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201. Jayrqang.

Sanauer 8 Anzeiger

General-Anzeiger für die Kreise Kanan Ttadi xnö Lana.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Fonn. und Feiertage. / Fernsprech-Nvsch' Nr 1237 vnd 1238

^n g * p t e i»: Für den halben Monat L Reichsmark, für den ganzen Monat L Reichsmark ohne Nigerlohn. Einzelnummer 10, Freitag 15, Samstag 12 Retchrpfenntg. Anzetgenpreife: Für 1 nun Höhe tm Anzeigenteil von 28 mm Breite 8 Retchrpfenntg, im Stetlameteil von 68 mm Breite H Retchrpfenntg. Offerten gebürt: 50 Retchrpfenntg. Geschäftsstelle: Hammerstrabe 9,

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Freilag den 5. Februar

1926

Der Konflikt bei der Reichsbahn.

Erklärungen Dr. Oesers.

Bertin, 4. Febr. Anläßlich der gestrigen I zerwürfe des Haushaltsausschusses gegen die I Aeichsbahngesellschast gewährte Generaldirek- iW Dr. Oeser einem Vertreter des W. T. B. I ein Interview, in dem er folgende bemerkens­werte Aufschlüsse gab:

Das Reichsbahngesetz gab der Deutschen Veichsbahngesellschaft eine Organisation, die smin Erscheinen im Reichstag oder in den Ausschüssen des Reichstages verbietet, sonst Ihätte ich schon gestern Gelegenheit gehabt, per­sönlich den maßlosen Angriffen auf der Stelle entgegenzutreten. Ich kenne die Beratungen des Haushaltsausschusses bisher nur aus Zeitungsmeldungen. Ich will aus ihnen die «Hauptpunkte herausgreifen. Es wurde der I Vorwurf erhoben, daß dieominösen B e - stimm un g en des Reichsbahnge- sètzes nicht von Ausländern, son­dern von den deutschen Vertre­tern in das Gesetz hineingearbei- tet worden seien, und daß weiterdie Reichsbahn verwa ltung bemüht sehdasReichsbahngesetz möglich st zu ungunsten des Reiches und zum Vorteil der leitenden Personen aus zu le gen".

Das ist eine unerhörte Beschuldigung, die beinahe ehrenrührig ist. Man vergißt zu liicht, wie die Verhältnisse bei der Dawesgesetz- aebung lagen. Das Dawesgutachten über die Reichsbahn, das als Grundlage für das Reichsbahngesetz zu gelten hatte, barg die Ge- fahr einer wirklichen Internationalisierung der Vechsbahn in sich. Ich stelle ausdrücklich fest, daß es dem Geschick und der wahrhaft deutschen Einstellung der deutschen Unterhändler (Reichs- dohnvertreter und Reichsvertreter) zu ver­danken ist, wenn uns die Deutsche Reichsbahn erhalten geblieben ist, in der dem Deutschen Reich im Gegensatz zum Dawesgutachten das Eigentum sichergestellt ist und die deutsche Mehrheft des Verwaltungsrates durchgesetzt wurde.

Nur einige Hauptpunkte, die zu unseren Sunfien durchgesetzt wurden:

1. Das Sachverständ'gengutachken ließ es offen, ob die neue Reichsbahngesellschaft nicht mch ein Eigentum an der Bahn erhalten sollte. Sie st nur Belriebsgefellschaft geworden. Das Reich hat das Eigentum.

2. Die deutsche Mehrheit des Vsrwalkungs- Wies und des Arbeitsausschusses, d'e durchaus zweifelhaft war, wurde in den Verhandlungen durchgel-hk.

3. Die im Gutachten vorgesehenen Befug- oiffe des Eisenbahnkommissars sind stark zu- rüSgedrSngl worden.

4. Streitigkeiten werden von ausschleßlick» "kuMen Gerichten ausgefragen und nicht, wie in dem Gutachten vorgesehen w<v, vor enem Äervak onalen. Ein solches internationales Gericht steht erst in «weiter Linie.

