Einzelbild herunterladen
 

201. Jahrgang

Hanauer« Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kana« Stad» und Land.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernsprech-Sammelnummer 3956.

Bezngspret«: Für den halben Monat L Reichsmark, für den ganzen Monat L- Reichsmark ohne Trâgerlohrr. Einzelnummer 10, Freitag 15, Samstag 12 Reichspfennig. Anzeigenpreise: Für i mm Höhe hn Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Reich-Pfennig, im ReNmneteil von 68 mm Breite S Reichspfennig. - Offertengebühr: M Reichspfennig. - Geschäftsstelle: Hammerstrabe S.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Hanau. Beiunverschuldete« Ausfall der Lieferung infolge höherer Gewalt, Streit usw. hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung oder auf Rückzahlung des Bezugspreise«. Für Platzvorschrift und Erscheinung-tage der Anzeige wird keine Gewähr geleistet-

MMwsch HSK 21. April

1926

M KszrsKs.

Bei der abermaligen Beratung über die Besetzung des Postens des Regierungspräfl. denken von Cassel hat der Provinzialausschuß henke vormittag mit 14:1 Stimmen beschlossen, (ein Einverständnis zur endgültigen Erneu- nung des vom preußischen Staatsministerium vorgeschlagenen Geh. Oberregierungsrak Dr. Jur. Otto Stössel -Berlin zum Regierungs­präsidenten von Cassel zu erklären.

- Im Rechtsausschuß erklärte Innenminister Dr. Ah im Namen des Kabinetts, daß das neue Ab- Ddungskompromiß für die Regierung tragbar sei.

- Nach einer Warschauer Meldung wird das Mische Kabinett heute seine Demission beschließen.

- Die Rifleute haben gestern ihre Friedensvor- Wgè mitgeteilt.

Die âase der Mat avKndrms.

Das GMachten der Aeichsregierung.

rüchte der Meinung derTägl. Rundschau" an, daß es sich hier lediglich um leere Kombi. Nationen handelt und daß die großen Fragen,

die jetzt zur Entscheidung stshen und von für die deutsche Zukunft sehr viel abhängen wird, viel zu hoch und viel zu groß sind, als

denen

ÄmbAVsms dsV MMK VssZSVtzsrK?

Die gestrigen Verhandlungen des Rechts- âschusses des Reichstages haben nach der parlamentarischen Osterpause eine Frage wie­der aufgerollt, die unser innerpolitisches Le­ben bis in den Sommer hinein beherrschen wird. Die Frage, ob die ehemaligen Fürsten­häuser enteignet oder angemessen entschädigt werden sollen, steht nicht nur gegenwärtig im Mittelpunkt des politischen Parteikampfes, son­dern wird auch in den kommenden Monaten durch die Agitation für den Volksentscheid und durch diesen selbst den Streit der Meinungen aufs heftigste entfesseln. Es ist deshalb nicht verwunderlich, wenn in einem Teil der Links-

M

&effe biet von Komb Es wird b ehâ

Jes seien B eff r e = bungen im Gange, die Deuts chna- tjonalen für die Mitarbeit am

öH r ft e n f o m p r o m i § und damit für die Beteiligung an der Regierung zu gewinnen. So brachte gestern derDemo- iratische Zeitungsdienst" die Nachricht, daß bedenkliche Anzeichen für die Absicht bestünden, das Fürstenkompromiß nach dem deutschnatio- mlen Wunsche umzugestalten. Weiter noch ging dieVoss. Ztg ", die auseinandersetzte, inner­halb der Volkspartei seien Kräfte am Werke, die auf dem Umwege über das Fürstenkompro­mißgesetz eine Koalitionskrise und den Anschluß »ach rechts erzwingen wollten.

