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20t. Ishraany.

ganauerW Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Stadt und Land.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. / Fernfprech-Sammelnummer 3956..

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Ar. 89

SKMSlag öen 17. April

1928

Sas MUsKs.

_ Die Reichsregierung und die Regierungs- Mrfjien haben sich gestern über die Formulierung L Fürstenabfindungsgesetzes geeinigt.

_ Reichskanzler Dr. Luther, Reichsminister Dr. Mz und Reich-finanzminister Dr. Reinhold haben gestern abend nach München begeben.

- Der sozialdemokratische Parteiausschuß des Wches tritt am kommenden Dienstag in Berlin zu â» Behandlung des Sachsenkonsliktes zusammen.

- Die französische Presse übt scharfe Kritik an den deutsch-russischen Verhandlungen, während in jer englischen Presse beruhigende Erklärungen ab- gegeben werden

- Baldwin ist nach Windsor ab gereist, um dem Mglischen König über die Kohlenkrise Bericht zu er­statten.

GinSgung MM die Kürsten abkindung.

BZG WEe

Der tote Punkt auf politischem Gebiet, auf den man infolge der recht reichlichen Ausdeh­nung der Osterferien geraten war, ist nun­mehr überwunden. Die Staatsmaschinerie ist wieder langsam in Bewegung gekommen, und wenn auch die Parlamente in der ab gelaufenen

den man ins

Woche noch nicht wieder zusammengetreten sind, so hat doch die Tätigkeit der führen­den Parlamentarier sowohl des Reiche­

sich dabei hauptsächlich um Schulfragen, wäh­rend im Reichstag die Frage der Fürstenent- toübigung im Vordergrund stand, die bis zum Dienstag kommender Woche, an welchem Tage der Rechtsausschuß des Reichstages in

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Berlin, 16. April. In den Verhandlungen, die heute vormittag zwischen dem Reichskanzler, den beteiligten Ressortsministerien und den Vertreten: der Regierungsparteien des Reichs­tages über das Kompromis zum Gesetz über die Fürstenabfindung und über das Gesetz zur Vereinfachung des Militärstrafrechts und be­sonders der Duellbestimmung begonnen haben, ist eine völlige Uebereinstimmung erzielt worden.

Die Kompromißoorschläge in der Ange­legenheit der Fürstenabfindung decken sich in­haltlich mit dem Koinpromißentwurf, der vom Rechtsausschuß des Reichstags vor Ostern in der ersten Lesung erledigt worden ist. Nur sind auf Wunsch des Reichsjustizministeriums einige anoere Formulierungen des Textes gewählt worden. Die wesentlichen Bestimmungen des Kompromisses der Fürstenabfindung gehen dahin:

Der Sondergerichtshof für die Auseinander­setzung zwischen den Ländern und den ehe­maligen Fürstenhäusern soll außer dem Vor­sitzenden aus vier richterlichen und vier nicht- richterlichen Beisitzern bestehen. In den Fällen, wo eine Gesamtabfindung statkgefunden hat, kann nur auf Antrag beider Parteien das Ver- fahren wieder ausgenommen werden. Bis zum Jahre 1950 dürfen die aus den Entschädigun­gen gewonnenen Mittel nur zum privat-wirt­schaftlichen Gebrauch oder zu wohltätigem oder zu kulturellem Zweck verwendet werden. Eben-

fertigem oder ehrlosem Verhalten, auf Aber­kennung des Amtes erkannt werden müssen. Diese Bestimmungen sollen für alle Beamte allgemein, also nicht mehr allein für Offiziere gelten. In den Vorbesprechungen der Partei­führer ist von demokrat.scher und von Zen­trumsseite gegen diese Abmilderung Einspruch erhoben worden. Damals haben aber bereits die Vertreter der deutschen Volkspartei er= klärt, daß sie für die Mußvorschrift nicht stim­men könnten. Bei den Verhandlungen am Freitag ist dann erreicht worden, daß die Kann-Vorschrift erhalten bleibt und daß nur Kautelen für besondere schwierige Fälle ge­schaffen werden. Man nimmt an, daß der Reichspräsident damit einverstanden sein wird. Die Vorlage, die bereits beim Reichsrat ist, wird entsprechend abgeändert werden und kann dann dem Reichstag zugehen.

Das Absindungskompromitz verfafjungsSnderud?

