201. Jahrgang.
Hanauer W Anzeiger
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadl und Land.
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Nr. 107
Samslag den 8. Mai
1926
Das KsueKe.
_ In dem Streit um die Flaggenverord- Nung hat sich die Situation nicht geändert.
— Im Reichstag wurde gestern der kommunistische Mißtrauensantrag in der Abfindungsfrage abgelehnt.
— Die Denkschrift der bayerischen Regierung über die Eigenstaatlichkeit der Länder gelangte heute zur Veröffentlichung.
— Dr. Luther und Reichsbankpräsident Schacht wohnten gestern der Darmstädter Tagung des Deutschen Landwirtschaftsrates bei und hielten Ansprachen.
— In Paris ist gestern die Paraphierung des Luftfahrtabkommens erfolgt.
Die chrev-afftmss - Denkschrift der bayrischen Aegiemms.
Die Eigenstaatlichkeit der Länder unter der Weimarer Verfassung.
Nie Lvottze.
Der in den letzten Wochen durch die Frage der Fürstenabfindung und der Aufwertung angehäufte innerpolitische Zündstoff hat sich im Laufe dieser Woche weiter vermehrt und zwar so, daß, wenn die politischen Parteien nicht Vernunft walten lassen, eine Regierungskrise zu befürchten ist, deren Entwicklung garnicht abzusehen ist. Anlaß hierzu bildete die Perkündigung einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Führung der deutschen Handelsflagge durch die deutschen Missionen im Auslande.
Diese Verordnung bestimmt, daß die gesandt- schaftlichen und konsularischen Behörden des Reiches an außereuropäischen Plätzen unb_an solchen europäischen Plätzen, die Handelsschiffen angelaufen werden, künftighin neben der Dienstflagge der Reichsbehörden zu Lande (Schwarzrotgold mit dem Reichsschilde), auch die verfassungsmäßige Handelsflagge führen. Gleichzeitig ist die Dienstflagge der.Reichs- ^» um eine stärkere Betonung
ReichsfürbeN zu erzielen, durch eine schwarzrotgoldene Gösch nach der Art der Han- delsilaage ergänzt worden.
von See"
München, 7. Mai. Die bayerische Regierung veröffentlicht heute ihre Denkschrift über die Eigenstaatlichkeit der Länder unter der Weimarer Verfassung. Die Denkschrift bezeichnet es als ihre Aufgabe, auf Grund der Entwicklung der letzten Jahre zu zeigen, wie das Reich auf den verschiedensten Gebieten der Gesetzgebung und Verwaltung die nach der Weimarer Verfassung den Bundesstaaten verbliebenen Rechte zum Teil unter Durchbrechung der Verfassung mehr und mehr verkürzt und damit die Eigenstaatlichkeit der Länder in fortschreit endemMaßeausgehöhlt hat.
Der erste allgemeine Teil der Denkschrift befaßt sich mit der
Derfassungsfrage.
Bayerns historisches, nach der Weimarer Verfassung anerkanntes Recht, im Rahmen des deutschen Staates als Staat zu leben, wird unter besonderer Hervorhebung vorangestellt. Das Erfordernis der Reichseinheit bleibt unbestritten. Die Denkschrift betont, daß der stärk ste Zusammenhalt derReichs - einheit die bundes staatliche Ver - Lassung mar und bleiben wird, und aß die von den Unitaristen betriebene
geneigt, Bayern fortgesetzt mit neuen Reichsgesetzen zu überschütten.
Denkschrift weist nach, daß sich das der Gesetzgebung vielfach nicht an
inten der Reichsverfassung gebun'
Rev.
die Schranken der Reichsverfassung gebunden hielt, indem z. B. verfassungsändernde Gesetze mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen wurden.
Auch bei den Staatsverträgen, in der Verwaltung bei den allgemeinen Perwaltungs- anordnungen, bei der Ausführung der Reichsgesetze, bei den Beamtenfragen usw. werden Beispiele dafür angeführt, daß das Reich entgegen der Regelung der Reichsverfassung die Gesamtgewalt im ätaatsganzen an sich zu ziehen sucht- Bei den allgemeinen Verwaltungsanordnungen werde der Reichsrat besonders auf dem Zuständigkeitsgebiet des Reichsarbeitsministeriums mehr und mehr ausgeschaltet. Die Ausführung der Reichsgesetze, die nach der Reichsverfassung bei den Ländern stehen soll, werde aus einzelnen Gebieten an Reichsbehörden übertragen. Bei den Fondsverwaltungen habe das Reich den Weg der Haushaltsgesetzgebung zum Einbruch in die Hoheitsrechte der Länder benutzt, indem •' es im Reichshaushalt zahlreiche Fonds für Ausgaben errichtete, deren Behandlung nach der Reichsverfassung Landes- angelegenhèit war. Die Denkschrift weist darau hin, daß diese Entwicklung dadurch ermöglich
in letzter Stunde noch einlenken, indem sie die Zweckmäßigkeit des Flaggenerlasses anerkennen, und so unser Volk vor einer Krise bewahren, deren Folgen unübersehbar wären. Fest steht heute schon, daß es bei einer Regierungskrise nicht bleiben, vielmehr eine Reichstagsauslösung folgen würde, da die Bildung einer anderen Regierungskoalition zurzeit nicht möglich ist.
