201. I h r q an g.
Mauer W Anzeiger
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Nr. 28
Mittwoch den 3. Februar
1926
NaS Neueste.
— Dem Rechtsausschuß des Reichstages ist gestern der Kompromißantrag der Regierungsparteien zur Fürstenabfindung zugegangen.
— Im Fememordprozeß wurden die vier Hauptangeklagten zum Tode verurteilt.
— Das Hochverratsverfahren . gegen Nahraun ist eingestellt worden.
— Der ehemalige Kriegsminister Suchom- linow ist gestern in Berlin gestorben.
— Im englischen Ober- und Unterhaus wurde von den Parteien die Thronrede er= örtert-
stellt worden.
SsSUuNKS des eusAOen Üadlaments.
»»Locarno ohne Abrüstung eine stählerne Falle mU sehr trügerischer» Federn".
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klosetzung eines Sondergerichts für die ver- mögeasrechkliche Auseinandersetzung. — prü- funa der Rechts- und Eigentumsverhältnisse.
Dem Rechtsausschuß des Reichstages ist Hein ein Gesetzentwurf vorgelegt worden, «r ein Reichssondergerichl für die vermögens- echtliche Auseinandersetzung zwischen den Ländern und den ehemaligen Fürstenhäusern ein- etzt. Der Gesetzentwurf geht von den Regierungsparteien und der wirtschaftlichen Ver- einigung aus, der allerdings nicht als endgültig Md unabänderlich aufzufassen ist, sondern le= iglich eine Unterlage für die Beratungen im ischtsausschuß ab geben soll. Die Aussichten der lnnahme dieses Kompromisses werden in par- dmentarischen Kreisen ganz verschieden beur- eilt. Es wird damit gerechnet, daß sich alle Arteten vom äußersten rechten Flügel bis zu ien Demokraten letzten Endes auf diesen Vor- chlag, wenn auch mit verschiedenen Abânderun- en, einigen werden. Die Einrichtung des Son- »rgerichts ist zwar eine Verfassungsänderung,
Loudon, 2. Febr. Das Parlament wurde heute mit den üblichen Zeremonien durch den von der Königin begleiteten König eröffnet. Der König führte in seiner Rede u. a. aus:
Eine bedeutende Verminderung der Rü- astungen müßte als ein Ergebnis von Locarno " sich fein. In Belgien, Frankreich, Deulsch- und Italien sind Einladungen zur Teilnahme einer Konferenz in London ergangen, um eine Möglichkeit einer internationalen Arbeitszeit herbeizuführen und eine Verständigung hierüber zu erzielen. Hinsichtlich der Schwierigkeiten im Kohlenbergbau fordert die Thronrede alle Parteien zur Eintracht auf und ermahnt sie, Handlungen zu unterlassen, durch welche der Wiederaufschwung des Handels uno die Wohlfahrt des Landes beeinträchtigt werden könnten. Ferner kündigt die Thronrede die Einbringung einer Vorlage an, auf deren Grund ote eingeführlen landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Fabrikationswaren eine Be- zeichnung erhellen sollen, um sie von inländischen Erzeugnissen zu unterscheiden und ferner, um eine Unterscheidung von den Erzeugnissen des britischen Reiches und denen des Auslandes zu ermöglichen.
Die Antwortadresse im Unterhaus legte der Konservative Hurst vor.. Er führte aus: Alle n der Thronrede vorgeschlagenen gesetzlichen Maßnahmen sind geeignet, die allgemeine Wohlfahrt zu steigern. In allen großen Fräsn haben alle Kla en nur e ' '
ferenz ersucht hätten, sei Großbritannien verpflichtet, dem Wunsche der Mehrheit zuzustir men. Rußland sei zur Teilnahme an der Ko: ferenz eingeladen worden und man hoffe, daß der Aufschub der Konferenz ihm Zeit lassen werde, die Angelegenheit zu erwägen und seine Teilnahme an der Konferenz zu beschließen, da es tatsächlich für Westeuropa unmöglich sei, ohne die Mitwirkung Osteuropas einen praktischen Fortschritt in der Abrüstung zu machen. — Auf die Frage Lloyd Georges welches die Regierungen seien, die den Aufschub wünschten, nannte Baldwin Frankreich, Japan, die Tschechoslowakei und Italien. — Auf einen Zwischenruf, der auf die russischen Einwendungen gegen die AbhaUung der Konferenz in der Schweiz hinwies, sagte Baldwin, der Aufschub werde ermöglichen, jede derartige Sache zu regeln, wenn sie wichtig sei. Bezüglich der geplanten Konferenz über die Arbeitszeit erklärte er, das beste Mittel zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards der Arbeiter würde eine zunehmende Uebereinstimmung der Arbeitszeit in den wichtigsten produzierenden Ländern sein. Der britische Arbeitsminister hoffe, in London über die Auslegung des Wortlautes der Arbeitszest- konvention von Washington eine Uebereinstimmung herbeizuführen, die eine Ratifizierung ermögliche. Großbitannien könne sie aber nicht ratifizireen, bevor es sicher fei, daß alle Beteiliaten in ihrer Auslemma f' ' '"
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gierenden Fürstenhäuser augeteilt werden, die für die Aufwertung als hypothekarisch gesicherten Kausgeldern maßgebenden gesetzlichen Bestimmungen auch dann Platz greifen, wenn die Ansprüche auf Kapitalabfindungen hypothekarisch nicht gesichert sind.
