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201. Jahrgang.

Sanaue« Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadl und Land.

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ES

Dtenslag den 20. April

1926

Vas KerrsKs.

_ Reichsinnenminifter Dr. Külz hielt gestern «im Rede über Fragen der Innenpolitik.

In der gesamten amerikanischen Presse ^mt zum Ausdruck, daß noch den überraschen- to Angriffen und Enthüllungen des Kongreßmit­gliedes Garner gegen Mill und Mellon und nach M Rückzug Mellons von seinem eigenen Antrag des Freigabegesetz in dieser Session nicht mehr zu Ende beraten werden wird.

In den Marokko - Frieden-verhandlungen heben sich bereits am ersten Tage Schwierigkeiten ergeben, die hauptsächlich in der Frage der Entfer- MNg Abd el Krims liegen.

Auf der Ussuri-Eisenbahn, 100 Kilometer von Ehabarowsk (Sibirien) entgleiste aus noch nicht aufgeklärter Ursache ein Personenzug, wobei die Lokomotive einen Abhang hinunterstürzte und mehrere Wagen ineinandergeschoben wurden. Drei Personen wurden getötet und 24 verletzt.

Bit KSââÄS ASfZhâi,

Rewyork, 19. April. Das Gesetz über die Wggbe deutschen Eigentums in den Bereinigten Stadien ist leider erschwert worden. Bei der Be­ratung des Gesetzes sind Angriffe von dem bemo- trafifdjen Abgeordneten Garner (Texas) gegen den Abgeordneten Mills gerichtet worden. der bekanntlich der Linbringer des Gesetzes war und in- folzedesjen nach amerikanischem Gebrauch die Be­fürwortung bei den Debatten durchzuführen hatte. Bei diesen Angriffen erklärte Garner. Mills sei Aktionär einer Firma, die Enkschädigungs- ansprüche stelle und habe infolgedessen von der (Einbringung des Gesetzes einen Vorteil. Mills «klärte daß dieser Angriff richtig fei Er bestritt ^ai/ngsj.ösrft.ec aus diesem Grunde^ie Vgj?u- schäft gm Gesetz übernommen habe, legte jedoch fein Amt, bas Gesetz durchz»führen, nieder. Auch gegen den Staatssekretär Mellon find ähnliche Angriffe von Garner vorgebracht wor­den. Durch diese Angriffe hat die Opposition zweifel­los einen taktischen Erfolg errungen.

*

Was nach den letzten Meldungen aus Newyork befürchtet werden mußte, scheint sich bereits bewahr­heiten zu wollen. Unvermutete persönliche Angriffe von gegnerischer Seite haben den Vertreter des Prä­sidenten und seines Kabinetts im amerikanischen Repräsentantenhaus, Ogden Mills, veranlaßt, die Wahrnehmung des Planes aufzugeben, wonach das beschlagnahmte deutsche Privateigentum in Amerika alsbald den eigentlichen Besitzern zurückgegeben werden sollte. Es sind langwierige Verhandlungen Mischen amerikanischen und deutschen Interessenten »orangegangen, die fchließlich zu einer, freilich nicht Nmz befriedigenden Vereinbarung führten.

Zum Verständnis der Vorgänge muß man sich '«4 einmal ins Gedächtnis zurückrufen, um was sich eigentlich handelt. Die Vereinigten Staaten Mten im Jahre 1828 mit Preußen einen Handels- 6 Freundschaftsvertrag geschloffen, in dem u. a.

