201. Jahrgang.
Hanauer 8 Anzeiger
General-Anzeiger für Oie Streife Kanan Stadt und Land.
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Nr. 271
Donnerstag den 19. November
1925
Las Neueste.
— Chamberlain begründete gestern im Unterhaus in einer längeren Rede den Regierungsantrag über Locarno.
— Der Zollkrieg mit Spanien ist gestern durch die Unterzeichnung eines modus vivendi beendigt worden.
— General Saraill hat gestern vor einem Ausschuß Erklärungen über die Vorgänge in Syrien abgegeben.
— Skrzynskis Versuch zur Bildung eines Koalitionskabinetts in Polen ist gescheitert.
Die Rückwirkungen im Rheiniand.
Koblenz, 18. Nov. Die Interalliierte Rhein- iandkommission teilt folgendes mit: In Anbetracht dessen, daß die Abmachungen von Locarno in den besetzten Gebieten eine Atmo
sphäre der Entspannung und Annäherung herbeiführen sollen und daß infolgedessen das Besatzungsregime einer Ueberprüfung im Geiste gegenseitigen Vertrauens, guten Glau-
eiligen Vertrauens, guten Glau-
bens und guten Willens unterzogen werden soll und in dem Wunsche die ersprießlichen Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den deutschen Behörden einerseits und der Besatzungstruppen andererseits zu fördern und somit an dem Werke de? Friedens zwischen den Völkern mitzuwirken, hat die Interalliierte Rheinlandkommission beschlossen, bezüglich ihrer Verordnungen und Anweisungen Erleichterungen eintreten zu lassen, die sich mit dem Versailler Vertrag, dem Rheinlandabkommen und den Erfordernissen der Besatzung im Rahmen der allgemeinen Ent- einbaren lassen.
1. Reichskommifsar.
Die Alliierten haben ihre Zustimmung zur Ernennung des neuen Reichskommissars gegeben. Die Interalliierte Rheinlandkommission ist bereit, sofort mit ihm in Verbindung zu treten.
2. Besahungsstärke, Umgruppierung und Festsetzung alliierter Streitkräfte in Besehungszonen.
Die Stärken der Besatzungstruppen werden fühlbar herabgesetzt. Dadurch wird die Rückgabe eines Teil der öffentlichen Gebäude, der Wohnungen . be, ' ~
der Wohnungen bezw. der Grundstücke, deren Ueberlaffung zum Gebrauch der Truppen und Besatzung-behörden notwendig war, an die Behörden und die Bevölkerung ermöglicht werden.
3. Delegierte der Interalliierten Rheinland- kommission.
Das Delegiertensystem wird mit Wirkung dom 1. Dezember aufgehoben.
4. Revision der Verordnungen.
I Gesetzgebung und Verordnungsgewalt.
a) Deutsche Gesetzgebung.
Eine die Anwendung der deutschen Gesetze dnd Verordnungen aufschiebende Prüfung findet nicht mehr statt. Die Interalliierte isthein- landkommission behält sich lediglich das Recht vor, gemäß dem Rheinlandabkommen solche Texte, die den Notwendigkeiten der Unterhaltung, der Sicherheit und den Bedürfnissen der Armee Zuwiderlaufen, dm Verhältnissen an- öupassen oder außer Kraft zu setzen.
b) Deutsche Verwaltungen.
Die Kategorien der Beamten, deren Er- tiennung der Interalliierten Rheinlandkom- stlysion angezeigt werden muß, werden auf ewige Hauptkategorien beschränkt. Zwischen ven Deutschen und Alliierten wird zur Prü- sung besonderer Fälle ein Güteverfahren ein- gesuhrt. Die Bedingungen für die Absetzung von Beamten werden Einschränkungen erfahren und mit Garantien versehen.
II. Gerichtsbarkeit.
a) Gewisse in den Verordnungen vorge- lèhene Strafen werden Herabgesetzt-
b) Die Maßnahmen sollen getroffen wer- unT. Gewisse Strafsachen, die bisher von ven Militärbehörden entschieden wurden, grundsätzlich der deutschen Gerichtsbarkeit übertragen.
c) Die Bestimmungen, die für gewisse E u . welche den Besatzungsbehövden -vienste geleistet haben, einseitig Entscheidungen der alliierten Behörden vorsehen, werden aufgehoben werden. Gütliche oder Schiedsver- layren werden dafür ins Auge gefaßt.
khamberlmss Locarm-Rede im Unierte
London, 18. Nov. Vor einem dicht gefüllten Unterhaus und in Anwefenheit zahlreicher Diplomaten — der deutsche Botschafter fehlte wegen Krankheit — begründete heute Chamberlain den Regierungsantrag, der den Wortlaut hatte:
„Das Haus billigt die Ratifizierung des gegenseitigen Garantievertrags, der am 16. Oktober in Locarno paraphiert wurde."
