201. Jahrgang. . '
SanauerS Anzeiger
General-Anzeiger für die Kreise Kanan Sla-t und Lano.
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Nr. 273
Dienstag den 25. November
1925
Aeichstagsreöe Dr. Luthers über Locarno.
Berlin, 23. Nov. Am Rogierungstisch: Reichskanzler Dr. Luther, Reichsaußenminister Dr. Stresemann, Arbeitsminister Dr. Brauns, Landwirtschaftsminister Graf Kanitz, Reichswehrminister Dr. Geßler, Verkehrsminister Krohne.
Das Haus ist stark besetzt. Die Tribünen sind überfüllt. In der Diplomatenloge sind die Vertreter der fremden Mächte anwesend.
Präsident Löbe eröffnet die Sitzung um 11.35 Uhr. Auf der Tagesordnung steht der Gesetzentwurf über die Verträge von Locarno und den Eintritt Deutschlands in den Völkerbund.
Das Wort nimmt sofort Reichskanzler Dr. Luther, der von den Kommunisten mit dem Zuruf empfangen wird: „Vertreter des amerikanischen Großkapitals!" (Heiterkeit.)
Die Rede des Reichskanzlers.
Meine Damen und Herren! Durch das Ab- schiedsgesuch der deutschnationalen Mitglieder des Reichskabinetts sah ich mich am 25. 10. vor die Frage gestellt, ob ich als Reichskanzler ebenfalls dem Herrn Reichspräsidenten mein Abschiedsgesuch einreichen sollte. Eine Bejahung dieser Frage würde eine wesentliche Beeinträchtigung der wichtigen Verhandlungen über die Räumung der Kölner Zone und über die alsbald zu erwartenden Rückwirkungen 'der Abmachungen von Locarno bedeutet haben, ^ie âlgen MiiglisWWWWmMWMWWM waren mit mir der Ueberzeugung, daß es um des deutschen Volkes willen notwendig sei, diese Verhandlungen mit allem Nachdruck weiter zu führen und daß es dazu bis zur Entscheidung über den Vertrag von Locarno durch die gesetzgebenden Körperschaften des Verbleibens der Reichsregierung im Amte bedürfe Der Herr Reichspräsident hat sich dieser Auffassung angeschlossen. Es ist alsbald vor der Oeffentlichkeit bekannt gegeben worden, daß das Kabinett seine Aufgabe darin sehe, den Gesamttatbestand über Locarno bis zur Entscheidungsreife innerhalb der in Locarno vereinbarten Frist zu entwickeln. Daraus ergibt sich die Folgerung, die ich in Uebereinstimmung mit den übrigen Mitgliedern des Kabinetts ausspreche, daß nach der Erledigung des Vertrages von Loaarno die Reichsregierung dem Herrn Reichspräsidenten ihr Rücktrittsgesuch zu überreichen hat, um die Neubildung des Kabinetts zu ermöglichen Was den Zeitpunkt für die Ausführung dieses Entschlusses im Falle der Annahme der Vorlage über den Vertrag von Locarno betrifft, so bin ich zwar der Ueberzeugung, daß auch die Ausführung des Vertrages von Locarno durch ein Kabinett zu erfolgen hat, dessen Zusammensetzung eine positive Einstellung zum Vertragswert gewährleistet. Andererseits scheint mir die umnittel- bare Aufgabe des jetzigen Kavinetts durch die Unterzeichnung des Vertrages abgeschlossen zu sein. Das Reichskabinett wird also, falls die Voraussetzungen für die Unterzeichnung am U Dezember entstehen, nach der Rückkehr der Bevollmächtigten aus London seine Aemter in
Hände des Herrn Reichspräsidenten legen, »teht.das gegenwärtige Reichskabinett somit >n Erfüllung eines genau begrenzten Zweckes vor dem Reichstag, so wird es meine Aufgabe sein, den sachlichen Inhalt des Vertragswertes von Locarno in seinen Hauptzügen darzulegen, einschließlich der bis jetzt erreichten Rückwirkungen und der die Räumung der Kölner Zone betreffenden Angelegenheiten. Dieser, von 'mir immer sogenannte Gesamttatbestand liegt jetzt
^untwortlichen Entscheidung über Ja oder Nein vor dem Reichstag.
