Nr. 26
Montag den 1. Februar
Seit«»
* Pcrsonensiandszisfern aus den preußischen Kroßstädten^ Wie der Amtliche Preußische Pressedienst einer Uebersicht der Statistischen Korrespondenz über Eheschließungen, Geburten und Srerbefälle in den preußischen Großstädten im Oktober 1925 entnimmt, war die Heiratshäusigkeit im Durchschnitt im Berichtsmonat mit 10.41 Prozent größer als im September (9.39 Prozent), aber auch größer als im 4. Vierteljahr 1913 (9.67 Prozent). Die Geburtenziffer blieb im Oktober 1925 mit 18.33 Prozent unter der des Vormonats (19.06 Pro- «nt) und weit unter der des 4. Vierteljahres 1913 mit 26.11 Prozent zurück. Die Sterblichkeit, die im Berichtsmonat mit 11.37 Prozent der des 4. Vierteljahres 1924 (11.21 Prozent) W gleich war, blieb stark unter der Ziffer des 4. Vierteljahres 1913 (13-26 Prozent). Demgemäß hatte der Berichtsmonat einen Geburtenüberschuß (6.31 Prozent) von fast derselben Höhe wie das 4. Vierteljahr des Vorjahres: (6.37 Prozent) gegen das 4. Vierteljahr 1913 (12.03 Prozent) ist er fast auf die Hälfte gefallen. Günstig war im Berichtsmonat wie im Kirmonal und im 4. Vierteljahr 1924 die Säuglingssterblichkeit mit 9.3 Prozent, 9.2 Prozent, 9.7 Prozent. Im 4. Vierteljahr 1913 hatte man noch eine Säuglingssterblichkeit von 13 Prozent. Die Städte Berlin und Wiesbaden hatten im Berichtsmonat einen Sterbe- überschuß.
* Rundfunkgerät für Blinde. Die Zahl der Blinden im Bereiche der Oberpostdirektion Cassel, die nicht im Besitze eines Rundfunkempfängers sind, ist noch sehr groß. Im besonderen war es bisher noch nicht möglich, für die außerhalb des Detektorenbereichs wohnenden Blinden die notwendigen kostspieligen Röhrenapparate zu beschaffen. In Anbetracht des außerordentlich großen Wertes, den die Teilnahme am Rundfunk gerade für die bedauernswerten Blinden hat, möchte die Oberpostdirektion Cassel im Einvernehmen mit den Blindenorganisationen die erforderlichen Mittel zur Beschaffung der Apparate im Wege einer Sammlung aufbringen. Sie wendet sich daher an alle Rundfunkteilnehmer mit der Bitte, bei der nächsten Gebührenerhebung dem Briefträger einen kleinen Betrag für diesen guten Zweck zu übergeben. Die Briefträger erhalten amtliche Empfangsscheine, die sie den Rundfunkteilnehmern bei der Gebührenerhebung zum Erwerb anbieten werden. Neben Geldspenden nehmen die Postanstalten des Bezirks Castel auch Apparate, Kopfhörer usw. gern entgegen.
* Weitere Steigerung der Erwerbslosen, zahl. Nach einer Veröffentlichung des Landesamtes für Arbeitsvermittlung in Frankfurt a. M. ist in der ersten Ianuarhälfte die Zahl der Erwerbslosen nicht so stark gestiegen wie in der vorhergehenden Zählperiode. In der PWvinz Hessen-Nassau, im Freistaat Waldeck . und im Bezirk Wâr waren am Bericktsrane insgesamt 68 449 Hauptunterftützüngsemp- "fanger und 90 674 Zuschlagsempfänger vorhanden. Mit Notstandsarbeiten waren etwa 3500 Erwerbslose beschäftigt. Auf die einzelnen Bezirke verteilen sich die Zahlen wie folgt: Regierungsbezirk Cassel 26 798 Hauptunterstützungsempfänger bezw. 41 969 Zuschlagsempfänger, Regierungsbezirk Wiesbaden 38 551 bezw. 43 437, Bezirk Wetzlar 2332 bezw. 4007, Freistaat Waldeck 768 bezw. 1261.