Der § 6 besagt, daß die den Fürstenhäuser» durch Spruch oder Vergleich zugesprochenen Kavitalien oder Renten bis zum Ablauf des Jahres 1950 nur für die privatwirtschaftlichen Bedürfnisse des vormals regierenden Hauses oder zu Wohltätiakeits- oder Kulturzwecken verwendet werden sollen. Die Verbringung eines ausgezahlten Kapitals ins Ausland ist nur mit Genehmigung des Landes zulässig.
Bei Zuwiderhandlungen gegen diese Verpflichtung kann das Land eine zu zahlende Rente oder ein zu zahlendes Kapital ganz oder teilweise einbehalten. Das Reichssondergericht hat zunächst einen gütlichen Ausgleich zu versuchen. Im übrigen bestimmt es sein Verfahre« nach eigenem Ermessen. Die für die ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten geltenden Vorschriften sollen entsprecheiw Anwendung finden.
Vier Todesurleile im Fememord prozetz.
Berlin, 2. Februar. Vor dem Schwur gericht des Landgerichts 3 begann heute unter dem Vorsitz des Landgerichtsdirektors Bombe der Fememordprozeß. Wegen der Ermordung der Schützen Panier haben sich als Täter, Mittäter, Begünstiger oder Mitwisser zu verantworten: 1. Der Fahr- sbahlführer Walter Schirrmann, 2. Johann Main, 3. Feldschutzbeamter Alfred Aschenkampf, 4. Pförtner Erwin Schmidt, 5. sauf« manischer Angestellter Theobald Venu. 6. Inspektor Adolf Gutknecht
vermindern und die Aufwendungen im
en nun damit, daß die Sozialdemokraten ich'dieser Regelung nicht abgeneigt zeigen und ine Reihe von Abgeordneten bei der entscheidenden Abstimmung aus dem Saal beordern werden. Auf der anderen Seite wird mit dieser Möglichkeit nicht gerechnet, sondern auf das «zialüemokratisch-kommunistische Enteignungs- lünbnis hingewiesen, wodurch, wenn beide Parteien auch in Zukunft zusammenhalten soll- im, die Zweidrittelmehrheit nicht zustande- iommen wird.
Die Ausschußberatungen sollen möglichst schnell chrem Ende entgegengeführt werden, so- diß nach wenigen Wochen schon der Reichstag ich mit der Angelegenheit wird beschäftigen linnen.
Der Kompromitzaulrag.
Berlin, 2. Febr. Der Kompromißantrag der
wesenden Macdonald scharfe Krit an der Thronrede. Sie enthalte nichts, was darauf hindeute, daß die Regierung wirklich, großzügige Pläne habe. Der Hinweis auf die Abrüstungsfrage ist, so erklärte Clynes, erfreulich. Man darf fragen, ob England dabei mit gutem Beispiel vorangehen wird. Während der letzten vier Jahre hat es für Rüstungen über 452 Mil-
vier Jahre hat es für Rüstungen über lionen Pfund Sterling ausgegeben. Das ist nahezu dreimal soviel, wie in der gleichen Periode für den Unterricht ausgegeben wurde. Clynes erklärte weiter, die Stelle der Thronrede über die freundlichen Beziehungen zu den fremden Mächten hätte ergänzt werden müssen durch die Worte: „Aber was Rußland anbetrifft, so verfolgen einige meiner Minister die russischen Vertreter mit höchst bösartigen Be- " Clynes schloß mit der Festin g s e i d e r
Dezember dürften den Höhepunkt dargestellt haben. Ueber dis Regelung der Schulden erklärte Baldwin, Amerika würde einer Annulierung sämtlicher Kriegsschulden niemals zugestimmt haben. Bei der Fundierung der italienischen Schulden sei Rücksicht genommen worden auf die Zahlungsfähigkeit Italiens, auf die italienischen Zahlungen an Amerika und auf die Freundschaft zwischen England und Italien. Er betrachte die getroffene Regelung als recht und billig. Ueber die französische Schuldenangelegenheit werde voraussichtlich Churchill am Mittwoch eine Erklärung
der italienischen Schulden sei 3tw men worden auf die Zahlungss
schimpfungen." ( , stellttng, die jetzige Regieru g r ö ß t e F e h l s ch l a a in der p
Kurs eines Gesetzes über die ver - «öge nsrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regie- unden Fürstenhäusern".
