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201. Jahrgang.

Hanauer W Anzeiger

General-Anzeiger für die Streife Kanan Stadt und Land.

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Nr. 270

Dienstag den 17. November

1925

Die Aniworlnoten der Bolschasterkonferenz.

Die Nole der Dolschaflerkonserenz.

Paris, 14. Nov. Die Note der Botschafter- konferenz über die Aenderungen des Be- satzungsregimes im Rheinland hat folgenden Wortlaut:

Herr Botschafter! Der Abschluß der Ab­kommen von Locarno hat den Wunsch der da­ran beteiligten, in gleicher Weise von fried­lichen Absichten geleiteten Regierungen bewie­sen, ihre Beziehungen mit dem Geiste guten Willens und gegenseitigen Vertrauens zu er­füllen. Die Botschafterkonferenz ist sicher, daß die deutsche Regierung zu ihrem Teile diese Aussassung bei den Verhandlungen bestätigen wird, zu denen die verschiedenen Fragen An­laß geben können, die zwischen Den in ihr ver­tretenen Regierungen und Deuischland schwe­ben.

In dem gleichen Geiste des Vertrauens, gu­rten Glaubens und guten Willens haben sich die an der Besetzung der Rheinlands beteiligten alliierten Regierungen entschlossen, hinfichtUck dieser Besetzung alle mit dem Vertrage von Versailles zu vereinbarenden Erleichte­rungen eintreten zu lassen. Sie haben sich beeilt, ihre Zustimmung zur Bestellung eines neuen Reichskommissars zu geben. Auch haben sie die deutsche Regierung wissen lassen, daß die Rheinlandkommission bereit ist, weitgehende Amnestiemaßnahmen zu treffen, in der Unnahme, daß auch das Reich ausreichende

,Mt den stehenden Personen geoen wiro. Auyeroem tp die Rheinlandkommission mit der Ausarbeitung eines sehr ausgedehnten Reformplanes be­schäftigt.

Die Maßnahmen, welche die in der Rhein­landkommission vertretenen Regierungen ins Auge gefaßt haben, und die teils unmittelbar, teils durch Vermittlung der Rheinlandkommis- Sn zur Ausführung kommen werden, ver- gen ein doppeltes Ziel: Einmal soll die Stärke der Besatzungstruppen er­heblich herabgesetzt werden. und ferner sollen im Rahmen des Rheinlandabkommens alle Maßnahmen ergriffen werden, um d e r deutschen Verwaltung Die freie Betätigung im besetzten Gebiet zu er­leichtern.

Die Verwirklichung dieser Reformen wird für die deutsche Bevölkerung sehr wertvolle Vorteile mit sich bringen und einen günstigen Einfluß auf die Beziehungen zwischen ihr und den Besatzungstruppen ausüben. So wird die Verminderung der Besatzungstruppen, die an­nähernd auf. die normale Stärke herabgesetzt werden, zur Folge haben, daß ein Teil der öffentlichen Gebäude, Wohnungen und Grund­stücke, die bisher für die Besatzungstruppen und Behörden verwendet werden mußten, den Behörden und der Bevölkerung zurückgegeben werden kann. Die Abänderung des bisherigen Verwaltungsregimes wird andererseits zur Be­seitigung des Systems der Delegierten führen, denen bisher die Verbindung zwischen den Be­satzungstruppen und den deutschen Behörden oblag.

Es werden Anordnungen getroffen werden, um auf die deutsche Gerichtsbarkeit eine be­stimmte Gruppe von Fällen zu übertragen, die gegenwärtig zur Zuständigkeit der Militär­gerichtsbarkeit gehören.

, Endlich werden die geltenden Ordonnanzen rm gleichen Geiste des Vertrauens und der Ent- ipaiinung einer Revision unterzogen werden.