In der Frage der F ü r st e n a b f i n» dung hat der Reichstag, was zu erwarten war, den sozialdemokratisch-kom- munistischen Enteignungsentwurf abgelehnt, ebenso die Abänderungsanträge des Zentrums und der Demokraten, sodaß nunmehr die Nation im Wege des Polksentscheides darüber befragt werden wird, ob sie eine entschädigungslose Enteignung der Fürsten einer gesetzlichen Regelung der Auseinandersetzung mit den entthronten Dynastien vorziehen will. Der
angekündigte Regierungsentwurf für die gesetzliche Regelung liegt zurzeit dem Reichsrat vor und es ist zu hoffen, daß dieser Entwurf im Reichsrat noch vor dem Volksentscheid verabschiedet wird, damit in der Propaganda gegen den Volksentscheid auf die gesetzliche Lösung des Abfindungsproblems hingewiesen werden kann. Der Volksentscheid wird voraussichtlich Mitte Juni stattfinden. Scheitert der Volksentscheid, dann wird man auch auf der Linken gezwungen sein, der " " ' stimmen. Fällt aber
an auch aufder Linken ge- gestzlichen Regelung zuzu- der Entscheid tatsächlich im Sinne einer Enteignung der Fürsten aus, dann stehen wir vor einer Staatskrise. Ist doch mit größter Wahrscheinlichkeit anzunehmen, daß der Reichspräsident ein solches Gesetz niemals verkünden, sondern lieber zurücktreten würde. Auch die Reichsregierung mühte zwangsläufig demissionieren. Damit würden wir in eine
Verwirklichung der unitaristischen
egierung begründete diese Verordnung über die Gleichberechtigung beider verfassungsmäßigen Flaggen damit, daß nach übereinstimmenden Berichten der in Frage kommenden deutschen Auslandsstellen die bestehende Verschiedenheit in den Flaggen der deutschen Handelsschiffe und der amtlichen Reichsvertretungen b als unerträglich empfunden werde. Sowohl von ; amtlichen wie von privaten Kreisen werde es i als geboten bezeichnet, diese Verschiedenheit, die - zu viel Mißverständnissen und Unftimmigteiten âlaß gegeben habe, auszugleichen. Die deutschen Kolonien im Auslande hätten es bisher nindwea abgelehnt, die gegenwärtige Reichs- flagge schwarzrotgold zu führen. Wenn bei ngenb einem offiziellen Anlaß geflaggt worden sei, so habe sich stets das niederdrückende Schauspiel ergeben, daß das Konsulatsgebäude oder das Gesandtschaftsgebäude die Farben schwarz- rotgold gezeigt, während die deutsche Kolonie sich entweder des Flaggens enthalten oder schwarzweißrot dagegen gesetzt habe- Im Jn- teresse des deutschen Ansehens sei es unbedingt geboten gewesen, hier einen Ausgleich zu finden und diesen Ausgleich wolle man mit der neuen Verordnung erreichen. In den Parteien der früheren Weimarer Koalition und deren Presse ' M nun diese Verordnung einen Sturm der Entrüstung entfacht. Sie erblicken in der Verordnung einen Abbau der verfassungsmäßigen Reichsfarben schwarzrotgold und kennzeichnen U „ QB als einen „verbrecherischen An- Mag gegen die Republik. Nun, wir glauben ulcht, daß diese Verordnung, die wir ver- safsungsrechtlich als einwandfrei erachten, da ja me schwarzweißrote Handelsflagge durch die -Weimarer Verfassung sanktioniert ist, die Repu- ouck in Gefahr bringen könnte. Zu dem Ent- rustungssturm, der durch die Linkspresse braust, W u. C. absolut kein Grund vor, denn es han- u sich hier nicht um eine große politische An- > Gelegenheit, sondern um eine reine Zweck- wahigkeitsfrage, deren Lösung sich unbe- 'W erforderlich machte. Dazu kommt, daß m Reichskabinett über diese Verordnung vollkommene Einigkeit geherrscht hat. d. h. auch die demokratischen und die Zentrumsminister da- M einverstanden gewesen sind. Wenn auch der Demokratische Reichsfinanzminister Md in der betreffenden Kabinettssitzung nicht anwesend war, so hat er sich doch später mit
: übrigen Ministern solidarisch erklärt. Fer-
oer darf nicht vergessen werden, daß bereits ^ verstorbene Reichspräsident Ebert die Ab- gehabt hat, den damals schon als unan- Ww empfundenen Flaggenstreit im Aus- Midsdeutschtum auf die gleiche Weise zu beseh schließlich ist die Entrüstung auf Seiten r Linksvarteien und ihrer Presse deshalb
Dr. Siehr
Entwick-
Jn der
lungstendenz hervorgegangen ist.