wurde, daß für den Fall eines Krieges Mischen beiden Ländern gegenseitig die Unantast­barkeit des Privateigentums zu Wasser und zu Lands gewährleistet werden sollte. Dieser Vertrag MS von Preußen auf seinen Rechtsnachfolger, das Gutsche Reich, über, war also bei Eintritt Ameri- »s in den Weltkrieg bindend. Trotzdem wurde das Sefamfe deutsche Privateigentum sofort beschlag- mit der Begründung, daß amerikanisches Pri- «Wntum durch die Versenkung feindlicher und eutraler Schiffe geschädigt sei und für den Ersatz Schäden Sicherheit geschafft werden müsse, «der die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens wollen rn heute nicht mehr streiten, denn es gehört der ^bgangènheit an. Aber die Behandlung des da- As beschlagnahmten deutschen Privateigentums Lum heutigen Tage, also fast volle zehn Jahre 3, war doch, milde ausgedrückt, recht eigentümlich, ^^besamte, sehr wertvolle, aus Liegenschaften, Ge- » I Schiffen, Werften mit Einrichtung und Zenten bestehende Besitz belief sich an Wert auf «Wre hundert Millionen Dollars. Die Venvol- yj»rbe einem Treuhänder übergeben, der seine Mlgkeit damit krönte, daß er die kostbaren Patente 7 616 Herstellung von Farbstoffen und Chemi- verschleuderte, im wesentlichen an eine Ge- diw?» an deren Spitze er dann als General- erior trat. Die deutschen Schiffe wurden bekannt- der amerikanischen Regierung erst zu Tnip' A.Importen benutzt und fahren heute wieder als

Wflierfdjiffe im Dienst amerikanischer Linien.

der N ^11 der eben angedeutete Vorgang mit »...èschleuderung wertvoller Patente auf eine

M°N von nicht unbeträchtlichem Umfang in d» ^ haben sich seitdem manche Enthüllungen . v-rfelben Richtung herausgestellt. Man möchte J »ersucht fühlen zu sagen: Unrecht Gut ge-

ârftenavßindmts, WE- toNem tmv VMMOâefâ.

Eine Rede des Reichsministers Dr. Külz.

Zittau, 19. April. Reichsminister des In­nern Dr. Külz hielt heute in einer Versamm­lung in Zittau eine Rede, in der er zunächst außenpolitische und wirtschaftliche Fragen streifte. In der Innenpolitik, so führte der Minister dann weiter aus, spiele gegen­wärtig eine bedeutsame Rolle dieFrageder Fürstenabfindung. Es sei zu wünschen, daß es recht bald gelinge, ein dem Volksemp­finden und den Grundsätzen der Gerechtigkeit entsprechendes Gesetz im Reichstage zustande zu bringen, denn die parlamentarische Gesetz­gebung sei immer die primäre, die plebiszita­rische Gesetzgebung durch Volksentscheid müsse immer die sekundäre bleiben. Die W ahl- re f o r m werde in weiten Kreisen des deut­schen Volkes als eine Notwendigkeit empfun­den. Die Mängel des gegenwärtigen Systems lägen klar zu Tage. Sie beständen in der Ent­persönlichung des Verhältnisses zwischen Wäh­lern und Abgeordneten und in der zum Teil ganz undemokratischen Form der Wahl, wie sie vor allem in den sogenannten Reichslisten verkörpert sei. Das Reichsschulgesetz werde ebenfalls von weiten Kreisen der Be­völkerung dringend gefordert, um die Unruhe zu bannen, die in der Entwicklung des Volks­schulwesens eingetreten sei. Beide Gesetze müßten mit besonderer Vorsicht und unter

der ihrer Bedeutung zukomme. Die gegenwär­tige Regierung habe eine geschloffene Mehrheit des Reichstags nicht hinter sich. Sie gehe ihren Weg geradeaus in der Richtung, die sie durch das Wohl des Vaterlandes für geboten halte, und die Unterstützung bei ihrer prak­tischen Arbeit sei ihr vom gleichen Werte, ob sie von rechts oder ob sie von links komme, und von diesem Standpunkt aus fühle er sich durch­aus nicht als Ministereinerschwachen, sondern einer starken Regierung.

Das neue FürsreuksmAromitz vor Sem Rechlsausschutz.