Die Arbeiterpartei hatte einen Zusatzantrag eingebracht, in dem die Partei der Ratifizierung des Vertrages zugestimmt und ihre Genugtuung ausspricht über die Schiedsgerichtsverträge und Deutschlands Aufnahme in den Völkerbund, aber bedauert, daß in dem Vertrag keine Betimmungen über die Abrüstung enthalten eien. Es werden positive Schritte im Sinne )er Abrüstung und der Aufnahme Rußlands in den Völkerbund gefordert. Eine kleine linksradikale Minderheit der Arbeiterpartei spricht sich gegen die Uebernahme der Verpflichtungen aus.' Grenzen im Ausland durch den Einsatz englischer Macht zu decken. In diesem Antrag wird auch festgestellt, daß Verträge zwischen den einzelnen Mächten nicht das geeignete Mittel seien, den Frieden zu sichern. Ein Zusatzantrag der Liberalen Partei bedauert, daß der Pakt ohne Beratung mit den Dominions abgeschlossen worden sei und fordert Rußlands Eintritt in den Völkerbund.
Außenminister Chamberlain, der eine starke Ovation erhielt, begann seine Rede mit der Feststellung, daß er gewünscht
ne Zusa
ge angenommen worden wäre, denn
d'e Politik von Locarno sei keine Partei- politik. sondern eine nationale Politik ge- wesen, die getragen sei von den breiten
Volksmassen aller Länder.
Chamberlain hob rühmend das Verdienst der deutschen Delegation um das Zustandekommen des Vertrages hervor. Das Hauptverdienst für das Zustandekommen der Verträge von Locarno gebühre aber der Großmütigkeit Briands. Locarno sei nur ein Anfang.
Wichtiger als das Vertragswerk sei der Geist, der dort entstanden sei, der die Völker herausführte aus einer alt eingefahrenen Wagenspur der. Kriegsgedanken und der Kriegsmentalität. Die Charakterstärke der Vertreter Deutschlands und Frankreichs sei von entscheidender Bedeutung für das Zustandekommen der Verträge.
Dann polemisierte Chamberla'n gegen die Zusatzanträge der Oppositionsparteien. Die Männer, die in Locarno vertreten gewesen seien, hätten gar keine Vollmacht gehabt, über Abrüstung zu reden. Die Abrüstungsfrage könne nur vor einem viel größeren Forum erörtert werden, in dem alle Nationen vertreten sein müßten, die in Locarno nicht vertreten waren.
Der nächste Schritt auf dem Wege dec Friedenspolitik fei d'e Abrüstung.
Der Völkerbund wird in seiner im Dezember bevorstehenden Sitzung Vorbereitungen für Ab-
3U
rüstungsmaßnahmen treffen. Es fei ungerecht, der englischen Regierung einen Vorwurf machen, daß sie Rußlands Eintritt in den Völkerbund verhindere. Tschitscherin habe erst
kürzlich in Berlin in einer Unterhaltung dem dortigen englischen Botschafter auseinanderve- seht. daß Rußland nicht daran denke, einer Gesellschaft von Nationen begüterten, deren wirtschaftliche und soziale GesellschaftsordnuNa nach einem System aeregelt sei, das niemals die Billigung der Sowjetrevierunaa finden könne. Cbambenain betonte, daß man Rußland keineswegs aus dem Völkerbund auszuschließen
III. Polizeiwefen.
a) Die Lieferung gewisser periodischer oder statistischer Berichte wird eingeschränkt (Anweisung Nr. 2).
b) Die Regelung des Verkehrs wird noch eine gewisse Erleichterung erfahren, insbesondere hinsichtlich der Personalausweise und der Niederlassung in den besetzten Gebieten. Weiter werden Erleichterungen eintreten hinsichtlich der Verfolgungen und Bestrafungen leichter Vergeben.
c) Die bisher von den Delegierten sanktio-
wünsche, aber die Autorität des Völkerbundes vertrage es nicht, daß der Völkerbund um Rußlands Eintritt bettele.
