20t. Ishraany.
ganauerW Anzeiger
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.
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Ar. 89
SKMSlag öen 17. April
1928
Sas MUsKs.
_ Die Reichsregierung und die Regierungs- Mrfjien haben sich gestern über die Formulierung L Fürstenabfindungsgesetzes geeinigt.
_ Reichskanzler Dr. Luther, Reichsminister Dr. Mz und Reich-finanzminister Dr. Reinhold haben gestern abend nach München begeben.
- Der sozialdemokratische Parteiausschuß des Wches tritt am kommenden Dienstag in Berlin zu â» Behandlung des Sachsenkonsliktes zusammen.
- Die französische Presse übt scharfe Kritik an den deutsch-russischen Verhandlungen, während in jer englischen Presse beruhigende Erklärungen ab- gegeben werden
- Baldwin ist nach Windsor ab gereist, um dem Mglischen König über die Kohlenkrise Bericht zu erstatten.
GinSgung MM die Kürsten abkindung.
BZG WEe
Der tote Punkt auf politischem Gebiet, auf den man infolge der recht reichlichen Ausdehnung der Osterferien geraten war, ist nunmehr überwunden. Die Staatsmaschinerie ist wieder langsam in Bewegung gekommen, und wenn auch die Parlamente in der ab gelaufenen
den man ins
Woche noch nicht wieder zusammengetreten sind, so hat doch die Tätigkeit der führenden Parlamentarier sowohl des Reiche
sich dabei hauptsächlich um Schulfragen, während im Reichstag die Frage der Fürstenent- toübigung im Vordergrund stand, die bis zum Dienstag kommender Woche, an welchem Tage der Rechtsausschuß des Reichstages in
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Berlin, 16. April. In den Verhandlungen, die heute vormittag zwischen dem Reichskanzler, den beteiligten Ressortsministerien und den Vertreten: der Regierungsparteien des Reichstages über das Kompromis zum Gesetz über die Fürstenabfindung und über das Gesetz zur Vereinfachung des Militärstrafrechts und besonders der Duellbestimmung begonnen haben, ist eine völlige Uebereinstimmung erzielt worden.
Die Kompromißoorschläge in der Angelegenheit der Fürstenabfindung decken sich inhaltlich mit dem Koinpromißentwurf, der vom Rechtsausschuß des Reichstags vor Ostern in der ersten Lesung erledigt worden ist. Nur sind auf Wunsch des Reichsjustizministeriums einige anoere Formulierungen des Textes gewählt worden. Die wesentlichen Bestimmungen des Kompromisses der Fürstenabfindung gehen dahin:
Der Sondergerichtshof für die Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemaligen Fürstenhäusern soll außer dem Vorsitzenden aus vier richterlichen und vier nicht- richterlichen Beisitzern bestehen. In den Fällen, wo eine Gesamtabfindung statkgefunden hat, kann nur auf Antrag beider Parteien das Ver- fahren wieder ausgenommen werden. Bis zum Jahre 1950 dürfen die aus den Entschädigungen gewonnenen Mittel nur zum privat-wirtschaftlichen Gebrauch oder zu wohltätigem oder zu kulturellem Zweck verwendet werden. Eben-
fertigem oder ehrlosem Verhalten, auf Aberkennung des Amtes erkannt werden müssen. Diese Bestimmungen sollen für alle Beamte allgemein, also nicht mehr allein für Offiziere gelten. In den Vorbesprechungen der Parteiführer ist von demokrat.scher und von Zentrumsseite gegen diese Abmilderung Einspruch erhoben worden. Damals haben aber bereits die Vertreter der deutschen Volkspartei er= klärt, daß sie für die Mußvorschrift nicht stimmen könnten. Bei den Verhandlungen am Freitag ist dann erreicht worden, daß die Kann-Vorschrift erhalten bleibt und daß nur Kautelen für besondere schwierige Fälle geschaffen werden. Man nimmt an, daß der Reichspräsident damit einverstanden sein wird. Die Vorlage, die bereits beim Reichsrat ist, wird entsprechend abgeändert werden und kann dann dem Reichstag zugehen.
Das Absindungskompromitz verfafjungsSnderud?