Berlin, 16. April. Zum Vorsitzenden Sondergerichtshofes für die Auseinander­setzungen zwischen den Ländern und den ehe­maligen Fürstenhäusern ist nach einem Bericht des „B. T." der Reichsgerichtspräsident in

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urig der ehemali -

heikle Frage 'A .................

gen Fürshein oder e nks ch ä d i g u n g s - lofe Enteignung hat vor den Osterferien die Oeffentlichkeit in starkem Maße beschäftigt Md in den kommenden Wochen wird diese Frage wiederum im Vordergrund des politischen In­teresses stehen. Wir wollen hoffen, daß auf bei­den Seiten, rechts wie links dieser Kampf, der sehr leicht in eine Entfesselung der politischen Leidenschaften ausarten kann, in sachlicher Wesse geführt wird. Wie bekannt, kommen zwei Gesetze in Frage: ein Abfindungsgesetz, das von den Regierungsparteien eingebracht vird und ein Enteignungsgesetz, das vdn den Urhebern des Volksentscheids, den Kommunisten und den Sozialdemokraten aus- geht. Bei dem Abfindungsgesetz handelt es sich um ein Kompromiß, das aus Verhandlungen Mischen Zentrum, Demokratischer Partei, Deutsche Volkspartei, Bayrische Volkspartei und Wirtschaftliche Vereinigung hervorgegan­gen ist. Dieses Abfindungskompromiß sieht nach einer vor den Osterferien getroffenen Ab- sassung für die

i ™ Zur Regelung von Streitfragen Die Ein- Rgung eines Reichssondergerichts vor, das unter dem Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten

! Dr. Simons aus vier juristischen und vier ! Ä^jf'ëern gebildet werden soll. Was die i Mumien für diesen Gerichtshof anlangen, so das Kompromiß eine scharfe Trennung suchen Privateigentum der Fürsten und fol= Eigentum durch, das von den Fürsten- Mgrn nur auf Grund ihrer staatsrechtlichen erworben werden konnte. Der ge= amte Besitz, der auf einen Akt der Souveräni- zuruckgeht, soll entschädigungslos an den ^»..füllen, während für die Entschädigung Pursten nur der einwandfreie Privatbesitz n.Lrage kommen soll. Außerdem wird dem anoe ein Anspruch auf die Gegenstände des Z'fMvermögens gewährt, die es aus Grün- Kultur oder Volksgesundheit oder zur ® staatlicher Notwendigkeiten, wie n,„?'UNg und Stadterweiterung verlangen n"a-,Auf dieser Basis hatten die Regierungs- S-JW sich vor den Osterferien geeinigt. In- N">en ist an dem Entwurf Kritik ge- worden, insbesondere war es der preu- umanzminister, der Bedenken geltend daß Preußen nach dem Kompromiß üyiedjter abschneiden würde als nach dem bis-

n Osterferien getroffenen Ab- Festsetzung der Entschädigungen ung von Streitfragen die Ein

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das Ausland gebracht wer

In der neuen Formulierung wird der Kom­promißentwurf am nächsten Dienstag dem Rechtsausschuß des Reichstages vorgelegt wer­den. Bei dieser Gelegenheit wird der Reichs­innenminister Dr. Kstlz eine Erklärung zur Frage des verfassungsändernden. Charakters Ms Gesetzes abgeben. Diese Erklärung steht natürlich offiziell noch nicht fest. Weitere Ver­handlungen mit anderen Reichstagsparteien in der Frgge dieses Gesetzentwurfs find nicht vor­gesehen.

Für das Gesetz zur Vereinfachung des Mi­litärstrafrechtes, bei dem es sich bekanntlich um die Dienstentlassung wegen Duellvergehen han­delt, liegt dem Reichsrat bereits ein neuer Ent­wurf vor. Es toll nämlich auf Aberkennung des Amtes erkannt werden können, aber in be­sonders schweren Fällen, wie etwa bei leicht-

Aussicht genommen. Das Blatt glaubt, daß die Reichsregierung den verfassungsändernden Charakter des Kompromißgesetzes verneinen wird. Bei den Aenderungen, die das Reichs- justizministerium in den Osterferien noch vor- der preußischen Staatsregierung berücksichtigt worden sein.

Im Gegensatz zum „B. T." wissen „Vor­wärts" und „Voss. Ztg." zu melden, daß der Gesetzentwurf über das Kompromiß zur Für­stenabfindung von der Reichsregierung als verfassungsänderndes Gesetz be­trachtet wird. Nach den gestrigen Besprech­ungen der Reichsregierung mit den Vertretern der Koaltionsparteien soll, nach dem letztge­nannten Blatt, Reichsjustizminister Dr. Marx erklärt haben, daß nach Auffassung der juristi­schen Sachverständigen zur Annahme des Ge­setzentwurfes unzweifelhaft eine Zweidrittel­mehrheit erforderlich sein würde, da der Ent­wurf in den Bestimmungen über die Enteig­nung über die von der Verfassung gezogene Grenze hinausgehe. Dieser Austastung hätten sich auch die Vertreter der Parteien ange­schlossen.

mit auf den Weg gegeben werden sollen, noch nicht beraten.