Die Rheinlandkommission hat den Auftrag ^halten, die Absichten der beteiligten Regierun­gen in dieser Hinsicht im einzelnen festzulegen uno alle Maßnahmen für die Inkraftsetzung aes neuen Regimes zu treffen, bei deren Durch­führung ihr die wirksamste Mitarbeit des ^eichskommisfars sicher nicht fehlen wird. Die ."er Besatzung beteiligten Regierungen be« Wen auf diese Weise ihren Wunsch, im _ i-miand eine sehr liberale Politik zur An- enoung zu bringen. Sie haben zu dem guten ^tUen fotuie zu der Mitarbeit der deuts' en i Kirben und der deutschen Bevölkerung das u trauen, daß sie die Aufgaben der Be- ^tzungsbehörde hinsichtlich der öffentlichen Ord- mmg. der Sicherheit und der Bedürfnisse der Truppen erleichtern werden. Sie hoffen zuver­

sichtlich, daß ihnen die deutsche Unterstützung, auf die sie rechnen, nicht fehlen wird. Die bel­gische, britische, französische, italienische und japanische Regierung bezweifeln nicht, daß die Weisung, die die deutsche Regierung ihren Ver­tretern erteilen wird, ebenso wie die ihnen be­reits gegebenen Weisungen, ganz ihren Bestre­bungen entsprechen, das im gemeinsamen In­teresse liegende Friedenswerk auf das Wirk­samste zu fördern.

Genehmigen Sie usw. (gez.) Briand-

Amtlicher Kommentar zur Nole der Botfchaslerkvnferenz.

Berlin. 16. Nov. Auf Grund der mit den Besatzungsmächten geführten Verhandlungen ist zur Erläuterung der Note der Botschafter- konferenz zu bemerken, daß die Besatzungs­mächte im einzelnen folgende Maßnahmen treffen werden:

1. Die Stärke der Besatzungstruppen in der zweiten und dritten Zone soll auf ein Maß herabgesetzt werden, daß sie künftig ungefähr dem normalen Stande, d. h. ungefähr der

zone, der sogenannten Kölner Zone, zu schrei­ten. Die zur Räumung erforderlichen Maßnah­men werden mit möglichster Schnelligkeit durchgeführt werden, um die Räumung im Laufe des Monats Januar beenden zu können.

Sollte infolge zu ernster technischer Schwie­rigkeiten die Räumung trotzdem nicht bis zum 31. Januar vollständig durchgeführt werden können, so werden alle Maßnahmen getroffen werden, damit zu diesem Zeitpunkt der größte Teil der Truppen und die Dienststellen die Kölner Zone ver­lassen haben und die Zahl der dann noch zurückzuziehenüen Einheiten so beschränkt wie möglich wird. Für diesen Fall ist der 20. Fe­bruar als der Zeitpunkt vorgesehen, in dem die Räumung beendet sein wird. Indem sie so den Beginn der Räumung mit der Unterzeich­nung der Verträge von Loarno zusammen­fallen läßt, bekundet die Botschafterkonferenz das Vertrauen der in ihr vertretenen Regie­rungen, daß diese Unterzeichnung eine neue

Periode in ihren Beziehungen Deutschland einleiten wird. Si

die seste Hoffnung, daß die deutsche Regierung ihr möglichstes zur Verwirklichung des jetzt vereinbarten Programms tun wird. In dieser Beziehung wird die deutsche Regierung

'ste Unterstützung der Kontrolle

s s i o n finden, der es obliegt, die Durch-

DOllj mis

die o m

sührung des jetzt vereinbarten Programmes, wie auch die Regelung derjenigen in den Liften 13 aufgezählten Fragen, zu deren Nachprü­fung sie noch nicht in der Lage war, zu ver­folgen und zu verstärken.

Die Kommission, deren Stärke schon jetzt erheblich vermindert werden kann, wird v o l l- ständig zurückgezogen werden, fobato sie die von ihr noch zu erfüllenden Aufgaben hat in die Wege leiten können.

Genehmigen Sie, Herr Botschafter, die Ver­sicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung (gez.) Briand.

Stärke der Deus dort im Jahre 1!

Ischen Truppen entspricht, die .914 vor Ausbruch des Krieges

in Garnison standen.

2. Die Quartierlasten der Bevölkerung sollen dadurch vermindert werden, daß die zur Zeit beschlagnahmten Schulen und Sportplätze und ebenso auch alle diejenigen Privatwohnun-

3. Das System der Delegierten wird rest-

los beseitigt.

4 Das gesamte Ordonnanzsystem wird einer radikalen Revision unterzogen. Die Ordonnan-

zen werden größtenteils aufgehoben oder ge­mildert. Von den bisher erlassenen 307 Ordon-

nanzen wird künftig nur ein geringer Bruchteil übrig bleiben. Jede Einmischung in die deutsche Verwaltung wird fortfallen.

