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Nr. 26

Montag den 1. Februar

Seit«»

* Pcrsonensiandszisfern aus den preußischen Kroßstädten^ Wie der Amtliche Preußische Pressedienst einer Uebersicht der Statistischen Korrespondenz über Eheschließungen, Gebur­ten und Srerbefälle in den preußischen Groß­städten im Oktober 1925 entnimmt, war die Heiratshäusigkeit im Durchschnitt im Berichts­monat mit 10.41 Prozent größer als im Sep­tember (9.39 Prozent), aber auch größer als im 4. Vierteljahr 1913 (9.67 Prozent). Die Ge­burtenziffer blieb im Oktober 1925 mit 18.33 Prozent unter der des Vormonats (19.06 Pro- «nt) und weit unter der des 4. Vierteljahres 1913 mit 26.11 Prozent zurück. Die Sterblich­keit, die im Berichtsmonat mit 11.37 Prozent der des 4. Vierteljahres 1924 (11.21 Prozent) W gleich war, blieb stark unter der Ziffer des 4. Vierteljahres 1913 (13-26 Prozent). Dem­gemäß hatte der Berichtsmonat einen Gebur­tenüberschuß (6.31 Prozent) von fast derselben Höhe wie das 4. Vierteljahr des Vorjahres: (6.37 Prozent) gegen das 4. Vierteljahr 1913 (12.03 Prozent) ist er fast auf die Hälfte ge­fallen. Günstig war im Berichtsmonat wie im Kirmonal und im 4. Vierteljahr 1924 die Säuglingssterblichkeit mit 9.3 Prozent, 9.2 Prozent, 9.7 Prozent. Im 4. Vierteljahr 1913 hatte man noch eine Säuglingssterblichkeit von 13 Prozent. Die Städte Berlin und Wies­baden hatten im Berichtsmonat einen Sterbe- überschuß.

* Rundfunkgerät für Blinde. Die Zahl der Blinden im Bereiche der Oberpostdirektion Cassel, die nicht im Besitze eines Rundfunk­empfängers sind, ist noch sehr groß. Im be­sonderen war es bisher noch nicht möglich, für die außerhalb des Detektorenbereichs wohnen­den Blinden die notwendigen kostspieligen Röhrenapparate zu beschaffen. In Anbetracht des außerordentlich großen Wertes, den die Teilnahme am Rundfunk gerade für die be­dauernswerten Blinden hat, möchte die Ober­postdirektion Cassel im Einvernehmen mit den Blindenorganisationen die erforderlichen Mittel zur Beschaffung der Apparate im Wege einer Sammlung aufbringen. Sie wendet sich daher an alle Rundfunkteilnehmer mit der Bitte, bei der nächsten Gebührenerhebung dem Briefträger einen kleinen Betrag für diesen guten Zweck zu übergeben. Die Briefträger erhalten amtliche Empfangsscheine, die sie den Rundfunkteilnehmern bei der Gebührener­hebung zum Erwerb anbieten werden. Neben Geldspenden nehmen die Postanstalten des Be­zirks Castel auch Apparate, Kopfhörer usw. gern entgegen.

* Weitere Steigerung der Erwerbslosen, zahl. Nach einer Veröffentlichung des Landes­amtes für Arbeitsvermittlung in Frankfurt a. M. ist in der ersten Ianuarhälfte die Zahl der Erwerbslosen nicht so stark gestiegen wie in der vorhergehenden Zählperiode. In der PWvinz Hessen-Nassau, im Freistaat Waldeck . und im Bezirk Wâr waren am Bericktsrane insgesamt 68 449 Hauptunterftützüngsemp- "fanger und 90 674 Zuschlagsempfänger vor­handen. Mit Notstandsarbeiten waren etwa 3500 Erwerbslose beschäftigt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Zahlen wie folgt: Regierungsbezirk Cassel 26 798 Hauptunter­stützungsempfänger bezw. 41 969 Zuschlags­empfänger, Regierungsbezirk Wiesbaden 38 551 bezw. 43 437, Bezirk Wetzlar 2332 bezw. 4007, Freistaat Waldeck 768 bezw. 1261.

