesetzgeberischen Notwendigkeiten außer acht zu lassen, die sich aus dem Wegfall der staatlichen Hoheitsstellung der Fürsten und aus der durch Krieg und Inflation hervorgerufenen allge­meinen Volksoerarmung ergeben. Die Auffassung der Reichsregierung, daß

der vorliegende Gesetzentwurf eine befriedigende Lösung des Auseinandersetzungsproblems

darstellt, wird von den Staatsregierungen der an der Lösungg dieser Frage in erster Linie beteiligten Länder, insbesondere von denen Preußens und Thüringens, geteilt. Die Reichsregierung ist aber des weiteren auch der Auffassung, daß die über­wiegende Mehrheit des deutschen Volkes den dringenden Wunsch und den An­spruch hat, daß der Reichstag eine gesetzgeberische Lösung seinerseits findet. Sie hält es deswegen für ein innerpolitisches Gebot, das Gesetz, über dessen Einzelheiten monatelang in der eingehendsten Weise beraten worden ist, nunmehr mit aller nur möglichen Beschleunigung zu verabschieden.

Die Reichsregierung möchte dabei seinen Zweifel lassen, daß es durchaus irrig sein würde, anzu- nehmen, daß sie nach einem' verneinenden Ergebnis des Volksentscheids von einer gesetzlichen Regelung Abstand nehmen könnte. Die Reichsregierung wird auch dann mit aller Entschiedenheit auf eine gesetz­geberische Regelung im Geiste der Vorlage dringen und würde die ihr geboten erscheinenden Konse­quenzen nicht scheuen, falls sich im Reichstag end­gültig die Unmöglichkeit des Zustandekommens eines Absindungsgesetzes ergeben sollte.

(Die gegen den Entwurf aus entschädigungslos« Enteignung gerichteten Ausführung des Reichs­kanzlers werden von den Sozialdemokraten und Kommunisten mit lautem Widerspruch, von der Rechten mit Beifall ausgenommen.)

Die Erklärung der Regierungs- Parteien.

Abg. v. Guèrard (Ztr.) gibt namens der Re­gierungsparteien folgende Erklärung ab: Die Regie­rungsparteien haben Ende Aprll den Gesetzentwurf über die Enteignung der Fürstenvermögen, der jetzt dem Volksentscheid unterliegt, einmütig abgelehnt. Sie haben aber niemals verkannt, daß eine ver­nünftige gesetzliche Regelung der vermögensrscht- lichen Auseinandersetzungen zwischen Fürstenhaus und Land unbedingt erforderlich ist. Dieser Auf-

fastung entsprechend sind die Regierungsparteien dauernd tätig gewesen, seitdem die Frage an den Reichstag herantrat. Ihre Arbeit hat in einem ver­einbarten Gesetzentwurf ihren Ausdruck gefunden, besten Inhalt die Reichsregierung zur Gruâage des zur Beratung stehenden Gesetzentwurfes gemacht hat. Die Regierungsparteien begrüßen die heutige Erklärung der Reichsregierung und nehmen mit Ge­nugtuung davon Kenntnis, daß die Regierung ge­willt ist, mit dem vollen Einsatz ihrer Verantwort- lichkeit auf die Verabschiedung dieses Gesetzes hin­zuwirken.

Angesichts der Tatsache, daß im Lande befürchtet wird, im Falle der Ablehnung des Volksentscheids werde jede reichsgefehliche Regelung scheitern, wollen Me Regierungsparteien keinen Zweifel darüber lasten, daß sie den Erlaß eines, die Auseinander- fehllng zwischen den beteiligten Ländern und den Fürstenhäusern regelnden Gesetzes für unbedingt notwendig erachten. Sie erklären mit nachdrück­lichem Ernst, daß sie alles daransetzen werden, den vorliegenden Gesetzentwurf in allen wesentlichen Bestandteilen zur Annahme zu bringen.