§ 1 bestimmt, daß für vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwi- rhen den deutschen Ländern und den Mitgliedern der vormals regierenden Fürstenhäuser «in Reichssondergericht unter Vorsitz des Reichsgerichtspräsidenten mit dem Sitz
Leipzig gebildet wird. Dieses Sondergericht Weibet in der Besetzung von neun Mitglie- W Den Vorsitz führt der Präsident des Wsgerichts oder ein Senatspräsident beim «ichsgericht als Stellvertreter. Der Reichsprä- fident ernennt den Stellv. Vorsitzenden und sechs fitere Mitglieder. Die notwendigen Stellver- ^ter müssen Mitglieder von Gerichten oder «Valungsgerichten des Reiches oder der Lander fein? Zwei weitere Mitglieder werden Ä Vorschlag des Landes und der anderen Wei vom Präsidenten des Reichsgerichts be= MN. Der Präsident des Reichsgerichts kann “’S Milplied nach freiem Ermessen berufen, ®=nn innerhalb einer den Parteien von ihm zu senden Frist ein Vorschlag nicht gemacht
Die neun Mitglieder sind unabsetzbar.
, § 2 regelt die ausschließliche Z u st ä n d i g - "it dieses Reichssondergerichts. I ^od) § 4 des Entwurfes stellt das Reichs- Mergericht auf Grund des Reichs, Land- und ^wohnheitsrechtes die Rechts- und Ei- fNtums Verhältnisse fest und nimmt
Auseinandersetzung nach Billigkeit auf Mnd der Richtlinien des § 5 vor. Nach diesen ^Minien soll berücksichtigt werden, ob die Saluen Vermögensstücke seinerzeit auf Grund MS privatrechtlichen Titels oder insbesondere " den Zelten der absoluten Monarchie aus
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George bealückwünschte die Regierung zu der Art und Weise, in der sie in Locarno die Verhandlungen führte.
Aber Locarno ohne Abrüstung sei eine stählerne Falle mit sehr trügerischen Federn, die eines schönen Tages zuschnappen könne.
Lloyd George bedauerte weiterhin, daß die Schuldenregelung mit Amerika eine allgemeine Annullierung der Kriegsschulden unmöglich machte. In Sachen der italienischen Schuldenregelung sei der britische Steuerzahler nicht fair behandelt worden. .
Hierauf ergriff Baldwin das Wort. Er sagte Zur A b r ü st u n g s f r a g e, da fünf Regierungen um Aufschub der vorbereitenden Kon-
Grund des Völker-, Staats- oder sonstigen öffentndjen Rechies oder auf Grund von Gegenleistungen, die sie nur Kraft ihrer Sou- veränitä, bewirken konnten, von den fürsten erworben worden sind. Theater, Schlösser Museen mw- soll das Land auf seinen Antrag in der Regel zum Eigentum erhalten. Ob und in wieweit dafür eine Entschädigung zu gewähren ist, richtet sich nach freiem Erinessen. Dabei soll berücksichtigt werden, ob diese Werte bereits vor der Staatsumwälzung des Jahres 1918 der Oeffentlichkeit zugängig oder nutzbar gemacht waren, oder ob sie im ganzen oder teilweise veräußerlich sind oder nicht, ob ein Nutzungswert vorhanden oder wie hoch er ist und ob und welche Lasten mit der Erhaltung verbunden sind. Für die Zuteilung von Land- und Forstbesitz soll die Größe des Landes und seine staatlichen Notwendigkeiten, wie Siedlungen, Stadterweiterungen usw., ausschlaggebend in Betracht gezogen werden. Vermo-
abgeben.
Das Oberhaus und bis Thronrede.