Je verwirrter das Bild der öffentlichen -vcemung über das Vertragswert und seine politischen Zusammenhänge geworden ist, desto n!.Oi"endiger ist es, den Blick ganz fest auf den -Tatbestand zu richten- In meiner Darstellung mu ich mit der Frage beginnen, die dem deut- ill)en Volke in seiner Gesamtheit am deutlichsten vor Augen steht, der Frage der
Rückwirkungen,
zumal in ihrer Bedeutung für die rheinische Bevölkerung. Diese Rückwirkungen stellen im Verhältnis zu dem Vertragswert selbst in keiner Weise Gegenleistungen oder gar ein Handelsgeschäft dar- Die rheinische Bevölke
rung hat es von sich aus in echt vaterländischem Geiste mit Nachdruck abgelehnt, daß irgendwelche Vorteile, die sie gewinnen könnte, mit politischen Gesamtnachteilen Deutschlands erkauft werden sollten-Vielmehr kann eine Entscheidung über das Vetragswerk von Locarno nur aus ihm selbst und nur aus der Bewertung seiner allgemeinen politischen Bedeutung erfolgen.
Der Sinn des Vertragswertes kann kein anderer fein als der, neue und bessere Grundlagen für eine friedliche Weiterentwicklung aller Länder Europas zu schaffen.
Gerade in dieser Stunde, wo die deutsche Reichsregierung sich mit fester Entschlossenheit zu dem großen Friedenswerk von Locarno bekennt, muß ausgesprochen werden, daß auch vom Standpunkt unserer Vertragsgegner durch den Abschluß dieses Friedenswerkes die Besetzung deutschen Landes ihre innere Begründung verliert. Deutschland ist nicht nur in jeder Beziehung bereit, sondern hat durch den tatsächlichen Gang der Ereignisse bewiesen, daß es an die Erfüllung der Reparationsver- pflichkungen gemäß dem Londoner Abkommen alle seine Kräfte setzt. Diese Abmachungen haben obendrein besondere Einrichtungen und Organe vorgesehen, denen die Mitwirkung bei der Ausführung der übernommenen Repara- kionsverpflichtungen obliegt. Wenn nun noch mirfe. io ist carnif die
reich stets geforderte Regelung der Sicherheitsfrage ebenfalls erfolgt. Angesichts dieses doppelten Tatbestandes fühlt das deutsche Volk mit doppelter Schwere, wie sehr die bloße Tatsache der Besetzung als fortgesetzte seelische Bedrückung und als Ausdruck des Mißtrauens empfunden werden muß. Das deutsche Volk rechnet darauf, daß gerade auch das französische Volk, das stets von tiefem nationalen Gefühl beseelt war und beseelt ist, in der jetzt beginnenden Entwicklung dieser selbstverständlichen deutschen Einstellung Rechnung trägt.
Da aber das deutsche Volk heute noch nicht zu sehen vermag, wann sich seine Hoffnung auf Beendigung der Besetzung verwirklichen wird, so sollten sich ausländische Stimmen nicht über den Mangel an Freudigkeit beklagen, der sich vielfach auch bei denen zeigt, die bereit sind, dem Vertragswerk von Locarno ihre volle Zustimmung zu geben-
Unabhängig von der Frage der Rückwirkungen ist und bleibt für das deutsche Volk die
Räumung der Kölner Zone.
Seit dem 10. Januar 1924 besteht nach der stets festgehaltenen deutschen Auffassung ein Rechtsanspruch auf die Räumung der Kölner Zone. Auch abgesehen von diesem Rechtsanspruch hat das deutsche Volk nie begreifen können, daß man wegen eines, an der Gesamt- abrüstung gemessenen unerheblichen Restes der Abrüstung, ein volles Drittel der Besatzung aufrechterhalten hat. Die Räumung der Kölner Zone ist in bestimmter Weise und zu bestimm- ten Terminen nunmehr beschlossen worden. Diese Termine sind unabhängig von der Erledigung der Entwaffnungsforderungen festgesetzt. Gleichzeitig ist aber auch für die Entwaffnungsforderungen eine grundsätzliche Uebereinstimmung erzielt worden. Die Erörterungen über die Luftfahrtnote sind in Gang gebracht worden und alles Einzelne über die Entwaffnung im übrigen ist aus dem dem Hohen Hause vorliegenden Weißbuch zu entnehmen Die Fragen über diese Dinge werden bereits heute nachmittag im Auswärtigen Ausschuß beantwortet weben können Was nun die Rückwirkungen selbst anbetrifft, so ist auch ihr derzeitiges Ausmaß durch das Weißbuch und durch die dem Hoben Hause besonders zugeganaene Ordonnanz Nr. 308 der Rheinlandkommission bekannt-
Ich möchte an dieser Stelle nochmals aussprechen, daß die beiden Locacnoer Delegierten das volle Vertrauen gewonnen haben, daß die Außenminister der anderen Länder sich mit allem Nachduck für möglichst weitgehende und alsbaldige praktische Rückwirkungen des Abschlusses einsetzen wollten und eingesetzt haben. Auf dem schwierigen Wege des deut schen Wiederaufstieges kann uns