Berlin, 16. April. Zum Vorsitzenden Sondergerichtshofes für die Auseinandersetzungen zwischen den Ländern und den ehemaligen Fürstenhäusern ist nach einem Bericht des „B. T." der Reichsgerichtspräsident in
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urig der ehemali -
heikle Frage 'A .................
gen Fürshein oder e nks ch ä d i g u n g s - lofe Enteignung hat vor den Osterferien die Oeffentlichkeit in starkem Maße beschäftigt Md in den kommenden Wochen wird diese Frage wiederum im Vordergrund des politischen Interesses stehen. Wir wollen hoffen, daß auf beiden Seiten, rechts wie links dieser Kampf, der sehr leicht in eine Entfesselung der politischen Leidenschaften ausarten kann, in sachlicher Wesse geführt wird. Wie bekannt, kommen zwei Gesetze in Frage: ein Abfindungsgesetz, das von den Regierungsparteien eingebracht vird und ein Enteignungsgesetz, das vdn den Urhebern des Volksentscheids, den Kommunisten und den Sozialdemokraten aus- geht. Bei dem Abfindungsgesetz handelt es sich um ein Kompromiß, das aus Verhandlungen Mischen Zentrum, Demokratischer Partei, Deutsche Volkspartei, Bayrische Volkspartei und Wirtschaftliche Vereinigung hervorgegangen ist. Dieses Abfindungskompromiß sieht nach einer vor den Osterferien getroffenen Ab- sassung für die
i ™ Zur Regelung von Streitfragen Die Ein- Rgung eines Reichssondergerichts vor, das unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten
! Dr. Simons aus vier juristischen und vier ! Ä^jf'ëern gebildet werden soll. Was die i Mumien für diesen Gerichtshof anlangen, so das Kompromiß eine scharfe Trennung suchen Privateigentum der Fürsten und fol= Eigentum durch, das von den Fürsten- Mgrn nur auf Grund ihrer staatsrechtlichen erworben werden konnte. Der ge= amte Besitz, der auf einen Akt der Souveräni- zuruckgeht, soll entschädigungslos an den ^»..füllen, während für die Entschädigung Pursten nur der einwandfreie Privatbesitz n.Lrage kommen soll. Außerdem wird dem anoe ein Anspruch auf die Gegenstände des Z'fMvermögens gewährt, die es aus Grün- Kultur oder Volksgesundheit oder zur ® staatlicher Notwendigkeiten, wie n,„?'UNg und Stadterweiterung verlangen n"a-,Auf dieser Basis hatten die Regierungs- S-JW sich vor den Osterferien geeinigt. In- N">en ist an dem Entwurf Kritik ge- worden, insbesondere war es der preu- umanzminister, der Bedenken geltend daß Preußen nach dem Kompromiß üyiedjter abschneiden würde als nach dem bis-
n Osterferien getroffenen Ab- Festsetzung der Entschädigungen ung von Streitfragen die Ein
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das Ausland gebracht wer
In der neuen Formulierung wird der Kompromißentwurf am nächsten Dienstag dem Rechtsausschuß des Reichstages vorgelegt werden. Bei dieser Gelegenheit wird der Reichsinnenminister Dr. Kstlz eine Erklärung zur Frage des verfassungsändernden. Charakters Ms Gesetzes abgeben. Diese Erklärung steht natürlich offiziell noch nicht fest. Weitere Verhandlungen mit anderen Reichstagsparteien in der Frgge dieses Gesetzentwurfs find nicht vorgesehen.
Für das Gesetz zur Vereinfachung des Militärstrafrechtes, bei dem es sich bekanntlich um die Dienstentlassung wegen Duellvergehen handelt, liegt dem Reichsrat bereits ein neuer Entwurf vor. Es toll nämlich auf Aberkennung des Amtes erkannt werden können, aber in besonders schweren Fällen, wie etwa bei leicht-
Aussicht genommen. Das Blatt glaubt, daß die Reichsregierung den verfassungsändernden Charakter des Kompromißgesetzes verneinen wird. Bei den Aenderungen, die das Reichs- justizministerium in den Osterferien noch vor- der preußischen Staatsregierung berücksichtigt worden sein.
Im Gegensatz zum „B. T." wissen „Vorwärts" und „Voss. Ztg." zu melden, daß der Gesetzentwurf über das Kompromiß zur Fürstenabfindung von der Reichsregierung als verfassungsänderndes Gesetz betrachtet wird. Nach den gestrigen Besprechungen der Reichsregierung mit den Vertretern der Koaltionsparteien soll, nach dem letztgenannten Blatt, Reichsjustizminister Dr. Marx erklärt haben, daß nach Auffassung der juristischen Sachverständigen zur Annahme des Gesetzentwurfes unzweifelhaft eine Zweidrittelmehrheit erforderlich sein würde, da der Entwurf in den Bestimmungen über die Enteignung über die von der Verfassung gezogene Grenze hinausgehe. Dieser Austastung hätten sich auch die Vertreter der Parteien angeschlossen.
mit auf den Weg gegeben werden sollen, noch nicht beraten.