5. Der Abbau der Ordonnanzen wird automa­tisch zu einer starken Einschränkung der Mili­tärgerichtsbarkeit führey, da bte|e Die Zustän­digkeit über alle Verstöße gegen die Ordonnan­zen in Anspruch nahm. Darüber hinaus wird der Umfang der Militärgerichtsbarkeit noch dadurch vermindert, daß ganze Kategorien von Fällen auf die deutsche Gerichtsbarkeit über­tragen werden.

6. Die Verhandlungen über Die beschleunigte Durchführung der Reform des Besatzungsrogi- mes werden von dem neu bestellten Reichs­kommissar für die besetzten Gebiete sofort mit der Rheinlandkommission ausgenommen wer­den.

Die Enlwaffnungsnole.

Berlin, 16. Nov. Nach Abschluß des heuti­gen Kabinettsrates ist die nachstehende Note ber Botschafterkonferenz über die Räumung der nördlichen Rheinlandzone und über die Ent­waffnungsfrage eingetroffen. Sie hat folgenden Wortlaut:

Herr Botschafter!

Die Botschafterkonferenz hat von den letzten Vorschlägen Kenntnis genommen, welche Die deutsche Regierung ihr hinsichtlich der in Liste 4 der deutschen Note vom 23. v. Mts. aufge» zählten Fragen gemacht hat. Sie hat gleichfalls Kenntnis genommen von dem Ergebnis der

Besprechungen, die hierüber zwischen den alli­ierten Sachverständigen und den Vertretern i Regierung stattgefunden haben, mit Befriedigung feststellen können, daß diese Besprechungen es ermöglicht haben,

der deutschen Sie hat so mi

zu einer Vereinbarung über die noch offenen Punkte zu gelangen. Es bleibt lediglich übrig, die Durchführung der hinsichtlich der Lifte 13 der deutschen Note vom 23. vorigen Monats (unter Vorbehalt der Punkte 20 und 21 der Lifte 3) übernommenen Verpflichtungen sowie die Durchführung der Verpflichtungen aus der obengenannten Vereinbarung hinsicht­lich der Liste 4 zu bestätigen. Unter diesen Um­ständen und ohne abzumarten, daß diese Durch­führung ganz beendet ist, haben die in der Bot­schafterkonferenz vertretenen alliierten Regie­rungen in Anlehnung an Artikel 429 Ziffer 1 des Vertrages von Versailles beschlossen, ent­sprechend ihrer Note vom 4. Juni d. Js. zur Räumung der ersten rheinischen Belakunas-

Die Parleilage öer Deutschnalionalen und des Zentrums.

DeuischnaNonaler ParseUag

n dem mit schwarzweih-

16.

rufen wurden, haben wir unsere Stimme da« gegen abgegeben- Auch gegenüber dem Lon-

roten- _

; Kriegervereinshausës trat heute der deutsch- nationale Parteitag unter außerordentlich zahl­reicher Beteiligung zusammen. Der große Saal : war überfüllt. Mehr als zweitausend Teilneh­mer wurden gezählt. Hinter dem Vorstands­tisch erhob sich inmitten grünen Lorbeers eine Kolossalbüste Bismarcks. Die deutschnationalen Fraktionen des Reichstages und der verschie-

denen Landtage waren nahezu vollzählig an­wesend. Auch die Reichsminister a. D. v. Schlie­ben und Neuhaus wohnten den Verhandlungen bei. Am Pressetisch bemerkte man auch zahl­reiche Vertreter ausländischer Zeitungen, u. a. aus England, Holland, Italien, Schweden, Finnland und der Schweiz, Spanien und Ame­rika. Fanfarenklänge verkündeten den Beginn des Parteitages. Ein mittelalterliches Chor- stück, von einem Bläserchor oorgetragen, folgte. Hierauf nahm der Parteivorsitzende

Abg. Dr. Winckler,

das Wort zur Begrüßungsansprache. Sein er­ster Gruß galt dem Reichspräsidenten o. Hin­denburg. Sodann begrüßte er den Vertreter der Grohdeutschen Volkspartei Oesterreichs, Dr. Kutawa. Der Redner hob hervor, daß über allen Parteifragen das Vaterland stehen müsse. Er gedachte dann mit ehrenden Worten des Ablebens von Dr. Helffrich, der gerade in die­ser schweren Zeit vermißt werde.