5. Das Becufsbeamtentum wurde entgegen " Eckten aufrechterhalten.

6. Die Aufstchtsrechte der Reichsregierung Kurden gegen d'e ausländische Einstellung er- W'ch erweitert.

Ich betone daß keine Bestimmung des Msttzes ohne Zustimmung der Reichsregierung Manden ist. Dieses Reichsbahngesetz wurde Mn von einer Zweidrittelmehrheit des Deut- Mn Reichstages angenommen. Die deutsche Hichsbahn ist damit verpflichtet, das Gesetz zu folgen. Von irgendeiner Auslegung des Ge- iches zu ungunsten des Reiches kann nirgends "lc Rede fein.

oberste Grundsatz für d'e Reichsbahn muß N wie vor sein, ihren finanzieller» Lasten gerecht zu werden.

Die finanziellen Lasten bestimmen maß- SNub die Tarif- und Personalpolitik. Wenn ^eldüberfluß vorhanden ist, wird das Per- !°»al stets zufrieden sein. Wenn wenig Geld Kr Verfügung steht wie gegenwärtig, ist eine Spannung zwischen Personal und Verwaltung unvermeidlich. Ich bemühe mich dauernd, N irgendwie strittigen Fragen mit der Auf- 'Htsinstanz. dem Reichsverkehrsm'nister, auf ältlichem Wege ins reine zu bringen. Es gibt urgemäß Fragen prinzipieller Natur, wobei N nicht möglich scheint. Eine solche Frage

ist auch die der Leistungszulagen. Diese um­strittenen Leistungszulagen, die 1925 in einer Höhe von insgesamt 20 Millionen verausgabt wurden und etwa in Höhe von 22 Millionen für 1926 vorgesehen sind, machen etwa Mei Prozent der über eine Milliarde betragenden Beamtenbesoldung aus. Sie sind in dem Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben. Ja, das Gesetz sieht eine Summe von über 50 Millionen Mark im Jahre vor, die jedoch aus finanziellen Gründen nicht verausgabt werden kann. Die Leistungszulagen wirken nach dem Urteil aller fachkundigen Stellen außerordentlich gut und fördern die Wirtschaftl'chkeit der Reichsbahn. Es besteht durch sie die Möglichkeit, daß das "t-rf^nnl besonders ausgezeichnete Leistungen vollbringt und bilden einen Anreiz für die Tüchtigen. Solche Zulagen sind übrigens nichts neues. Schon in früherer Zeit kannten h:e Staatsbahnen in ihren Stellenzulagen und Remunerationen etwas ähnliches wie dis jetzigen Leistungszulagen. Auch in kaufmänni­schen und gewerblichen Betrieben und Verwal­tungen gilt es als selbstverständl'ch, daß be­sondere Leistungen besonders vergütet werden. Wenn die Reichsbahn so außerordentliche Lasten im Interesse der Allgemeinheit heraus» wirtschaften soll, so bedarf sie der aufopferungs­vollen Mitarbest ihres Personals. Deshalb muß das Leistungsprinzip mehr als früher betont werden.