Berlin, 20. April. Dem Rechtsausschuß des Reichstags wird heute der neue Kompromiß­entwurf über die Entschädigung der Fürsten­häuser vorgelegt werden, den die Fraktions­führer der Regierungskoalition am Freitag mit der Regierung vereinbart haben. Die Aus­sprache wird sich zunächst wohl nicht um den Entwurf selbst drehen, sondern um die Frage, ob Einzelbestimmungen der Vorlage mit der Verfassung in Einklang zu bringen sind. Das Gutachten, das das Reichsjustizministerium heute im Rechtsausschuß erstatten will, wird diese Frage verneinen. Das Kompromiß ent­hält unzweifelhaft Einschränkungen des Eigen­tumsrechtes, da es in bestimmten Fällen dem Reichssondergericht zur Pflicht macht, die strittige Besitzfrage nicht nach reinen Rechts­grundsätzen, sondern nach politischen Gesichts­punkten zu entscheiden. Diese Regelung steht im Widerspruch zu dem Artikel 153 der Ver­fassung, der das Eigentum gewährleistet. Die Einrichtung eines Sondergerichtes ist ver­fassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Denn ein Sondergericht ist kein Ausnahmegericht. In Bezug auf den Artikel 153 aber liegt nach Ansicht des Reichsjustizministeriums eine Ab­weichung von der Verfassung vor. Die Führer der Koalitionsparteien sind sich übrigens bei ihrer Aussprache am Freitag schon darüber klar geworden, daß die Annahme des Gesetzes von einer Zweidrittel-Mehrheit abhängig ge­macht werden muß, allein schon um künftigen Anfechtungen vorzubeugen. Ohne diese Garan-

beitet nicht. Bekanntlich schwebt jetzt noch vor dem Bundesobergericht in Washington ein Prozeß in letzter Instanz, in dem es sich ebenfalls um den Rechtsanspruch deutscher Firmen auf die Benutzung von Patenten handelt. Nun ist im Unterhaus des Kongresses gegen Ogden Mills von dem Demokraten Sanier der Vorwurf erhoben worden, Mills und der Schatzamtssekretär Mellon der amerikanische Reichsfinanzminister seien persönlich und finan­ziell an einer Gesellschaft interessiert, die von der Rückgabe des beschlagnahmten deutschen Privateigen­tums erhebliche Vorteile zu erwarten habe. Mills hat das sofort zugegeben und sich von der Ver­

tie bestünde nach der heutigen Rechtslage bis zu der geplanten Betrauung eines Senates des Reichsgerichtes mit der Entscheidung die Möglichkeit, daß jedes Gericht bei der Ab- Hängigmachung eines Prozesses durch die Fürstenhäuser das Gesetz für verfassungs­widrig und deshalb für rechtsungültig erklärt. Man ist sich also auf allen Seiten darüber klar, daß die Frage nur mit Hilfe einer Zweidrittel- Mehrheit geregelt werden kann.

Ueber den Kompromißentwurf wird die letzte Entscheidung im Reichstag fallen. Auch hier sind Zweifel aufgetaucht. In einem Teil der Presse ist behauptet worden, der Kom- promißentwurf müsse gleichzeitig mit dem Ent­eignungsantrag der Kommunisten und Sozial­demokraten dem Volksentscheid zugeleitet wer­den. Man stützt sich dabei auf eine Bestim­mung, die in dem Ausführungsgesetz zum Volksentscheid enthalten ist. hier heißt es, daß gleichzeitig mit dem vom Reichstage abgelehn­ten Anträge auch ein etwaiger Abänderungs­antrag zum Volksentscheid gebracht werden muß. Es handelt sich also um zwei eng ver­bundene Materien. Würde der kommunistisch­sozialdemokratische Enteignungsantrag mit ge­wissen Abänderungen vom Reichstag an­genommen, so würde das Volk nicht nur über den ursprünglichen Enteignungsantrag, son­dern auch über die abgeänderte Fassung zu

aber handelt es sich um eine ganz andere Vor­lage, nicht um eine Enteignung, sondern um eine Entschädigung. Und deshalb hat hier der Reichstag allein das Wort und die Ent­scheidung.