Hierzu erfahren wir, daß die Meldung des genannten Zeitungsdienstes insofern richtig sei, «ls man in der Deutschen Volkspartei sicherlich ârt darauf lege, das Kompromiß über die Mrstenentschädigung mit Hilfe der Deutsch- naiwmlen unter Dach und Fach zu bringen, ^as erkläre sich aber vollkommen aus der Mtigkeit der Frage, die hier zur Entschei­dung stehe und die eine Zusammenfassung aller ^Mrlichen Kräfte gegen den Enteignungs- /»anken fordere. Wenn die Linkspresse diesen Men zu weiteren politischen Kombinationen Winne und von Koalitionsverhandlungen

Deutschnationalen spreche, so seien i t^bwelche greifbaren Unterlagen dafür bis gegeben. Dabei könne man natürlich ,-I.^^ussehen, welche Entwicklungsmög- gerade durch die Frage der Fürsten- Ä^ung für die nächste Zeit gegeben sind, kun- » Ziller Information desBörsen- .von gut unterichteter parlamentari- olle mißt man in Kreisen der Regie- Kleien den Nachrichten über Nechtsten- Sj der Deutschen Volkspartei keine ab Bedeutung bei. Man sei in diesen Krei- ?selmehr der Ansicht, daß ein Eintritt der niöÄ^!°nalen in die Reichsregierung un- bul'^bjeibt, solange die deutsche Völker-

1' J^chi endgültig entschieden ist. Dre W.6er Fürstenabfindung spiele für eine <Ärä^ eine weit geringere Di« die Frage der äußeren Politik.

SemL. 8t- Rundschau" erklärt heute zu den dh^.^slgen, die im Gange sein sollen, um Sewin» ^nationalen für das Kompromiß zu Nealon und zum Lohn dafür wieder an der Um Zu beteiligen, es handle sich offenbar hiuvi Kombinationen". Ob über- eine n" °^ Politik der Deutschnationalen d°hin hr zu erwarten sei, stehe noch sehr »Dien persönlich zugespitzten Mißtrauens-

Don der deutschnationalen Reichs- «nin s^llon gegen den Kanzler und Außen- Ntz»^.^"or Ostern eingebracht worden seien, ° »'^ diesen Eindruck.

-Hreiiiioihtnn" schreibt1.Kommt es

Berlin, 20. April. Der Rechtsausschuß des Reichstages begann heute nachmit­tag mit der Beratung der Anträge zur Fürsten­abfindung. Reichsjustizminister Dr. Marx und Reichsinnenminister Hr. Külz nahmen an der Sitzung teil. Vor Eintritt in die Tages-

un;

der Verfassung ist nach der herrschenden Rechtsansicht dahin -zu verstehen, daß sie eine verfassungsmäßige Bindung des Gesetzgebers darin, wie er die Staatsbürger zu behandeln

ordnung richtete Abgeordneter Dr. Rosen­feld (Soz.) an die Regierung die Anfrage, ob sie unverzüglich den Gesetzentwurf über die entschädigungslose Enteignung der Fürsten entsprechend dem Volksbegehren dem Reichs­tag einreichen wolle. Reichsinnenminister Dr. Külz erklärte dazu, heute habe er den Gesetz­entwurf mit seinem Bericht an das Kabinett weitergeleitet. Vor der amtlichen Feststellung der Ergebnisse konnte die Regierung unmög­lich Stellung nehmen. Das würde sehr bedenk­liche Konsequenzen haben in den Fällen, in denen die nötige Stimmzahl nicht erreicht wäre.

Auf einen kommunistischen Einwurf hin er­klärte Reichsinnenminister Dr. Külz nochmals, daß von Verschleppungsabsichten der Regierung keine Rede sein könne. Es stehe fest, daß Zug um Zug gear­beitet wurde, und man von Sabotage nicht sprechen könne. Der Ausschuß trat dann in die Tagesordnung ein. Abg. Schulte (Ztr.) be­gründet kurz den schon bekannten neuen Kom­promißentwurf der Regierungsparteien. Der

Zeichner. Die Fraktionen d, teien hätten dazu noch nicht Stellung gënom men. Ein Vertreter des preußischen Finanz­ministeriums bezeichnete die durch die Presse gegangene Nachricht, daß das Hohenzollern- Haus dem Staat 7 Millionen an Steuern schulde, als ganz unzutreffend. Tatsächlich seien dem Hohenzollernhause nür etwa 300 000 M k. Steuern bis zum 30. April des Jahres gestundet. Vorsitzender Abg. Kahl ersuchte dann die Reichsregierung um eine Erklärung darüber, ob sie den neuen Kompromiß-Entwurf für verfassungsändernd halte.