* Abermals vertagt wurde heute morgen der Prozeß gegen den Herausgeber der Jagd­hüttenbroschüre wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften. Der Angeklagte hatte den Ver- tagungsantrag gestellt, weil ein Beteiligter des Prozesses als Nebenkläger zugelasten war, wo­gegen er Beschwerde führen wollte. Die Zu­

K

kosten sollen durch Auswertung (Film, Bild, Buch) später wieder hereingebracht werden. Die wissenschaftliche Leitung hat, wie oben schon erwähnt, der bekannte Afrikaforscher Geheimer Regierungsrt Professor Leo Frobenius über­nommen, der die Expedition durch Teile von Afrika führen wird, die reiche etnographische, archäologische und jagdliche Ausbeute ver­sprechen. In Gebiete, die Weißen äußerst Ichwer zugänglich sind, und von denen auch keine Berichte in Bild oder Wort existieren, wird dank der persönlichen Beziehungen des Professors Frobenius zu den Eingeborenen eine Sonderexpedition gemacht, um zu einer uralten Kulturstätte zu gelangen, die von Europäern noch nie besucht wurde. Näheres kann aus naheliegenden Gründen nicht gesagt werden. Im September geht es von Port Sudan über Arabien (Hadramaut) nach In- wen, das in Süd-Nord- und dann in Weft- 0st-Richtung durchfahren wird über Burma, Siam nach Amram (Indochina), wo die in den Mm Jahrzehnten zutage geförderten Kultur- und geschichtlichen Monumente einen ganz be- onderen Anziehungspunkt bieten. Diese Stät­ten und die vielgenannten in Mittelamerika, weisen die großartigsten und ältesten Monu­mente in sich geschlossener Kulturkreise auf. Durch das Innere von China und Korea führt

Weg nach Japan, von wo im März die ueberfahrt nach Amerika erfolgt, in der Südsee wich ein Aufenthalt eingeschaltet. Nord-, »,-ittel- und Südamerika bilden den dritten Ab- Ichnitt. Von den zwölf vorgesehenen Teil- Fchmerplätzen sind bereits zehn vergeben. Mer, der' sich aktiv oder passiv an der Stu- wenfahrt interessiert, wende sich an die Hauvt- ^lchäftsstelle der Circum-Mundum Motor- Expedition, München, Iensenftraße 1. Unter "en Teilnehmern befindet sich u. a. Dr. Jensen 'wm Forschungsinstitut für Kulturmorphologie, ornnkfurt a. M., Bundesvalais, der auch zur Erteilung von mündlichen Auskünften bereit ist.

Das neue Udet-Großflugzeug.

Das in den Münchener Udetwerken erbaute, neue Großflugzeug, (benannt nach dem hauptsächlich aus dem Weltkriege rühmlichst bekannten Kampfflieger Udet) hat seine neuerdings erfolgten ersten Flüge bis in die Schweiz hinein, glänzend bestanden. Neu sind an dem gewaltigen Flugzeug die vier an den Tragflächen hängenden Motoren. Bei Beginn der Saison werden diese Großflugzeuge vom Deutschen Aero-Lloyd übernommen. Sie bieten Raum für 8 Passagiere und für das Flugzeugpersonal. Unsere Aufnahme zeigt eine Seitenansicht des neuen RiesenflugzeugesKondor" mit den an den Trag­flächen hängenden Motoren.

lasfungserklärung war dem Angeklagten erst einen Tag vor Beginn des Prozesses zugestellt worden.