* Abermals vertagt wurde heute morgen der Prozeß gegen den Herausgeber der Jagdhüttenbroschüre wegen Verbreitung unzüchtiger Schriften. Der Angeklagte hatte den Ver- tagungsantrag gestellt, weil ein Beteiligter des Prozesses als Nebenkläger zugelasten war, wogegen er Beschwerde führen wollte. Die Zu
K
kosten sollen durch Auswertung (Film, Bild, Buch) später wieder hereingebracht werden. Die wissenschaftliche Leitung hat, wie oben schon erwähnt, der bekannte Afrikaforscher Geheimer Regierungsrt Professor Leo Frobenius übernommen, der die Expedition durch Teile von Afrika führen wird, die reiche etnographische, archäologische und jagdliche Ausbeute versprechen. In Gebiete, die Weißen äußerst Ichwer zugänglich sind, und von denen auch keine Berichte in Bild oder Wort existieren, wird dank der persönlichen Beziehungen des Professors Frobenius zu den Eingeborenen eine Sonderexpedition gemacht, um zu einer uralten Kulturstätte zu gelangen, die von Europäern noch nie besucht wurde. Näheres kann aus naheliegenden Gründen nicht gesagt werden. Im September geht es von Port Sudan über Arabien (Hadramaut) nach In- wen, das in Süd-Nord- und dann in Weft- 0st-Richtung durchfahren wird über Burma, Siam nach Amram (Indochina), wo die in den Mm Jahrzehnten zutage geförderten Kultur- und geschichtlichen Monumente einen ganz be- onderen Anziehungspunkt bieten. Diese Stätten und die vielgenannten in Mittelamerika, weisen die großartigsten und ältesten Monumente in sich geschlossener Kulturkreise auf. Durch das Innere von China und Korea führt
Weg nach Japan, von wo im März die ueberfahrt nach Amerika erfolgt, in der Südsee wich ein Aufenthalt eingeschaltet. Nord-, »,-ittel- und Südamerika bilden den dritten Ab- Ichnitt. Von den zwölf vorgesehenen Teil- Fchmerplätzen sind bereits zehn vergeben. Mer, der' sich aktiv oder passiv an der Stu- wenfahrt interessiert, wende sich an die Hauvt- ^lchäftsstelle der Circum-Mundum Motor- Expedition, München, Iensenftraße 1. Unter "en Teilnehmern befindet sich u. a. Dr. Jensen 'wm Forschungsinstitut für Kulturmorphologie, ornnkfurt a. M., Bundesvalais, der auch zur Erteilung von mündlichen Auskünften bereit ist.
Das neue Udet-Großflugzeug.
Das in den Münchener Udetwerken erbaute, neue Großflugzeug, (benannt nach dem hauptsächlich aus dem Weltkriege rühmlichst bekannten Kampfflieger Udet) hat seine neuerdings erfolgten ersten Flüge bis in die Schweiz hinein, glänzend bestanden. Neu sind an dem gewaltigen Flugzeug die vier an den Tragflächen hängenden Motoren. Bei Beginn der Saison werden diese Großflugzeuge vom Deutschen Aero-Lloyd übernommen. Sie bieten Raum für 8 Passagiere und für das Flugzeugpersonal. Unsere Aufnahme zeigt eine Seitenansicht des neuen Riesenflugzeuges „Kondor" mit den an den Tragflächen hängenden Motoren.
lasfungserklärung war dem Angeklagten erst einen Tag vor Beginn des Prozesses zugestellt worden.
