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201. Jahrgang.

Hanauer W Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadl und Land.

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Nr. 107

Samslag den 8. Mai

1926

Das KsueKe.

_ In dem Streit um die Flaggenverord- Nung hat sich die Situation nicht geändert.

Im Reichstag wurde gestern der kom­munistische Mißtrauensantrag in der Abfin­dungsfrage abgelehnt.

Die Denkschrift der bayerischen Regie­rung über die Eigenstaatlichkeit der Länder ge­langte heute zur Veröffentlichung.

Dr. Luther und Reichsbankpräsident Schacht wohnten gestern der Darmstädter Ta­gung des Deutschen Landwirtschaftsrates bei und hielten Ansprachen.

In Paris ist gestern die Paraphierung des Luftfahrtabkommens erfolgt.

Die chrev-afftmss - Denkschrift der bayrischen Aegiemms.

Die Eigenstaatlichkeit der Länder unter der Weimarer Verfassung.

Nie Lvottze.

Der in den letzten Wochen durch die Frage der Fürstenabfindung und der Aufwertung an­gehäufte innerpolitische Zündstoff hat sich im Laufe dieser Woche weiter vermehrt und zwar so, daß, wenn die politischen Parteien nicht Ver­nunft walten lassen, eine Regierungskrise zu be­fürchten ist, deren Entwicklung garnicht abzu­sehen ist. Anlaß hierzu bildete die Perkündigung einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Führung der deutschen Handelsflagge durch die deutschen Missionen im Auslande.

Diese Verordnung bestimmt, daß die gesandt- schaftlichen und konsularischen Behörden des Reiches an außereuropäischen Plätzen unb_an solchen europäischen Plätzen, die Handelsschiffen angelaufen werden, künftighin neben der Dienstflagge der Reichsbehörden zu Lande (Schwarzrotgold mit dem Reichsschilde), auch die verfassungsmäßige Handelsflagge füh­ren. Gleichzeitig ist die Dienstflagge der.Reichs- ^» um eine stärkere Betonung

ReichsfürbeN zu erzielen, durch eine schwarzrotgoldene Gösch nach der Art der Han- delsilaage ergänzt worden.

von See"

München, 7. Mai. Die bayerische Regierung veröffentlicht heute ihre Denkschrift über die Eigenstaatlichkeit der Länder unter der Wei­marer Verfassung. Die Denkschrift bezeichnet es als ihre Aufgabe, auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre zu zeigen, wie das Reich auf den verschiedensten Gebieten der Gesetzgebung und Verwaltung die nach der Weimarer Ver­fassung den Bundesstaaten verbliebenen Rechte zum Teil unter Durchbrechung der Verfassung mehr und mehr verkürzt und damit die Eigenstaatlichkeit der Länder in fortschreit endemMaßeausgehöhlt hat.

Der erste allgemeine Teil der Denkschrift be­faßt sich mit der

Derfassungsfrage.

Bayerns historisches, nach der Weimarer Ver­fassung anerkanntes Recht, im Rahmen des deutschen Staates als Staat zu leben, wird unter besonderer Hervorhebung vorangestellt. Das Erfordernis der Reichseinheit bleibt un­bestritten. Die Denkschrift betont, daß der stärk ste Zusammenhalt derReichs - einheit die bundes staatliche Ver - Lassung mar und bleiben wird, und die von den Unitaristen betriebene

geneigt, Bayern fortgesetzt mit neuen Reichs­gesetzen zu überschütten.

Denkschrift weist nach, daß sich das der Gesetzgebung vielfach nicht an

inten der Reichsverfassung gebun'

Rev.

die Schranken der Reichsverfassung gebunden hielt, indem z. B. verfassungsändernde Gesetze mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen wurden.

Auch bei den Staatsverträgen, in der Ver­waltung bei den allgemeinen Perwaltungs- anordnungen, bei der Ausführung der Reichs­gesetze, bei den Beamtenfragen usw. werden Beispiele dafür angeführt, daß das Reich ent­gegen der Regelung der Reichsverfassung die Gesamtgewalt im ätaatsganzen an sich zu ziehen sucht- Bei den allgemeinen Verwaltungs­anordnungen werde der Reichsrat besonders auf dem Zuständigkeitsgebiet des Reichsarbeits­ministeriums mehr und mehr ausgeschaltet. Die Ausführung der Reichsgesetze, die nach der Reichsverfassung bei den Ländern stehen soll, werde aus einzelnen Gebieten an Reichsbehör­den übertragen. Bei den Fondsverwaltungen habe das Reich den Weg der Haushaltsgesetz­gebung zum Einbruch in die Hoheitsrechte der Länder benutzt, indem' es im Reichshaushalt zahlreiche Fonds für Ausgaben errichtete, deren Behandlung nach der Reichsverfassung Landes- angelegenhèit war. Die Denkschrift weist darau hin, daß diese Entwicklung dadurch ermöglich

in letzter Stunde noch einlenken, indem sie die Zweckmäßigkeit des Flaggenerlasses anerken­nen, und so unser Volk vor einer Krise bewah­ren, deren Folgen unübersehbar wären. Fest steht heute schon, daß es bei einer Regierungs­krise nicht bleiben, vielmehr eine Reichstags­auslösung folgen würde, da die Bildung einer anderen Regierungskoalition zurzeit nicht mög­lich ist.