Dann gab Chamberlain eine kurze Uebersicht über den Inhalt der Verträge. Er erwähnte, daß die Hauptschwierigkeit, die während der Verhandlungen in Locarno entstanden sei, sich um Deutschlands Eintritt in den Völkerbund gedreht habe.
Niemand könne verlangen, daß ein Mit- glied des Völkerbundes mehr testet, als es materiell oder physisch in der Lage sei, zu leisten.
Chamberlain setzte dann dem Unterhaus ausführlich auseinander, daß England nur das
tum
notwmdige Minimum an Garantieverpflich- gen eingegangen sei.
Auf eine Anfrage von Macdonald erklärte Chamberlain, daß die Garantie, die England und Italien ausgesprochen hätten, keine kollek
tive Garantie darstelle, sondern in jedem Fall könnte die italienische oder die englische Regierung jede nach ihrem freien Ermessen entscheiden, ob sie ein Vorliegen des Garantiefalles anzuerkennen in der Lage sei. Selbstverständlich würde in der Praxis eine Fühlungnahme zwischen England und Italien in jedem Fall erfolgen. Chamberlain betonte, daß
die Verträge Kriege zwischen den unter- zeichneten Staaten zwar nicht völl g un- möglich, aber doch viel unwahrscheinlicher gemacht hätten. Kein Staat würde durch Verletzung dieser Verträge das Odium vor der zivilisierten Welt aus sich nehmen wollen. einen tirieg gegen einen Ar runter- zeichneten herbeigeführt zu haben.
Es sei viel unwahrscheinlicher geworden, daß Kriege zwischen diesen Ländern in Zukunft aus irgendwelchen nebensächlichen Anlässen entstehen könnten.
Zum Schluß faßte Chamberlain die Vorzüge des Vertrags von Locarno dahin zusammen: Es sei ein Vertrag, der gegen niemand gerichtet sei, der in jeder Beziehung die Gegenseitigkeit aller Verpflichtungen wahre und vollständig im Einklang stehe mit dem Wortlaut und dem Geist der Völkerbundssatzungen. Den Dominien sei eine vollständig freie Stellungnahme Vorbehalten, aber die englische Regie- rnug habe die Absicht, bereits in nächster Zeit eine Reichskonferenz einzuberufen, um mit den Dominien über ihren Beitritt zum Vertrag von Locarno zu verhandeln.
Während der folgenden
Rede von Macdonald
kam es mehrfach zu lärmenden Zurufen, als der Führer der Arbeiterpartei Goare zur Rede stellte, weil Goare in einer Rede in Manchester behauptet habe, der Vertrag von Locarno fei von der englischen Regierung zustande gebracht worden, um Deutschland von Rußland loszulösen und einen Block der westlichen Völker gegen Rußland zusammenzuschweißen. Diese dem Pakt von Locarno untergelegten Hintergedanken lehnte Chamberlain auf das nachdrücklichste auf Befragen von Macdonald ab. Macdonald erklärte, daß
die psychologische Umwandlung, die sich in der geistigen Verfassung Europas vollzogen habe, viel bedeutungsvoller sei, als der Pakt selbst.
London, 18. Nov. Das Unterhaus hat den Abändernnasan.rag der Arbeiterpartei zu dem Antrag Chamberlain, der die Ratifizierung des Vertrages von Locarno billigt, mit 332 gegen 130 Stimmen abgelehnt. Emigs Liberale ftmm'en für die Regierung, andere enthielten sich der Stimme. Das Unterhaus nahm darauf den Antrag Chamberlain, wonach die Ratifizierung des Verlages von Locarno gebilligt wird, mit 375 gegen 13 Stimmen an.
nierten Vollmachten werden aufgehoben. Es wird eine neue Regelung geschaffen auf der Grundlage des Eüteverfahrens. Das Recht der Strafverfolgung steht ausschließlich folgenden Behörden zu: der Interalliierten Rheinlandkommission und den kommandierenden Generälen der Armeen. Die Verwaltungsmaßnahmen selbst werden nur von der Jnieralliier- ten Rheinlandkommission ergriffen, und zwar erst, nachdem sie vor einen gerichtlichen Ausschuß gebracht wurden, dem ein deutsches Mitglied angehört.