Die Angriffe, die gegen die bessere Bezah­lung der leitenden Beamten gerichtet werden, berücksichtigen nicht die veränderte Lage dieser Beamten. Zunächst sind die Gerüchte über die jetzige Höhe der Gehälter maßlos über­trieben. Es handelt sich um etwa hundert leitende Beamte bei einer Gesamtzahl von 3200 oberen Beamten und 329 000 Beamten insgesamt. Die Verantwortung dieser wenigen herausgehobenen Beamten ist gegenüber dem früheren Reichsbetrieb unverhältnismäßig ge­stiegen. Das Verbleiben in ihrer Stellung ist mehr als in anderen Stellen abhängig von dem Erfolg ihrer Tätigkeit. Ich darf mir versagen, näher auf die Aeußerungen der Ver­schwendungssucht der Verwaltung einzugehen. Es ist mir kaum eine Klage bekannt die sich bei näherer Nachforschung als haltbar erwiesen hätte. Was es z. B. mit dem erwähn­tenhinterpommerischen Bierabend" für eine Bewandtnis hat. will ich kurz aufklärew An­fang Dezember wurden zur Eröffnung der Werkstätte Stargard in Pommern die Presse, Wirtschatskreise, Beamte und Arbeitervertreter von der Reichsbahn geladen. Die Veranstaltung erstreckte sich von vormittags 10 Uhr bis 8 Uhr abends und endete mit einer einfachen Bewir­tung der Beamten- unb Arbeiterschat der Werk­statt. Mit solchen Vorwürfen macht man gegen uns Stimmung. Daß eine gewisse Repräsen­tationspflicht auch im Interesse der Deutschen Reichsbahngesellschaft notwendig ist, wird nie­mand bestreiten. Sie tut darin vielleicht we­niger als manche andere Stelle. Es ist ein scharfer Vorwurf, wenn behauptet wird, daß die Reichsbahn gewinnbringende Einrich­tungen an Privatgesellschaften abstoße und da­durch das Reich schädige. Ein solcher Vorwurf ist mir unverständlich. Ich weiß nichts von einer Verminderung des Reichsbahnvermögens. Das Recht der Reichsregierung zur Nachprüfung der Bilanzgewinn- und Verlustrechnung der Ge- sellschaft ist durch Gesetz genau festgelegt. Die Reichsbahn wird selbstverständlich im Rahmen dieses Gesetzes alles tun, um eine Nachprüfung zu ermöglichen und zu erleichtern. Es wurde weiterhin die Anrufung des Reichsbahngerichts in dem bekannten

Lohnkonflikt erörtert. Zur Genüge anerkannt ist ja wohl die gespannte finanzielle Lage der Reichsbahn, die ihr keine Mehrausgaben gestattet, ohne daß entsprechende Deckung dieser Ausgaben vorhan- den ist. Es ist unmöglich, die Sachausgaben weiter zu drosseln. Es wurden der Reichsbahn im Laufe des letzten Geschäftsjahres neue Per­sonalausgaben durch Schiedsspruch und Reichs­tagsbeschluß (Insgesamt 280 Millionen) aufer­legt. Dadurch ist die Balancierung des Haus­haltes erschwert. Es ist deshalb notwendig, end­lich eine Entlckeiduna darüber herbeizuführen,

ob durch die Verbindlichkeitserklärung des Schiedsspruches, ohne Rücksicht, ob Deckung vor­handen ist, weitere Personallasten der Reichs­bahn aufgepackt werden können. Der letzte Streitfall wurde deshalb zum Anlaß genommen um diese prinzipielle Rechtsfrage auszutragen. Der jetzige Moment scheint deswegen geeignet, weil es sich um eine nicht zu hohe Lohnauf­besserung handelt, sodaß bei einer Verzögerung der Auszahlung durch den Rechtsstreit das Per­sonal nicht allzu sehr leidet. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß das Reichsbahngericht für diese Frage zuständig ist. Jedoch wird das Reichsbahngericht selbst zu entscheiden haben, ob es zuständig ist und ob der Reichsbahngesell­schaft auf diesem arbeitsrechtlichen Gebiet eine Sonderstellung zu kommt. Es muß doch zulässig sein, bei einer Differenz der rechtlichen Auf. fassung das Gericht um Entscheidung anzurufen. Ich muß auf das lebhafteste bedauern, daß man versucht, in den schwebenden Rechtsstreit einzu­greifen.

Man kann der Reichsbahn nicht den vor- Wurf mangelnder sozialer Gesinnung und Handlungsweise machen.

beruht doch ihre Lohnpolitik auf dem sozial wie wirtschaftlich gesunden Gedanken, daß der

Rei:

ütschafUich gesunden Gedanken, daß der

idjsbatjnanbeiter dasselbe verdienen soll, wie

sein Arbeitskollege in der Privatindustrie, mit dem er sich vergleichen kann. Die Reichsbahn weigerte sich niemals, ihren Arbeitern da zu helfen, wo sie hinter dem Lohn der Industrie­arbeiter zurückblieben. Auch ohne Rücksicht auf den schwebenden Lohnstreit wird sie den Lohn­ausgleich durchführen. Wie auch der Spruch des