In der Frage der F ü r st e n a b f i n» dung hat der Reichstag, was zu er­warten war, den sozialdemokratisch-kom- munistischen Enteignungsentwurf abgelehnt, ebenso die Abänderungsanträge des Zentrums und der Demokraten, sodaß nunmehr die Nation im Wege des Polksentscheides darüber befragt werden wird, ob sie eine entschädi­gungslose Enteignung der Fürsten einer gesetz­lichen Regelung der Auseinandersetzung mit den entthronten Dynastien vorziehen will. Der

angekündigte Regierungsentwurf für die ge­setzliche Regelung liegt zurzeit dem Reichsrat vor und es ist zu hoffen, daß dieser Entwurf im Reichsrat noch vor dem Volksentscheid verab­schiedet wird, damit in der Propaganda gegen den Volksentscheid auf die gesetzliche Lösung des Abfindungsproblems hingewiesen werden kann. Der Volksentscheid wird voraussichtlich Mitte Juni stattfinden. Scheitert der Volksent­scheid, dann wird man auch auf der Linken ge­zwungen sein, der " " ' stimmen. Fällt aber

an auch aufder Linken ge- gestzlichen Regelung zuzu- der Entscheid tatsächlich im Sinne einer Enteignung der Fürsten aus, dann stehen wir vor einer Staatskrise. Ist doch mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Reichspräsident ein solches Gesetz niemals verkünden, sondern lieber zurücktreten würde. Auch die Reichsregierung mühte zwangsläufig demissionieren. Damit würden wir in eine

Verwirklichung der unitaristischen

egierung begründete diese Verordnung über die Gleichberechtigung beider verfassungs­mäßigen Flaggen damit, daß nach übereinstim­menden Berichten der in Frage kommenden deutschen Auslandsstellen die bestehende Ver­schiedenheit in den Flaggen der deutschen Han­delsschiffe und der amtlichen Reichsvertretungen b als unerträglich empfunden werde. Sowohl von ; amtlichen wie von privaten Kreisen werde es i als geboten bezeichnet, diese Verschiedenheit, die - zu viel Mißverständnissen und Unftimmigteiten âlaß gegeben habe, auszugleichen. Die deut­schen Kolonien im Auslande hätten es bisher nindwea abgelehnt, die gegenwärtige Reichs- flagge schwarzrotgold zu führen. Wenn bei ngenb einem offiziellen Anlaß geflaggt worden sei, so habe sich stets das niederdrückende Schau­spiel ergeben, daß das Konsulatsgebäude oder das Gesandtschaftsgebäude die Farben schwarz- rotgold gezeigt, während die deutsche Kolonie sich entweder des Flaggens enthalten oder schwarzweißrot dagegen gesetzt habe- Im Jn- teresse des deutschen Ansehens sei es unbedingt geboten gewesen, hier einen Ausgleich zu finden und diesen Ausgleich wolle man mit der neuen Verordnung erreichen. In den Parteien der früheren Weimarer Koalition und deren Presse ' M nun diese Verordnung einen Sturm der Entrüstung entfacht. Sie erblicken in der Ver­ordnung einen Abbau der verfassungsmäßigen Reichsfarben schwarzrotgold und kennzeichnen U QB als einenverbrecherischen An- Mag gegen die Republik. Nun, wir glauben ulcht, daß diese Verordnung, die wir ver- safsungsrechtlich als einwandfrei erachten, da ja me schwarzweißrote Handelsflagge durch die -Weimarer Verfassung sanktioniert ist, die Repu- ouck in Gefahr bringen könnte. Zu dem Ent- rustungssturm, der durch die Linkspresse braust, W u. C. absolut kein Grund vor, denn es han- u sich hier nicht um eine große politische An- > Gelegenheit, sondern um eine reine Zweck- wahigkeitsfrage, deren Lösung sich unbe- 'W erforderlich machte. Dazu kommt, daß m Reichskabinett über diese Verordnung voll­kommene Einigkeit geherrscht hat. d. h. auch die demokratischen und die Zentrumsminister da- M einverstanden gewesen sind. Wenn auch der Demokratische Reichsfinanzminister Md in der betreffenden Kabinettssitzung nicht anwesend war, so hat er sich doch später mit

: übrigen Ministern solidarisch erklärt. Fer-

oer darf nicht vergessen werden, daß bereits ^ verstorbene Reichspräsident Ebert die Ab- gehabt hat, den damals schon als unan- Ww empfundenen Flaggenstreit im Aus- Midsdeutschtum auf die gleiche Weise zu beseh schließlich ist die Entrüstung auf Seiten r Linksvarteien und ihrer Presse deshalb

Dr. Siehr

Entwick-

Jn der

lungstendenz hervorgegangen ist.

