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201. I h r q an g.

Mauer W Anzeiger

General-Anzeiger sür die Kreise Kanarr Stadt und Land.

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Nr. 28

Mittwoch den 3. Februar

1926

NaS Neueste.

Dem Rechtsausschuß des Reichstages ist gestern der Kompromißantrag der Regierungs­parteien zur Fürstenabfindung zugegangen.

Im Fememordprozeß wurden die vier Hauptangeklagten zum Tode verurteilt.

Das Hochverratsverfahren . gegen Nahraun ist eingestellt worden.

Der ehemalige Kriegsminister Suchom- linow ist gestern in Berlin gestorben.

Im englischen Ober- und Unterhaus wurde von den Parteien die Thronrede er= örtert-

stellt worden.

SsSUuNKS des eusAOen Üadlaments.

»»Locarno ohne Abrüstung eine stählerne Falle mU sehr trügerischer» Federn".

Vev Etttwmrf zur« Füvftsu

klosetzung eines Sondergerichts für die ver- mögeasrechkliche Auseinandersetzung. prü- funa der Rechts- und Eigentumsverhältnisse.

Dem Rechtsausschuß des Reichstages ist Hein ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, «r ein Reichssondergerichl für die vermögens- echtliche Auseinandersetzung zwischen den Län­dern und den ehemaligen Fürstenhäusern ein- etzt. Der Gesetzentwurf geht von den Regie­rungsparteien und der wirtschaftlichen Ver- einigung aus, der allerdings nicht als endgültig Md unabänderlich aufzufassen ist, sondern le= iglich eine Unterlage für die Beratungen im ischtsausschuß ab geben soll. Die Aussichten der lnnahme dieses Kompromisses werden in par- dmentarischen Kreisen ganz verschieden beur- eilt. Es wird damit gerechnet, daß sich alle Arteten vom äußersten rechten Flügel bis zu ien Demokraten letzten Endes auf diesen Vor- chlag, wenn auch mit verschiedenen Abânderun- en, einigen werden. Die Einrichtung des Son- »rgerichts ist zwar eine Verfassungsänderung,

Loudon, 2. Febr. Das Parlament wurde heute mit den üblichen Zeremonien durch den von der Königin begleiteten König eröffnet. Der König führte in seiner Rede u. a. aus:

Eine bedeutende Verminderung der- astungen müßte als ein Ergebnis von Locarno " sich fein. In Belgien, Frankreich, Deulsch- und Italien sind Einladungen zur Teil­nahme einer Konferenz in London ergangen, um eine Möglichkeit einer internationalen Ar­beitszeit herbeizuführen und eine Verständi­gung hierüber zu erzielen. Hinsichtlich der Schwierigkeiten im Kohlenbergbau fordert die Thronrede alle Parteien zur Eintracht auf und ermahnt sie, Handlungen zu unterlassen, durch welche der Wiederaufschwung des Handels uno die Wohlfahrt des Landes beeinträchtigt wer­den könnten. Ferner kündigt die Thronrede die Einbringung einer Vorlage an, auf deren Grund ote eingeführlen landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Fabrikationswaren eine Be- zeichnung erhellen sollen, um sie von inlän­dischen Erzeugnissen zu unterscheiden und fer­ner, um eine Unterscheidung von den Erzeug­nissen des britischen Reiches und denen des Auslandes zu ermöglichen.

Die Antwortadresse im Unterhaus legte der Konservative Hurst vor.. Er führte aus: Alle n der Thronrede vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen sind geeignet, die allgemeine Wohlfahrt zu steigern. In allen großen Frä­sn haben alle Kla en nur e ' '

ferenz ersucht hätten, sei Großbritannien ver­pflichtet, dem Wunsche der Mehrheit zuzustir men. Rußland sei zur Teilnahme an der Ko: ferenz eingeladen worden und man hoffe, daß der Aufschub der Konferenz ihm Zeit lassen werde, die Angelegenheit zu erwägen und seine Teilnahme an der Konferenz zu beschlie­ßen, da es tatsächlich für Westeuropa unmög­lich sei, ohne die Mitwirkung Osteuropas einen praktischen Fortschritt in der Abrüstung zu machen. Auf die Frage Lloyd Georges welches die Regierungen seien, die den Aufschub wünschten, nannte Baldwin Frankreich, Ja­pan, die Tschechoslowakei und Italien. Auf einen Zwischenruf, der auf die russischen Ein­wendungen gegen die AbhaUung der Konfe­renz in der Schweiz hinwies, sagte Bald­win, der Aufschub werde ermöglichen, jede derartige Sache zu regeln, wenn sie wichtig sei. Bezüglich der geplanten Konferenz über die Arbeitszeit erklärte er, das beste Mittel zur Aufrechterhaltung des Lebensstan­dards der Arbeiter würde eine zunehmende Uebereinstimmung der Arbeitszeit in den wich­tigsten produzierenden Ländern sein. Der bri­tische Arbeitsminister hoffe, in London über die Auslegung des Wortlautes der Arbeitszest- konvention von Washington eine Ueberein­stimmung herbeizuführen, die eine Ratifizie­rung ermögliche. Großbitannien könne sie aber nicht ratifizireen, bevor es sicher fei, daß alle Beteiliaten in ihrer Auslemma f' ' '"