d) Versammlungen. Die bisher von den Delegierten ausgeübten Verbotsbefugnisse werden aufgehoben. Das Recht, Versammlungen zu verbieten, ist der Interalliierten Rheinlandkommission vorbehalten. Die vorherige Anmeldung von politischen Versammlungen wird auf die Garnisonstädte beschränkt
es Kriegswaffen. Das bisher den Delegierten der Interalliierten Rheinlandkommission vorbehaltene Recht zur Erteilung von Wassen- und Munitionsscheinen wird den deutschen Behörden zurückgegeben unter dem Vorbehalt der Verständigung mit den Besatzungsbehörden.
k) Jagdwaffen und Beförderung von Kriegsmaterial. Die Verfahren werden einer Revision unterzogen und durch Vereinbarung festgesetzt werden.
g) Brieftauben. Die Kontroll- und Transportformalitäten werden erheblich beschränkt und durch Vereinbarung festgesetzt.
h) Flaggen. Die Verpflichtung, das Beflaggen anzumelden, sowie das Recht der Besatzungsbehörde, das Beflaggen zu verbieten oder in bestimmter Weise zu regeln, wird aufgehoben.
i) Verkauf. Die Verpflichtung zum Preisanschlag und die gewissen anderen For-
malitäten werden aufgehoben.
k) Filme. Die früher erlassene Sonder, Verordnung wird aufgehoben.
1) Drahtlose Telegraphie: DK Delegierten haben ihre Absicht zu erkennen gegeben, grundsätzlich den Gebrauch von Empfangsapparaten für drahtlose Telegraphie S gestatten. Die Ausstellung der Erlaubnis- eine und die Kontrolle wird auf der Grundlage der deutschen Gesetzgebung geregelt.
m) Flugwesen: Diese Frage wird von den zuständigen Zivil- und Militärbehörden hinsichtlich Der Bedingungen für das Ucver- fliegen der besetzten Gebiete durch deutsche Flugzeuge geprüft werden.
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n) Streik und Aussperrungen: Das Eingreifen der Befatzunasbehörde wird auf die Notwendigkeit der Bedürfnisse und der Sicherheit der Besatzungsarmeen beschränkt.
°) Postzensur: wird aufgehoben.
IV. Beförderung s- und Verpflegungswesen.
a) Verordnungen über die Schiffahrt: Ge« wisse polizeiliche Befugnisse der Interalliierten Schiffahrtskommission (C. I. C. N. C.) werden aufgehoben. Andererseits wird die Einreichung von Abschriften der Sch ffspapiere nicht mehr verlangt, b) Verordnung Nr. 39 betr. die Verpflegung wird aufgehoben, c) Die vorstehenden Abänderungen werden im einzelnen Gegenstand einer Gesamtverordnung sein, die noch veröffentl-cht wird. Im Hinblick auf die frühere Aufhebung und die gegenwärtige Revision ihrer Verordnungen beabsichtigt die Interalliierte Rheinlandkommission, eine Kodifizierung und Klarstellung der noch in Kraft bleibenden Best mmungen vorzunehmen. Diese Kodifizierung wird die Zahl der Verordnungen beträchtlich herabsetzen und sie auf etwa 20 zurückführen.
5. Amnestie.
Die alliierten Behörden haben der Absicht, Amnestie- und Gnadenmaßnahmen zu treffen, welche durch die Umstände und die erwartete gegenseitige Befriedung gerechtfertigt sind.
Durch alle oben angeführten Maßnahmen geben die an der Besetzung teilnehmenden Mächte und die sie vertretende Interalliierte Rheinlandkommission ihrem Wunsche Ausdruck, in den Rheinlanden eine sehr liberale Politik anzuwenden. Sie vertrauen auf den guten Willen und auf den Geist der Mitarbeit dèr deutschen Behörden und der Bevölkerung, um die Aufgaben der Besatzungsbehörden h'nsichtlich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit und der Bedürfnisse der Armee zu erleichtern. Sie hoffen fest, daß die Unter« stübung, die sie von deutscher Seite erwarten, ihnen nicht versagt werden wird.
Keule Entsche'dung der Reichs- reqleruu'.
Das Reichsministerium hak am Dienstag, oorm'ftag unter dem Vorsitz des Reichspräsidenten die am Montagvormittag begonnene und in den späten Abendstunden fortgesetzte ve- ra'unq über die außenpolitische Lage abgeschlossen. Der Re'chsminisisr des Auswärtigen wurde beauftragt, die erforderliche Vorlage mit den gesetzgebenden Körperschaften avszuarbci- ten. Die Beschlußfassung über die Vorlage w:rd nach der für Donnerstag einberufenen Konferenz der Staats- und Ministerpräsidenten dec Länder erfolgen.