Es folgte dann die Begrüßungsansprache des Obmanns der Großdeutschen Volkspartei Oesterreichs, Dr. Kutawa, und des Vertreters der Berliner Organisation, Lawerrenz.

Mit lebhaftem Beifall begrüßt, nahm dann Reichstagsabgeordneter

Graf Westarp

das Wort zu dem Hauptvortrag über deutschnakionale Außenpolitik.

An die Spitze seiner Ausführungen stellte er die Sätze des Parteiprogramms vom Frühjahr 1920, wonach die Freiheit des deutschen Volkes von fremder Zwangsherrschaft die Voraus­setzung der nationalen Wiedergeburt ist.

In entschlossener Opposition mußten wir bis zum Ende des vorigen Jahres diese Arbeit leisten. Fällt doch in diese Zeit eine Fülle der schmerzlichsten und schmachvollsten Ereignisse, bei denen die Sozialdemokraten als Mitglieder der Revolution und die Weimarer Koalition, die Geschicke des Landes in der Hand hatten.

Ein Kapitel der Schmach

bedeutet aber auch die Politik der Illusionen und Beschönigungen, der Unterwerfung und Erfüllung. (Zustimmung.) Wo wir von deut­schen Angeboten und Unterwerfungswillen er- fuhren, haben wir gewarnt und gemahnt, wo wir zur Mitentscheidung über neue Diktate und neue Demütigungen und Unterwerfungen be-

a.

und Klarheit nicht verlassen. In endlosen ri« sen hatte sich herausgestellt, daß wohl ohne und gegen die Sozialdemokraten, aber nicht mehr ohne und gegen uns Deutschnationale regiert werden könnte. Das Kabinett Luther- Schiele hat ernste und erfolgreiche Arbeit ge­leistet. (Zustimmung.) Daß wir den Aufwer­tungsgläubigern und Beamten, der Wirtschaft und den Steuerschuldnern nicht die ganze Hilfe bringen konnten, hatte feine unabänderliche Ur­sache in der jahrelangen Mißwirtschaft und der unserem Vaterland aufgezwungenen Fremd­herrschaft. Der von uns selbst geteilte Zweifel, ob wir es in dieser Regierungsgemeinschaft auch durchsetzen, das Kabinett und die anderen Regierungsparteien bis zu den letzten Ent­schlüssen dafür gewinnen zu können, hat sich als berechtigt erwiesen. Als das feststand, muß­ten wir aus dem Boote aussteigen, das von Locarno auf den Lago Maggiore hinabschau­kelte. Graf Westarp besprach dann die

Gründe, aus denen das werk von Locarno unannehmbar

erscheint. Besonders betonte er, daß nur auf dem Boden voller Gleichberechtigung das Werk von Locarno für Deutschland möglich sei. Diese praktische. Gleichberechtigung fei Deutschland versagt, solange es einseitig dem Zwang zur Wehrlosigkeit unterworfen ist Die Beiträge von Locarno enthielten den Vorbehalt, daß sie erst in Kraft treten, wenn Deutschland nach der Ratifikation in den Völkerbund eingetreten ist. Materiell bedeutet das eine Festlegung bedenk­licher Art, die die Deutschnalionalen nicht mit­machen können, bevor nicht die Bedingungen des Eintritts Deutschlands in den Völkerbund

vollständig geklärt sind. Wenn der Gei st von Locarno den Frieden bringen sichern solle, sei die Besetzung damit unvereinbar. Am Schluß seiner Rede erklärte Gras Westarp, die Rückkehr zu der-Staatsform, die allein dem Bedürfnis und der Eigenart unseres Volkes entspricht, wird in Ursache und Wirku

und

unlöslich mit der Be-

freiung vom Joch der Fremdherrschaft zusam- menhängen. Darum dürften wir uns nicht hemmen lassen in dem Eintreten für Bismarck und der Hohenzollern Kaiser und Reich.

Drei Entschließungen.

Nach dem Referat des Fraklionsvorsitzender» Graf Westarp wurde eine Entschließung vor» geleat, in der es heißt:

In dem Vertragswert von Locarno find die deutschen Lebensinteressen nicht gewahrt und dch deutschen Richtlinien nicht erfüllt. Ein Ver­zicht auf deutsches Volk und Land ist weder durch einen eindeutigen Wortlaut noch durch ein praktisch wirksames Kündigungsrecht aus«