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201. Jahrgang.

Hanauer 8 Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kana« Stabt und Land.

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Nr. HO

Mittwoch den 12. Mai

1926

Die Klaggendebatte im Reichslag.

Dev Kanrlev vevtewrst die Slassettvevovdautts. -Die Vevovdnuttg ist und bleibt in âvaft^. - Dumbfuhvung bis Ende Suli. - Das Jentvuw füv Einsetzung eines Slaggenausschusses. - Die Dewokvaten stellen einen eigenen MiAeanensantvag. - vor dem srücktvitt dev beiden demokvatistben Ministev.

Die gestrige Sitzung des Reichstages hat ein Baum Vehr zu überbietendes Durcheinander an Wirrungen und Verirrungen ergeben. Vor dem Zusammentritt des Plenums wurde die Nachricht, die auch wir zum Aushang brachten, verbreitet, daß die Reichsregie­rung in ihrer Nachtsitzung sich entschlossen habe, den Demokraten in der Flaggenfrage dadurch entgegen­zukommen, daß der Reichskanzler in der gestrigen Sitzung verkünden würde, die Flaggenverordnung werde vorläufig noch nicht in Kraft treten, sondern erst bis zum 1. August 1926 praktisch in Anwendung gebracht werden. Bis dahin hoffe man eine Gesamt- lösMg der Flaggenfrage im Sinne des Briefes des Reichspräsidenten zustande zu bringen, sodaß die Verordnung dann voraussichtlich gegenstandslos sein würde. Die Demokraten erblickten in diesem angeb- kchen Entgegenkommen einen Ausweg und eine Drücke, um sich wieder zur Koalition zurückzufinden. Doch aus den Reden des Reichskanzlers im Plenum , ergab sich, daß die Gerüchte über das Entgegen­kommen der Regierung falsch waren. Der Reichs­kanzler hat mit aller Deutlichkeit erklärt, daß die erste Flaggenverordnung aufrecht erhalten und durchgeführt wird. Es sind aber technische Vorbereitungen aller Art nötig, Äe csraussichtlick eine Re von Wochen in An­spruch nehme, tuschen Plätzen imstande auch praktisch durchzuführen. Es versteht sich von selbst, daß bis dahin die Handelsflagge auch nicht um den deutschen Ausland-Missionen gezeigt werden tarn. Eine terminmäßige Befristung die Demo­kraten sprechen vom 1. August ist aber vom Reichskanzler mit keiner Silbe gegeben worden. Kommt eine Gefamtlösung der deutschen Flaggen- srage zustande, ehe die praktischen Voraussetzungen für die Hissumg der deutschen Handelsflagge gegeben worden sind, so geht der Flaggenerlaß natürlich in dieser Gesamtlösung auf. Diese Annahme aber ist in höchstem Maße unwahrscheinlich und deshalb wird eben der Flaggenerlaß doch in Kraft treten.

Diese, allerdings etwas gewundene Umschreibung schien zwar zunächst auch den Demokraten zu ge­lingen, doch ihr Führer nahm nicht mehr das Wort, sodaß ihre Haltung unklar blieb. Inzwischen hat die Fraktion der Demokraten beschlossen, in der heutigen Reichstagssitzung einen eigenen Mißtrausns- antrag gegen den Reichskanzler einzubringen, sodaß die Demokraten gegen den sozialdemokratischen M!ß- trouensantrag stimmen, aber auf Grund ihres eigenen Antrages dennoch die Haltung des Reichs­kanzlers mißbilligen werden. Der sozialdemokratische Antrag wird also der Ablehnung verfallen. Ob der demokratische Antrag das gleiche Schicksal erleben wird, läßt sich noch nicht sagen. Die Ensscheidung Mt erst heute abend.

Sitzungsbericht.

Berlin, 11. Mai. Präsident Löbe be­glückwünscht bei Eröffnung der Sitzung den Aba. Dietrich (Dntl.) zum 70. Geburtstage. Auf dem Platze des Abgeordneten Dietrich liegt ein prächtiger Blumenstrauß.

Abg. Breitscheidt (Soz.) begründet die sozialdemokratische Jnterpella- iion, die sich gegen die Flaggenverordnung 'om 6. Mai wendet. Diese Interpellation, o betont der Redner, ist nicht gegen- iandslos geworden durch die neue Vereinbarung des Reichskanzlers mit den Regierungsparteien, daß der Flaggenerlaß Mar nicht zurückgenommen wird, aber prak- bfch bis zum 1. August nicht in Kraft gesetzt Werden soll. (Lebhaftes Hört, hört! rechts.) Wir stellen mit Genugtuung den Rückzug des Reichskanzlers fest und würden vielleicht auch bem fliehenden Gegner goldene Brücken bauen, aber schließlich besteht doch die Verord­nung noch zu Recht und es ist nicht recht einzu- ehen, wie das angekündigte Flaggengesetz zu­landekommen soll, da es doch die zur Ver- assungsänderung erforderliche Mehrheit braucht. Art. 3 Der Verfassung, der Schwarz- M-Gold als Reichsfarben festlegt, müßte bei Annahme eines solchen Gesetzes geändert werden.