1 Seinen Vater bestohlen- Ein 19jähriger junger Mann aus Windecken entwendete seinem Vater durch Erbrechen einer Schublade 70 Mk. und ging damit flüchtig. Er scheint sich nach Aeußerungen, die er am hiesigen Ostbahnhos getan, nach Stuttgart gewendet zu haben. Diesbezügliche Nachforschungen am Eisenbahn­fahrkartenschalter ergaben, daß in der Tat an diesem Abende eine Karte nach Stuttgart ge­löst worden war, sodaß mit der Richtigkeit der getanen Aeußerung zu rechnen sein dürfte.

* Festgenommen wurde eine auf der Durch­reise befindliche Person wegen falscher Namens­angabe und Urkundenfälschung.

* Das Fest der silbernen Hochzeit feiern am 2. Februar die Eheleute Wilh. Graulich und Frau Elisabeth geb. Schäfer.

Wetterbericht.

Frankfurt a. M., 31. Jan. Die Witterung West­deutschlands wird durch flache von Westen heran­ziehende Druckstörungen beeinflußt. Dieselben ver­ursachen zeitweise stärkere Bewölkung, aber nur leichte Niederschläge. Die Temperaturen halten sich tags über dem Gefrierpunkt, wenn sie sich auch nachts infolge zeitweisen Aufklärens in seiner Nähe halten. Wesentliche Aenderung ist zunächst nicht wahr­scheinlich.

Witterungsaussichten bis Donnerstag: Veränder­lich, doch meist bewölkt.

Frankfurt a. M., 31. Jan. Die Ermittlungen in der Raubmordsache Knöll aus Griesheim haben nunmehr mit unzweifelhafter Sicherheit ergeben, daß an dem Manne ein Raubmord verübt worden ist. Die Tat ist mutmaßlich in Frankfurt ausgeführt worden. Von dem Täter fehlt bisher jede Spur. Für die Ermittlung und Ergreifung der Täter hat der Regierungs­präsident in Wiesbaden eine Belohnung von 300 Reichsmark ausgesetzt, die, sofern mehr-re Personen Anspruch darauf erheben so.^u, unter Ausschluß des Rechtsweges von hier aus verteilt werden.

Frankfurt a. HL, 31. Jan. Am Freitag wur­den zum letzten Male die Senderäume des hiesigen Rundfunksenders im Postscheckamt an der Senckenbergstraße benutzt. Im Laufe des Samstag fand der Umzug nach den neuen Räumen im Obergeschoß des anschließenden Erweiterungsbaues im ehemaligen Bürger-

Hospital statt.

Frankfurt a. M., 30. Jan. Viel belacht wird ein Stückchen, das sich dieser Tage, derRhein- Mainischen Volkszeitung" zufolge in einem Frankfurter Vorort zugetragen hat. Zu einem Kaffeeklatsch war die allerbeste Kaffeekanne benutzt worden, in der der Hausvater sein Geld aufzubewahren pflegte, ohne seiner Gat­tin Mitteilung davon zu machen. Groß war natürlich der Jammer, als er des Abends heim­kam und die leere Kaffeekanne erblickte, in die er erst vor einigen Tagen einen Hundertmark­schein gesteckt hatte. Da war natürlich guter Rat teuer, da man annehmen mußte, die Teil­nehmerinnen des Kaffeekränzchens hätten den Geldschein verschluckt. Zum Glück untersuchte die Frau des Hauses noch einmal das Schweinefutter, in das der Kaffeesatz geschüttet worden war. Und sie hatte die Freude, den Schein, wenn auch sehr zerbrechlich und naß wiederzufinden, ehe das liebe Borstenvieh sich seiner bemächtigt hätte.