1 Seinen Vater bestohlen- Ein 19jähriger junger Mann aus Windecken entwendete seinem Vater durch Erbrechen einer Schublade 70 Mk. und ging damit flüchtig. Er scheint sich nach Aeußerungen, die er am hiesigen Ostbahnhos getan, nach Stuttgart gewendet zu haben. Diesbezügliche Nachforschungen am Eisenbahnfahrkartenschalter ergaben, daß in der Tat an diesem Abende eine Karte nach Stuttgart gelöst worden war, sodaß mit der Richtigkeit der getanen Aeußerung zu rechnen sein dürfte.
* Festgenommen wurde eine auf der Durchreise befindliche Person wegen falscher Namensangabe und Urkundenfälschung.
* Das Fest der silbernen Hochzeit feiern am 2. Februar die Eheleute Wilh. Graulich und Frau Elisabeth geb. Schäfer.
Wetterbericht.
Frankfurt a. M., 31. Jan. Die Witterung Westdeutschlands wird durch flache von Westen heranziehende Druckstörungen beeinflußt. Dieselben verursachen zeitweise stärkere Bewölkung, aber nur leichte Niederschläge. Die Temperaturen halten sich tags über dem Gefrierpunkt, wenn sie sich auch nachts infolge zeitweisen Aufklärens in seiner Nähe halten. Wesentliche Aenderung ist zunächst nicht wahrscheinlich.
Witterungsaussichten bis Donnerstag: Veränderlich, doch meist bewölkt.
Frankfurt a. M., 31. Jan. Die Ermittlungen in der Raubmordsache Knöll aus Griesheim haben nunmehr mit unzweifelhafter Sicherheit ergeben, daß an dem Manne ein Raubmord verübt worden ist. Die Tat ist mutmaßlich in Frankfurt ausgeführt worden. Von dem Täter fehlt bisher jede Spur. Für die Ermittlung und Ergreifung der Täter hat der Regierungspräsident in Wiesbaden eine Belohnung von 300 Reichsmark ausgesetzt, die, sofern mehr-re Personen Anspruch darauf erheben so.^u, unter Ausschluß des Rechtsweges von hier aus verteilt werden.
Frankfurt a. HL, 31. Jan. Am Freitag wurden zum letzten Male die Senderäume des hiesigen Rundfunksenders im Postscheckamt an der Senckenbergstraße benutzt. Im Laufe des Samstag fand der Umzug nach den neuen Räumen im Obergeschoß des anschließenden Erweiterungsbaues im ehemaligen Bürger-
Hospital statt.
Frankfurt a. M., 30. Jan. Viel belacht wird ein Stückchen, das sich dieser Tage, der „Rhein- Mainischen Volkszeitung" zufolge in einem Frankfurter Vorort zugetragen hat. Zu einem Kaffeeklatsch war die allerbeste Kaffeekanne benutzt worden, in der der Hausvater sein Geld aufzubewahren pflegte, ohne seiner Gattin Mitteilung davon zu machen. Groß war natürlich der Jammer, als er des Abends heimkam und die leere Kaffeekanne erblickte, in die er erst vor einigen Tagen einen Hundertmarkschein gesteckt hatte. Da war natürlich guter Rat teuer, da man annehmen mußte, die Teilnehmerinnen des Kaffeekränzchens hätten den Geldschein verschluckt. Zum Glück untersuchte die Frau des Hauses noch einmal das Schweinefutter, in das der Kaffeesatz geschüttet worden war. Und sie hatte die Freude, den Schein, wenn auch sehr zerbrechlich und naß wiederzufinden, ehe das liebe Borstenvieh sich seiner bemächtigt hätte.
Frankfurt a. M., 30. Jan. Der Lokomotivführerverein (Ortsgruppe Frankfurt a. M.- bestellte einen Kollegen als Kassierer. Außer den monatlichen Beiträgen wurden auch Gelder für die Sterbekasse an den Kassierer abgeführt, die er an die Hauptgeschäftsstelle weitergeben mußte. Im vorigen Jahr machte der hiesige Kassierer dem Vorstand Mitteilung, daß ihm das Geld gestohlen worden sei. Die Summe betrug über 2000 Mark. Inzwischen stellte sich auch heraus, daß die Kasse auch in anderen Punkten nicht stimmte, sodaß dem • Verein ein Schaden von mehr als 4000 Mark ■ entstanden war. Das Gericht verurteilte nun ' den Angeklagten wegen Unterschlagung zu 6 Monaten Gefängnis. Die bedingte Beanadi- aung wurde davon abhängig gemacht, daß der Angeklagte den Schaden durch Monatsraten
von 50 Mark deckt.