Grundgesetzgebung, die dem Reiche nur zur Aufstellung allgemeiner Richtlinien für die Landesgesetzgebung zustehe, sei das Reich, die

Verfassung. durchbrechend, dazu übergegangen, gesetzliche 'Regelungen oft bis in die kleinsten Einzelheiten zu treffen und nicht nur die Lan­desgesetzgebung, sondern auch die einzelnen Staatsbürger selbst zu binden. Die Denkschrift erwähnt hier das Besoldungsgesetz, die Personalabbauverordnung, das Wohnungsabgabegesetz, das Reichsmietengesetz, ferner die ge-

planten Entwürfe eines Grundgesetzes zur Reichsdienststrafverordnung und eines Beam­tenvertretungsgesetzes. Von seinen Rechten zur sonstigen Gesetzgebung mache das Reich vor-

daß sie nicht einmal ihre eigensten Aufgaben erfüllen konnten. Der dritte Teil der Denk­schrift enthält einen konkreten

Vorschlag zur Aenderung der Reichs- Verfassung.

Gegenüber der geschilderten verfassungswidri­gen Entwicklung, die zu fortgesetzten Kämpfen zwischen Reich und Ländern führe, erhebt Bayern die Forderung: Verfassungsfrieden statt Verfassungskampf, Umwandlung der labilen Grundlage der Weimarer Verfassung an eine stabile klare Ordnung in der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern in Gesetzgebung und Perwaltung. Zu diesem Zweck verlangt Bayern eine stärkere ver-

Zum Flaggenstreit.

Berlin, 7. Mai. Heute fand wiederum im Reichstag eine. interfraktionelle Besprechung von Vertretern der Regierungsparteien mit dem Reichsminister Dr. Külz statt, in welcher die Flaggenfrage von neuem dyrchgesprochen wurde. Die Besprechung führte zu keinem ir­gendwie gearteten positiven Ergebnis.

Die demokratische Reichstags- f r a k t i o n hielt heute abend eine kurze Frak­tionssitzung ab, an der auch Innenminister Dr. Külz teiln âl)m. U. a. wurde auch die Flaggen­frage besprochen und festgestellt, daß eine Aenderung in der Situation nicht eingetreten ist.

sonstigen Gesetzgebung mache das Reich vor­nehmlich aus verfassungspolitischen Gründen Gebrauch, um den Ländernimmermehr Aufgaben und Zuständigkeiten zu nehmenund diese an sichzu ziehen. Der Standpunkt der Sparsamkeit, von dem aus das Reich im Oktober 1923 die Gesetzgebungs­maschine abdrosselte, sei verlassen worden. Neue Staatsaufgaben bringen auch neue Staatsaus­gaben. Die Schaffung neuer Staatsaufgaben zu verhindern sollte deshalb oberster Grundsatz jeder Staatsverfassung sein. Dennoch scheine die Reichsgesetzgebungsmaschine und insbesondere die Jnitiativgesetzgebungslust des Reichstages

fassungsrechtliche Sicherung der Länderrechte gegen Vergewalti­gung, da sich die seitherigen Vereinbarungen und Versprechungen nicht als genügend, son­dern alsSirenenklänge" erwiesen haben. Ver­fassungsänderungen, die unmittelbar oder mittelbar eine Verkürzung der verfassungsmä­ßigen Rechte der Länder bedeuten, sollen nur mit Zustimmung des Reichsrats beschlossen wer­den können und

den können und dem Beispiel der alten Reichsverfassung und der Verfassung der Ver­einigten Staaten von Amerika entsprechend als abgelehnt gelten, wenn sich mehr als ein Viertel der Stimmenzahl des Reichsrats da-

gegen ausspricht.

grundlos, weil die Dienstflagge der Reichsbe- ren, das sich bei den gegenwärtigen schwierigen Hörden zur See sogar eine stärkere Betonung Koalitionsverhältnissen als ein notwendiges der Reichsfarben schwarz-rot-gold erfahren hat. Uebel erwiesen hat.so wäre er sicher Bisher zeigte diese Flagge nur das Adlerpaar dahingehend belehrt worden, daß der gegen* auf schwarz-weiß-rotem Felde, während sie jetzt wärtige Augenblick als der denkbar ungünstigste "-------* für den Erlaß einer solchen Verordnung ist.