In ihm soll ein Gesetz geschaffen werden, das der veränderten staatsrechtlichen Stellung der Für­stenhäuser entspricht. Das Gesetz wird den Fürsten nur 'das Vermögen lasten, welches sie als unzweifel-

ausreichend Rechnung getragen. Den Ländern soll zugeteilt werden, worauf sie aus Gründen der Kultur oder der Volksgesundheit Anspruch haben. Den fürsten wird keine bessere Aufwertung zuteil als anderen Staatsbürgern. Andererseits werden die Fürsten auch nid)t, wie es der Volksentscheid will, außerhalb der Grundrechte gestellt, auf die jeder Deutsche Anspruch hat. Die Regierungs­parteien geben sich der bestimmten Hoffnung hin, daß der Reichstag sich der Notwendigkeit, ein solches Gesetz zur Verabschiedung bringen, nicht ver- schließen werde. (Beifall bei den Regierungs- Parteien).

Die Sozialdemokraten

Abg. Müller-Franken (Soz.) gibt eben­falls eine Erklärung ab, in der es heißt: Der Reichspräsident sei unter Mißachtung seiner verfassungsrechtlichen Stellung veranlaßt worden, gegen den Volksentscheid einseitig Stellung zu nch- men. Er habe damitdieneutraleHaltung auf gegeben, die er gegenüber allen politischen Reichsfragen einzunehmen feierlich versprochen hat. Darin müsse man eine Verletzung der durch sein Amt gebotenen überparteilichen Haltung erblicken. Hätte der erste Reichspräsident Ebert in gleicher Form sich für den Volksentscheid ausgesprochen, so würde ihm das sicher die schwersten Beschimpfungen derselben Leute eingetragen haben, die jetzt Hinden­burg zu seiner herabsetzenden Kritik am Volksent­scheid veranlaßt haben. Hindenburg nenne den Gesetzentwurf einen Verstoß gegen Recht und Moral. Entspreche das dem Rechte und der Moral, wenn Herzog Karl Michael von Mecklenburg, der bei Ausbruch des Krieges die deutsche Staatsangehörig­keit aufgab und sich die Anwartschaft auf die Thron­folge in Mecklenburg mit 5 Millionen abkaufen ließ, Erbansprüche stellt? Ferner verlange die montene­grinische, ehemals mecklenburgische Prinzessin Jutta eine Entschädigung von 14% Millionen, die Schmal­kaldener Forsten werden von dem aus England ge­bürtigen ehemaligen Herzog von Koburg-Gotha beansprucht. Wilhelm II. besitze ein Millionengut in Holland und beanspruche nochmals 300 000 Morgen deutschen Landes, Schlösser, und Dermögensobjekte im Werte von 183 Millionen Goldmark. Die Schamlosigkeit der Fürstenansprüche sei erwiesen. Der Redner wandte sich scharf gegen den Reichs­präsidenten und erklärte, es fei nicht Aufgabe eines Staatsoberhauptes, in solcher Weise einseitig Partei zu ergreifen. Die Erklärung schließt mit einem Protest gegen die Parteilichkeit des Reichspräsidenten und fordert die Wähler auf, für den Volksentscheid zu stimmen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Der Redner betont, daß die Reichsverfassung eine entschädigungslose Enteignung zugunsten der Allgemeinheit zulasse. Die Entschei­dung dieser Frag« liege daher nicht mehr beim Reichstag, sondern beim Volle. Wenn der Brief des Reichspräsidenten als Privatbrief bezeichnet

Abg. Bartl (Dnatl.) stimmte der Ausschuß­überweisung der Vorlage zu und erklärte, daß seine Fraktion der Vorlage gegenüber dieselbe Stellung einnehmen werde, wie sie schon bei den Kompromiß. Verhandlungen im Rechtsausschuß eingenommen worden wäre.

Abg. Neubauer (Kom.) übt scharfe Kriük an dem Hindeickurgbrief und forderte entschädigungs- lose Enteignung der Fürsten.