Offenbach, 30. Jan. Am Freitag nachmittag ging nach vierstündiger Beratung der Prozeß gegen die beiden Inhaber der Feuerwerkskörperfabrik Neu-Jfenburg Friedrich Sturm und Peter Leichum zu Ende. Die Schuld der beiden Angeklagten war durch die Zeugenaussagen und die Darlegungen der beiden als Sachverständige geladenen Offenbacher Gewerberäte in vollem Umfange erwiesen. Sie haben durch Fahrlässigkeit den Tod von sechs Menschen verschuldet. Der Staatsanwalt beantragte für jeden 2 Jahre Gefängnis. Das Gericht erkannte auf 1% Jahre Gefängnis für jeden Angeklagten. Sturm, der schwer nervenleidend ist, wurde vorläufig aus der Haft entlassen, während Leichum in Haft bleibt. Die Angehörigen der Todesopfer des Unglücks waren während der Verhandlung im Gerichtssaal anwesend. Zwischenfälle kamen trotz der starken Erregung im Zuhörerraum nicht vor.
Hersfeld, 30. Jan. Ein dem Mühlenbesitzer Schüler gehöriges Haus stürzte hidr plötzlich ein, wodurch eine Familie vollständig eingeschlossen wurde. Erst nach mehrstündigen Aufräumungsarbeiten gelang es, die Familie, die glücklicherweise keinen Schaden erlitten hat, aus ihrer mißlichen Lage zu befreien. Die Baupolizei untersucht jetzt die übrigen Gebäude auf Baufälligkeit.
Heppenheim, 31. Jan. Ein 16jähriger Kleinknecht im nahen Ober-Hambach ist beim Rodeln derart schwer verunglückt, daß er den erlittenen Verletzungen erlag und gestern in Bensheim beerdigt wurde. Der Junge beging zu legen. Dabei verlor er an einer abschüssigen Stelle die Gewalt über seinen Schlitten und rannte mit solcher Wucht mit seinem Kopf im Tal unten an eine Mauer, daß sofort das Blut in Strömen floß. Der herbeigerufene Arzt konnte nicht mehr helfen; er mußte feine Unvorsichtigkeit mit dem Leben büßen.
Mannheim, 30. Jan. Im benachbarten Edingen hat gestern abend ein bedauerlicher Unglücksfall ein junges Menschenleben gefordert. Der 25 Jahre alte Kaufmann Heinrich .Frank war mit dem Abfüllen von Wein beschäftigt. Dabei zersprang eine Flasche und die Splitter zerschnitten dem Bedauernswerten die Hauptschlagader des Oberschenkels. Frank, der die Verletzung anscheinend nicht gleich bemerkt hatte, fies plötzlich ohnmächtig zu Boden und verblutete sich in kurzer Zeit, bevor Hilfe gebracht werden konnte.
Landau, 30. Ian. Im Hause Königstraße 64 wurden der 83jährige pensionierte Gerichtssekretär Karl Hommer und dessen Ehefrau in ihrer Küche tot aufgefunden. Man vermutet, daß die alten Leute bei der Bereitung des Abendessens durch ausströmendes Gas betäubt wurden und schließlich den Tod fanden. Ein Zuleitungsschlauch soll beschädigt gewesen fein.
Vekanutmachung.
Der Satller Hans B r e y l in Fechenheim, Wilhelmstraße Nr. 49, hat sein Mandat als Kreistagsabgeordneter niedergelegt.