* Inhalt und Entstehungsgeschichte dieses ulaggenerlasses bleiben unverändert. Wir kiffen nicht, wie bei dieser Sachlage Zentrum und Demokraten ihr früheres Urteil zurück-

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Di« ckrrise akut

Ein Witzirauensvolum der Demokraten

Berlin, 11. Blut Die demokratische Reichskagsfraktion hielt am Dienstag abend eine vierstündige Fraktionssitzuna ab, die erst gegen 12 Uhr nachts ihr Ende fand. Sie be­schloß, folgende beide Anträge zur Flaggen­frage einzubringen:

1. Der Reichstag begrüßt die von dem Herrn Reichspräsidenten in seinem Schreiben an den Herrn Reichskanzler gegebene Anre­gung, alle Kräfte zur Lösung der Einheilsflagge in versöhnendem Sinne einzusehen.

2. Der Reichstag mißbilligt die Haltung des Reichskanzlers, der durch sein Verhalten in der Flaggenfrage eine Gefamtlösung dieser Frage erschwert und in sorgenschwerer Zeit einen neuen Konflikt heraufbeschworen hat.

wie von demokratischer Seite mitgekeilt wird, hat die Fraktion sich zu diesen Anträgen äußerst schwer entschlossen. Die weh '

raktion war aber der Anschauung,

Zusammenarbeit mit dem Reichskanzler auf­grund der vorliegenden Beschlüsse nicht mehr für möglich hält.

wie das Nachrichtenbüro des Vereins Deutscher Zeitungsverleger aus demokratischen Kreisen hört, werden die demokratischen Reichs­minister aus dem Kabinett zurückgezogen wer­den, aber erst nach der Abstimmung. Dies gilt auch von dem Finanzminister Dr. Reinhold, der vielfach als Fachminister angesehen wird.

nehmen wollen, daß der Flaggenerlaß uner­träglich, bedauerlich und beklagenswert ist Die große Erregung, die der Erlaß draußen im Volke hervorgerufen hat (Rufe rechts: Das ist bloße Machel) nötigt den Reichstag zu einer Stellungnahme.

Die Minister Marx und Külz haben durch ihre Zustimmung chre Parteien mit einer schweren Verantwortung belastet.

würde das

Der Reichskanzler hat sich in Verbindung ge­setzt mit Den Ausländsdeutschen, d. h. mit ihren Honorationenclubs. Er hat auch auf die deut­schen Auslandsvertreter sich berufen. (Rufe rechts.) Unseres Wissens hat sich der Gesandte Rauscher niemals im Sinne des Flaggen­erlasses geäußert, sollte er es getan haben, so würde das die Haltung unserer Fraktion auch nicht beeinflussen. Nicht gefragt hat der Reichs­kanzler aber das Parlament, nicht einmal die Parteien, auf die er sich stützt. Schon beim Ab­schluß des russischen Vertrages ist Reichstag und Auswärtiger Ausschuß nicht rechtzeitig unterrichtet worden. Der Reichskanzler zeigt dem Reichstag bewußt oder unbewußt Geringschätzung. Der Flaggenerlaß wider­spricht der Reichsverfassung, die im Art. 3 be­sagt: Die Reichsfarben sind Schwarz-Rot- Gold, die Handelsflagge ist Schwarz-Weiß- Rot mit schwarz-weiß-goldener Gösch. Es ist selbstverständlich, daß die Reichsfarben zu wehen haben, wenn eine staatliche Vertretung des Reiches im Auslande flaggt. Der Ver­fassung zuwider hat freilich schon der frühere deutsche Gesandte in Stockholm vor Erlaß der Flaagenverordnung die Handelsflagge neben die Reichsflagge gesetzt.

Reichsaußenminifter Dr. Stresemann: Die Gesandtschaft liegt am Hafen, den Schiffen direkt gegenüber.