Reichsbahngerichtes ausfallen mag, ich werde mich stets dafür einsetzen, zu einer Verständi­gung mit der Arbeiterschaft zu gelangen. Ich muß aber Verständnis für das finanzielle Können der Reichsbahn oo-----

Wenn uns der Vorwurf

wir für uns eine

gemacht wirb, daß iung verlangen, so wurde uns diese Sonderstellung durch das Reichsbahngesetz mit der Auferlegung der Re- parationsiast zugewiesen. Hier liegt die ent­scheidende Verantwortung der Reichsbahn. Je. deufalls bin ich mir mit Älen meinen Mitarbei­

tern der schweren Aufgabe bewußt, die außer- dem auf uns liegt, indem uns das Reichseifea- bahnvermögen zu treuen Händen übergeben wurde. Es ist über jeden Zweifel erhaben, daß es das Bestreben der Reichsbahngesellschaft und ihrer Organe ist. dieses RiesevvermSgen vor dem Zugriff des Auslandes zu benrahren und als brauchbares Instrument der deutschen Wirt­

schaft in einwandfreiem Zustand der deutschen Wirtschaft zurückzugeben.

Der Srlliche Ausgleich der Reichs- bahnarbeiterlöhne.

Berlin, 4. Febr. Von der Deutschen Reichs­bahngesellschaft erfährt das W. T- B.:

Der Schiedsspruch am 29. Dezember 1925 enthält neben der allgemeinen Lohnerhöhung für die Deutsche Reichsbahngesellschaft die Ver­pflichtung, Lohnunterschiede wesentlicher Art gegen die Privatindustrie zugunsten der Reichsbahnarbeiter örtlich auszugleichen. Zu diesem Ausgleich hat sich die Deutsche Reichs­bahngesellschaft von jeher bereit erklärt. Sie hat auch an dieser Bereitwilligkeit festgehalten, obwohl sie den Schiedsspruch als Ganzes nicht durchführen konnte und zur Anrufung des Reichsbahngerichtes gelungen war. In der Besprechung, die über den örtlichen Ausgleich mit den Tarifgewerkschaften stattfand, verlang­ten diese, daß bei Nachprüfung der Orts­lohnzulagen die im Schiedsspruch festgelegten Tariflöhne zugrunde gelegt werden sollten. Die Deutsche Reichsbahngesellschaft konnte dagegen vor Austragung des schwebenden Rechtsstreits folgerichtich als Verhandlungsgrundlagen nur die jetzt geltenden Löhne anerkennen. Sie mutete den Gewerkschaften aber keineswegs ein Verzicht auf ihren Rechtsstandpunkt zu, obwohl somit rechtlich einwandfreie Grundlagen für die Vereinbarung der Ortslohnzulagen mit den Tarifgesellschaften gegeben waren, haben diese an ihrer Auffassung festgehalten.

Um unter diesen mehr oder weniger doch rein theoretischen Meinungsverschiedenheiten die Arbeiter, denen örtliche Lohnerhöhungen zuteil werden sollen, nicht leiden zu lassen, wird die Deutsche Reichsbahngesellschaft nunmehr von sich aus eine Nachprüfung vornehmen und die danach notwendigen Erhöhungen schleunigst anordnen.

Dr. Brauns über die SvzialpolMK.

Berlin, 4. Febr. Im Haushaltsaus­schuß des Reichstags wurde heute ein 2lntrag Morath von der Deutschen Volks­