Frankfurt a. M., 30. Jan. Der Lokomotiv­führerverein (Ortsgruppe Frankfurt a. M.- bestellte einen Kollegen als Kassierer. Außer den monatlichen Beiträgen wurden auch Gel­der für die Sterbekasse an den Kassierer ab­geführt, die er an die Hauptgeschäftsstelle weitergeben mußte. Im vorigen Jahr machte der hiesige Kassierer dem Vorstand Mitteilung, daß ihm das Geld gestohlen worden sei. Die Summe betrug über 2000 Mark. Inzwischen stellte sich auch heraus, daß die Kasse auch in anderen Punkten nicht stimmte, sodaß dem Verein ein Schaden von mehr als 4000 Mark entstanden war. Das Gericht verurteilte nun ' den Angeklagten wegen Unterschlagung zu 6 Monaten Gefängnis. Die bedingte Beanadi- aung wurde davon abhängig gemacht, daß der Angeklagte den Schaden durch Monatsraten

von 50 Mark deckt.

Offenbach, 30. Jan. Am Freitag nachmittag ging nach vierstündiger Beratung der Prozeß gegen die beiden Inhaber der Feuerwerks­körperfabrik Neu-Jfenburg Friedrich Sturm und Peter Leichum zu Ende. Die Schuld der beiden Angeklagten war durch die Zeugenaus­sagen und die Darlegungen der beiden als Sachverständige geladenen Offenbacher Ge­werberäte in vollem Umfange erwiesen. Sie haben durch Fahrlässigkeit den Tod von sechs Menschen verschuldet. Der Staatsanwalt bean­tragte für jeden 2 Jahre Gefängnis. Das Ge­richt erkannte auf 1% Jahre Gefängnis für jeden Angeklagten. Sturm, der schwer nerven­leidend ist, wurde vorläufig aus der Haft ent­lassen, während Leichum in Haft bleibt. Die Angehörigen der Todesopfer des Unglücks waren während der Verhandlung im Gerichts­saal anwesend. Zwischenfälle kamen trotz der starken Erregung im Zuhörerraum nicht vor.

Hersfeld, 30. Jan. Ein dem Mühlenbesitzer Schüler gehöriges Haus stürzte hidr plötzlich ein, wodurch eine Familie vollständig einge­schlossen wurde. Erst nach mehrstündigen Auf­räumungsarbeiten gelang es, die Familie, die glücklicherweise keinen Schaden erlitten hat, aus ihrer mißlichen Lage zu befreien. Die Bau­polizei untersucht jetzt die übrigen Gebäude auf Baufälligkeit.

Heppenheim, 31. Jan. Ein 16jähriger Klein­knecht im nahen Ober-Hambach ist beim Ro­deln derart schwer verunglückt, daß er den er­littenen Verletzungen erlag und gestern in Bensheim beerdigt wurde. Der Junge beging zu legen. Dabei verlor er an einer abschüssigen Stelle die Gewalt über seinen Schlitten und rannte mit solcher Wucht mit seinem Kopf im Tal unten an eine Mauer, daß sofort das Blut in Strömen floß. Der herbeigerufene Arzt konnte nicht mehr helfen; er mußte feine Un­vorsichtigkeit mit dem Leben büßen.

Mannheim, 30. Jan. Im benachbarten Edingen hat gestern abend ein bedauerlicher Unglücksfall ein junges Menschenleben gefor­dert. Der 25 Jahre alte Kaufmann Heinrich .Frank war mit dem Abfüllen von Wein be­schäftigt. Dabei zersprang eine Flasche und die Splitter zerschnitten dem Bedauernswerten die Hauptschlagader des Oberschenkels. Frank, der die Verletzung anscheinend nicht gleich bemerkt hatte, fies plötzlich ohnmächtig zu Boden und verblutete sich in kurzer Zeit, bevor Hilfe ge­bracht werden konnte.

Landau, 30. Ian. Im Hause Königstraße 64 wurden der 83jährige pensionierte Gerichts­sekretär Karl Hommer und dessen Ehefrau in ihrer Küche tot aufgefunden. Man vermutet, daß die alten Leute bei der Bereitung des Abendessens durch ausströmendes Gas betäubt wurden und schließlich den Tod fanden. Ein Zuleitungsschlauch soll beschädigt gewesen fein.