Abg. Dr. Breitscheidt fortfahrend: Das ist eine höchst gefährliche Deklaration des Außenministers. Auch auf Gesandtschaften in der Nähe von Schiffen müssen die verfassungs­mäßigen Reichsfarben wehen. Die Leute im Lande, selbst in den Kreisen des Auslands­deutschtums, die die Handelsflagge an die Stelle der verfassungsmäßigen Reichsflngge setzen wollen, wollen damit deutlich ihre Geg­nerschaft gegen die neue Verfassung, ihre Sehnsucht nach dem Kaiserreich bekunden.

Auf den Reichswehrminister Geßler bezieht sich diese Entscheidung nicht, da Geßler nicht von der Franion gestellt ist. Die demokratische Reichstagsfraktion beschloß ferner, da sie nun einen eigenen Mißtrauensantrag eingebracht hat, nicht für den sozialdemokratischen zu stim­men, wohl aber für den Zentrumsantrag.

wie dasBerliner Tageblatt" hört, haben die beiden Minister Dr. K ü l z und Dr. R e i n - hold in der Fraktionssitzung der Demokraten nach dem Beschluß der Fraktion, ein Miß­trauensvotum gegen den Reichskanzler einzu­bringen, die Erklärung abgegeben, daß sie nach der Abstimmung Im Plenum des Reichstages dem Reichskanzler sofort ihre Portefeuilles zur Verfügung stellen werden und für sie eine weitere Mitarbeit in einem Kabinett Luther nicht mehr in Frage komme.

Der Zenlrumsantrag»

Berlin, 11. Mai. Die trumsfraktion des Reichstages hat in der ggenfrage fol- der

s des in der Erklärung des vom Reichs- Ssidenten betonten Festhalkens an den ver- ssungsmätzigen Farben und der von ihm aus- fprcxhenen Absicht, die Flaggenfrage einer dgülligeo ausgleichenden Regelung zuzufuh- ren, beschließt der Reichstag die baldige Ein­setzung eines Ausschusses zum Zwecks einer Losung, die dem Frieden dient und eine Deein- trächtigung der verfassungsmäßigen Farben

Eine Regierung, die dieser Sehnsucht Rech­nung trägt, kann nicht das Vertrauen der

Republikaner beanspruchen.

arz-Rot-Gold, Marz-Weiß-Rot

vom Reichs-

Der Reichskanzler hat zunächst erklärt, der Flaggenerlaß habe gar keine politische Bedeu­tung. Herr Reichskanzler: Sie sind zu allem fähig, aber zu einem solchen Maß der Harm­losigkeit noch nicht. (Heiterkeit.) Damit im Widerspruch steht die spätere Erklä­rung des Reichskanzlers, daß der Er­laß sich nicht gegen Schwo ~ sondern eigentlich gegen Schwc richtet. Der ReichskanAer hat sich Präsidenten einen Brief schreiben lassen. Schon beim Duellgefetz war es eine bedenkliche scheinung, daß der Reichspräsident vor fei mit der Verfassung schwer zu vereinbarenden Schritt nicht gewarnt wurde. So ist das Wort entstanden: Der Reichskanzler verkriecht sich hinter dem Reichspräsidenten. (Hört bei den Sozialdemokraten.) Entweder der Reichskanzler hat dm Freunden von Schwarz-Weiß-Rot ent­

Er-

ieinem

lehnt werden. Aber

gegenkommen wollen, dann bringen wir ihm Mißtrauen entgegen. Unser Mißtrauensvotum wird wahrscheinlich abgel ' der Reichskanzler soll sich

, , , ) darüber nicht täu­

schen. Auf die Dauer kann man von abgelehn-

ten Misstrauensvoten nicht leben. Es kann der Moment kommen, wo wir außenpolitische Rück­sichten zurückstellen, um diesen Kanzler zu stür­zen. Im Gegensatz zu der Resignation der Re­gierungsparteien halten wir fest an dem Sym­bol des Reiches; Pulver ist Schwarz, Blut ist Rot, Golden flackert die Flamme. (Beifall bei den Sozialdemokraten.)

Reichskanzler Dr. Lulher r

Der Kanzler widerspricht zu Beginn seiner Ausführungen der Auffassung, daß versucht werde, den Reichspräsidenten zu unmittelbarem Eingreifen in die Politik zu veranlassen. Der Reichspräsident sei nach seiner ganzen Art eine Persönlichkeit, die eigene Entschlüsse fasse. Die politische Verantwortlichkeit stehe allein bei der Reichsregierung und in vorliegendem Falle beim Reichskanzler. Er meist die^Behauptung des Vorredners zurück, daß der Flaggenerlaß und seine Entstehungsgeschichte mit der Ver­fassung nicht im Einklang stände. Die Flaggen- verordnuna von 1921, die viel weiter aina. fei