stim-

in«

gierenden Fürstenhäuser augeteilt werden, die für die Aufwertung als hypothekarisch gesicher­ten Kausgeldern maßgebenden gesetzlichen Be­stimmungen auch dann Platz greifen, wenn die Ansprüche auf Kapitalabfindungen hypothe­karisch nicht gesichert sind.

Der § 6 besagt, daß die den Fürstenhäuser» durch Spruch oder Vergleich zugesprochenen Kavitalien oder Renten bis zum Ablauf des Jahres 1950 nur für die privatwirtschaftlichen Bedürfnisse des vormals regierenden Hauses oder zu Wohltätiakeits- oder Kulturzwecken ver­wendet werden sollen. Die Verbringung eines ausgezahlten Kapitals ins Ausland ist nur mit Genehmigung des Landes zulässig.

Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Ver­pflichtung kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Kapital ganz oder teilweise einbehalten. Das Reichssondergericht hat zunächst einen gütlichen Ausgleich zu ver­suchen. Im übrigen bestimmt es sein Verfahre« nach eigenem Ermessen. Die für die ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltenden Vorschriften sollen entsprecheiw An­wendung finden.

Vier Todesurleile im Fememord prozetz.

Berlin, 2. Februar. Vor dem Schwur gericht des Landgerichts 3 begann heute unter dem Vorsitz des Landgerichts­direktors Bombe der Fememordprozeß. Wegen der Ermordung der Schützen Panier haben sich als Täter, Mittäter, Begünstiger oder Mitwisser zu verantworten: 1. Der Fahr- sbahlführer Walter Schirrmann, 2. Johann Main, 3. Feldschutzbeamter Alfred Aschen­kampf, 4. Pförtner Erwin Schmidt, 5. sauf« manischer Angestellter Theobald Venu. 6. Inspektor Adolf Gutknecht

vermindern und die Aufwendungen im

en nun damit, daß die Sozialdemokraten ich'dieser Regelung nicht abgeneigt zeigen und ine Reihe von Abgeordneten bei der entschei­denden Abstimmung aus dem Saal beordern werden. Auf der anderen Seite wird mit dieser Möglichkeit nicht gerechnet, sondern auf das «zialüemokratisch-kommunistische Enteignungs- lünbnis hingewiesen, wodurch, wenn beide Parteien auch in Zukunft zusammenhalten soll- im, die Zweidrittelmehrheit nicht zustande- iommen wird.

Die Ausschußberatungen sollen möglichst schnell chrem Ende entgegengeführt werden, so- diß nach wenigen Wochen schon der Reichstag ich mit der Angelegenheit wird beschäftigen linnen.

Der Kompromitzaulrag.

Berlin, 2. Febr. Der Kompromißantrag der

wesenden Macdonald scharfe Krit an der Thronrede. Sie enthalte nichts, was darauf hindeute, daß die Regierung wirklich, groß­zügige Pläne habe. Der Hinweis auf die Ab­rüstungsfrage ist, so erklärte Clynes, erfreulich. Man darf fragen, ob England dabei mit gutem Beispiel vorangehen wird. Während der letzten vier Jahre hat es für Rüstungen über 452 Mil-

vier Jahre hat es für Rüstungen über lionen Pfund Sterling ausgegeben. Das ist nahezu dreimal soviel, wie in der gleichen Periode für den Unterricht ausgegeben wurde. Clynes erklärte weiter, die Stelle der Thron­rede über die freundlichen Beziehungen zu den fremden Mächten hätte ergänzt werden müssen durch die Worte:Aber was Rußland anbe­trifft, so verfolgen einige meiner Minister die russischen Vertreter mit höchst bösartigen Be- " Clynes schloß mit der Fest­in g s e i d e r

Dezember dürften den Höhepunkt dargestellt haben. Ueber dis Regelung der Schul­den erklärte Baldwin, Amerika würde einer Annulierung sämtlicher Kriegsschulden nie­mals zugestimmt haben. Bei der Fundierung der italienischen Schulden sei Rücksicht genom­men worden auf die Zahlungsfähigkeit Ita­liens, auf die italienischen Zahlungen an Ame­rika und auf die Freundschaft zwischen Eng­land und Italien. Er betrachte die getroffene Regelung als recht und billig. Ueber die fran­zösische Schuldenangelegenheit werde voraus­sichtlich Churchill am Mittwoch eine Erklärung

der italienischen Schulden sei 3tw men worden auf die Zahlungss

schimpfungen." ( , stellttng, die jetzige Regieru g r ö ß t e F e h l s ch l a a in der p

Kurs eines Gesetzes über die ver - «öge nsrechtliche Auseinander­setzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regie- unden Fürstenhäusern".