Der Reichskanzler hat jedoch weder auf die Lage noch auf die schwierigen parlamentari­schen Verhältnisse Rücksicht genommen und so erleben wir jetzt, daß einzelne Regierungs- ~ . " ankündigen,

durch eine schwarz-rot-goldene Gösch ergänzt wird. Wenn man also diese neue Flaggenrege­lung rein sachlich und ohne Parteibrille be­trachtet, so kann man beim besten Willen einen Angriff auf die Republik bezw. einen Grund, diese Maßnahme zu einer innerpolitischen Streitfrage zu machen, nicht erkennen.

Anders verhält es sich mit der Frage, ob es richtig war, diese Verordnung in der gegen­wärtigen, innerpolitisch erregten Lage, ohne vorher mit den Führern der Regierungspar­teien zu sprechen, herauszugeben. Angesichts des kommenden Volksentscheides ist jede An­sammlung von politischen Mißstimmungen, und mögen sie noch so untergeordneter Natur sein, zu verhüten. Die Regierung muhte voraus­sehen, daß mit einer Maßnahme, die im Zu­sammenhang mit dem Flaggenstreit steht, dem Agitationsbedürfnis der beiden Linksparteien neue, diesen sehr willkommene Nahrung zu- eführt würde. Hätte der Reichskanzler vor Her­ausgabe der Verordnung mit den Regierungs-! Parteien Fühlung genommen ein Versah-1

Parteien ihre Entschlossenheit i sich der Verordnung mit allen par­lamentarischen Mitteln zu widersetzen. Die Sozialdemokraten haben im Reichstag bereits einen Mißtrauensantrag eingebracht, für den die Demokraten zu stimmen ' 7 \

die Regierung die Äerordnung nicht wieder aufhebt. Ebenso ist die Haltung des Zentrums gegen den Flaggenerlaß gerichtet und die Germania", das Berliner Zentrumsorgan, hat bereits den Satz geprägt:Lucher kann viel, er kann auch fallen".

gebracht, f bereit sind

I, wenn

Wir sehen, daß der Flaggenerlaß große innerpolittsche Schwierigkeiten hervorgerufen hat und daß man in verschiedenen Kreisen be­reits mit der Möglichl-i krise rechnet. Wir hoffen,

iteit einer Regierungs-

_ , ,daß die beiden Re-

Verfah-I gierungsparteien, Demokraten wie Zentrum,

Zu diesen Besprechungen schreibt dielägt ' Rundschau": Wenn auch die Besprechungen, die die verschiedenen Möglichkesten eines Aus­gleichs der Gegensätze unter den Regierungs- ' Parteien zum Gegenstand hatten, zu keinem greifbaren Ergebnis führten, so wurde in ihnen doch betont, daß an der gegenwärtigen Regie­rungskoalition festgehalten werden müsse. Keine Regierungsfraktion könne die Verant­wortung dafür übernehmen, wegen des Flag­generlasses eine Krisis von unübersehbaren Frü­gen heraufzubeschwören. Auch dieSer« mani a" sieht die Loge nicht mehr so kritisch an. Das Blatt schreibt: Eine Erklärung der Re­gierung, die der Stimmung in sämtlichen Re­gierungsparteien entgegenkommt, könnte nach der Auffassung parlamentarischer Kreise viel­leicht die Grundlage zu Verhandlungen bieten, die einen Ausweg aus der Krise zeigen. In der demokratischen Fraktion soll man jedoch, laut Vofs. Zeitung", den Versöhnungsaktionen ehr skeptisch gegenüberstehn. Reichsminister Des Innern Dr. Külz, der gestern nach Düssel- dorf ab gereift ist, trifft dort mit dem Reichs­kanzler Dr. Luther zusammen und wird diesen über den Fortgang der Parteibesprechungen in Berlin unterrichten.

Weitere Kundgebungen zum Flaggenerlatz.

Berlin, 7. Mai. Bei dem Reichspräsidenten t folgendes Telegramm der deutschen Kolonie 1 Mexiko eingegangen:Tiefempfundener Dank für die Entspannung der Lage hinsicht­lich des unseligen Flaggenzwistes durch die Ge­währung einer Marineflagge." Der Dox- itzende der kolonialen Reichsarbeit sgemein- chast, Seitz, richtete an den Reichskanzler fo[* stndes Telegramm:Die koloniale Reichs- arbeitsgemeinschast begrüßt dankbar den Erlaß >er Verordnung in der Flaggenfrage und er­stickt darin ein geeignetes Mittel, um den deut« chen Handel und Verkehr zu fördern und zu jeleben. Wenn von nun an die überseeischen Vertretungen des Reichs neben der nationalen