partei angenommen, wonach die nach den früheren Grundsätzen und Laufbahnbestim­mungen angenommene- und geprüften, aber infolge Heeresdienstes erst nach dem 3L März 1920 planmäßig angestellten Sekre­täre Assistenten alter Ordnung zur Er­gänzungsprüfung für die Besoldungsgruppe 7 zuzulassen sind; ferner ein Zentrumsantrag, die Reichsregierung solle ersucht werden, zur Verbilligung der Verwaltung an Beamten und Beamtenanwärtern nur bis zu zwei vom Hundert einzustellen und im Ueberschreitungs- falle dem Ausschuß Mitteilung zu machen. Es folgte die Etatsberatung des Reichs­arbeitsministeriums. Zu Eingang dieser Be­ratung gab Reichsarbeitsminister Dr. Brauns einen kurzen Ueberblick über die Arbeiten des Amtes auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung im Jahre 1925, Nach langem Hin und Her der Meinungen steht nunmehr das Arbeitsgerichts­gesetz unmittelbar vor dem Abschluß im Reichsrat und vor der Vorlage an den Reichs­tag. Sehr schwierig und umfangreich waren die Arbeiten für das neue Arbeitsschutz­gesetz und das dies ergänzende Bergarbci- tergesetz. Die Arbeit an dieen Entwürfen ist im Ministerium abgeschlossen, so daß die Be­ratung mit dem Arbeitsrechtsausschuß und den Reichsmlnisterien und Landesregierungen unmittelbar bevorstehen. Alsdann wird das Reichskabinett Bechluß fassen können. Der Kern des Gesetzes sind die Bestimmungen über die Arbeitszeit, die den Erforder­nissen des Washingtoner Abkommens ange» paßt sind. Der neue Entwurf einer Arbeits­losenversicherung ist dem Reichswirh- schaftsrat und Reichsrot vorgelegt.

Zum Schluß seiner Darlegungen sprach der Minister die Bitte aus, man möge das uw- sÄl°Nstnv «LZ ^^ rung oder das Relchsarbeitsministerium e n d- lich aufgeben. Die Tatsachen bwiesen das Gegenteil.

Der Iugendausschuß des Reichs­tags nahm heute den grundlegenden Para­graphen 1 des Gesetzentwurfes über den Schutz der Jugend bei Lustbarkei­ten an und vertagte sich dann.

Der neue Dorsland der D. D. P.

Berlin. 4- Febr. Die Fraktion der Deutschen Volkspartei des preußischen Landtages wählte heute ihren Vorstand. Erster Vorsitzender Ab­geordneter Dr. v. Campe, stellvertretende Vor­sitzende mit gleichen Rechten die Abgg. Stendel und Schwarzhaupt. Zu Beisitzern wurden ge­wählt die Abgg. Dr. Leidig, Frau v. Kuleska, Dr. Boehm, Buchhorn. Außerdem gehören dem Vorstand an die Abgg. Eichhoff, der wiederum zum Geschäftsführer gewählt wurde, Held als Alterspräsident und Garnich als Vizepräsident.

Ein Verfahren gegen Wulle.

Wie die Blätter erfahren, hat die Staats­anwaltschaft III Berlin ein Verfahren gegen den deutsch-völkischen Landtagsabgeordneten Wulle eingeleitet. Das Verfahren steht im Zu- fammenhang mit den Aussagen im Grütte- Lehder-Prozeß unb lautet auf Anstiftung zum Morde, Beihilfe und Begünstigung. Die Er­mittelungen werden von der politischen Polizei geführt.

Zufammenstötze in Charlottenburg.

Anläßlich des Zusammenstoßes am Wll- Helmsplatz in der vergangenen Woche veran­stalteten die Kommunisten gestern abenb einen Demonstrationszug in Charlottenburg. Hierbei kam es am Luisenplatz zu Zusammenstößen Nach Blättermeldungen wurde ein Polizei- Wachtmeister > zu Boden geworfen und erlitt schwere Verletzungen. Zwei Passanten mürben durch Hiebwunden schwer verletzt.

Geb! der deutschen Luftfahrt Freiheit!

Eine Entschließung des Auswärtigen Aus- schusies.

Berlin, 4. Febr. Im Auswärtigen Ausschuß des Reichstags wurde die Frage des Luftver­kehrs behandelt. Nach längerer Aussprache wurde folgende Entschließung mit allen Stim­men geg^n eine angenommen:

Der Auswärtige Ausschuß hat die Mittei­lungen des Reichsverkehrsnrinisteriums zur Kenntnis genommen und spricht den Wunsch aus, daß bei den Pariser Verhandlungen die weit über die Bestimmungen des Versailler Vertrages hinausgehenden Beschränkungen der deutschen Luftfahrt beseitigt werden. Die Gunst der geographischen Lage ebenso wie die