§ 1 bestimmt, daß für vermögens­rechtliche Auseinandersetzung zwi- rhen den deutschen Ländern und den Mitglie­dern der vormals regierenden Fürstenhäuser «in Reichssondergericht unter Vor­sitz des Reichsgerichtspräsidenten mit dem Sitz

Leipzig gebildet wird. Dieses Sondergericht Weibet in der Besetzung von neun Mitglie- W Den Vorsitz führt der Präsident des Wsgerichts oder ein Senatspräsident beim «ichsgericht als Stellvertreter. Der Reichsprä- fident ernennt den Stellv. Vorsitzenden und sechs fitere Mitglieder. Die notwendigen Stellver- ^ter müssen Mitglieder von Gerichten oder «Valungsgerichten des Reiches oder der Lander fein? Zwei weitere Mitglieder werden Ä Vorschlag des Landes und der anderen Wei vom Präsidenten des Reichsgerichts be= MN. Der Präsident des Reichsgerichts kann S Milplied nach freiem Ermessen berufen, ®=nn innerhalb einer den Parteien von ihm zu senden Frist ein Vorschlag nicht gemacht

Die neun Mitglieder sind unabsetzbar.

, § 2 regelt die ausschließliche Z u st ä n d i g - "it dieses Reichssondergerichts. I ^od) § 4 des Entwurfes stellt das Reichs- Mergericht auf Grund des Reichs, Land- und ^wohnheitsrechtes die Rechts- und Ei- fNtums Verhältnisse fest und nimmt

Auseinandersetzung nach Billigkeit auf Mnd der Richtlinien des § 5 vor. Nach diesen ^Minien soll berücksichtigt werden, ob die Saluen Vermögensstücke seinerzeit auf Grund MS privatrechtlichen Titels oder insbesondere " den Zelten der absoluten Monarchie aus

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George bealückwünschte die Regierung zu der Art und Weise, in der sie in Locarno die Verhandlungen führte.

Aber Locarno ohne Abrüstung sei eine stählerne Falle mit sehr trügerischen Fe­dern, die eines schönen Tages zuschnappen könne.

Lloyd George bedauerte weiterhin, daß die Schuldenregelung mit Amerika eine allgemeine Annullierung der Kriegsschulden unmöglich machte. In Sachen der italienischen Schulden­regelung sei der britische Steuerzahler nicht fair behandelt worden. .

Hierauf ergriff Baldwin das Wort. Er sagte Zur A b r ü st u n g s f r a g e, da fünf Regie­rungen um Aufschub der vorbereitenden Kon-

Grund des Völker-, Staats- oder sonstigen öffentndjen Rechies oder auf Grund von Ge­genleistungen, die sie nur Kraft ihrer Sou- veränitä, bewirken konnten, von den fürsten erworben worden sind. Theater, Schlösser Mu­seen mw- soll das Land auf seinen Antrag in der Regel zum Eigentum erhalten. Ob und in wieweit dafür eine Entschädigung zu ge­währen ist, richtet sich nach freiem Erinessen. Dabei soll berücksichtigt werden, ob diese Werte bereits vor der Staatsumwälzung des Jahres 1918 der Oeffentlichkeit zugängig oder nutzbar gemacht waren, oder ob sie im ganzen oder teilweise veräußerlich sind oder nicht, ob ein Nutzungswert vorhanden oder wie hoch er ist und ob und welche Lasten mit der Erhaltung verbunden sind. Für die Zuteilung von Land- und Forstbesitz soll die Größe des Landes und seine staatlichen Notwendigkeiten, wie Sied­lungen, Stadterweiterungen usw., ausschlag­gebend in Betracht gezogen werden. Vermo-

abgeben.

Das Oberhaus und bis Thronrede.