Eine neue Hetze gegen Deutschland murin im Laufe dieser Woche durch englische Blätter entfacht, die ausführlich über den bevor­stehenden Abschluß eines Rückversicherungsvsr- trages zwischen Deutschland und Rußland be­richten und sogenannte „Enthüllungen" mach­ten- Wir haben schon vor einigen Tagen an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß diese Sensationsmeldungen über einen Rückversiche­rungsvertrag unrichtig sind, und zwar unrich­tig schon deshalb, weil zur Wiederholung dieses Meisterstückes der Bismarckschen Politik alle Voraussetzungen fehlen. Richtig aber ist, und daraus ist niemals ein Geheimnis gemacht worden, daß Deutschland mit Rußland Be­sprechungen über einen Freundschaftsvertrag geführt hat, Besprechungen, die mit den Lo­carno- und Genfer Verhandlungen parallel liefen. Die deutsche Regierung hat dann auch die Regierungen in Paris, London, Washing­ton usw. von dem beabsichtigten Abschluß eines solchen Vertrages in Kenntnis gesetzt, also ab­solut kein Geheimspiel getrieben. Nach unseren Informationen ist der deutsch-russische Staats- vertrag gedacht als „eine neue Bekräftigung der Abmachungen, die seinerzeit in Rapallo ge­trosten worden sind, d. h. als eine gegenseitige Versicherung, daß alle Fragen und Interessen, die die beiden Staaten berühren, im freund­schaftlichen Geiste behandelt und gelöst werden sollen." Die Absicht, einen solchen Vertrag ah» zuschließen, besteht schon lange, und es ist von deutscher Seite wiederholt erklärt worden, daß der Abschluß des Locarnopaktes unsere Be­ziehungen zu Rußland nicht gefährden dürfte, Und das mit Recht, denn ein vollkommen ent» waffneter Staat kann sich nicht nur nach einer I Seite orientieren. sondern muß nach allen Seiten äeftmeii nein- .neutkaianD will den Frieden. Deshalb hat es den Locarnopakt an­geregt, aber gleichzeitig auch zum Ausdruck ge­bracht, daß es ebensogut mit Rußland in Frie­den und Freundschaft leben will, wie mit den Locarnomächten. Allerdings scheint man von diesem Friedensgedanken nicht überall beseelt zu sein, denn die Reden, die Paul-Boncour in Warschau gehalten hat, sind geeignet im Osten Unfrieden zu säen und Polen gegen die deut­sche Ostpolitik aufzühetzen. Nun wir hoffen, daß die deutsche Regierung sich durch den neuen Hetzfeldzug nicht irre machen läßt, vielmehr auf dem eingeschlagenen Weg fortfährt, die Ver­ständigung zwischen Deutschland und Rußland herbeizufuhren. R. H.

Die deutsch - brasilianischen Beziehungen.

BW, mit den Hoheuzollern abgeschlossenen gleich. Daraufhin hat der Reichsjustiz- "ster den Kompromihentwurf erneut über-

n den Kompromihentwurf erneut über- oeitet und verschiedene Aenderungen vor- (Ln„°mmen' die jene Bedenken berücksichtigen.

. ^"kres ist darüber noch nicht in die Oeffent- gjreit gedrungen, sodaß eine Stellungnahme Kompromiß noch nicht möglich ist. Die lebi ^r der Regierungsparteien haben in den ölen Tagen Verhandlungen über dielen ob«

geänderten Entwurf geführt und haben gestern eine Einigung erzielt. Gleich-, zeitig mit diesem Kompromiß wird dem Reichs­tag der vom „Ausschuß zur Durchführung des Volksentscheides für entschädigungslose Enteignung des Fürsten" ausgearbeitete Gesetz­entwurf zugehen, der bestimmt, daß das ge­samte Vermögen der ehemaligen Fürsten zum Wohle der Allgemeinheit ohne Entschädigung enteignet werden soll. Auf Grund dieses Ge­setzentwurfes st in der Zeit vom 4. bis 17. März das Volksbegehren durchgeführt worden, für das sich über 12% Millionen Stimmberechtigte eingetragen haben. Beide Gesetzentwürfe -wer­den, wie gesagt, nach Durchberatung vom Rechtsausschüß dem Reichstag zugehen und die Dinge werden sich dann voraussichtlich so ent­wickeln, daß der Enteignungsantrag gemäß dem Vorschlag der Regierung von den Regie­rungsparteien mit Hilfe der Deutschnationalen abgelehnt wird. In diesem Falle werden die beiden Linksparteien den Volksentscheid einlei­ten, b. h. wenn man diesen nach Bekanntwerden' des Abfindungskompromisses noch für aussichtsreich erachiet. Inzwischen wird dem Reichstag Gelegenheit gegeben wer­den, das Abfindungsgesetz zu verabschieden und damit, d. h. wenn der Inhalt dieses Ge­setzes einmaldie ■ Stimmung im Volke berück­sichtigt und zum anderen auch den verfassungs­mäßigen Schutz des Privateigentums gewähr­leistet, der Agitation den Boden zu ent­ziehen. Noch ungeklärt ist die Frage, ob die beiden Gesetzentwürfe als verfassungsändernd angesehen werden oder nicht. Im ersten Falle wäre eine Zweidrittel­mehrheit für die Annahme eines der beiden Entwürfe notwendig, und beim Volksentscheid mühte sich die Mehrheit der Stimmberechtig­ten, d. h. rund 20 Millionen für den entschä- diaungslosen Entwurf aussprechen, um ihm