Eine neue Hetze gegen Deutschland murin im Laufe dieser Woche durch englische Blätter entfacht, die ausführlich über den bevorstehenden Abschluß eines Rückversicherungsvsr- trages zwischen Deutschland und Rußland berichten und sogenannte „Enthüllungen" machten- Wir haben schon vor einigen Tagen an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß diese Sensationsmeldungen über einen Rückversicherungsvertrag unrichtig sind, und zwar unrichtig schon deshalb, weil zur Wiederholung dieses Meisterstückes der Bismarckschen Politik alle Voraussetzungen fehlen. Richtig aber ist, und daraus ist niemals ein Geheimnis gemacht worden, daß Deutschland mit Rußland Besprechungen über einen Freundschaftsvertrag geführt hat, Besprechungen, die mit den Locarno- und Genfer Verhandlungen parallel liefen. Die deutsche Regierung hat dann auch die Regierungen in Paris, London, Washington usw. von dem beabsichtigten Abschluß eines solchen Vertrages in Kenntnis gesetzt, also absolut kein Geheimspiel getrieben. Nach unseren Informationen ist der deutsch-russische Staats- vertrag gedacht als „eine neue Bekräftigung der Abmachungen, die seinerzeit in Rapallo getrosten worden sind, d. h. als eine gegenseitige Versicherung, daß alle Fragen und Interessen, die die beiden Staaten berühren, im freundschaftlichen Geiste behandelt und gelöst werden sollen." Die Absicht, einen solchen Vertrag ah» zuschließen, besteht schon lange, und es ist von deutscher Seite wiederholt erklärt worden, daß der Abschluß des Locarnopaktes unsere Beziehungen zu Rußland nicht gefährden dürfte, Und das mit Recht, denn ein vollkommen ent» waffneter Staat kann sich nicht nur nach einer I Seite orientieren. sondern muß nach allen Seiten äeftmeii nein- .neutkaianD will den Frieden. Deshalb hat es den Locarnopakt angeregt, aber gleichzeitig auch zum Ausdruck gebracht, daß es ebensogut mit Rußland in Frieden und Freundschaft leben will, wie mit den Locarnomächten. Allerdings scheint man von diesem Friedensgedanken nicht überall beseelt zu sein, denn die Reden, die Paul-Boncour in Warschau gehalten hat, sind geeignet im Osten Unfrieden zu säen und Polen gegen die deutsche Ostpolitik aufzühetzen. Nun wir hoffen, daß die deutsche Regierung sich durch den neuen Hetzfeldzug nicht irre machen läßt, vielmehr auf dem eingeschlagenen Weg fortfährt, die Verständigung zwischen Deutschland und Rußland herbeizufuhren. R. H.
Die deutsch - brasilianischen Beziehungen.
BW, mit den Hoheuzollern abgeschlossenen gleich. Daraufhin hat der Reichsjustiz- "ster den Kompromihentwurf erneut über-
n den Kompromihentwurf erneut über- oeitet und verschiedene Aenderungen vor- (Ln„°mmen' die jene Bedenken berücksichtigen.
. ^"kres ist darüber noch nicht in die Oeffent- gjreit gedrungen, sodaß eine Stellungnahme Kompromiß noch nicht möglich ist. Die lebi ^r der Regierungsparteien haben in den ölen Tagen Verhandlungen über dielen ob«
geänderten Entwurf geführt und haben gestern eine Einigung erzielt. Gleich-, zeitig mit diesem Kompromiß wird dem Reichstag der vom „Ausschuß zur Durchführung des Volksentscheides für entschädigungslose Enteignung des Fürsten" ausgearbeitete Gesetzentwurf zugehen, der bestimmt, daß das gesamte Vermögen der ehemaligen Fürsten zum Wohle der Allgemeinheit ohne Entschädigung enteignet werden soll. Auf Grund dieses Gesetzentwurfes st in der Zeit vom 4. bis 17. März das Volksbegehren durchgeführt worden, für das sich über 12% Millionen Stimmberechtigte eingetragen haben. Beide Gesetzentwürfe -werden, wie gesagt, nach Durchberatung vom Rechtsausschüß dem Reichstag zugehen und die Dinge werden sich dann voraussichtlich so entwickeln, daß der Enteignungsantrag gemäß dem Vorschlag der Regierung von den Regierungsparteien mit Hilfe der Deutschnationalen abgelehnt wird. In diesem Falle werden die beiden Linksparteien den Volksentscheid einleiten, b. h. wenn man diesen nach Bekanntwerden' des Abfindungskompromisses noch für aussichtsreich erachiet. Inzwischen wird dem Reichstag Gelegenheit gegeben werden, das Abfindungsgesetz zu verabschieden und damit, d. h. wenn der Inhalt dieses Gesetzes einmaldie ■ Stimmung im Volke berücksichtigt und zum anderen auch den verfassungsmäßigen Schutz des Privateigentums gewährleistet, der Agitation den Boden zu entziehen. Noch ungeklärt ist die Frage, ob die beiden Gesetzentwürfe als verfassungsändernd angesehen werden oder nicht. Im ersten Falle wäre eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme eines der beiden Entwürfe notwendig, und beim Volksentscheid mühte sich die Mehrheit der Stimmberechtigten, d. h. rund 20 Millionen für den entschä- diaungslosen Entwurf aussprechen, um ihm
Gesetzeskraft zu verleihen. Kommt der verfassungsändernde Charakter der Entwürfe nicht in Frage, so gilt der Beschluß des Reichstages außer Kraft gesetzt und der entschädigungslose Entwurf als angenommen, wenn sich" am Volksentscheid mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten beteiligt urH davon die Mehrheit für den Entwurf stimmt.