Reichsinnenminister Dr. Külz

gab nunmehr im Auftrag der Reichsregierung die Erklärung ab, daß der Gesetzentwurf, wie er jetzt dem Rechtsausschuß zugegangen sei, für die Regierung tragbar sei. Er ver­breitete sich dann im einzelnen über die Frage, ob dieser Gesetzentwurf verfassungsändernd sei oder nicht und erklärte im Namen der Reichs­regierung, daß diese den Entwurf für versasfungsändernd halte. Die Frage, ob der Entwurf verfassungsändernd sei, müsse nach vierfacher Richtung hin geprüft werden. Ein verfassungsändernder Eingriff in die öffentlich-rechtliche Zuständigkeit der Länder liegt nicht vor. Die Vorschrift des Artikels 105, Satz 2, der Verfassung, der besagt:Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen wer­den!" steht der Sonderregelung der Auseinan­dersetzung zwischen Ländern und Fürstenhäu­sern durch ein Reichssondergericht nicht ent­gegen, denn diese Vorschrift wendet sich nach der ständigen Rechtsauffassung nicht an den Gesetzgeber, sondern lediglich an die Exekutive und an Stellen, die sich etwa Eingriffe in die

Habe, nicht enthält.

Dis Frage des verfassungsändernden Eha- akters ist schließlich nach Art. 153 der Reichs- wfafsung zu prüfen. Nach dieser Verfassungs- irschrift wird das Eigentum von der Verfas­sung gewährleistet. Eine Wegnahme des Eigen­tums ist verfassungsrechtlich nur zugelassen im Falle einer Enteignung. Eine Enteig­nung i st n a ch A r t. 153, A b s. 2, der Reichsverfassungnurzulässig zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetzlich er Grundlage. Bei der Frage, ob die Enteignung privaten Eigentums der früheren Fürstenhäuser durch einfache Gesetz­gebung zulässig ist, kommt es darauf an, ob

oe:

vor

dadurch nur eine Vermögenstransaktion zu Gunsten des Staates erreicht werden soll dann wäre das Gesetz verfassungsändernd oder ob aus dem durch die Vermögensent- ziehung ohne weiteres oder unmittelbar er­langten Vorteil ein anderes, selbständiges, dem Wohle der Allgemeinheit dienendes Ziel er­strebt wird. Als solch selbständiges Ziel kann es nicht angesehen werden, daß die durch die Transaktion erzielte Verbesserung der Finanz­lage des Staates diesen instandsetzt, in erhöh-

Exekutive anmaßen, verhindert aber nicht, daß durch einfache Gesetzgebung die Zuständigkeit für persönlich oder sachlich abgegrenzte Fälle besonders geregelt wird. An dritter Stelle ist die Frage der Verfassungsmäßig^ * "

entwurfes nach Artikel 109, Abs.

Verfassung zu prüfen, welcher sagt:Alle Deut­schen sind vor dem Gesetz gleich." Die Vorschrift