Gesetzeskraft zu verleihen. Kommt der ver­fassungsändernde Charakter der Entwürfe nicht in Frage, so gilt der Beschluß des Reichstages außer Kraft gesetzt und der entschädigungslose Entwurf als angenommen, wenn sich" am Volksentscheid mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten beteiligt urH davon die Mehrheit für den Entwurf stimmt.

Auch die außenpolitische Ruhepause ist zu Ende. Nachdem die deutsche Regierung bereits vor mehreren Wochen ihr grundsätzliches Ein­verständnis bezüglich der Teilnahme an der StudienkomMission des Völ­kerbundes erklärt hatte, ist am Donnerstag dieser Woche die endgültige Zusage. an das Generalsekretariat des Völkerbundes abgegan­gen. Bemerkenswert ist bei dieser endgültigen Zusage, einen Vertreter in die Studien- kommisfion zu entsenden, daß Deutschland — unter den teilnehmenden Staaten der einzige Staat, der kein Mitglied des Völkerbundes ist — sich völlige Handlungsfreiheit bezüglich sei­ner endgültigen Entschließungen vorbehält. Deutschland wird also an den Beratungen teil­nehmen, kann aber nicht gezwungen werden das Ergebnis anzuerkennen, wenn es mit die­sem nicht einverstanden ist. Ebenso wird in der

Zusage ausdrücklich hervorgehoben, daß Deutschlands Teilnahme an den Beratungen die Freiheit der Entschließung der Regierung hinsichtlich des Eintritts lands in den Völkerbund nicht berühren kann. Wir begrüßen diese Vorbehalte, ist durch sie doch die Möglichkeit gegeben, je nach dem Ergebnis der Beratungen die Entschlüsse zu fassen, eventuell auch die Zurückziehung unseres Aufnahmegesuches zu beschließen. Die Persön- ichkeit, die Deutschland in der Kommission ver­treten soll, ist noch nicht bestimmt, ebenso sind die Richtlinien, die dem deutschen Vertreter

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Paris, 16; April. Wie Havas aus Rio de Janeiro berichtet, hat der deutsche Gesandte Knipping einem Vertreter der Zeitung „O Globo" ein Interview gewährt, in dem er erklärt hat, die Haltung Deutschlands im Ver­laufe der Völkerbundstagung im März fei keineswegs eine brasilienfeindliche gewesen, denn die deutsche Regierung erkenne vollkom­men die Bedeutung Amerikas und Brasiliens in ihren Beziehungen zum Völkerbund und zu Europa an. Der deutsche Gesandte habe hinzu- gefügt, er hoffe, daß Deutschland mit Brasilien in Genf wirksam zusammenarbeiten werde, denn die Meinungsverschiedenheiten, Äie im März zutage getreten seien, würden sicher durch den zusammentretenden Sonderausschuß zerstreut werden. Ueber die Reden, die der bra­silianische Präsident Arturo Benardes und Außenminister Felix Pachero aus Anlaß der Zwischenfälle gehalten haben, habe Gesandter .

Zwischenfälle ael, .

Knipping erklärt, diese beiden Reden trügen den Charakter der Freimütigkeit und der Offen­heit, mit der die brasilianischen Staatsmänner die Organisation der brasilianischen Politik im Hinblick auf die internationale Gemeinsamkeit ausgezeichnet.haben. Die beiden Reden trügen den "Charakter des hohen humanen Idealismus, der für diese Politik von Anfang an richtung­

gebend war.

Die Beschlagnahme von Warienbaö.

Prag, 16. April. Das Oberste Derwaltunas- gericht hat heute feine Entscheidung über Die Beschwerde gefällt, die das Stift Tepl gegen die Beschlagnahme der Bäder- und Kureinrlch- tungen von Marienbad, sowie wegen der eben­falls erfolgten Beschlagnahme seines landwirt­schaftlichen Besitzes eingelegt hat^ Für den landwirtschaftlichen Besitz des Stiftes wird die vom Bodenamt ausgesprochene Beschlag­nahme aufrecht erhalten, jedoch werden die Kurhäuser und Parkanlagen von Marienbad dem Stift Tepl wieder zugesprochen. Dagegen gehen drei Quellen, nämlich die Adolfsauelle,