Hanau den 27. Januar 1926.
Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Landkreises Hanau. Kaiser.
Mehseuchenpolizeiliche Anordnung.
Zum Schutze gegen die Maul- und Klauenseuche wird auf Grund der §§ 18 ff. des Vieh- seuchen-Gesetzes vom 26. Juni 1909 — R. G. Bl. S. 519 — mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Domänen und Forsten folgendes bestimmt: 12
§ 1-
Jnfolge Neuausbruchs der Maul- und Klauenseuche in der Gemeinde Ravolzhausen ändere ich den § 1 meiner viehseuchenpolizeilichen Anordnung vom 28. Januar 1926 — Hanauer Anzeiger Nr. 24 vom 29. Januar 1926 — hierdurch wie folgt ab:
(§ 1) Die Gemeinden Roßdorf, Hochstadt Fechenheim, mit Ausnahme des Ortsteils Mâinkur und der Hanau-Frankfurterland straße, Rückingen, Bruchköbel, der Gutsbezirk Baiersröderhof, der Steinweg der Gemeinde Langenselbold vom Markt bis zur Kreuze, der Bruderdiebacherhof daselbst und die Gemeinde Ravolzhausen bilden je einen Sperrbezirk.
§ 2.
Die vollständig hiernach erlassene Bekanntmachung vom heutigen Tage ist in den Gemeinden Roßdorf, Hochstadt, Fechenheim, Rückingen, Bruchköbel, Baiersröderhof, Langenselbold und Ravolzhausen bekannt gemacht ivorden und kann auf den Bürgermeisterämtern daselbst oder bei mir eingesehen werden.
Hanau den 29. Januar 1926.
Der Landrat. Kaiser.
Wie Minimums«.
Bekanntmachung.
Betrifft: Beilragspslicht zur LrwerbslofenfârsorM der Angestellten die auf Grund des Angestellt enver- sicherungsgejehes pflichtversichert sind.
Siebente Ausführungsve aung zur Verordnung über Erwerbs^, enfürsorge.
Artikel 1.
Für den Erwerb der Anwartschaft auf die Erwerbslosenfürsarge (§ 4 Abs. 1 der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge) steht die Beschäftigung eines Angestellter» der auf Grund des Angestelltenversicherungsgesetzes jedoch nicht nach der Reichsoersichc- rungsordnung für den Fall der Krankhell pflichtversichert ist, einer Beschäftigung gleich, in der ein Arbeitnehmer gegen Krankheit pflichtversichert ist.
Artikel 2.
Beitragspflichtig zur Erwerbslosenfürsorge sind auch die in Artikel 1 genannten Angestellten und ihre Arbeitgeber. Bei der Berechnung der Beiträge wird die obere Grenze der Krankenversicherungspflicht als wirklicher Arbeitsverdienst zu Grunde gelegt.
Artikel 3.
1. Die Beiträge sind an die Krankenkasse zu entrichten, bei der die Angestellten für den Fall der Krankheit pflichtversichert wären, wenn ihr Arbeitsverdienst nicht über die Grenze der Krankenver- sicherungspflicht hinausginge. Knappschoftlich versicherte Angestellte haben die Beiträge an den Reichsknappschaftsverein abzuführen.
2. Arbeitgeber, die Angestellte der nach Artikel 1 genannten Art beschäftigen, haben dies unverzüglich der nach Abs. 1 zuständigen Krankenkasse oder dem Reichsknappschaftsverein zu melden. Die Meldung ist als Beitragsmeldung zur Erwerbslosenfürsorge zu bezeichnen und muß die Angestellten nach Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnung, Beschiisti- gungsort, Arbeitsverdienst und Beginn der Beschiif- tigungsverhältnisse auffüyren. Die Krankenkasse oder der Reichsknappschaftsverein kann im Bedarfsfalls noch weitere Angaben verlangen.