ein richtiger Führer nur die durchaus nüchterne Beachtung der Dinge
ein. Es ist gerade eine schwere Aufgabe der politisch Verantwortlichen, sich nicht von ge- ühlsmäßigen Einstellungen Hinreißen zu lassen, sondern umgekehrt ohne den festen Willen zur Erreichung des Zieles zu lähmen, unserem Volk den Maßstab der harten Wirklichkeit nahezubringen. Besonders aber darf die eigene Entscheidung der verantwortlichen Organe nur von solcher realpolitischer Betrachtungsweise bestimmt werden. Der praktische Weg unseres Volkes nach oben wird nur stufenweise vor sich gehen- Ein Rückblick aus das, was in den letzten Jahren geschehen ist, kann uns freilich mit dem stärkenden Bewußtsein erfüllen, daß dieser Weg rrotz aller Not in seiner Hauptrichtung nach oben führt. Selbstverständlich ist auch bei den bisher vorliegen- öen Rückwirkungen noch eine nie ermüdende Ergänzungsarbeit durch die Organe der deutschen Regierung zu leisten. Dabei will ich aber offen die Ueberzeugung der deutschen Regierung aussprechen, daß die bereits ausgesprochenen und getroffenen Maßnahmen in ihrer Gesamtheit wesentliche Erleichterungen in den besetzten Gebieten bedeuten und dâß sie zum Teil auch von grundsätzlicher Tragweite sind. Das gilt in erster Linie von der restlosen Abschaffung des Deligiertensystems. Natürlich wird außerordentlich viel darauf ankommen, wie .mcit und wie schnell die Zahl der fremden Truppen vermindert, und welche Rücksicht dabei auf die vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten genommen wird. Bei dieser wie bei allen anderen Fragen liegt sicherlich sehr viel Entscheidendes in der Ausführung- Der neue deutsche Rheinlandkommissar wird nach dieser Richtung eine besonders große und verantwortliche, aber für die gesamte Entwicklung vielleicht entscheidungsvolle Arbeit zu leisten haben. Die Grundlage dam wird ihm die feste deutsche Einstellung im Sinne des Vertragswertes von Locarno bieten. Ich gebe der bestimmten Hoffnung und Erwartung Ausdruck, daß auch alle Organe der Befatzugsmächte gemäß dem bestimmt bekundeten Willen ihrer Außenminister mithelfen werden, die der rheinischen Bevölkerung und dem gesamten deutschen Volk verbleibende Last nach allen Seiten zu erleichtern. Die deutsche Regierung erblickt somit in dem Geschehenen und in der Ausführung Begriffenen den Beweis dafür, daß die Rückwirkungen sich vollziehen-
Wenn ich nun zur Schilderung des
Vertragswertes von Locarno
übergehe, so stelle ich an die Spitze der Betrachtung selbst die Frage des ,
Eintritts in den Völkerbund, von deren Bejahung nach der Locarnoer Abmachung die Inkraftsetzung des gesamten Vertrages âbhängt. Mit dieser Fage verbinden sich sehr ernste Sorgen, die sich auf die Gesamteinstellung Deutschlands in der internationalen Politik beziehen. Aber auch gefühlsmäßig bewegt die Frage des Völkerbundes das deutsche Volk besonders tief. Hier laufen zwei Strömungen im deutschen Volke gegeneinander; die eine sieht gerade in dem Eintritt in den Völkerbund die Verwirklichung einer neuen Lebensgrundlage für das Völkerleben Europas und damit auch einen festen Ausgangspunkt für die Wiedergewinnung der Deutschland gebührenden Stellung; die andere Strömung ist davon beherrscht, daß der Völkerbund nach seiner Gründung zunächst nichts anderes zu sein schien, als ein Instrument zur Fortsetzung der gegen Deutschland gerichteten Politik von Versailles, Nun handelt es sich aber nicht nur darum, in diesem Widerstreit der Auffassungen die nüchterne Linie des deutschen Interesses festzuhalten, sondern
es handelt sich um die ganz entscheidende Frage, ob und wie sich Deutschlands gesamte weltpolitische Lage durch den Eintritt in den Völkerbund verändern tönnie.
Dabei steht im Kernpunkt die Sorge, ob Deutschland etwa durch bitten Eintritt sine Westorientierung im Sinne einer Abwendung vom Osten vollziehen würde- Ich stehe nicht an, ui erklären, daß ich eine solche Option zwischen West und Ost bei Deutschlands geographischer Lage einfach für unmöglich halte. Hier stehen wir vor der großen Frage des
Art. 16 der Völkerbundssahung.