Vekanutmachung.

Der Satller Hans B r e y l in Fechenheim, Wilhelmstraße Nr. 49, hat sein Mandat als Kreistagsabgeordneter niedergelegt.

Hanau den 27. Januar 1926.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Landkreises Hanau. Kaiser.

Mehseuchenpolizeiliche Anordnung.

Zum Schutze gegen die Maul- und Klauen­seuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Vieh- seuchen-Gesetzes vom 26. Juni 1909 R. G. Bl. S. 519 mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt: 12

§ 1-

Jnfolge Neuausbruchs der Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Ravolzhausen ändere ich den § 1 meiner viehseuchenpolizei­lichen Anordnung vom 28. Januar 1926 Hanauer Anzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1926 hierdurch wie folgt ab:

(§ 1) Die Gemeinden Roßdorf, Hochstadt Fechenheim, mit Ausnahme des Ortsteils Mâinkur und der Hanau-Frankfurterland straße, Rückingen, Bruchköbel, der Gutsbezirk Baiersröderhof, der Steinweg der Gemeinde Langenselbold vom Markt bis zur Kreuze, der Bruderdiebacherhof daselbst und die Gemeinde Ravolzhausen bilden je einen Sperrbezirk.

§ 2.

Die vollständig hiernach erlassene Bekannt­machung vom heutigen Tage ist in den Ge­meinden Roßdorf, Hochstadt, Fechenheim, Rückingen, Bruchköbel, Baiersröderhof, Lan­genselbold und Ravolzhausen bekannt gemacht ivorden und kann auf den Bürgermeisterämtern daselbst oder bei mir eingesehen werden.

Hanau den 29. Januar 1926.

Der Landrat. Kaiser.

Wie Minimums«.

Bekanntmachung.

Betrifft: Beilragspslicht zur LrwerbslofenfârsorM der Angestellten die auf Grund des Angestellt enver- sicherungsgejehes pflichtversichert sind.

Siebente Ausführungsve aung zur Verordnung über Erwerbs^, enfürsorge.

Artikel 1.

Für den Erwerb der Anwartschaft auf die Er­werbslosenfürsarge (§ 4 Abs. 1 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge) steht die Beschäftigung eines Angestellter» der auf Grund des Angestelltenversiche­rungsgesetzes jedoch nicht nach der Reichsoersichc- rungsordnung für den Fall der Krankhell pflicht­versichert ist, einer Beschäftigung gleich, in der ein Arbeitnehmer gegen Krankheit pflichtversichert ist.

Artikel 2.

Beitragspflichtig zur Erwerbslosenfürsorge sind auch die in Artikel 1 genannten Angestellten und ihre Arbeitgeber. Bei der Berechnung der Beiträge wird die obere Grenze der Krankenversicherungs­pflicht als wirklicher Arbeitsverdienst zu Grunde gelegt.

Artikel 3.

1. Die Beiträge sind an die Krankenkasse zu ent­richten, bei der die Angestellten für den Fall der Krankheit pflichtversichert wären, wenn ihr Arbeits­verdienst nicht über die Grenze der Krankenver- sicherungspflicht hinausginge. Knappschoftlich ver­sicherte Angestellte haben die Beiträge an den Reichsknappschaftsverein abzuführen.

2. Arbeitgeber, die Angestellte der nach Artikel 1 genannten Art beschäftigen, haben dies unverzüglich der nach Abs. 1 zuständigen Krankenkasse oder dem Reichsknappschaftsverein zu melden. Die Meldung ist als Beitragsmeldung zur Erwerbslosenfürsorge zu bezeichnen und muß die Angestellten nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnung, Beschiisti- gungsort, Arbeitsverdienst und Beginn der Beschiif- tigungsverhältnisse auffüyren. Die Krankenkasse oder der Reichsknappschaftsverein kann im Bedarfsfalls noch weitere Angaben verlangen.