London, 2. Febr. Das Oberhaus nahm die Antwortadresse auf die Thronrede ohne na­mentliche Abstimmung an. Im Verlaufe der vorausgegangenen Debarte sagte Lord S a - lisbury im Namen der Regierung, die Außenpolitik der Regierung sei eine aufrich­tige Politik des Ausgleiches der Gegensätze und der Versöhnung. Er betonte, daß die bevor­stehende Beratung über die Abrüsiungsfrage nur einen vorbereitenden Charakter trage. Der liberale Lord Beauchamp forderte die Regie­rung auf, zu erwägen, ob nicht eine Verkür­zung der im Versailler Vertrag vorgesehenen Befetzungsfristen möglich sein würde. Es fei schwer einzusehen, welchen Vorteil man ge­winne, wenn Deutschland in den Völkerbund ciotrete, während die Besetzung noch fori- dauere, und fei es auch nur in kleinerem und vermindertem Maßstabe. Er hofse, die Regie­rung werde diese Frage in Erwägung ziehen.

gensstücke der einen Partei sind auf die andere zu übertragen, wenn dies zur Erreichung eines billigen Ausgleiches oder einer billigen Ent­schädigung erforderlich ist.

Die Richtlinien des § 5 sehen weiter vor, daß bei der Bemessung der zuzusprechenden Entschädigung sowohl die wirtschaftliche wie die finanzielle Lage beider Parteien zu be­rücksichtigen ist, wie auch die Gewährleistung einer würdigen Lebenshaltung für die Fürsten. Der wesentlich herabgedrückten Wirtschaftslage des deutschen Volkes in der Nachkriegszeit soll ebenfalls Rechnung getragen werden. Von den Fürsten an Dritte verliehene oder zugesicherte Gebrauchs- oder Nutzungsrechte sollen in ge­eigneter Weise sichergestell! werden. Bei der Aufwertung von Ansprüchen hat das Aufwer­tungsgesetz 'mit der Maßgabe Anwendung zu finden, daß für Ansprüche auf Kapitalabfindun­gen wie für Ueberlassung von Gebäuden und Grundstücken an ein Land, dem die früher re=

eder, 10. Kandidat olf dler, 11. Kano­nier Oskar Snethlage.

Zeugen sind am 1. Berhandlungstag noch nicht geladen, da die Vernehmung der An­geklagten voraussichtlich mehrere Tage in An­spruch nehmen wird. Nach dem Eröffnungs^, beschluß wird auf Antrag der Staatsanwall- chaft gegen die Angeklagten das Hauptver- ahren "eröffnet, die hinreichend verdächtig er« cheinen, im Juni auf dem Truppenübungs- )latz Däberitz vorsätzlich den Schützen Erich Panier getötet und die Tötung mit Ueber- legung ausgeführt zu haben. Die erste Anklage richtet sich gegen Schirrman, Main und Aschen­kampf. Die übrigen Angeklagten werden teils der Anstiftung zum Mord, teils der Unter­lassung der Anzeige und wissentlichen Beihilfe beschuldigt. Nach Verlesung des Eröffnungs­beschlusses richtete der Vorsitzende an den Ober­staatsanwalt die Frage, ob die Staatsanwalt­schaft Gründe für vorliegend erachte, die den Ausschluß der Oeffentlichkeit rechtfertigten. Der Oberstaatsanwalt hielt zunächst Gründe zum Ausschluß der Oeffentlichkeit nicht für vor­liegend. Auch der Verteidiger, Rechtsanwalt Bloch, trat für Oeffentlichkeit der Verhandlung ein. Demgegenüber beantragte Rechtsanwalt Dr. Sack, wegen der Gefährdung der Staats­sicherheit die Oeffentlichkeit zunächst für die Begründung seines Antrages allgemein auszu- schließen. Nach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende, daß die Oeffentlichkeit für diese Be« arünbung ausgeschlossen wird. Zuhörer und Pressevertreter verließen darauf den Saal.

Berlin. 2. Febr. 3m Fememordprozeh verkündete Heuke abend der Vorsitzende nach fast vierstündiger Beratung des Gerichts folgendes Urteil:

1. Me Angeklagten Schirrmann. Stein und Aschenkampf wegen gemein- schaftlichen Mordes zum Tode;

2. den Angeklagten Benn wegen Ausüf- tuug zum Morde zum Tode; ~

3. Angeklagter Schmidt wegen Beihilfe zu drei Iahren Zuchthaus, wovon 14 Monate Untersuchungshaft anzurechnen sind;

4. Angeklagter S t e tz e l b e r g wegen Ver­gehens gegen §139 Strafgesetzbuch zu neuen Monaten Gefängnis, auf die vier Monate lla- kersuchungshaft anzurechnen sind;

5. die Angeklagten Zeidler. Sneth- läge, Meder, v.Senden uud Gut- knecht werden freigefprocheu. Die Kosten des Verfahrens in den Fällen, wo Frei- fpred>ung erfolgt, trägt die Staatskasse.

Der Tatbestand.

Der Anklage lag folgender Tatbestand zu» gründe: '

In Däberitz war im Jahre 1923 unter dem Kommando des Hauptmanns Gutknecht eine