London, 2. Febr. Das Oberhaus nahm die Antwortadresse auf die Thronrede ohne namentliche Abstimmung an. Im Verlaufe der vorausgegangenen Debarte sagte Lord S a - lisbury im Namen der Regierung, die Außenpolitik der Regierung sei eine aufrichtige Politik des Ausgleiches der Gegensätze und der Versöhnung. Er betonte, daß die bevorstehende Beratung über die Abrüsiungsfrage nur einen vorbereitenden Charakter trage. Der liberale Lord Beauchamp forderte die Regierung auf, zu erwägen, ob nicht eine Verkürzung der im Versailler Vertrag vorgesehenen Befetzungsfristen möglich sein würde. Es fei schwer einzusehen, welchen Vorteil man gewinne, wenn Deutschland in den Völkerbund ciotrete, während die Besetzung noch fori- dauere, und fei es auch nur in kleinerem und vermindertem Maßstabe. Er hofse, die Regierung werde diese Frage in Erwägung ziehen.
gensstücke der einen Partei sind auf die andere zu übertragen, wenn dies zur Erreichung eines billigen Ausgleiches oder einer billigen Entschädigung erforderlich ist.
Die Richtlinien des § 5 sehen weiter vor, daß bei der Bemessung der zuzusprechenden Entschädigung sowohl die wirtschaftliche wie die finanzielle Lage beider Parteien zu berücksichtigen ist, wie auch die Gewährleistung einer würdigen Lebenshaltung für die Fürsten. Der wesentlich herabgedrückten Wirtschaftslage des deutschen Volkes in der Nachkriegszeit soll ebenfalls Rechnung getragen werden. Von den Fürsten an Dritte verliehene oder zugesicherte Gebrauchs- oder Nutzungsrechte sollen in geeigneter Weise sichergestell! werden. Bei der Aufwertung von Ansprüchen hat das Aufwertungsgesetz 'mit der Maßgabe Anwendung zu finden, daß für Ansprüche auf Kapitalabfindungen wie für Ueberlassung von Gebäuden und Grundstücken an ein Land, dem die früher re=
eder, 10. Kandidat olf dler, 11. Kanonier Oskar Snethlage.
Zeugen sind am 1. Berhandlungstag noch nicht geladen, da die Vernehmung der Angeklagten voraussichtlich mehrere Tage in Anspruch nehmen wird. Nach dem Eröffnungs^, beschluß wird auf Antrag der Staatsanwall- chaft gegen die Angeklagten das Hauptver- ahren "eröffnet, die hinreichend verdächtig er« cheinen, im Juni auf dem Truppenübungs- )latz Däberitz vorsätzlich den Schützen Erich Panier getötet und die Tötung mit Ueber- legung ausgeführt zu haben. Die erste Anklage richtet sich gegen Schirrman, Main und Aschenkampf. Die übrigen Angeklagten werden teils der Anstiftung zum Mord, teils der Unterlassung der Anzeige und wissentlichen Beihilfe beschuldigt. Nach Verlesung des Eröffnungsbeschlusses richtete der Vorsitzende an den Oberstaatsanwalt die Frage, ob die Staatsanwaltschaft Gründe für vorliegend erachte, die den Ausschluß der Oeffentlichkeit rechtfertigten. Der Oberstaatsanwalt hielt zunächst Gründe zum Ausschluß der Oeffentlichkeit nicht für vorliegend. Auch der Verteidiger, Rechtsanwalt Bloch, trat für Oeffentlichkeit der Verhandlung ein. Demgegenüber beantragte Rechtsanwalt Dr. Sack, wegen der Gefährdung der Staatssicherheit die Oeffentlichkeit zunächst für die Begründung seines Antrages allgemein auszu- schließen. Nach kurzer Beratung verkündet der Vorsitzende, daß die Oeffentlichkeit für diese Be« arünbung ausgeschlossen wird. Zuhörer und Pressevertreter verließen darauf den Saal.
Berlin. 2. Febr. 3m Fememordprozeh verkündete Heuke abend der Vorsitzende nach fast vierstündiger Beratung des Gerichts folgendes Urteil:
1. Me Angeklagten Schirrmann. Stein und Aschenkampf wegen gemein- schaftlichen Mordes zum Tode;
2. den Angeklagten Benn wegen Ausüf- tuug zum Morde zum Tode; ~
3. Angeklagter Schmidt wegen Beihilfe zu drei Iahren Zuchthaus, wovon 14 Monate Untersuchungshaft anzurechnen sind;
4. Angeklagter S t e tz e l b e r g wegen Vergehens gegen §139 Strafgesetzbuch zu neuen Monaten Gefängnis, auf die vier Monate lla- kersuchungshaft anzurechnen sind;
5. die Angeklagten Zeidler. Sneth- läge, Meder, v.Senden uud Gut- knecht werden freigefprocheu. Die Kosten des Verfahrens in den Fällen, wo Frei- fpred>ung erfolgt, trägt die Staatskasse.
Der Tatbestand.
Der Anklage lag folgender Tatbestand zu» gründe: '
„In Däberitz war im Jahre 1923 unter dem Kommando des Hauptmanns Gutknecht eine