» Endet das Beschäftigungsverhältnis oder wird die obere Lerdienstgrenze der Angestelltenoersiche- rungspflicht überschritten, so ist der Angestellte abzumelden. Die Beiträge sind bis zum Eingang der ordnungsmäßigen Abmeldung fort zu entrichten.
4. Die Arbeitgeber sollen die Beiträge tunlichst gesondert abführen. Führen sie sie zusammen mit anderen Beiträgen ab, so haben sie aenaue Angaben über die Verteilung zu machen. Die Krankenkasse kann hiersüè<ein Muster vorschreiben.
Artikel 4.
Soweit in dieser Verordnung nicht Abweichendes bestimmt ist, gelten die Vorschriften der Verordnung über Erwerbslosenfürsorge und der zugehörigen Ausführungsbestimmungen entsprechend.
Artikel 5.
gelten die Dor- aussetzungen des § 4 der Verordnung über Erwerbs- losenfürforge und des Art. 1 dieser Verordnung auch dann als erfüllt, wenn die Angestellten in den letzten zwei Jahren vor Eintritt ihrer Unter- stützungsbsdürftigkeit wenigstens sechs Monate hindurch eine Beschäftigung gemäß Art. 1 ausgeübt
haben.
Berlin den 21. Januar 1926.
Der Reichsarbeitsminister Dr. Brauns.
Hanau a. M. den 29. Januar 1926.
Der Vorsitzende des öffentlichen Arbeitsamtes HanaL
gez. Dr. Mü l l e r, Bürgermeister.
Milchunterfuchungen im Monat Dezember 1925.
1. Wilhelm Sauer, Ostheim
2. Derselbe
3. Friedr. Mörschel, Dörnigheim
4. Derselbe
5. Derselbe
6. Ludw. Mankel, Wachenbuchen
7. Derselbe
8. Derselbe
9. Derselbe
10. Georg Prinz, Mitlelbuchen
11. Derselbe
12. Heinrich Hamann, Hanau
3,38 3,00 3,30
3,61
Derselbe 3,76
16. Max Fischer, Hanau 4,68
17. Heinr. Simon, Langenselbold 3,21
3,10 Proz. Fettgh
3,52 „ „
3,66 „ „
3,79 „ „
3,95 „ „
2,93 „ „
3,00 „
3,53 „ „
3,88 „ „
2,55 „ „
13.
Derselbe
14. Michael Sauer, Hanau
15.
18. Derselbe 3,58
19. Marie Hennrich, Ravolzhausen 3,98
20.
22.
____ Dieselbe
21. Gust. Schwarz, Kinzigh. Hof
22. Derselbe
23. Wilhelm Ihm, Hanau
4,01 3,12
3,12 3,70 3,67 4,09 3,70 3,75 4,32 3,62 4,04 3,57 3,31 3,78 3,90 3,34 3,42 3,99 4,13 3,99 3,99 4,20 3,71 3,30 4,10 3,42 3,59 3,50 3,18 3,89
24. Derselbe
25. Wilhelm Muth, Windecken
26. Derselbe
27. W. Fleckenstein, Ravolzhausen
28. Derselbe
29. August Paul, Bruchköbel
30. Derselbe
31. Franz Eberweiir, Hanau
32. Derselbe
33. Hch. Stoll, Niederissigheim
34. Derselbe
35. Wilh. Giesel, Mittelbuchen
36. Derselbe
37. Heinrich Jung, Roßdorf
38. Derselbe
39 Karl Kegelmann, Dörnigheim
40 Derselbe
41. Löhnert, Hanau
42. Derselbe
13. Johann Müller, Butterstadt
44. Derselbe
45. Johann Keuter, Mittelbuchen
46. Derselbe
47. Heinr. Ruppel, Mittelbuchen
48. Derselbe
49. Christinn Schutt, Roßdorf
50. Derselbe 3,17 „ „
Der Mindestfettgehalt der Milch muß 2,80 Proz. betragen. «
Hanau den 21. Januar 1926.
Der Magistrat, gez. Dr Müller