Auch die außenpolitische Ruhepause ist zu Ende. Nachdem die deutsche Regierung bereits vor mehreren Wochen ihr grundsätzliches Einverständnis bezüglich der Teilnahme an der StudienkomMission des Völkerbundes erklärt hatte, ist am Donnerstag dieser Woche die endgültige Zusage. an das Generalsekretariat des Völkerbundes abgegangen. Bemerkenswert ist bei dieser endgültigen Zusage, einen Vertreter in die Studien- kommisfion zu entsenden, daß Deutschland — unter den teilnehmenden Staaten der einzige Staat, der kein Mitglied des Völkerbundes ist — sich völlige Handlungsfreiheit bezüglich seiner endgültigen Entschließungen vorbehält. Deutschland wird also an den Beratungen teilnehmen, kann aber nicht gezwungen werden das Ergebnis anzuerkennen, wenn es mit diesem nicht einverstanden ist. Ebenso wird in der
Zusage ausdrücklich hervorgehoben, daß Deutschlands Teilnahme an den Beratungen die Freiheit der Entschließung der Regierung hinsichtlich des Eintritts lands in den Völkerbund nicht berühren kann. Wir begrüßen diese Vorbehalte, ist durch sie doch die Möglichkeit gegeben, je nach dem Ergebnis der Beratungen die Entschlüsse zu fassen, eventuell auch die Zurückziehung unseres Aufnahmegesuches zu beschließen. Die Persön- ichkeit, die Deutschland in der Kommission vertreten soll, ist noch nicht bestimmt, ebenso sind die Richtlinien, die dem deutschen Vertreter
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Paris, 16; April. Wie Havas aus Rio de Janeiro berichtet, hat der deutsche Gesandte Knipping einem Vertreter der Zeitung „O Globo" ein Interview gewährt, in dem er erklärt hat, die Haltung Deutschlands im Verlaufe der Völkerbundstagung im März fei keineswegs eine brasilienfeindliche gewesen, denn die deutsche Regierung erkenne vollkommen die Bedeutung Amerikas und Brasiliens in ihren Beziehungen zum Völkerbund und zu Europa an. Der deutsche Gesandte habe hinzu- gefügt, er hoffe, daß Deutschland mit Brasilien in Genf wirksam zusammenarbeiten werde, denn die Meinungsverschiedenheiten, Äie im März zutage getreten seien, würden sicher durch den zusammentretenden Sonderausschuß zerstreut werden. Ueber die Reden, die der brasilianische Präsident Arturo Benardes und Außenminister Felix Pachero aus Anlaß der Zwischenfälle gehalten haben, habe Gesandter .
Zwischenfälle ael, .
Knipping erklärt, diese beiden Reden trügen den Charakter der Freimütigkeit und der Offenheit, mit der die brasilianischen Staatsmänner die Organisation der brasilianischen Politik im Hinblick auf die internationale Gemeinsamkeit ausgezeichnet.haben. Die beiden Reden trügen den "Charakter des hohen humanen Idealismus, der für diese Politik von Anfang an richtung
gebend war.
Die Beschlagnahme von Warienbaö.
Prag, 16. April. Das Oberste Derwaltunas- gericht hat heute feine Entscheidung über Die Beschwerde gefällt, die das Stift Tepl gegen die Beschlagnahme der Bäder- und Kureinrlch- tungen von Marienbad, sowie wegen der ebenfalls erfolgten Beschlagnahme seines landwirtschaftlichen Besitzes eingelegt hat^ Für den landwirtschaftlichen Besitz des Stiftes wird die vom Bodenamt ausgesprochene Beschlagnahme aufrecht erhalten, jedoch werden die Kurhäuser und Parkanlagen von Marienbad dem Stift Tepl wieder zugesprochen. Dagegen gehen drei Quellen, nämlich die Adolfsauelle,