Grundgesetzgebung, die dem Reiche nur zur Aufstellung allgemeiner Richtlinien für die Landesgesetzgebung zustehe, sei das Reich, die
Verfassung. durchbrechend, dazu übergegangen, gesetzliche 'Regelungen oft bis in die kleinsten Einzelheiten zu treffen und nicht nur die Landesgesetzgebung, sondern auch die einzelnen Staatsbürger selbst zu binden. Die Denkschrift erwähnt hier das Besoldungsgesetz, die Personalabbauverordnung, das Wohnungsabgabegesetz, das Reichsmietengesetz, ferner die ge-
planten Entwürfe eines Grundgesetzes zur Reichsdienststrafverordnung und eines Beamtenvertretungsgesetzes. Von seinen Rechten zur sonstigen Gesetzgebung mache das Reich vor-
daß sie nicht einmal ihre eigensten Aufgaben erfüllen konnten. — Der dritte Teil der Denkschrift enthält einen konkreten
Vorschlag zur Aenderung der Reichs- Verfassung.
Gegenüber der geschilderten verfassungswidrigen Entwicklung, die zu fortgesetzten Kämpfen zwischen Reich und Ländern führe, erhebt Bayern die Forderung: Verfassungsfrieden statt Verfassungskampf, Umwandlung der labilen Grundlage der Weimarer Verfassung an eine stabile klare Ordnung in der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Reich und Ländern in Gesetzgebung und Perwaltung. Zu diesem Zweck verlangt Bayern eine stärkere ver-
Zum Flaggenstreit.
Berlin, 7. Mai. Heute fand wiederum im Reichstag eine. interfraktionelle Besprechung von Vertretern der Regierungsparteien mit dem Reichsminister Dr. Külz statt, in welcher die Flaggenfrage von neuem dyrchgesprochen wurde. Die Besprechung führte zu keinem irgendwie gearteten positiven Ergebnis.
Die demokratische Reichstags- f r a k t i o n hielt heute abend eine kurze Fraktionssitzung ab, an der auch Innenminister Dr. Külz teiln âl)m. U. a. wurde auch die Flaggenfrage besprochen und festgestellt, daß eine Aenderung in der Situation nicht eingetreten ist.
sonstigen Gesetzgebung mache das Reich vornehmlich aus verfassungspolitischen Gründen Gebrauch, um den Ländernimmermehr Aufgaben und Zuständigkeiten zu nehmenund diese an sichzu ziehen. Der Standpunkt der Sparsamkeit, von dem aus das Reich im Oktober 1923 die Gesetzgebungsmaschine abdrosselte, sei verlassen worden. Neue Staatsaufgaben bringen auch neue Staatsausgaben. Die Schaffung neuer Staatsaufgaben zu verhindern sollte deshalb oberster Grundsatz jeder Staatsverfassung sein. Dennoch scheine die Reichsgesetzgebungsmaschine und insbesondere die Jnitiativgesetzgebungslust des Reichstages
fassungsrechtliche Sicherung der Länderrechte gegen Vergewaltigung, da sich die seitherigen Vereinbarungen und Versprechungen nicht als genügend, sondern als „Sirenenklänge" erwiesen haben. Verfassungsänderungen, die unmittelbar oder mittelbar eine Verkürzung der verfassungsmäßigen Rechte der Länder bedeuten, sollen nur mit Zustimmung des Reichsrats beschlossen werden können und
den können und — dem Beispiel der alten Reichsverfassung und der Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika entsprechend — als abgelehnt gelten, wenn sich mehr als ein Viertel der Stimmenzahl des Reichsrats da-
gegen ausspricht.
grundlos, weil die Dienstflagge der Reichsbe- ren, das sich bei den gegenwärtigen schwierigen Hörden zur See sogar eine stärkere Betonung Koalitionsverhältnissen als ein notwendiges der Reichsfarben schwarz-rot-gold erfahren hat. Uebel erwiesen hat—.so wäre er sicher Bisher zeigte diese Flagge nur das Adlerpaar dahingehend belehrt worden, daß der gegen* auf schwarz-weiß-rotem Felde, während sie jetzt wärtige Augenblick als der denkbar ungünstigste "-------—* für den Erlaß einer solchen Verordnung ist.