Wie soll die Zweidrittel- Mehrheit zusammengebracht wer- " ' des Reichstags hofft

äche

aber alle bim

den? Im Rechtsausfchuh des Reichstags H man den Entwurf mit wechselnden Mehrhe durchzubringen. Im Plenum sieht die © , kritisch aus, ganz einerlei, ob man die An­nahme des Entwurfs auf eine Rechts- oder Links-Mehrheit einstellt. Rechnet man auf ein Zusammengehen der bürgerlichen Parteien mit den Sozialdemokraten, so wird man sicher die Deutschnationalen, die Deutschvölkischen und die Kommunisten in der Opposition haben. Diese Fraktionen können aber insgesamt 170 Stimmen aufbringen, d. h. 6 Stimmen mehr, als ein Drittel des Reichstages. Nimmt man gerlichen Parteien zusammen, so hat man die Sozialdemokraten und die Kom­munisten in der Opposition, d. h. zwei Frak­tionen, die Zusammen noch etwas mehr als 170 Stimmen zählen, also die Zweidrittel- Mhrheit auf der Gegenseite ebenfalls illuso­risch machen. Aber dieses Ausspielen der einen gegen die andere Möglichkeit, hat überhaupt nur theoretischen Wert. Denn da voraussichtlich zunächst der Enteignungsantrag der Sozial­demokraten und Kommunisten von den bürger- lchen Parteien abgelehnt und dann erst der Kompromißantrag zur Abstimmung gelangen wird, so ist es praktisch ein Ding der Unmög­lichkeit, auf die Mitarbeit der Sozialdemo­

leiten

traten überhaupt zu rechnen. Der Kompromiß- antrag wird mit derselben bürgerlichen Mehr­heit angenommen werden müssen, die den Ent- eignungsantrag im Reichstag ablehnt und man wird wahrscheinlich in der Annahme nicht fehlgehen, daß in diesem Fall einige Abgeord­nete der Linken durch Fernbleiben von der Abstimmung eine Zweidrittel-Mehrheit auf der Gegenseite ermöglichen werden, damit wenigstens etwas vorhanden ist, wenn der Entsianungsantrag bei dem Volksentscheid durchfällt.

riss

tretung der Regierungsvorlage zurückgezogen. Ob diese Enthüllung auch auf die Stellung Mellons und die Haltung des Präsidenten von Einfluß sein wird, muß abgewartet werden. Nützlich für das Schick­sal der betreffenden Bill ist der Vorgang keines­wegs. Uebrigens wird nun auch erklärlich, warum sich in den Ausschußverhandlungen Schatzamtssekre­tär Mellon so zurückhaltend zeigte und nur zögernd den Wunsch des Kabinetts nach Annahme der Bill zum Ausdruck brachte.

Wenn man auch noch nicht alle Hoffnung auf­zugeben braucht, so darf man sich doch nicht ver- beblen, daß jetzt das Schicksal der betreffenden Vor­

lage für etwa zwei Jahre sehr zweifelhaft geworden ist. Während bisher mit der glatten Annahme min­destens im Repräsentantenhaus zu rechnen war, ist es jetzt fraglich geworden, ob sie dort noch durch­zubringen sein wird. Im Senat wird dann aber die Gegnerschaft durch die Enthüllung Garners sa gekräftigt werden, daß sie unzweifelhaft imstande ist, die Annahme der Bill vor Schluß der Session durch Obstruktion zu verhindern, wenn sie dazu entschlos­sen ist. Die Kongreß-Session soll Ende Mai oder Anfang Juni schließen und solange kann im Senat jede mißliebige Bill durch Obstruktion beseitigt wer­den. Dann tritt der Kongreß erst wieder "Anfang Dezember zusammen, um bereits am 4. März des nächsten Jahres sein gesetzliches Ende zu finden. In dieser kurzen Session, in der vor allen Dingen alle Etats erledigt werden müssen, hat es eine ernsthafte Opposition im Senat noch sehr viel leichter, eine Maßregel unmöglich zu machen, wenn sie über genügende Unterstützung verfügt. Der nächste Kon­greß, der im November dieses Jahres gewählt wird, tritt, wenigstens regulär, wieder erst im Dezember 1927 zu einer Session mit unbestimmter ScPußzeit zusammen und erst dann konnte eine Bill über die Rückgabe des deutschen Eigentums von neuem ein­gebracht und angenommen werden. Eine einzige Möglichkeit bestände unter diesen Umständen noch: Wenn sich die öffentliche Meinung Amerikas so energisch für die Maßnahme ausspräche, daß der republikanischen Partei die Annahme als notwendig erscheint, namentlich im Hinblick auf die Wahl im November des Jahres, dann könnte die Regierung unter Anwendung starken Druckes im Senat die Annahme noch durchsetzen. Leider aber sieht es danach nicht aus.