Gegen Schluß der Debatte über die Fürsten- abfindung int Reichstag brachten die Kommunisten einen Mißkrauensantrag gegen die Reichs- regierung ein und beantragten sofortige Abstimmung. Das Haus beschloß aber, die Abstimmung darüber erst morgen vorzunehmen.

Für Zentrum und Demokraten gaben die Sitbgeortmeten Guevard und Koch-Weser Er­klärungen ab, in denen zum Ausdruck kam, daß die Angelegenheit des Hindenburgbriefes durch die Er­klärung des Reichskanzlers nicht erschöpft fei. Der Brief sei an sich ein politischer Akt. Er behandle die aktuellste politisch« Frage der Gegenwart; eine Frage von solcher Tragweite, daß sie das deutsche Volk in außerordentlichem Maße aufgewühlt habe. Der Brief wäre wegen der überparteilichen Stellung des Reichspräsidenten besser nicht geschrieben worden. Das Vorgehen des Herrn v. Löbell und feiner Hintermänner schädige die Integrität der Stellung des Reichspräsidenten, besonders im Interest« des deutschen Vaterlandes und fei auf das tiefste zu bedauern.

Damit schließt die Aussprache. Die Vorlage gehl an den Rechtsausschuß.

Es folgt die

1. Lesung des deutsch-russischen Derlrages.

Reichskanzler Dr. Marx

leitet die Verhandlung ein und erklärt:

Der vorliegende Vertrag bedarf nach der Ser« faffung an sich nicht der Zustimmung der gesetz­gebenden Körperschaften. Angesichts seiner beson­deren politischen Bedeutung hat sich die Reichs­regierung aber entschlossen, dies« Zustimmung trotz­dem einzuholen, bevor der Austcmsch der Ratifika- tionsurkunden stattfindet. Ich glaube, daß in den vergangenen Jahren kaum jemals eine allgemeine außerpolitische Aussprache im Reichstag stattgefun­den hat, bei der nicht von der jeweiligen Regierung und den Parteien

übereinstimmend die Notwendigkeit guter und steundschafNicher Beziehungen zu Rußland be­tont worden ist

bladem die traditionelle jahrhundertelange Freund» chaft zwischen Deutschland und Rußland durch den Weltkrieg zum Unglück beider Länder gebrochen war, zeigte sich sowohl auf russischer, wie deutscher Selle chon im Vertrag von Rapallo vom Frühjahr 1922 >as Bedürfnis, die alte Grundlage guter Beziehun-

werde, so sei dies eine Spiegelfechterei. Mit Herrn gen zwischen beiden Ländern wiederberzustellen.

v. Löbell brauche man sich nicht weiter zu b^chäf- tigen. Er sei ein Fälscher und Lügner und öffentlich gestäubt worden. Nicht einmal die Rechtspresse habe gewogt, sein unqualifizierbares Benennen zu verteidigen. (Zustimmung bei den Sogialdsmo- traten.)

Stürmische Szenen.

Die ErAärung des Abg. Müller-Franken, As dem Reichspräsidenten Parteilichkeit und Wortbruch vorwirft, entfesselte auf der Rechten einen Sturm der Empörung. Der Reichskanzler wurde durch stürmische Zwischenruf, minutenlang in seiner Er- klärung über den Brief des Reichspräsidenten unter­brochen. Erst nach geraumer Zeit war er in der Lage, festzustellen, daß es sich nicht um eine offizielle Kundgebung des Reichspräsidenten handele und daß das Reichskabinett infolgebefjen feine Veranlassung habe, offiziell dazu Stellung zu nehmen. Gegen den Vorwurf der Parteilichkeit und des Wortbruchs nahm der Reichskanzler den Reichspräsidenten be­stimmt und unter Zustimmung der Mitte und der Rechten des Hauses in Schutz. Eine entschädigungs­los« Enteignung der vormals regierenden Fürsten­häuser " betonte der Reichskanzler hat die ReichsrsgieruNg wiederholt, als mit den Grund­sätzen eines Rechtsstaates unvereinbar bezeichnet. Eine Mißachtung der verfassungsmäßigen Stellung