So viele Erörterungen auch bisher über Art. 16 innerhalb und außerhalb des Völkerbundes stattgcfunden haben, so unterliegt es doch nach der Völkerbundssatzung und einer Entschließung der Vollversammlung keinem Zweifel, daß gegen den Willen keines Landes, also auch nicht gegen den Willen Deutschlands, jemals für das betreffende Land eine bindende Entscheidung darüber getroffen werden kann, ob in einem gegebenen Falle die Voraussetzungen für die Anwendung des Art- 16 und gegen welchen Staat als Friedensbrecher sie vorliegen. Die Möglichkeit, daß wir uns in der einen oder anderen Form an einem Exekutionsverfahren gegen einen Staat beteiligen müßten, den wir selbst gar nicht als Friedens- brecher, d. h- als Angreifer ansehen, ist also von vornherein ausgeschaltet. Somit taucht die Frage unserer Teilnahme an einer Bundesexekution überhaupt erst dann auf, wenn wir auch selbst die Frage, wer bei einem bewaffneten Staatenstreit den Angriff eröffnet hat, für geklärt erachten. Selbst wenn nun aber die Angriffsfrage zuungunsten des einen oder anderen Staates bejaht wird, so ist keine Instanz gegeben, die etwa gegen unsere eigene Auffassung mit bindender Wirkung für uns darüber zu entscheiden hätte, welche konkreten Einzelmaßnahmen deutscherseits zu treffen wären.
Es besteht auch auf keinen Fall das Recht eines anderen Bundesmilglieds, uns in irgend einer Form gegen unseren Willen einer Exekukivmaßnahme, z. B. zur Duldung des Durchmarfchrechtes zu zwingen.
Diese Auffassung findet einen sehr deutlichen Ausdruck z. B. auch in dem Bericht über das Genfer Protokoll- Es ist für Deutschland selbstverständlich, daß es dem Völkerbund nur in aufrichtiger Vundesgesinnung und ohne versteckten Vorbehalt beitreten kann Es kann aber andererseits nicht außer Betracht lassen, daß her praktischen Betätigung seiner Bundesgesinnung gerade bei einer etwaigen Anwendung des Art- 16 in vielen Fällen besondere Schranken gezogen sein werden. Das ist die Folge seiner völligen Entwaffnung, deren Bedeutung und Gefahren durch Deutschlands zentrale geographische Lage noch außerordentlich verstärkt werden. Aus diesem Grunde kam cs darauf an, noch vor Eintrit in den Völkerbund sicherzustellen, daß Deutschland sich nicht in Verfolg der durch seine besondere Lage ge- gegebenen Umstände dem Vorwurf illoyalen Verhaltens und damit der Gefahr der moralischen Isolierung aussetzt. Dieses Ziel wird durch
die in Locarno vereinbarte Erklärung zum Art. 16
erreicht. Denn diese Erklärung stellt fest, daß Deutschland zur Beteiligung nur insoweit verpflichtet ist, als dies mit feiner militärischen und geographischen Lage veträglich ist. Bei diesem ganzen von mir dargelegten Sachverhalt stehe ich nicht an zu erklären, daß nach der jetz geklärten Auslegung des Art- 16 sich aus ihm keine Erfahren für Deutschland ergeben- Wenn somit durch die Verhandlungen in Locarno für Deutschland hinsichtlich Art. 16 die Grundlagen geschaffen worden sind, um in den Völkerbund eintreten zu können, so waren doch auch in der Beziehung zum Völkerbund selbst und zwar nach Auffassung der Reichsregierung vor Eintritt eine Reihe weiterer Fragen zu klären und Zweifel auszuräumen. Ich erwähne nach dieser Richtung, daß das im Hohen Hause häufiger bbesprochene deutsche Völkerbundsmemorandum vom Sep» tembe 1924 nach seinem ganzen Inhalt aufrecht erhalten worden ist Aus dem Schriftwechsel, der sich an dieses Völkerbundsmemorandum angeschlossen hat und aus Erklärungen in Locarno ergibt sich, daß Deutschland eines Sitzes im Völkerbundsrat und einer entsprechenden Vertretung in der Völkerbundsverwaltung sicher ist. Wegen der Kolonialfrage ist das Recht Deutschlands auf Kolonialmandate ausdrücklich zuerkannt worden. Wir erwarten, daß diesem seinen Anspruch auch praktisch Rechnung getragen wird. Was endlich me yrage einer Anerkennung moralischer Belastungen, insbesondere