[feit des Gesetz- 1 der Reichs-

zu einer Krise im Kabinett und zwischen den Koalitionsparteien, so kann es sich nur darum handeln, daß zum mindesten die Deutsche Volkspartei sich nicht mehr in der Lage fühlt, an einer Politik mit Unter-stützung der Sozial­demokratie und infolgedessen mit einem aus­ausgesprochenen Linkskurs zu arbeiten . . Das Stück Weg, das man mit der Sozialdemo­kratie zuriickgeleg! hat, ist zu Ende. Es hat in unentwirrbares Gestrüpp geführt. Die Ver­worrenheiten sind groß. Die Frage lautet, ob man die seit Monaten in Sana befindliche

unften des Maates als osr-

ransa on zu fassungsmäßig zulässige Enteignung angesehen werden müssen, da die Staatsgelder entspre­chend den Aufgaben des Staates naturgemäß bestimmt find, zum Wohle der Allgemeinheit verwendet zu werden. Vom Standpunkt dieser Rechtsauffaffung sind die einzelnen Vorschriften des Gesetz­entwurfs mit dem Art. 153 Abs. 2 der Reichsverfassung nicht verein- 9 a r und der Gesetzentwurf bedeutet insofern eine Verfassungsänderung, die zu ihrem rechts­gültigen Zustandekommen der verfasiungsän-

dernden Der

bedarf.

»eschloß, die Aussprache über

oas Gutachten der Reichsregierung erst später vorzunehmen. In der allgemeinen Aussprache über den neuen Kompromiß-Entwurf betonte Abg. Dr. Kahl (D. Vp.), das neue Kompro­miß weiche in feinen Grundzügen nicht weit von dem früheren ab, sodaß eine ausführliche Begründung wohl nicht nötig sei. Abg. Lands­berg (Soz.) bezeichnete den Kompromiß-Ent­wurf als nicht genügend durchdacht. Abg. Rosenfeld (Soz.) erklärte, das Gesetz scheine so zu sein, daß die Fürsten mit ihm wo­möglich besser auskommen könnten als vorher. Abg. Dr. E v e r l i n g (Dntl.) ist der Meinung, daß das neue Konrpromiß dem Enteignungs­willen des Volksbegehrens noch näher gekom­men sei, als das frühere. Die Väter des Ent­wurfs hätten für die Sozialdemokratie so viel getan, daß ihnen zu tun fast nichts mehr übrig bleibe. Abg. v. R i ch t h o f e n )D. d. P.) meint, die Kritik des deutschnationalen Redners könne den Sozialdemokraten beweisen, daß das neue Kompromiß doch erheblich volkstümlicher ge­staltet worden sei als das alte.

Vorsitzender Dr. Kahl erklärte auf eins sozialdemokratische Anfrage, er wolle den preu­ßischen Finanzminister bitten, sich am Donners­tag über dieWirkungdesneuenKom- promiß-Entwurfes auf die preu­ßische Vergleichsfrage zu äußern.

Die Spezialdebatte soll am Mittwoch vor­mittag beginnen.

kalte Revolution mitmachen ober ihr entgegen treten soll."

DerDeutschen Tageszeitung" steigt bei dem bloßen Gedanken an Die Möglichkeit eines Wiedereintritts der Deutschnationalen, in die Regierung, um in ihrem Stil zu reden,die Schamröte ins Gesicht":Daß die Deutschnatio­nalen sich von folgen Rattenfänger melodien

daß sie in die Fragen der Regierungskoalition und der Kabinettsänderung hineingezogen werden könnten.

Das Kabinett und das Abfindungs» Ksmprsmitz.

Berlin, 20. April. Gegenüber m hrfach in der Presse außelanchten Nach'?ch:en, wonach in der ent­scheidenden S ^una des Nüchska inetts ein kleiner Teil der Minister unter .-ührung de- Innenministers in der Frage der verfassungrändernden Natur des Kompromißeniwurfs der Regierungsparteien über die Auseinaneersttzung mit den ehemaligen Fürsten- dâuiern überstimmt worden sei, ist festzustellen, daß das Reichskabinett einstimmig den Entwurf für vcrfassungs- änctrnb erklärt hat.

Sin Volksbegehren für eine gerechte AusWerrung.