auch nicht als Verfassungsverletzung betrachtet worden. Sie sei auch nicht vorher dem Reichs­rat und Reichstag vorgelegt worden. Was jetzt durch den Flaggenerlaß verordnet wird, das haben auf Anfrage des Deutschen Mufeums in München die früheren Innenminister Soll­mann und Oeser ausdrücklich für zulässig erklärt. Der Reichskanzler verliest unter stür­mischem Gelächter und Händeklatschen der Rech­ten dieses Schreiben der früheren Innen­minister, die der sozialdemokratischen und der demokratischen Frakttion angehörten. Er fährt dann fort: Nicht der bedauerliche Flaggenftreit im Innern hat uns zu unserer Verordnung veranlaßt, sondern die großen Schwierigkeiten, die sich bei der Vertretung deutscher Interessen im Auslande aus dem jetzigen Zustande er­geben. Im Auslande hat das Symbol der Flagge eine sehr praktische Bedeutung für die politische und wirtschaftliche Geltung Deutsch­lands. Da hat es immer geschadet, daß die offizielle deutsche Vertretung Schwarz-Rot- Gold flaggte, während die Mitglieder der deut­schen Kolonie Schwarz-Weih-Rot flaggten. In manchen Ländern ist das Aushängen nicht-offi- ieller Flaggen verboten. Da war es den mei- sche Fahne zu zeigen. (Lauts Zurufe und Ün- ruhe links.) Die deutschen Gesandtschaften haben den größten Teil ihrer wertvollen Zeit auf die Schilderung dieser Schwierigkeiten verwenden müssen. (Stürmische Zurufe links: Dann rufen Sie sie zur Ordnung. Sie blamieren ja Strese­manns Leute.) Die Flagge, die für die Aus­ländsdeutschen das Deutsche Reich repräsen­tiert, ist die Handelsflagge, die ihnen von den deutschen Schiffen entgegenweht. Diese Flagge ist auch ausdrücklich in der Reichsverfassung zugelassen. Jetzt flaggen die Ausländsdeutschen meist mit Schwarz-Weiß-Rot und setzen sich da­mit im Gegensatz zu der offiziellen deutschen Vertretung.

Mit der neuen Verordnung wollen wir er*

reichen, daß an deren Stelle die in der Reichs- verfassung angegebene Handelsflagge tritt, das sollten uns doch gerade die Anhänger der Wei­marer Verfassung danken. (Gelächter links.) Wir schaffen dadurch im Auslande derjenigen Flagge weitere Verbreitung, die augenblicklich in der Reichsverfassung vorgesehen ist. (Zu­rufe links: Augenblicklich sagt er!) Gerade doch die Sozialdemokraten wollen die Berfassungs- bestimmungen über die Handelsflagge wieder aufheben. In der Verordnung wird die schwarz­rotgoldene Gösch auch denjenigen Flaggen hin­zugefügt, in denen sie bisher fehlte.

Der verstorbene Reichspräside mit mir als Reichskanzler wieder!

ident Ebert hm Holt über den bedauerlichen Zwiespalt in der Flaggenfrage gesprochen und mich um Vorschläge für einen Ausweg aufgefordert. Dabei stimmte er durch­aus einer Lösung zu, wie sie etwa der jetzige Flaggenerlaß bringt. (Hört! Hört! rechts.)

Im Auslande ist jeder Deutsche mehr oder­weniger ein Vertreter des Deutschtums über- «Wenn wir ihm durch den neuen Erlaß öglichkeit geben, sein Deutschtum einheit­lich mit der offiziellen Vertretung durch das Flaggensymbol zu bekunden, so dient das der friedlichen Entfaltung unserer Wirtschaft und der Handelskräfte unseres Volkes. Es ist be­hauptet worden, daß Schwierigkeiten im Aus- lande entstehen würden. Aus der ausländischen Presse kann man feststellen, daß man sich dort um die Angelegenheit sehr wenig kümmert und wenn eine französische Stimme sagt, es handle sich um den erwachenden deutschen Im­perialismus, so muß man erwidern, daß es sich für das deutsche Volk nie und in keiner Weise mehr um Imperialismus handeln kann. Um das deutsche Volk zu vertreten und draußen zur Geltung zu bringen, brauchen wie keine Kanonen, sondern die Zusammenfassung aller Kräfte und vor allem die Entfaltung des Han­dels. Insofern ist die Flaggenverordnung durch­aus ein Glied in der Kette unseres wirtschaft- lichen Wiederaufbaues. (Gelächter links.) Von einem Angriff auf die Verfassung kann dabei nicht die Rede sein. (Widerspruch links.) Es

ist nickt wabr. dass über den ruikiicken Vertrag

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