Wenig Aussicht.

Newyork, 19- April. Aus Washington wird als Ergebnis der bisherigen Entwicklung

Gesetzentwurf keine Aussicht hat, vom Mprä- sentantenhause angenommen zu werden. Eine Reihe von Abgeordneten vertritt die Meinung, daß das Privateigentum deutscher Bürger schnell wiederhergestellt werden soll, aber sie sind nicht damit einverstanden, daß die Be­gleichung der von den Amerikanern gegen Deutschland geltend gemachten Ansprüche den amerikanischen Steuerzahlern aufgebürdet werden soll. Sie sind auch nicht damit einver­standen, daß Obligationen ausgegeben werden, durch die für die Zahlung dieser Beträge Vor­sorge getroffen wird. DieTimes" meldet aus Washington: Mills hatte nach den Angrif­fen Garners eine Besprechung mit Mellon über den Gesetzentwurf. Mellons Stellung­nahme ist nicht bekannt. Wie verlautet, wußte er nicht, daß die Gesellschaften, mit denen er in Verbindung stand, irgendwelche Ansprüche gegen Deutschland hatten. Das Blatt ist der Ansicht, daß Mellon an der Pittsburg Plate- Glaß Company beteiligt ist, deren Niederlas- ain Belgien während des Krieges zerstört en ist.

Rewyork, 19. April. Wie dieAssociated Preß" aus Washington meldet, hat heute der demokratische Abgeordnete Garner in seiner Erklärung vier­zehn Gesellschaften und Persönlich­keiten genannt, denen nach seiner Behauptung aus dem von Mills eingebrachten Gesetzentwurf über den Arrsgleich der deutsch-amerikanischen Entschädi- gungsansprüche besondere Vorteile er­wachsen würden. Unter den Genannten befindet sich die Standard Oil Company mit 12 089 000 Doll., verschiedene Fleischkonservenfabriken, darunter die Armour Swfft Co. und Cudahy Packing Co. mit 1 Million Dollars, verschiedene industrielle Gesell­schaften, darunter die Pittsburgh Spiegelglas Co., Aluminium Co. of America, Tiegel Stahl Co., Mellon Nationalbank und Carborundum Co. mit 1085 000 Dollars, ferner drei Gesellschaften, bei denen der Abgeordnete Mills Direktor ist, mit 260 000 Dollars, weiterhin Firmen, an denen 5. P. Morgan interessiert ist, mit 2 243 000 Doll., Finnen, an denen Thomas A. Lamont interessiert ist, mit 3 600 000 Doll. und solche, an denen Otto Kahn interessiert ist, mit 1340 000 Doll.

Die Abrüsiungs Julrige

London, 19. April. Der diplomatische Mit­arbeiter desDaily Telegraph" erfährt in diplomatischen Kreisen, daß, wenn die Vor­besprechungen für die Abrüstungskonferenz nicht verschoben werden, dies allein dem Ein­sriff der Vereinigten Staaten zuzuschreiben ei- Denn auf dem Kontinent sei man allge­mein für die Verschiebung der Vorbesprechun- ;en um sechs Monate gewesen, und zwar ein. schließlich einem Teile der Angestellten des Völkerbundes. Da aber keine europäische Macht es wage, offen gegen die Wünsche Ame«