» Endet das Beschäftigungsverhältnis oder wird die obere Lerdienstgrenze der Angestelltenoersiche- rungspflicht überschritten, so ist der Angestellte ab­zumelden. Die Beiträge sind bis zum Eingang der ordnungsmäßigen Abmeldung fort zu entrichten.

4. Die Arbeitgeber sollen die Beiträge tunlichst gesondert abführen. Führen sie sie zusammen mit an­deren Beiträgen ab, so haben sie aenaue Angaben über die Verteilung zu machen. Die Krankenkasse kann hiersüè<ein Muster vorschreiben.

Artikel 4.

Soweit in dieser Verordnung nicht Abweichen­des bestimmt ist, gelten die Vorschriften der Verord­nung über Erwerbslosenfürsorge und der zuge­hörigen Ausführungsbestimmungen entsprechend.

Artikel 5.

gelten die Dor- aussetzungen des § 4 der Verordnung über Erwerbs- losenfürforge und des Art. 1 dieser Verordnung auch dann als erfüllt, wenn die Angestellten in den letzten zwei Jahren vor Eintritt ihrer Unter- stützungsbsdürftigkeit wenigstens sechs Monate hin­durch eine Beschäftigung gemäß Art. 1 ausgeübt

haben.

Berlin den 21. Januar 1926.

Der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns.

Hanau a. M. den 29. Januar 1926.

Der Vorsitzende des öffentlichen Arbeitsamtes HanaL

gez. Dr. l l e r, Bürgermeister.

Milchunterfuchungen im Monat Dezember 1925.

1. Wilhelm Sauer, Ostheim

2. Derselbe

3. Friedr. Mörschel, Dörnigheim

4. Derselbe

5. Derselbe

6. Ludw. Mankel, Wachenbuchen

7. Derselbe

8. Derselbe

9. Derselbe

10. Georg Prinz, Mitlelbuchen

11. Derselbe

12. Heinrich Hamann, Hanau

3,38 3,00 3,30

3,61

Derselbe 3,76

16. Max Fischer, Hanau 4,68

17. Heinr. Simon, Langenselbold 3,21

3,10 Proz. Fettgh

3,52

3,66

3,79

3,95

2,93

3,00

3,53

3,88

2,55

13.

Derselbe

14. Michael Sauer, Hanau

15.

18. Derselbe 3,58

19. Marie Hennrich, Ravolzhausen 3,98

20.

22.

____ Dieselbe

21. Gust. Schwarz, Kinzigh. Hof

22. Derselbe

23. Wilhelm Ihm, Hanau

4,01 3,12

3,12 3,70 3,67 4,09 3,70 3,75 4,32 3,62 4,04 3,57 3,31 3,78 3,90 3,34 3,42 3,99 4,13 3,99 3,99 4,20 3,71 3,30 4,10 3,42 3,59 3,50 3,18 3,89

24. Derselbe

25. Wilhelm Muth, Windecken

26. Derselbe

27. W. Fleckenstein, Ravolzhausen

28. Derselbe

29. August Paul, Bruchköbel

30. Derselbe

31. Franz Eberweiir, Hanau

32. Derselbe

33. Hch. Stoll, Niederissigheim

34. Derselbe

35. Wilh. Giesel, Mittelbuchen

36. Derselbe

37. Heinrich Jung, Roßdorf

38. Derselbe

39 Karl Kegelmann, Dörnigheim

40 Derselbe

41. Löhnert, Hanau

42. Derselbe

13. Johann Müller, Butterstadt

44. Derselbe

45. Johann Keuter, Mittelbuchen

46. Derselbe

47. Heinr. Ruppel, Mittelbuchen

48. Derselbe

49. Christinn Schutt, Roßdorf

50. Derselbe 3,17

Der Mindestfettgehalt der Milch muß 2,80 Proz. betragen. «

Hanau den 21. Januar 1926.

Der Magistrat, gez. Dr Müller