Darmstadt, 21. April. Hier sprach gestern abend Herr Oberlandesgerickstspräsident Dr. Best über das Thema:Das Volksbegehren für eine gerechte. Aufwertung" und teilte mit daß der Sparerbund das Volksbe­gehren ein geleitet habe. Nach ein­gehender Begründung des diesbezüglichen Ge­setzentwurfes wurde folgende Entschließung angenommen:

Die Versammlung nimmt mit Genugtuung und Befriedigung von dem Vortrage des Oberlandesgerichtspräsidenten Dr. Best Kennt­nis und stimmt feinen Ausführungen zu. Sie dankt ihm für feine unermüdliche Tätigkeit im Dienste der gerechten Sachs und stellt sich auf den Boden der von dem Sparerbuttde aufge-

Lösung der für unser ganzes Volk lebenswich­tigen Umwertungsfrage und der damit im Zu­sammenhang stehenden sozialen Probleme der Rentner, Sparer, Kriegsbeschädigten, Mieter, Hausbesitzer, Reichsbankgläubiger usw. Mit besonderer Genugtuung stellt sie fest, daß der Sparerverbund den Beschluß gefaßt hat, un­verzüglich mit seinem Gesetzentwürfe den An­trag auf das Volksbegehren bei der Reichsregierung einzureichen und ist gewillt, alle Kräfte einzusetzen, um demselben Mm Siege zu verhelfen. Sie ist sich bewußt, daß sie damit nur für die in der Reichsverfassung ver­ankerten staatsbürgerlichen Grundrechte der Unverletzlichkeit des Eigentums und des glei­chen Rechtes für alle eintritt, und weist dis in den letzten Tagen erfolgte Drohung eines Mit­glieds der Regierung Luther als einen Ein­griff in verfassungsmäßige Rechte zurück. Un­beirrt durch solche Versuche, den an dem spa­renden Volke begangenen Vermögensraub zu verewigen, ruft sie das deutsche Volk zum Kampfe für GerechtWeit und Wirtschaftsehr­lichkeit auf, damitDie Heiligkeit des Rechtes in deutschen Landen hochgehalten und die Ge­rechtigkeit wieder die Grundlage und Seele unseres Staates wird."

Freispruch im Asmus-Prozetz.

Chemnitz, 20. April. Im Prozeß gegen den Freiberger Oberstaatsanwalt Dr. Asmus wegen Vergehens gegen § 346 des Strafgesetz­buches wurde heute nachmittag 5 Uhr vom ge­meinsamen Chemnitzer Schöffengericht das Urteil verkündet. Der Angeklagte wurde frei­gesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden der Staatskasse auferlegt. Die Anklage stützte sich auf sieben Punkte, in denen Dr. Asmus jorgetoorfen war, während seiner Amtstätig, keit in Freiberg aus feiner linkspolitischen Einstellung heraus Anklageerhebungen gegen links unterlassen zu haben und gegen rechts besonders scharf vorgegangen zu sein.

Der Ksufttkt in der söchsische« S.P.D.

Berlin. 20. April. Der sozialdemokratische Parteiausschuß, der für heute zu einer Be- prechung des Sachsenkonfliktes emberufen worden war, nahm den Bericht eines Partei­vorstandsvertreters und je eines Vertreters der

ächsischtn Fraktionsmehrheit und -Minderheit entgegen. Es wurde dann einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

Der Parteiansschuß nimmt die Berichte über iflikl zur Kenntnis I itoe Durchführung oßverfahren. Das

den Sachsenkonflikt zur Kenntnis und dringt auf die schleunige Durchführung der einge- iteten Ausschlußversohren. Das erheischt, daß DI- - ------ad die säch­

sische Organlsakiou mit einer Einsetzung eines gemeinsamen Schiedsgerichts einverstanden find

nicht werden einfangen lassen, hoffen wir als leiteten Ausschlußverfahren._____

------ - ' > weiteres unter- alle hierbei beteiligten Genoßen uns

nicyi werden etnfangen lasst ganz selbstverständlich ohne stellen zu können.

Wir schließen uns bezüglich all dieser Ge

der einge-