Der Reichskanzler hat jedoch weder auf die Lage noch auf die schwierigen parlamentarischen Verhältnisse Rücksicht genommen und so erleben wir jetzt, daß einzelne Regierungs- ~ . " ankündigen,
durch eine schwarz-rot-goldene Gösch ergänzt wird. Wenn man also diese neue Flaggenregelung rein sachlich und ohne Parteibrille betrachtet, so kann man beim besten Willen einen Angriff auf die Republik bezw. einen Grund, diese Maßnahme zu einer innerpolitischen Streitfrage zu machen, nicht erkennen.
Anders verhält es sich mit der Frage, ob es richtig war, diese Verordnung in der gegenwärtigen, innerpolitisch erregten Lage, ohne vorher mit den Führern der Regierungsparteien zu sprechen, herauszugeben. Angesichts des kommenden Volksentscheides ist jede Ansammlung von politischen Mißstimmungen, und mögen sie noch so untergeordneter Natur sein, zu verhüten. Die Regierung muhte voraussehen, daß mit einer Maßnahme, die im Zusammenhang mit dem Flaggenstreit steht, dem Agitationsbedürfnis der beiden Linksparteien neue, diesen sehr willkommene Nahrung zu- eführt würde. Hätte der Reichskanzler vor Herausgabe der Verordnung mit den Regierungs-! Parteien Fühlung genommen — ein Versah-1
Parteien ihre Entschlossenheit i sich der Verordnung mit allen parlamentarischen Mitteln zu widersetzen. Die Sozialdemokraten haben im Reichstag bereits einen Mißtrauensantrag eingebracht, für den die Demokraten zu stimmen ' 7 \
die Regierung die Äerordnung nicht wieder aufhebt. Ebenso ist die Haltung des Zentrums gegen den Flaggenerlaß gerichtet und die „Germania", das Berliner Zentrumsorgan, hat bereits den Satz geprägt: „Lucher kann viel, er kann auch fallen".
gebracht, f bereit sind
I, wenn
Wir sehen, daß der Flaggenerlaß große innerpolittsche Schwierigkeiten hervorgerufen hat und daß man in verschiedenen Kreisen bereits mit der Möglichl-i krise rechnet. Wir hoffen,
iteit einer Regierungs-
_ , ,daß die beiden Re-
Verfah-I gierungsparteien, Demokraten wie Zentrum,
Zu diesen Besprechungen schreibt die „lägt ' Rundschau": Wenn auch die Besprechungen, die die verschiedenen Möglichkesten eines Ausgleichs der Gegensätze unter den Regierungs- ' Parteien zum Gegenstand hatten, zu keinem greifbaren Ergebnis führten, so wurde in ihnen doch betont, daß an der gegenwärtigen Regierungskoalition festgehalten werden müsse. Keine Regierungsfraktion könne die Verantwortung dafür übernehmen, wegen des Flaggenerlasses eine Krisis von unübersehbaren Frügen heraufzubeschwören. — Auch die „Ser« mani a" sieht die Loge nicht mehr so kritisch an. Das Blatt schreibt: Eine Erklärung der Regierung, die der Stimmung in sämtlichen Regierungsparteien entgegenkommt, könnte nach der Auffassung parlamentarischer Kreise vielleicht die Grundlage zu Verhandlungen bieten, die einen Ausweg aus der Krise zeigen. In der demokratischen Fraktion soll man jedoch, laut „Vofs. Zeitung", den Versöhnungsaktionen ehr skeptisch gegenüberstehn. Reichsminister Des Innern Dr. Külz, der gestern nach Düssel- dorf ab gereift ist, trifft dort mit dem Reichskanzler Dr. Luther zusammen und wird diesen über den Fortgang der Parteibesprechungen in Berlin unterrichten.
Weitere Kundgebungen zum Flaggenerlatz.
Berlin, 7. Mai. Bei dem Reichspräsidenten t folgendes Telegramm der deutschen Kolonie 1 Mexiko eingegangen: „Tiefempfundener Dank für die Entspannung der Lage hinsichtlich des unseligen Flaggenzwistes durch die Gewährung einer Marineflagge." — Der Dox- itzende der kolonialen Reichsarbeit sgemein- chast, Seitz, richtete an den Reichskanzler fo[* stndes Telegramm: „Die koloniale Reichs- arbeitsgemeinschast begrüßt dankbar den Erlaß >er Verordnung in der Flaggenfrage und erstickt darin ein geeignetes Mittel, um den deut« chen Handel und Verkehr zu fördern und zu jeleben. Wenn von nun an die überseeischen Vertretungen des Reichs neben der nationalen